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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schönkirchen und ...

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Nachstehend wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Schrevenborn für das Haushaltsjahr<br />

2013 amtlich bekannt gemacht. Während <strong>der</strong> Dienstzeit kann je<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Amtsverwaltung<br />

Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung nehmen.<br />

1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

des Amtes Schrevenborn für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 18 <strong>der</strong> Amtsordnung in Verbindung mit § 95 b <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung wird nach<br />

Beschluss des Amtsausschusses vom 24.09.2013 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:<br />

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden<br />

§ 1<br />

erhöht um<br />

vermin<strong>der</strong>t um<br />

<strong>und</strong> damit <strong>der</strong> Gesamtbetrag<br />

des Haushaltsplanes einschließlich<br />

<strong>der</strong> Nachträge<br />

gegenüber<br />

bisher<br />

nunmehr<br />

festgesetzt auf<br />

1. im Ergebnisplan <strong>der</strong><br />

Gesamtbetrag <strong>der</strong> Erträge 235.800 EUR 5.339.100 EUR 5.103.300 EUR<br />

Gesamtbetrag <strong>der</strong> Aufwendungen 54.200 EUR 5.339.100 EUR 5.284.900 EUR<br />

Jahresfehlbetrag<br />

181.600 EUR<br />

2. im Finanzplan <strong>der</strong><br />

Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen<br />

aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit 237.300 EUR 5.033.500 EUR 4.796.200 EUR<br />

Gesamtbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen<br />

aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit 63.600 EUR 5.021.700 EUR 4.958.100 EUR<br />

Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen<br />

aus <strong>der</strong> Investitionstätigkeit <strong>und</strong> 330.000 EUR 25.000 EUR 355.000 EUR<br />

<strong>der</strong> Finanzierungstätigkeit<br />

Gesamtbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen<br />

aus <strong>der</strong> Investitionstätigkeit <strong>und</strong> 64.500 EUR 88.000 EUR 152.500 EUR<br />

<strong>der</strong> Finanzierungstätigkeit<br />

Es werden neu festgesetzt:<br />

§ 2<br />

1. die Gesamtzahl <strong>der</strong> im Stellenplan<br />

ausgewiesenen Stellen von bisher 70,76 auf 72,70<br />

§ 3<br />

Die Amtsumlage wird geän<strong>der</strong>t von bisher 4.009.400 EUR auf 3.750.000 EUR<br />

1. Der Umlagesatz nach Steuerkraft von bisher 8,13% auf 7,59%<br />

2. Der Umlagesatz nach Einwohnerzahl<br />

je Einwohner von bisher 110,02 EUR auf 102,90 EUR<br />

Heikendorf, 25.09.2013<br />

Amtsdirektor<br />

gez. Koops<br />

Koops<br />

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