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Satzung für Hessen-Forst [PDF, 988 KB]

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(11) Die Prüfungsrechte des Hessischen Rechnungshofes nach § 88 in Verbindung mit<br />

§ 100 LHO bleiben unberührt.<br />

§ 10<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Betriebssatzung tritt rückwirkend zum 5. April 2003 in Kraft und ersetzt die <strong>Satzung</strong> vom 31.<br />

Januar 2001 (StAnz. Nr. 8 vom 19.02.2001, S. 751). Sie ergeht im Einvernehmen mit dem<br />

Hessischen Ministerium der Finanzen.<br />

Wiesbaden, den 24. Juni 2003<br />

Hessisches Ministerium<br />

<strong>für</strong> Umwelt, ländlichen Raum und<br />

Verbraucherschutz<br />

gez. Dietzel VII 4 - H 70 - 1037<br />

(Dietzel)<br />

Staatsminister<br />

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