39/B/261/13/Sch - Akustik- u. Trockenbauarbeiten i.V.m Neu - 09
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Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext<br />
Projekt: MBZ <strong>Neu</strong>- u. Umbau des Musikbildungszentrums Fredeburg<br />
LV: 1660 MBZ LV 11.. <strong>Akustik</strong>-/<strong>Trockenbauarbeiten</strong><br />
(siehe Vergabeunterlagen VHB Bund 231 und 233)<br />
Nachunternehmerleistungen<br />
Beabsichtigt der Bieter die Vergabe von Teilleistungen an<br />
Nachunternehmer, so hat er diese bereits mit Abgabe des<br />
Angebotes zu benennen. Der Hauptauftragnehmer hat die<br />
Pflicht, alle zur Ausführung des Auftrages geforderten<br />
Nachweise vom Nachunternehmer anzufordern, zu prüfen und<br />
an den AG weiterzuleiten. Weiterhin ist zwischen<br />
Hauptauftragnehmer und Nachunternehmer eine schriftliche<br />
Vereinbarung zum Tariftreuegesetz mit Angebotsabgabe<br />
vorzulegen. (siehe §§ 4 und 8 TVgG-NRW)<br />
Weiterhin sind Art und Umfang der Teilleistungen, die durch den<br />
Nachunternehmer ausgeführt werden sollen zu benennen sowie<br />
eine Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit des NU<br />
vorzulegen. (Formblätter VHB Bund 236 EG)<br />
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer<br />
die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt.<br />
Leistungsstandard<br />
Sämtliche Leistungen sind entsprechend den für die Errichtung<br />
von öffentlichen Gebäuden geltenden Bestimmungen und<br />
Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen in der neuesten<br />
Fassung auszuführen. Dies sind insbesondere:<br />
- Baugenehmigung<br />
- Landesbauordnung NRW in der derzeit gültigen Fassung<br />
einschließlich aller zugehöriger Verordnungen und Richtlinien<br />
- Vorschriften zum <strong>Sch</strong>allschutz<br />
- Energieeinsparverordnung (EnEV)<br />
- Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften<br />
- gültige EN- und DIN-Vorschriften<br />
- alle relevanten VDI-Richtlinien<br />
- alle zutreffenden VDE-Vorschriften sowie<br />
- "anerkannte Regeln der Technik"<br />
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator<br />
Die Anweisungen des SIGEKO sind zu befolgen und mit Bezug<br />
auf die UVV zu beachten. Hierdurch für den AN entstehende<br />
Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.<br />
Sicherheitsfachkraft und Ersthelfer sind der örtlichen Bauleitung<br />
vor Aufnahme der Arbeiten namentlich zu benennen und deren<br />
Qualifikation ist nachzuweisen.<br />
Von allen auf der Baustelle beschäftigten Mitarbeitern sind die<br />
vorgeschriebenen persönlichen Sicherheitsausrüstungen zu tragen.<br />
Die Baustellenordnung ist jedem Mitarbeiter eigenverantwortlich<br />
zur Kenntnis zu geben, ein Einweisungsprotokoll ist der<br />
Bauleitung vor Aufnahme der Arbeiten zu übergeben.<br />
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