Praxisbegleitheft - Hochschule für Polizei
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Die Betreuung wechselt gegenüber dem Grundpraktikum von der <strong>für</strong>sorglichen<br />
Begleitung und Aufsicht („Begleiter-Prinzip“) zur individuellen Beratung, temporär<br />
bzw. nach Bedarf („Berater-Prinzip“).<br />
Das funktional – statt wie bisher organisatorisch – ausgerichtete Hauptpraktikum<br />
gibt den Studierenden und den Ausbildungsträgern vor Ort wichtigen planerischen<br />
Spielraum. So bleibt es etwa ihnen überlassen, ob „polizeiliche Strafverfolgungstätigkeit“<br />
ganz oder teilweise bei einem <strong>Polizei</strong>revier (Bezirksdienst) oder<br />
bei der Kriminalpolizei praktiziert wird. Die relativ lange „Aufenthaltszeit“ in den<br />
einzelnen Funktionsfeldern ermöglicht hinreichend fundierte Aussagen zur Eignung<br />
und Befähigung.<br />
1.3. Inhalte<br />
Der 900 Stunden studentischen Arbeitsaufwands umfassende Studienabschnitt<br />
(30 ECTS-Leistungspunkte) besteht aus drei Pflichtmodulen in einem frei wählbaren<br />
zeitlichen Umfang von jeweils sechs, siebeneinhalb, neun oder zehneinhalb<br />
Wochen (entsprechend 8, 10, 12 oder 14 ECTS-Leistungspunkte). Sofern in den<br />
drei Pflichtmodulen jeweils mindestens sechs Wochen Dienst in den modulspezifischen<br />
Tätigkeitsfeldern abgeleistet wird, sind nach Maßgabe der Studienordnung<br />
auch Hospitationen bei polizeilichen oder <strong>für</strong> die polizeiliche Tätigkeit relevanten<br />
Einrichtungen in einem zeitlichen Umfang von insgesamt bis zu drei Wochen<br />
oder Auslandsaufenthalte von maximal viereinhalb Wochen Dauer innerhalb<br />
der einzelnen Module möglich. Ziffer 3.4.4 der Studienordnung gibt vor, dass im<br />
Hauptpraktikum Hospitationen möglich sind, unter der Voraussetzung dass mindestens<br />
SECHS Wochen Dienst in den jeweiligen modultypischen Tätigkeitsfeldern<br />
der einzelnen Module geleistet wird. Hospitationen werden als fester Bestandteil<br />
in die Module integriert. Es ist also möglich, dass ein Modul mit z. B.<br />
acht Wochen ausgewiesen wird, wobei hiervon zwei Wochen Hospitation sind<br />
(also nicht modultypische Tätigkeitsfelder/Inhalte). Für die Hospitationen werden<br />
durch die Integrierung in die Module ECTS-Leistungspunkte vergeben. Hospitationen<br />
sind nicht zu bewerten. Über die Hospitationen und Auslandsaufenthalte<br />
sind von den Studierenden aussagekräftige Erfahrungsberichte zu fertigen und ihrer<br />
Ausbildungsstelle sowie der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Polizei</strong> als Prüfungsbehörde zeitnah<br />
vorzulegen. Erfahrungsberichte von Auslandsaufenthalten sind zusätzlich der<br />
Stammdienststelle vorzulegen.<br />
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