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Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 4/2013

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4. April <strong>2013</strong> Nr. 4 <strong>Ministerialblatt</strong> <strong>des</strong> SMK<br />

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung<br />

bewilligt, es werden bis zu 95 Prozent der förderfähigen<br />

Ausgaben bezuschusst. Hinsichtlich der Förderfähigkeit<br />

von Kostenpositionen sind die „Regeln der Verwaltungsbehörde<br />

Europäischer Sozialfonds zu den förderfähigen Ausgaben<br />

und Kosten im Rahmen der Förderung aus dem ESF und Lan<strong>des</strong>-<br />

und Bun<strong>des</strong>mitteln in der Förderperiode 2007 bis <strong>2013</strong> (Regeln<br />

<strong>für</strong> die Förderfähigkeit der Ausgaben und Kosten)“ zu beachten.<br />

Diese und weitere Informationen zur Förderung können im<br />

Informationsportal www.sab.sachsen.de (unter Arbeit & Bildung,<br />

Informationen zur Förderung) eingesehen werden.<br />

Interessenten reichen ihren Projektvorschlag in vierfacher Ausfertigung<br />

(ein Original und drei Kopien)<br />

bis zum 3. Mai <strong>2013</strong><br />

(Posteingang)<br />

beim<br />

<strong>Sächsischen</strong> Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong><br />

Referat 44<br />

Postfach 100 910<br />

01079 Dresden<br />

ein.<br />

IX.<br />

Verfahrensablauf<br />

Es ist folgender Verfahrensablauf vorgesehen:<br />

Phase 1:<br />

Erarbeitung der Vorschläge; Weitergehende Fragen zur Bekanntmachung<br />

und zu den Anforderungen <strong>des</strong> ESF-Förderverfahrens<br />

können an das Sächsische Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong>,<br />

Referat 44, Carolaplatz 1, 01097 Dresden, möglichst per<br />

E-Mail an esf@smk.sachsen.de gerichtet werden;<br />

Phase 2:<br />

Einreichung der Projektvorschläge bis zum 3. Mai <strong>2013</strong> im<br />

<strong>Sächsischen</strong> Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong>, Referat 44, Postfach<br />

100 910, 01079 Dresden;<br />

Phase 3:<br />

Bewertung und Auswahl der geeigneten Vorschläge durch die<br />

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) unter Einbeziehung<br />

eines beratenden Gremiums bis voraussichtlich Ende<br />

Mai <strong>2013</strong>;<br />

Phase 4:<br />

Mitteilung der Auswahlentscheidung; ausgewählte Projektvorschläge<br />

erhalten nach der Auswahlentscheidung, ab Ende<br />

Mai <strong>2013</strong> die Aufforderung zur Erstellung von formgebundenen<br />

Anträgen bei der Bewilligungsstelle SAB;<br />

Phase 5:<br />

Einreichung der Projektanträge zu den folgenden Fristen:<br />

– <strong>für</strong> Ferienakademien in den Herbstferien <strong>2013</strong>: bis zum<br />

12. Juli <strong>2013</strong><br />

– <strong>für</strong> Ferienakademien in den Winterferien 2014: bis zum<br />

20. September <strong>2013</strong><br />

Phase 6:<br />

Prüfung der Anträge und Entscheidung über die Bewilligung<br />

durch die SAB; Bewilligungsbescheid voraussichtlich bis:<br />

– im September <strong>2013</strong> <strong>für</strong> Ferienakademien in den Herbstferien<br />

<strong>2013</strong><br />

– im Dezember <strong>2013</strong> <strong>für</strong> Ferienakademien in den Winterferien<br />

2014<br />

X. Auswahl und Bewertungskriterien<br />

Die Auswahl wird durch die SAB unter Einbeziehung eines vom<br />

<strong>Sächsischen</strong> Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong> eingesetzten beratenden<br />

Gremiums vorgenommen, das insbesondere folgende<br />

Schwerpunkte beurteilt:<br />

– Befähigung <strong>des</strong> Antragstellers zur Durchführung <strong>des</strong> Projekts<br />

und Qualifikation <strong>des</strong> Personals;<br />

– Bedarf der Maßnahme;<br />

– Schlüssigkeit <strong>des</strong> Konzepts und der geplanten Methoden;<br />

– Erfolgserwartung hinsichtlich der gesetzten Ziele;<br />

– Nachvollziehbarkeit <strong>des</strong> Finanzierungsplans und <strong>des</strong> effizienten<br />

Mitteleinsatzes;<br />

– Nachhaltigkeit <strong>des</strong> Projekts.<br />

Dresden, den 19. März <strong>2013</strong><br />

Sächsisches Staatsministerium <strong>für</strong> <strong>Kultus</strong><br />

Dr. Dittrich<br />

Referatsleiterin<br />

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