Projekt - Gemeinde Gebenstorf
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6. Betriebsbewilligung/Aufsichtspflicht<br />
Das Angebot der Tagesstruktur wird in der Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege<br />
und zur Adoption (PAVO) nicht explizit erwähnt. Es handelt sich dabei um eine modernere<br />
Betreuungsform, die mit dem früheren Hort vergleichbar ist. In der PAVO, Art. 13, 1b wird<br />
erwähnt, wenn "mehrere Kinder unter zwölf Jahren regelmässig tagsüber zur Betreuung<br />
aufgenommen werden (Kinderkrippen, Kinderhorte u. dgl.)" der Betrieb eine Bewilligung der<br />
Behörde bedarf.<br />
Gemäss PAVO ist für die Erteilung der Betriebsbewilligung und für die Aufsicht die<br />
Vormundschaftsbehörde am Ort der Unterbringung des Unmündigen, das heisst am Standort der<br />
Betreuungseinrichtung, zuständig.<br />
7. Evaluation<br />
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, nach frühestens 1 Jahr das Angebot nochmals zu überdenken und<br />
eventuelle Änderungen vorzunehmen. Eine ausführliche Evaluation wäre nach spätestens 3 Jahren<br />
nach folgenden Kriterien durchzuführen:<br />
1. Finanzieller Aufwand/Ertrag der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gebenstorf</strong><br />
Schwerpunkt: Volkswirtschaftlicher Nutzen<br />
2. Finanzielle Situation der Institutionen<br />
3. Entwicklung und Nachfrage des Platzangebotes<br />
4. Qualität des Angebotes<br />
5. Qualität der Institution (Personal, Raum, Infrastruktur, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit)<br />
6. Befragung zur Zufriedenheit der Eltern und Kinder<br />
Die Kosten für eine Evaluation sind nicht berechnet worden. Je nach Ausführlichkeit der Evaluation<br />
und Anbieter können diese sehr unterschiedlich sein.<br />
K&F Fachstelle Kinder&Familien 28 März 2013