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Praxisbegleitheft Grundpraktikum.pdf - Hochschule für Polizei

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Frau/Herr<br />

ist aufgrund ihrer/seiner im Modul GP 2 gezeigten praktischen Leistung und persönlichen<br />

Eignung<br />

<strong>für</strong> eine Verwendung im gehobenen <strong>Polizei</strong>vollzugsdienst<br />

geeignet nicht geeignet 7<br />

⇒ Prognose ( § 24 APrOPol gD):<br />

Wiederholung hat Erfolgsaussicht<br />

ja<br />

nein<br />

..................................................................<br />

Praxisbegleiter/in (Bewerter/in) im Modul/ Datum<br />

Für das abgeleistete Modul GP 2 erhält Frau/Herr<br />

10 ECTS-Leistungspunkte<br />

..................................................................<br />

Praxisbegleiter/in (Bewerter/in) im Modul/ Datum<br />

Bestätigung durch den/die Leiter/in des <strong>Polizei</strong>reviers (Entscheider/in)<br />

ja<br />

nein<br />

..................................................................<br />

Entscheider/in im Modul / Datum<br />

…………………………………………………<br />

Praktikant/in / Datum<br />

7 Bei einer Bewertung „nicht geeignet“ ist auf einem gesonderten Blatt ausführlich zu beschreiben,<br />

woran in welchen konkreten Tätigkeitsfeldern erkannt wurde, dass die Beamtin / der Beamte nicht über<br />

ausreichende Kenntnisse oder Fähigkeiten verfügte, beziehungsweise mangelnde Leistung gezeigt<br />

wurde. Hinderungsgründe, die sich aus der persönlichen Eignung ergeben, sind ebenfalls am konkreten<br />

Beispiel zu erläutern.<br />

Seite 51

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