Praxisbegleitheft Grundpraktikum.pdf - Hochschule für Polizei
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Frau/Herr<br />
ist aufgrund ihrer/seiner im Modul GP 2 gezeigten praktischen Leistung und persönlichen<br />
Eignung<br />
<strong>für</strong> eine Verwendung im gehobenen <strong>Polizei</strong>vollzugsdienst<br />
geeignet nicht geeignet 7<br />
⇒ Prognose ( § 24 APrOPol gD):<br />
Wiederholung hat Erfolgsaussicht<br />
ja<br />
nein<br />
..................................................................<br />
Praxisbegleiter/in (Bewerter/in) im Modul/ Datum<br />
Für das abgeleistete Modul GP 2 erhält Frau/Herr<br />
10 ECTS-Leistungspunkte<br />
..................................................................<br />
Praxisbegleiter/in (Bewerter/in) im Modul/ Datum<br />
Bestätigung durch den/die Leiter/in des <strong>Polizei</strong>reviers (Entscheider/in)<br />
ja<br />
nein<br />
..................................................................<br />
Entscheider/in im Modul / Datum<br />
…………………………………………………<br />
Praktikant/in / Datum<br />
7 Bei einer Bewertung „nicht geeignet“ ist auf einem gesonderten Blatt ausführlich zu beschreiben,<br />
woran in welchen konkreten Tätigkeitsfeldern erkannt wurde, dass die Beamtin / der Beamte nicht über<br />
ausreichende Kenntnisse oder Fähigkeiten verfügte, beziehungsweise mangelnde Leistung gezeigt<br />
wurde. Hinderungsgründe, die sich aus der persönlichen Eignung ergeben, sind ebenfalls am konkreten<br />
Beispiel zu erläutern.<br />
Seite 51