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über die gleichen Einflussmöglichkeiten wie Ihr Ankläger, J. J. Tschudi. verfügen<br />

können. wäre der Prozess anders veriaufen.<br />

Eine mögliche Schwängerung von Tschudi Iiess sich nicht nachweisen, kann<br />

aber nach wie vor nicht ausgeschlossen werden. Es fehlen wichtige Protokolle.<br />

Die damalige publizistische Verabeitung des Göldi-Handels brachte nur wenig<br />

Neues ans Licht. Der Grund ist darin zu suchen, dass die meisten Artikelschreiber<br />

ihre Angaben aus anderen Zeitungen oder aus Lehmanns Briefen holten und nur<br />

selten an den Grund der Quellen gingen.<br />

Es ist festzuhalten, dass trotz schärfster Zensurbestimmungen in der Schweiz<br />

der Handel im deutschsprachigen Ausland bekannt wurde und auf diesem Umweg<br />

die von der Glarner Obrigkeit gefürchtete Publizität erreichen konnte.<br />

Die wirkliche Lebens- und Leidensgeschichte der Anna Göldi ist alles andere<br />

als ein logischer Ablauf von kausal bedingten Ereignissen.<br />

In der damaligen<br />

Presse, die Briefe Lehmanns <strong>mit</strong> eingeschlossen, wurde aber eine Kausalität<br />

hergestellt, welcher man sich auch heute kaum entziehen kann.<br />

Sozialhistorisch betrachtet war der Göldi-Handel ein idealer Aniass, die Willkür<br />

und die Borniertheit der Obrigkeit allgemein anzuklagen, das Fehlen einer<br />

allgemeingültigen Vernunft aufzuzeigen und eine Veränderung aufgrund dieses<br />

absurden Justizmordes zu fordern.<br />

Der psychologisch relevante Inhalt des Göldi-Handels ist ein immer<br />

wiederkehrendes Phänomen. Eine integre Person wird durch ·unerklärliche".<br />

scheinbar logische, Ereignisse diskriminiert, dehumanisiert und so<strong>mit</strong> der<br />

Verfolgung preisgegeben. Diese wird durch die Stimmung im sozialen Umfeld<br />

gestaltet und kann sich tödlich für die betreffende Person auswirken.<br />

6.2 Zusammenfassung<br />

Der Fall Anna Göldi ereig<strong>net</strong>e sich in einer Zell, die vom Umbruch in allen<br />

Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens gekennzeich<strong>net</strong> war. Der Grund<br />

für das grosse Echo auf diesen Fall ist in der Spannung zu suchen, die zwischen<br />

alter öffentlicher Ordnug, alter Rechtsprechung und kirchlicher Moralvorstellung<br />

einerseits und dem aufklärerischen Gedankengut andererseits herrschte.<br />

Anna Göidi lebte zwischen 1734 und 1782 in der Zürcher Herrschaft Sax und im<br />

Kanton Glarus. Sie verbrachte ihre Zell als Dientmagd. Sie gebar drei uneheliche<br />

Kinder. wobei ihr der Tod des zweiten als Kindsmord angelastet wurde. An ihrer

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