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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schönkirchen und ...

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Tourismus<br />

Neuigkeiten aus <strong>der</strong> Ostseeregion Schrevenborn<br />

Informationen unter:<br />

Touristinformation Heikendorf, www.ostseebad-heikendorf.de,<br />

Tel. 0431 241120<br />

Auf dem Weg zur starken Tourismusregion<br />

Der Weg ist frei für die gemeinsame touristische Vermarktung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>n Heikendorf,<br />

<strong>Schönkirchen</strong> <strong>und</strong> Mönkeberg! Alle drei <strong>Gemeinde</strong>vertretungen stimmten dafür, den in den<br />

Tourismuskonzepten vorgeschlagenen Kurs zu verfolgen <strong>und</strong> zukünftig unter Bündelung <strong>der</strong><br />

Mittel <strong>und</strong> Angebote als eine starke <strong>und</strong> gut aufgestellte Tourismusregion auftreten zu wollen.<br />

Hierfür soll die Aufgabe Tourismus ab 2015 gesamtheitlich auf das Amt übertragen <strong>und</strong> fortan<br />

professionell von öffentlicher Hand koordiniert <strong>und</strong> gestaltet werden. Die zurzeit noch vom Fremdenverkehrsverein<br />

Ostseebad Heikendorf e.V. betriebene Touristinformation wird in diesem Zuge<br />

übernommen <strong>und</strong> dient unter neuer Trägerschaft weiterhin als Service-, Anlauf- <strong>und</strong> Zimmervermittlungsstelle<br />

für Gäste <strong>und</strong> Leistungsträger aus <strong>der</strong> Ostseeregion Schrevenborn.<br />

Zur Finanzierung des touristischen Angebotes <strong>und</strong> dessen Entwicklung (Infrastruktur, Gästeservice,<br />

Marketing, Veranstaltungen) wird im Ostseebad Heikendorf, in enger Abstimmung mit<br />

den touristisch relevanten Vereinen <strong>und</strong> Verbänden, die Einführung einer verträglichen Tourismusabgabe<br />

für Leistungsträger <strong>und</strong> Gäste diskutiert.<br />

Das kommende Jahr soll nun genutzt werden, die geplanten Neuorganisationen vorzubereiten.<br />

Auch muss entschieden werden, welcher Lokalen Tourismusorganisation (LTO) sich die Ostseeregion<br />

Schrevenborn zukünftig anschließen möchte. Diese Zusammenarbeit ist als Vorgabe<br />

des Landes für den Erhalt von För<strong>der</strong>mitteln unumgänglich. Als potentielle Partner kommen<br />

die Stadt Kiel mit Kiel Marketing (Son<strong>der</strong>form einer LTO) o<strong>der</strong> aber die Probstei mit Schönberg<br />

<strong>und</strong> Laboe (LTO: Probstei Tourismus Marketing GbR) in Frage.<br />

Der Fremdenverkehrsverein bleibt für den Übergang in 2014 bestehen <strong>und</strong> kümmert sich wie<br />

gewohnt um das operative touristische Geschäft, wie den Gästeservice <strong>und</strong> die Zimmervermittlung.<br />

Für Vermieter ergeben sich in diesem Zeitraum keine Verän<strong>der</strong>ungen. Der Verein wird<br />

in seiner nächsten Mitglie<strong>der</strong>versammlung, am 13.11.2013, über das Thema berichten. Hierzu<br />

werden die Mitglie<strong>der</strong> schriftlich eingeladen.<br />

Über die neuen Strukturen ab 2015 werden Infoveranstaltungen <strong>und</strong> -material im Laufe des<br />

kommenden Jahres informieren. Darüber hinaus stehen das Team <strong>der</strong> Touristinformation (Tel.<br />

0431-241120) sowie die beim Amt Schrevenborn für den Tourismus zuständige Mitarbeiterin<br />

Kristin Reischke (Tel. 0431-2409415) gerne für Fragen <strong>und</strong> Anregungen zur Verfügung.<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schönkirchen</strong><br />

Die amtlichen Bekanntmachungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schönkirchen</strong> erfolgen durch Abdruck in<br />

dem gemeindlichen <strong>Bekanntmachungsblatt</strong> „<strong>Schönkirchen</strong>er Nachrichten“, die in <strong>der</strong> Regel<br />

monatlich bis zum 5. des Monats erscheint. In beson<strong>der</strong>en Veröffentlichungsfällen können<br />

zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist <strong>der</strong> 5. ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag<br />

o<strong>der</strong> sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle <strong>der</strong> nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Das<br />

gemeindliche <strong>Bekanntmachungsblatt</strong> wird kostenlos an alle Haushalte verteilt <strong>und</strong> ist ferner<br />

im <strong>Gemeinde</strong>büro <strong>Schönkirchen</strong>, Mühlenstraße 48, 24232 <strong>Schönkirchen</strong>, erhältlich; bei<br />

Versand wird das anfallende Porto erhoben.<br />

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