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DOM NO - Domus AG

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<strong>DOM</strong>US informiert<br />

wände, Außentreppen, Alarmanlage<br />

etc. Allerdings handelt es sich um Erhaltungsaufwand,<br />

wenn der neue Gebäudebestandteil<br />

oder die neue Anlage die<br />

Funktion des bisherigen Gebäudebestandteils<br />

für das Gebäude in vergleichbarer<br />

Weise erfüllt, wie ein Heizungsaustausch<br />

oder Fensteraustausch.<br />

Eine Erweiterung eines Gebäudes liegt<br />

ebenfalls nicht vor, wenn selbstständig<br />

verwertbare Anlagen errichtet werden,<br />

wie bspw. Blockheizkraftwerke, die so<br />

dimensioniert sind, dass sie auch weitere<br />

Gebäude mit Wärme versorgen<br />

und Energie erzeugen. Diese sind unabhängig<br />

vom Gebäude als eigenständige<br />

Vermögensgegenstände zu behandeln.<br />

Eine wesentliche Verbesserung<br />

und damit Aktivierungspflicht ist gegeben,<br />

wenn über eine zeitgemäße substanzerhaltende<br />

Erneuerung hinaus die<br />

Gebrauchsmöglichkeit des Gebäudes<br />

(Nutzungspotential) im Ganzen deutlich<br />

erhöht wird.<br />

Die Gebrauchsmöglichkeit wird erhöht,<br />

wenn durch umfassende bauliche<br />

Maßnahmen die technische oder wirtschaftliche<br />

Nutzungsdauer wesentlich<br />

verlängert wird. Die Erhöhung der Gebrauchsmöglichkeit<br />

kann auch in einer<br />

qualitativen Verbesserung des Gebäudes<br />

bestehen.<br />

Liegt beispielsweise aufgrund einer baulichen<br />

Maßnahme eine Anhebung des<br />

Standards in mindestens drei der zentralen<br />

Bereiche der Austattung (Heizung,<br />

Sanitärausstattung, Elektroinstallation/<br />

Informationstechnik, Fenster und Wärmedämmung)<br />

vor, kann von einer wesentlichen<br />

Verbesserung ausgegangen<br />

werden.<br />

Was ist zu aktivieren?<br />

Zu aktivieren sind die Kosten, die für die<br />

Maßnahme angefallen sind. Ferner sind<br />

auch die Kosten zu aktivieren, die bautechnisch<br />

mit der Modernisierung im<br />

Zusammenhang stehen, für sich allein<br />

aber Erhaltungsaufwand darstellen.<br />

Es sind auch die Kosten für eine Maßnahme<br />

zu aktivieren, wenn diese geplant<br />

über mehrere Jahre durchgeführt<br />

wird und es sich insgesamt nach Abschluss<br />

der Maßnahme um eine wesentliche<br />

Verbesserung handelt.<br />

Führt die Aktivierung von Modernisierungskosten<br />

zu einem Buchwert, der<br />

voraussichtlich dauernd über dem beizulegenden<br />

Wert liegt, sind außerplanmäßige<br />

Abschreibungen nach § 253<br />

Abs. 3 Satz 3 HGB vorzunehmen. Diese<br />

Abschreibungsnotwendigkeit ist insbesondere<br />

zu prüfen, wenn die durchgeführte<br />

Maßnahme nicht eine entsprechende<br />

Erhöhung der zu erzielenden<br />

Mieteinnahmen nach sich zieht.<br />

Bei der Planung von Modernisierungsmaßnahmen<br />

sollte auch die bilanzielle<br />

Behandlung bereits im Vorfeld betrachtet<br />

werden. Wichtig ist eine unternehmenseinheitliche<br />

Bilanzierung von Modernisierungsmaßnahmen.<br />

Nach unseren<br />

Erfahrungen wird bei steuerlichen Betriebsprüfungen<br />

verstärkt die bilanzielle<br />

Behandlung von Modernisierungen geprüft.<br />

Die Bilanzierung von Modernisierungskosten<br />

eignet sich deshalb nur sehr begrenzt<br />

zur Bilanzpolitik.<br />

Im Einzelfall kann die Frage, ob es sich<br />

bei Modernisierungskosten um Erhaltungsaufwand<br />

oder Herstellungskosten<br />

handelt, schwierig zu entscheiden sein.<br />

Für entsprechende Beratung stehen wir<br />

Ihnen gern zur Verfügung.<br />

Neue Außentreppe: Gilt als Gebäudeerweiterung<br />

und ist daher als Herstellungskosten zu aktivieren<br />

fotolia © Kalle Kolodziej<br />

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