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Projekt - Gemeinde Gebenstorf

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5.12.3 Finanzhilfen des Bundes (Anstossfinanzierung)<br />

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1.<br />

Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich um ein befristetes Impulsprogramm (bis Januar 2015), das<br />

die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll, damit die Eltern<br />

Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können.<br />

Art. 2 Empfänger<br />

1 Die Finanzhilfen können ausgerichtet werden an:<br />

a. Kindertagesstätten;<br />

b. Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung von Kindern bis zum Ende der<br />

obligatorischen Schulzeit; und<br />

c. Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien.<br />

2 Die Finanzhilfen werden in erster Linie für neu angebotene Plätze gewährt. Sie können auch für<br />

bestehende Institutionen gewährt werden, die ihr Platzangebot wesentlich erhöhen.<br />

Art. 3 Voraussetzungen<br />

1 Die Finanzhilfen können Kindertagesstätten und Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung<br />

gewährt werden:<br />

a. die als private oder juristische Personen organisiert oder von der öffentlichen Hand<br />

getragen sind;<br />

b. deren Finanzierung langfristig, mindestens aber für sechs Jahre, gesichert erscheint; und<br />

c. die den kantonalen Qualitätsanforderungen genügen.<br />

Für eine Tagesstruktur mit schulergänzender Betreuung werden während 3 Jahren Finanzhilfe<br />

angeboten. Die Anträge an die Anstossfinanzierung müssen frühestens 4 Monate bzw. spätestens<br />

4 Wochen vor Betriebsbeginn eingereicht werden. Der Beitrag beträgt pro angebotenen Platz Fr.<br />

3.000.—pro Jahr bei einem Vollangebot (morgens, mittags und nachmittags, während 5 Tage pro<br />

Woche). Details siehe unter Verordnung Finanzhilfe für familienergänzende Kinderbetreuung<br />

www.bsv-admin.ch. Das Impulsprogramm ist bis am 31. Januar 2015 sichergestellt. Darüber<br />

hinaus wird es jedoch nicht mehr verlängert.<br />

Da der Mittagstisch in <strong>Gebenstorf</strong> bereits besteht und dieser ein Bestandteil der Tagesstrukturen<br />

ist, können vom Bund nur für den Ausbau, d.h. Anzahl Plätze Mittagstisch, Mittagstisch am<br />

Mittwoch sowie die Früh- und Nachmittagsbetreuung während 5 Tagen sowie die Ferienbetreuung<br />

beantragt werden.<br />

Mögliche Beiträge der Anstossfinanzierung<br />

1. Betriebsjahr 2. Betriebsjahr 3. Betriebsjahr<br />

Früh- und<br />

Nachmittagsbetreuung Fr. 13'929 Fr. 5'014 Fr. 2'089<br />

Mittagsbetreuung<br />

Ferienbetreuung<br />

Total<br />

Fr. 1'263 Fr. 669 Fr. 371<br />

Fr. 1'607 Fr. 579 Fr. 241<br />

Fr. 16'799 Fr. 6'261 Fr. 2'702<br />

K&F Fachstelle Kinder&Familien 27 März 2013

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