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Vogelsberger Waldbote 2013 - Hessen-Forst

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Wieder waren es knapp 100 Mitglieder, die dem Aufruf zur Exkursion <strong>2013</strong> der FBG Grebenhain<br />

folgten. Zwei volle Busse machten sich auf den Weg ins Siegerland. Ziel des fachlichen Teils war der<br />

<strong>Forst</strong>betrieb des Grafen von Hatzfeldt mit seiner schon über 20 Jahre naturgemäßen Ausrichtung.<br />

Besonders beeindruckend waren die<br />

vielfältigen Waldbilder mit führender<br />

Fichte und die üppige Verjüngung aller<br />

Baumarten. Selbst Douglasie, Tanne<br />

und Eiche kommen ohne Schutz hoch,<br />

da das Rehwild intensiv bejagt wird.<br />

Dies ist einer der Gründe für den wirtschaftlichen<br />

Erfolg des Betriebs. Ein weiterer<br />

ist die konsequente Pflege der<br />

Jungbestände, die zu einer deutlichen<br />

Wertsteigerung führt. Als zusätzliches<br />

Standbein des Betriebs wurde eine<br />

Waldfläche besichtigt, die als Ruheforst<br />

verpachtet ist. Eine beeindruckende Anlage,<br />

die in ihrer gepflegten Natürlichkeit<br />

überzeugte und für den Nutzungsverzicht<br />

dauerhafte Einnahmen sichert. Der Hatzfeldt-Wildenburg’sche<br />

<strong>Forst</strong>betrieb ist<br />

sowohl nach PEFC als auch nach FSC zertifiziert. Dabei wird die Zertifizierung nicht als Belastung<br />

empfunden. „Wer seinen Wald ordentlich bewirtschaftet, braucht sich um die Zertifikate nicht<br />

zu sorgen“, so die Philosophie des Waldbesitzers.<br />

Nach dem Mittagessen im Landgasthof „Wildenburger Hof“ folgte die Besichtigung der Erlebnis-<br />

Brauerei in Hachenburg. Vorgeführt wurde ein mutiges mittelständiges Unternehmen, das sich mit<br />

frischen Ideen bis heute seine Eigenständigkeit als Familienbetrieb und regionaler Wirtschaftsfaktor<br />

erhalten hat. Die Bierprobe war köstlich an diesem warmen Tag.<br />

Der Abschluss fand – wie immer – in der Gaststätte „Zum Löwen“ in Gedern mit Spezialitäten aus der<br />

Metzgerei Oberheim statt. Bewährt ist bewährt!<br />

*****<br />

Seit der Waldbesitzer beim Holzverkauf den anzuwendenden Umsatzsteuersatz mitteilen muss, wird<br />

vielfach der Status „Privatverkauf – keine Umsatzsteuer“ angegeben. Vermutlich erfolgt das in vielen<br />

Fällen aus Unkenntnis über die tatsächliche Rechtslage und in der Absicht, möglichst nichts falsch zu<br />

machen. Dabei kann auch der Kleinprivatwaldbesitzer davon ausgehen, dass er in der Regel<br />

beim Holzverkauf unternehmerisch tätig wird und ihm deshalb als „pauschalierender Betrieb“<br />

die Umsatzsteuer von derzeit 5,5 % zusteht, die er nicht abführen muss. Bei einer falschen Einschätzung<br />

verzichtet der Waldbesitzer so schnell auf mehrere hundert Euro, die ihm als Ausgleich für<br />

die fehlende Abzugsfähigkeit der Steueranteile an den Kosten der Waldbewirtschaftung zustehen.<br />

Die Frage der Umsatzsteuer hat auch direkt nichts damit zu tun, ob das Finanzamt das Waldeigentum<br />

einkommenssteuerrechtlich als <strong>Forst</strong>betrieb oder privates Hobby einstuft. Gerade bei umfangreicheren<br />

Holzverkäufen sollte sich der Waldbesitzer den Rat eines Steuerfachmanns einholen.<br />

Die aktuellen Abrechnungsverfahren stellen übrigens die volle Transparenz der Geldströme sicher.<br />

Betriebsprüfungen bei den Holzkäufern führen immer wieder zu Kontrollmitteilungen bei den zuständigen<br />

Finanzämtern, ob die Einnahmen vom Waldbesitzer in der Einkommenssteuererklärung angegeben<br />

wurden.<br />

*****<br />

Bitte melden Sie Veränderungen der Eigentümer- oder Flächendaten<br />

immer zeitnah an Ihre <strong>Forst</strong>betriebsvereinigung. einigung. Neue Eigentümer sol-<br />

len bei der Übergabe auf die nach der Satzung fortzusetzende Mitglied-<br />

schaft in der FBV hingewiesen werden!<br />

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