39/B/261/13/Sch - Akustik- u. Trockenbauarbeiten i.V.m Neu - 09
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Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext<br />
Projekt: MBZ <strong>Neu</strong>- u. Umbau des Musikbildungszentrums Fredeburg<br />
LV: 1660 MBZ LV 11.. <strong>Akustik</strong>-/<strong>Trockenbauarbeiten</strong><br />
Nach § 3 des Sonn- und Feiertagsgesetzes sind an den<br />
betreffenden Tagen alle öffentlich bemekbaren Arbeiten<br />
verboten, die die äußere Ruhe zu stören geeignet sind. Nach<br />
§ 9 des Arbeitszeitgesetzes dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und<br />
gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24.00 Uhr nicht beschäftigt<br />
werden. Ausnahmen können nur von der zuständigen Behörde<br />
am Betriebssitz des ausführenden Unternehmens genehmigt<br />
werden.<br />
Baustellenabfälle<br />
Im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgedankens muss es Ziel sein,<br />
alle auf der Baustelle anfallenden Abfälle zu erfassen, zu<br />
trennen und einer ordnungsgemäßen Verwertung, d.h. der<br />
stofflichen oder thermischen Verwertung zuzuführen.<br />
Die ausführenden Unternehmen<br />
haben die ordnungsgemäße Entsorgung aller verursachten<br />
Bauabfälle und Materialreste eigenverantwortlich durchzuführen.<br />
Auf Verlangen sind entsprechende Entsorgungsnachweise vorzulegen.<br />
Das Verbrennen von Abfällen ist grundsätzlich verboten.<br />
Baustellenabwasser<br />
Das anfallende Abwasser ist ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />
Fragen zur Abwasserbeseitung sind an die Stadtwerke der<br />
Stadt <strong>Sch</strong>mallenberg zu richten.<br />
Öl- und Giftunfälle<br />
Beim Austritt wassergefährdender Stoffe sind das zuständige<br />
Umwelt- und Verbraucherschutzamt sowie die Bauleitung<br />
unverzüglich zu informieren.<br />
(siehe Aushang(SIGE-Plan)/Einweisung des SIGEKO bzw.<br />
Baustellenordnung)<br />
Die Mitarbeiter aller auf der Baustelle tätigen Unternehmen sind<br />
eigenverantwortlich über den Inhalt der v. g. Umweltbestimmungen<br />
zu unterrichten. Jeder einzelne Mitarbeiter handelt bei<br />
Zuwiderhandlungen ordnungswidrig.<br />
4. Baubeteiligte:<br />
Formale Fragen zum Angebot bzw. Vergabeverfahren<br />
sowie technische oder inhaltliche Fragen zum<br />
Leistungsverzeichnis sind ausschließlich in Textform<br />
(e-Mail, Telefax, schriftlich oder zu Protokoll)<br />
an/über die Vergabestelle zu richten !<br />
Bauherr:<br />
Stadt <strong>Sch</strong>mallenberg<br />
vertreten durch Herrn Bürgermeister Halbe<br />
Unterm Werth 1, 57<strong>39</strong>2 <strong>Sch</strong>mallenberg<br />
Ausführungsplanung und Ausschreibung:<br />
Stoppacher Ingenieurgesellschaft mbH<br />
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