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Mittelstandsanleihen 2013: Pro und Contra - BDO

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Beitrag<br />

3<br />

Jan Odewald, Jane Evans* )<br />

<strong>Mittelstandsanleihen</strong> <strong>2013</strong>:<br />

<strong>Pro</strong> <strong>und</strong> <strong>Contra</strong><br />

Viele mittelständische Unternehmen sehen sich mehr denn je vor die Frage gestellt, auf welche<br />

Weise Herausforderungen wie weiteres Wachstum oder eine erforderliche Fremdkapitalumstrukturierung<br />

gemeistert werden können. Seit dem Jahr 2010 hat sich den Unternehmen mit dem Instrument<br />

der Mittelstandsanleihe eine Finanzierungsalternative eröffnet, von der zwischenzeitlich mehr<br />

als 80 Marktteilnehmer Gebrauch gemacht haben. Der nachfolgende Beitrag skizziert ausgewählte<br />

Vor- <strong>und</strong> Nachteile der Emission einer Mittelstandsanleihe für die Emittenten.<br />

Einleitung<br />

Was haben der Fußballklub Schalke 04, der Fruchtsaftproduzent<br />

Valensina, der Lakritz- <strong>und</strong> Fruchtgummi-Hersteller<br />

Katjes sowie der Publikumsverlag Bastei Lübbe<br />

gemein? Alle weisen eine wesentliche Parallele auf: Sie<br />

haben in jüngster Zeit erfolgreich den Gang an den Kapitalmarkt<br />

gewagt <strong>und</strong> <strong>Mittelstandsanleihen</strong> emittiert.<br />

Diesen Umstand teilen sie noch mit Gesellschaften wie<br />

dem Zulieferer für die Energieindustrie SIAG, dem Solarmodulhersteller<br />

SOLARWATT oder dem <strong>Pro</strong>jektentwickler<br />

zum Bau von Biogasanlagen BKN Biostrom.<br />

Jedoch haben die zuletzt genannten Unternehmen in<br />

2012 sämtlich Insolvenzanträge stellen müssen; SIAG<br />

sogar schon neun Monate nach der Emission <strong>und</strong> vor<br />

Fälligkeit der ersten Zinszahlung.<br />

Bei SOLARWATT führte der Insolvenzantrag dazu,<br />

dass die Börsennotierung der „Sonnenanleihe“ zum<br />

09.11.2012 gekündigt wurde <strong>und</strong> sie damit nicht mehr<br />

an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse handelbar<br />

war; die Befriedigungsquote für die Anleihegläubiger<br />

betrug gem. dem von der Gläubigerversammlung<br />

angenommenen <strong>und</strong> gerichtlich bestätigten Insolvenzplan<br />

lediglich 16%.<br />

Nicht zuletzt zeigt das jüngst beendete erste Quartal<br />

<strong>2013</strong> die beiden Seiten der <strong>Mittelstandsanleihen</strong>: Während<br />

es der Deutsche Börse Ende März <strong>2013</strong> gelungen<br />

ist, eine Unternehmensanleihe im Volumen von 600<br />

Mio. € erfolgreich am Markt zu platzieren (die Schuldverschreibung<br />

ist am regulierten Markt im Prime Standard<br />

für Unternehmensanleihen an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

notiert), hat das Amtsgericht Amberg Anfang<br />

März <strong>2013</strong> dem Antrag der SiC <strong>Pro</strong>cessing, deren Mittelstandsanleihe<br />

seit März 2011 an der Börse Stuttgart<br />

notiert ist, auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in<br />

Eigenverwaltung stattgegeben.<br />

Diese von der Öffentlichkeit stark wahrgenommene Entwicklung<br />

am deutschen Markt für <strong>Mittelstandsanleihen</strong><br />

wirft die Frage nach dem Für <strong>und</strong> Wider dieses relativ jungen<br />

Instruments zur Unternehmensfinanzierung auf, die<br />

im Folgenden auf Basis ausgewählter Thesen <strong>und</strong> nach<br />

Eruierung der Motive der Emittenten diskutiert wird.<br />

* ) Jan Odewald, Ass.<br />

jur., Senior Manager/<br />

<strong>Pro</strong>kurist im Fachbereich<br />

Corporate<br />

Finance <strong>und</strong> Mitglied<br />

„<strong>BDO</strong> Board Support“<br />

der <strong>BDO</strong> AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

E-Mail: Jan.<br />

Odewald@bdo.de<br />

Abb. 1: Motive<br />

* ) Jane Evans, Senior<br />

Manager/<strong>Pro</strong>kuristin<br />

im Fachbereich Corporate<br />

Finance (Strategic<br />

Finance) der<br />

<strong>BDO</strong> AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

E-Mail: Jane.Evans@<br />

bdo.de<br />

02/<strong>2013</strong> Finanzierung im Mittelstand


4 Beitrag<br />

Motive<br />

Die vorgenannten Zitate machen deutlich, dass insbesondere<br />

zwei Motive bei der Kapitalbeschaffung im Vordergr<strong>und</strong> stehen:<br />

Kapital-/Liquiditätsbedürfnisse <strong>und</strong> eine höhere Unabhängigkeit<br />

von Banken. Kapitalbedürfnisse können wiederum aus<br />

unterschiedlichen Gründen resultieren: Starkes organisches<br />

Wachstum, Diversifikationsstrategien oder der Eintritt in neue<br />

Märkte sind ebenso wie externes Wachstum (M&A) sicherlich<br />

die am häufigsten anzutreffenden Beweggründe. Besteht<br />

zusätzlich der Wunsch oder die Notwendigkeit, die Fremdkapitalseite<br />

zu Lasten der klassischen Kreditfinanzierung durch<br />

Banken umzustrukturieren, stellt die Mittelstandsanleihe als<br />

klassisches Fremdkapital neben dem Schuldscheindarlehen<br />

eine optionale Finanzierungsquelle dar. Durch die allgemein<br />

erwartete Entwicklung, dass die Banken im Zuge der Basel III-<br />

Vorgaben eine restriktivere Kreditvergabepraxis umsetzen<br />

werden (müssen), rücken diese Alternativen zusätzlich in den<br />

Vordergr<strong>und</strong>. Daneben haben die Unternehmen weiterhin die<br />

Möglichkeit der Aufnahme von Eigenkapital (z.B. Private Equity,<br />

IPO, Eigenfinanzierung) oder von Mezzanine-Kapital (z.B. Genussrechte).<br />

<strong>Pro</strong> Mittelstandanleihe<br />

• Keine Änderung der Gesellschafterstruktur oder der Rechtsform<br />

Die Begebung einer Mittelstandsanleihe erfordert ebenso<br />

wie die Aufnahme eines Schuldscheindarlehens nicht die<br />

Änderung der Rechtsform des Unternehmens <strong>und</strong> erspart<br />

somit von vornherein − anders als u.U. ein Börsengang − etwaige<br />

gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen. Ein Blick<br />

auf die praktischen Erfahrungen in den letzten drei Jahren<br />

zeigt auch, dass Emittenten sowohl in der Rechtsform einer<br />

Aktiengesellschaft (z.B. DIC Asset AG, HAHN-Immobilien-<br />

Beteiligungs AG), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

(z.B. Valensina GmbH, Semper idem Underberg GmbH),<br />

der Kommanditgesellschaft (z.B. Bastei Lübbe GmbH & Co.<br />

KG, Textilkontor Walter Seidensticker GmbH & Co. KG) oder<br />

sogar als eingetragener Verein (Fußballclub Gelsenkirchen-<br />

Schalke 04 e.V.) den Gang an den Kapitalmarkt gewagt haben.<br />

Zudem führt die Begebung einer Mittelstandsanleihe<br />

auch nicht zu einer Änderung der Beteiligungsstruktur oder<br />

einer Minimierung der bestehenden Stimmrechtsverhältnisse<br />

− beide Umstände bleiben unberührt, was insbesondere<br />

für traditionelle Familienunternehmen oder inhabergeführte<br />

Gesellschaften von Interesse sein kann.<br />

• Flexibilität aufgr<strong>und</strong> eingeschränkter Verwendungspflicht<br />

<strong>und</strong> Besicherung<br />

Oftmals werden <strong>Mittelstandsanleihen</strong> ohne zusätzliche <strong>und</strong><br />

konkrete Besicherung begeben. Hierin unterscheiden sie<br />

sich von klassischen Bankkrediten oder Schuldscheindarlehen,<br />

bei denen regelmäßig die Gewährung von Sicherheiten<br />

<strong>und</strong>/oder die Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln bzw.<br />

Finanzrelationen (Covenants) oder Change of Control-Klauseln<br />

für den Fall des Wechsels der Mehrheitsverhältnisse<br />

vorgesehen werden. Insoweit haben oftmals anzutreffende<br />

Sicherungsübereignungen oder Forderungsabtretungen auch<br />

unmittelbaren Einfluss auf den operativen Handlungsspielraum<br />

des Kreditnehmers, der durch die geforderten Sicherheiten<br />

nicht unerheblich eingeschränkt werden kann. Zusätzliche<br />

operative Freiheit bietet die Mittelstandsanleihe gegenüber<br />

Bankdarlehen in Fällen, in denen Bank- oder Schuldscheindarlehen<br />

eine Zweckbindung der Darlehenssumme<br />

vorsehen. Zwar geben Emittenten von <strong>Mittelstandsanleihen</strong><br />

in den Wertpapierprospekten regelmäßig eine beabsichtigte<br />

Verwendung des Emissionserlöses an, aber verpflichtend ist<br />

dies nicht, so dass auch keine Sanktionen bei ggf. operativ<br />

erforderlicher anderweitiger Verwendung drohen.<br />

• Zulassungsvoraussetzungen <strong>und</strong> Folgepflichten geringer<br />

als bei der Emission von Aktien<br />

Objektiv betrachtet ist das Konstrukt der Mittelstandsanleihe<br />

insofern keine neue Erfindung, als dass Schuldverschreibungen<br />

seit Jahren von Unternehmen als Finanzierungsbaustein<br />

genutzt werden. Dass Emissionen von <strong>Mittelstandsanleihen</strong><br />

dennoch seit 2010 so häufig zu beobachten sind, liegt daran,<br />

dass verschiedene öffentliche Kapitalmarktplätze eigene<br />

Segmente für die Emissionen von Anleihen mit deutlich niedrigeren<br />

Mindestvolumina im Vergleich zu klassischen Unternehmensanleihen<br />

eingeführt <strong>und</strong> damit zu einer verbreiterten<br />

Basis von potenziellen Anlegern beigetragen haben. Hierzu<br />

zählen die Börse Stuttgart („Bondm“), die Deutsche Börse<br />

in Frankfurt („Prime Standard“), die Börse Düsseldorf („der<br />

mittelstandsmarkt“), die Börse Hamburg/Hannover („Mittelstandsbörse<br />

Deutschland“) sowie die Börse München<br />

(„m:access“). Damit unterliegen die potenziellen Emittenten<br />

von notierten <strong>Mittelstandsanleihen</strong> zwar zugleich der Wertpapierprospektpflicht<br />

sowie einem Genehmigungsprozess<br />

durch die B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin). Gegenüber der Emission von Aktien sind jedoch sowohl<br />

die Zulassungsvoraussetzungen als auch die aus einer<br />

Notierung resultierenden Folgepflichten gr<strong>und</strong>sätzlich weniger<br />

streng als bei/nach einem IPO. Die Folgepflichten eines<br />

Schuldscheindarlehens richten sich nach den vertraglich<br />

vereinbarten Regularien <strong>und</strong> können daher in einer weiten<br />

Bandbreite variieren.<br />

• Unabhängigkeit von klassischen Kreditgebern/Diversifikation<br />

der Finanzierungsstruktur<br />

Die klassische Unternehmensfinanzierung baut insbesondere<br />

auf kreditgebende Banken. Durch Börsen als vertrauensvolle<br />

(weil reglementierte) Handelsplattformen wird<br />

der potenzielle Adressatenkreis durch die Mittelstandsanleihe<br />

erheblich erweitert: Neben Privatanlegern oder<br />

„family&friends“ kommen insbesondere institutionelle Investoren,<br />

Vermögensverwalter, Family Offices, aber auch<br />

Versicherungen <strong>und</strong> Pensionskassen in Betracht, wenngleich<br />

das konkrete Gr<strong>und</strong>interesse der letztgenannten<br />

Gruppen regelmäßig auch vom beabsichtigten Emissionsvolumen<br />

angeregt wird (oder nicht).<br />

• Laufzeit von <strong>Mittelstandsanleihen</strong> vs. klassischen Krediten<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong>, dass die Laufzeiten der <strong>Mittelstandsanleihen</strong><br />

regelmäßig mit fünf bis sieben Jahren <strong>und</strong> mit einer<br />

endfälligen Tilgung ausgestaltet werden, ermöglichen sie<br />

eine laufzeitgeb<strong>und</strong>ene Planungssicherheit, die sie gegenüber<br />

einer oftmals kurzfristigeren Bankenfinanzierung vorteilhaft<br />

erscheinen lassen. Eine Anleihe ist im Gegensatz zu einer<br />

klassischen Kreditfinanzierung regelmäßig außerhalb eines<br />

Insolvenzszenarios unkündbar. Zudem bietet die Mittelstandsanleihe<br />

insofern eine gewisse Flexibilität, als dass zum einen<br />

Volumen zwischen zehn Mio. € <strong>und</strong> 200 Mio. € zu beobachten<br />

sind, <strong>und</strong> zum anderen auch Folgeemissionen bzw. Aufstockungen<br />

möglich <strong>und</strong> gebräuchlich sind. Im Sinne des Letzteren<br />

seien beispielhaft die notierten Schuldverschreibungen<br />

der Air Berlin PLC genannt, welche im November 2010 (Volumen:<br />

200 Mio. €), im April 2011 (Volumen: 150 Mio. €) sowie<br />

im November 2011 <strong>und</strong> 2012 (Volumen: 100 Mio. € plus<br />

Finanzierung im Mittelstand<br />

02/<strong>2013</strong>


Beitrag<br />

5<br />

Aufstockung: 50 Mio. €) ausgegeben wurden. Zuvor hatte die<br />

Air Berlin Finance B.V. in 2007 <strong>und</strong> 2009 Wandelanleihen<br />

begeben <strong>und</strong> jüngst im Februar <strong>2013</strong> eine weitere Wandelanleihe<br />

mit einem Volumen von 140 Mio. € platziert. Hinsichtlich<br />

der gr<strong>und</strong>sätzlichen Wahl der Emissionsvolumen ist aus Praxiserfahrung<br />

jedoch einschränkend darauf hinzuweisen, dass<br />

das beabsichtigte Volumen kein „Wunschkonzert“ darstellt,<br />

da bereits oftmals zu beobachten war, dass nur ein Bruchteil<br />

des anvisierten Volumens tatsächlich nachgefragt wurde,<br />

<strong>und</strong> Anleihen somit nicht in der beabsichtigten Höhe platziert<br />

werden konnten.<br />

<strong>Contra</strong> Mittelstandsanleihe<br />

• Höhere Publizitätspflichten <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ene Folgekosten<br />

wie z.B. Folgerating<br />

Mittelständler, die es bislang gewohnt waren, relevante<br />

Unternehmenskennzahlen entweder nur im kleinen Gesellschafterkreis<br />

oder − aus Sicht vieler Mittelständler bereits<br />

„schlimmstenfalls“ − mit den syndizierenden Banken zu kommunizieren,<br />

werden durch die bestehenden Publizitätspflichten<br />

nach Notierung einer Anleihe in einem Mittelstandssegment<br />

an einer deutschen Börse ihre Kommunikationspolitik<br />

deutlich umstellen müssen. Insbesondere die Offenlegung<br />

der Jahresabschlüsse der letzten Geschäftsjahre, Veröffentlichung<br />

von Unternehmens-Finanzkalendern <strong>und</strong> Zwischenabschlüssen,<br />

Quasi-ad-hoc-Pflicht, die Darstellung ausgewählter<br />

Finanzinformationen sowie eine hervorgehobene Offenlegung<br />

von Risikofaktoren werden nicht für jeden Mittelständler eingängig<br />

sein. Gegenüber der klassischen Kreditfinanzierung<br />

oder auch dem Schuldscheindarlehen ergeben sich hier also<br />

deutlich weitergehende Pflichten. Andererseits darf nicht<br />

verkannt werden, dass auch durch die weiterreichenden Berichtspflichten<br />

der Bekanntheitsgrad des emittierenden Unternehmens<br />

erheblich gesteigert werden kann; dies vermag<br />

Ausstrahlungswirkung sowohl auf Seiten von Endk<strong>und</strong>en,<br />

Geschäftspartnern (Zulieferern etc.) oder auch Bankinstituten<br />

zu entfalten. Positive Nebeneffekte sind somit zumindest<br />

solange zu erwarten, als die zu berichtenden Finanzkennzahlen<br />

oder weiteren veröffentlichungspflichtigen Tatsachen die<br />

Erwartungen des Markts nicht negativ überraschen. Zu den<br />

zu veröffentlichenden (<strong>und</strong> zu aktualisierenden) Tatsachen<br />

gehört auch das Rating des Emittenten (sog. „Unternehmensrating“,<br />

für die Schuldverschreibungen selber gibt es<br />

regelmäßig kein Rating).<br />

• Mindestemissionsvolumina erforderlich (Fixkosten)<br />

Während die Darlehensfinanzierung über Bankinstitute im Regelfall<br />

keine Mindestkreditsumme erfordert, führen diverse<br />

Fixkostenblöcke im Emissionsprozess zumindest mittelbar<br />

zu einem erforderlichen Mindestvolumen von <strong>Mittelstandsanleihen</strong>.<br />

Zunächst ist der Emittent nach dem einschlägigen<br />

Wertpapierprospektgesetz (WpPG) verpflichtet, einen Wertpapierprospekt<br />

zu erstellen, genehmigen zu lassen <strong>und</strong> diesen<br />

sodann zu veröffentlichen. Angesichts der in den <strong>Pro</strong>spekt<br />

aufzunehmenden Mindestangaben, die sich gem. § 7 WpPG<br />

nach der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission<br />

vom 29.04.2004 zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG<br />

des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates betreffend die<br />

in <strong>Pro</strong>spekten enthaltenen Informationen sowie das Format,<br />

die Aufnahme von Informationen mittels Verweis <strong>und</strong> die Veröffentlichung<br />

solcher <strong>Pro</strong>spekte <strong>und</strong> die Verbreitung von Werbung<br />

(ABl. EU Nr. L 149 S. 1, Nr. L 215 S. 3) in der jeweils geltenden<br />

Fassung richten, sind in der Praxis erhebliche Umfänge<br />

der <strong>Pro</strong>spektberichte zu beobachten. Wegen der zeitlichen<br />

Inanspruchnahme <strong>und</strong> der inhaltlichen Auseinandersetzung<br />

werden hierdurch nicht unerhebliche Beraterkosten verursacht<br />

<strong>und</strong> interne Kompetenzen geb<strong>und</strong>en. Weitere relevante<br />

Kostenblöcke im Rahmen des Emissionsprozesses entfallen<br />

insbesondere auf Ratingagenturen (z.B. Creditreform Rating<br />

AG, Euler Hermes Rating Deutschland GmbH) sowie etwaige<br />

Emissions- <strong>und</strong> Kommunikationsberater. Infolgedessen fließt<br />

den Emittenten im Rahmen des Angebots der Emissionserlös<br />

abzüglich der von der Gesellschaft zu tragenden Vertriebs-,<br />

Konzeptions- <strong>und</strong> Verwaltungskosten zu. Diese Emissionskosten<br />

liegen immerhin regelmäßig im einstelligen <strong>Pro</strong>zentbereich<br />

des Emissionserlöses; so wurde z.B. bei der Anleihe<br />

von Underberg mit gesamten Emissionskosten i.H.v. 4,5%<br />

des Gesamtnennbetrags der Inhaberschuldverschreibung<br />

<strong>und</strong> bei der „Sonnenanleihe“ von SOLARWATT gar mit sechs<br />

<strong>Pro</strong>zent gerechnet.<br />

• Laufende Zinszahlung im Zusammenspiel mit nicht ausgereiftem<br />

Geschäftsmodell<br />

Hinsichtlich der revolvierenden Zahlungszeitpunkte (z.B. vierteljährlich,<br />

jährlich) <strong>und</strong> dem erstmaligen Zeitpunkt der Zahlung,<br />

welcher auch erst in ferner Zukunft liegen kann, besteht<br />

eine Gestaltungsfreiheit. Jedoch muss der Businessplan des<br />

Emittenten konkret (<strong>und</strong> belastbar!) darauf ausgerichtet sein,<br />

dass die prospektierten Zins- <strong>und</strong> Rückzahlungen erfolgen<br />

können. Praktische Erfahrungen, welche einleitend anhand<br />

konkreter Beispiele unterlegt wurden, haben gezeigt, dass<br />

Investoren in Einzelfällen noch vor erstmaliger Zinszahlung<br />

mit der Insolvenz der Emittenten konfrontiert wurden. Somit<br />

war in der Praxis das Geschäftsmodell offensichtlich nicht<br />

so ausgereift <strong>und</strong> der Businessplan nicht so belastbar erstellt,<br />

als dass sich diese Gefahr nicht realisieren konnte.<br />

Wenngleich die eingangs aufgezeigten Beispiele sämtlich im<br />

Bereich Erneuerbare Energien zu verorten sind <strong>und</strong> damit<br />

eine Verallgemeinerung zunächst ausscheiden sollte (da insbesondere<br />

das Branchenrisiko der Überkapazitäten <strong>und</strong> die<br />

Unsicherheiten durch den hohen Einfluss gesetzgeberischer<br />

Maßnahmen zum Ausdruck kommt), bleibt dennoch festzuhalten,<br />

dass Unternehmen als Emittenten von <strong>Mittelstandsanleihen</strong><br />

ihre Planung zur Präsentation am Kapitalmarkt so<br />

glaubwürdig vorzubereiten haben, dass die geschuldeten<br />

Zinszahlungen vom Markt auch tatsächlich erwartet werden<br />

dürfen <strong>und</strong> sich dies in einer entsprechenden Cashflow-Planung<br />

widerspiegelt. Die Gefahr der Unfähigkeit, die Zinszahlungen<br />

fristgerecht zu leisten, würde neben der drohenden Insolvenz<br />

jedenfalls wegen der entsprechenden Öffentlichkeitswirkung<br />

mit einem erheblichen Reputationsverlust einhergehen.<br />

Fazit<br />

Die vorgenannten Argumente können nur erste Anhaltspunkte<br />

dafür liefern, inwiefern eine Anleihe für ein mittelständisches<br />

Unternehmen als Finanzierungsalternative in Betracht<br />

kommt. Die konkreten Überlegungen <strong>und</strong> das Abwägen des<br />

Für <strong>und</strong> Wider können nur unter Hinzuziehung erfahrener<br />

Berater (insbesondere Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte,<br />

Emissions- <strong>und</strong> Kommunikationsberater) erfolgen. In diesem<br />

<strong>Pro</strong>zess werden auch entscheidende Weichen zu stellen sein,<br />

damit die Emission für Unternehmen <strong>und</strong> Anleger ein Erfolg<br />

wird. Zu diesen Erfolgsfaktoren gehören insbesondere Kongruenz<br />

zum Finanzierungszweck, Laufzeit, Rating, Covenants<br />

<strong>und</strong> Kapitalmarktstory (Management, geplante Mittelverwendung,<br />

Zeitpunkt der Emission etc.), deren Untersuchungen<br />

einem separaten Beitrag vorbehalten bleiben müssen.<br />

02/<strong>2013</strong> Finanzierung im Mittelstand

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