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Vogelsberger Waldbote 2013 - Hessen-Forst

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Die an unserer gemeinsamen PEFC-Zertifizierung beteiligten Mitgliedsbetriebe werden gebeten, diese<br />

sinnvollen Ergänzungen zu beachten. Soweit <strong>Hessen</strong>-<strong>Forst</strong> im Rahmen der Beförsterung Maßnahmen<br />

abwickelt, wird die umfassende Berücksichtigung aller PEFC-Standards gewährleistet. Weitere<br />

Infos im Internet unter https://pefc.de.<br />

Die Verwendung von Sonderkraftstoff ist schon aus Gründen der Gesundheitsvorsorge sehr empfehlenswert.<br />

Sammelbestellungen über die <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen können helfen, die relativ hohen<br />

Kosten für Kleinmengen zu vermeiden.<br />

Hinweise zur <strong>Forst</strong>lichen Förderung<br />

Seit die WI-Bank als sog. Bescheinigende Stelle die Aufgabe als verlängerter Arm der EU-Bürokratie<br />

übernommen hat, kommen immer neue Anforderungen und Kontrollen auf die Antragsteller zu. Diese<br />

Intensivierung ist eigentlich unverständlich, da ihr keine Zunahme an Beanstandungen gegenüber<br />

steht. Um Nachteile zu vermeiden, sollten Antragsteller folgende Hinweise beachten:<br />

• Mit der Unterschrift unter den Antrag stehen Sie persönlich für alle Angaben gerade, auch wenn<br />

die Revierleitung bei der Antragstellung mitgewirkt hat. Falsche Angaben können schon bei Fahrlässigkeit<br />

zum Verlust der Förderung und zusätzlichen Sanktionen (Geldstrafe!) führen.<br />

• Lesen Sie sich die Bescheide der Bewilligungsstelle genau durch und befolgen Sie die Anweisungen.<br />

Verlassen Sie sich nicht nur auf die ggf. mitwirkende Revierleitung.<br />

• Halten Sie gesetzte Fristen ein oder beantragen Sie rechtzeitig vorher Fristverlängerung.<br />

• Teilen Sie Änderungen in der Ausführung oder den Verzicht auf bewilligte Maßnahmen jeweils<br />

zeitnah mit. Ansonsten können Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt werden.<br />

• Die Einholung des fachlichen Rats der Revierleitung ist immer empfehlenswert. Die Beurteilung<br />

der Förderfähigkeit ist für Laien kaum zu durchschauen. Viele Details stehen in den im Bewilligungsbescheid<br />

umfangreich aufgeführten 24 (!) Rechtsgrundlagen.<br />

• Beachten Sie die Zweckbindungsfrist, die bei Pflanzungen 5 Jahre beträgt. In diesem Zeitraum<br />

sind die ordnungsgemäße Pflege und der Schutz zu gewährleisten. Ansonsten droht die verzinste<br />

Rückzahlung von Fördermitteln.<br />

• Mit jedem Auszahlungsantrag sind Originalrechnungen und Zahlungsnachweise (Kontoauszug<br />

oder bankbestätigter Überweisungsbeleg) vorzulegen. Die Originale erhalten Sie nach Kennzeichnung<br />

zurück.<br />

Sammelanträge über die FBG für Maßnahmen, die alleine die Bagatellgrenzen nicht erreichen, sind<br />

zunehmend problematisch. Derzeit werden die bei einer Antragstellung zu beachtenden Rechtsvorschriften<br />

so ausgelegt, dass die FBG und ggf. alle anderen Beteiligten selbst bei unbeabsichtigten<br />

Verfehlungen eines Mitantragstellers gemeinsam haften. So wird leider eine speziell für den Kleinstprivatwald<br />

gedachte Fördermöglichkeit durch begleitende Vorschriften unbrauchbar gemacht.<br />

Kurz berichtet:<br />

Die Mobile Waldbauernschule bietet kostenlose Lehrgänge für Waldbesitzer, deren Familienangehörige<br />

und Aushilfen. Letztere fallen unter den begünstigten Personenkreis, wenn sie eine feste Anstellung<br />

beim Waldbesitzer haben. Private Helfer können nur noch gegen Kostenerstattung (derzeit<br />

116 €/Tag) teilnehmen, wenn Plätze frei sind. Angeboten werden Lehrgänge zur Holzernte,<br />

Kultur- und Jungbestandspflege, Seilwindeneinsatz und Waldbewirtschaftung mit dem Abschluss<br />

Waldbauernbrief. Der Lehrgang Motorsägenwartung entfällt künftig.<br />

Das <strong>Forst</strong>amt fragt jeweils im Herbst bei den <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen den Bedarf für das Folgejahr<br />

ab. Melden Sie Ihr Interesse also rechtzeitig bei Ihrer FBV an. Später eingehende Meldungen<br />

können ggf. erst ein Jahr darauf berücksichtigt werden.<br />

Beide <strong>Forst</strong>betriebsgemeinschaften unterstützen den Erwerb des Waldbauernbriefes durch<br />

ihre Mitglieder mit einem Zuschuss, die FBG Westlicher Vogelsberg zusätzlich mit einer Beihilfe<br />

auf die erstmalige Beschaffung von Schutzausrüstung und Geräten.<br />

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