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Praxisbegleitheft - Hochschule für Polizei

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Die Betreuung wechselt gegenüber dem Grundpraktikum von der <strong>für</strong>sorglichen<br />

Begleitung und Aufsicht („Begleiter-Prinzip“) zur individuellen Beratung, temporär<br />

bzw. nach Bedarf („Berater-Prinzip“).<br />

Das funktional – statt wie bisher organisatorisch – ausgerichtete Hauptpraktikum<br />

gibt den Studierenden und den Ausbildungsträgern vor Ort wichtigen planerischen<br />

Spielraum. So bleibt es etwa ihnen überlassen, ob „polizeiliche Strafverfolgungstätigkeit“<br />

ganz oder teilweise bei einem <strong>Polizei</strong>revier (Bezirksdienst) oder<br />

bei der Kriminalpolizei praktiziert wird. Die relativ lange „Aufenthaltszeit“ in den<br />

einzelnen Funktionsfeldern ermöglicht hinreichend fundierte Aussagen zur Eignung<br />

und Befähigung.<br />

1.3. Inhalte<br />

Der 900 Stunden studentischen Arbeitsaufwands umfassende Studienabschnitt<br />

(30 ECTS-Leistungspunkte) besteht aus drei Pflichtmodulen in einem frei wählbaren<br />

zeitlichen Umfang von jeweils sechs, siebeneinhalb, neun oder zehneinhalb<br />

Wochen (entsprechend 8, 10, 12 oder 14 ECTS-Leistungspunkte). Sofern in den<br />

drei Pflichtmodulen jeweils mindestens sechs Wochen Dienst in den modulspezifischen<br />

Tätigkeitsfeldern abgeleistet wird, sind nach Maßgabe der Studienordnung<br />

auch Hospitationen bei polizeilichen oder <strong>für</strong> die polizeiliche Tätigkeit relevanten<br />

Einrichtungen in einem zeitlichen Umfang von insgesamt bis zu drei Wochen<br />

oder Auslandsaufenthalte von maximal viereinhalb Wochen Dauer innerhalb<br />

der einzelnen Module möglich. Ziffer 3.4.4 der Studienordnung gibt vor, dass im<br />

Hauptpraktikum Hospitationen möglich sind, unter der Voraussetzung dass mindestens<br />

SECHS Wochen Dienst in den jeweiligen modultypischen Tätigkeitsfeldern<br />

der einzelnen Module geleistet wird. Hospitationen werden als fester Bestandteil<br />

in die Module integriert. Es ist also möglich, dass ein Modul mit z. B.<br />

acht Wochen ausgewiesen wird, wobei hiervon zwei Wochen Hospitation sind<br />

(also nicht modultypische Tätigkeitsfelder/Inhalte). Für die Hospitationen werden<br />

durch die Integrierung in die Module ECTS-Leistungspunkte vergeben. Hospitationen<br />

sind nicht zu bewerten. Über die Hospitationen und Auslandsaufenthalte<br />

sind von den Studierenden aussagekräftige Erfahrungsberichte zu fertigen und ihrer<br />

Ausbildungsstelle sowie der <strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Polizei</strong> als Prüfungsbehörde zeitnah<br />

vorzulegen. Erfahrungsberichte von Auslandsaufenthalten sind zusätzlich der<br />

Stammdienststelle vorzulegen.<br />

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