Vogelsberger Waldbote 2013 - Hessen-Forst
Vogelsberger Waldbote 2013 - Hessen-Forst
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V O G E L S B E R G E R W A L D B O T E<br />
19. . Jahrgang November <strong>2013</strong><br />
Gemeinsames Mitteilungsblatt der <strong>Forst</strong>betriebsgemeinschaften<br />
Grebenhain und Westlicher Vogelsberg<br />
Sehr geehrte Mitglieder,<br />
Grußwort<br />
300 Jahre Nachhaltigkeit – nur eine Floskel oder steckt mehr<br />
dahinter? Damals war es die blanke Not einer wachsenden Bevölkerung,<br />
die zur Zerstörung der Ur-Wälder führte. Welch eine<br />
Leistung von Hans Carl von Carlowitz und seinen forstlichen<br />
Nachfahren, aus dieser schwierigen Situation heraus die Anfänge<br />
einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu entwickeln und<br />
unsere heutigen hochproduktiven Wälder aufzubauen. Wie leicht<br />
muss es uns dagegen heute fallen, dieses Erbe anzunehmen<br />
und zum Wohle kommender Generationen fortzuführen! Wir alle<br />
sind als Waldbesitzer in dieser Verantwortung. Es geht bei der<br />
Waldbewirtschaftung eben nicht nur um Ernten und Verdienen,<br />
sondern auch um Erhalten und Erneuern.<br />
In das Jubiläumsjahr fällt auch die Novellierung des Hess. <strong>Forst</strong>gesetzes.<br />
Waldgesetz heißt es nun und wurde auch in anderen<br />
Begrifflichkeiten an das entsprechende Bundesgesetz angepasst. Dennoch bleiben einige hessische<br />
Besonderheiten, wie zum Beispiel die Einrichtung der örtlichen <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen. Überhaupt<br />
wurde viel Bewährtes erhalten, aber auch mancher „Ballast“ über Bord geworfen und neue<br />
Ansprüche der Gesellschaft an den Wald aufgegriffen. Letzteres findet im Gesetz mit der Bekräftigung<br />
der Sozialpflichtigkeit des Waldeigentums und der daraus abgeleiteten Vereinbarung „Wald und<br />
Sport“ seinen Niederschlag. Das Ziel einer deutlichen Deregulierung hat dazu geführt, dass die Vorschriften<br />
zur <strong>Forst</strong>planung abgespeckt wurden. Dies und die entfallene Verpflichtung zur ganzjährigen<br />
Anwesenheit von <strong>Forst</strong>personal zeigt in eine Richtung, die staatliches Handeln durch mehr private<br />
Verantwortung ersetzt. Diesem Trend müssen wir uns stellen und beweisen, dass die Nachhaltigkeit<br />
darunter nicht leidet. Aber auch eine angemessene Nutzung ist wichtig - für den Wald, das<br />
Klima und die Gesellschaft. Das fällt genauso unter den Begriff Nachhaltigkeit, der eben mehr als nur<br />
eine Ebene hat.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Bernhard Ziegler und Bernhard Bender<br />
1. Vorsitzender der FBG Grebenhain und 1. Vorsitzender der FBG Westlicher Vogelsberg<br />
1
Der Holzmarkt <strong>2013</strong> / 2014<br />
Beitrag von FOR Axel Norgall<br />
Allgemeine Marktbedingungen<br />
Die Rahmenbedingungen des Holzmarktes sind für <strong>Forst</strong>betriebe weiterhin ausgesprochen günstig.<br />
Waldbesitzer, die Nadelholz, insbesondere Fichte, auf dem Markt anbieten können, profitieren von<br />
dieser positiven Situation besonders. Für jeden Festmeter Fichtenstammholz, der zudem einer einfacheren<br />
Sortierung unterliegt als das Laubstammholz, finden sich gleich mehrere potentielle Käufer in<br />
der Region. Dies führt zwangsläufig zu einem scharfen Preiswettbewerb. Allerdings mehren sich<br />
auch warnende Stimmen, die befürchten, daß sich im Existenzkampf die Preise der Nadelholzsäger<br />
aufschaukeln und die so aufgeblähte Preisblase in nicht allzu weiter Zukunft platzen könnte. Damit<br />
wären dann nicht kalkulierbare Verwerfungen am Markt verbunden, die durch Werksschließungen,<br />
(regionale) Standortsverluste, usw. zu Vermarktungsbrüchen führen könnten. Kurz um, auch die Anbieter<br />
von Nadelholz sollten aufmerksam die Entwicklung der Markstrukturen beobachten und eine<br />
Preispolitik mit Augenmaß betreiben. Eine breit gefächerte Käuferstruktur ist nach wie vor die Grundlage<br />
für eine stabile, gesunde Holzproduktion.<br />
In diesem Zusammenhang bedarf es der besonderen Erwähnung, daß die Sturmereignisse dieses<br />
Sommers, mit einem Schadenszentrum im Vogelsberg (das <strong>Forst</strong>amt Schotten lag mit einem Gesamtkalamitätsanfall<br />
von über 40.000 fm im „Spitzenbereich“ der hessischen <strong>Forst</strong>ämter), weder zu<br />
Nachfrageknicken noch zu Absatzstockungen geführt hat – im Gegenteil !<br />
Der Holzmarkt<br />
Der Holzmarkt ist gekennzeichnet durch eine weiterhin hohe Nadelstammholz - Nachfrage bei stabilen<br />
Preisen. Für Laubstammholz sind Nachfrage und Preise weitgehend stabil bis leicht nachgebend.<br />
Industrieholz zieht an, wobei der Preis für Laubindustrieholz auch wegen der Konkurrenz durch zunehmende<br />
Brennholznachfrage nach oben reagiert.<br />
Die abgebildete Grafik der Preisentwicklung über einen 15-jährigen Zeitraum ab dem Jahr 1999 verdeutlicht,<br />
dass derzeit der Durchschnittspreis für Holz mit rund 61 €/fm weiterhin auf einem Hoch<br />
liegt. Das Preisniveau insgesamt befindet sich seit 2004 auf einem anhaltenden Aufwärtstrend.<br />
2
Bei Betrachtung der einzelnen Holzarten zeigt sich:<br />
• Der Festmeter EICHE (oberste Linie) ist nach wie vor am teuersten, allerdings unterliegt der Preis<br />
starken Schwankungen.<br />
• Der Preis für die Holzartengruppe BUCHE (unterste Linie <strong>2013</strong>) liegt mit rund 52 €/fm derzeit<br />
unter dem Durchschnittspreis der Kiefer und bildet damit das Schlusslicht der Preisskala.<br />
• Die FICHTE (inkl. Douglasie, 2. Linie von oben <strong>2013</strong>) beschert ihren Verkäufern in den letzten<br />
Jahren nach Menge und Wert die besten Einkommensmöglichkeiten. Im Mittel aller Sortimente<br />
werden derzeit rund 69 €/fm erlöst.<br />
• Der Preis für KIEFER (inkl. Lärche, 2. Linie von unten 2011) liegt im Schlepptau der Fichte. In<br />
einem Abstand von rund 10 €/fm verläuft die Preisentwicklung bei dieser Holzart parallel zur jener<br />
der Fichte.<br />
Marktprognosen und -Erwartungen<br />
Bei der Buche divergieren die Tendenzen von Nachfrage und Preis. So wird zwar eine anhaltend<br />
hohe Nachfrage nach Stammholz prognostiziert, aber beim Preis geht man eher von einer Stagnation<br />
aus. Beim Schälfurnier wirkt sich der globale Wettbewerb aus, der sich im Einzelfall bis zur Existenzgefährdung<br />
von Werken zugespitzt hat. Deshalb ist preislich eher ein leichter Rückgang zu erwarten.<br />
Nach wie vor ist der Export eine wesentliche Stütze der deutschen Buchenholzproduktion. Dabei ist<br />
China das Exportland Nr. 1. Der Gesamtbedarf wird auf das Niveau des Vorjahres eingeschätzt. Insgesamt<br />
ist der Laubstammholzmarkt gekennzeichnet durch:<br />
• stabile und gute Rahmenbedingungen, die nahtlos an die Vorsaison anknüpfen.<br />
• Nachfrage und wirtschaftliche Situation der Laubsägeindustrie verbessert.<br />
• Die Nachfrage bei Buche und Eiche liegt auf gleichem Niveau wie im letzten Jahr.<br />
• Export: Nachfrage übersteigt das Angebot<br />
Für das Laubindustrieholz gilt:<br />
• Nachfrage auf hohem Niveau stabil, auch nach Eiche<br />
• Gute Nachfrage, getrieben durch hohes Preisniveau im Energieholz (Pellets und Brennholz),<br />
Sägerestholzmangel, Versorgungsnot in Österreich, Neukunden, Waldhackholzmangel<br />
• Frühe Nachfrage aller Industrieholzkunden<br />
Die Fichte wird in einem noch besseren Licht gesehen. Den Absatzchancen für alle Sortimente wird<br />
eine positive Tendenz unterstellt, das gleiche gilt in etwa auch für die Preise.<br />
Die Nachfragewünsche der großen Verarbeiter können durch die Lieferprognosen der <strong>Forst</strong>ämter<br />
voraussichtlich bei weitem nicht gedeckt werden. Somit sollten alle Möglichkeiten genutzt werden,<br />
um im Wald evtl. vorhandene Pflegedringlichkeiten oder –rückstände aufzuarbeiten. Insgesamt<br />
ist das Nadelstammholz gekennzeichnet durch:<br />
• Nachfrage übersteigt weiterhin das Angebot<br />
• Rohstoffknappheit, unter der <strong>2013</strong> alle Kunden leiden<br />
• Sägewerke ringen um Wirtschaftlichkeit<br />
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Beim Nadelschleifholz (Papier, Zellstoff) scheint die Umstrukturierung bei den deutschen Verarbeitern<br />
inzwischen abgeschlossen zu sein (weniger Abnehmer mit größeren Mengen). Der Markt für<br />
Nadelindustrieholz ist gekennzeichnet durch:<br />
• Enorme Nachfrage nach Nadelholz FK-Sortimenten und gute Absatzmöglichkeiten<br />
• Pelletpreis auf einem Allzeithoch, Sägerestholz steigt weiterhin rasant<br />
• Die Rohstoffknappheit ist auch im Industrieholz deutlich spürbar<br />
Auffällige Entwicklungen beim regionalen Laubholzmarkt<br />
An dieser Stelle sind vor allem einige Faktoren zu nennen, die - mit Blick auf die Situation im Vogelsberg,<br />
speziell <strong>Forst</strong>amt Schotten - in den letzten Monaten die Vermarktung und die Preisverhandlungen<br />
für die kommende Saison bestimmt haben.<br />
1. Export von Buchen- und Eschenstammholz<br />
In den letzten Jahren hat sich die Fa. Pollmeier zu einem marktbeherrschenden Kunden entwickelt.<br />
Die hessischen Buchenbetriebe konnten von Glück reden, dass sich gerade für das qualitativ geringere<br />
Stammholz (welches in den Wäldern nun einmal überwiegend vorhanden ist) ein Käufer mit<br />
enormen Abnahmemengen etabliert hat. Die Kehrseite war, dass kleinere Betriebe in nicht geringer<br />
Zahl schließen mussten. In der Folge hat sich eine gewisse Abhängigkeit von diesem Großkunden<br />
eingestellt, was natürlich auf Dauer nicht gesund sein kann. Es war deshalb ein Glücksfall, dass eine<br />
belgische Exportfirma sich just in der Zeit vorstellte, als die Vermarktung einiger Tausend Festmeter<br />
in der Orkannacht des 20. Juni <strong>2013</strong> geworfenen Buchen-Stammholzes dringend wurde. Hier wurden<br />
mutig neue Kontakte geknüpft, bot sich doch der Neukunde an, Buchen- und Eschenstammholz aus<br />
Windwurf in praktisch unbegrenzter Menge abzunehmen. Und das zu Preisen, die nennenswert über<br />
denen des zuvor erwähnten Großkunden lagen. Inzwischen sind fast 3500 fm Buchen- und rund 300<br />
fm Eschenstammholz aus dem <strong>Forst</strong>amt Schotten auf dem Seeweg nach China und Indien unterwegs.<br />
Während nun bei der Buche der Normaleinschlag aufgrund der eingetretenen Vorrats- bzw. Kapitalverluste<br />
deutlich gedrosselt wurde, erfordert der kritische Gesundheitszustand der Eschen (Stichwort:<br />
Eschentriebsterben) eine Strategie der Risikovorsorge. Wo Kapital in hohem Umfang in Gestalt<br />
von Eschenstammholz im Wald gebunden ist, muss darauf geachtet werden, dass dieses nicht durch<br />
einen schwer abzuschätzenden Krankheitsverlauf am Einzelbaum einem zufälligen Verlust unterliegt.<br />
In dieser prekären Situation ist es umso erfreulicher, dass in den letzten Wochen aus Fernost eine<br />
geradezu stürmische Nachfragewelle nach Eschenstammholz herangerauscht kam. So konnten auf<br />
lokaler Ebene größere Mengen Stammholz zu Höchstpreisen vertraglich gesichert werden.<br />
2. Brennholznachfrage weiter anziehend<br />
Die seit Jahren spürbare Nachfragesteigerung nach Brennholz ist in dieser Saison noch weiter angestiegen.<br />
Die Kundschaft ist dabei breit gestreut und hat recht unterschiedliche Kaufwünsche. Da ist<br />
der örtliche Einzelkunde, der eine für ihn speziell konfektionierte Kleinstmenge von z.B. 5 fm aufgearbeitet<br />
und gerückt am <strong>Forst</strong>weg in sein Auto laden möchte. Da sind die traditionellen Selbstwerber,<br />
welche im Wald verbliebenes, nicht aufgearbeitetes Kronenholz selbst zurecht sägen und aus dem<br />
Wald transportieren. Demgegenüber sucht der Profi – Selbstwerber (mit eigenem Unternehmen) als<br />
sog. „Stockkäufer“ in der Regel gleich mehrere Hundert Festmeter, die er maschinell einschlägt und<br />
rückt (Harvester / Forwarder). Schließlich sind da noch die Brennholzhändler, die in meist größeren<br />
Losen Holz frei Waldstraße kaufen. Hier reicht die Spanne bis hin zu einem Profibetrieb, welcher<br />
jährlich weit über 10.000 fm Brennholz vermarktet.<br />
Um angesichts unterschiedlichster Kundenwünsche faire Preise zu vereinbaren, arbeitet das <strong>Forst</strong>amt<br />
Schotten seit zwei Jahren nach einem einheitlichen Preistableau. Dabei werden ausgehend von<br />
einem Grundpreis je Holzgruppe nach festgelegten Aufwand bestimmenden Kriterien Zu- und Abschläge<br />
berechnet. Für sog. „Luxusbrennholz“ (reine Buche in der optimalen Stärkeklasse) müssen<br />
zurzeit über 60 €/fm angelegt werden. Der Spitzenpreis für Brennholz liegt aktuell bei 64 €/fm; er<br />
macht damit prinzipiell Stammholzkunden Konkurrenz.<br />
4
Für Abnehmer individuell konfektionierter Kleinmengen gelten derzeit folgende Einheitspreise im<br />
<strong>Forst</strong>amt Schotten (soweit ein betreuter Waldbesitzer nicht eine andere Preislinie vorgibt): „Mischlaubholz“:<br />
55 €/fm, Bu/Es „schwach“: 60 €/fm und Bu/Es „Topholz“: 65 €/fm. Diese Preise sind<br />
gerechtfertigt durch den deutlich höheren Aufwand, den der Waldbesitzer bei der Herstellung und<br />
Vermarktung dieser individuellen Kleinmengen hat.<br />
3. Energieholz macht Industrieholz Konkurrenz<br />
Holz, welches für die industrielle oder öffentliche Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt wird, unterliegt<br />
derzeit einer deutlich steigenden Nachfrage. Energieholz wird vom Erzeuger angeboten als<br />
sog. „Waldhackholz“ (Kronenreste werden an der Waldstraße gehackt und als Hackschnitzel aus<br />
dem Wald transportiert) oder als „Stangen“ (sieht aus wie Industrieholz, aber ohne Zopfbegrenzung)<br />
angeboten. Waldhackholz wird nach Schüttraummeter und werksseitig ermitteltem Gewicht, „Stangenholz“<br />
im forstseitig ermittelten Raummaß abgerechnet. Da prinzipiell jede Holzart als Energieholz<br />
eingesetzt werden kann und diese Frage beim Preis primär keine Bedeutung hat, eröffnen sich für<br />
den Waldbesitzer, der namentlich Jungbestände pflegen will, neue und lukrative Waldpflege- und<br />
Vermarktungschancen. Im Vergleich zu den etwa für Weichlaubholz erzielbaren Industrieholzpreisen<br />
können für dasselbe Holz als Energieholz inzwischen konkurrenzfähige Erlöse erzielt werden.<br />
Schließlich wird als Nadel - Industrieholz (Sortiment „K“) auch zur Pelletproduktion eingesetzt. Aktuell<br />
besteht eine direkte Nachfrage aus dem Rhein–Main–Gebiet nach 10.000 fm Industrieholz jährlich.<br />
4. Buchen – Furnierschichtholz als neues Sortiment<br />
Für schwaches Buchenstammholz der Stärkeklasse 2 bis 3 gab es in der Vergangenheit kaum spezielle<br />
Vermarktungsmöglichkeiten. Bis vor einigen Jahren wurde dieses Holz überwiegend in das Industrieholz<br />
sortiert (mit etwas höheren Preisen), da für potentielle Parkettholzproduzenten die<br />
Frachtkosten zu hoch waren. Erst in den letzten Jahren konnte durch die Etablierung eines „Premium<br />
– Brennholzsegmentes“ ein adäquater Preis im Bereich von 60 €/fm erreicht werden. Ab dem Frühjahr<br />
2014 wird nun die Fa. Pollmeier ein neues Sortiment einkaufen, das sog. Buchenfurnierschichtholz.<br />
Nachgefragt wird ausschließlich die Holzart Buche im Stärkeklassenbereich von 25 bis 39 cm<br />
Mittendurchmesser. Der Preis wird derzeit noch verhandelt, wahrscheinlich wird er bei etwa 60 €/fm<br />
liegen. Da der Kunde plant, große Mengen abzunehmen (> 200.000 fm), könnte sich je nach Qualitätsanforderungen<br />
und Abrechnungsbedingungen ein lukratives Geschäft für die <strong>Forst</strong>betriebe ergeben.<br />
5. Rohstoffknappheit bei den Nadelholzsägern<br />
Es vergingen nur Stunden nach den Orkanstürmen des 20.Juni <strong>2013</strong>, bis am folgenden Vormittag<br />
gleich mehrere regionale Sägewerke beim <strong>Forst</strong>amt Schotten nachfragten, wie viel Fichte mehr sie<br />
denn bekommen könnten.<br />
Aufgrund dieses Holznotstandes bestand die Hauptaufgabe vor allem darin, aus den Revieren einigermaßen<br />
tragfähige Mengen- und Sortimentsinformationen zu erhalten und diese dann vernünftig<br />
und mit Blick auf die Gesunderhaltung des Abnehmermarktes zu verteilen. Da der ungeplante Mehranfall<br />
an Holz in einen Zeitraum fiel, zu dem über Preissteigerungen zum 2. Halbjahr verhandelt wurde,<br />
versuchten einzelne Säger durch unmittelbare Preisangebote Mengen zu sichern. In der aktuellen<br />
Phase ist kein einziger der größeren hessischen (bzw. deutschen) Säger ausreichend mit Fichtenholz<br />
versorgt. Damit ist es für die Werksbetreiber eine Überlebensfrage, wie weit die Produktion gedrosselt<br />
werden kann, ohne dass das Werk geschlossen werden muss. Mit der Schließung des Werkes<br />
Bien - Zenker in Birstein fällt ein langjähriger und zuverlässiger Langholzkunde aus, im Hinblick auf<br />
Absatzalternativen braucht sich das <strong>Forst</strong>amt aber aus den oben geschilderten Gründen keine Sorgen<br />
zu machen.<br />
Holzpreis - Situation<br />
Trotz leichten Rückgangs liegt der Eichenpreis weiterhin auf hohem Niveau bei etwa 75 €.<br />
Eichen – Industrieholz kommt zu rund 5 % niedrigeren Preisen auf den Markt als das der Buche. Es<br />
gelten folgende Preiskennzeichen: fortgesetzt stabile Preise im B-Holz, Preissteigerungen von 5-15<br />
€/fm im C-Holz ab der Stärkeklasse 3b+, leichte Preissteigerungen im D-Holz um bis zu +5 €/fm.<br />
Stammholz B 4. Klasse 260 – 330 €/fm, C 4. Klasse 120 – 140 €/fm<br />
5
Bei der Buche übersteigt zu Beginn der Saison die Nachfrage das Angebot deutlich. Im inländischen<br />
Markt ist dies auf eine allgemein geringe Bevorratung der werksseitigen Rundholzlager zurückzuführen.<br />
Beim Ferntransport nach Fernost bestimmen die veränderlichen Frachtkosten und die ununterbrochene<br />
Rohstoffknappheit die Lage. Seitens der Holzkunden wird der Wald deshalb nicht nur als<br />
Produktionsstätte, sondern auch als (lebendes) Holzlager gesehen, welcher - ginge es nach den Abnehmern<br />
- ganzjährig Frischholz liefern müsste. Für „Frühlieferungen“ (von September bis November)<br />
werden bis zu 9 €/fm (Inland) und 11 €/fm (Export) als Bonus gezahlt. Für den Preisrahmen gilt:<br />
fortgesetzt stabile Preise auf aktuellem Niveau im B und D-Holz, leichte Preissteigerungen im C und<br />
B/C-Sortiment um 1-3 €/fm, Preissteigerung bei Exportsortimenten B/C und Rotkernsortiment um bis<br />
zu 10%.<br />
Stammholz B 4. Klasse 90 €/fm, C 4. Klasse 68€/fm<br />
Trotz der sommerlichen Kalamitätsanfälle ziehen die Fichtenpreise weiter an. D.h. der Rohstoffmangel<br />
ist selbst durch die kalamitätsbedingten Mehreinschläge nicht zu decken. So zeichnen sich Preissteigerungen<br />
in allen Produkten gegenüber dem Vorjahr ab. Für das Leitsortiment B 2b gehen optimistische<br />
Erwartungen von einem Überschreiten der 100 € - Marke im ersten Halbjahr 2014 aus.<br />
Stammholz B/C Klasse 2b 98 €/fm, Käferholz verfärbt minus 10 €/fm<br />
Lärche und Douglasie sind qualitätsabhängig gesuchte Hölzer, die zu höheren Preisen als die Kiefer<br />
vermarktet werden können. Sofern Bäume in der Jugend rechtzeitig geästet wurden, können bei<br />
Submissionen für das „Wertholz“ deutlich höhere Preise erzielt werden. Der Preis für „Wert-<br />
Douglasie“ liegt stärkeklassenabhängig bei 200 bis 250 €/fm, der für die Lärche bei 300 bis 500 €/fm.<br />
Die Lärche ist die Nadelbaumart mit dem höchsten Preispotential (Spitzenpreis über 1000 €/fm).<br />
Stammholz B/C Klasse 2b : Ki - 78 €/fm, Lä – 90 €/fm, Douglasie – Preis wie Fichte<br />
Palette (= D), alle NH – Arten: 62 €/fm.<br />
Industrieholz<br />
Beim Laubholz hat die Konkurrenz aus der stofflichen und energetischen Nutzung weiter zugenommen.<br />
Deshalb wird allen, insbesondere den kommunalen Waldbesitzern empfohlen, Brennholz nicht<br />
unter den angegebenen Preisen zu verkaufen. Die Preise wurden marktkonform und maßvoll angehoben<br />
und bewegen sich immer noch deutlich unter den Öl- und Gaspreisen. Für Industrieholz haben<br />
die Preise gegenüber dem Vorjahr um ca. 5 €/fm angezogen und rangieren bei stofflicher Verwertung<br />
bei etwa 48 €/fm (Buche) bzw. 45 €/fm (Eiche). Der Grundpreis (mittlere Menge, ohne Zu- und<br />
Abschläge) für Brennholz beim <strong>Forst</strong>amt Schotten liegt bei 56 €/fm (Buche mit einem Anteil von<br />
25% Edellaubholz).<br />
Beim Nadel-Industrieholz wird von folgenden Preisen ausgegangen:<br />
F/K 40 €/fm und N (=Schleifholz) 50 €/fm.<br />
Neue Standards für die PEFC-Zertifizierung<br />
Die Zertifizierung der <strong>Forst</strong>betriebe ist ein offener Prozess, der sich gesellschaftlichen Anforderungen<br />
und technischen Entwicklungen anpasst. Auch PEFC unterzieht sich solchen Revisionsprozessen,<br />
um auf der Höhe der Zeit zu bleiben.<br />
Bereits seit Anfang <strong>2013</strong> gelten für die zertifizierten Betriebe folgende neuen Verpflichtungen:<br />
• Private Selbstwerber weisen mindestens einen qualifizierten Motorsägenlehrgang nach. Das<br />
gilt auch für Waldbesitzer, die in ihrem eigenen Wald tätig sind.<br />
• Für Zweitaktmaschinen (z. B. Motorsäge, Freischneider) wird der umweltfreundliche und weniger<br />
gesundheitsschädliche Sonderkraftstoff verwendet.<br />
Ab 2014 dürfen zudem nur noch solche Unternehmer in den Bereichen Holzernte, Rücken, Pflanzung<br />
und Waldpflege eingesetzt werden, die ein von PEFC anerkanntes Zertifikat besitzen (z.B.<br />
RAL-Gütezeichen).<br />
6
Die an unserer gemeinsamen PEFC-Zertifizierung beteiligten Mitgliedsbetriebe werden gebeten, diese<br />
sinnvollen Ergänzungen zu beachten. Soweit <strong>Hessen</strong>-<strong>Forst</strong> im Rahmen der Beförsterung Maßnahmen<br />
abwickelt, wird die umfassende Berücksichtigung aller PEFC-Standards gewährleistet. Weitere<br />
Infos im Internet unter https://pefc.de.<br />
Die Verwendung von Sonderkraftstoff ist schon aus Gründen der Gesundheitsvorsorge sehr empfehlenswert.<br />
Sammelbestellungen über die <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen können helfen, die relativ hohen<br />
Kosten für Kleinmengen zu vermeiden.<br />
Hinweise zur <strong>Forst</strong>lichen Förderung<br />
Seit die WI-Bank als sog. Bescheinigende Stelle die Aufgabe als verlängerter Arm der EU-Bürokratie<br />
übernommen hat, kommen immer neue Anforderungen und Kontrollen auf die Antragsteller zu. Diese<br />
Intensivierung ist eigentlich unverständlich, da ihr keine Zunahme an Beanstandungen gegenüber<br />
steht. Um Nachteile zu vermeiden, sollten Antragsteller folgende Hinweise beachten:<br />
• Mit der Unterschrift unter den Antrag stehen Sie persönlich für alle Angaben gerade, auch wenn<br />
die Revierleitung bei der Antragstellung mitgewirkt hat. Falsche Angaben können schon bei Fahrlässigkeit<br />
zum Verlust der Förderung und zusätzlichen Sanktionen (Geldstrafe!) führen.<br />
• Lesen Sie sich die Bescheide der Bewilligungsstelle genau durch und befolgen Sie die Anweisungen.<br />
Verlassen Sie sich nicht nur auf die ggf. mitwirkende Revierleitung.<br />
• Halten Sie gesetzte Fristen ein oder beantragen Sie rechtzeitig vorher Fristverlängerung.<br />
• Teilen Sie Änderungen in der Ausführung oder den Verzicht auf bewilligte Maßnahmen jeweils<br />
zeitnah mit. Ansonsten können Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt werden.<br />
• Die Einholung des fachlichen Rats der Revierleitung ist immer empfehlenswert. Die Beurteilung<br />
der Förderfähigkeit ist für Laien kaum zu durchschauen. Viele Details stehen in den im Bewilligungsbescheid<br />
umfangreich aufgeführten 24 (!) Rechtsgrundlagen.<br />
• Beachten Sie die Zweckbindungsfrist, die bei Pflanzungen 5 Jahre beträgt. In diesem Zeitraum<br />
sind die ordnungsgemäße Pflege und der Schutz zu gewährleisten. Ansonsten droht die verzinste<br />
Rückzahlung von Fördermitteln.<br />
• Mit jedem Auszahlungsantrag sind Originalrechnungen und Zahlungsnachweise (Kontoauszug<br />
oder bankbestätigter Überweisungsbeleg) vorzulegen. Die Originale erhalten Sie nach Kennzeichnung<br />
zurück.<br />
Sammelanträge über die FBG für Maßnahmen, die alleine die Bagatellgrenzen nicht erreichen, sind<br />
zunehmend problematisch. Derzeit werden die bei einer Antragstellung zu beachtenden Rechtsvorschriften<br />
so ausgelegt, dass die FBG und ggf. alle anderen Beteiligten selbst bei unbeabsichtigten<br />
Verfehlungen eines Mitantragstellers gemeinsam haften. So wird leider eine speziell für den Kleinstprivatwald<br />
gedachte Fördermöglichkeit durch begleitende Vorschriften unbrauchbar gemacht.<br />
Kurz berichtet:<br />
Die Mobile Waldbauernschule bietet kostenlose Lehrgänge für Waldbesitzer, deren Familienangehörige<br />
und Aushilfen. Letztere fallen unter den begünstigten Personenkreis, wenn sie eine feste Anstellung<br />
beim Waldbesitzer haben. Private Helfer können nur noch gegen Kostenerstattung (derzeit<br />
116 €/Tag) teilnehmen, wenn Plätze frei sind. Angeboten werden Lehrgänge zur Holzernte,<br />
Kultur- und Jungbestandspflege, Seilwindeneinsatz und Waldbewirtschaftung mit dem Abschluss<br />
Waldbauernbrief. Der Lehrgang Motorsägenwartung entfällt künftig.<br />
Das <strong>Forst</strong>amt fragt jeweils im Herbst bei den <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen den Bedarf für das Folgejahr<br />
ab. Melden Sie Ihr Interesse also rechtzeitig bei Ihrer FBV an. Später eingehende Meldungen<br />
können ggf. erst ein Jahr darauf berücksichtigt werden.<br />
Beide <strong>Forst</strong>betriebsgemeinschaften unterstützen den Erwerb des Waldbauernbriefes durch<br />
ihre Mitglieder mit einem Zuschuss, die FBG Westlicher Vogelsberg zusätzlich mit einer Beihilfe<br />
auf die erstmalige Beschaffung von Schutzausrüstung und Geräten.<br />
7
*****<br />
Wieder waren es knapp 100 Mitglieder, die dem Aufruf zur Exkursion <strong>2013</strong> der FBG Grebenhain<br />
folgten. Zwei volle Busse machten sich auf den Weg ins Siegerland. Ziel des fachlichen Teils war der<br />
<strong>Forst</strong>betrieb des Grafen von Hatzfeldt mit seiner schon über 20 Jahre naturgemäßen Ausrichtung.<br />
Besonders beeindruckend waren die<br />
vielfältigen Waldbilder mit führender<br />
Fichte und die üppige Verjüngung aller<br />
Baumarten. Selbst Douglasie, Tanne<br />
und Eiche kommen ohne Schutz hoch,<br />
da das Rehwild intensiv bejagt wird.<br />
Dies ist einer der Gründe für den wirtschaftlichen<br />
Erfolg des Betriebs. Ein weiterer<br />
ist die konsequente Pflege der<br />
Jungbestände, die zu einer deutlichen<br />
Wertsteigerung führt. Als zusätzliches<br />
Standbein des Betriebs wurde eine<br />
Waldfläche besichtigt, die als Ruheforst<br />
verpachtet ist. Eine beeindruckende Anlage,<br />
die in ihrer gepflegten Natürlichkeit<br />
überzeugte und für den Nutzungsverzicht<br />
dauerhafte Einnahmen sichert. Der Hatzfeldt-Wildenburg’sche<br />
<strong>Forst</strong>betrieb ist<br />
sowohl nach PEFC als auch nach FSC zertifiziert. Dabei wird die Zertifizierung nicht als Belastung<br />
empfunden. „Wer seinen Wald ordentlich bewirtschaftet, braucht sich um die Zertifikate nicht<br />
zu sorgen“, so die Philosophie des Waldbesitzers.<br />
Nach dem Mittagessen im Landgasthof „Wildenburger Hof“ folgte die Besichtigung der Erlebnis-<br />
Brauerei in Hachenburg. Vorgeführt wurde ein mutiges mittelständiges Unternehmen, das sich mit<br />
frischen Ideen bis heute seine Eigenständigkeit als Familienbetrieb und regionaler Wirtschaftsfaktor<br />
erhalten hat. Die Bierprobe war köstlich an diesem warmen Tag.<br />
Der Abschluss fand – wie immer – in der Gaststätte „Zum Löwen“ in Gedern mit Spezialitäten aus der<br />
Metzgerei Oberheim statt. Bewährt ist bewährt!<br />
*****<br />
Seit der Waldbesitzer beim Holzverkauf den anzuwendenden Umsatzsteuersatz mitteilen muss, wird<br />
vielfach der Status „Privatverkauf – keine Umsatzsteuer“ angegeben. Vermutlich erfolgt das in vielen<br />
Fällen aus Unkenntnis über die tatsächliche Rechtslage und in der Absicht, möglichst nichts falsch zu<br />
machen. Dabei kann auch der Kleinprivatwaldbesitzer davon ausgehen, dass er in der Regel<br />
beim Holzverkauf unternehmerisch tätig wird und ihm deshalb als „pauschalierender Betrieb“<br />
die Umsatzsteuer von derzeit 5,5 % zusteht, die er nicht abführen muss. Bei einer falschen Einschätzung<br />
verzichtet der Waldbesitzer so schnell auf mehrere hundert Euro, die ihm als Ausgleich für<br />
die fehlende Abzugsfähigkeit der Steueranteile an den Kosten der Waldbewirtschaftung zustehen.<br />
Die Frage der Umsatzsteuer hat auch direkt nichts damit zu tun, ob das Finanzamt das Waldeigentum<br />
einkommenssteuerrechtlich als <strong>Forst</strong>betrieb oder privates Hobby einstuft. Gerade bei umfangreicheren<br />
Holzverkäufen sollte sich der Waldbesitzer den Rat eines Steuerfachmanns einholen.<br />
Die aktuellen Abrechnungsverfahren stellen übrigens die volle Transparenz der Geldströme sicher.<br />
Betriebsprüfungen bei den Holzkäufern führen immer wieder zu Kontrollmitteilungen bei den zuständigen<br />
Finanzämtern, ob die Einnahmen vom Waldbesitzer in der Einkommenssteuererklärung angegeben<br />
wurden.<br />
*****<br />
Bitte melden Sie Veränderungen der Eigentümer- oder Flächendaten<br />
immer zeitnah an Ihre <strong>Forst</strong>betriebsvereinigung. einigung. Neue Eigentümer sol-<br />
len bei der Übergabe auf die nach der Satzung fortzusetzende Mitglied-<br />
schaft in der FBV hingewiesen werden!<br />
8
TERMINE 2014<br />
Jahreshauptversammlung der FBV Mücke mit Vorstandswahlen<br />
um 19 Uhr im Autohof Mücke<br />
Abgabe von Pflanzenbestellungen (auch <strong>Forst</strong>schutzmaterial) bei<br />
der <strong>Forst</strong>betriebsvereinigung!<br />
Anmeldung von geplantem Holzeinschlag im laufenden<br />
Jahr bei der <strong>Forst</strong>betriebsvereinigung<br />
Vorlage von Förderanträgen für 2014 (spätestens)<br />
Für die Frühjahrskulturen wird wegen der notwendigen Vermessungen<br />
eine frühere Vorlage dringend empfohlen!<br />
Anmeldung für Lehrgänge der Mobilen Waldbauernschule bei der<br />
örtlichen <strong>Forst</strong>betriebsvereinigung<br />
Abbau nicht mehr benötigter <strong>Forst</strong>schutzgatter<br />
Anmeldung von Wildschäden an <strong>Forst</strong>pflanzen bei der Gemeinde<br />
(gesetzl. Ausschlusstermine, danach besteht kein Anspruch mehr!)<br />
14.01.2014<br />
15.01.2014 und<br />
31.08.2014<br />
01.02.2014<br />
Ausschlusstermin!!<br />
01.03.2014<br />
Ausschlusstermin!!<br />
01.10.2014<br />
Ganzjährig<br />
bis 1. Mai und<br />
bis 1. Oktober<br />
Herausgeber: <strong>Forst</strong>betriebsgemeinschaften Grebenhain und Westlicher Vogelsberg<br />
- Vorstände und Redaktion -<br />
Wir bedanken uns für Ihr Interesse<br />
und wünschen Ihnen allen eine<br />
besinnliche Weihnachtszeit<br />
.…..und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2014<br />
_________________________________________________________________________<br />
Anzeige<br />
9
MITTEILUNGEN DES FORSTAMTES SCHOTTEN<br />
Für den Katastrophenfall gut vorbereitet.<br />
<strong>Forst</strong>amt Schotten stellt Checkliste für den Fall einer Windwurfkatastrophe vor.<br />
Windwurfschäden sind nicht selten im Vogelsberg. In jedem Jahr fallen mehrere hundert bis einige<br />
tausend Festmeter (fm) Holz aus Windwürfen im <strong>Forst</strong>amt Schotten an. Bei kleineren Ereignissen<br />
wird dies unauffällig mit dem normalen Einschlag aufgearbeitet und vermarket. Sommerstürme wie<br />
im Juni dieses Jahres sind unangenehmer: Laubholz muss zur Unzeit im Saft aufgearbeitet und vermarket<br />
werden. Aber auch dieses Schadereignis mit immerhin rund 40.000 fm wurde bewältigt, allerdings<br />
mit deutlicher Mehrbelastung der Revierleitungen.<br />
Für Ereignisse der Kategorie Kyrill (2007) lohnt es sich, Vorsorge zu treffen. Das Kalamitätshandbuch<br />
von HESSEN-FORST wird um den regionalen Vorspann Vogelsberg erweitert. Dabei werden die<br />
Ansprüche aller Waldbesitzarten (Staatswald, Köperschafts- und Privatwald) mit den speziellen Aspekten<br />
des Kleinprivatwaldes, von Naturschutz und Tourismus sowie der Holzvermarktung vereint.<br />
Weit vor einem Schadereignis können Maßnahmen getroffen werden, die im Katastrophenfall hilfreich<br />
sind. Im Folgenden wird besonders auf den Kleinprivatwald Bezug genommen, der Vollständigkeit<br />
halber jedoch ebenso wichtige Maßnahmen allgemeiner Art erörtert. Betrachtet wird ein Zeitraum<br />
lang vor dem Eintritt bis zum geordneten Ablauf der Aufarbeitung:<br />
Periodisch /<br />
vorsorglich<br />
Bei Warnung vor<br />
extremen Unwetter<br />
[Stufe Lila]<br />
www.dwd.de<br />
Sofort nach<br />
dem Ereignis<br />
Erste Tage<br />
Erste Wochen<br />
In den Zeitperioden unterschiedlicher Dauer müssen für eine erfolgreiche Aufarbeitung und Vermarktung<br />
die nachfolgend beschriebenen Dinge beachtet werden.<br />
Periodisch/vorsorglich<br />
Schon lange vor einem Orkan, können Vorbereitungen getroffen werden, die bei Schadenseintritt<br />
unter Stress viel Zeit kosten oder überhaupt nicht durchführbar sind.<br />
<strong>Forst</strong>amt:<br />
1. Informationsveranstaltungen zu Verhaltensregeln im Schadensfall<br />
2. Jährliche Kontrolle der Nasslagerplätze und der dazu nötigen Technik<br />
3. Laufende Aktualisierung der Dateien und Datenbanken für Katastrophenfälle<br />
Privatwaldbesitzer:<br />
1. Dauerhafte Markierung der Grenzen des eigenen Waldes<br />
2. Schaffung / Erhaltung von Grenzlinien durch Pflanzabstände bzw. Aufhieb<br />
3. Rechtzeitiger Abbau nicht mehr benötigter <strong>Forst</strong>schutzgatter<br />
Herausgeber: <strong>Forst</strong>amt Schotten, Karl-Weber-Str. 2, 63679 Schotten, Tel: 06044/9616-0, Fax: -27<br />
Email: forstamtschotten@forst.hessen.de, Internet: www.hessen-forst.de<br />
10
Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes<br />
Der Deutsche Wetterdienst informiert im<br />
Internet über aktuelle Stürme. Im Jahr<br />
2007 war beim Sturm Kyrill der gesamte<br />
Vogelsbergkreis mit der höchsten Sturmwarnstufe<br />
„Lila“ (Warnung vor extremen<br />
Unwetter) belegt. Nahezu stundengenau<br />
waren nach dieser Vorhersage weite Teile<br />
der Region nicht mehr passierbar, Wald<br />
war flächig geworfen.<br />
<strong>Forst</strong>amt:<br />
1. Bewegliche Güter in Sicherheit bringen<br />
2. Extreme Wetterwarnungen kommunizieren<br />
Privatwaldbesitzer:<br />
1. Schutzhütten, Fahrzeuge, Geräte etc.<br />
aus dem Wald verbringen<br />
Bei Sommerstürmen ist auch Laubholz gefährdet<br />
Sofort nach dem Ereignis – Ruhe bewahren!<br />
Es gilt, besonnen die wichtigsten Maßnahmen zu treffen, um die Befahrbarkeit der Wälder für den<br />
Beginn der Aufarbeitung und die Sicherheit der dort Arbeitenden (Rettungskette!) zu gewährleisten.<br />
<strong>Forst</strong>amt:<br />
1. Infrastruktur herstellen – Wege aufschneiden, um den Schadensumfang einschätzen zu können<br />
und Rettungswege freizumachen<br />
2. Maßnahmen mit Ausnahme von „Gefahr in Verzug“ nur im Einvernehmen mit dem Eigentümer<br />
durchführen<br />
3. Kontakt mit Naturpark und anderen Stellen über vordringliche Arbeiten herstellen<br />
4. Waldteile gegen Betreten sperren<br />
5. Pressemitteilung über erste Verhaltensregeln<br />
Privatwaldbesitzer:<br />
1. Sichtung eigener Wald soweit möglich – Gefahrenlage beachten<br />
2. Kontakt mit der <strong>Forst</strong>betriebsvereinigung aufnehmen - sie ist zugleich Kontaktstelle für die Revierleitungen<br />
3. Infotermine in Erfahrung bringen<br />
Erste Tage<br />
In den ersten Tagen wird der Schaden geschätzt und der Beginn der Aufarbeitung geplant. Hier treten<br />
bereits die Vermarktung und die Logistik des aufzuarbeitenden Holzes in den Vordergrund. Das<br />
lagerungsempfindliche Hauptsortiment soll umgehend nach der Aufarbeitung abfließen. Lagerplätze<br />
im Wald werden erfahrungsgemäß knapp und dürfen nicht durch hastig aufgearbeitete Hölzer, deren<br />
Absatz nicht gesichert ist, blockiert werden.<br />
11
<strong>Forst</strong>amt:<br />
1. Grobschätzung des Schadensumfangs<br />
2. Kontakt mit örtlichen <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen (FBV) und den <strong>Forst</strong>betriebsgemeinschaften<br />
(FBG) – Verfahren der Schadensmeldung in Erinnerung bringen<br />
3. Infoveranstaltungen FBG Grebenhain und FBG Westlicher Vogelsberg vereinbaren<br />
4. Pressemitteilungen über Verhalten im Wald, Gefährdungslage etc.<br />
5. Schulung aller Waldarbeiter und Maschinenführer über Arbeitsverfahren im Windwurf<br />
6. Ausschreibung Aufarbeitung und Vermarktung auf dem Stock (Selbstwerbung) für die FBGen<br />
Privatwaldbesitzer:<br />
1. Meldung Waldort und Schadensschätzung mit Produktvermarktungsblatt an die FBV – die Meldung<br />
gilt als verbindlicher Auftrag zur Aufarbeitung und Vermarktung des Windwurfholzes<br />
2. Kontakt FBV-Vorstand mit Revierleitung – Übergabe der Meldebögen<br />
3. Infotermine in Erfahrung bringen<br />
Vorsicht, Lebensgefahr! Das ist nichts für Handarbeit.<br />
Erste Wochen<br />
Der Start ist entscheidend. Die Holzvermarktung gibt ab jetzt das Tempo der Aufarbeitung vor. Nicht<br />
alle können gleichzeitig bedient werden! Entscheidend ist der geordnete sichere Ablauf mit klaren<br />
Mengen und Zuordnungen auf die Waldbesitzer. Fehler, die jetzt aus Hast begangen werden, können<br />
später oft nicht mehr korrigiert werden. Nicht der Schnellste ist Gewinner, sondern die Staffel zählt!<br />
<strong>Forst</strong>amt:<br />
1. Pflegliche Aufarbeitung besonders unter Beachtung der Ziele des Natur- und Bodenschutzes<br />
2. Holzlagerplätze außerhalb des Waldes festlegen<br />
3. Premiumwanderwege in Verbindung mit dem Naturpark öffnen oder umleiten<br />
4. Pressemitteilungen über die Lage im Wald<br />
5. Nachschulung neuer Arbeitskräfte in der Windwurfaufarbeitung<br />
6. Zuschlag für die Holzvermarktung auf dem Stock durch die FBGen vorbereiten<br />
7. Aufmaß dokumentieren<br />
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Privatwaldbesitzer:<br />
1. Mithilfe bei der Grenzfindung der Parzellen<br />
2. Vereinbarung gemeinsamer Aufarbeitung und Abrechnung bei nicht mehr nachvollziehbaren<br />
Grenzen<br />
3. Überzeugung unschlüssiger oder blockierender Waldbesitzer innerhalb der FBV<br />
4. Soweit nötig Kalamitätsvoranmeldung beim Finanzamt<br />
5. Kontakt mit der FBV halten, um die Aufarbeitungsreihenfolge und den Zeitplan zu kennen<br />
6. Grundsätzlich NICHT selbst aufarbeiten, sondern aus Sicherheitsgründen den Profis den Vortritt<br />
lassen<br />
Das nächste Unwetter kommt ganz sicher. Windgeschwindigkeiten über 130 km/h fällen bei uns<br />
großflächig Wald. Vieles kann im Vorfeld für den Tag X bereits geregelt werden. Die <strong>Vogelsberger</strong><br />
Förster und Waldbesitzer sind sturmerprobt. Durch eine gute und offene Kommunikation wurden Kyrill<br />
und Folgestürme weitgehend planvoll und ruhig abgearbeitet. Fehler sind wahrscheinlich nicht zu<br />
vermeiden und treten zwangsläufig auf. Aufmaße waren zum Glück selten nicht schlüssig und die<br />
Betriebe mit der besten Anbindung an Bahnverladestationen konnten als erste „Windwurf erledigt!“<br />
melden. Andere kamen später dran und haben dennoch im Sinne aller nicht gedrängt. Mit den Erfahrungen<br />
dieser Zeit, einem krisenfesten Management bei den Waldbesitzern wie hier im <strong>Forst</strong>amt und<br />
diesen Vorsorgeregeln sollte auch der nächste Orkan bewältigt werden, wie immer er heißen magZ<br />
<strong>Forst</strong>gesetz wird Waldgesetz<br />
Was ändert sich für die Waldbesitzer in <strong>Hessen</strong>?<br />
Das Hess. <strong>Forst</strong>gesetz stammte im Kern aus den 70er Jahren. Ziel der Novellierung war die Anpassung<br />
an die heutigen gesellschaftlichen Anforderungen, eine deutliche Deregulierung und die Einbeziehung<br />
von begleitenden Verordnungen. Die Namensänderung macht die Nähe zum Bundeswaldgesetz<br />
deutlich. Das neue Gesetz ist in enger Abstimmung mit dem Hess. Waldbesitzerverband entstanden.<br />
Die Betretensregelung war zudem Gegenstand umfangreicher Abstimmungen mit Nutzerverbänden.<br />
Für die Waldbesitzer haben sich mit der Novellierung insbesondere folgende Änderungen ergeben:<br />
Was ist Wald?<br />
Die Walddefinition aus dem Bundeswaldgesetz wurde übernommen. Dadurch ist neben der Kurzumtriebsplantage<br />
auch der Anbau von Weihnachtsbäumen auf landwirtschaftlichen Flächen eine<br />
Form der landwirtschaftlichen Nutzung, für die keine Aufforstungsgenehmigung erforderlich ist.<br />
Waldneuanlagen können jetzt auch als vorlaufende Ersatzaufforstungen nach den Vorschriften<br />
des naturschutzrechtlichen Ökokontos vorgenommen werden. Angesichts des z. B. für Windenergieanlagen<br />
erforderlichen Ausgleichsbedarfs bei gleichzeitig eingeschränkten Möglichkeiten zur Waldneuanlage<br />
kann dies eine finanziell attraktive Alternative zur <strong>Forst</strong>lichen Förderung sein.<br />
Pflichten des Waldbesitzers<br />
• Die Grundpflichten des Waldbesitzers sind in der bisherigen Form erhalten geblieben.<br />
• Die Kennzeichen einer ordnungsgemäßen <strong>Forst</strong>wirtschaft wurden hinsichtlich der Kahlschläge<br />
konkretisiert. Das Vermeidungsgebot gilt ab einer Flächengröße von 1,0 Hektar.<br />
• Die Wiederbewaldung von Kahlflächen ist ab einer Flächengröße von 0,5 Hektar und innerhalb<br />
eines Zeitraums von 6 Jahren vorzunehmen. Stellt sich keine Naturverjüngung ein, ist aktive<br />
Pflanzung erforderlich.<br />
• An Waldrändern zu landwirtschaftlichen Flächen ist Schattenwurf und Wurzelbrut zu vermeiden.<br />
Der Waldbesitzer sollte also bei Anlage und Pflege auf einen funktionengerechten, gestuften<br />
Waldrand achten um Schadensersatzansprüche der Nachbarn zu vermeiden.<br />
13
Die ursprünglich vorgesehene Erhöhung des Pflanzabstands zu landwirtschaftlichen Flächen von<br />
5 m auf 8 m wurde allerdings wieder fallen gelassen.<br />
Organisation der <strong>Forst</strong>wirtschaft<br />
• Betriebspläne (= <strong>Forst</strong>einrichtung) sind erst ab einer Betriebsgröße von 100 ha erforderlich. Die<br />
Frage der jährlichen Wirtschaftsplanung wird nicht mehr im Gesetz geregelt.<br />
• Wald soll von fachkundigem Personal bewirtschaftet werden. Für den Staats- und den Körperschaftswald<br />
ist das weiter vorgeschrieben, für den Privatwald nur noch eine Empfehlung.<br />
• Die seitherige Verpflichtung zur ganzjährigen Anwesenheit von <strong>Forst</strong>personal ist für alle<br />
Waldbesitzarten entfallen.<br />
Rauchen und Feuer im Wald<br />
Das Rauchen im Wald ist jetzt ganzjährig nur noch mit Zustimmung des Waldbesitzers erlaubt. Der<br />
Waldbesitzer hat dabei aber seine Verpflichtung zur Abwehr von Waldbrandgefahren zu beachten.<br />
Das Anzünden und Unterhalten von Feuern im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 m<br />
vom Waldrand bedarf der Genehmigung des <strong>Forst</strong>amtes. Das gilt auch für forstlich begründete<br />
Feuer. Ausgenommen ist das Verbrennen von Baumteilen aus <strong>Forst</strong>schutzgründen in Zeiten ohne<br />
erhöhte Waldbrandgefahr.<br />
Unabhängig davon sind solche Nutzfeuer vorher über die Gemeinde der Leitstelle zu melden, an bestimmte<br />
Zeiten gebunden und ständig zu überwachen.<br />
Betreten des Waldes, Reiten und Fahren<br />
Das freie Betretungsrecht wurde bestätigt. Es ist erklärter politischer Wille, den Menschen die Erholung<br />
und sportliche Betätigung im Wald auf der Basis der gegenseitigen Rücksichtnahme zu ermöglichen.<br />
Die Sperrung von Waldflächen bleibt der Gefahrenabwehr und dem Schutz von Verjüngungsflächen<br />
vorbehalten.<br />
Waldbesitzer haben nichtgewerbliche Veranstaltungen zu dulden, wenn sie zu keiner Beunruhigung<br />
von Tieren, Verunreinigungen oder Beschädigungen führen.<br />
Radfahren und Reiten ist jetzt auf befestigten oder naturfesten Wegen zulässig, die vom Waldbesitzer<br />
oder mit dessen Zustimmung angelegt sind und auf denen ein gefahrloser Begegnungsverkehr<br />
möglich ist. Das Fahren mit Kutschen bleibt auf Wege mit einer Nutzbreite von mindestens 2,0 m<br />
beschränkt.<br />
Der Waldbesitzer kann vorbehaltlich z. B. nach Naturschutzrecht erforderlicher Genehmigungen weitergehende<br />
Benutzungen zulassen, lediglich das Radfahren, Reiten und Kutschfahren auf Rückegassen<br />
und das Betreten von Verjüngungsflächen bleibt gesetzlich verboten.<br />
Maßnahmenplanung im Kleinprivatwald<br />
In der Ausgabe 2012 des <strong>Vogelsberger</strong> <strong>Waldbote</strong>n wurde das Verfahren der Holzeinschlagsplanung<br />
umfassend erläutert. Wegen der Bedeutung des Themas für eine reibungslose Zusammenarbeit soll<br />
hier noch einmal auf die wesentlichen Punkte eingegangen werden.<br />
• Gute Arbeit braucht ausreichende Vorbereitungszeit. Mindestens ein halbes Jahr Vorlauf soll für<br />
planmäßige zum Standard werden. Ein gut geschnürtes, für alle Beteiligten vorteilhaftes Maßnahmenpaket<br />
kann auch noch länger dauern.<br />
• Die Abstimmung von Maßnahmen innerhalb der <strong>Forst</strong>betriebsvereinigung ist Pflicht. Besprechen<br />
Sie Ihre Vorhaben im Zusammenschluss. Nutzen Sie dazu die Mitgliederversammlungen<br />
und gemeinsame Waldbegänge.<br />
• Die Revierleitung kann sich mit dem betrieblichen Geoinformationssystem gut im betreuten Wald<br />
orientieren. Letztlich ist aber der Waldbesitzer für die zweifelsfreie Darstellung seiner Grundstücksgrenzen<br />
verantwortlich.<br />
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• Informieren Sie sich vorab über die Standards und Kosten bzw. Erlöse für die in Auftrag gegebenen<br />
Arbeiten. Sonderwünsche müssen exakt festgelegt werden und sind ggf. mit Zusatzkosten<br />
verbunden.<br />
• Das Land <strong>Hessen</strong> sichert Ihnen eine sehr weitgehende Unterstützung im Rahmen der Beförsterung<br />
zu. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass dies nur bei effektiver Arbeitsweise und aktiver<br />
Mitwirkung der <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen zu gewährleisten ist.<br />
• Gönnen Sie Ihrer Revierleitung den Feierabend und das arbeitsfreie Wochenende! Die Beschäftigung<br />
mit dem wirtschaftlichen Erfolg Ihres Waldbesitzes muss Ihnen selbst schon einmal<br />
einen Urlaubstag wert sein.<br />
Bestellung von Pflanzen- und <strong>Forst</strong>schutzmaterial<br />
In den letzten Jahren konnten Pflanzenbestellungen direkt beim <strong>Forst</strong>amt abgegeben werden. Das<br />
hat immer wieder zu Missverständnissen mit den <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen geführt, bei denen<br />
ebenfalls Bestellungen eingegangen sind. Ein weiteres Problem ist die Gewährleistung der Pausenzeiten<br />
für die LKW-Fahrer bei der Auslieferung. Die Anfahrt zu vieler Abladestellen und immer wieder<br />
vorkommende Missachtung der Liefertermine durch die Besteller führen zu nicht mehr akzeptablen<br />
Verzögerungen. Deshalb wird das Verfahren wieder wie folgt umgestellt:<br />
1. Die <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen erhalten jeweils im Herbst vom <strong>Forst</strong>amt die Unterlagen und aktuelle<br />
Hinweise für das folgende Jahr. Die Bestellvordrucke können auch im Internet unter<br />
www.hessen-forst.de unter <strong>Forst</strong>amt Schotten/Waldbetreuung/Service heruntergeladen werden.<br />
Daneben findet sich dort ein Link zu den Darmstädter <strong>Forst</strong>baumschulen, wo die Preisliste eingesehen<br />
werden kann.<br />
2. Die Waldbesitzer machen sich rechtzeitig Gedanken über den Pflanzenbedarf und die benötigten<br />
Sortimente. Eine Abstimmung mit der zuständigen Revierleitung wird dringend empfohlen. Bitte<br />
denken Sie daran, dass eine qualifizierte Beratung ggf. mit Ortsbesichtigung nicht aus dem Stand<br />
möglich ist. Wer nicht in der Preisliste aufgeführte Pflanzensortimente bestellen will, muss die<br />
Verfügbarkeit vorher selbst mit der Baumschule klären.<br />
3. Bis zu den Bestellterminen 15. Januar für die Frühjahrslieferung und 31. August für die<br />
Herbstpflanzung geben die Waldbesitzer ihre Bestellung bei der <strong>Forst</strong>betriebsvereinigung<br />
ab. Für die Lieferung gibt es drei Varianten:<br />
a. Sammellieferung für Kleinmengen bis 500 Pflanzen. Bei der Sammellieferung erfolgt keine<br />
eingehende Prüfung der Pflanzenqualität durch das <strong>Forst</strong>amt.<br />
b. Pflanzenabruf durch die Revierleitung bei größeren Mengen oder Pflanzung durch vom<br />
<strong>Forst</strong>amt organisierte Unternehmer.<br />
c. Selbstabruf der Pflanzen bei über 3.000 Pflanzen und Eigenleistung bzw. Eigenorganisation.<br />
Bei Selbstabruf übernimmt der Waldbesitzer die Organisationsleistung selbst.<br />
4. Die FBV prüft die Vollständigkeit der Angaben, stellt die Bestellungen zusammen und gibt sie<br />
innerhalb einer Woche nach dem Bestelltermin an das <strong>Forst</strong>amt weiter. Dabei gibt jede FBV eine<br />
Abladestelle für die Sammellieferung an.<br />
5. Das <strong>Forst</strong>amt vereinbart mit der Baumschule den Liefertermin für die Sammellieferung. Dabei<br />
spielen organisatorische Gründe und Witterungsbedingungen eine Rolle. Die FBV bekommt den<br />
Liefertermin etwa eine Woche vorher mitgeteilt, informiert die Besteller und organisiert die Übergabe.<br />
Die Empfänger achten bei der Entgegennahme der Pflanzen auf offensichtliche Qualitätsmängel.<br />
Bei Pflanzenabruf über das Revier stimmt sich die Revierleitung mit dem Waldbesitzer ab. Die<br />
Revierleitung prüft die Pflanzenlieferung nach den üblichen Kriterien und organisiert ggf. die<br />
Pflanzung.<br />
6. Nachträgliche Beanstandungen werden der Revierleitung gemeldet und von ihr geprüft. Vor einer<br />
Beanstandung der Pflanzenqualität müssen andere Gründe ausgeschlossen werden.<br />
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<strong>Forst</strong>schutzmaterial kann ebenfalls über die vom <strong>Forst</strong>amt abgeschlossenen Lieferverträge bezogen<br />
werden. Dafür gelten grundsätzlich dieselben Bestellfristen wie für Pflanzen. Die Bestellung<br />
kann entweder zusammen mit Pflanzen oder getrennt davon formlos aber schriftlich erfolgen. Das<br />
Material muss genau beschrieben sein. Zweifelhafte Angaben können ggf. nicht nicht berücksichtigt<br />
werden. Deshalb ist auch hier eine vorherige Abstimmung mit der zuständigen Revierleitung sehr<br />
zu empfehlen. Die Lieferung erfolgt entweder zum <strong>Forst</strong>amt oder zu einer Sammelstelle im Revier<br />
und muss dort abgeholt werden. Eventuell ist auch die Abholung bei einer regionalen Lieferfirma erforderlich.<br />
Die Abrechnung der Pflanzen- und Materiallieferungen oder bestellten Dienstleistungen erfolgt immer<br />
direkt zwischen Lieferant/Dienstleister und Waldbesitzer. Das <strong>Forst</strong>amt tritt lediglich als Vermittler<br />
auf.<br />
<strong>Forst</strong>schutzinfos<br />
Die Nordwestdeutsche <strong>Forst</strong>liche Versuchsanstalt unterstützt die Waldbesitzer mit angewandter<br />
Forschung zu aktuellen Fragen. Besonders empfehlenswert sind die <strong>Forst</strong>schutzinfos, die jeweils zu<br />
aktuellen Themen veröffentlicht werden. Unter www.nw-fva.de sind darüber hinaus viele weitere<br />
Informationen und Merkblätter abrufbar.<br />
Dort finden Sie z. B. auch die neuen Praxisinformationen vom April <strong>2013</strong> zum Eschentriebsterben.<br />
Entwarnung kann bei dieser Baumkrankheit leider nicht gegeben werden. Auf den Anbau der Esche<br />
sollte vorerst weiter verzichtet werden und Nachbesserungen mit anderen standortgerechten Baumarten<br />
erfolgen. Gelegentlich ist der Vorwurf laut geworden, in der Beratung durch die Revierleitungen<br />
wäre zu spät vor der Krankheit gewarnt worden. Tatsächlich stammen erste Hinweise bereits aus<br />
dem Jahr 2008. Zunächst beschränkte sich die Krankheit aber vor allem auf Norddeutschland. Erst<br />
im Laufe der folgenden Jahre wurde die Krankheit als wirklich ernste Bedrohung für diese Baumart<br />
erkannt und die Ausbreitung nach Süden setzte sich fort. Erste Anzeichen im <strong>Forst</strong>amt Schotten<br />
stammen aus dem Jahr 2011. Seither wird die Esche trotzt ihrer breiten Verwendungsmöglichkeiten<br />
in den Anbauempfehlungen des <strong>Forst</strong>amtes nicht mehr berücksichtigt.<br />
Neuerdings sind bei der Eiche Anzeichen einer Komplexkrankheit erkennbar, die bereits als Eichensterben<br />
bezeichnet wird. Zu den Ursachen wird noch geforscht. Auch hier wäre es zu früh, die Eichenarten<br />
voreilig nicht mehr anzubauen. Angesichts bei fast allen Baumarten von Zeit zu Zeit auftretender<br />
Probleme kann die Empfehlung nur lauten, auf standortgerechte und die absehbare Klimaentwicklung<br />
berücksichtigende, stabile Baumartenmischungen zu setzen. Die zuständige Revierleitung<br />
kann den jeweiligen Standort fachgerecht einschätzen und entsprechende Empfehlungen<br />
geben. Als Waldbesitzer müssen Sie aber selbst die Entscheidung für eine der in Frage kommenden<br />
Möglichkeiten treffen. Im Hohen Vogelsberg ist die Fichte übrigens gerade für den Kleinprivatwald<br />
immer noch eine wirtschaftlich interessante Baumart, die mit in Betracht gezogen werden sollte.<br />
Dem Luchs auf der Spur<br />
Das Luchsprojekt des <strong>Forst</strong>amtes Schotten erfährt jetzt professionelle Unterstützung. Nachdem<br />
der Nachweis einer Luchspopulation im Vogelsberg trotz verschiedener Anzeichen bisher nicht gelungen<br />
ist, hat <strong>Hessen</strong>-<strong>Forst</strong> jetzt Experten aus dem Bayerischen Wald mit einem Forschungsauftrag<br />
betraut. Die Standorte der Fotofallen, die einen Bildnachweis der großen Katze liefern sollen,<br />
wurden nach wissenschaftlichen Kriterien optimiert und das Untersuchungsgebiet erweitert. Die automatischen<br />
Kameras sind mehr in die Öffentlichkeit gerückt, da Luchse gerne ausgebaute Waldwege<br />
für ihre großräumigen Wanderungen benutzen – natürlich in der Nacht. Damit steigen die Chancen<br />
für einen handfesten Nachweis. Waldbesucher brauchen sich trotzdem nicht um den Datenschutz<br />
zu sorgen: die umgehende Löschung aller personenbezogenen Aufnahmen ist sichergestellt.<br />
Das <strong>Forst</strong>amt bittet weiter um Unterstützung der Bevölkerung bei der Suche nach dem Luchs. Immer<br />
wieder kommen Beobachtungen erst viel zu spät und nur zufällig heraus. Eine Überprüfung ist<br />
dann natürlich nicht mehr möglich. Solche Hinweise sollten immer umgehend der zuständigen Revierleitung<br />
oder direkt dem <strong>Forst</strong>amt mitgeteilt werden.<br />
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