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Detailinformation - HTL & HTBLA Hallstatt

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V. J a h r g a n g :<br />

Konstruktion, Berechnung und planliche Darstellung von Hallentragwerken und/oder Häusern aus Holz.<br />

Fächerübergreifende(s) Projekt(e) mittleren Umfanges.<br />

2.8 WERKSTÄTTE<br />

Fortführung des Pflichtgegenstandes “Werkstätte” im Abschnitt A.<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Siehe Abschnitt A.<br />

Der Schüler soll darüber hinaus<br />

– die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe<br />

kennen;<br />

– die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können;<br />

– die einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften kennen und beachten.<br />

Lehrstoff:<br />

III. J a h r g a n g :<br />

Zimmerei:<br />

Aufschnüren, Anreißen, Abbinden und Bezeichnen von zimmermannsmäßigen Holzkonstruktionen;<br />

Austragen von Graten, Ichsen und Schiften; Aufreißen und Herstellen von Holzstiegen; Herstellen von<br />

Holzleimkonstruktionen; Verlegen und Verarbeiten von Leichtbauplatten; rechnerischer Abbund verschiedener<br />

Dachstuhlkonstruktionen, Dachausbau, Blockhausbau; Pflege und Instandhaltung von<br />

Holzbearbeitungsmaschinen und zugehöriger Installationen.<br />

IV. J a h r g a n g :<br />

Sägetechnik:<br />

Sortieren, Messen, Entrinden und Einschneiden von Rundholz; Sortieren von Schnittholz; Optimierung des<br />

Rundholzeinschnittes; Sägewerksanlagen; Schärfen.<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

P F L I C H T P R A K T I K U M<br />

Der Schüler soll<br />

– die im Unterricht der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenstände erworbenen<br />

Kenntnisse und Fertigkeiten auf die Berufspraxis seines Fachgebietes anwenden können.<br />

Organisationsform und Inhalt:<br />

Das Gesamtausmaß der Dauer des Pflichtpraktikums hat mindestens acht Wochen zu betragen, die<br />

zweckmäßigerweise in zwei gleichen Abschnitten absolviert werden. Der erste Abschnitt soll vorwiegend<br />

handwerklichen Verrichtungen gewidmet sein, während der zweiten Abschnitt vorwiegend technische oder<br />

betriebsorganisatorische Tätigkeiten umfassen soll. Bei der Vor- und Nachbereitung des Pflichtpraktikums ist<br />

auf sozial- und arbeitsrechtliche Fragestellungen einzugehen.<br />

Über jeden Abschnitt ist vom Schüler ein selbstverfasster Pflichtpraktikumsbericht mit Angaben über die<br />

ausgeübten Tätigkeiten und die erworbenen Erfahrungen an den Abteilungsvorstand zu übermitteln.<br />

C. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN, F Ö R D E R U N T E R R I C H T<br />

FREIGEGENSTÄNDE<br />

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE<br />

(Französisch, Italienisch, Spanisch, Serbokroatisch, Ungarisch)<br />

Siehe den Pflichtgegenstand Englisch (sinngemäß).<br />

U N V E R B I N D L I C H E Ü B U N G E N<br />

Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989.<br />

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