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Freitag, 08.11.2013 Ausgabe 45/2013 - Verbandsgemeinde ...

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Guntersblum - 6 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>45</strong>/<strong>2013</strong><br />

Änderung des Lastschriftverfahrens<br />

Einführung von SEPA zum 01.02.2014<br />

Im Wege der Einführung des „einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum“ (Single European Payments Area –<br />

kurz SEPA genannt) werden die nationalen Lastschrifteinzugsverfahren der teilnehmenden Länder durch ein in Europa<br />

einheitliches Verfahren abgelöst. Der einheitliche europäische Binnenmarkt im bargeldlosen Zahlungsverkehr wird<br />

damit verwirklicht.<br />

Was ändert sich?<br />

Die wesentlichste Veränderung zu den bisherigen nationalen Verfahren besteht darin, dass die Kontendaten der Überweisenden<br />

und der Begünstigenden (sowie deren Kreditinstitute) durch IBAN und BIC anstelle von nationaler Bankleitzahl<br />

und Kontonummer ersetzt werden.<br />

IBAN: Die „Internationale Bank Account Number“ ist eine standardisierte internationale Bank-/Kontonummer für<br />

nationale und grenzüberschreitende Zahlungen. Die IBAN von Bankkonten bei deutschen Kreditinstitute sind<br />

22-stellig und beginnen mit „DE“.<br />

Eine IBAN der <strong>Verbandsgemeinde</strong>kasse Guntersblum:<br />

D E 7 2 5 5 0 9 1 2 0 0 0 0 5 6 1 0 5 0 0 0<br />

Land +Prüfziffer Alte Bankleitzahl (vorangestellte Nullen) + Kontonummer<br />

BIC: Der „Business Identifier Code“ ist die internationale Bankleitzahl eines Kreditinstituts. Der BiC wird auch als<br />

SWIFT-Code bezeichnet und ist 8- oder 11-stellig.<br />

Beispiel: Volksbank Alzey-Worms<br />

G E N O D E 6 1 A Z Y<br />

Die IBAN und BIC Ihres Kontos entnehmen Sie der Rückseite Ihrer Bankkarte bzw. Ihren Kontoauszügen. Alternativ<br />

können Sie sie bei Ihrem Kreditinstitut erfragen oder mittels eines IBAN/BIC-Rechners im Internet ermitteln.<br />

Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)<br />

Damit jeder Lastschriftgläubiger eindeutig identifizierbar ist, wurde ihm von der Bundesbank auf Antrag eine Gläubiger-<br />

ID erteilt. Die Gläubiger-ID der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum lautet: DE 78 VGG 00000099930.<br />

Neue Formulare (ab 01.02.2014)<br />

Die rechtliche Legitimation für den Einzug von Lastschriften erfolgte bisher auf Basis der von Ihnen erteilten Einzugsermächtigung.<br />

Für SEPA-Lastschriften sind sog. SEPA-Mandate erforderlich.<br />

Die SEPA-Mandate umfassen:<br />

- Wie bisher die Zustimmung des Zahlungspflichtigen zum Einzug der Zahlung durch den Zahlungsempfänger<br />

- Neuerdings den Antrag an die eigene Bank zwecks Einlösung und Kontobelastung<br />

Nach aktueller Rechtslage werden bisher erteilte Einzugsermächtigungen in das neue Zahlungsabwicklungssystem<br />

übernommen. Das bedeutet, dass für diejenigen, die bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, kein weiterer<br />

Handlungsbedarf besteht.<br />

Bei der Neuerteilung einer Einzugsermächtigung nach am 01.02.2014 sind jedoch zwingend die Formulare nach dem<br />

neuen Muster (SEPA-Mandate) zu verwenden.<br />

Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren<br />

Wenn Sie künftig auch die Vorteile des Lastschriftverfahrens nutzen möchten, können Sie uns diese mittels der<br />

neuen, SEPA-konformen Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilen. Bis zur endgültigen Einführung von SEPA zum<br />

01.02.2014 geschieht dies durch sog. Kombimandate. Sie erteilen damit gleichzeitige eine Einzugsermächtigung nach<br />

den bisherigen Vorgaben und ein SEPA-Mandat nach den künftigen Vorgaben.<br />

Vordrucke für die Kombimandate erhalten Sie<br />

- im Internet unter www.vg-guntersblum.de<br />

- auf schriftliche oder telefonische Anfrage unter den Rufnummern der <strong>Verbandsgemeinde</strong>kasse (06249/902-116 od. 114)<br />

- bei persönlicher Vorsprache<br />

Bitte beachten Sie:<br />

- Die Angabe der IBAN und BIC ist zwingend erforderlich.<br />

- Das SEPA-Mandat muss dem Gläubiger im Original vorliegen. Das bedeutet, dass wir Mandate und Kontoänderungen<br />

per Telefon, Email oder Fax künftig nicht mehr berücksichtigen.<br />

- Im Falle mehrerer Buchungsnummern ist für jede Buchungsnummer ein separates SEPA-Mandat abzugeben. Die<br />

Mandate können nicht auf andere Kassenzeichen übertragen werden.<br />

- Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich.<br />

- Die Regelfälligkeit 15.11.<strong>2013</strong> und 16.11.<strong>2013</strong> sowie die Fälligkeit 01.12.<strong>2013</strong> und 01.01.2014 wird zum letzten Mal<br />

nach dem alten Lastschriftverfahren abgebucht. Ab 01.02.2014 wird mit dem neuen Sepa-Verfahren gearbeitet.<br />

Weitere Informationen über SEPA erhalten Sie im Internet, bei allen Banken und Sparkassen oder bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>kasse<br />

Guntersblum, Kassenleiterin Beate Muders, Alsheimer Straße 29, 67583 Guntersblum, Tel-Nr. 06249/902-<br />

116, b.muders@vg-guntersblum.de

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