MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE EITENSHEIM
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Landratsamt Eichstätt<br />
Amt für Soziales und Senioren<br />
Information zum Thema Leistungen für Bildung und Teilhabe für<br />
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene<br />
Welche Leistungen gibt es?<br />
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es seit 01.01.2011 folgende Leistungen<br />
für Bildung und Teilhabe:<br />
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Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für<br />
Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,<br />
Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,<br />
Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,<br />
Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,<br />
Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine<br />
Kindertageseinrichtung besuchen, und<br />
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung<br />
des 18. Lebensjahres.<br />
(Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die:<br />
- noch keine 25 Jahre alt sind,<br />
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und<br />
- keine Ausbildungsvergütung erhalten.)<br />
Welche Kosten werden bei „eintägigen Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten“<br />
übernommen?<br />
Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,<br />
können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und<br />
für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.<br />
Was gehört zum „Schulbedarf“?<br />
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum Schuljahresbeginn<br />
70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und<br />
Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte)<br />
sollen dadurch erleichtert werden.<br />
Wann werden „Schülerbeförderungskosten“ übernommen?<br />
Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu<br />
Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten,<br />
wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.<br />
Was bedeutet „Lernförderung“?<br />
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen.<br />
Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben<br />
und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung<br />
gewährt werden.