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Sozialraumorientiere Schulentwicklungsplanung für ... - Stadt Aachen

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Höchstzahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß §<br />

46 Abs. 3 Satz 3 SchulG auf 200 (Berechnungsgrundlage 4x25 + 4x25) begrenzt.<br />

‣ Bei 2-zügigen Schulen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht, die sowohl<br />

„Brennpunktschule“ sind, als auch gemeinsamen Unterricht (GU) haben, wird die<br />

Höchstzahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß §<br />

46 Abs. 3 Satz 3 SchulG auf 192 (Berechnungsgrundlage 4x23 + 4x25) begrenzt.<br />

‣ Bei 3-zügigen Schulen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht wird die Höchstzahl der in<br />

die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß § 6a der<br />

Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz auf 300 (Berechnungsgrundlage<br />

12x25) begrenzt.<br />

‣ Bei 3-zügigen Schulen mit jahrgangsübergreifendem und gemeinsamem Unterricht (GU) wird<br />

die Höchstzahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler<br />

gemäß § 46 Abs. 3 Satz 3 SchulG auf 296 (Berechnungsgrundlage 4x24 + 8x25) begrenzt.<br />

‣ Bei 3-zügigen sogenannten “Brennpunktschulen“ (förderungsfähig aus dem<br />

Grundschulfonds der <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong>) mit jahrgangsübergreifendem Unterricht wird die<br />

Höchstzahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß §<br />

46 Abs. 3 Satz 3 SchulG auf 300 (Berechnungsgrundlage 4x25 + 8x25) begrenzt.<br />

‣ Bei 3-zügigen Schulen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht, die sowohl<br />

„Brennpunktschule“ sind, als auch gemeinsamen Unterricht (GU) haben, wird die<br />

Höchstzahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler gemäß §<br />

46 Abs. 3 Satz 3 SchulG auf 292 (Berechnungsgrundlage 4x23 + 8x25) begrenzt.<br />

‣ Bei einzügigen Grundschulen, deren Erhalt aus bestimmten Gründen wünschenswert ist und<br />

gesichert werden soll, kann trotz Vorliegen der o.g. Voraussetzungen von einer Absenkung<br />

der Klassenfrequenzen Abstand genommen werden.<br />

Bei der Ermittlung des Raumbedarfs <strong>für</strong> den offenen Ganztag werden folgende Standards zu<br />

Grunde gelegt:<br />

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