Regio regenerativ - Stadtwerke Prenzlau GmbH
Regio regenerativ - Stadtwerke Prenzlau GmbH
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Preisblatt »Ucker Strom | <strong>Regio</strong> <strong>regenerativ</strong>«<br />
gültig ab 1. Januar 2013<br />
Hinweis:<br />
Dieses Produkt ist nur im Netzgebiet der E.DIS AG erhältlich.<br />
Produktpreise für die Belieferung mit »UckerStrom | <strong>Regio</strong> <strong>regenerativ</strong>« durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Prenzlau</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Ucker Strom | <strong>Regio</strong> <strong>regenerativ</strong> - private -<br />
Für Eigenverbrauch im Privathaushalt<br />
brutto<br />
netto<br />
Einheit<br />
Arbeitspreis<br />
Grundpreis<br />
29,01<br />
7,75<br />
24,38<br />
6,51<br />
ct/ kWh<br />
€/ Monat<br />
Ucker Strom | <strong>Regio</strong> <strong>regenerativ</strong> - business -<br />
Für Gewerbe und sonstigen Bedarf<br />
brutto netto Einheit<br />
bis 4.999 kWh/a<br />
Arbeitspreis<br />
Grundpreis<br />
30,57<br />
8,23<br />
25,69<br />
6,92<br />
ct/ kWh<br />
€/ Monat<br />
von 5.000 kWh/a bis 49.999 kWh/a<br />
Arbeitspreis<br />
Grundpreis<br />
29,57<br />
11,01<br />
24,85<br />
9,25<br />
ct/ kWh<br />
€/ Monat<br />
von 50.000 kWh/a bis 100.000 kWh/a<br />
Arbeitspreis<br />
Grundpreis<br />
29,26<br />
35,70<br />
24,59<br />
30,00<br />
ct/ kWh<br />
€/ Monat<br />
Die genannten Preise gelten für die je Zähler erfassten Energiemengen. Die Abrechnung erfolgt mit der jeweils zutreffenden Preisstellung<br />
des gewählten Produktes unter Berücksichtigung der Verwendung der elektrischen Energie (Privatverbrauch / Gewerbe) und entsprechend<br />
des mittels Stromzähler erfassten Jahresverbrauchs.<br />
Steuern<br />
Die Nettoarbeitspreise enthalten die derzeit gültige Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh. Die Bruttopreise ergeben sich aus den Nettopreisen,<br />
zu denen die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe, zurzeit 19 %, berechnet wird. Es ist zu beachten, dass die<br />
Bruttopreise kaufmännisch gerundet sind. Bei Änderungen der Steuersätze ändern sich die angegebenen Preise entsprechend.<br />
Umlagen<br />
Die Nettoarbeitspreise enthalten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) einen KWK-Aufschlag in Höhe von 0,126 Cent/kWh und gemäß<br />
Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) eine EEG-Umlage in Höhe von 5,227 Cent/kWh. Ferner sind die § 19-Umlage gemäß § 19<br />
Abs. 2 StromNEV in Höhe von 0,329 Cent/kWh sowie die Offshore-Haftungsumlage gemäß § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in<br />
Höhe von 0,25 Cent/kWh enthalten. Bei Änderung dieser Umlagesätze ändern sich die angegebenen Preise entsprechend.<br />
Konzessionsabgabe<br />
Die Nettoarbeitspreise enthalten die Konzessionsabgabe nach Maßgabe der »Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas<br />
(Konzessionsabgabenverordnung - KAV)« vom 09.01.1992 (BGBl. I S. 12, 407), zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 V vom 01.11.2006<br />
(BGBl. I S. 2477). Die Konzessionsabgabe wird an kommunale Gebietskörperschaften entrichtet. Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben<br />
betragen bei Strom, der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird, in Gemeinden:<br />
Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben betragen<br />
bis 25.000 Einwohner<br />
bis 100.000 Einwohner<br />
bis 500.000 Einwohner<br />
über 500.000 Einwohner<br />
1,32 ct/ kWh<br />
1,59 ct/ kWh<br />
1,99 ct/ kWh<br />
2,39 ct/ kWh<br />
Vereinbarungen mit kommunalen Gebietskörperschaften, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, genießen Vorrang.<br />
Versorgungsbedingungen<br />
Es gelten die Allgemeinen Stromlieferbedingungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Prenzlau</strong> <strong>GmbH</strong> für die Lieferung von elektrischer Energie in Niederspannung<br />
ohne Leistungsmessung, die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung<br />
mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26.10.2006 (BGBl. I Nr. 50 S. 2391) sowie<br />
die dazugehörigen Ergänzenden Bedingungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Prenzlau</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />
Kundenberatungszeiten<br />
Sie haben Fragen? Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 07.00 und 18.00 Uhr. Unser Kundenbüro befindet sich in der Freyschmidtstraße<br />
20 in <strong>Prenzlau</strong>. Tel. 03984 853 - 0 | Fax 03984 853 - 199 | E-Mail info@stadtwerke-prenzlau.de<br />
PB05_10 / 2013
Ergänzende Bedingungen der SW <strong>Prenzlau</strong> zur Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV<br />
Stand 1. Oktober 2008<br />
1. Ablesung der Messeinrichtungen (zu § 8 und § 11)<br />
Die Messeinrichtungen werden regelmäßig durch den Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber<br />
nach den gesetzlichen Bestimmungen der Niederspannungsanschlussverordnung<br />
(NAV) abgelesen. Diese Ablesedaten werden an die SW<br />
<strong>Prenzlau</strong> übermittelt und sind Grundlage der Verbrauchsabrechnung. Die SW<br />
<strong>Prenzlau</strong> sind nach der StromGVV berechtigt, die Messeinrichtungen zusätzlich<br />
durch Mitarbeiter, Beauftragte oder durch den Kunden selbst ablesen zu lassen.<br />
2. Angaben zum Kunden (zu § 2) | Wohnungswechsel (zu § 20)<br />
2.1 Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen der Angaben zum Kunden mitzuteilen.<br />
2.2 Der Kunde ist bei Umzug berechtigt, den Versorgungsvertrag mit zweiwöchiger<br />
Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Die Kündigung<br />
bedarf der Textform. Bei Nichtkündigung haftet der Kunde auch für die Bezahlung<br />
des nach seinem Auszug anfallenden Energieverbrauchs. Der Kunde sollte<br />
den SW <strong>Prenzlau</strong> seinen Auszug deshalb rechtzeitig vorher mitteilen. Die Mitteilung<br />
kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen und soll mindestens folgende<br />
Angaben enthalten:<br />
- Name des Kunden (ggf. Offenlegung der Vertretung)<br />
- Vertragskontonummer<br />
- Datum des Auszugs<br />
- neue Adresse<br />
- Zählerstand der Messeinrichtung<br />
- Gerätenummer der Messeinrichtung<br />
- Zählpunktbezeichnung (mitgeteilt auf Begrüßungsschreiben und Rechnung)<br />
2.3 Die vorgenannten Mitteilungen können zusätzlich auch durch einen Anruf<br />
bei der Servicenummer 03984 853 - 0 erfolgen.<br />
3. Zahlungsweisen und Folgen des Verzugs (zu § 16 und § 17)<br />
Rechnungsbeträge und Abschläge werden zu den von den SW <strong>Prenzlau</strong> mitgeteilten<br />
Terminen fällig, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der Anforderung.<br />
Der Fälligkeitstermin ist eingehalten, wenn die SW <strong>Prenzlau</strong> zu<br />
diesem Termin über den Zahlbetrag verfügen und dem Kundenkonto zuordnen<br />
können.<br />
Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von den SW <strong>Prenzlau</strong> angegebenen<br />
Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt und anschließend durch einen<br />
Beauftragten kassiert. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde den SW<br />
<strong>Prenzlau</strong> zu erstatten. Sie betragen:<br />
- Mahnung 5,00 €<br />
- Rücklastschrift (zzgl. anfallender Kosten des Geldinstitutes) 6,00 €<br />
- Fahrtkosten (je Kundenbesuch) 34,97 €<br />
- Kosten der Inkassierung 22,62 €<br />
Diese Kosten unterliegen nicht der Umsatzsteuer und sind sofort fällig.<br />
4. Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung (zu § 19)<br />
4.1 Für die Unterbrechung der Versorgung erstattet der Kunde den SW <strong>Prenzlau</strong><br />
folgende Kosten:<br />
- eine Aufwandspauschale zur Abgeltung der Kosten der SW <strong>Prenzlau</strong> bei<br />
erfolgter/versuchter Unterbrechung je Kundenbesuch 8,83 €<br />
- sowie die Kosten, die vom jeweiligen Netzbetreiber berechnet werden.<br />
Die Kosten der Unterbrechung unterliegen nicht der Umsatzsteuer und sind<br />
sofort fällig.<br />
4.2 Für die Wiederherstellung der Versorgung erstattet der Kunde den SW<br />
<strong>Prenzlau</strong> folgende Kosten:<br />
- eine Aufwandspauschale zur Abgeltung der Kosten der SW <strong>Prenzlau</strong> für die<br />
Wiederherstellung (netto 8,83 €) brutto 10,51 €<br />
- sowie die Kosten, die vom jeweiligen Netzbetreiber berechnet werden, zuzüglich<br />
Umsatzsteuer.<br />
Der Bruttobetrag beinhaltet 19 % Umsatzsteuer. Die Kosten der Wiederherstellung<br />
sind sofort fällig. Die SW <strong>Prenzlau</strong> werden die Aufhebung der Unterbrechung<br />
veranlassen, wenn die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind<br />
und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung ersetzt<br />
hat. Die Kosten der Wiederherstellung können die SW <strong>Prenzlau</strong> als Vorauszahlung<br />
verlangen, auch als Vorauszahlungsabschlag.<br />
im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 StromGVV sind an den jeweiligen Netzbetreiber<br />
zu richten. Dies gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten<br />
Maßnahmen der SW <strong>Prenzlau</strong> nach § 19 StromGVV beruht.<br />
5.2 Im Übrigen haften die SW <strong>Prenzlau</strong> nur für Schäden aus der schuldhaften<br />
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlicher<br />
oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Die SW <strong>Prenzlau</strong> haften auch für<br />
Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter<br />
Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach begrenzt auf die bei Beginn des Versorgungsverhältnisses<br />
vorhersehbaren vertragstypischen Schäden.<br />
6. Umsatzsteuer<br />
Soweit die genannten Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, sind neben<br />
den Nettopreisen die gerundeten Bruttopreise angegeben.<br />
7. Datenschutz<br />
7.1 Die SW <strong>Prenzlau</strong> werden die zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen<br />
Daten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />
nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter<br />
eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung<br />
der Kunden und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erheben, verarbeiten<br />
und nutzen.<br />
7.2 Die Übermittlung von Informationen zu Zwecken der Vertragserfüllung zwischen<br />
den SW <strong>Prenzlau</strong> und dem Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber ist<br />
zulässig. Der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber sind insbesondere berechtigt,<br />
zur Erfassung und Abrechnung der Energielieferungen erforderliche<br />
Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an die SW <strong>Prenzlau</strong> weiterzugeben,<br />
auch wenn es sich um wirtschaftlich sensible Informationen im Sinne<br />
von § 9 des Energiewirtschaftsgesetzes handelt.<br />
8. Änderung der Ergänzenden Bedingungen (zu § 5)<br />
Die SW <strong>Prenzlau</strong> sind berechtigt, diese Ergänzenden Bedingungen nach den<br />
hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu ändern. Soweit von den SW<br />
<strong>Prenzlau</strong> nicht anders bekannt gegeben, werden die Änderungen sechs Wochen<br />
nach öffentlicher Bekanntgabe zum Monatsbeginn wirksam und sind im<br />
Internet unter: www.stadtwerke-prenzlau.de verfügbar.<br />
9. Inkrafttreten<br />
Diese Ergänzenden Bedingungen treten zum 1. Januar 2008 in Kraft.<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Prenzlau</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Freyschmidtstraße 20<br />
17291 <strong>Prenzlau</strong><br />
Tel. 03984 853 - 0<br />
Fax 03984 853 - 199<br />
info@stadtwerke - prenzlau.de<br />
www.stadtwerke - prenzlau.de<br />
5. Haftung (zu § 6)<br />
5.1 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung<br />
sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich<br />
des Netzanschlusses handelt, die SW <strong>Prenzlau</strong> von ihrer Leistungspflicht<br />
befreit. Etwaige Schadenersatzansprüche wegen Versorgungsstörungen<br />
PB05_10 / 2013