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Projekt - Gemeinde Gebenstorf

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Da die Kinder in der Regel teilzeitlich in den Tagesstrukturen betreut werden, können die<br />

vorhandenen Plätze von mehreren Kindern genutzt werden. Aus Erfahrung kann gesagt werden,<br />

dass nach einer Aufbauphase von 3 – 4 Jahren jeder Platz durchschnittlich von 1,5 - 2 Kindern<br />

genutzt wird.<br />

Die Arbeitsgruppe ist der Meinung, dass in einer ersten Phase ein Platzangebot von 30 Plätze im<br />

Brühl geplant werden sollte.<br />

5.7 Qualitative Anforderungen an den Ausbau zu Tagesstrukturen<br />

Anzahl Betreuungspersonen<br />

Für die Betreuung und Aufgabenunterstützung in Tagesstrukturen stehen bis zu 8 - 10 Kinder eine<br />

Betreuungsperson und für jeweils weitere 8 Kinder je eine zusätzliche Betreuungsperson zur<br />

Verfügung.<br />

Am Mittagstisch sollte bereits ab 5 anwesenden Kindern eine 2. Betreuungsperson präsent oder auf<br />

Abruf bereit sein. Spätestens ab 11 Kindern ist eine 2. Betreuungsperson anwesend. Dies, um auf<br />

individuelle Bedürfnisse eingehen oder im Notfall adäquat handeln zu können. Ab 18 Kindern wird<br />

eine 3. Betreuungsperson und ab 26 Kindern eine 4. Betreuungsperson nötig.<br />

Qualifikation des Personals<br />

Der Betrieb einer Tagesstruktur steht unter der Leitung von einer Betreuungsfachperson mit einer<br />

höheren Weiterbildung und/oder einer spezifischen Führungsausbildung.<br />

Bei der Betreuung und der Aufgabenunterstützung steht mindestens eine im Betreuungsbereich<br />

aus- oder weitergebildete Person zur Verfügung.<br />

Das Personal, das in einer Tagesstruktur beschäftigt ist, sollte die Zusammenhänge eines breiteren<br />

Erfahrungshorizontes (Familie, Schule, Freizeit, Gesellschaft) der Kinder verstehen und kann sich<br />

auf einer reiferen, kognitiven Stufe mit ihnen auseinander setzen. Es verfügt ebenfalls über<br />

interkulturelle Kompetenzen und kann damit einen zufrieden stellenden Umgang mit Kindern aus<br />

allen Kulturen pflegen. Die Leitung einer Tagesstruktur sollte über administrative, organisatorische<br />

und pädagogische Kenntnisse verfügen, die in entsprechenden Aus- und Weiterbildungen erlangt<br />

worden sind. Die Betreuerinnen sollten mindestens über die kantonale Ausbildung für<br />

Mittagstischbetreuende an der Berufsschule für Gesundheit und Soziales in Brugg verfügen bzw.<br />

diese absolvieren wollen.<br />

Definition Ausbildung Personal<br />

• Pädagogisch ausgebildetes Personal<br />

Lehrperson, Kindergärtner/in, Sozialpädagoge/in<br />

• Ausgebildetes Personal mit Zusatzausbildung<br />

Fachfrau/Fachmann Betreuung Bereich Kinder mit Zusatzausbildung in Leitungs- und<br />

Führungsfunktion<br />

Fachfrau/Fachmann Betreuung Bereich Kinder mit Zusatzausbildung im Management von<br />

Non-Profit-Organisationen<br />

• Ausgebildetes Personal<br />

K&F Fachstelle Kinder&Familien 18 März 2013

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