Vogelsberger Waldbote 2013 - Hessen-Forst
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Die an unserer gemeinsamen PEFC-Zertifizierung beteiligten Mitgliedsbetriebe werden gebeten, diese<br />
sinnvollen Ergänzungen zu beachten. Soweit <strong>Hessen</strong>-<strong>Forst</strong> im Rahmen der Beförsterung Maßnahmen<br />
abwickelt, wird die umfassende Berücksichtigung aller PEFC-Standards gewährleistet. Weitere<br />
Infos im Internet unter https://pefc.de.<br />
Die Verwendung von Sonderkraftstoff ist schon aus Gründen der Gesundheitsvorsorge sehr empfehlenswert.<br />
Sammelbestellungen über die <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen können helfen, die relativ hohen<br />
Kosten für Kleinmengen zu vermeiden.<br />
Hinweise zur <strong>Forst</strong>lichen Förderung<br />
Seit die WI-Bank als sog. Bescheinigende Stelle die Aufgabe als verlängerter Arm der EU-Bürokratie<br />
übernommen hat, kommen immer neue Anforderungen und Kontrollen auf die Antragsteller zu. Diese<br />
Intensivierung ist eigentlich unverständlich, da ihr keine Zunahme an Beanstandungen gegenüber<br />
steht. Um Nachteile zu vermeiden, sollten Antragsteller folgende Hinweise beachten:<br />
• Mit der Unterschrift unter den Antrag stehen Sie persönlich für alle Angaben gerade, auch wenn<br />
die Revierleitung bei der Antragstellung mitgewirkt hat. Falsche Angaben können schon bei Fahrlässigkeit<br />
zum Verlust der Förderung und zusätzlichen Sanktionen (Geldstrafe!) führen.<br />
• Lesen Sie sich die Bescheide der Bewilligungsstelle genau durch und befolgen Sie die Anweisungen.<br />
Verlassen Sie sich nicht nur auf die ggf. mitwirkende Revierleitung.<br />
• Halten Sie gesetzte Fristen ein oder beantragen Sie rechtzeitig vorher Fristverlängerung.<br />
• Teilen Sie Änderungen in der Ausführung oder den Verzicht auf bewilligte Maßnahmen jeweils<br />
zeitnah mit. Ansonsten können Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt werden.<br />
• Die Einholung des fachlichen Rats der Revierleitung ist immer empfehlenswert. Die Beurteilung<br />
der Förderfähigkeit ist für Laien kaum zu durchschauen. Viele Details stehen in den im Bewilligungsbescheid<br />
umfangreich aufgeführten 24 (!) Rechtsgrundlagen.<br />
• Beachten Sie die Zweckbindungsfrist, die bei Pflanzungen 5 Jahre beträgt. In diesem Zeitraum<br />
sind die ordnungsgemäße Pflege und der Schutz zu gewährleisten. Ansonsten droht die verzinste<br />
Rückzahlung von Fördermitteln.<br />
• Mit jedem Auszahlungsantrag sind Originalrechnungen und Zahlungsnachweise (Kontoauszug<br />
oder bankbestätigter Überweisungsbeleg) vorzulegen. Die Originale erhalten Sie nach Kennzeichnung<br />
zurück.<br />
Sammelanträge über die FBG für Maßnahmen, die alleine die Bagatellgrenzen nicht erreichen, sind<br />
zunehmend problematisch. Derzeit werden die bei einer Antragstellung zu beachtenden Rechtsvorschriften<br />
so ausgelegt, dass die FBG und ggf. alle anderen Beteiligten selbst bei unbeabsichtigten<br />
Verfehlungen eines Mitantragstellers gemeinsam haften. So wird leider eine speziell für den Kleinstprivatwald<br />
gedachte Fördermöglichkeit durch begleitende Vorschriften unbrauchbar gemacht.<br />
Kurz berichtet:<br />
Die Mobile Waldbauernschule bietet kostenlose Lehrgänge für Waldbesitzer, deren Familienangehörige<br />
und Aushilfen. Letztere fallen unter den begünstigten Personenkreis, wenn sie eine feste Anstellung<br />
beim Waldbesitzer haben. Private Helfer können nur noch gegen Kostenerstattung (derzeit<br />
116 €/Tag) teilnehmen, wenn Plätze frei sind. Angeboten werden Lehrgänge zur Holzernte,<br />
Kultur- und Jungbestandspflege, Seilwindeneinsatz und Waldbewirtschaftung mit dem Abschluss<br />
Waldbauernbrief. Der Lehrgang Motorsägenwartung entfällt künftig.<br />
Das <strong>Forst</strong>amt fragt jeweils im Herbst bei den <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen den Bedarf für das Folgejahr<br />
ab. Melden Sie Ihr Interesse also rechtzeitig bei Ihrer FBV an. Später eingehende Meldungen<br />
können ggf. erst ein Jahr darauf berücksichtigt werden.<br />
Beide <strong>Forst</strong>betriebsgemeinschaften unterstützen den Erwerb des Waldbauernbriefes durch<br />
ihre Mitglieder mit einem Zuschuss, die FBG Westlicher Vogelsberg zusätzlich mit einer Beihilfe<br />
auf die erstmalige Beschaffung von Schutzausrüstung und Geräten.<br />
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