DOM NO - Domus AG
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<strong>DOM</strong>US informiert<br />
wände, Außentreppen, Alarmanlage<br />
etc. Allerdings handelt es sich um Erhaltungsaufwand,<br />
wenn der neue Gebäudebestandteil<br />
oder die neue Anlage die<br />
Funktion des bisherigen Gebäudebestandteils<br />
für das Gebäude in vergleichbarer<br />
Weise erfüllt, wie ein Heizungsaustausch<br />
oder Fensteraustausch.<br />
Eine Erweiterung eines Gebäudes liegt<br />
ebenfalls nicht vor, wenn selbstständig<br />
verwertbare Anlagen errichtet werden,<br />
wie bspw. Blockheizkraftwerke, die so<br />
dimensioniert sind, dass sie auch weitere<br />
Gebäude mit Wärme versorgen<br />
und Energie erzeugen. Diese sind unabhängig<br />
vom Gebäude als eigenständige<br />
Vermögensgegenstände zu behandeln.<br />
Eine wesentliche Verbesserung<br />
und damit Aktivierungspflicht ist gegeben,<br />
wenn über eine zeitgemäße substanzerhaltende<br />
Erneuerung hinaus die<br />
Gebrauchsmöglichkeit des Gebäudes<br />
(Nutzungspotential) im Ganzen deutlich<br />
erhöht wird.<br />
Die Gebrauchsmöglichkeit wird erhöht,<br />
wenn durch umfassende bauliche<br />
Maßnahmen die technische oder wirtschaftliche<br />
Nutzungsdauer wesentlich<br />
verlängert wird. Die Erhöhung der Gebrauchsmöglichkeit<br />
kann auch in einer<br />
qualitativen Verbesserung des Gebäudes<br />
bestehen.<br />
Liegt beispielsweise aufgrund einer baulichen<br />
Maßnahme eine Anhebung des<br />
Standards in mindestens drei der zentralen<br />
Bereiche der Austattung (Heizung,<br />
Sanitärausstattung, Elektroinstallation/<br />
Informationstechnik, Fenster und Wärmedämmung)<br />
vor, kann von einer wesentlichen<br />
Verbesserung ausgegangen<br />
werden.<br />
Was ist zu aktivieren?<br />
Zu aktivieren sind die Kosten, die für die<br />
Maßnahme angefallen sind. Ferner sind<br />
auch die Kosten zu aktivieren, die bautechnisch<br />
mit der Modernisierung im<br />
Zusammenhang stehen, für sich allein<br />
aber Erhaltungsaufwand darstellen.<br />
Es sind auch die Kosten für eine Maßnahme<br />
zu aktivieren, wenn diese geplant<br />
über mehrere Jahre durchgeführt<br />
wird und es sich insgesamt nach Abschluss<br />
der Maßnahme um eine wesentliche<br />
Verbesserung handelt.<br />
Führt die Aktivierung von Modernisierungskosten<br />
zu einem Buchwert, der<br />
voraussichtlich dauernd über dem beizulegenden<br />
Wert liegt, sind außerplanmäßige<br />
Abschreibungen nach § 253<br />
Abs. 3 Satz 3 HGB vorzunehmen. Diese<br />
Abschreibungsnotwendigkeit ist insbesondere<br />
zu prüfen, wenn die durchgeführte<br />
Maßnahme nicht eine entsprechende<br />
Erhöhung der zu erzielenden<br />
Mieteinnahmen nach sich zieht.<br />
Bei der Planung von Modernisierungsmaßnahmen<br />
sollte auch die bilanzielle<br />
Behandlung bereits im Vorfeld betrachtet<br />
werden. Wichtig ist eine unternehmenseinheitliche<br />
Bilanzierung von Modernisierungsmaßnahmen.<br />
Nach unseren<br />
Erfahrungen wird bei steuerlichen Betriebsprüfungen<br />
verstärkt die bilanzielle<br />
Behandlung von Modernisierungen geprüft.<br />
Die Bilanzierung von Modernisierungskosten<br />
eignet sich deshalb nur sehr begrenzt<br />
zur Bilanzpolitik.<br />
Im Einzelfall kann die Frage, ob es sich<br />
bei Modernisierungskosten um Erhaltungsaufwand<br />
oder Herstellungskosten<br />
handelt, schwierig zu entscheiden sein.<br />
Für entsprechende Beratung stehen wir<br />
Ihnen gern zur Verfügung.<br />
Neue Außentreppe: Gilt als Gebäudeerweiterung<br />
und ist daher als Herstellungskosten zu aktivieren<br />
fotolia © Kalle Kolodziej<br />
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