Freitag, 08.11.2013 Ausgabe 45/2013 - Verbandsgemeinde ...
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Guntersblum - 6 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>45</strong>/<strong>2013</strong><br />
Änderung des Lastschriftverfahrens<br />
Einführung von SEPA zum 01.02.2014<br />
Im Wege der Einführung des „einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum“ (Single European Payments Area –<br />
kurz SEPA genannt) werden die nationalen Lastschrifteinzugsverfahren der teilnehmenden Länder durch ein in Europa<br />
einheitliches Verfahren abgelöst. Der einheitliche europäische Binnenmarkt im bargeldlosen Zahlungsverkehr wird<br />
damit verwirklicht.<br />
Was ändert sich?<br />
Die wesentlichste Veränderung zu den bisherigen nationalen Verfahren besteht darin, dass die Kontendaten der Überweisenden<br />
und der Begünstigenden (sowie deren Kreditinstitute) durch IBAN und BIC anstelle von nationaler Bankleitzahl<br />
und Kontonummer ersetzt werden.<br />
IBAN: Die „Internationale Bank Account Number“ ist eine standardisierte internationale Bank-/Kontonummer für<br />
nationale und grenzüberschreitende Zahlungen. Die IBAN von Bankkonten bei deutschen Kreditinstitute sind<br />
22-stellig und beginnen mit „DE“.<br />
Eine IBAN der <strong>Verbandsgemeinde</strong>kasse Guntersblum:<br />
D E 7 2 5 5 0 9 1 2 0 0 0 0 5 6 1 0 5 0 0 0<br />
Land +Prüfziffer Alte Bankleitzahl (vorangestellte Nullen) + Kontonummer<br />
BIC: Der „Business Identifier Code“ ist die internationale Bankleitzahl eines Kreditinstituts. Der BiC wird auch als<br />
SWIFT-Code bezeichnet und ist 8- oder 11-stellig.<br />
Beispiel: Volksbank Alzey-Worms<br />
G E N O D E 6 1 A Z Y<br />
Die IBAN und BIC Ihres Kontos entnehmen Sie der Rückseite Ihrer Bankkarte bzw. Ihren Kontoauszügen. Alternativ<br />
können Sie sie bei Ihrem Kreditinstitut erfragen oder mittels eines IBAN/BIC-Rechners im Internet ermitteln.<br />
Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)<br />
Damit jeder Lastschriftgläubiger eindeutig identifizierbar ist, wurde ihm von der Bundesbank auf Antrag eine Gläubiger-<br />
ID erteilt. Die Gläubiger-ID der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum lautet: DE 78 VGG 00000099930.<br />
Neue Formulare (ab 01.02.2014)<br />
Die rechtliche Legitimation für den Einzug von Lastschriften erfolgte bisher auf Basis der von Ihnen erteilten Einzugsermächtigung.<br />
Für SEPA-Lastschriften sind sog. SEPA-Mandate erforderlich.<br />
Die SEPA-Mandate umfassen:<br />
- Wie bisher die Zustimmung des Zahlungspflichtigen zum Einzug der Zahlung durch den Zahlungsempfänger<br />
- Neuerdings den Antrag an die eigene Bank zwecks Einlösung und Kontobelastung<br />
Nach aktueller Rechtslage werden bisher erteilte Einzugsermächtigungen in das neue Zahlungsabwicklungssystem<br />
übernommen. Das bedeutet, dass für diejenigen, die bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, kein weiterer<br />
Handlungsbedarf besteht.<br />
Bei der Neuerteilung einer Einzugsermächtigung nach am 01.02.2014 sind jedoch zwingend die Formulare nach dem<br />
neuen Muster (SEPA-Mandate) zu verwenden.<br />
Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren<br />
Wenn Sie künftig auch die Vorteile des Lastschriftverfahrens nutzen möchten, können Sie uns diese mittels der<br />
neuen, SEPA-konformen Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilen. Bis zur endgültigen Einführung von SEPA zum<br />
01.02.2014 geschieht dies durch sog. Kombimandate. Sie erteilen damit gleichzeitige eine Einzugsermächtigung nach<br />
den bisherigen Vorgaben und ein SEPA-Mandat nach den künftigen Vorgaben.<br />
Vordrucke für die Kombimandate erhalten Sie<br />
- im Internet unter www.vg-guntersblum.de<br />
- auf schriftliche oder telefonische Anfrage unter den Rufnummern der <strong>Verbandsgemeinde</strong>kasse (06249/902-116 od. 114)<br />
- bei persönlicher Vorsprache<br />
Bitte beachten Sie:<br />
- Die Angabe der IBAN und BIC ist zwingend erforderlich.<br />
- Das SEPA-Mandat muss dem Gläubiger im Original vorliegen. Das bedeutet, dass wir Mandate und Kontoänderungen<br />
per Telefon, Email oder Fax künftig nicht mehr berücksichtigen.<br />
- Im Falle mehrerer Buchungsnummern ist für jede Buchungsnummer ein separates SEPA-Mandat abzugeben. Die<br />
Mandate können nicht auf andere Kassenzeichen übertragen werden.<br />
- Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich.<br />
- Die Regelfälligkeit 15.11.<strong>2013</strong> und 16.11.<strong>2013</strong> sowie die Fälligkeit 01.12.<strong>2013</strong> und 01.01.2014 wird zum letzten Mal<br />
nach dem alten Lastschriftverfahren abgebucht. Ab 01.02.2014 wird mit dem neuen Sepa-Verfahren gearbeitet.<br />
Weitere Informationen über SEPA erhalten Sie im Internet, bei allen Banken und Sparkassen oder bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>kasse<br />
Guntersblum, Kassenleiterin Beate Muders, Alsheimer Straße 29, 67583 Guntersblum, Tel-Nr. 06249/902-<br />
116, b.muders@vg-guntersblum.de