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Vogelsberger Waldbote 2013 - Hessen-Forst

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• Informieren Sie sich vorab über die Standards und Kosten bzw. Erlöse für die in Auftrag gegebenen<br />

Arbeiten. Sonderwünsche müssen exakt festgelegt werden und sind ggf. mit Zusatzkosten<br />

verbunden.<br />

• Das Land <strong>Hessen</strong> sichert Ihnen eine sehr weitgehende Unterstützung im Rahmen der Beförsterung<br />

zu. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass dies nur bei effektiver Arbeitsweise und aktiver<br />

Mitwirkung der <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen zu gewährleisten ist.<br />

• Gönnen Sie Ihrer Revierleitung den Feierabend und das arbeitsfreie Wochenende! Die Beschäftigung<br />

mit dem wirtschaftlichen Erfolg Ihres Waldbesitzes muss Ihnen selbst schon einmal<br />

einen Urlaubstag wert sein.<br />

Bestellung von Pflanzen- und <strong>Forst</strong>schutzmaterial<br />

In den letzten Jahren konnten Pflanzenbestellungen direkt beim <strong>Forst</strong>amt abgegeben werden. Das<br />

hat immer wieder zu Missverständnissen mit den <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen geführt, bei denen<br />

ebenfalls Bestellungen eingegangen sind. Ein weiteres Problem ist die Gewährleistung der Pausenzeiten<br />

für die LKW-Fahrer bei der Auslieferung. Die Anfahrt zu vieler Abladestellen und immer wieder<br />

vorkommende Missachtung der Liefertermine durch die Besteller führen zu nicht mehr akzeptablen<br />

Verzögerungen. Deshalb wird das Verfahren wieder wie folgt umgestellt:<br />

1. Die <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen erhalten jeweils im Herbst vom <strong>Forst</strong>amt die Unterlagen und aktuelle<br />

Hinweise für das folgende Jahr. Die Bestellvordrucke können auch im Internet unter<br />

www.hessen-forst.de unter <strong>Forst</strong>amt Schotten/Waldbetreuung/Service heruntergeladen werden.<br />

Daneben findet sich dort ein Link zu den Darmstädter <strong>Forst</strong>baumschulen, wo die Preisliste eingesehen<br />

werden kann.<br />

2. Die Waldbesitzer machen sich rechtzeitig Gedanken über den Pflanzenbedarf und die benötigten<br />

Sortimente. Eine Abstimmung mit der zuständigen Revierleitung wird dringend empfohlen. Bitte<br />

denken Sie daran, dass eine qualifizierte Beratung ggf. mit Ortsbesichtigung nicht aus dem Stand<br />

möglich ist. Wer nicht in der Preisliste aufgeführte Pflanzensortimente bestellen will, muss die<br />

Verfügbarkeit vorher selbst mit der Baumschule klären.<br />

3. Bis zu den Bestellterminen 15. Januar für die Frühjahrslieferung und 31. August für die<br />

Herbstpflanzung geben die Waldbesitzer ihre Bestellung bei der <strong>Forst</strong>betriebsvereinigung<br />

ab. Für die Lieferung gibt es drei Varianten:<br />

a. Sammellieferung für Kleinmengen bis 500 Pflanzen. Bei der Sammellieferung erfolgt keine<br />

eingehende Prüfung der Pflanzenqualität durch das <strong>Forst</strong>amt.<br />

b. Pflanzenabruf durch die Revierleitung bei größeren Mengen oder Pflanzung durch vom<br />

<strong>Forst</strong>amt organisierte Unternehmer.<br />

c. Selbstabruf der Pflanzen bei über 3.000 Pflanzen und Eigenleistung bzw. Eigenorganisation.<br />

Bei Selbstabruf übernimmt der Waldbesitzer die Organisationsleistung selbst.<br />

4. Die FBV prüft die Vollständigkeit der Angaben, stellt die Bestellungen zusammen und gibt sie<br />

innerhalb einer Woche nach dem Bestelltermin an das <strong>Forst</strong>amt weiter. Dabei gibt jede FBV eine<br />

Abladestelle für die Sammellieferung an.<br />

5. Das <strong>Forst</strong>amt vereinbart mit der Baumschule den Liefertermin für die Sammellieferung. Dabei<br />

spielen organisatorische Gründe und Witterungsbedingungen eine Rolle. Die FBV bekommt den<br />

Liefertermin etwa eine Woche vorher mitgeteilt, informiert die Besteller und organisiert die Übergabe.<br />

Die Empfänger achten bei der Entgegennahme der Pflanzen auf offensichtliche Qualitätsmängel.<br />

Bei Pflanzenabruf über das Revier stimmt sich die Revierleitung mit dem Waldbesitzer ab. Die<br />

Revierleitung prüft die Pflanzenlieferung nach den üblichen Kriterien und organisiert ggf. die<br />

Pflanzung.<br />

6. Nachträgliche Beanstandungen werden der Revierleitung gemeldet und von ihr geprüft. Vor einer<br />

Beanstandung der Pflanzenqualität müssen andere Gründe ausgeschlossen werden.<br />

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