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Vogelsberger Waldbote 2013 - Hessen-Forst

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V O G E L S B E R G E R W A L D B O T E<br />

19. . Jahrgang November <strong>2013</strong><br />

Gemeinsames Mitteilungsblatt der <strong>Forst</strong>betriebsgemeinschaften<br />

Grebenhain und Westlicher Vogelsberg<br />

Sehr geehrte Mitglieder,<br />

Grußwort<br />

300 Jahre Nachhaltigkeit – nur eine Floskel oder steckt mehr<br />

dahinter? Damals war es die blanke Not einer wachsenden Bevölkerung,<br />

die zur Zerstörung der Ur-Wälder führte. Welch eine<br />

Leistung von Hans Carl von Carlowitz und seinen forstlichen<br />

Nachfahren, aus dieser schwierigen Situation heraus die Anfänge<br />

einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu entwickeln und<br />

unsere heutigen hochproduktiven Wälder aufzubauen. Wie leicht<br />

muss es uns dagegen heute fallen, dieses Erbe anzunehmen<br />

und zum Wohle kommender Generationen fortzuführen! Wir alle<br />

sind als Waldbesitzer in dieser Verantwortung. Es geht bei der<br />

Waldbewirtschaftung eben nicht nur um Ernten und Verdienen,<br />

sondern auch um Erhalten und Erneuern.<br />

In das Jubiläumsjahr fällt auch die Novellierung des Hess. <strong>Forst</strong>gesetzes.<br />

Waldgesetz heißt es nun und wurde auch in anderen<br />

Begrifflichkeiten an das entsprechende Bundesgesetz angepasst. Dennoch bleiben einige hessische<br />

Besonderheiten, wie zum Beispiel die Einrichtung der örtlichen <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen. Überhaupt<br />

wurde viel Bewährtes erhalten, aber auch mancher „Ballast“ über Bord geworfen und neue<br />

Ansprüche der Gesellschaft an den Wald aufgegriffen. Letzteres findet im Gesetz mit der Bekräftigung<br />

der Sozialpflichtigkeit des Waldeigentums und der daraus abgeleiteten Vereinbarung „Wald und<br />

Sport“ seinen Niederschlag. Das Ziel einer deutlichen Deregulierung hat dazu geführt, dass die Vorschriften<br />

zur <strong>Forst</strong>planung abgespeckt wurden. Dies und die entfallene Verpflichtung zur ganzjährigen<br />

Anwesenheit von <strong>Forst</strong>personal zeigt in eine Richtung, die staatliches Handeln durch mehr private<br />

Verantwortung ersetzt. Diesem Trend müssen wir uns stellen und beweisen, dass die Nachhaltigkeit<br />

darunter nicht leidet. Aber auch eine angemessene Nutzung ist wichtig - für den Wald, das<br />

Klima und die Gesellschaft. Das fällt genauso unter den Begriff Nachhaltigkeit, der eben mehr als nur<br />

eine Ebene hat.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Bernhard Ziegler und Bernhard Bender<br />

1. Vorsitzender der FBG Grebenhain und 1. Vorsitzender der FBG Westlicher Vogelsberg<br />

1


Der Holzmarkt <strong>2013</strong> / 2014<br />

Beitrag von FOR Axel Norgall<br />

Allgemeine Marktbedingungen<br />

Die Rahmenbedingungen des Holzmarktes sind für <strong>Forst</strong>betriebe weiterhin ausgesprochen günstig.<br />

Waldbesitzer, die Nadelholz, insbesondere Fichte, auf dem Markt anbieten können, profitieren von<br />

dieser positiven Situation besonders. Für jeden Festmeter Fichtenstammholz, der zudem einer einfacheren<br />

Sortierung unterliegt als das Laubstammholz, finden sich gleich mehrere potentielle Käufer in<br />

der Region. Dies führt zwangsläufig zu einem scharfen Preiswettbewerb. Allerdings mehren sich<br />

auch warnende Stimmen, die befürchten, daß sich im Existenzkampf die Preise der Nadelholzsäger<br />

aufschaukeln und die so aufgeblähte Preisblase in nicht allzu weiter Zukunft platzen könnte. Damit<br />

wären dann nicht kalkulierbare Verwerfungen am Markt verbunden, die durch Werksschließungen,<br />

(regionale) Standortsverluste, usw. zu Vermarktungsbrüchen führen könnten. Kurz um, auch die Anbieter<br />

von Nadelholz sollten aufmerksam die Entwicklung der Markstrukturen beobachten und eine<br />

Preispolitik mit Augenmaß betreiben. Eine breit gefächerte Käuferstruktur ist nach wie vor die Grundlage<br />

für eine stabile, gesunde Holzproduktion.<br />

In diesem Zusammenhang bedarf es der besonderen Erwähnung, daß die Sturmereignisse dieses<br />

Sommers, mit einem Schadenszentrum im Vogelsberg (das <strong>Forst</strong>amt Schotten lag mit einem Gesamtkalamitätsanfall<br />

von über 40.000 fm im „Spitzenbereich“ der hessischen <strong>Forst</strong>ämter), weder zu<br />

Nachfrageknicken noch zu Absatzstockungen geführt hat – im Gegenteil !<br />

Der Holzmarkt<br />

Der Holzmarkt ist gekennzeichnet durch eine weiterhin hohe Nadelstammholz - Nachfrage bei stabilen<br />

Preisen. Für Laubstammholz sind Nachfrage und Preise weitgehend stabil bis leicht nachgebend.<br />

Industrieholz zieht an, wobei der Preis für Laubindustrieholz auch wegen der Konkurrenz durch zunehmende<br />

Brennholznachfrage nach oben reagiert.<br />

Die abgebildete Grafik der Preisentwicklung über einen 15-jährigen Zeitraum ab dem Jahr 1999 verdeutlicht,<br />

dass derzeit der Durchschnittspreis für Holz mit rund 61 €/fm weiterhin auf einem Hoch<br />

liegt. Das Preisniveau insgesamt befindet sich seit 2004 auf einem anhaltenden Aufwärtstrend.<br />

2


Bei Betrachtung der einzelnen Holzarten zeigt sich:<br />

• Der Festmeter EICHE (oberste Linie) ist nach wie vor am teuersten, allerdings unterliegt der Preis<br />

starken Schwankungen.<br />

• Der Preis für die Holzartengruppe BUCHE (unterste Linie <strong>2013</strong>) liegt mit rund 52 €/fm derzeit<br />

unter dem Durchschnittspreis der Kiefer und bildet damit das Schlusslicht der Preisskala.<br />

• Die FICHTE (inkl. Douglasie, 2. Linie von oben <strong>2013</strong>) beschert ihren Verkäufern in den letzten<br />

Jahren nach Menge und Wert die besten Einkommensmöglichkeiten. Im Mittel aller Sortimente<br />

werden derzeit rund 69 €/fm erlöst.<br />

• Der Preis für KIEFER (inkl. Lärche, 2. Linie von unten 2011) liegt im Schlepptau der Fichte. In<br />

einem Abstand von rund 10 €/fm verläuft die Preisentwicklung bei dieser Holzart parallel zur jener<br />

der Fichte.<br />

Marktprognosen und -Erwartungen<br />

Bei der Buche divergieren die Tendenzen von Nachfrage und Preis. So wird zwar eine anhaltend<br />

hohe Nachfrage nach Stammholz prognostiziert, aber beim Preis geht man eher von einer Stagnation<br />

aus. Beim Schälfurnier wirkt sich der globale Wettbewerb aus, der sich im Einzelfall bis zur Existenzgefährdung<br />

von Werken zugespitzt hat. Deshalb ist preislich eher ein leichter Rückgang zu erwarten.<br />

Nach wie vor ist der Export eine wesentliche Stütze der deutschen Buchenholzproduktion. Dabei ist<br />

China das Exportland Nr. 1. Der Gesamtbedarf wird auf das Niveau des Vorjahres eingeschätzt. Insgesamt<br />

ist der Laubstammholzmarkt gekennzeichnet durch:<br />

• stabile und gute Rahmenbedingungen, die nahtlos an die Vorsaison anknüpfen.<br />

• Nachfrage und wirtschaftliche Situation der Laubsägeindustrie verbessert.<br />

• Die Nachfrage bei Buche und Eiche liegt auf gleichem Niveau wie im letzten Jahr.<br />

• Export: Nachfrage übersteigt das Angebot<br />

Für das Laubindustrieholz gilt:<br />

• Nachfrage auf hohem Niveau stabil, auch nach Eiche<br />

• Gute Nachfrage, getrieben durch hohes Preisniveau im Energieholz (Pellets und Brennholz),<br />

Sägerestholzmangel, Versorgungsnot in Österreich, Neukunden, Waldhackholzmangel<br />

• Frühe Nachfrage aller Industrieholzkunden<br />

Die Fichte wird in einem noch besseren Licht gesehen. Den Absatzchancen für alle Sortimente wird<br />

eine positive Tendenz unterstellt, das gleiche gilt in etwa auch für die Preise.<br />

Die Nachfragewünsche der großen Verarbeiter können durch die Lieferprognosen der <strong>Forst</strong>ämter<br />

voraussichtlich bei weitem nicht gedeckt werden. Somit sollten alle Möglichkeiten genutzt werden,<br />

um im Wald evtl. vorhandene Pflegedringlichkeiten oder –rückstände aufzuarbeiten. Insgesamt<br />

ist das Nadelstammholz gekennzeichnet durch:<br />

• Nachfrage übersteigt weiterhin das Angebot<br />

• Rohstoffknappheit, unter der <strong>2013</strong> alle Kunden leiden<br />

• Sägewerke ringen um Wirtschaftlichkeit<br />

3


Beim Nadelschleifholz (Papier, Zellstoff) scheint die Umstrukturierung bei den deutschen Verarbeitern<br />

inzwischen abgeschlossen zu sein (weniger Abnehmer mit größeren Mengen). Der Markt für<br />

Nadelindustrieholz ist gekennzeichnet durch:<br />

• Enorme Nachfrage nach Nadelholz FK-Sortimenten und gute Absatzmöglichkeiten<br />

• Pelletpreis auf einem Allzeithoch, Sägerestholz steigt weiterhin rasant<br />

• Die Rohstoffknappheit ist auch im Industrieholz deutlich spürbar<br />

Auffällige Entwicklungen beim regionalen Laubholzmarkt<br />

An dieser Stelle sind vor allem einige Faktoren zu nennen, die - mit Blick auf die Situation im Vogelsberg,<br />

speziell <strong>Forst</strong>amt Schotten - in den letzten Monaten die Vermarktung und die Preisverhandlungen<br />

für die kommende Saison bestimmt haben.<br />

1. Export von Buchen- und Eschenstammholz<br />

In den letzten Jahren hat sich die Fa. Pollmeier zu einem marktbeherrschenden Kunden entwickelt.<br />

Die hessischen Buchenbetriebe konnten von Glück reden, dass sich gerade für das qualitativ geringere<br />

Stammholz (welches in den Wäldern nun einmal überwiegend vorhanden ist) ein Käufer mit<br />

enormen Abnahmemengen etabliert hat. Die Kehrseite war, dass kleinere Betriebe in nicht geringer<br />

Zahl schließen mussten. In der Folge hat sich eine gewisse Abhängigkeit von diesem Großkunden<br />

eingestellt, was natürlich auf Dauer nicht gesund sein kann. Es war deshalb ein Glücksfall, dass eine<br />

belgische Exportfirma sich just in der Zeit vorstellte, als die Vermarktung einiger Tausend Festmeter<br />

in der Orkannacht des 20. Juni <strong>2013</strong> geworfenen Buchen-Stammholzes dringend wurde. Hier wurden<br />

mutig neue Kontakte geknüpft, bot sich doch der Neukunde an, Buchen- und Eschenstammholz aus<br />

Windwurf in praktisch unbegrenzter Menge abzunehmen. Und das zu Preisen, die nennenswert über<br />

denen des zuvor erwähnten Großkunden lagen. Inzwischen sind fast 3500 fm Buchen- und rund 300<br />

fm Eschenstammholz aus dem <strong>Forst</strong>amt Schotten auf dem Seeweg nach China und Indien unterwegs.<br />

Während nun bei der Buche der Normaleinschlag aufgrund der eingetretenen Vorrats- bzw. Kapitalverluste<br />

deutlich gedrosselt wurde, erfordert der kritische Gesundheitszustand der Eschen (Stichwort:<br />

Eschentriebsterben) eine Strategie der Risikovorsorge. Wo Kapital in hohem Umfang in Gestalt<br />

von Eschenstammholz im Wald gebunden ist, muss darauf geachtet werden, dass dieses nicht durch<br />

einen schwer abzuschätzenden Krankheitsverlauf am Einzelbaum einem zufälligen Verlust unterliegt.<br />

In dieser prekären Situation ist es umso erfreulicher, dass in den letzten Wochen aus Fernost eine<br />

geradezu stürmische Nachfragewelle nach Eschenstammholz herangerauscht kam. So konnten auf<br />

lokaler Ebene größere Mengen Stammholz zu Höchstpreisen vertraglich gesichert werden.<br />

2. Brennholznachfrage weiter anziehend<br />

Die seit Jahren spürbare Nachfragesteigerung nach Brennholz ist in dieser Saison noch weiter angestiegen.<br />

Die Kundschaft ist dabei breit gestreut und hat recht unterschiedliche Kaufwünsche. Da ist<br />

der örtliche Einzelkunde, der eine für ihn speziell konfektionierte Kleinstmenge von z.B. 5 fm aufgearbeitet<br />

und gerückt am <strong>Forst</strong>weg in sein Auto laden möchte. Da sind die traditionellen Selbstwerber,<br />

welche im Wald verbliebenes, nicht aufgearbeitetes Kronenholz selbst zurecht sägen und aus dem<br />

Wald transportieren. Demgegenüber sucht der Profi – Selbstwerber (mit eigenem Unternehmen) als<br />

sog. „Stockkäufer“ in der Regel gleich mehrere Hundert Festmeter, die er maschinell einschlägt und<br />

rückt (Harvester / Forwarder). Schließlich sind da noch die Brennholzhändler, die in meist größeren<br />

Losen Holz frei Waldstraße kaufen. Hier reicht die Spanne bis hin zu einem Profibetrieb, welcher<br />

jährlich weit über 10.000 fm Brennholz vermarktet.<br />

Um angesichts unterschiedlichster Kundenwünsche faire Preise zu vereinbaren, arbeitet das <strong>Forst</strong>amt<br />

Schotten seit zwei Jahren nach einem einheitlichen Preistableau. Dabei werden ausgehend von<br />

einem Grundpreis je Holzgruppe nach festgelegten Aufwand bestimmenden Kriterien Zu- und Abschläge<br />

berechnet. Für sog. „Luxusbrennholz“ (reine Buche in der optimalen Stärkeklasse) müssen<br />

zurzeit über 60 €/fm angelegt werden. Der Spitzenpreis für Brennholz liegt aktuell bei 64 €/fm; er<br />

macht damit prinzipiell Stammholzkunden Konkurrenz.<br />

4


Für Abnehmer individuell konfektionierter Kleinmengen gelten derzeit folgende Einheitspreise im<br />

<strong>Forst</strong>amt Schotten (soweit ein betreuter Waldbesitzer nicht eine andere Preislinie vorgibt): „Mischlaubholz“:<br />

55 €/fm, Bu/Es „schwach“: 60 €/fm und Bu/Es „Topholz“: 65 €/fm. Diese Preise sind<br />

gerechtfertigt durch den deutlich höheren Aufwand, den der Waldbesitzer bei der Herstellung und<br />

Vermarktung dieser individuellen Kleinmengen hat.<br />

3. Energieholz macht Industrieholz Konkurrenz<br />

Holz, welches für die industrielle oder öffentliche Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt wird, unterliegt<br />

derzeit einer deutlich steigenden Nachfrage. Energieholz wird vom Erzeuger angeboten als<br />

sog. „Waldhackholz“ (Kronenreste werden an der Waldstraße gehackt und als Hackschnitzel aus<br />

dem Wald transportiert) oder als „Stangen“ (sieht aus wie Industrieholz, aber ohne Zopfbegrenzung)<br />

angeboten. Waldhackholz wird nach Schüttraummeter und werksseitig ermitteltem Gewicht, „Stangenholz“<br />

im forstseitig ermittelten Raummaß abgerechnet. Da prinzipiell jede Holzart als Energieholz<br />

eingesetzt werden kann und diese Frage beim Preis primär keine Bedeutung hat, eröffnen sich für<br />

den Waldbesitzer, der namentlich Jungbestände pflegen will, neue und lukrative Waldpflege- und<br />

Vermarktungschancen. Im Vergleich zu den etwa für Weichlaubholz erzielbaren Industrieholzpreisen<br />

können für dasselbe Holz als Energieholz inzwischen konkurrenzfähige Erlöse erzielt werden.<br />

Schließlich wird als Nadel - Industrieholz (Sortiment „K“) auch zur Pelletproduktion eingesetzt. Aktuell<br />

besteht eine direkte Nachfrage aus dem Rhein–Main–Gebiet nach 10.000 fm Industrieholz jährlich.<br />

4. Buchen – Furnierschichtholz als neues Sortiment<br />

Für schwaches Buchenstammholz der Stärkeklasse 2 bis 3 gab es in der Vergangenheit kaum spezielle<br />

Vermarktungsmöglichkeiten. Bis vor einigen Jahren wurde dieses Holz überwiegend in das Industrieholz<br />

sortiert (mit etwas höheren Preisen), da für potentielle Parkettholzproduzenten die<br />

Frachtkosten zu hoch waren. Erst in den letzten Jahren konnte durch die Etablierung eines „Premium<br />

– Brennholzsegmentes“ ein adäquater Preis im Bereich von 60 €/fm erreicht werden. Ab dem Frühjahr<br />

2014 wird nun die Fa. Pollmeier ein neues Sortiment einkaufen, das sog. Buchenfurnierschichtholz.<br />

Nachgefragt wird ausschließlich die Holzart Buche im Stärkeklassenbereich von 25 bis 39 cm<br />

Mittendurchmesser. Der Preis wird derzeit noch verhandelt, wahrscheinlich wird er bei etwa 60 €/fm<br />

liegen. Da der Kunde plant, große Mengen abzunehmen (> 200.000 fm), könnte sich je nach Qualitätsanforderungen<br />

und Abrechnungsbedingungen ein lukratives Geschäft für die <strong>Forst</strong>betriebe ergeben.<br />

5. Rohstoffknappheit bei den Nadelholzsägern<br />

Es vergingen nur Stunden nach den Orkanstürmen des 20.Juni <strong>2013</strong>, bis am folgenden Vormittag<br />

gleich mehrere regionale Sägewerke beim <strong>Forst</strong>amt Schotten nachfragten, wie viel Fichte mehr sie<br />

denn bekommen könnten.<br />

Aufgrund dieses Holznotstandes bestand die Hauptaufgabe vor allem darin, aus den Revieren einigermaßen<br />

tragfähige Mengen- und Sortimentsinformationen zu erhalten und diese dann vernünftig<br />

und mit Blick auf die Gesunderhaltung des Abnehmermarktes zu verteilen. Da der ungeplante Mehranfall<br />

an Holz in einen Zeitraum fiel, zu dem über Preissteigerungen zum 2. Halbjahr verhandelt wurde,<br />

versuchten einzelne Säger durch unmittelbare Preisangebote Mengen zu sichern. In der aktuellen<br />

Phase ist kein einziger der größeren hessischen (bzw. deutschen) Säger ausreichend mit Fichtenholz<br />

versorgt. Damit ist es für die Werksbetreiber eine Überlebensfrage, wie weit die Produktion gedrosselt<br />

werden kann, ohne dass das Werk geschlossen werden muss. Mit der Schließung des Werkes<br />

Bien - Zenker in Birstein fällt ein langjähriger und zuverlässiger Langholzkunde aus, im Hinblick auf<br />

Absatzalternativen braucht sich das <strong>Forst</strong>amt aber aus den oben geschilderten Gründen keine Sorgen<br />

zu machen.<br />

Holzpreis - Situation<br />

Trotz leichten Rückgangs liegt der Eichenpreis weiterhin auf hohem Niveau bei etwa 75 €.<br />

Eichen – Industrieholz kommt zu rund 5 % niedrigeren Preisen auf den Markt als das der Buche. Es<br />

gelten folgende Preiskennzeichen: fortgesetzt stabile Preise im B-Holz, Preissteigerungen von 5-15<br />

€/fm im C-Holz ab der Stärkeklasse 3b+, leichte Preissteigerungen im D-Holz um bis zu +5 €/fm.<br />

Stammholz B 4. Klasse 260 – 330 €/fm, C 4. Klasse 120 – 140 €/fm<br />

5


Bei der Buche übersteigt zu Beginn der Saison die Nachfrage das Angebot deutlich. Im inländischen<br />

Markt ist dies auf eine allgemein geringe Bevorratung der werksseitigen Rundholzlager zurückzuführen.<br />

Beim Ferntransport nach Fernost bestimmen die veränderlichen Frachtkosten und die ununterbrochene<br />

Rohstoffknappheit die Lage. Seitens der Holzkunden wird der Wald deshalb nicht nur als<br />

Produktionsstätte, sondern auch als (lebendes) Holzlager gesehen, welcher - ginge es nach den Abnehmern<br />

- ganzjährig Frischholz liefern müsste. Für „Frühlieferungen“ (von September bis November)<br />

werden bis zu 9 €/fm (Inland) und 11 €/fm (Export) als Bonus gezahlt. Für den Preisrahmen gilt:<br />

fortgesetzt stabile Preise auf aktuellem Niveau im B und D-Holz, leichte Preissteigerungen im C und<br />

B/C-Sortiment um 1-3 €/fm, Preissteigerung bei Exportsortimenten B/C und Rotkernsortiment um bis<br />

zu 10%.<br />

Stammholz B 4. Klasse 90 €/fm, C 4. Klasse 68€/fm<br />

Trotz der sommerlichen Kalamitätsanfälle ziehen die Fichtenpreise weiter an. D.h. der Rohstoffmangel<br />

ist selbst durch die kalamitätsbedingten Mehreinschläge nicht zu decken. So zeichnen sich Preissteigerungen<br />

in allen Produkten gegenüber dem Vorjahr ab. Für das Leitsortiment B 2b gehen optimistische<br />

Erwartungen von einem Überschreiten der 100 € - Marke im ersten Halbjahr 2014 aus.<br />

Stammholz B/C Klasse 2b 98 €/fm, Käferholz verfärbt minus 10 €/fm<br />

Lärche und Douglasie sind qualitätsabhängig gesuchte Hölzer, die zu höheren Preisen als die Kiefer<br />

vermarktet werden können. Sofern Bäume in der Jugend rechtzeitig geästet wurden, können bei<br />

Submissionen für das „Wertholz“ deutlich höhere Preise erzielt werden. Der Preis für „Wert-<br />

Douglasie“ liegt stärkeklassenabhängig bei 200 bis 250 €/fm, der für die Lärche bei 300 bis 500 €/fm.<br />

Die Lärche ist die Nadelbaumart mit dem höchsten Preispotential (Spitzenpreis über 1000 €/fm).<br />

Stammholz B/C Klasse 2b : Ki - 78 €/fm, Lä – 90 €/fm, Douglasie – Preis wie Fichte<br />

Palette (= D), alle NH – Arten: 62 €/fm.<br />

Industrieholz<br />

Beim Laubholz hat die Konkurrenz aus der stofflichen und energetischen Nutzung weiter zugenommen.<br />

Deshalb wird allen, insbesondere den kommunalen Waldbesitzern empfohlen, Brennholz nicht<br />

unter den angegebenen Preisen zu verkaufen. Die Preise wurden marktkonform und maßvoll angehoben<br />

und bewegen sich immer noch deutlich unter den Öl- und Gaspreisen. Für Industrieholz haben<br />

die Preise gegenüber dem Vorjahr um ca. 5 €/fm angezogen und rangieren bei stofflicher Verwertung<br />

bei etwa 48 €/fm (Buche) bzw. 45 €/fm (Eiche). Der Grundpreis (mittlere Menge, ohne Zu- und<br />

Abschläge) für Brennholz beim <strong>Forst</strong>amt Schotten liegt bei 56 €/fm (Buche mit einem Anteil von<br />

25% Edellaubholz).<br />

Beim Nadel-Industrieholz wird von folgenden Preisen ausgegangen:<br />

F/K 40 €/fm und N (=Schleifholz) 50 €/fm.<br />

Neue Standards für die PEFC-Zertifizierung<br />

Die Zertifizierung der <strong>Forst</strong>betriebe ist ein offener Prozess, der sich gesellschaftlichen Anforderungen<br />

und technischen Entwicklungen anpasst. Auch PEFC unterzieht sich solchen Revisionsprozessen,<br />

um auf der Höhe der Zeit zu bleiben.<br />

Bereits seit Anfang <strong>2013</strong> gelten für die zertifizierten Betriebe folgende neuen Verpflichtungen:<br />

• Private Selbstwerber weisen mindestens einen qualifizierten Motorsägenlehrgang nach. Das<br />

gilt auch für Waldbesitzer, die in ihrem eigenen Wald tätig sind.<br />

• Für Zweitaktmaschinen (z. B. Motorsäge, Freischneider) wird der umweltfreundliche und weniger<br />

gesundheitsschädliche Sonderkraftstoff verwendet.<br />

Ab 2014 dürfen zudem nur noch solche Unternehmer in den Bereichen Holzernte, Rücken, Pflanzung<br />

und Waldpflege eingesetzt werden, die ein von PEFC anerkanntes Zertifikat besitzen (z.B.<br />

RAL-Gütezeichen).<br />

6


Die an unserer gemeinsamen PEFC-Zertifizierung beteiligten Mitgliedsbetriebe werden gebeten, diese<br />

sinnvollen Ergänzungen zu beachten. Soweit <strong>Hessen</strong>-<strong>Forst</strong> im Rahmen der Beförsterung Maßnahmen<br />

abwickelt, wird die umfassende Berücksichtigung aller PEFC-Standards gewährleistet. Weitere<br />

Infos im Internet unter https://pefc.de.<br />

Die Verwendung von Sonderkraftstoff ist schon aus Gründen der Gesundheitsvorsorge sehr empfehlenswert.<br />

Sammelbestellungen über die <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen können helfen, die relativ hohen<br />

Kosten für Kleinmengen zu vermeiden.<br />

Hinweise zur <strong>Forst</strong>lichen Förderung<br />

Seit die WI-Bank als sog. Bescheinigende Stelle die Aufgabe als verlängerter Arm der EU-Bürokratie<br />

übernommen hat, kommen immer neue Anforderungen und Kontrollen auf die Antragsteller zu. Diese<br />

Intensivierung ist eigentlich unverständlich, da ihr keine Zunahme an Beanstandungen gegenüber<br />

steht. Um Nachteile zu vermeiden, sollten Antragsteller folgende Hinweise beachten:<br />

• Mit der Unterschrift unter den Antrag stehen Sie persönlich für alle Angaben gerade, auch wenn<br />

die Revierleitung bei der Antragstellung mitgewirkt hat. Falsche Angaben können schon bei Fahrlässigkeit<br />

zum Verlust der Förderung und zusätzlichen Sanktionen (Geldstrafe!) führen.<br />

• Lesen Sie sich die Bescheide der Bewilligungsstelle genau durch und befolgen Sie die Anweisungen.<br />

Verlassen Sie sich nicht nur auf die ggf. mitwirkende Revierleitung.<br />

• Halten Sie gesetzte Fristen ein oder beantragen Sie rechtzeitig vorher Fristverlängerung.<br />

• Teilen Sie Änderungen in der Ausführung oder den Verzicht auf bewilligte Maßnahmen jeweils<br />

zeitnah mit. Ansonsten können Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt werden.<br />

• Die Einholung des fachlichen Rats der Revierleitung ist immer empfehlenswert. Die Beurteilung<br />

der Förderfähigkeit ist für Laien kaum zu durchschauen. Viele Details stehen in den im Bewilligungsbescheid<br />

umfangreich aufgeführten 24 (!) Rechtsgrundlagen.<br />

• Beachten Sie die Zweckbindungsfrist, die bei Pflanzungen 5 Jahre beträgt. In diesem Zeitraum<br />

sind die ordnungsgemäße Pflege und der Schutz zu gewährleisten. Ansonsten droht die verzinste<br />

Rückzahlung von Fördermitteln.<br />

• Mit jedem Auszahlungsantrag sind Originalrechnungen und Zahlungsnachweise (Kontoauszug<br />

oder bankbestätigter Überweisungsbeleg) vorzulegen. Die Originale erhalten Sie nach Kennzeichnung<br />

zurück.<br />

Sammelanträge über die FBG für Maßnahmen, die alleine die Bagatellgrenzen nicht erreichen, sind<br />

zunehmend problematisch. Derzeit werden die bei einer Antragstellung zu beachtenden Rechtsvorschriften<br />

so ausgelegt, dass die FBG und ggf. alle anderen Beteiligten selbst bei unbeabsichtigten<br />

Verfehlungen eines Mitantragstellers gemeinsam haften. So wird leider eine speziell für den Kleinstprivatwald<br />

gedachte Fördermöglichkeit durch begleitende Vorschriften unbrauchbar gemacht.<br />

Kurz berichtet:<br />

Die Mobile Waldbauernschule bietet kostenlose Lehrgänge für Waldbesitzer, deren Familienangehörige<br />

und Aushilfen. Letztere fallen unter den begünstigten Personenkreis, wenn sie eine feste Anstellung<br />

beim Waldbesitzer haben. Private Helfer können nur noch gegen Kostenerstattung (derzeit<br />

116 €/Tag) teilnehmen, wenn Plätze frei sind. Angeboten werden Lehrgänge zur Holzernte,<br />

Kultur- und Jungbestandspflege, Seilwindeneinsatz und Waldbewirtschaftung mit dem Abschluss<br />

Waldbauernbrief. Der Lehrgang Motorsägenwartung entfällt künftig.<br />

Das <strong>Forst</strong>amt fragt jeweils im Herbst bei den <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen den Bedarf für das Folgejahr<br />

ab. Melden Sie Ihr Interesse also rechtzeitig bei Ihrer FBV an. Später eingehende Meldungen<br />

können ggf. erst ein Jahr darauf berücksichtigt werden.<br />

Beide <strong>Forst</strong>betriebsgemeinschaften unterstützen den Erwerb des Waldbauernbriefes durch<br />

ihre Mitglieder mit einem Zuschuss, die FBG Westlicher Vogelsberg zusätzlich mit einer Beihilfe<br />

auf die erstmalige Beschaffung von Schutzausrüstung und Geräten.<br />

7


*****<br />

Wieder waren es knapp 100 Mitglieder, die dem Aufruf zur Exkursion <strong>2013</strong> der FBG Grebenhain<br />

folgten. Zwei volle Busse machten sich auf den Weg ins Siegerland. Ziel des fachlichen Teils war der<br />

<strong>Forst</strong>betrieb des Grafen von Hatzfeldt mit seiner schon über 20 Jahre naturgemäßen Ausrichtung.<br />

Besonders beeindruckend waren die<br />

vielfältigen Waldbilder mit führender<br />

Fichte und die üppige Verjüngung aller<br />

Baumarten. Selbst Douglasie, Tanne<br />

und Eiche kommen ohne Schutz hoch,<br />

da das Rehwild intensiv bejagt wird.<br />

Dies ist einer der Gründe für den wirtschaftlichen<br />

Erfolg des Betriebs. Ein weiterer<br />

ist die konsequente Pflege der<br />

Jungbestände, die zu einer deutlichen<br />

Wertsteigerung führt. Als zusätzliches<br />

Standbein des Betriebs wurde eine<br />

Waldfläche besichtigt, die als Ruheforst<br />

verpachtet ist. Eine beeindruckende Anlage,<br />

die in ihrer gepflegten Natürlichkeit<br />

überzeugte und für den Nutzungsverzicht<br />

dauerhafte Einnahmen sichert. Der Hatzfeldt-Wildenburg’sche<br />

<strong>Forst</strong>betrieb ist<br />

sowohl nach PEFC als auch nach FSC zertifiziert. Dabei wird die Zertifizierung nicht als Belastung<br />

empfunden. „Wer seinen Wald ordentlich bewirtschaftet, braucht sich um die Zertifikate nicht<br />

zu sorgen“, so die Philosophie des Waldbesitzers.<br />

Nach dem Mittagessen im Landgasthof „Wildenburger Hof“ folgte die Besichtigung der Erlebnis-<br />

Brauerei in Hachenburg. Vorgeführt wurde ein mutiges mittelständiges Unternehmen, das sich mit<br />

frischen Ideen bis heute seine Eigenständigkeit als Familienbetrieb und regionaler Wirtschaftsfaktor<br />

erhalten hat. Die Bierprobe war köstlich an diesem warmen Tag.<br />

Der Abschluss fand – wie immer – in der Gaststätte „Zum Löwen“ in Gedern mit Spezialitäten aus der<br />

Metzgerei Oberheim statt. Bewährt ist bewährt!<br />

*****<br />

Seit der Waldbesitzer beim Holzverkauf den anzuwendenden Umsatzsteuersatz mitteilen muss, wird<br />

vielfach der Status „Privatverkauf – keine Umsatzsteuer“ angegeben. Vermutlich erfolgt das in vielen<br />

Fällen aus Unkenntnis über die tatsächliche Rechtslage und in der Absicht, möglichst nichts falsch zu<br />

machen. Dabei kann auch der Kleinprivatwaldbesitzer davon ausgehen, dass er in der Regel<br />

beim Holzverkauf unternehmerisch tätig wird und ihm deshalb als „pauschalierender Betrieb“<br />

die Umsatzsteuer von derzeit 5,5 % zusteht, die er nicht abführen muss. Bei einer falschen Einschätzung<br />

verzichtet der Waldbesitzer so schnell auf mehrere hundert Euro, die ihm als Ausgleich für<br />

die fehlende Abzugsfähigkeit der Steueranteile an den Kosten der Waldbewirtschaftung zustehen.<br />

Die Frage der Umsatzsteuer hat auch direkt nichts damit zu tun, ob das Finanzamt das Waldeigentum<br />

einkommenssteuerrechtlich als <strong>Forst</strong>betrieb oder privates Hobby einstuft. Gerade bei umfangreicheren<br />

Holzverkäufen sollte sich der Waldbesitzer den Rat eines Steuerfachmanns einholen.<br />

Die aktuellen Abrechnungsverfahren stellen übrigens die volle Transparenz der Geldströme sicher.<br />

Betriebsprüfungen bei den Holzkäufern führen immer wieder zu Kontrollmitteilungen bei den zuständigen<br />

Finanzämtern, ob die Einnahmen vom Waldbesitzer in der Einkommenssteuererklärung angegeben<br />

wurden.<br />

*****<br />

Bitte melden Sie Veränderungen der Eigentümer- oder Flächendaten<br />

immer zeitnah an Ihre <strong>Forst</strong>betriebsvereinigung. einigung. Neue Eigentümer sol-<br />

len bei der Übergabe auf die nach der Satzung fortzusetzende Mitglied-<br />

schaft in der FBV hingewiesen werden!<br />

8


TERMINE 2014<br />

Jahreshauptversammlung der FBV Mücke mit Vorstandswahlen<br />

um 19 Uhr im Autohof Mücke<br />

Abgabe von Pflanzenbestellungen (auch <strong>Forst</strong>schutzmaterial) bei<br />

der <strong>Forst</strong>betriebsvereinigung!<br />

Anmeldung von geplantem Holzeinschlag im laufenden<br />

Jahr bei der <strong>Forst</strong>betriebsvereinigung<br />

Vorlage von Förderanträgen für 2014 (spätestens)<br />

Für die Frühjahrskulturen wird wegen der notwendigen Vermessungen<br />

eine frühere Vorlage dringend empfohlen!<br />

Anmeldung für Lehrgänge der Mobilen Waldbauernschule bei der<br />

örtlichen <strong>Forst</strong>betriebsvereinigung<br />

Abbau nicht mehr benötigter <strong>Forst</strong>schutzgatter<br />

Anmeldung von Wildschäden an <strong>Forst</strong>pflanzen bei der Gemeinde<br />

(gesetzl. Ausschlusstermine, danach besteht kein Anspruch mehr!)<br />

14.01.2014<br />

15.01.2014 und<br />

31.08.2014<br />

01.02.2014<br />

Ausschlusstermin!!<br />

01.03.2014<br />

Ausschlusstermin!!<br />

01.10.2014<br />

Ganzjährig<br />

bis 1. Mai und<br />

bis 1. Oktober<br />

Herausgeber: <strong>Forst</strong>betriebsgemeinschaften Grebenhain und Westlicher Vogelsberg<br />

- Vorstände und Redaktion -<br />

Wir bedanken uns für Ihr Interesse<br />

und wünschen Ihnen allen eine<br />

besinnliche Weihnachtszeit<br />

.…..und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2014<br />

_________________________________________________________________________<br />

Anzeige<br />

9


MITTEILUNGEN DES FORSTAMTES SCHOTTEN<br />

Für den Katastrophenfall gut vorbereitet.<br />

<strong>Forst</strong>amt Schotten stellt Checkliste für den Fall einer Windwurfkatastrophe vor.<br />

Windwurfschäden sind nicht selten im Vogelsberg. In jedem Jahr fallen mehrere hundert bis einige<br />

tausend Festmeter (fm) Holz aus Windwürfen im <strong>Forst</strong>amt Schotten an. Bei kleineren Ereignissen<br />

wird dies unauffällig mit dem normalen Einschlag aufgearbeitet und vermarket. Sommerstürme wie<br />

im Juni dieses Jahres sind unangenehmer: Laubholz muss zur Unzeit im Saft aufgearbeitet und vermarket<br />

werden. Aber auch dieses Schadereignis mit immerhin rund 40.000 fm wurde bewältigt, allerdings<br />

mit deutlicher Mehrbelastung der Revierleitungen.<br />

Für Ereignisse der Kategorie Kyrill (2007) lohnt es sich, Vorsorge zu treffen. Das Kalamitätshandbuch<br />

von HESSEN-FORST wird um den regionalen Vorspann Vogelsberg erweitert. Dabei werden die<br />

Ansprüche aller Waldbesitzarten (Staatswald, Köperschafts- und Privatwald) mit den speziellen Aspekten<br />

des Kleinprivatwaldes, von Naturschutz und Tourismus sowie der Holzvermarktung vereint.<br />

Weit vor einem Schadereignis können Maßnahmen getroffen werden, die im Katastrophenfall hilfreich<br />

sind. Im Folgenden wird besonders auf den Kleinprivatwald Bezug genommen, der Vollständigkeit<br />

halber jedoch ebenso wichtige Maßnahmen allgemeiner Art erörtert. Betrachtet wird ein Zeitraum<br />

lang vor dem Eintritt bis zum geordneten Ablauf der Aufarbeitung:<br />

Periodisch /<br />

vorsorglich<br />

Bei Warnung vor<br />

extremen Unwetter<br />

[Stufe Lila]<br />

www.dwd.de<br />

Sofort nach<br />

dem Ereignis<br />

Erste Tage<br />

Erste Wochen<br />

In den Zeitperioden unterschiedlicher Dauer müssen für eine erfolgreiche Aufarbeitung und Vermarktung<br />

die nachfolgend beschriebenen Dinge beachtet werden.<br />

Periodisch/vorsorglich<br />

Schon lange vor einem Orkan, können Vorbereitungen getroffen werden, die bei Schadenseintritt<br />

unter Stress viel Zeit kosten oder überhaupt nicht durchführbar sind.<br />

<strong>Forst</strong>amt:<br />

1. Informationsveranstaltungen zu Verhaltensregeln im Schadensfall<br />

2. Jährliche Kontrolle der Nasslagerplätze und der dazu nötigen Technik<br />

3. Laufende Aktualisierung der Dateien und Datenbanken für Katastrophenfälle<br />

Privatwaldbesitzer:<br />

1. Dauerhafte Markierung der Grenzen des eigenen Waldes<br />

2. Schaffung / Erhaltung von Grenzlinien durch Pflanzabstände bzw. Aufhieb<br />

3. Rechtzeitiger Abbau nicht mehr benötigter <strong>Forst</strong>schutzgatter<br />

Herausgeber: <strong>Forst</strong>amt Schotten, Karl-Weber-Str. 2, 63679 Schotten, Tel: 06044/9616-0, Fax: -27<br />

Email: forstamtschotten@forst.hessen.de, Internet: www.hessen-forst.de<br />

10


Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes<br />

Der Deutsche Wetterdienst informiert im<br />

Internet über aktuelle Stürme. Im Jahr<br />

2007 war beim Sturm Kyrill der gesamte<br />

Vogelsbergkreis mit der höchsten Sturmwarnstufe<br />

„Lila“ (Warnung vor extremen<br />

Unwetter) belegt. Nahezu stundengenau<br />

waren nach dieser Vorhersage weite Teile<br />

der Region nicht mehr passierbar, Wald<br />

war flächig geworfen.<br />

<strong>Forst</strong>amt:<br />

1. Bewegliche Güter in Sicherheit bringen<br />

2. Extreme Wetterwarnungen kommunizieren<br />

Privatwaldbesitzer:<br />

1. Schutzhütten, Fahrzeuge, Geräte etc.<br />

aus dem Wald verbringen<br />

Bei Sommerstürmen ist auch Laubholz gefährdet<br />

Sofort nach dem Ereignis – Ruhe bewahren!<br />

Es gilt, besonnen die wichtigsten Maßnahmen zu treffen, um die Befahrbarkeit der Wälder für den<br />

Beginn der Aufarbeitung und die Sicherheit der dort Arbeitenden (Rettungskette!) zu gewährleisten.<br />

<strong>Forst</strong>amt:<br />

1. Infrastruktur herstellen – Wege aufschneiden, um den Schadensumfang einschätzen zu können<br />

und Rettungswege freizumachen<br />

2. Maßnahmen mit Ausnahme von „Gefahr in Verzug“ nur im Einvernehmen mit dem Eigentümer<br />

durchführen<br />

3. Kontakt mit Naturpark und anderen Stellen über vordringliche Arbeiten herstellen<br />

4. Waldteile gegen Betreten sperren<br />

5. Pressemitteilung über erste Verhaltensregeln<br />

Privatwaldbesitzer:<br />

1. Sichtung eigener Wald soweit möglich – Gefahrenlage beachten<br />

2. Kontakt mit der <strong>Forst</strong>betriebsvereinigung aufnehmen - sie ist zugleich Kontaktstelle für die Revierleitungen<br />

3. Infotermine in Erfahrung bringen<br />

Erste Tage<br />

In den ersten Tagen wird der Schaden geschätzt und der Beginn der Aufarbeitung geplant. Hier treten<br />

bereits die Vermarktung und die Logistik des aufzuarbeitenden Holzes in den Vordergrund. Das<br />

lagerungsempfindliche Hauptsortiment soll umgehend nach der Aufarbeitung abfließen. Lagerplätze<br />

im Wald werden erfahrungsgemäß knapp und dürfen nicht durch hastig aufgearbeitete Hölzer, deren<br />

Absatz nicht gesichert ist, blockiert werden.<br />

11


<strong>Forst</strong>amt:<br />

1. Grobschätzung des Schadensumfangs<br />

2. Kontakt mit örtlichen <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen (FBV) und den <strong>Forst</strong>betriebsgemeinschaften<br />

(FBG) – Verfahren der Schadensmeldung in Erinnerung bringen<br />

3. Infoveranstaltungen FBG Grebenhain und FBG Westlicher Vogelsberg vereinbaren<br />

4. Pressemitteilungen über Verhalten im Wald, Gefährdungslage etc.<br />

5. Schulung aller Waldarbeiter und Maschinenführer über Arbeitsverfahren im Windwurf<br />

6. Ausschreibung Aufarbeitung und Vermarktung auf dem Stock (Selbstwerbung) für die FBGen<br />

Privatwaldbesitzer:<br />

1. Meldung Waldort und Schadensschätzung mit Produktvermarktungsblatt an die FBV – die Meldung<br />

gilt als verbindlicher Auftrag zur Aufarbeitung und Vermarktung des Windwurfholzes<br />

2. Kontakt FBV-Vorstand mit Revierleitung – Übergabe der Meldebögen<br />

3. Infotermine in Erfahrung bringen<br />

Vorsicht, Lebensgefahr! Das ist nichts für Handarbeit.<br />

Erste Wochen<br />

Der Start ist entscheidend. Die Holzvermarktung gibt ab jetzt das Tempo der Aufarbeitung vor. Nicht<br />

alle können gleichzeitig bedient werden! Entscheidend ist der geordnete sichere Ablauf mit klaren<br />

Mengen und Zuordnungen auf die Waldbesitzer. Fehler, die jetzt aus Hast begangen werden, können<br />

später oft nicht mehr korrigiert werden. Nicht der Schnellste ist Gewinner, sondern die Staffel zählt!<br />

<strong>Forst</strong>amt:<br />

1. Pflegliche Aufarbeitung besonders unter Beachtung der Ziele des Natur- und Bodenschutzes<br />

2. Holzlagerplätze außerhalb des Waldes festlegen<br />

3. Premiumwanderwege in Verbindung mit dem Naturpark öffnen oder umleiten<br />

4. Pressemitteilungen über die Lage im Wald<br />

5. Nachschulung neuer Arbeitskräfte in der Windwurfaufarbeitung<br />

6. Zuschlag für die Holzvermarktung auf dem Stock durch die FBGen vorbereiten<br />

7. Aufmaß dokumentieren<br />

12


Privatwaldbesitzer:<br />

1. Mithilfe bei der Grenzfindung der Parzellen<br />

2. Vereinbarung gemeinsamer Aufarbeitung und Abrechnung bei nicht mehr nachvollziehbaren<br />

Grenzen<br />

3. Überzeugung unschlüssiger oder blockierender Waldbesitzer innerhalb der FBV<br />

4. Soweit nötig Kalamitätsvoranmeldung beim Finanzamt<br />

5. Kontakt mit der FBV halten, um die Aufarbeitungsreihenfolge und den Zeitplan zu kennen<br />

6. Grundsätzlich NICHT selbst aufarbeiten, sondern aus Sicherheitsgründen den Profis den Vortritt<br />

lassen<br />

Das nächste Unwetter kommt ganz sicher. Windgeschwindigkeiten über 130 km/h fällen bei uns<br />

großflächig Wald. Vieles kann im Vorfeld für den Tag X bereits geregelt werden. Die <strong>Vogelsberger</strong><br />

Förster und Waldbesitzer sind sturmerprobt. Durch eine gute und offene Kommunikation wurden Kyrill<br />

und Folgestürme weitgehend planvoll und ruhig abgearbeitet. Fehler sind wahrscheinlich nicht zu<br />

vermeiden und treten zwangsläufig auf. Aufmaße waren zum Glück selten nicht schlüssig und die<br />

Betriebe mit der besten Anbindung an Bahnverladestationen konnten als erste „Windwurf erledigt!“<br />

melden. Andere kamen später dran und haben dennoch im Sinne aller nicht gedrängt. Mit den Erfahrungen<br />

dieser Zeit, einem krisenfesten Management bei den Waldbesitzern wie hier im <strong>Forst</strong>amt und<br />

diesen Vorsorgeregeln sollte auch der nächste Orkan bewältigt werden, wie immer er heißen magZ<br />

<strong>Forst</strong>gesetz wird Waldgesetz<br />

Was ändert sich für die Waldbesitzer in <strong>Hessen</strong>?<br />

Das Hess. <strong>Forst</strong>gesetz stammte im Kern aus den 70er Jahren. Ziel der Novellierung war die Anpassung<br />

an die heutigen gesellschaftlichen Anforderungen, eine deutliche Deregulierung und die Einbeziehung<br />

von begleitenden Verordnungen. Die Namensänderung macht die Nähe zum Bundeswaldgesetz<br />

deutlich. Das neue Gesetz ist in enger Abstimmung mit dem Hess. Waldbesitzerverband entstanden.<br />

Die Betretensregelung war zudem Gegenstand umfangreicher Abstimmungen mit Nutzerverbänden.<br />

Für die Waldbesitzer haben sich mit der Novellierung insbesondere folgende Änderungen ergeben:<br />

Was ist Wald?<br />

Die Walddefinition aus dem Bundeswaldgesetz wurde übernommen. Dadurch ist neben der Kurzumtriebsplantage<br />

auch der Anbau von Weihnachtsbäumen auf landwirtschaftlichen Flächen eine<br />

Form der landwirtschaftlichen Nutzung, für die keine Aufforstungsgenehmigung erforderlich ist.<br />

Waldneuanlagen können jetzt auch als vorlaufende Ersatzaufforstungen nach den Vorschriften<br />

des naturschutzrechtlichen Ökokontos vorgenommen werden. Angesichts des z. B. für Windenergieanlagen<br />

erforderlichen Ausgleichsbedarfs bei gleichzeitig eingeschränkten Möglichkeiten zur Waldneuanlage<br />

kann dies eine finanziell attraktive Alternative zur <strong>Forst</strong>lichen Förderung sein.<br />

Pflichten des Waldbesitzers<br />

• Die Grundpflichten des Waldbesitzers sind in der bisherigen Form erhalten geblieben.<br />

• Die Kennzeichen einer ordnungsgemäßen <strong>Forst</strong>wirtschaft wurden hinsichtlich der Kahlschläge<br />

konkretisiert. Das Vermeidungsgebot gilt ab einer Flächengröße von 1,0 Hektar.<br />

• Die Wiederbewaldung von Kahlflächen ist ab einer Flächengröße von 0,5 Hektar und innerhalb<br />

eines Zeitraums von 6 Jahren vorzunehmen. Stellt sich keine Naturverjüngung ein, ist aktive<br />

Pflanzung erforderlich.<br />

• An Waldrändern zu landwirtschaftlichen Flächen ist Schattenwurf und Wurzelbrut zu vermeiden.<br />

Der Waldbesitzer sollte also bei Anlage und Pflege auf einen funktionengerechten, gestuften<br />

Waldrand achten um Schadensersatzansprüche der Nachbarn zu vermeiden.<br />

13


Die ursprünglich vorgesehene Erhöhung des Pflanzabstands zu landwirtschaftlichen Flächen von<br />

5 m auf 8 m wurde allerdings wieder fallen gelassen.<br />

Organisation der <strong>Forst</strong>wirtschaft<br />

• Betriebspläne (= <strong>Forst</strong>einrichtung) sind erst ab einer Betriebsgröße von 100 ha erforderlich. Die<br />

Frage der jährlichen Wirtschaftsplanung wird nicht mehr im Gesetz geregelt.<br />

• Wald soll von fachkundigem Personal bewirtschaftet werden. Für den Staats- und den Körperschaftswald<br />

ist das weiter vorgeschrieben, für den Privatwald nur noch eine Empfehlung.<br />

• Die seitherige Verpflichtung zur ganzjährigen Anwesenheit von <strong>Forst</strong>personal ist für alle<br />

Waldbesitzarten entfallen.<br />

Rauchen und Feuer im Wald<br />

Das Rauchen im Wald ist jetzt ganzjährig nur noch mit Zustimmung des Waldbesitzers erlaubt. Der<br />

Waldbesitzer hat dabei aber seine Verpflichtung zur Abwehr von Waldbrandgefahren zu beachten.<br />

Das Anzünden und Unterhalten von Feuern im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 m<br />

vom Waldrand bedarf der Genehmigung des <strong>Forst</strong>amtes. Das gilt auch für forstlich begründete<br />

Feuer. Ausgenommen ist das Verbrennen von Baumteilen aus <strong>Forst</strong>schutzgründen in Zeiten ohne<br />

erhöhte Waldbrandgefahr.<br />

Unabhängig davon sind solche Nutzfeuer vorher über die Gemeinde der Leitstelle zu melden, an bestimmte<br />

Zeiten gebunden und ständig zu überwachen.<br />

Betreten des Waldes, Reiten und Fahren<br />

Das freie Betretungsrecht wurde bestätigt. Es ist erklärter politischer Wille, den Menschen die Erholung<br />

und sportliche Betätigung im Wald auf der Basis der gegenseitigen Rücksichtnahme zu ermöglichen.<br />

Die Sperrung von Waldflächen bleibt der Gefahrenabwehr und dem Schutz von Verjüngungsflächen<br />

vorbehalten.<br />

Waldbesitzer haben nichtgewerbliche Veranstaltungen zu dulden, wenn sie zu keiner Beunruhigung<br />

von Tieren, Verunreinigungen oder Beschädigungen führen.<br />

Radfahren und Reiten ist jetzt auf befestigten oder naturfesten Wegen zulässig, die vom Waldbesitzer<br />

oder mit dessen Zustimmung angelegt sind und auf denen ein gefahrloser Begegnungsverkehr<br />

möglich ist. Das Fahren mit Kutschen bleibt auf Wege mit einer Nutzbreite von mindestens 2,0 m<br />

beschränkt.<br />

Der Waldbesitzer kann vorbehaltlich z. B. nach Naturschutzrecht erforderlicher Genehmigungen weitergehende<br />

Benutzungen zulassen, lediglich das Radfahren, Reiten und Kutschfahren auf Rückegassen<br />

und das Betreten von Verjüngungsflächen bleibt gesetzlich verboten.<br />

Maßnahmenplanung im Kleinprivatwald<br />

In der Ausgabe 2012 des <strong>Vogelsberger</strong> <strong>Waldbote</strong>n wurde das Verfahren der Holzeinschlagsplanung<br />

umfassend erläutert. Wegen der Bedeutung des Themas für eine reibungslose Zusammenarbeit soll<br />

hier noch einmal auf die wesentlichen Punkte eingegangen werden.<br />

• Gute Arbeit braucht ausreichende Vorbereitungszeit. Mindestens ein halbes Jahr Vorlauf soll für<br />

planmäßige zum Standard werden. Ein gut geschnürtes, für alle Beteiligten vorteilhaftes Maßnahmenpaket<br />

kann auch noch länger dauern.<br />

• Die Abstimmung von Maßnahmen innerhalb der <strong>Forst</strong>betriebsvereinigung ist Pflicht. Besprechen<br />

Sie Ihre Vorhaben im Zusammenschluss. Nutzen Sie dazu die Mitgliederversammlungen<br />

und gemeinsame Waldbegänge.<br />

• Die Revierleitung kann sich mit dem betrieblichen Geoinformationssystem gut im betreuten Wald<br />

orientieren. Letztlich ist aber der Waldbesitzer für die zweifelsfreie Darstellung seiner Grundstücksgrenzen<br />

verantwortlich.<br />

14


• Informieren Sie sich vorab über die Standards und Kosten bzw. Erlöse für die in Auftrag gegebenen<br />

Arbeiten. Sonderwünsche müssen exakt festgelegt werden und sind ggf. mit Zusatzkosten<br />

verbunden.<br />

• Das Land <strong>Hessen</strong> sichert Ihnen eine sehr weitgehende Unterstützung im Rahmen der Beförsterung<br />

zu. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass dies nur bei effektiver Arbeitsweise und aktiver<br />

Mitwirkung der <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen zu gewährleisten ist.<br />

• Gönnen Sie Ihrer Revierleitung den Feierabend und das arbeitsfreie Wochenende! Die Beschäftigung<br />

mit dem wirtschaftlichen Erfolg Ihres Waldbesitzes muss Ihnen selbst schon einmal<br />

einen Urlaubstag wert sein.<br />

Bestellung von Pflanzen- und <strong>Forst</strong>schutzmaterial<br />

In den letzten Jahren konnten Pflanzenbestellungen direkt beim <strong>Forst</strong>amt abgegeben werden. Das<br />

hat immer wieder zu Missverständnissen mit den <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen geführt, bei denen<br />

ebenfalls Bestellungen eingegangen sind. Ein weiteres Problem ist die Gewährleistung der Pausenzeiten<br />

für die LKW-Fahrer bei der Auslieferung. Die Anfahrt zu vieler Abladestellen und immer wieder<br />

vorkommende Missachtung der Liefertermine durch die Besteller führen zu nicht mehr akzeptablen<br />

Verzögerungen. Deshalb wird das Verfahren wieder wie folgt umgestellt:<br />

1. Die <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen erhalten jeweils im Herbst vom <strong>Forst</strong>amt die Unterlagen und aktuelle<br />

Hinweise für das folgende Jahr. Die Bestellvordrucke können auch im Internet unter<br />

www.hessen-forst.de unter <strong>Forst</strong>amt Schotten/Waldbetreuung/Service heruntergeladen werden.<br />

Daneben findet sich dort ein Link zu den Darmstädter <strong>Forst</strong>baumschulen, wo die Preisliste eingesehen<br />

werden kann.<br />

2. Die Waldbesitzer machen sich rechtzeitig Gedanken über den Pflanzenbedarf und die benötigten<br />

Sortimente. Eine Abstimmung mit der zuständigen Revierleitung wird dringend empfohlen. Bitte<br />

denken Sie daran, dass eine qualifizierte Beratung ggf. mit Ortsbesichtigung nicht aus dem Stand<br />

möglich ist. Wer nicht in der Preisliste aufgeführte Pflanzensortimente bestellen will, muss die<br />

Verfügbarkeit vorher selbst mit der Baumschule klären.<br />

3. Bis zu den Bestellterminen 15. Januar für die Frühjahrslieferung und 31. August für die<br />

Herbstpflanzung geben die Waldbesitzer ihre Bestellung bei der <strong>Forst</strong>betriebsvereinigung<br />

ab. Für die Lieferung gibt es drei Varianten:<br />

a. Sammellieferung für Kleinmengen bis 500 Pflanzen. Bei der Sammellieferung erfolgt keine<br />

eingehende Prüfung der Pflanzenqualität durch das <strong>Forst</strong>amt.<br />

b. Pflanzenabruf durch die Revierleitung bei größeren Mengen oder Pflanzung durch vom<br />

<strong>Forst</strong>amt organisierte Unternehmer.<br />

c. Selbstabruf der Pflanzen bei über 3.000 Pflanzen und Eigenleistung bzw. Eigenorganisation.<br />

Bei Selbstabruf übernimmt der Waldbesitzer die Organisationsleistung selbst.<br />

4. Die FBV prüft die Vollständigkeit der Angaben, stellt die Bestellungen zusammen und gibt sie<br />

innerhalb einer Woche nach dem Bestelltermin an das <strong>Forst</strong>amt weiter. Dabei gibt jede FBV eine<br />

Abladestelle für die Sammellieferung an.<br />

5. Das <strong>Forst</strong>amt vereinbart mit der Baumschule den Liefertermin für die Sammellieferung. Dabei<br />

spielen organisatorische Gründe und Witterungsbedingungen eine Rolle. Die FBV bekommt den<br />

Liefertermin etwa eine Woche vorher mitgeteilt, informiert die Besteller und organisiert die Übergabe.<br />

Die Empfänger achten bei der Entgegennahme der Pflanzen auf offensichtliche Qualitätsmängel.<br />

Bei Pflanzenabruf über das Revier stimmt sich die Revierleitung mit dem Waldbesitzer ab. Die<br />

Revierleitung prüft die Pflanzenlieferung nach den üblichen Kriterien und organisiert ggf. die<br />

Pflanzung.<br />

6. Nachträgliche Beanstandungen werden der Revierleitung gemeldet und von ihr geprüft. Vor einer<br />

Beanstandung der Pflanzenqualität müssen andere Gründe ausgeschlossen werden.<br />

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<strong>Forst</strong>schutzmaterial kann ebenfalls über die vom <strong>Forst</strong>amt abgeschlossenen Lieferverträge bezogen<br />

werden. Dafür gelten grundsätzlich dieselben Bestellfristen wie für Pflanzen. Die Bestellung<br />

kann entweder zusammen mit Pflanzen oder getrennt davon formlos aber schriftlich erfolgen. Das<br />

Material muss genau beschrieben sein. Zweifelhafte Angaben können ggf. nicht nicht berücksichtigt<br />

werden. Deshalb ist auch hier eine vorherige Abstimmung mit der zuständigen Revierleitung sehr<br />

zu empfehlen. Die Lieferung erfolgt entweder zum <strong>Forst</strong>amt oder zu einer Sammelstelle im Revier<br />

und muss dort abgeholt werden. Eventuell ist auch die Abholung bei einer regionalen Lieferfirma erforderlich.<br />

Die Abrechnung der Pflanzen- und Materiallieferungen oder bestellten Dienstleistungen erfolgt immer<br />

direkt zwischen Lieferant/Dienstleister und Waldbesitzer. Das <strong>Forst</strong>amt tritt lediglich als Vermittler<br />

auf.<br />

<strong>Forst</strong>schutzinfos<br />

Die Nordwestdeutsche <strong>Forst</strong>liche Versuchsanstalt unterstützt die Waldbesitzer mit angewandter<br />

Forschung zu aktuellen Fragen. Besonders empfehlenswert sind die <strong>Forst</strong>schutzinfos, die jeweils zu<br />

aktuellen Themen veröffentlicht werden. Unter www.nw-fva.de sind darüber hinaus viele weitere<br />

Informationen und Merkblätter abrufbar.<br />

Dort finden Sie z. B. auch die neuen Praxisinformationen vom April <strong>2013</strong> zum Eschentriebsterben.<br />

Entwarnung kann bei dieser Baumkrankheit leider nicht gegeben werden. Auf den Anbau der Esche<br />

sollte vorerst weiter verzichtet werden und Nachbesserungen mit anderen standortgerechten Baumarten<br />

erfolgen. Gelegentlich ist der Vorwurf laut geworden, in der Beratung durch die Revierleitungen<br />

wäre zu spät vor der Krankheit gewarnt worden. Tatsächlich stammen erste Hinweise bereits aus<br />

dem Jahr 2008. Zunächst beschränkte sich die Krankheit aber vor allem auf Norddeutschland. Erst<br />

im Laufe der folgenden Jahre wurde die Krankheit als wirklich ernste Bedrohung für diese Baumart<br />

erkannt und die Ausbreitung nach Süden setzte sich fort. Erste Anzeichen im <strong>Forst</strong>amt Schotten<br />

stammen aus dem Jahr 2011. Seither wird die Esche trotzt ihrer breiten Verwendungsmöglichkeiten<br />

in den Anbauempfehlungen des <strong>Forst</strong>amtes nicht mehr berücksichtigt.<br />

Neuerdings sind bei der Eiche Anzeichen einer Komplexkrankheit erkennbar, die bereits als Eichensterben<br />

bezeichnet wird. Zu den Ursachen wird noch geforscht. Auch hier wäre es zu früh, die Eichenarten<br />

voreilig nicht mehr anzubauen. Angesichts bei fast allen Baumarten von Zeit zu Zeit auftretender<br />

Probleme kann die Empfehlung nur lauten, auf standortgerechte und die absehbare Klimaentwicklung<br />

berücksichtigende, stabile Baumartenmischungen zu setzen. Die zuständige Revierleitung<br />

kann den jeweiligen Standort fachgerecht einschätzen und entsprechende Empfehlungen<br />

geben. Als Waldbesitzer müssen Sie aber selbst die Entscheidung für eine der in Frage kommenden<br />

Möglichkeiten treffen. Im Hohen Vogelsberg ist die Fichte übrigens gerade für den Kleinprivatwald<br />

immer noch eine wirtschaftlich interessante Baumart, die mit in Betracht gezogen werden sollte.<br />

Dem Luchs auf der Spur<br />

Das Luchsprojekt des <strong>Forst</strong>amtes Schotten erfährt jetzt professionelle Unterstützung. Nachdem<br />

der Nachweis einer Luchspopulation im Vogelsberg trotz verschiedener Anzeichen bisher nicht gelungen<br />

ist, hat <strong>Hessen</strong>-<strong>Forst</strong> jetzt Experten aus dem Bayerischen Wald mit einem Forschungsauftrag<br />

betraut. Die Standorte der Fotofallen, die einen Bildnachweis der großen Katze liefern sollen,<br />

wurden nach wissenschaftlichen Kriterien optimiert und das Untersuchungsgebiet erweitert. Die automatischen<br />

Kameras sind mehr in die Öffentlichkeit gerückt, da Luchse gerne ausgebaute Waldwege<br />

für ihre großräumigen Wanderungen benutzen – natürlich in der Nacht. Damit steigen die Chancen<br />

für einen handfesten Nachweis. Waldbesucher brauchen sich trotzdem nicht um den Datenschutz<br />

zu sorgen: die umgehende Löschung aller personenbezogenen Aufnahmen ist sichergestellt.<br />

Das <strong>Forst</strong>amt bittet weiter um Unterstützung der Bevölkerung bei der Suche nach dem Luchs. Immer<br />

wieder kommen Beobachtungen erst viel zu spät und nur zufällig heraus. Eine Überprüfung ist<br />

dann natürlich nicht mehr möglich. Solche Hinweise sollten immer umgehend der zuständigen Revierleitung<br />

oder direkt dem <strong>Forst</strong>amt mitgeteilt werden.<br />

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