Fajulu Vorstandsreglement - studunilu.ch
Fajulu Vorstandsreglement - studunilu.ch
Fajulu Vorstandsreglement - studunilu.ch
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Reglement des Vorstandes der Fa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>aft Jus Luzern <br />
Reglement des Vorstands der Fa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>aft Jus Luzern <br />
Gestützt auf § 20 lit. e der Statuten der Fa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>aft Jus (na<strong>ch</strong>folgend <strong>Fajulu</strong>) gibt si<strong>ch</strong> der Vorstand <br />
folgendes Reglement: <br />
I. Präsidium <br />
§1 Funktion <br />
Das Präsidium (PräsidentIn, Co-‐PräsidentInnen oder PräsidentIn/Vize-‐PräsidentIn) ist für die <br />
Gesamtleitung des <strong>Fajulu</strong>-‐Vorstands verantwortli<strong>ch</strong> und repräsentiert primär die <strong>Fajulu</strong> und den <br />
Vorstand na<strong>ch</strong> aussen. <br />
§2 Stellvertretung <br />
Gibt es weder eine/n Co-‐PräsidentIn no<strong>ch</strong> eine/n Vize-‐PräsidentIn, wird ein anderes Mitglied des <br />
Vorstands dur<strong>ch</strong> die/den PräsidentIn als dessen/deren Stellvertretung ernannt. <br />
§3 Aufgaben und Pfli<strong>ch</strong>ten <br />
a) Einberufen sowie Leitung der Vorstandssitzung. <br />
b) Vornahme des Sti<strong>ch</strong>ents<strong>ch</strong>eids bei Stimmglei<strong>ch</strong>heit. <br />
c) Re<strong>ch</strong>tzeitiges Einberufen sowie Leitung der <strong>Fajulu</strong>-‐Vollversammlung. <br />
d) Erstellen eines groben Semesterprogramms, und sorgt dafür, dass es umgesetzt wird. <br />
e) S<strong>ch</strong>reiben der <strong>Fajulu</strong>-‐Informations-‐Mails. <br />
f) Überwa<strong>ch</strong>t die Einhaltung von Zielen und Terminierungen des <strong>Fajulu</strong> Vorstandes. <br />
g) Ist das Bindeglied zu den anderen Fa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>aften und der SOL. <br />
h) Bezieht den Vorstand in die Ents<strong>ch</strong>eidungsfindung ein. <br />
i) Vertritt den Kassier in dessen Abwesenheit. <br />
§4 Repräsentationen <br />
Repräsentiert die <strong>Fajulu</strong> gegenüber Personen und Organen der Universität, sowie gegen Aussen und <br />
dient als ständiger Anspre<strong>ch</strong>partner. <br />
1
Reglement des Vorstandes der Fa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>aft Jus Luzern <br />
II. Kassier <br />
§5 Funktion <br />
Der Kassier ist für die ordnungsmässige Re<strong>ch</strong>nungs-‐ und Kassenwesen für die <strong>Fajulu</strong> verantwortli<strong>ch</strong>. <br />
§6 Stellvertretung <br />
Der Kassier wird bei Bedarf vom Präsident der <strong>Fajulu</strong> vertreten. <br />
§7 Aufgaben und Pfli<strong>ch</strong>ten <br />
a) Erstellen des Budgets z.H. der Mitgliederversammlung. <br />
b) Bearbeitung aller Zahlungsvorgänge. <br />
c) Führung der Bu<strong>ch</strong>haltung. <br />
d) Erstellen des Jahresabs<strong>ch</strong>lusses mit Bilanz und Erfolgsre<strong>ch</strong>nung jeweils per 31. August. <br />
e) Erstellen der Jahresre<strong>ch</strong>nung z.H. der Mitgliederversammlung. <br />
f) Vorbereitung der Revision. <br />
g) Kontrolle des Budgets und Orientierung des Vorstandes, falls erhebli<strong>ch</strong>e Abwei<strong>ch</strong>ungen <br />
eintreten. <br />
h) Mahnung und Inkasso von ausstehenden Beiträgen und anderen Forderungen. <br />
§8 Repräsentationen <br />
Der Kassier vertritt die <strong>Fajulu</strong> primär in finanziellen Angelegenheiten na<strong>ch</strong> aussen. <br />
III. Ressort Kultur <br />
§9 Funktion <br />
Das Ressort Kultur organisiert regelmässig Feste und Veranstaltungen. Es ist verantwortli<strong>ch</strong> für <br />
studentis<strong>ch</strong>-‐kulturelle Anlässe und koordiniert eine allfällige Zusammenarbeit mit Privaten, der <br />
Universität, den anderen Fa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>aften und/oder der SOL. <br />
Das Kulturressort arbeitet eng mit dem Dienstleistungsressort zusammen. <br />
2
Reglement des Vorstandes der Fa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>aft Jus Luzern <br />
§10 Aufgaben und Pfli<strong>ch</strong>ten <br />
a) Pro Semester Organisation von mindestens: <br />
I. einem Vortrag zu juristis<strong>ch</strong> relevanten Themen <br />
II.<br />
III.<br />
einen Besu<strong>ch</strong> einer juristis<strong>ch</strong>en Institution (Geri<strong>ch</strong>te, Gefängnisse, usw.) <br />
einem Kulturellen Anlass (Party, Apéro, BBQ usw.) <br />
b) Sollen Private im Rahmen der Organisation von studentis<strong>ch</strong>-‐kulturellen Anlässen beauftragt <br />
werden und übersteigt das Auftragsvolumen einen Betrag von CHF 300.-‐ents<strong>ch</strong>eidet der <br />
Gesamtvorstand über die Vergabe an den Privaten. <br />
§11 Repräsentationen <br />
Die/der Berei<strong>ch</strong>sleiterIn Kultur vertritt die <strong>Fajulu</strong> in kulturellen Angelegenheiten na<strong>ch</strong> aussen. <br />
IV. Ressort Dienstleistungen <br />
§12 Funktion <br />
Das Ressort Dienstleistungen stellt die Präsenz der <strong>Fajulu</strong> si<strong>ch</strong>er und koordiniert universitäre Anlässe. <br />
Das Dienstleistungsressort arbeitet eng mit Kulturressort dem zusammen. <br />
§13 Aufgaben und Pfli<strong>ch</strong>ten <br />
a) Betreut die <strong>Fajulu</strong> Homepage und Socialmedia Plattformen. <br />
b) Bewirts<strong>ch</strong>aftet die <strong>Fajulu</strong> Zusammenfassungen auf der <strong>Fajulu</strong> Homepage, stellt deren Aktualität <br />
und Qualität si<strong>ch</strong>er und sorgt dafür, dass die Einsender ents<strong>ch</strong>ädigt werden. <br />
c) Aktualisiert den Aushänges<strong>ch</strong>rank der <strong>Fajulu</strong> <br />
d) Koordination der Aufgaben im Rahmen des Erstsemestrigentages und ist zuständig für das Gotti-‐<br />
/ Götti-‐Programm. <br />
e) Organisation eines Na<strong>ch</strong>hilfeunterri<strong>ch</strong>ts im Frühlingssemester für die relevantesten Fä<strong>ch</strong>er. Der <br />
Vorstand berät si<strong>ch</strong> über das Angebot. <br />
§14 Repräsentationen <br />
Die/der Berei<strong>ch</strong>sleiterIn Dienstleistung vertritt die <strong>Fajulu</strong> im Rahmen der Aufgaben und Pfli<strong>ch</strong>ten na<strong>ch</strong> <br />
aussen. <br />
3
Reglement des Vorstandes der Fa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>aft Jus Luzern <br />
V. Ressort Kommunikation Intern <br />
§15 Funktion <br />
Das Ressort Kommunikation Intern unterstützt das Präsidium in administrativen Belangen, ist <br />
verantwortli<strong>ch</strong> für sämtli<strong>ch</strong>e Protokollierungen und stellt die Kommunikation innerhalb des Vorstandes <br />
si<strong>ch</strong>er. <br />
§16 Aufgaben und Pfli<strong>ch</strong>ten <br />
a) Terminfindung und Einberufung der Vorstandssitzung auf Aufforderung des Präsidiums oder auf <br />
geheissen einer 3/4 Mehrheit des Vorstandes. <br />
b) Sammelt und Versendet die Traktandenlisten <br />
c) Protokollierung der Vorstandssitzungen. <br />
d) Versenden der Protokolle per E-‐Mail und Vornahme allfälliger Anpassungen <br />
e) Protokollierung der Vollversammlung. <br />
f) Ein Mal pro Jahr sind alle Protokolle im <strong>Fajulu</strong>-‐Büro zu ar<strong>ch</strong>ivieren. <br />
g) Koordinierung und Aufre<strong>ch</strong>terhaltung der internen Kommunikation <br />
h) Zuständig für den <strong>Fajulu</strong>-‐E-‐Mail-‐Account. <br />
VI. Studierendenvertretung in der Fakultätsversammlung <br />
§17 Funktion <br />
Die Studierendenvertretung in der Fakultätsversammlung besteht aus zwei Studierenden und vertritt <br />
die Interessen und Anliegen der Studierendens<strong>ch</strong>aft der Re<strong>ch</strong>tswissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Fakultät Luzern. <br />
§18 Aufgaben und Pfli<strong>ch</strong>ten <br />
a) In ihren Tätigkeitsberei<strong>ch</strong> fallen alle Themen, die die Fakultätsversammlung na<strong>ch</strong> § 9 des <br />
Fakultätsreglementes der Re<strong>ch</strong>tswissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Fakultät vom 27. Juni 2001 ents<strong>ch</strong>eidet. Die <br />
Studierendenvertretung stellt überdies die Verbindung zwecks Informationsfluss zwis<strong>ch</strong>en den <br />
Studierenden und der Fakultät her. <br />
b) Sie beoba<strong>ch</strong>tet und verfolgt aktiv Diskussionen in und um die Fakultätsversammlung und prüft <br />
den Handlungsbedarf aus Si<strong>ch</strong>t der Studierenden. <br />
c) Sie beurteilt die Vorbringen und Änderungsbestrebungen in der Fakultätsversammlung aus Si<strong>ch</strong>t <br />
der Studierenden und setzt si<strong>ch</strong> für die entspre<strong>ch</strong>enden S<strong>ch</strong>lussfolgerungen ein. Sie ist bestrebt, <br />
dass die Anliegen der Studierenden diskutiert werden und ihnen genügend Re<strong>ch</strong>nung getragen <br />
wird. <br />
4
Reglement des Vorstandes der Fa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>aft Jus Luzern <br />
d) Sie ist gegenüber Anliegen, die Studierende an sie heran tragen, offen und prüft deren <br />
Umsetzbarkeit. Dabei berücksi<strong>ch</strong>tigt sie unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>e Meinungen, informiert si<strong>ch</strong> bei den <br />
Studierenden und nimmt insbesondere Rückspra<strong>ch</strong>e mit dem <strong>Fajulu</strong>-‐Vorstand. Sieht sie <br />
Änderungsbedarf, stellt die Studierendenvertretung in der Fakultätsversammlung einen <br />
entspre<strong>ch</strong>enden Antrag. <br />
e) Sie gibt den Studierenden, soweit dies im Rahmen der S<strong>ch</strong>weigepfli<strong>ch</strong>t mögli<strong>ch</strong> ist, Auskunft über <br />
Veränderungen in Bezug auf das Studium und die Fakultät, wel<strong>ch</strong>e in der Fakultätsversammlung <br />
aktuell angestrebt oder bes<strong>ch</strong>lossen wurden. <br />
f) Zuglei<strong>ch</strong> ständige Vertretung in der Berufungskommission. <br />
VII. Studierendenvertretung in der Evaluationskommission <br />
§19 Funktion <br />
Die Studierendenvertretung kümmert si<strong>ch</strong> im Wesentli<strong>ch</strong>en um die Evaluation von Lehrveranstaltungen <br />
und Professoren. Insbesondere nimmt sie die Wahrung der Studierendeninteressen in der <br />
entspre<strong>ch</strong>enden Kommission wahr. <br />
§20 Aufgaben und Pfli<strong>ch</strong>ten <br />
a) Vorbereitung der und Teilnahme an den Sitzungen der <br />
b) Evaluationskommission. <br />
c) Zuglei<strong>ch</strong> ständige Vertretung im Studierendenrat der SOL. <br />
d) Regelmässiges Informieren des Vorstandes über die Sitzungen der <br />
e) Evaluationskommission. <br />
f) Haben Studierende vermehrt Kritik an Lehrveranstaltungen geäussert, ist primär die <br />
Studierendenvertetung in der Evaluationkommission zuständig. Sie hält über das weitere <br />
Vorgehen Rückspra<strong>ch</strong>e mit dem Vorstand. <br />
i) Evaluiert die Aktivitäten der <strong>Fajulu</strong> <br />
5
Reglement des Vorstandes der Fa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>aft Jus Luzern <br />
VIII. Verfahren bei internen Streitigkeiten <br />
§21 Vorgehen des Vorstandes <br />
a) Gibt es einen Disput zwis<strong>ch</strong>en zwei oder mehreren Vorstandsmitgliedern, sind in erster Linie <br />
diese für die Klärung des Streites verantwortli<strong>ch</strong>. <br />
b) Kann der Streit ni<strong>ch</strong>t beigelegt werden, wird eine ausserordentli<strong>ch</strong>e Vorstandssitzung <br />
einberufen, an wel<strong>ch</strong>er si<strong>ch</strong> die Streitenden umfassend zu den Vorfällen äussern können. <br />
c) Na<strong>ch</strong> den umfassenden Äusserungen der Streitenden, bespri<strong>ch</strong>t si<strong>ch</strong> der Vorstand unter <br />
Auss<strong>ch</strong>luss Ersterer über das weitere Vorgehen und bes<strong>ch</strong>liesst bei unüberwindbaren <br />
Streitigkeiten die Einberufung der paritätis<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>tungskonferenz na<strong>ch</strong> § 20 lit. k der <br />
Statuten der <strong>Fajulu</strong>. <br />
d) Dem Vorstand ist es verwehrt, ein Vorstandsmitglied auszus<strong>ch</strong>liessen. <br />
Dieses Reglement wurde verabs<strong>ch</strong>iedet am 11.11.2013 und tritt in Kraft am 12.11.2013. <br />
6