Detailinformation - HTL & HTBLA Hallstatt
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V. J a h r g a n g :<br />
Konstruktion, Berechnung und planliche Darstellung von Hallentragwerken und/oder Häusern aus Holz.<br />
Fächerübergreifende(s) Projekt(e) mittleren Umfanges.<br />
2.8 WERKSTÄTTE<br />
Fortführung des Pflichtgegenstandes “Werkstätte” im Abschnitt A.<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Siehe Abschnitt A.<br />
Der Schüler soll darüber hinaus<br />
– die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe<br />
kennen;<br />
– die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können;<br />
– die einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften kennen und beachten.<br />
Lehrstoff:<br />
III. J a h r g a n g :<br />
Zimmerei:<br />
Aufschnüren, Anreißen, Abbinden und Bezeichnen von zimmermannsmäßigen Holzkonstruktionen;<br />
Austragen von Graten, Ichsen und Schiften; Aufreißen und Herstellen von Holzstiegen; Herstellen von<br />
Holzleimkonstruktionen; Verlegen und Verarbeiten von Leichtbauplatten; rechnerischer Abbund verschiedener<br />
Dachstuhlkonstruktionen, Dachausbau, Blockhausbau; Pflege und Instandhaltung von<br />
Holzbearbeitungsmaschinen und zugehöriger Installationen.<br />
IV. J a h r g a n g :<br />
Sägetechnik:<br />
Sortieren, Messen, Entrinden und Einschneiden von Rundholz; Sortieren von Schnittholz; Optimierung des<br />
Rundholzeinschnittes; Sägewerksanlagen; Schärfen.<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
P F L I C H T P R A K T I K U M<br />
Der Schüler soll<br />
– die im Unterricht der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenstände erworbenen<br />
Kenntnisse und Fertigkeiten auf die Berufspraxis seines Fachgebietes anwenden können.<br />
Organisationsform und Inhalt:<br />
Das Gesamtausmaß der Dauer des Pflichtpraktikums hat mindestens acht Wochen zu betragen, die<br />
zweckmäßigerweise in zwei gleichen Abschnitten absolviert werden. Der erste Abschnitt soll vorwiegend<br />
handwerklichen Verrichtungen gewidmet sein, während der zweiten Abschnitt vorwiegend technische oder<br />
betriebsorganisatorische Tätigkeiten umfassen soll. Bei der Vor- und Nachbereitung des Pflichtpraktikums ist<br />
auf sozial- und arbeitsrechtliche Fragestellungen einzugehen.<br />
Über jeden Abschnitt ist vom Schüler ein selbstverfasster Pflichtpraktikumsbericht mit Angaben über die<br />
ausgeübten Tätigkeiten und die erworbenen Erfahrungen an den Abteilungsvorstand zu übermitteln.<br />
C. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN, F Ö R D E R U N T E R R I C H T<br />
FREIGEGENSTÄNDE<br />
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE<br />
(Französisch, Italienisch, Spanisch, Serbokroatisch, Ungarisch)<br />
Siehe den Pflichtgegenstand Englisch (sinngemäß).<br />
U N V E R B I N D L I C H E Ü B U N G E N<br />
Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989.<br />
LEIBESÜBUNGEN