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Regio regenerativ - Stadtwerke Prenzlau GmbH

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Preisblatt »Ucker Strom | <strong>Regio</strong> <strong>regenerativ</strong>«<br />

gültig ab 1. Januar 2013<br />

Hinweis:<br />

Dieses Produkt ist nur im Netzgebiet der E.DIS AG erhältlich.<br />

Produktpreise für die Belieferung mit »UckerStrom | <strong>Regio</strong> <strong>regenerativ</strong>« durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Prenzlau</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Ucker Strom | <strong>Regio</strong> <strong>regenerativ</strong> - private -<br />

Für Eigenverbrauch im Privathaushalt<br />

brutto<br />

netto<br />

Einheit<br />

Arbeitspreis<br />

Grundpreis<br />

29,01<br />

7,75<br />

24,38<br />

6,51<br />

ct/ kWh<br />

€/ Monat<br />

Ucker Strom | <strong>Regio</strong> <strong>regenerativ</strong> - business -<br />

Für Gewerbe und sonstigen Bedarf<br />

brutto netto Einheit<br />

bis 4.999 kWh/a<br />

Arbeitspreis<br />

Grundpreis<br />

30,57<br />

8,23<br />

25,69<br />

6,92<br />

ct/ kWh<br />

€/ Monat<br />

von 5.000 kWh/a bis 49.999 kWh/a<br />

Arbeitspreis<br />

Grundpreis<br />

29,57<br />

11,01<br />

24,85<br />

9,25<br />

ct/ kWh<br />

€/ Monat<br />

von 50.000 kWh/a bis 100.000 kWh/a<br />

Arbeitspreis<br />

Grundpreis<br />

29,26<br />

35,70<br />

24,59<br />

30,00<br />

ct/ kWh<br />

€/ Monat<br />

Die genannten Preise gelten für die je Zähler erfassten Energiemengen. Die Abrechnung erfolgt mit der jeweils zutreffenden Preisstellung<br />

des gewählten Produktes unter Berücksichtigung der Verwendung der elektrischen Energie (Privatverbrauch / Gewerbe) und entsprechend<br />

des mittels Stromzähler erfassten Jahresverbrauchs.<br />

Steuern<br />

Die Nettoarbeitspreise enthalten die derzeit gültige Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh. Die Bruttopreise ergeben sich aus den Nettopreisen,<br />

zu denen die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe, zurzeit 19 %, berechnet wird. Es ist zu beachten, dass die<br />

Bruttopreise kaufmännisch gerundet sind. Bei Änderungen der Steuersätze ändern sich die angegebenen Preise entsprechend.<br />

Umlagen<br />

Die Nettoarbeitspreise enthalten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) einen KWK-Aufschlag in Höhe von 0,126 Cent/kWh und gemäß<br />

Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) eine EEG-Umlage in Höhe von 5,227 Cent/kWh. Ferner sind die § 19-Umlage gemäß § 19<br />

Abs. 2 StromNEV in Höhe von 0,329 Cent/kWh sowie die Offshore-Haftungsumlage gemäß § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in<br />

Höhe von 0,25 Cent/kWh enthalten. Bei Änderung dieser Umlagesätze ändern sich die angegebenen Preise entsprechend.<br />

Konzessionsabgabe<br />

Die Nettoarbeitspreise enthalten die Konzessionsabgabe nach Maßgabe der »Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas<br />

(Konzessionsabgabenverordnung - KAV)« vom 09.01.1992 (BGBl. I S. 12, 407), zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 V vom 01.11.2006<br />

(BGBl. I S. 2477). Die Konzessionsabgabe wird an kommunale Gebietskörperschaften entrichtet. Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben<br />

betragen bei Strom, der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird, in Gemeinden:<br />

Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben betragen<br />

bis 25.000 Einwohner<br />

bis 100.000 Einwohner<br />

bis 500.000 Einwohner<br />

über 500.000 Einwohner<br />

1,32 ct/ kWh<br />

1,59 ct/ kWh<br />

1,99 ct/ kWh<br />

2,39 ct/ kWh<br />

Vereinbarungen mit kommunalen Gebietskörperschaften, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, genießen Vorrang.<br />

Versorgungsbedingungen<br />

Es gelten die Allgemeinen Stromlieferbedingungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Prenzlau</strong> <strong>GmbH</strong> für die Lieferung von elektrischer Energie in Niederspannung<br />

ohne Leistungsmessung, die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung<br />

mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26.10.2006 (BGBl. I Nr. 50 S. 2391) sowie<br />

die dazugehörigen Ergänzenden Bedingungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Prenzlau</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />

Kundenberatungszeiten<br />

Sie haben Fragen? Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 07.00 und 18.00 Uhr. Unser Kundenbüro befindet sich in der Freyschmidtstraße<br />

20 in <strong>Prenzlau</strong>. Tel. 03984 853 - 0 | Fax 03984 853 - 199 | E-Mail info@stadtwerke-prenzlau.de<br />

PB05_10 / 2013


Ergänzende Bedingungen der SW <strong>Prenzlau</strong> zur Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV<br />

Stand 1. Oktober 2008<br />

1. Ablesung der Messeinrichtungen (zu § 8 und § 11)<br />

Die Messeinrichtungen werden regelmäßig durch den Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber<br />

nach den gesetzlichen Bestimmungen der Niederspannungsanschlussverordnung<br />

(NAV) abgelesen. Diese Ablesedaten werden an die SW<br />

<strong>Prenzlau</strong> übermittelt und sind Grundlage der Verbrauchsabrechnung. Die SW<br />

<strong>Prenzlau</strong> sind nach der StromGVV berechtigt, die Messeinrichtungen zusätzlich<br />

durch Mitarbeiter, Beauftragte oder durch den Kunden selbst ablesen zu lassen.<br />

2. Angaben zum Kunden (zu § 2) | Wohnungswechsel (zu § 20)<br />

2.1 Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen der Angaben zum Kunden mitzuteilen.<br />

2.2 Der Kunde ist bei Umzug berechtigt, den Versorgungsvertrag mit zweiwöchiger<br />

Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Die Kündigung<br />

bedarf der Textform. Bei Nichtkündigung haftet der Kunde auch für die Bezahlung<br />

des nach seinem Auszug anfallenden Energieverbrauchs. Der Kunde sollte<br />

den SW <strong>Prenzlau</strong> seinen Auszug deshalb rechtzeitig vorher mitteilen. Die Mitteilung<br />

kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen und soll mindestens folgende<br />

Angaben enthalten:<br />

- Name des Kunden (ggf. Offenlegung der Vertretung)<br />

- Vertragskontonummer<br />

- Datum des Auszugs<br />

- neue Adresse<br />

- Zählerstand der Messeinrichtung<br />

- Gerätenummer der Messeinrichtung<br />

- Zählpunktbezeichnung (mitgeteilt auf Begrüßungsschreiben und Rechnung)<br />

2.3 Die vorgenannten Mitteilungen können zusätzlich auch durch einen Anruf<br />

bei der Servicenummer 03984 853 - 0 erfolgen.<br />

3. Zahlungsweisen und Folgen des Verzugs (zu § 16 und § 17)<br />

Rechnungsbeträge und Abschläge werden zu den von den SW <strong>Prenzlau</strong> mitgeteilten<br />

Terminen fällig, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der Anforderung.<br />

Der Fälligkeitstermin ist eingehalten, wenn die SW <strong>Prenzlau</strong> zu<br />

diesem Termin über den Zahlbetrag verfügen und dem Kundenkonto zuordnen<br />

können.<br />

Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von den SW <strong>Prenzlau</strong> angegebenen<br />

Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt und anschließend durch einen<br />

Beauftragten kassiert. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde den SW<br />

<strong>Prenzlau</strong> zu erstatten. Sie betragen:<br />

- Mahnung 5,00 €<br />

- Rücklastschrift (zzgl. anfallender Kosten des Geldinstitutes) 6,00 €<br />

- Fahrtkosten (je Kundenbesuch) 34,97 €<br />

- Kosten der Inkassierung 22,62 €<br />

Diese Kosten unterliegen nicht der Umsatzsteuer und sind sofort fällig.<br />

4. Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung (zu § 19)<br />

4.1 Für die Unterbrechung der Versorgung erstattet der Kunde den SW <strong>Prenzlau</strong><br />

folgende Kosten:<br />

- eine Aufwandspauschale zur Abgeltung der Kosten der SW <strong>Prenzlau</strong> bei<br />

erfolgter/versuchter Unterbrechung je Kundenbesuch 8,83 €<br />

- sowie die Kosten, die vom jeweiligen Netzbetreiber berechnet werden.<br />

Die Kosten der Unterbrechung unterliegen nicht der Umsatzsteuer und sind<br />

sofort fällig.<br />

4.2 Für die Wiederherstellung der Versorgung erstattet der Kunde den SW<br />

<strong>Prenzlau</strong> folgende Kosten:<br />

- eine Aufwandspauschale zur Abgeltung der Kosten der SW <strong>Prenzlau</strong> für die<br />

Wiederherstellung (netto 8,83 €) brutto 10,51 €<br />

- sowie die Kosten, die vom jeweiligen Netzbetreiber berechnet werden, zuzüglich<br />

Umsatzsteuer.<br />

Der Bruttobetrag beinhaltet 19 % Umsatzsteuer. Die Kosten der Wiederherstellung<br />

sind sofort fällig. Die SW <strong>Prenzlau</strong> werden die Aufhebung der Unterbrechung<br />

veranlassen, wenn die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind<br />

und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung ersetzt<br />

hat. Die Kosten der Wiederherstellung können die SW <strong>Prenzlau</strong> als Vorauszahlung<br />

verlangen, auch als Vorauszahlungsabschlag.<br />

im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 StromGVV sind an den jeweiligen Netzbetreiber<br />

zu richten. Dies gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten<br />

Maßnahmen der SW <strong>Prenzlau</strong> nach § 19 StromGVV beruht.<br />

5.2 Im Übrigen haften die SW <strong>Prenzlau</strong> nur für Schäden aus der schuldhaften<br />

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlicher<br />

oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Die SW <strong>Prenzlau</strong> haften auch für<br />

Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter<br />

Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach begrenzt auf die bei Beginn des Versorgungsverhältnisses<br />

vorhersehbaren vertragstypischen Schäden.<br />

6. Umsatzsteuer<br />

Soweit die genannten Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, sind neben<br />

den Nettopreisen die gerundeten Bruttopreise angegeben.<br />

7. Datenschutz<br />

7.1 Die SW <strong>Prenzlau</strong> werden die zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen<br />

Daten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />

nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter<br />

eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung<br />

der Kunden und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erheben, verarbeiten<br />

und nutzen.<br />

7.2 Die Übermittlung von Informationen zu Zwecken der Vertragserfüllung zwischen<br />

den SW <strong>Prenzlau</strong> und dem Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber ist<br />

zulässig. Der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber sind insbesondere berechtigt,<br />

zur Erfassung und Abrechnung der Energielieferungen erforderliche<br />

Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an die SW <strong>Prenzlau</strong> weiterzugeben,<br />

auch wenn es sich um wirtschaftlich sensible Informationen im Sinne<br />

von § 9 des Energiewirtschaftsgesetzes handelt.<br />

8. Änderung der Ergänzenden Bedingungen (zu § 5)<br />

Die SW <strong>Prenzlau</strong> sind berechtigt, diese Ergänzenden Bedingungen nach den<br />

hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu ändern. Soweit von den SW<br />

<strong>Prenzlau</strong> nicht anders bekannt gegeben, werden die Änderungen sechs Wochen<br />

nach öffentlicher Bekanntgabe zum Monatsbeginn wirksam und sind im<br />

Internet unter: www.stadtwerke-prenzlau.de verfügbar.<br />

9. Inkrafttreten<br />

Diese Ergänzenden Bedingungen treten zum 1. Januar 2008 in Kraft.<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Prenzlau</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Freyschmidtstraße 20<br />

17291 <strong>Prenzlau</strong><br />

Tel. 03984 853 - 0<br />

Fax 03984 853 - 199<br />

info@stadtwerke - prenzlau.de<br />

www.stadtwerke - prenzlau.de<br />

5. Haftung (zu § 6)<br />

5.1 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung<br />

sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich<br />

des Netzanschlusses handelt, die SW <strong>Prenzlau</strong> von ihrer Leistungspflicht<br />

befreit. Etwaige Schadenersatzansprüche wegen Versorgungsstörungen<br />

PB05_10 / 2013

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