Vogelsberger Waldbote 2013 - Hessen-Forst
Vogelsberger Waldbote 2013 - Hessen-Forst
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• Informieren Sie sich vorab über die Standards und Kosten bzw. Erlöse für die in Auftrag gegebenen<br />
Arbeiten. Sonderwünsche müssen exakt festgelegt werden und sind ggf. mit Zusatzkosten<br />
verbunden.<br />
• Das Land <strong>Hessen</strong> sichert Ihnen eine sehr weitgehende Unterstützung im Rahmen der Beförsterung<br />
zu. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass dies nur bei effektiver Arbeitsweise und aktiver<br />
Mitwirkung der <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen zu gewährleisten ist.<br />
• Gönnen Sie Ihrer Revierleitung den Feierabend und das arbeitsfreie Wochenende! Die Beschäftigung<br />
mit dem wirtschaftlichen Erfolg Ihres Waldbesitzes muss Ihnen selbst schon einmal<br />
einen Urlaubstag wert sein.<br />
Bestellung von Pflanzen- und <strong>Forst</strong>schutzmaterial<br />
In den letzten Jahren konnten Pflanzenbestellungen direkt beim <strong>Forst</strong>amt abgegeben werden. Das<br />
hat immer wieder zu Missverständnissen mit den <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen geführt, bei denen<br />
ebenfalls Bestellungen eingegangen sind. Ein weiteres Problem ist die Gewährleistung der Pausenzeiten<br />
für die LKW-Fahrer bei der Auslieferung. Die Anfahrt zu vieler Abladestellen und immer wieder<br />
vorkommende Missachtung der Liefertermine durch die Besteller führen zu nicht mehr akzeptablen<br />
Verzögerungen. Deshalb wird das Verfahren wieder wie folgt umgestellt:<br />
1. Die <strong>Forst</strong>betriebsvereinigungen erhalten jeweils im Herbst vom <strong>Forst</strong>amt die Unterlagen und aktuelle<br />
Hinweise für das folgende Jahr. Die Bestellvordrucke können auch im Internet unter<br />
www.hessen-forst.de unter <strong>Forst</strong>amt Schotten/Waldbetreuung/Service heruntergeladen werden.<br />
Daneben findet sich dort ein Link zu den Darmstädter <strong>Forst</strong>baumschulen, wo die Preisliste eingesehen<br />
werden kann.<br />
2. Die Waldbesitzer machen sich rechtzeitig Gedanken über den Pflanzenbedarf und die benötigten<br />
Sortimente. Eine Abstimmung mit der zuständigen Revierleitung wird dringend empfohlen. Bitte<br />
denken Sie daran, dass eine qualifizierte Beratung ggf. mit Ortsbesichtigung nicht aus dem Stand<br />
möglich ist. Wer nicht in der Preisliste aufgeführte Pflanzensortimente bestellen will, muss die<br />
Verfügbarkeit vorher selbst mit der Baumschule klären.<br />
3. Bis zu den Bestellterminen 15. Januar für die Frühjahrslieferung und 31. August für die<br />
Herbstpflanzung geben die Waldbesitzer ihre Bestellung bei der <strong>Forst</strong>betriebsvereinigung<br />
ab. Für die Lieferung gibt es drei Varianten:<br />
a. Sammellieferung für Kleinmengen bis 500 Pflanzen. Bei der Sammellieferung erfolgt keine<br />
eingehende Prüfung der Pflanzenqualität durch das <strong>Forst</strong>amt.<br />
b. Pflanzenabruf durch die Revierleitung bei größeren Mengen oder Pflanzung durch vom<br />
<strong>Forst</strong>amt organisierte Unternehmer.<br />
c. Selbstabruf der Pflanzen bei über 3.000 Pflanzen und Eigenleistung bzw. Eigenorganisation.<br />
Bei Selbstabruf übernimmt der Waldbesitzer die Organisationsleistung selbst.<br />
4. Die FBV prüft die Vollständigkeit der Angaben, stellt die Bestellungen zusammen und gibt sie<br />
innerhalb einer Woche nach dem Bestelltermin an das <strong>Forst</strong>amt weiter. Dabei gibt jede FBV eine<br />
Abladestelle für die Sammellieferung an.<br />
5. Das <strong>Forst</strong>amt vereinbart mit der Baumschule den Liefertermin für die Sammellieferung. Dabei<br />
spielen organisatorische Gründe und Witterungsbedingungen eine Rolle. Die FBV bekommt den<br />
Liefertermin etwa eine Woche vorher mitgeteilt, informiert die Besteller und organisiert die Übergabe.<br />
Die Empfänger achten bei der Entgegennahme der Pflanzen auf offensichtliche Qualitätsmängel.<br />
Bei Pflanzenabruf über das Revier stimmt sich die Revierleitung mit dem Waldbesitzer ab. Die<br />
Revierleitung prüft die Pflanzenlieferung nach den üblichen Kriterien und organisiert ggf. die<br />
Pflanzung.<br />
6. Nachträgliche Beanstandungen werden der Revierleitung gemeldet und von ihr geprüft. Vor einer<br />
Beanstandung der Pflanzenqualität müssen andere Gründe ausgeschlossen werden.<br />
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