Vogelsberger Waldbote 2013 - Hessen-Forst
Vogelsberger Waldbote 2013 - Hessen-Forst
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Wieder waren es knapp 100 Mitglieder, die dem Aufruf zur Exkursion <strong>2013</strong> der FBG Grebenhain<br />
folgten. Zwei volle Busse machten sich auf den Weg ins Siegerland. Ziel des fachlichen Teils war der<br />
<strong>Forst</strong>betrieb des Grafen von Hatzfeldt mit seiner schon über 20 Jahre naturgemäßen Ausrichtung.<br />
Besonders beeindruckend waren die<br />
vielfältigen Waldbilder mit führender<br />
Fichte und die üppige Verjüngung aller<br />
Baumarten. Selbst Douglasie, Tanne<br />
und Eiche kommen ohne Schutz hoch,<br />
da das Rehwild intensiv bejagt wird.<br />
Dies ist einer der Gründe für den wirtschaftlichen<br />
Erfolg des Betriebs. Ein weiterer<br />
ist die konsequente Pflege der<br />
Jungbestände, die zu einer deutlichen<br />
Wertsteigerung führt. Als zusätzliches<br />
Standbein des Betriebs wurde eine<br />
Waldfläche besichtigt, die als Ruheforst<br />
verpachtet ist. Eine beeindruckende Anlage,<br />
die in ihrer gepflegten Natürlichkeit<br />
überzeugte und für den Nutzungsverzicht<br />
dauerhafte Einnahmen sichert. Der Hatzfeldt-Wildenburg’sche<br />
<strong>Forst</strong>betrieb ist<br />
sowohl nach PEFC als auch nach FSC zertifiziert. Dabei wird die Zertifizierung nicht als Belastung<br />
empfunden. „Wer seinen Wald ordentlich bewirtschaftet, braucht sich um die Zertifikate nicht<br />
zu sorgen“, so die Philosophie des Waldbesitzers.<br />
Nach dem Mittagessen im Landgasthof „Wildenburger Hof“ folgte die Besichtigung der Erlebnis-<br />
Brauerei in Hachenburg. Vorgeführt wurde ein mutiges mittelständiges Unternehmen, das sich mit<br />
frischen Ideen bis heute seine Eigenständigkeit als Familienbetrieb und regionaler Wirtschaftsfaktor<br />
erhalten hat. Die Bierprobe war köstlich an diesem warmen Tag.<br />
Der Abschluss fand – wie immer – in der Gaststätte „Zum Löwen“ in Gedern mit Spezialitäten aus der<br />
Metzgerei Oberheim statt. Bewährt ist bewährt!<br />
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Seit der Waldbesitzer beim Holzverkauf den anzuwendenden Umsatzsteuersatz mitteilen muss, wird<br />
vielfach der Status „Privatverkauf – keine Umsatzsteuer“ angegeben. Vermutlich erfolgt das in vielen<br />
Fällen aus Unkenntnis über die tatsächliche Rechtslage und in der Absicht, möglichst nichts falsch zu<br />
machen. Dabei kann auch der Kleinprivatwaldbesitzer davon ausgehen, dass er in der Regel<br />
beim Holzverkauf unternehmerisch tätig wird und ihm deshalb als „pauschalierender Betrieb“<br />
die Umsatzsteuer von derzeit 5,5 % zusteht, die er nicht abführen muss. Bei einer falschen Einschätzung<br />
verzichtet der Waldbesitzer so schnell auf mehrere hundert Euro, die ihm als Ausgleich für<br />
die fehlende Abzugsfähigkeit der Steueranteile an den Kosten der Waldbewirtschaftung zustehen.<br />
Die Frage der Umsatzsteuer hat auch direkt nichts damit zu tun, ob das Finanzamt das Waldeigentum<br />
einkommenssteuerrechtlich als <strong>Forst</strong>betrieb oder privates Hobby einstuft. Gerade bei umfangreicheren<br />
Holzverkäufen sollte sich der Waldbesitzer den Rat eines Steuerfachmanns einholen.<br />
Die aktuellen Abrechnungsverfahren stellen übrigens die volle Transparenz der Geldströme sicher.<br />
Betriebsprüfungen bei den Holzkäufern führen immer wieder zu Kontrollmitteilungen bei den zuständigen<br />
Finanzämtern, ob die Einnahmen vom Waldbesitzer in der Einkommenssteuererklärung angegeben<br />
wurden.<br />
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Bitte melden Sie Veränderungen der Eigentümer- oder Flächendaten<br />
immer zeitnah an Ihre <strong>Forst</strong>betriebsvereinigung. einigung. Neue Eigentümer sol-<br />
len bei der Übergabe auf die nach der Satzung fortzusetzende Mitglied-<br />
schaft in der FBV hingewiesen werden!<br />
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