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39/B/261/13/Sch - Akustik- u. Trockenbauarbeiten i.V.m Neu - 09

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Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext<br />

Projekt: MBZ <strong>Neu</strong>- u. Umbau des Musikbildungszentrums Fredeburg<br />

LV: 1660 MBZ LV 11.. <strong>Akustik</strong>-/<strong>Trockenbauarbeiten</strong><br />

(siehe Vergabeunterlagen VHB Bund 231 und 233)<br />

Nachunternehmerleistungen<br />

Beabsichtigt der Bieter die Vergabe von Teilleistungen an<br />

Nachunternehmer, so hat er diese bereits mit Abgabe des<br />

Angebotes zu benennen. Der Hauptauftragnehmer hat die<br />

Pflicht, alle zur Ausführung des Auftrages geforderten<br />

Nachweise vom Nachunternehmer anzufordern, zu prüfen und<br />

an den AG weiterzuleiten. Weiterhin ist zwischen<br />

Hauptauftragnehmer und Nachunternehmer eine schriftliche<br />

Vereinbarung zum Tariftreuegesetz mit Angebotsabgabe<br />

vorzulegen. (siehe §§ 4 und 8 TVgG-NRW)<br />

Weiterhin sind Art und Umfang der Teilleistungen, die durch den<br />

Nachunternehmer ausgeführt werden sollen zu benennen sowie<br />

eine Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit des NU<br />

vorzulegen. (Formblätter VHB Bund 236 EG)<br />

Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer<br />

die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt.<br />

Leistungsstandard<br />

Sämtliche Leistungen sind entsprechend den für die Errichtung<br />

von öffentlichen Gebäuden geltenden Bestimmungen und<br />

Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen in der neuesten<br />

Fassung auszuführen. Dies sind insbesondere:<br />

- Baugenehmigung<br />

- Landesbauordnung NRW in der derzeit gültigen Fassung<br />

einschließlich aller zugehöriger Verordnungen und Richtlinien<br />

- Vorschriften zum <strong>Sch</strong>allschutz<br />

- Energieeinsparverordnung (EnEV)<br />

- Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften<br />

- gültige EN- und DIN-Vorschriften<br />

- alle relevanten VDI-Richtlinien<br />

- alle zutreffenden VDE-Vorschriften sowie<br />

- "anerkannte Regeln der Technik"<br />

Sicherheits- und Gesundheitskoordinator<br />

Die Anweisungen des SIGEKO sind zu befolgen und mit Bezug<br />

auf die UVV zu beachten. Hierdurch für den AN entstehende<br />

Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.<br />

Sicherheitsfachkraft und Ersthelfer sind der örtlichen Bauleitung<br />

vor Aufnahme der Arbeiten namentlich zu benennen und deren<br />

Qualifikation ist nachzuweisen.<br />

Von allen auf der Baustelle beschäftigten Mitarbeitern sind die<br />

vorgeschriebenen persönlichen Sicherheitsausrüstungen zu tragen.<br />

Die Baustellenordnung ist jedem Mitarbeiter eigenverantwortlich<br />

zur Kenntnis zu geben, ein Einweisungsprotokoll ist der<br />

Bauleitung vor Aufnahme der Arbeiten zu übergeben.<br />

Druckdatum: Seite: 8 von <strong>13</strong>2

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