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39/B/261/13/Sch - Akustik- u. Trockenbauarbeiten i.V.m Neu - 09

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Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext<br />

Projekt: MBZ <strong>Neu</strong>- u. Umbau des Musikbildungszentrums Fredeburg<br />

LV: 1660 MBZ LV 11.. <strong>Akustik</strong>-/<strong>Trockenbauarbeiten</strong><br />

Nach § 3 des Sonn- und Feiertagsgesetzes sind an den<br />

betreffenden Tagen alle öffentlich bemekbaren Arbeiten<br />

verboten, die die äußere Ruhe zu stören geeignet sind. Nach<br />

§ 9 des Arbeitszeitgesetzes dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und<br />

gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24.00 Uhr nicht beschäftigt<br />

werden. Ausnahmen können nur von der zuständigen Behörde<br />

am Betriebssitz des ausführenden Unternehmens genehmigt<br />

werden.<br />

Baustellenabfälle<br />

Im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgedankens muss es Ziel sein,<br />

alle auf der Baustelle anfallenden Abfälle zu erfassen, zu<br />

trennen und einer ordnungsgemäßen Verwertung, d.h. der<br />

stofflichen oder thermischen Verwertung zuzuführen.<br />

Die ausführenden Unternehmen<br />

haben die ordnungsgemäße Entsorgung aller verursachten<br />

Bauabfälle und Materialreste eigenverantwortlich durchzuführen.<br />

Auf Verlangen sind entsprechende Entsorgungsnachweise vorzulegen.<br />

Das Verbrennen von Abfällen ist grundsätzlich verboten.<br />

Baustellenabwasser<br />

Das anfallende Abwasser ist ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

Fragen zur Abwasserbeseitung sind an die Stadtwerke der<br />

Stadt <strong>Sch</strong>mallenberg zu richten.<br />

Öl- und Giftunfälle<br />

Beim Austritt wassergefährdender Stoffe sind das zuständige<br />

Umwelt- und Verbraucherschutzamt sowie die Bauleitung<br />

unverzüglich zu informieren.<br />

(siehe Aushang(SIGE-Plan)/Einweisung des SIGEKO bzw.<br />

Baustellenordnung)<br />

Die Mitarbeiter aller auf der Baustelle tätigen Unternehmen sind<br />

eigenverantwortlich über den Inhalt der v. g. Umweltbestimmungen<br />

zu unterrichten. Jeder einzelne Mitarbeiter handelt bei<br />

Zuwiderhandlungen ordnungswidrig.<br />

4. Baubeteiligte:<br />

Formale Fragen zum Angebot bzw. Vergabeverfahren<br />

sowie technische oder inhaltliche Fragen zum<br />

Leistungsverzeichnis sind ausschließlich in Textform<br />

(e-Mail, Telefax, schriftlich oder zu Protokoll)<br />

an/über die Vergabestelle zu richten !<br />

Bauherr:<br />

Stadt <strong>Sch</strong>mallenberg<br />

vertreten durch Herrn Bürgermeister Halbe<br />

Unterm Werth 1, 57<strong>39</strong>2 <strong>Sch</strong>mallenberg<br />

Ausführungsplanung und Ausschreibung:<br />

Stoppacher Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Druckdatum: Seite: 12 von <strong>13</strong>2

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