Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
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<strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />
Betrieb:<br />
Edelsteinschleiferei<br />
Abteilung:<br />
Ersteller:<br />
Erste Beurteilung<br />
vom:<br />
Datum, Unterschrift<br />
Wiederholte Beurteilung<br />
vom:<br />
Datum, Unterschrift<br />
vom:<br />
Datum, Unterschrift<br />
vom:<br />
Datum, Unterschrift<br />
vom:<br />
Datum, Unterschrift<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Büro<br />
Büroarbeiten<br />
Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume<br />
Gefährdungen:<br />
Unzureichende Abmessungen<br />
Unzuträgliches Klima<br />
Psychosoziale Belastungen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Bei den Abmessungen der Arbeitsräume ist die<br />
ArbStättV Anhang Nr. 1.2 (1) beachtet.<br />
Empfehlung:<br />
Grundfläche mindestens 8 m² - Raumhöhe mindestens<br />
2,50 m; mit Staffelung:<br />
Grundfläche > 50 m² - Raumhöhe mindestens 2,75 m;<br />
Grundfläche >100 m² - Raumhöhe mindestens 3,00 m;<br />
Grundfläche >2000 m² - Raumhöhe mindestens 3,25<br />
m.<br />
Für die Anordnung von Fenstern, Oberlichter und<br />
Lüftungsvorrichtungen ist die ArbStättV Anhang Nr.<br />
1.6, für Fenster und Oberlichter sind die<br />
ASR 7/ 1 beachtet.<br />
Zur Beleuchtung der Arbeitsräume sind die ArbstättV<br />
Anhang Nr. 3.4 sowie die <strong>BG</strong>R 131 Teil 1 und Teil 2<br />
beachtet.<br />
Bei den Bewegungsflächen an Arbeitsplätzen ist die<br />
ArbStättV Anhang Nr. 3.1 beachtet.<br />
Empfehlung: Freie Bewegungsfläche mindestens 1,5<br />
m², Breite mindestens 1 m.<br />
Bei den Lufträumen an Arbeitsplätzen ist die ArbStättV<br />
Anhang Nr. 1.2 (3) beachtet.<br />
Empfehlung für den Mindestluftraum:<br />
je ständig anwesendem Beschäftigten<br />
- bei überwiegend sitzender Tätigkeit 12 m³,<br />
- bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit 15 m³,<br />
- bei schwerer körperlicher Arbeit 18 m³;<br />
je anderer Person, die sich nicht nur vorübergehend<br />
dort aufhält, 10 m³<br />
(z. B. durchschittliche Anzahl der Kunden).<br />
Zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnun<br />
g sind die ASR A 1.3 beachtet.<br />
Zur Sicherheitsbeleuchtung und zu optischen<br />
Sicherheitsleitsystemen sind die ASR A3.4/3<br />
beachtet.<br />
Für Atemluft und Raumtemperatur sind die ArbstätttV<br />
ASR 5 und ASR A3.5 beachtet; zum Klima siehe auch<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -1-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Büro<br />
Büroarbeiten<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
5 beachtet; zum Klima siehe auch <strong>BG</strong>I 7003.<br />
Zu Sitzgelegenheiten sind die ASR 25/1<br />
beachtet.<br />
Ergonomisch günstige Stühle nach Prüfliste<br />
sind zur Vefügung gestellt.<br />
<strong>Die</strong> Funktionen der Stühle wurde den Mitarbeitern<br />
erklärt.<br />
Bei Sozialräumen sind die ArbStättV § 6<br />
Abs. 2 bis 6 und der Anhang Nr. 4.1 beachtet.<br />
Außerdem sind bei Waschräumen die<br />
ASR 35/1-4, bei Toilettenräumen die ASR 37/1<br />
beachtet.<br />
Außerdem sind bei Pausenräumen die<br />
ASR 29/1-4, bei Umkleideräumen die ASR 34/1-5<br />
beachtet.<br />
Beleuchtung und Sicherheitssysteme werden von<br />
beauftragten Personen (Sachkundigen) geprüft.<br />
Empfehlung für Prüffristen:<br />
Beleuchtung 3 Jahre, Sicherheitssysteme 2 Jahre,<br />
Sicherheitsbeleuchtung 1 Jahr.<br />
Quellen:<br />
Arbeitsstätten-Richtlinien - Inhalt<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />
<strong>BG</strong>I 523: Mensch und Arbeitsplatz, Titel<br />
ASR A3.4: Beleuchtung, Titelseite<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -2-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Büro<br />
Büroarbeiten<br />
Arbeitsplätze: Bildschirm/Büro<br />
Gefährdungen:<br />
Einseitige Körperhaltung bei sitzender Tätigkeit, Rückenprobleme, Verspannungen, Kopfschmerz,<br />
psychische Belastungen, Informationsüberlastung<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Bei der Einrichtung von Büroarbeitplätzen sind die <strong>BG</strong>I<br />
650 Nr. 7.3 beachtet.<br />
Schränke sind standsicher aufgestellt, kippen auch bei<br />
geöffneten Auszügen oder Schubläden nicht.<br />
Schubläden und Auszüge sind gegen Herausfallen<br />
gesichert.<br />
Zu Stühlen sind die <strong>BG</strong>R 650 Nr. 7.3.2 beachtet; siehe<br />
auch Prüfliste.<br />
Stuhlrollen sind den Bodenbelägen angepasst.<br />
Zur Arbeitsumgebung ist <strong>BG</strong>I 650 Nr. 7.4<br />
beachtet.<br />
Bildschirmarbeitsplätze:<br />
Zu Auswahl und Anordnung von Bildschirm, Tastatur<br />
usw. sind die <strong>BG</strong>I 650 Nr. 7.2 beachtet.<br />
Der Wechsel von Arbeitshaltungen (dynamisches<br />
Sitzen) und Ausgleichsgymnastik wird empfohlen.<br />
Für Pausen oder wechselnde Tätigkeiten ist gesorgt.<br />
Mitarbeitern an Bildschirmarbeitsplätzen werden<br />
Vorsorgeuntersuchungen nach der ArbMedVV<br />
Anhang Teil 4 angeboten.<br />
<strong>Die</strong> Untersuchungsanlässe und -fristen nach der<br />
Handlungsanleitung <strong>BG</strong>I/GUV-I 504-37<br />
sind berücksichtigt.<br />
Quellen:<br />
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 504-37: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge<br />
'Bildschirmarbeitsplätze', Titel<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />
<strong>BG</strong>I 7004: Klima im Büro, Titel<br />
ASR 25/1: Sitzgelegenheiten<br />
Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -3-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Büro<br />
Büroarbeiten<br />
Elektrische Betriebsmittel, Büro<br />
Gefährdungen:<br />
Gefährliche Körperströme,<br />
Stolpern, Stürzen, Leitungsbeschädigung;<br />
Brandgefahr<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Regelmäßige Prüfungen nach <strong>BG</strong>V A3 veranlassen<br />
erforderliche Prüffristen ermitteln und festlegen<br />
- elektrische Anlagen, ortsfeste Büromaschinen,<br />
Personalcomputer - mind. alle 4 Jahre;<br />
ortsveränderliche Betriebsmittel, z. B.<br />
Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen,<br />
bewegliche Anschlussleitungen mit Stecker mind. alle<br />
2 Jahre<br />
Leitungen geschützt verlegen, z. B. bei Neubauten<br />
Elektroanschlüsse an geeigneten Stellen und in<br />
ausreichender Zahl vorsehen, alternativ Kabelbrücken<br />
verwenden<br />
Beschäftigte im sicheren Umgang mit elektrischen<br />
Betriebsmitteln unterweisen<br />
Wärmegeräte, Kaffeemaschinen etc. auf feuerfeste<br />
Unterlage stellen und zum Feierabend vom Netz<br />
trennen<br />
Sichtkontrolle auf erkennbare Mängel vor der<br />
Benutzung<br />
Reparaturen nur durch eine Elektrofachkraft<br />
durchführen lassen; mit nassen Händen keine<br />
elektrischen Geräte anfassen<br />
Quellen:<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 8 Übergangsvorschriften<br />
<strong>BG</strong>V A3: § 5 Prüfungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 10 Prüfung der Arbeitsmittel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -4-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />
Gefährdungen:<br />
Gesundheitliche Eignung und gesundheitliche Belastungen erkennen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />
organisieren, wenn die Beschäftigten Umgang mit<br />
bestimmten Gefahrstoffen, Krebs erzeugenden<br />
Gefahrstoffen haben oder gefährdende Tätigkeiten<br />
ausführen.<br />
Beispiel: -Arbeiten in Lärmbereichen<br />
-Tragen von Atemschutzgeräten<br />
Erstuntersuchung: Beschäftigte vor Beginn der<br />
Tätigkeit untersuchen lassen<br />
Nachuntersuchung: wiederholte Untersuchung<br />
während der Beschäftigung zur Überwachung des<br />
Gesundheitszustandes in den vorgegebenen Fristen<br />
organisieren.<br />
Vorsorgekartei führen und wie Personalunterlagen<br />
aufbewahren<br />
Vorsorgeuntersuchungen durch einen ermächtigten<br />
Arzt durchführen lassen<br />
Quellen:<br />
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel<br />
MB 011: Sicher Arbeiten mit Gefahrstoffen, 6 Übersicht über das Gefahrstoffrecht<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -5-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Beschaffung technischer Arbeitsmittel<br />
Gefährdungen:<br />
Betrieb sicherheitstechnisch mangelhafter Arbeitsmittel<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Bestellung technischer Arbeitsmittel, die dem Geräteund<br />
Produktsicherheitsgesetz und den<br />
Unfallverhütungsvorschriften entsprechen:<br />
- mit CE- Kennzeichen,<br />
- Konformitätserklärung des Herstellers,<br />
- Betriebsanleitung in deutscher Sprache,<br />
- Angaben von Geräuschemissionswerten<br />
(gilt auch für Eigenbaumaschinen).<br />
Beschaffungsvorschriften vor Auftragsvergabe<br />
schriftlich fixieren.<br />
Gebrauchte Maschinen, die vor dem 1. Januar 1993<br />
bereits in Betrieb waren oder bis zum 31. Februar<br />
1994 nach nationalen Vorschriften gebaut wurden,<br />
müssen mindestens der<br />
Betriebssicherheitsverordnung und den<br />
Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.<br />
Vor der Inbetriebnahme ist die sicherheitstechnische<br />
Abnahme unter Einbeziehung der Sicherheitsfachkraft<br />
durchzuführen. Gegebenenfalls ist der Betriebsarzt<br />
hinzuziehen.<br />
Quellen:<br />
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 1: Grundsatz<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />
Prävention<br />
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -6-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Betriebsanweisung<br />
Gefährdungen:<br />
Krebs erzeugende Stoffe, Fehlverhalten durch mangelnde Information<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Erstellung einer Betriebsanweisung für Stoffe,<br />
Verfahren und die Verwendung von Apparaturen und<br />
Anlagen, die zu einer Gefährdung führen können und<br />
in der die besonderen gesundheitsgefährlichen<br />
Eigenschaften der Krebs erzeugenden Stoffe<br />
dargelegt werden<br />
Hinweis auf die beim Umgang auftretenden Gefahren<br />
und die besonderen Schutzmaßnahmen<br />
Unterweisung der Mitarbeiter mindestens 1 x jährlich<br />
anhand der Betriebsanweisungen und Aufzeichnung<br />
der Unterweisungen<br />
Siehe Prüfliste Betriebsanweisung<br />
Quellen:<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />
<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />
TRGS 526: Laboratorien, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -7-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Betriebsarzt<br />
Gefährdungen:<br />
Mängel in der Arbeitsorganisation, unzureichende Beratung in arbeitsmedizinischen und<br />
gesundheitlichen Fragen, z. B. arbeitsbedingte Erkrankungen, langfristig wirkende<br />
Gesundheitsgefahren, ergonomische Fehlbelastungen, Alkoholabhängigkeit, Sucht, Depression,<br />
Berufskrankheiten, psychische Belastungen, mangelnde Eignung für den Arbeitsplatz, Allergien,<br />
Erste Hilfe<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
<strong>Die</strong> sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische<br />
Betreuung ist nach DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte<br />
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" organisiert.<br />
<strong>Die</strong> Aufgaben und Einsatzzeiten der Grundbetreuung<br />
sind ermittelt. Sie richten sich nach der Anzahl der<br />
Beschäftigten und dem gewählten Betreuungsmodell:<br />
- Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, die die<br />
Regelbetreuung gewählt haben, errechnet sich die<br />
Grundbetreuung nach Anlage 1.<br />
- Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten, die die<br />
Regelbetreuung gewählt haben, errechnet sich die<br />
Grundbetreuung nach Anlage 2.<br />
- Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten, die das<br />
Unternehmermodell gewählt haben, gilt<br />
Anlage 3 mit festen Betreuungsfristen.<br />
<strong>Die</strong> Aufgaben und Leistungen sowie der zeitliche<br />
Umfang der zusätzlichen betriebsspezifischen<br />
Betreuung ist ermittelt und festgelegt (mögliche<br />
Aufgabenfelder siehe Anhang 4).<br />
Eine Beratung vom Betriebsarzt und von der Fachkraft<br />
für Arbeitssicherheit hat statt gefunden.<br />
<strong>Die</strong> vereinbarten Ergebnisse sind schriftlich<br />
dokumentiert.<br />
Quellen:<br />
DGUV Vorschrift 2 (<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Titel<br />
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 2: Bestellung von Betriebsärzten<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -8-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein<br />
Gefährdungen:<br />
Gefährliche Körperströme,<br />
Lichtbogen,<br />
Brände<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Sicherstellen, dass nur einwandfreie elektrische<br />
Anlagen und Betriebsmittel benutzt werden.<br />
Errichten, Warten, Reparieren und Instandsetzen unter<br />
Beachtung der einschlägigen VDE-Bestimmungen und<br />
der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen<br />
und Betriebsmittel" (<strong>BG</strong>V A3) nur durch eine<br />
Elektrofachkraft bzw. unter Leitung und Aufsicht einer<br />
Elektrofachkraft.<br />
Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und<br />
Betriebsmittel organisieren.<br />
Empfohlene Prüffristen siehe Tabelle 1a<br />
aus der <strong>BG</strong>V A3 §5.<br />
Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B.<br />
Handbohrmaschinen, Handleuchten) müssen für den<br />
jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein.<br />
Sicherstellen, dass Zugänge zu elektrischen<br />
Betriebsstätten und Verteilungen stets freigehalten<br />
werden, Kennzeichnen kann sinnvoll sein.<br />
Beschäftigte über die Gefahren des elektrischen<br />
Stromes und die sichere Handhabung elektrischer<br />
Betriebsmittel (Betriebsanweisung) unterweisen<br />
(Prüfliste).<br />
In leitfähigen engen Räumen sind besondere<br />
Maßnahmen nach <strong>BG</strong>I 594 erforderlich.<br />
Auf Baustellen nur elektrische Betriebsmittel<br />
verwenden, die den Anforderungen (<strong>BG</strong>I 608)<br />
entsprechen.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach<br />
Einsatzbedingungen, Titel<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und<br />
Montagestellen, Titel<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -9-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, Titel<br />
<strong>BG</strong>V A3: Titelseite: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
<strong>BG</strong>I 548: Elektrofachkräfte, Inhalt<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -10-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Prüfung<br />
Gefährdungen:<br />
Gefährliche Körperströme,<br />
Lichtbogen,<br />
Brände<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten<br />
Inbetriebnahme und nach Änderungen und<br />
Instandsetzungen von einer Elektrofachkraft oder unter<br />
Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen<br />
lassen.<br />
Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und<br />
Betriebsmittel organisieren, z. B. elektrische Anlagen<br />
und ortsfeste Betriebsmittel alle 4 Jahre - ggf. auch<br />
private Geräte (z. B. Kaffeemaschine) einbeziehen.<br />
Für ortsveränderliche Betriebsmittel gilt ein Richtwert<br />
von 6 Monaten - je nach Einsatzort und Fehlerquote<br />
können sich kürzere oder längere Prüffristen ergeben.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A3: § 5 Prüfungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -11-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Erste Hilfe<br />
Gefährdungen:<br />
Mangelhafte erste Hilfe bei Unfällen und Gesundheitsstörungen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Einen Ersthelfer ausbilden lassen. <strong>Die</strong><br />
Lehrgangsgebühren trägt Ihre Berufsgenossenschaft.<br />
Erste-Hilfe-Material schnell erreichbar und leicht<br />
zugänglich bereithalten. Minimum ist ein kleiner<br />
Verbandkasten C nach DIN 13157; regelmäßig<br />
kontrollieren und bei Bedarf ergänzen.<br />
Aufbewahrungsort von Erste-Hilfe-Material mit<br />
Rettungszeichen kennzeichnen und den Beschäftigten<br />
bekannt machen.<br />
Erste-Hilfe-Leistungen im Verbandbuch eintragen,<br />
Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahren. Verbandbuch<br />
kann unter www.bgetem.de heruntergeladen und<br />
ausgedruckt oder bestellt werden.<br />
Notruf ermöglichen (Telefon); Notrufnummern bekannt<br />
machen (z. B. Rettungsleitstelle, Ärzte).<br />
Beschäftigte über das Verhalten bei Unfällen<br />
unterweisen.<br />
Quellen:<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 503: Anleitung zur Ersten Hilfe, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 510-1: Erste Hilfe (Plakat), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -12-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
Gefährdungen:<br />
Mängel in der Arbeitsorganisation, unzureichende Beratung in sicherheitstechnischen Fragen, z.B.<br />
bei der Planung und Gestaltung von Arbeitsverfahren, bei der gesundheitsgerechten Gestaltung der<br />
Arbeitsabläufe, bei der Prävention von Unfällen, Berufserkrankungen und arbeitsbedingten<br />
Gesundheitsgefahren, bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
<strong>Die</strong> sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische<br />
Betreuung ist nach DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte<br />
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" organisiert.<br />
<strong>Die</strong> Aufgaben und Einsatzzeiten der Grundbetreuung<br />
sind ermittelt. Sie richten sich nach der Anzahl der<br />
Beschäftigten und dem gewählten Betreuungsmodell:<br />
- Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, die die<br />
Regelbetreuung gewählt haben, errechnet sich die<br />
Grundbetreuung nach Anlage 1<br />
- Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten, die die<br />
Regelbetreuung gewählt haben, errechnet sich die<br />
Grundbetreuung nach Anlage 2.<br />
- Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten, die das<br />
Unternehmermodell gewählt haben, gilt<br />
Anlage 3 mit festen Betreuungsfristen.<br />
<strong>Die</strong> Aufgaben und Leistungen sowie der zeitliche<br />
Umfang der zusätzlichen betriebsspezifischen<br />
Betreuung ist ermittelt und festgelegt (mögliche<br />
Aufgabenfelder siehe Anhang 4).<br />
Eine Beratung vom Betriebsarzt und von der Fachkraft<br />
für Arbeitssicherheit hat statt gefunden.<br />
<strong>Die</strong> vereinbarten Ergebnisse sind schriftlich<br />
dokumentiert.<br />
Quellen:<br />
DGUV Vorschrift 2 (<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -13-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Fremdfirmen<br />
Gefährdungen:<br />
je nach Art der Tätigkeit, Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber, die an einem Arbeitsplatz tätig sind und<br />
sich gegenseitig gefährden<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Koordinator bestellen. Aufgabe: Zur Vermeidung einer<br />
möglichen gegenseitigen Gefährdung, die Arbeiten<br />
aufeinander abstimmen. Der Koordinator hat zu<br />
diesem Zweck Weisungsbefugnis gegenüber den<br />
Auftragnehmern und deren Beschäftigten.<br />
Sich mit anderen Arbeitgebern gegenseitig über die<br />
mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit<br />
und Gesundheit der Beschäftigten unterrichten und<br />
Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren<br />
abstimmen.<br />
Sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die<br />
Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem<br />
Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre<br />
Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in<br />
seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten<br />
haben.<br />
Quellen:<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 8: Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 6 (<strong>BG</strong>ETF) Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer: Grundsätze der Prävention<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -14-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Gefahrstoffe, allgemein<br />
Gefährdungen:<br />
Gefahrstoff bedingte Gesundheitsgefahren durch Einatmen, Hautkontakt oder physikalisch<br />
chemische Reaktion, je nach Einstufung, Gefährlichkeitsmerkmal und betriebliche<br />
Einsatzbedingungen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Informationsbeschaffung über Arbeitsstoffe im Betrieb<br />
(Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt,<br />
Produktinformationen etc. des Herstellers,<br />
Lieferanten).<br />
Eine Prüfung, ob bereits bestehende konkrete<br />
Regelungen (Stand der Technik) vorliegen, ist erfolgt:<br />
Konkrete TRGS (siehe TRGS-Verzeichnis unter<br />
www.baua.de),<br />
<strong>BG</strong>R, <strong>BG</strong>I (siehe www.arbeitssicherheit.de und <strong>BG</strong>I<br />
790-001),<br />
Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK, siehe<br />
TRGS 420) oder Expositionsbeschreibungen der <strong>BG</strong><br />
<strong>ETEM</strong>.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> entsprechend<br />
Gefahrstoffverordnung und TRGS 400<br />
ist durchgeführt (siehe auch Leitfaden der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>,<br />
S 017).<br />
Ein Gefahrstoffverzeichnis ist erstellt.<br />
Ein betriebliches Freigabeverfahren für Gefahrstoffe<br />
(Ziel: Reduzierung der Stoffvielfalt im Betrieb) ist<br />
organisiert.<br />
Ein Verfahren zur Substitutionsprüfung (siehe<br />
TRGS 600) ist organisiert und dokumentiert. Es wird<br />
u.a. geprüft, ob möglichst ungefährliche Ersatzstoffe<br />
eingesetzt werden können.<br />
Art und Höhe der Gefährdungen durch Gefahrstoffe in<br />
der Luft am Arbeitsplatz (inhalative Gefährdungen)<br />
sind ermittelt, bewertet und dokumentiert, ggf. sind<br />
Messungen in der Luft am Arbeitsplatz durchgeführt<br />
(eigene orientierende Messung, Messung durch<br />
anerkannte Messstelle oder <strong>BG</strong>, siehe<br />
TRGS 402).<br />
Art und Höhe der Hautgefährdungen durch<br />
TRGS 401).<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -15-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
fe (dermale Gefährdungen) sind ermittelt, bewertet und<br />
dokumentiert (siehe TRGS 401).<br />
Besondere Schutzmaßnahmen beim Einsatz<br />
krebserzeugender, fortpflanzungsgefährdender oder<br />
erbgutverändernder Stoffe sind getroffen.<br />
<strong>Die</strong> Rangfolge der Schutzmaßnahmen<br />
ist beachtet (siehe TRGS 500).<br />
Physikalisch-chemische Gefährdungen sind ermittelt,<br />
bewertet und dokumentiert, ein ggf. notwendiges<br />
Explosionsschutzdokument ist erstellt.<br />
Arbeitsplatz- und stoffspezifische Betriebsanweisunge<br />
n und ggf. Hautschutzpläne sind erstellt.<br />
<strong>Die</strong> Mitarbeiter sind unterwiesen (mit Dokumentation,<br />
incl. Unterschrift der unterwiesenen Person). Eine<br />
arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung<br />
(Betriebsarzt) ist sichergestellt.<br />
Ggf. stehen besondere Erste-Hilfe-Einrichtungen (z. B.<br />
Augendusche, Notdusche) zur Verfügung und werden<br />
gepflegt.<br />
Ggf. erforderliche persönliche Schutzausrüstung<br />
(PSA), inkl. Hautschutzmittel wurden fachkundig<br />
ausgewählt und stehen zur Verfügung.<br />
<strong>Die</strong> ggf. notwendige Arbeitsmedizinsche Vorsorge ist<br />
organisiert (siehe ArbMedVV).<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Titel<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />
<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />
S 017: Leitfaden zur <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> nach Gefahrstoffverordnung, Titel<br />
TRGS 400: <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel<br />
TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen, Titel<br />
TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:<br />
Inhalative Exposition, Titel<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -16-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Quellen:<br />
TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite<br />
TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel<br />
TRGS 560: Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und<br />
fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben, Titel<br />
TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, Titel<br />
TRGS 903: Biologische Grenzwerte, Titel<br />
TRGS 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender<br />
Stoffe, Titel<br />
TRGS 906: Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3<br />
GefStoffV, Titel<br />
TRGS 907: Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden<br />
Stoffen, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 790-001: <strong>BG</strong>/<strong>BG</strong>IA-Empfehlungen für die <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> nach der<br />
Gefahrstoffverordnung - Allgemeiner Teil, Titel<br />
TRGS 600: Substitution, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -17-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Heben und Tragen von Lasten<br />
Gefährdungen:<br />
Häufiges, zu schweres oder falsches Heben und Tragen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Hebe- und Tragetätigkeiten werden nach der<br />
Leitmerkmalmethode bewertet;<br />
Geeignete Transport-, Hebe- und Tragehilfen sind<br />
bereitgestellt,<br />
erhöhte Belasungen werden vermieden<br />
Mitarbeiter werden unterwiesen<br />
Unterweisungshilfe rückenschonendes Heben und<br />
Tragen<br />
Unterweisung wird dokumentiert.<br />
Eine arbeitsmedizinische Beratung wird angeboten.<br />
Quellen:<br />
Berufskrankheiten - Verordnung (BKV), Titel<br />
<strong>BG</strong>I 523: Mensch und Arbeitsplatz, Titel<br />
Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), Titelseite<br />
Mutterschutzgesetz (MuschG), § 4 Weitere Beschäftigungsverbote<br />
<strong>BG</strong>I 582: Transport- und Lagerarbeiten, 1 Gefährdungen...<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -18-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Lärm<br />
Gefährdungen:<br />
Lärm<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Art, Ausmaß und Dauer der Exposition durch Lärm auf<br />
die Beschäftigten ist ermittelt.<br />
<strong>Die</strong> Arbeitsbereiche, in denen die oberen<br />
Auslösewerte Lex,8h = 85 dB(A) erreicht oder<br />
überschritten werden, sind als Lärmbereiche<br />
gekennzeichnet, ein Programm mit technischen und<br />
organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung der<br />
Lärmexposition ist ausgearbeitet und umgesetzt.<br />
Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach G20<br />
werden bei Tätigkeiten mit Lärmexposition angeboten,<br />
wenn die unteren Auslösewerte von Lex,8h = 80 dB(A)<br />
überschritten werden. Sind die oberen Auslösewerte<br />
von Lex,8h = 85 dB(A) erreicht oder überschritten,<br />
werden Pflichtuntersuchungen veranlasst.<br />
Beim Einkauf neuer Maschinen werden bei gleicher<br />
Eignung Maschinen mit der geringsten Lärmemission<br />
(nach Herstellerangaben) bestellt.<br />
Mitarbeiter werden regelmäßig über Risiken und<br />
Schutzmaßnahmen unterwiesen und zum Tragen von<br />
Gehörschutzmittel motiviert.<br />
Werden die unteren Auslösewerte nicht eingehalten,<br />
wird geeigneter persönlicher Gehörschutz zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
Erreicht oder überschreitet die Lärmexposition am<br />
Arbeitsplatz die oberen Auslösewerte, wird dafür<br />
gesorgt, dass die Beschäftigten den persönlichen<br />
Gehörschutz bestimmungsgemäß verwenden und<br />
dass der auf das Gehör des Beschäftigten einwirkende<br />
Lärm die maximal zulässigen Expositionswerte LEX,8h<br />
= 85 dB(A) nicht überschreitet.<br />
Quellen:<br />
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel<br />
<strong>BG</strong>R/GUV-R 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel<br />
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), § 1<br />
Anwendungsbereich<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -19-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -20-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />
Gefährdungen:<br />
Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren. Beispielhaft: Hörschäden, Fußverletzungen,<br />
Augenverletzungen, Handverletzungen, Absturz, Ersticken<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Gefährdungen ermitteln, Persönliche<br />
Schutzausrüstung festlegen.<br />
Geeignete Persönliche Schutzausrüstung auswählen,<br />
Mitarbeiter an der Auswahl beteiligen (dies steigert die<br />
Akzeptanz).<br />
Persönliche Schutzausrüstung sachgerecht reinigen,<br />
pflegen und aufbewahren.<br />
Beschäftigte im Benutzen der Persönlichen<br />
Schutzausrüstung unterweisen.<br />
<strong>Die</strong> Kosten für Persönliche Schutzausrüstung trägt der<br />
Unternehmer.<br />
Arbeitsbedingungen so gestalten, dass Persönliche<br />
Schutzausrüstung überflüssig wird.<br />
Siehe Prüfliste Persönliche Schutzausrüstung (PSA).<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R/GUV-R 199: Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen,<br />
Titel<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 29 (<strong>BG</strong>ETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention<br />
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), Titelseite<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -21-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte<br />
Gefährdungen:<br />
Verantwortung der Vorgesetzten für Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten unklar<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Vorgesetzte und Aufsichtführende schriftlich mit den<br />
Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
beauftragen.<br />
Vorgesetzte und Aufsichtführende über ihre<br />
Verantwortung und Pflichten sowie mögliche<br />
Rechtsfolgen im Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
unterweisen - zum Beispiel mit dem Videofilm<br />
"Verantwortung im Ernstfall", Bestell-Nr. DVD 015<br />
unter www.bgetem.de > Medien.<br />
Zuständigkeiten und Weisungsrecht der Vorgesetzten<br />
klären z. B. Welche Aufgaben übertragen werden.<br />
Erstellen der <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong>,<br />
Betriebsanweisungen, Unterweisen der Beschäftigten.<br />
Quellen:<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 13: Verantwortliche Personen<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 2 (<strong>BG</strong>ETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -22-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln<br />
Gefährdungen:<br />
Gefahren durch defkte Arbeitsmittel. Nicht rechtzeitig erkannte Mängel.<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
sicherheitstechnische Prüfung von prüfpflichtigen<br />
Arbeitsmitteln veranlassen, Beispiel: Feuerlöscher alle<br />
zwei Jahre prüfen lassen.<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 10 Prüfung der Arbeitsmittel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -23-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />
Gefährdungen:<br />
nicht erkannte Unfall- und Gesundheitsgefahren,<br />
keine Orientierung für sicherheitsgerechtes Verhalten<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Prüfen, welche Sicherheitszeichen und<br />
Sicherheitsaussagen erforderlich sind - z. B.<br />
Rauchverbot, Schutzbrille tragen, Erste Hilfe Material,<br />
Augendusche, Feuerlöscheinrichtungen, Notausgang.<br />
Sicherheitszeichen anbringen und die Beschäftigten<br />
über die Bedeutung der<br />
eingesetzten Zeichen unterweisen - z. B. mit der<br />
Videounterweisung "Best<br />
signs". Kostenlose erhältlich über Landesfilmdienst<br />
Hessen e.V. im Auftrag<br />
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />
(DGUV):<br />
Tel: 069/63009435<br />
Fax: 069/ 63009430 oder kostenlos herunterladen<br />
unter www.dguv.de.<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -24-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Sicherheitsbeauftragte<br />
Gefährdungen:<br />
nicht ausreichende Mitwirkung der Beschäftigten bei Arbeits- und Gesundheitsschutz.<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Bei mehr als 20 Beschäftigten ist als Forderung aus<br />
dem Sozialgesetzbuch 7 "Unfallversicherung" ein<br />
Sicherheitsbeauftragter zu bestellen.<br />
Sicherheitsbeauftragte zu ihrer Tätigkeit motivieren.<br />
Sicherheitsbeauftragte ausbilden lassen. <strong>Die</strong><br />
Schulungen durch die Berufsgenossenschaften ist<br />
kostenlos.<br />
Auskünfte und Anmeldungen in der Abteilung<br />
Schulung<br />
Tel.: 02 21 / 37 78 - 64 64<br />
Fax.: 02 21 / 37 78 - 60 27<br />
E-Mail: Schulung@bgetem.de<br />
Internet: www.bgetem.de<br />
Ausbildungsmaterial zur Verfügung stellen.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 20 (<strong>BG</strong>ETF) Sicherheitsbeauftragte: Grundsätze der Prävention<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -25-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Unternehmermodell<br />
Gefährdungen:<br />
Unzureichende Kenntnisse des Unternehmers für die <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> und bei Arbeits- und<br />
Gesundheitsschutzproblemen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Am "Unternehmermodell" eines anerkannten<br />
Kursveranstalters anmelden und teilnehmen.<br />
<strong>Die</strong> aktuelle Liste der anerkannten Kursveranstalter in<br />
Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter<br />
www.bgetem.de, Tel.: 0221 / 3778 - 2277 oder Tel.:<br />
02253 / 506 - 2277.<br />
<strong>Die</strong> Rechtsgrundlage für das Unternehmermodell ist in<br />
der DGUV Vorschrift 2 § 2 Abs. 4 (Anlage 3<br />
) verankert.<br />
Weitere Erläuterungen finden sie unter<br />
www.bgetem.de<br />
Quellen:<br />
DGUV Vorschrift 2 (<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -26-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Alle Tätigkeiten<br />
Unterweisungen der Mitarbeiter<br />
Gefährdungen:<br />
menschliches Fehlverhalten durch ungenügende Informationen über Gefährdungen und Belastungen<br />
am Arbeitsplatz sowie über Schutzmaßnahmen und sicherheitsgerechtes Verhalten.<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Unterweisung bei der Einstellung, bei Veränderungen<br />
im Aufgabenbereich, bei der Einführung neuer<br />
Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor<br />
Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten durchführen.<br />
Unterweisung an die Gefährdungsentwicklung<br />
anpassen und erforderlichenfalls regelmäßig<br />
wiederholen.<br />
Anweisungen und Erläuterungen geben, die eigens auf<br />
den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der<br />
Beschäftigten ausgerichtet sind.<br />
Unterweisung dokumentieren (Thema, Teilnehmer,<br />
Datum, Unterschrift der Unterwiesenen).<br />
Quellen:<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 12: Unterweisung<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 9 Unterrichtung und Unterweisung<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -27-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Arbeitsräume allgemein<br />
Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume<br />
Gefährdungen:<br />
Unzureichende Abmessungen<br />
Unzuträgliches Klima<br />
Psychosoziale Belastungen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Bei den Abmessungen der Arbeitsräume ist die<br />
ArbStättV Anhang Nr. 1.2 (1) beachtet.<br />
Empfehlung:<br />
Grundfläche mindestens 8 m² - Raumhöhe mindestens<br />
2,50 m; mit Staffelung:<br />
Grundfläche > 50 m² - Raumhöhe mindestens 2,75 m;<br />
Grundfläche >100 m² - Raumhöhe mindestens 3,00 m;<br />
Grundfläche >2000 m² - Raumhöhe mindestens 3,25<br />
m.<br />
Für die Anordnung von Fenstern, Oberlichter und<br />
Lüftungsvorrichtungen ist die ArbStättV Anhang Nr.<br />
1.6, für Fenster und Oberlichter sind die<br />
ASR 7/ 1 beachtet.<br />
Zur Beleuchtung der Arbeitsräume sind die ArbstättV<br />
Anhang Nr. 3.4 sowie die <strong>BG</strong>R 131 Teil 1 und Teil 2<br />
beachtet.<br />
Bei den Bewegungsflächen an Arbeitsplätzen ist die<br />
ArbStättV Anhang Nr. 3.1 beachtet.<br />
Empfehlung: Freie Bewegungsfläche mindestens 1,5<br />
m², Breite mindestens 1 m.<br />
Bei den Lufträumen an Arbeitsplätzen ist die ArbStättV<br />
Anhang Nr. 1.2 (3) beachtet.<br />
Empfehlung für den Mindestluftraum:<br />
je ständig anwesendem Beschäftigten<br />
- bei überwiegend sitzender Tätigkeit 12 m³,<br />
- bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit 15 m³,<br />
- bei schwerer körperlicher Arbeit 18 m³;<br />
je anderer Person, die sich nicht nur vorübergehend<br />
dort aufhält, 10 m³<br />
(z. B. durchschittliche Anzahl der Kunden).<br />
Zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnun<br />
g sind die ASR A 1.3 beachtet.<br />
Zur Sicherheitsbeleuchtung und zu optischen<br />
Sicherheitsleitsystemen sind die ASR A3.4/3<br />
beachtet.<br />
Für Atemluft und Raumtemperatur sind die ArbstätttV<br />
ASR 5 und ASR A3.5 beachtet; zum Klima siehe auch<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -28-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Arbeitsräume allgemein<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
5 beachtet; zum Klima siehe auch <strong>BG</strong>I 7003.<br />
Zu Sitzgelegenheiten sind die ASR 25/1<br />
beachtet.<br />
Ergonomisch günstige Stühle nach Prüfliste<br />
sind zur Vefügung gestellt.<br />
<strong>Die</strong> Funktionen der Stühle wurde den Mitarbeitern<br />
erklärt.<br />
Bei Sozialräumen sind die ArbStättV § 6<br />
Abs. 2 bis 6 und der Anhang Nr. 4.1 beachtet.<br />
Außerdem sind bei Waschräumen die<br />
ASR 35/1-4, bei Toilettenräumen die ASR 37/1<br />
beachtet.<br />
Außerdem sind bei Pausenräumen die<br />
ASR 29/1-4, bei Umkleideräumen die ASR 34/1-5<br />
beachtet.<br />
Beleuchtung und Sicherheitssysteme werden von<br />
beauftragten Personen (Sachkundigen) geprüft.<br />
Empfehlung für Prüffristen:<br />
Beleuchtung 3 Jahre, Sicherheitssysteme 2 Jahre,<br />
Sicherheitsbeleuchtung 1 Jahr.<br />
Quellen:<br />
Arbeitsstätten-Richtlinien - Inhalt<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />
<strong>BG</strong>I 523: Mensch und Arbeitsplatz, Titel<br />
ASR A3.4: Beleuchtung, Titelseite<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -29-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Arbeitsräume allgemein<br />
Brandschutz<br />
Gefährdungen:<br />
Verbrennungen durch Feuer,<br />
Vergiftungen durch Brandgase und Brandrauche<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Vorbeugenden Brandschutz organisieren<br />
.<br />
Mitarbeiter in den Grundprinzipien des Brandlöschens<br />
unterweisen.<br />
Beschäftigte benennen, die für den Fall eines Brandes<br />
Aufgaben der Brandbekämpfung und die Evakuierung<br />
von Personen übernehmen.<br />
<strong>Die</strong> erforderliche Anzahl an Feuerlöschern<br />
bereitstellen - mindestens einen Löscher pro Etage.<br />
Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar<br />
bereithalten, Standort mit Brandschutzzeichen<br />
kennzeichnen.<br />
Feuerlöscher mindesten alle zwei Jahre prüfen lassen.<br />
Alarmplan für den Brandfall aufstellen.<br />
Maßnahmen gegen Entstehungsbrände treffen.<br />
Brandlasten begrenzen, Zündquellen vermeiden.<br />
Fluchtwege freihalten und kennzeichnen.<br />
Quellen:<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen<br />
<strong>BG</strong>I 560: Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 133: Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, Titel<br />
<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -30-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Arbeitsräume allgemein<br />
Verkehr: Fluchtwege, Notausgänge<br />
Gefährdungen:<br />
Schnelles und sicheres Verlassen von Arbeitsplätzen ist nicht möglich,<br />
Rettungsmaßnahmen werden verzögert.<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Zur Kennzeichnung sind die Rettungszeichen aus den<br />
ASR A1.3 Anlage 1 Nr. 4 verwendet (identisch mit den<br />
Zeichen in der <strong>BG</strong>V A 8 Anlage 2 Nr.4).<br />
Bei der Installation von Sicherheitsbeleuchtungen oder<br />
optischen Leitsystemen sind die ASR A3.4/3<br />
beachtet.<br />
Flucht- und Rettungspläne nach ArbStättV<br />
§ 4 Abs. 5 und ASR A2.3 Nr. 9 sind ausgehängt und<br />
aktuell.<br />
Quellen:<br />
ASR A2.3: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan, Titelseite<br />
ASR A3.4/3: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme, Titelseite<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -31-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Arbeitsräume allgemein<br />
Verkehrswege<br />
Gefährdungen:<br />
Stürzen, Stolpern, Umknicken, Kollision mit Fahrzeugen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
<strong>Die</strong> Fußböden sind sicher begehbar.<br />
Stolperstellen sind entschärft:<br />
- Kanten von Ausgleichsstufen sind gekennzeichnet, z.<br />
B. durch Farbwechsel im Bodenbelag.<br />
- Steigungen/Rampen sind erkennbar, z. B. durch<br />
farbliche Kennzeichnung.<br />
- Unebenheiten (> 4 mm) sind beseitigt.<br />
- Hochstehende Teppichkanten sind verklebt oder mit<br />
Abschlussleisten fixiert.<br />
- Kabel und Schläuche liegen nicht auf dem<br />
Fußboden, sondern sind z. B. in der Zwischendecke<br />
verlegt oder von oben zugeführt.<br />
In Bereichen mit erhöhter Rutschgefahr sind<br />
Fußböden nach den <strong>BG</strong>R 181 verlegt.<br />
Gitterroste sind nach den <strong>BG</strong>I 588 gegen Ausheben<br />
oder Verschieben gesichert.<br />
Bei den Abmessungen, Verläufen und<br />
Sicherheitsabständen der Verkehrswege sind die<br />
ArbStättV Anhang Nr. 1.8 und die ASR 17/1,2<br />
beachtet.<br />
Boden- und Wandöffnungen sind durch Geländer oder<br />
Abdeckungen gesichert.<br />
Bei Anordnung und Gestaltung von Türen und Toren<br />
sind die ArbStättV Anhang Nr. 1.7 und die<br />
ASR A1.7 Nr. 4 und 5 beachtet.<br />
<strong>Die</strong> Ausführung von kraftbetätigten Türen und Toren<br />
entspricht außerdem der ArbStättV Anhang Nr. 1.7<br />
Abs. 7 und den ASR A1.7 Nr. 7.<br />
Bei Beschaffenheit und Maßen von Treppen und<br />
Geländern sind die ASR 17/1,2 Nr. 3 beachtet.<br />
Stufenkanten sind deutlich erkennbar.<br />
Ausgetretene oder beschädigte Stufen werden<br />
unverzüglich instandgesetzt.<br />
Bei Feuchtreinigung wird vor Glätte gewarnt.<br />
Außentreppen werden im Winter geräumt und<br />
gestreut.<br />
Begrenzungen von Verkehrswegen in Räumen sind<br />
gekennzeichet<br />
- in Räumen mit Grundflächen über 1000 m² oder<br />
- zum Schutz der Beschäftigten wegen der Nutzung<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -32-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Gesamter Betrieb<br />
Arbeitsräume allgemein<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
oder Einrichtung der Räume.<br />
Gefahrstellen mit Stolper- oder Sturzgefahr und<br />
Hindernisse sind nach ASR 17/1,2 Nr. 5<br />
gekennzeichnet.<br />
<strong>Die</strong> Verkehrswege sind ausreichend beleuchtet; siehe<br />
ASR 7/3 Nr. 4 Tabelle Nr. 2.<br />
Bei Ausführung und Einbau von Steigeisen und<br />
Steigleitern sind die ArbStättV Anhang Nr. 1.11 und<br />
die ASR 20 beachtet.<br />
Zu Steigeisen und Steigleitern in Schächten, Behältern<br />
u. Ä. ist die <strong>BG</strong>R 177 beachtet.<br />
<strong>Die</strong> Mitarbeiter werden unterwiesen<br />
- Handläufe von Treppen zu benutzen,<br />
- Rettungswege und Notausgänge immer frei zu<br />
halten,<br />
- Feuerlöscheinrichtungen nicht zu verstellen.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 177: Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume, Titel<br />
Arbeitsstätten-Richtlinien - Inhalt<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />
<strong>BG</strong>I 588: Merkblatt für Metallroste, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 181: Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -33-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Lager- und Transportarbeiten<br />
Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler)<br />
Gefährdungen:<br />
Verletzungen und Gesundheitsgefahren durch schadhafte Flurförderzeuge und unsachgemäße<br />
Benutzung, Absturz, Umkippen, <strong>Die</strong>selmotoremissionen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />
beachtet.<br />
Technische Anforderungen nach <strong>BG</strong>I 603, Kapitel 3 - 8<br />
sind erfüllt.<br />
Bei Einsatz von <strong>Die</strong>selstaplern: Objekt<br />
"Fahrzeuge in geschlossenen Räumen;<br />
<strong>Die</strong>selmotoremissionen" ist beachtet.<br />
Schriftliche Beauftragung ist erfolgt.<br />
Betriebsanweisung ist erstellt.<br />
Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung<br />
unterwiesen;<br />
Unterweisungshilfe: <strong>BG</strong>I 603 "Leitfaden für den<br />
Umgang mit Gabelstaplern";<br />
Unterweisung wird dokumentiert.<br />
Tägliche Einsatzprüfung gemäß Prüfliste<br />
findet statt.<br />
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Person findet<br />
statt.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V D27: Flurförderzeuge, Titelseite<br />
<strong>BG</strong>G 925: Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und<br />
Fahrerstand, Titel<br />
PL 010: Innerbetriebliche Transportmittel - Flurförderzeuge - (Bau und Ausrüstung)<br />
PL 011: Innerbetriebliche Transportmittel - Flurförderzeuge - (Betrieb)<br />
<strong>BG</strong>I 603: Leitfaden für den Umgang mit Gabelstaplern, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -34-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Lager- und Transportarbeiten<br />
Krane<br />
Gefährdungen:<br />
Quetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel,<br />
Lastabsturz<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Hebezeuge sind nach Transportaufgabe und<br />
bestimmungsbemäßer Verwendung ausgewählt.<br />
Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />
beachtet.<br />
Technische Anforderungen nach MB 013, Kapitel 8.2<br />
sind erfüllt.<br />
Checkliste "Krane" ist beachtet.<br />
Abschließbarer Netzanschlussschalter, Trennschalter<br />
oder Steckvorrichtung ist vorhanden.<br />
Kranführer haben Befähigung nachgewiesen.<br />
Kranführer für ortsveränderliche Krane sind schriftlich<br />
beauftragt.<br />
Betriebsanweisung ist erstellt.<br />
Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung<br />
unterwiesen;<br />
Unterweisungshilfe <strong>BG</strong>I 555 "Kranführer"<br />
Unterweisung wird dokumentiert.<br />
Jährliche Prüfung durch Sachkundige wird<br />
durchgeführt;<br />
Prüfbuch wird geführt.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V D6: Titelseite: Krane<br />
<strong>BG</strong>I 556: Anschläger, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 555: Kranführer, Titel<br />
MB 013: Transport im Betrieb, Titel<br />
<strong>BG</strong>G 921: Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern,<br />
Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -35-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Lager- und Transportarbeiten<br />
Regale<br />
Gefährdungen:<br />
Standsicherheit und Tragfähigkeit<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Ausreichende Dimensionierung und geeignete<br />
Aufstellung sicherstellen<br />
Regale gegen Umstürzen geeignet sichern (z. B. durch<br />
Befestigen)<br />
Regalkennzeichnung bei Fachlasten >200 kg bzw.<br />
Feldlasten >1000 kg<br />
Kennzeichnung der zulässigen Fußbodenbelastung<br />
bei Lagerung auf Zwischenböden, Gallerien und<br />
Lagerräumen, unter denen sich andere Räume<br />
befinden<br />
Kleinteile in Behältnisse einlagern<br />
Lagergut und Lagergutabmessungen bei Auswahl der<br />
Regale beachten<br />
Geeignete Aufstiege zur Verfügung stellen und<br />
benutzen<br />
Sicherheitsabstand zwischen Lagergut und Leuchten<br />
einhalten<br />
Quellen:<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />
<strong>BG</strong>R 234: Lagereinrichtungen und -geräte, Titel<br />
<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -36-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Lager- und Transportarbeiten<br />
Transportmittel, handbetrieben<br />
Gefährdungen:<br />
Lastabsturz,<br />
Quetschen durch Transport- und Arbeitsmittel<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Geeignete handbetriebene Transportmittel werden zur<br />
Verfügung gestellt; siehe Prüfliste PL 25<br />
.<br />
<strong>Die</strong> Mitarbeiter werden z. B. anhand der<br />
<strong>BG</strong>I 582 Nr. 5 und 6 unterwiesen.<br />
<strong>Die</strong> Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung sind<br />
regelmäßig von befähigten Personen (Sachkundigen)<br />
an Hand der Betriebsanleitung geprüft; zum Umfang<br />
siehe <strong>BG</strong>G 941.<br />
<strong>Die</strong> Prüfungen sind dokumentiert, z. B. mit dem<br />
Vordruck aus <strong>BG</strong>G 941; Mängel sind beseitigt.<br />
Empfehlung für die Prüffrist, wenn in<br />
Betriebsanleitungen nicht genannt: 1 Jahr.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 582: Transport- und Lagerarbeiten, Titel<br />
Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), Titelseite<br />
PL 025: Handbetriebene Transportmittel<br />
TRBS 1203: Befähigte Personen, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -37-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Schleifen, Polieren, Schneiden von Edelsteinen<br />
(Expositionen)<br />
Bestrahlte Edelsteine<br />
Gefährdungen:<br />
Gefahr durch ionisierte Strahlung beim Umgang mit bestrahlten Edelsteinen, wie Edeltopase<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Ankauf von Edelsteinen nur mit Zertifikat über die<br />
Höhe der Aktivität und der Nuklidverteilung<br />
Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung beachten<br />
Bei Unsicherheiten beraten lassen<br />
Bei niedrigen Aktivitäten ist bei der Bearbeitung die<br />
Aufnahme von Strahlung in den Körper als gering<br />
einzuschätzen<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -38-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Schleifen, Polieren, Schneiden von Edelsteinen<br />
(Expositionen)<br />
Gefahrstoffe aus Edelsteinen<br />
Gefährdungen:<br />
Aufnahme von organischen und künstlichen Verbindungen (Toulol, Xylol, Methylmethacrylat, Styrol,<br />
Epoxidharze usw.) durch Bearbeitung von gehärteten oder rekonstruierten Steinen wie Türkis,<br />
Bernstein usw. oder Schwermetalle als Inhaltsstoffe von Steinen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein<br />
beachten!<br />
Eventuelle Maßnahmen siehe Quarzfeinstaub<br />
Ggf. Absaugung frei werdender Dämpfe bzw. Stäube<br />
an der Entstehungstelle<br />
Bei relevanter Exposition durch Lösemittel Atemschutz<br />
mit Gasfilter notwendig<br />
Unterweisen der Mitarbeiter<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -39-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Schleifen, Polieren, Schneiden von Edelsteinen<br />
(Expositionen)<br />
Kühlschmierstoffe (KSS)<br />
Gefährdungen:<br />
Hautentfettung und allergisierende Wirkung bei Hautkontakt; Einatmen von Aerosolen und Dämpfen,<br />
ggf. Krebs erzeugende Stoffe in wassergemischten KSS;<br />
Brand- und Explosionsgefährdungen durch Aerosole beim Einsatz nichtwassermischbarer KSS<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Das Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.<br />
<strong>Die</strong> Muster-<strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> "Schleifen mit<br />
wassergemischten KSS" der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> ist beachtet.<br />
<strong>Die</strong> <strong>BG</strong>R/GUV-R 143 ist beachtet.<br />
Auswahl, Kontrolle und Pflege durch besonders<br />
fachkundige Personen sind organisiert (Seminar GS<br />
4.1 zur KSS-Fachkunde der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
).<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorge G24 ist organisiert.<br />
<strong>Die</strong> KSS-Emissionen (Dampf und Aerosole) sind<br />
entsprechend dem Stand der Technik minimiert. Der<br />
<strong>BG</strong>IA-Report 4/2004 (www.dguv.de > ifa > Reports<br />
) und M 011 der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> sind beachtet.<br />
Wassergemischter KSS (Nitrit, pH- Wert, Temperatur)<br />
werden entsprechend TRGS 611 von einer<br />
fachkundigen Person überwacht und die Ergebnisse (<br />
Karteikarte) dokumentiert.<br />
Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz beim<br />
Einsatz nichtwassermischbarer KSS sind getroffen.<br />
Ein Explosionsschutzdokument ist erstellt.<br />
Eine Betriebsanweisung ist erstellt.<br />
<strong>Die</strong> Mitarbeiter sind unterwiesen.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R/GUV-R 143 Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel<br />
TRGS 611: Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte<br />
Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -40-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Schleifen, Polieren, Schneiden von Edelsteinen<br />
(Expositionen)<br />
Polieren mit Bleischeiben<br />
Gefährdungen:<br />
Aufnahme von Blei über Atemwege und Magen- und Darmtrakt<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Polierarbeiten auf feines Polieren beschränken<br />
Nach Polieren Hände sofort waschen<br />
Beim Polieren nicht Essen, trinken oder Rauchen<br />
Quellen:<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 15 Zusammenarbeit verschiedener Firmen<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 18 Unterrichtung der Behörde<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -41-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Schleifen, Polieren, Schneiden von Edelsteinen<br />
(Expositionen)<br />
Quarzfeinstaub<br />
Gefährdungen:<br />
Gefahr der Silikose,<br />
Atemwegserkrankungen durch Quarzfeinstaub<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Gröbere Schleifarbeiten auf Sandsteinen, wie das sog.<br />
Stoßen, durch andere Verfahren ersetzen<br />
Gröberes Schleifen von Edelsteinen mit stärkerer<br />
Staubbelastung, wie Ausarbeiten von Tierfiguren oder<br />
Schalen, nur unter effektiver Arbeitsplatzabsaugung<br />
Absaugung möglichst mit Einhausung verbinden oder<br />
als Schlitzabsaugung nahe an der Enrstehungsstelle<br />
heranführen<br />
Bei kurzzeitigen und gelegentlichen Arbeiten<br />
Staubmaske der Schutzstufe P2 verwenden,<br />
Empfehlung filtrierende Papierhalbmaske FFP2, bei<br />
allen Masken besteht Pflicht der Ausbildung und<br />
arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 26<br />
Staubkonzentration in größerer Höhe<br />
(Auslöseschwelle und höher) Verpflichtung der<br />
Beurteilung, z. B. durch Messung und<br />
arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung G 1.1<br />
Quellen:<br />
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 15 Zusammenarbeit verschiedener Firmen<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 18 Unterrichtung der Behörde<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -42-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Schleifen, Polieren, Schneiden von Edelsteinen<br />
(Expositionen)<br />
Siliciumcarbid-Feinstaub<br />
Gefährdungen:<br />
Atemwegserkrankung beim Schleifen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Grobe Ausarbeitungen auf geeigneten Scheiben<br />
vornehmen<br />
Bei Abrichtarbeiten Atemschutz tragen<br />
Siehe weiter Quarzfeinstaub<br />
Quellen:<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 15 Zusammenarbeit verschiedener Firmen<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 18 Unterrichtung der Behörde<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -43-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Schleifen, Schneiden, Plieren und Trommeln<br />
Bürstenschleifmaschine<br />
Gefährdungen:<br />
Quetschgefahr der Hände<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />
beachtet.<br />
Bürstenteller ist von hinten und im Randbereich<br />
verkleidet.<br />
Bei Facetierbürsten siehe Objekt "halbautomatische<br />
Facetiermaschinen".<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -44-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Schleifen, Schneiden, Plieren und Trommeln<br />
Halbautomatische Facetierschleif- und Facetierpoliermaschine<br />
Gefährdungen:<br />
Einzugsstellen an Walzen, Quetsch- und Scherstellen an ungesicherten Zuführungen und<br />
Vorschüben, Gefahr durch austretendes Gas<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Begrenzung des maximalen Abstandes zum<br />
Walzendurchmesser auf 8 mm oder Verkleidung bzw.<br />
Schutzleiste anbringen.<br />
Installation einer Notbefehlseinrichtung<br />
Antriebe etc. verkleiden oder abdecken, z. B. bei<br />
pneumatischen Antrieben keine Verletzungsgefahr bei<br />
Kräften < 150 N oder 50 N/cm²<br />
Installation der Gasleitung in festen Rohren,<br />
Ausrüstung der Gebrauchstellen mit<br />
Flammenrückschlagsicherungen und Absperrventilen<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />
gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -45-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Schleifen, Schneiden, Plieren und Trommeln<br />
Maschinen, allgemein<br />
Gefährdungen:<br />
ungeschützt bewegte Maschinenteile,<br />
unkontrolliert bewegte und scharfkantige Teile,<br />
Quetschgefahr zwischen bewegten Maschinenteilen und der Umgebung, Absturzgefahr<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Auswahl der Maschinen entsprechend<br />
ProdSG, 9. ProdSV, CE-Kennzeichnung,<br />
Konformitätserklärung.<br />
Gefahrstellen und Gefahrquellen vermeiden oder<br />
sichern (abdecken).<br />
Störungen und Mängel nur durch Fachpersonal<br />
beseitigen lassen (Betriebsanleitung beachten).<br />
Instandhaltungs- und Einrichtungsarbeiten erst<br />
beginnen, wenn die Gefahr bringende Bewegung zum<br />
Stillstand gekommen und ein unbefugtes, irrtümliches<br />
Ingangsetzen vermieden ist.<br />
Betreten des Maschinenraumes nur bei<br />
Maschinenstillstand.<br />
Schutzmaßnahmen treffen, dass Maschine nicht in<br />
Gang gesetzt werden kann, solange sich noch<br />
Personen im Bearbeitungsraum befinden.<br />
Betriebsanweisungen erstellen (Betriebsarten,<br />
Verhalten bei Störungen, etc.) und Mitarbeiter<br />
regelmäßig unterweisen.<br />
Abschließbaren Betriebsartenwahlschalter vorsehen.<br />
Sichere Lagerung von Material und Werkstücken (z. B.<br />
Stapelvorrichtungen).<br />
Ggf. Podeste mit sicheren Zugängen anbringen<br />
(Ausführung siehe DIN 31003).<br />
Der Spannvorgang und das Lösen ist technisch so zu<br />
gestalten, dass keine Gefährdung für den Bediener<br />
ausgeht.<br />
Alle beweglichen Verdeckungen sowie seitliche und<br />
rückwärtige Maschinenzugänge über Endschalter mit<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -46-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Schleifen, Schneiden, Plieren und Trommeln<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Personenschutzfunktion absichern.<br />
Vorgesetzte verpflichten, darauf zu achten, dass die<br />
Schutzfunktion nicht unwirksam gemacht wird.<br />
Not-Aus-Einrichtungen so anordnen, dass sie schnell,<br />
gefahrlos und leicht erreichbar sind.<br />
Unterspannungsauslösung vorsehen, wenn Gefahr<br />
duch Ausfall und Widerkehr elektrischer Energie.<br />
Ein- und Ausschaltvorrichtungen müssen eindeutig<br />
gekennzeichnet und leicht erreichbar sein.<br />
Regelmäßige Prüfungen durch befähigte Person<br />
durchführen lassen.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, 1 Anwendungsbereich<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />
Prävention<br />
Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -47-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Schleifen, Schneiden, Plieren und Trommeln<br />
Rommelanlage<br />
Gefährdungen:<br />
ungeschützte bewegte Antriebsräder, Riemenantriebe,<br />
Stäube von eingesetzten Poliermitteln und von Beschichtungsstoffen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Verdeckung/Verkleidung von Zahn-, Riemen- und<br />
Kettentrieben; ggf. Umzäunung, Umwehrungen der<br />
sich drehenden Rommeln<br />
Auf Einhaltung der Staubgrenzwerte achten; ggf.<br />
Rommelöffnungen schließen oder absaugen; keine<br />
Krebs erzeugenden Buchen- und Eichenholzstäube<br />
einsetzen<br />
Für Reinigungsarbeiten Sauger einsetzen<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -48-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Schleifen, Schneiden, Plieren und Trommeln<br />
Schleif- und Bürstwerkzeuge<br />
Gefährdungen:<br />
Augenverletzungen, Handverletzungen, Einatmen gesundheitsgefährdender Stäube,<br />
Schleifscheibenzerknall<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG (siehe<br />
Maschinen, allgemein)<br />
Schleifscheibenauswahl nach <strong>BG</strong>V D12 mit z. B.<br />
Konformitätserklärung<br />
Sachgerechte Lagerung der Schleifkörper (waagerecht<br />
oder hochkant)<br />
Aufspannen mit gleich großen Spannflanschen<br />
Klangprobe, Probelauf mind. 1 min<br />
Geprüfte Absauganlagen, Industriestaubsauger,<br />
Entstauber und Absaugtische einsetzen<br />
Ausrüstung der Schleifmaschinen mit einer geeigneten<br />
und widerstandsfähigen Schutzhaube<br />
Abrichten nur mit geeignetem Abrichtwerkzeug<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, 1 Anwendungsbereich<br />
<strong>BG</strong>I 543: Schleifer, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.25: Betreiben von kraftbetriebenen Schleif und<br />
Bürstwerkzeugen, Titel<br />
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), § 1 Anwendungsbereich<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -49-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Schleifen, Schneiden, Plieren und Trommeln<br />
Schleifmaschine halbautomatisch<br />
Gefährdungen:<br />
Quetsch- und Scherstellen an ungesicherten Zuführungen und Vorschüben<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />
beachtet.<br />
Anbringen von Verkleidungen, Verdeckungen oder<br />
Umzäunungen an den Gefahrstellen; bei<br />
pneumatischen Antrieben besteht keine<br />
Verletzungsgefahr bei Kräften < 150 N oder 50 N/cm².<br />
Installation einer Notbefehlseinrichtung.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, 1 Anwendungsbereich<br />
Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -50-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Schleifen, Schneiden, Plieren und Trommeln<br />
Schneidmaschine<br />
Gefährdungen:<br />
Berühren des Diamantsägeblattes, Augenverletzungen durch Splitter<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG<br />
(siehe Maschinen, allgemein)<br />
PSA zur Verfügung stellen (z. B. Schutzbrillen bei<br />
spritzendem Material)<br />
Sägeblatt soweit wie möglich mit fester Schutzhaube<br />
verkleiden.<br />
Gegengewichte sicher befestigen und führen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, 1 Anwendungsbereich<br />
Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -51-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Umgang mit Gefahrstoffen<br />
Auskochen und Farbbrennen z. B. mit Salzsäure oder Salpetersäure u. a.<br />
Zusatzstoffe<br />
Gefährdungen:<br />
Starke Verätzungen und Reizungen beim Einatmen der Dämpfe und Hautkontakt,<br />
Gefahr des Lungenödems,<br />
Gefährliche Reaktionen mit organischen Stoffen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, 1 Anwendungsbereich<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 3 (<strong>BG</strong>ETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten:<br />
Grundsätze der Prävention<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -52-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Umgang mit Gefahrstoffen<br />
Flüssiggas an Kittarbeitsplätzen, Lötplätzen<br />
Gefährdungen:<br />
Brand- und Explosionsgefahr<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Benutzung nur von zugelassenen, geeigneten und<br />
dichten Brennschläuchen sowie Druckminderern,<br />
Schlauchbefestigung mit Schlauchschellen oder -<br />
kappen<br />
Möglichst feste Verlegung in Rohrleitungen<br />
Anzahl der Flaschen im Raum begrenzen bzw. im<br />
Freien mit Schutzschrank aufstellen<br />
Keine Verwendung unter Erdgleiche, z. B. Kellerräume<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V D34: Verwendung von Flüssiggas, § 1: Geltungsbereich<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -53-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Umgang mit Gefahrstoffen<br />
Gefahrstoffe, Bereithalten am Arbeitsplatz<br />
Gefährdungen:<br />
Gefährdungen durch Stoffe; Auslaufen von Gefahrstoffen, gefährliche Reaktionen mit anderen<br />
Stoffen oder der Umgebung, ggf. Brand- und Explosionsgefährdung<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Das Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.<br />
<strong>Die</strong> Lagerung im Betrieb ist organisiert, geeignete<br />
Lagerräume sind vorhanden.<br />
Gefahrstoffe werden nur in Mengen zum Tagesbedarf<br />
am Arbeitsplatz bereit gehalten. <strong>Die</strong> Anforderungen<br />
der TRGS 510, Anlage 9, zur Lagerung von<br />
Kleinmengen in Arbeitsräumen sind erfüllt.<br />
Geprüfte und zugelassene Sicherheitsschränke sind<br />
aufgestellt.<br />
Geeignete, gekennzeichnete Behälter zum<br />
Aufbewahren von Gefahrstoffen stehen bereit.<br />
Stellflächen für Gefahrstoffgebinde (nicht im Verkehrs-,<br />
Flucht- oder Rettungsweg oder etwa vor<br />
Notausgängen) sind ausgewiesen.<br />
<strong>Die</strong> Anforderungen des Objektes Gefahrstoffe, Ab- und<br />
Umfüllen sind erfüllt.<br />
Quellen:<br />
TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Titel<br />
TRbF 20: Läger, Titel<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete Bereiche<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -54-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Umgang mit Gefahrstoffen<br />
Gefahrstoffe, Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern<br />
Gefährdungen:<br />
Gefährdungen durch Stoffe; Zusammenlagerung verschiedener Gefahrstoffe, die ggf. gefährlich<br />
miteinander reagieren können; Auslaufen von Gefahrstoffen; Brand- und Explosionsgefährdungen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Das Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.<br />
Für die Lagerung von Gefahrstoffen werden die<br />
zutreffenden Anforderungen der TRGS 510<br />
beachtet.<br />
Geeignete Lagerräume gemäß Landesbauordnung,<br />
WHG, Betriebssicherheitsverordnung etc., stehen zur<br />
Verfügung.<br />
Für die Lagerung von Kleinmengen bis zu 50 kg in<br />
anderen Räumen als in Lagerräumen sind die<br />
Anforderungen der Anlage 9 der TRGS 510<br />
beachtet.<br />
<strong>Die</strong> Anforderungen des Abschnitts 7 der TRGS 510<br />
zur Zusammenlagerung von Gefahrstoffen sind<br />
beachtet.<br />
<strong>Die</strong> Gefahrstoffausgabe ist geregelt und wird<br />
kontrolliert, ein Verantwortlicher ist bestimmt, der<br />
Lagerbestand dokumentiert.<br />
<strong>Die</strong> Erlaubnis der zuständigen Behörde für die<br />
überwachungsbedürftige Lagerung von leicht- oder<br />
hochentzündlichen Flüssigkeiten (> 10000 l) gemäß<br />
BetrSichV liegt vor.<br />
Ein Explosionsschutzdokument liegt vor.<br />
Eine Betriebsanweisung (Checkliste) ist erstellt.<br />
<strong>Die</strong> Mitarbeiter sind unterwiesen.<br />
Quellen:<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />
TRGS 400: <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel<br />
TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, Titel<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />
<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Titel<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -55-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Umgang mit Gefahrstoffen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 234: Lagereinrichtungen und -geräte, Titel<br />
TRbF 20: Läger, Titel<br />
TRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern,<br />
Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -56-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Umgang mit Gefahrstoffen<br />
Kitten mit Spiritusbrenner<br />
Gefährdungen:<br />
Verbrennungen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Achtung:<br />
- beim Kitten nur geringe Mengen an Spiritus am<br />
Arbeitsplatz vorhalten,<br />
- Brenner auf sicherer Unterlage gegen Kippen<br />
sichern,<br />
- Verwendung von geeigneten Gasanzündern (keine<br />
Einwegfeuerzeuge)<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -57-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Umgang mit Gefahrstoffen<br />
Klebstoffe, manuelle<br />
Gefährdungen:<br />
gesundheitsschädliche Dämpfe, Haut- und Atemwegserkrankungen, Brand- und Explosionsgefahr<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />
Prävention<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -58-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Umgang mit Gefahrstoffen<br />
Organische Lösemittel<br />
Gefährdungen:<br />
Gefährdungen durch Stoffe; Brand- und Explosionsgefährdung, gesundheitsgefährdende Dämpfe in<br />
der Luft am Arbeitsplatz, Hautgefährdung bei Hautkontakt<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Das Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.<br />
Zu den eingesetzten organischen Lösemitteln liegen<br />
die notwendigen Informationen<br />
(Sicherheitsdatenblätter der Hersteller etc. für<br />
Gefahrstoffe vor).<br />
<strong>Die</strong> Verarbeitung erfolgt möglichst im geschlossenen<br />
System.<br />
Bei Nichteinsatz eines geschlossenen Systems: <strong>Die</strong><br />
Tätigkeiten mit organischen Lösemitteln erfolgen an<br />
einem Gefahrstoffarbeitsplatz.<br />
Bei Nichteinsatz eines Gefahrstoffarbeitsplatzes: <strong>Die</strong><br />
Entstehung gesundheitsgefährlicher Dämpfe ist, z. B.<br />
durch den Einsatz von Absaugungen (Punktabsaugun<br />
g an der Freisetzungsstelle), verhindert (<br />
<strong>BG</strong>R 180). Für die Absaugung liegt herstellerseitig die<br />
schriftliche Bestätigung der Wirksamkeit der<br />
Gefahrstofferfassung vor.<br />
<strong>Die</strong> Arbeitsplatzgrenzwerte ( TRGS 900<br />
) von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sind eingehalten.<br />
Raumlufttechnische Maßnahmen sind ergriffen (<br />
<strong>BG</strong>R 121).<br />
<strong>Die</strong> Anforderungen an den Brandschutz gemäß<br />
TRGS 800 sind für die verwendeten Gefahrstoffe<br />
erfüllt.<br />
<strong>Die</strong> Anforderungen an den Explosionsschutz am<br />
Arbeitsplatz und ggf. im Raum gemäß<br />
<strong>BG</strong>R 104 sind realisiert.<br />
Ein Explosionsschutzdokument ist erstellt.<br />
<strong>Die</strong> erforderliche PSA (Schutzhandschuhe, -schürze,<br />
Schutzbrille etc.) steht zur Verfügung.<br />
Das Objekt Hautschutz und Hygiene ist beachtet.<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -59-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Umgang mit Gefahrstoffen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung<br />
(Checkliste) ist erstellt.<br />
<strong>Die</strong> Mitarbeiter sind unterwiesen.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 180: Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Titel<br />
TRGS 800: Brandschutzmaßnahmen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete Bereiche<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />
TRBA 400: Handlungsanleitung zur <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> und für die Unterrichtung der<br />
Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, Titel<br />
TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite<br />
TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, Titel<br />
TRBS 2153: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -60-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Schleiferei<br />
Umgang mit Gefahrstoffen<br />
Wärmeofen<br />
Gefährdungen:<br />
gesundheitsschädliche Dämpfe<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Brennen von Steinen nur im geschlossenen<br />
Wärmeofen<br />
Entstehende Dämpfe sicher nach außen abführen<br />
Gut belüftete Arbeitsräume<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 3 (<strong>BG</strong>ETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten:<br />
Grundsätze der Prävention<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -61-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Werkstatt-, Montagearbeiten<br />
Bohrmaschine<br />
Gefährdungen:<br />
Herumschlagendes Werkzeug, Erfassen von Körperteilen, Handschuhen oder Kleidungsstücken<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG (siehe<br />
Maschinen, allgemein)<br />
leicht erreichbaren Notschalter installieren<br />
Werkstücke wenn möglich einspannen<br />
oder Anschlag verwenden<br />
Unterweisen der Mitarbeiter<br />
Erstellen einer Betriebsanweisung.<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />
gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -62-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Werkstatt-, Montagearbeiten<br />
Bügelsäge, Kreissäge und Trennmaschine<br />
Gefährdungen:<br />
Verletzungen an scharfkantigen Werkstücken, Verletzungen durch Herausschleudern oder<br />
Herumschlagen von Werkstücken und Spänen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG<br />
(siehe Maschinen, allgemein).<br />
Schutzvorrichtungen zur Abdeckung bewegter<br />
Maschinenteile.<br />
Not-Aus-Einrichtungen und Sicherung gegen<br />
Wiederanlauf nach Spannungsausfall.<br />
Sägeblätter bis auf den zum Sägen benötigten Teil<br />
abdecken.<br />
Technische Hilfsmittel zur Verfügung stellen;<br />
(Schiebestock, Parallelanschlag, Hilfsanschlag,<br />
Schablone und Abweisleiste).<br />
Feste Einspannvorrichtungen verwenden.<br />
Zugang zum gefährlichen Arbeitsbereich verhindern;<br />
feststehende Schutzvorrichtungen anbringen.<br />
Staub absaugen - Einzelarbeitsplatz- oder<br />
Gesamtfilteranlage.<br />
PSA (Schutzschuhe, Schutzbrille) zur Verfügung<br />
stellen.<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />
gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.23 : Betreiben von Maschinen zur Holzbe: und -<br />
verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau, Inhalt<br />
Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -63-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Werkstatt-, Montagearbeiten<br />
Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank)<br />
Gefährdungen:<br />
Erfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />
beachtet.<br />
Technische Anforderungen nach <strong>BG</strong>I 547, Kapitel 7.7<br />
sind erfüllt.<br />
Betriebsanweisung ist erstellt.<br />
Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung<br />
unterwiesen;<br />
Unterweisung wird dokumentiert.<br />
Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, ggf.<br />
Haarnetz) ist bereitgestellt.<br />
Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 547: Handwerker, Titel<br />
AB 004: Spanabhebende Metallbearbeitung, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -64-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Werkstatt-, Montagearbeiten<br />
Druckluftbehälter mit Kompressor<br />
Gefährdungen:<br />
Zerknall, ungeschützte bewegte Maschinenteile<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Prüfung vor Inbetriebnahme dokumentieren.<br />
Wiederkehrende Prüfungen durch eine befähigte<br />
Person bei Druckinhaltsprodukt 1000 ≥ PS*V<br />
[bar*l] > 50; innere Prüfung spätestens alle 5 Jahre,<br />
Festigkeitsprüfung spätestens alle 10 Jahre.<br />
Wiederkehrende Prüfungen durch eine zugelassene<br />
Überwachungsstelle bei Druckinhaltsprodukt PS*V<br />
>1000 [bar*l]; innere Prüfung spätestens nach 5<br />
Jahren; Festigkeitsprüfung spätestens nach 10 Jahren.<br />
Bei feuer-, abgas- oder elektrisch beheizten<br />
Druckgeräten zusätzlich äußere Prüfungen<br />
spätestens alle 2 Jahre durchführen.<br />
Prüfbescheinigung am Betriebsort aufbewahren.<br />
Sicherheitseinrichtungen auf Wirksamkeit prüfen und<br />
funktionsfähig erhalten.<br />
Eigenmächtige Veränderung des Abblasdrucks streng<br />
verbieten; auf unverletzte Plomben achten.<br />
Verdichter so aufstellen, dass die Ansaugung von<br />
leicht entzündlichen und entzündlichen Gasen und<br />
Dämpfen ausgeschlossen ist.<br />
Auf Verkleidung beweglicher Antriebsteile (Keilriemen,<br />
Lüfterräder, usw.) achten.<br />
Nur von unterwiesenen Personen bedienen lassen.<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 10 Prüfung der Arbeitsmittel<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />
Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV)<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -65-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Werkstatt-, Montagearbeiten<br />
Flachschleifmaschine, Metallbearbeitung<br />
Gefährdungen:<br />
Herausschleudern von Werkstücken, Quetsch-, Rutsch- und Scherstellen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />
beachtet.<br />
Maschine ist mit Sicherheitsabstand zur Umgebung<br />
(0,5 m) aufgestellt.<br />
Geeignete Fangbleche werden verwendet.<br />
Elektromagnetische Spannvorrichtung ist mit dem<br />
Antrieb verriegelt;<br />
Funktion der Spannvorrichtung wird durch Signallampe<br />
angezeigt.<br />
Mitarbeiter werden unterwiesen;<br />
Unterweisung wird dokumentiert.<br />
Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.<br />
Falls Aluminium bearbeitet wird, sind die<br />
Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz<br />
beachtet.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.25: Betreiben von kraftbetriebenen Schleif und<br />
Bürstwerkzeugen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 109: Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium, Titel<br />
S 017: Leitfaden zur <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> nach Gefahrstoffverordnung,<br />
Werkzeugbau/Schleifmaschine (Schleifen mit wassergemischten KSS)<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -66-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Werkstatt-, Montagearbeiten<br />
Fräsmaschine, Metallbearbeitung<br />
Gefährdungen:<br />
Verletzungen durch Erfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />
beachtet.<br />
Technische Anforderungen nach <strong>BG</strong>I 547, Kapitel 7.3<br />
sind erfüllt.<br />
Betriebsanweisung ist erstellt.<br />
Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung<br />
unterwiesen;<br />
Unterweisung wird dokumentiert.<br />
Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, ggf.<br />
Haarnetz) ist bereitgestellt.<br />
Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 547: Handwerker, Titel<br />
AB 004: Spanabhebende Metallbearbeitung, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -67-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Werkstatt-, Montagearbeiten<br />
Handlötarbeitsplatz<br />
Gefährdungen:<br />
Brand, Kontakt mit heißen Medien, Rauche, Gase und Dämpfe durch Zersetzungsprodukte des<br />
Flussmittels, Stäube von bleihaltiger Krätze, einseitige dynamische Arbeit, Haltearbeit<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Absaugung zur Vermeidung einer Exposition durch<br />
Lötrauche, Ausführung in Abhängigkeit von der<br />
Expositionsdauer (z. B. Lötkolben mit integrierter<br />
Absaugung, Zentralabsaugung mit<br />
Erfassungseinrichtungen, Tischabsaugung mit<br />
Filtereinsatz).<br />
Ggf. regelmäßige Filterwartung organisieren.<br />
Nicht brennbare, verschließbare Behälter zur<br />
Entsorgung von Lotrückständen (Lötkrätze)<br />
bereitstellen.<br />
Regelmäßiges Reinigen der Arbeitsplätze<br />
organisieren.<br />
Hygienemaßnahme am Arbeitsplatz durchsetzen, d.<br />
h.Verbot der Nahrungsaufnahme und des Rauchens.<br />
Ablageeinrichtungen für Lötkolben zur Verfügung<br />
stellen.<br />
Arbeitsplätze den Körpermaßen der Beschäftigten<br />
anpassen und auf ausreichende Verstellmöglichkeiten<br />
achten.<br />
Einseitige, gleichförmige Dauerarbeitsplätze<br />
vermeiden; möglichst variable Gestaltung des<br />
Arbeitsplatzes vorsehen; z. B. Wechsel zwischen<br />
Ausführung im Sitzen und im Stehen.<br />
Erstellen einer Betriebsanweisung.<br />
Unterweisung der Mitarbeiter.<br />
Mutterschutz beachten, d.h. kein Umgang mit Blei.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Inhalt<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -68-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Werkstatt-, Montagearbeiten<br />
Quellen:<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 17 Nationale Ausnahmen von Beschränkungsregelungen<br />
nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006<br />
TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:<br />
Inhalative Exposition, Titel<br />
TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel<br />
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), § 4 Verbot der Beschäftigung<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -69-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Werkstatt-, Montagearbeiten<br />
Handschleifmaschine<br />
Gefährdungen:<br />
Augenverletzungen, Handverletzungen, Brand- und Explosionsgefahr, Schleifscheibenbruch,<br />
Einatmen gesundheitsgefährdender Stäube, Lärm<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Schleifscheibenauswahl nach Arbeitsaufgabe<br />
(Schruppen oder Trennen)<br />
Maximale Umfangsgeschwindigkeit beachten<br />
Aufspannen nur mit Orginalspannflanschen<br />
Klangprobe und Probelauf von mindestens 1 Minute<br />
Dauer durchführen<br />
Werkstück möglichst fixieren<br />
Nur Schleifmaschinen mit Schutzhaube verwenden<br />
Mitarbeiter in der Handhabung (z. B. Ansetzwinkel,<br />
etc.) unterweisen<br />
Funkenflug zu brennbaren oder explosionsfähigen<br />
Stoffen verhindern, evtl. von anderen Arbeitsplätzen<br />
räumlich trennen, bei Bedarf weitere Brandschutzmaß<br />
nahmen treffen<br />
Schutzbrille und ggf. Gehörschutz zur Verfügung<br />
stellen (Persönliche Schutzausrüstung)<br />
Maschine sicher ablegen, Nachlauf berücksichtigen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, 1 Anwendungsbereich<br />
<strong>BG</strong>R/GUV-R 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.25: Betreiben von kraftbetriebenen Schleif und<br />
Bürstwerkzeugen, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 543: Schleifer, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -70-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Werkstatt-, Montagearbeiten<br />
Handspindelpresse<br />
Gefährdungen:<br />
von drehenden Schwengelenden getroffen werden,<br />
Handverletzungen durch niedergehenden Pressstempel<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Siehe auch Presse, allgemein.<br />
<strong>Die</strong> kreisförmige Bahn der Schwengelenden (mit oder<br />
ohne Schwungkugel) muss gesichert sein, z. B. durch<br />
Reifen aus Bandeisen oder Rohr, befestigt an den<br />
Schwengelenden oder Schwunggewichten. <strong>Die</strong> Reifen<br />
müssen mit gelb-schwarzen Streifen gekennzeichnet<br />
sein.<br />
<strong>Die</strong> Spindel muss festgestellt werden können, z. B.<br />
beim Einrichten oder bei Nichtbenutzung.<br />
<strong>Die</strong> Hände müssen gegen Verletzungen durch den<br />
niedergehenden Preßstempel geschützt werden, z. B.<br />
dadurch, dass der Stempelhub möglichst kleiner als 6<br />
mm ist, besser durch Handabweiser oder durch<br />
verdecktes Werkzeug bzw. Schiebewerkzeug.<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />
gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.3 : Pressen der Metallbe- und -verarbeitung, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -71-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Werkstatt-, Montagearbeiten<br />
Hobelmaschine<br />
Gefährdungen:<br />
Handverletzungen und Quetschungen zwischen Hobelschlitten und festen Bauteilen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />
beachtet.<br />
Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG<br />
(siehe Maschinen, allgemein).<br />
Vorlauf der Hobelmaschine so gering wie möglich<br />
einstellen.<br />
Genügend Abstand (mind. 500 mm) zwischen<br />
Schlittenauslauf und festen Gebäude- oder<br />
Maschinenteilen sicherstellen.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, 1 Anwendungsbereich<br />
Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -72-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Werkstatt-, Montagearbeiten<br />
Schlag-, Tafelschere<br />
Gefährdungen:<br />
Unfallgefahr; Sicherungseinrichtungen defekt, nicht vorhanden; zurückschlagender oder<br />
vorkippender Handhebel<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Das bewegliche Obermesser mit Gegengewicht<br />
versehen, um selbständiges Niedergehen zu<br />
verhindern (Foto).<br />
Schutzeinrichtungen (Balkenniederhalter,<br />
Nachschlagsicherung) muss vorhanden sein.<br />
Sicht auf die Schnittlinie darf nicht behindert sein.<br />
Geeignete Sicherung für den Messerbalken in der<br />
hoch gestellten Stellung sicherstellen.<br />
Rückseite der Schere sichern, wenn hineingegriffen<br />
werden kann.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.20 : Betreiben von Maschinen der<br />
Metallbearbeitung, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -73-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Werkstatt-, Montagearbeiten<br />
Schleifmaschinen, Schleifkörper, Schleifbänder<br />
Gefährdungen:<br />
Augenverletzungen, Handverletzungen,<br />
Einatmen gesundheitsgefährdender Stäube, Lärm<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />
beachtet.<br />
Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG<br />
(siehe Maschinen, allgemein).<br />
Schleifscheibenauswahl nach <strong>BG</strong>V D12.<br />
Sachgerechte Lagerung der Schleifkörper.<br />
Aufspannen mit gleich großen Spannflanschen.<br />
Klangprobe, Probelauf mind. 1 min.<br />
Werkstückauflagen bis 3 mm an die Scheibe<br />
heranstellen.<br />
Schutzbrille und ggf. Gehörschutz zur Verfügung<br />
stellen.<br />
Bei häufigem, umfangreichen Trockenschliff<br />
Absaugung installieren (insbesondere bei<br />
Hartmetallstäuben).<br />
Anforderungen für Umgang mit Gefahrstoffen<br />
beachten.<br />
Veranlassen, dass auf die Vollständigkeit und<br />
Wirksamkeit der Schutzhauben geachtet wird.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 543: Schleifer, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, 1 Anwendungsbereich<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, 1<br />
Anwendungsbereich<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.25: Betreiben von kraftbetriebenen Schleif und<br />
Bürstwerkzeugen, Titel<br />
Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)<br />
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), Titel<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -74-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Werkstatt-, Montagearbeiten<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -75-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Werkstatt-, Montagearbeiten<br />
Schweißen und Schneiden<br />
Gefährdungen:<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Geräte und Arbeitsmittel vor Arbeitsbeginn auf<br />
ordnungsgemäßen Zustand prüfen.<br />
Wirksame Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes, ggf.<br />
Atemschutz oder Arbeitsplatzabsaugung.<br />
Abschirmung des Schweißplatzes gegenüber<br />
Arbeitsraum.<br />
Gasflaschen gegen Umfallen sichern; defekte<br />
Gasschläuche austauschen.<br />
Persönliche Schutzausrüstung wie Schutzhandschuhe,<br />
-brille oder -schild benutzen.<br />
Arbeitskleidung nicht mit Sauerstoff abblasen,<br />
Selbstanzündung möglich.<br />
bei Lichtbogenschweißen auf Schutz gegen<br />
Körperdurchstömung achten.<br />
Evtl. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung<br />
(G39).<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte<br />
Verfahren, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -76-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Werkstatt-, Montagearbeiten<br />
Schweißen, autogen (Gasschweißen)<br />
Gefährdungen:<br />
Gefährdungen durch Schweißrauche, Brand- und Explosionsgefährdung, Verbrennungen,<br />
Gefährdung durch optische Strahlung<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Das Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.<br />
<strong>Die</strong> zutreffenden Anforderungen der TRGS 528<br />
sind erfüllt.<br />
<strong>Die</strong> Arbeitsplatzgrenzwerte ( TRGS 900<br />
) von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sind eingehalten.<br />
Nur zugelassene, geprüfte Arbeitsplatzabsaugungen<br />
mit Reinluftrückführung sind im Einsatz. Das<br />
Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle liegt vor.<br />
<strong>Die</strong> notwendigen Maßnahmen zum sicheren Betreiben<br />
der Schweißeinrichtungen gemäß <strong>BG</strong>R 500, Kap. 2.26<br />
, sowie der <strong>BG</strong>I 554 sind erfüllt.<br />
Nur geprüfte, für den Einsatz zugelassene und<br />
ordnungsgemäß gekennzeichnete Druckgasflaschen,<br />
Schläuche, Druckminderer, Brenner sind im Einsatz.<br />
<strong>Die</strong> erforderlichen Maßnahmen gemäß<br />
<strong>BG</strong>R 500, Kap. 2.26, Pkt. 3.8 und <strong>BG</strong>I 563<br />
zur Vermeidung einer Brand- und Explosionsgefährd<br />
ung bei schweißtechnischen Arbeiten außerhalb dafür<br />
eingerichteter Werkstätten sind erfüllt.<br />
Ein Schweißerlaubnisschein liegt für diese Tätigkeiten<br />
vor.<br />
<strong>Die</strong> Grenzwerte für künstliche optische Strahlung (<br />
OStrV) sind eingehalten.<br />
<strong>Die</strong> nach OStrV notwendigen Maßnahmen zum Schutz<br />
des Schweißers (geeignete Arbeitskleidung,<br />
persönliche Schutzausrüstung) und von Dritten (z. B.<br />
Raumabgrenzungen, Abschirmungen, geeignete<br />
Sichtfenster; siehe <strong>BG</strong>R 500, Kap. 2.26, Pkt. 3.3<br />
) sind erfüllt.<br />
<strong>Die</strong> erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />
steht zur Verfügung (Schweißerschutzbrille, -visier,<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -77-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Werkstatt-, Montagearbeiten<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Schutzhandschuhe, Schutzschuhe, Lederschürze).<br />
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung<br />
(Checkliste) ist erstellt.<br />
<strong>Die</strong> Mitarbeiter sind unterwiesen.<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />
<strong>BG</strong>I 554: Gasschweißer, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 593: Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 692: Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag in<br />
Einzelflaschenanlagen, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 743: Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />
Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV)<br />
<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte<br />
Verfahren, Titel<br />
TRAC 204: Acetylenleitungen, Titel<br />
TRAC 208: Acetyleneinzelflaschenanlagen, Titel<br />
TRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern,<br />
Titel<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 7006-1: Schweißrauche - geeignete Lüftungsmaßnahmen, Titel<br />
Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), Titelseite<br />
TRGS 528 - Schweißtechnische Arbeiten, Titel<br />
<strong>BG</strong>HW Kompakt 19: Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -78-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Werkstatt-, Montagearbeiten<br />
Schweißen, Lichtbogen (MIG, MAG, WIG)<br />
Gefährdungen:<br />
Gefährdungen durch Schweißrauche, Gefährdungen durch elektrischen Strom, Brand- und<br />
Explosionsgefährdung, Verbrennungen, Gefährdung durch optische Strahlung<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Das Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.<br />
<strong>Die</strong> zutreffenden Anforderungen der TRGS 528<br />
sind erfüllt.<br />
<strong>Die</strong> Arbeitsplatzgrenzwerte ( TRGS 900<br />
) von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sind eingehalten.<br />
Nur zugelassene, geprüfte Arbeitsplatzabsaugungen<br />
mit Reinluftrückführung sind im Einsatz. Das<br />
Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle liegt vor.<br />
<strong>Die</strong> notwendigen Maßnahmen zum sicheren Betreiben<br />
der Schweißeinrichtungen gemäß <strong>BG</strong>R 500, Kap. 2.26<br />
, sowie der <strong>BG</strong>I 553, insbesondere zur elektrischen<br />
Gefährdung und zu Arbeiten in engen Räumen, sind<br />
erfüllt.<br />
Schweißstromquellen entsprechen den einschlägigen<br />
DIN VDE Bestimmungen; Herstellerbescheinigung,<br />
Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung liegen vor.<br />
<strong>Die</strong> erforderlichen Maßnahmen gemäß<br />
<strong>BG</strong>R 500, Kap. 2.26, Pkt. 3.8 und <strong>BG</strong>I 563<br />
zur Vermeidung einer Brand- und Explosionsgefährdu<br />
ng bei schweißtechnischen Arbeiten außerhalb dafür<br />
eingerichteter Werkstätten sind erfüllt.<br />
Ein Schweißerlaubnisschein liegt für diese Tätigkeiten<br />
vor.<br />
<strong>Die</strong> Grenzwerte für künstliche optische Strahlung (<br />
OStrV) sind eingehalten.<br />
<strong>Die</strong> nach OStrV notwendigen Maßnahmen zum Schutz<br />
des Schweißers (geeignete Arbeitskleidung,<br />
persönliche Schutzausrüstung) und von Dritten (z. B.<br />
Raumabgrenzungen, Abschirmungen, Vorhänge,<br />
geeignete Sichtfenster; siehe <strong>BG</strong>R 500, Kap. 2.26,<br />
Pkt. 3.3 und <strong>BG</strong>I 553, Pkt. 6) sind erfüllt.<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -79-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Werkstatt-, Montagearbeiten<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
<strong>Die</strong> erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />
steht zur Verfügung (Schweißerschutzbrille, -visier,<br />
Schutzhandschuhe, Schutzschuhe, Lederschürze).<br />
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung<br />
ist erstellt.<br />
<strong>Die</strong> Mitarbeiter sind unterwiesen.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 553: Lichtbogenschweißer, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 593: Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte<br />
Verfahren, Titel<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 7006-1: Schweißrauche - geeignete Lüftungsmaßnahmen, Titel<br />
<strong>BG</strong>HW Kompakt 19: Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten<br />
TRGS 528 - Schweißtechnische Arbeiten, Titel<br />
Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), Titelseite<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -80-
Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatt<br />
Werkstatt-, Montagearbeiten<br />
Tischbohrmaschine, Ständerbohrmaschine<br />
Gefährdungen:<br />
herumschlagendes Werkstück; Erfassen von Körperteilen, Handschuhen oder Kleidungsstücken<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG<br />
(siehe Maschinen, allgemein).<br />
Leicht erreichbaren Notausschalter installieren, z. B.<br />
Fußtaster.<br />
Bohrmaschine an der Werkbank verschrauben.<br />
Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeitern<br />
bekanntmachen.<br />
Schutzmaßnahmen beim Umgang mit<br />
Kühlschmierstoffen beachten.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.20 : Betreiben von Maschinen der<br />
Metallbearbeitung, 1 Anwendungsbereich<br />
Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -81-
Inhaltsverzeichnis<br />
Edelsteinschleifereien, Edel- und Schmucksteine, synthetische Steine,<br />
Steingravierereien, Diamant 1<br />
Büro 1<br />
Büroarbeiten 1<br />
Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume 1<br />
Arbeitsplätze: Bildschirm/Büro 3<br />
Elektrische Betriebsmittel, Büro 4<br />
Gesamter Betrieb 5<br />
Alle Tätigkeiten 5<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorge 5<br />
Beschaffung technischer Arbeitsmittel 6<br />
Betriebsanweisung 7<br />
Betriebsarzt 8<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein 9<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Prüfung 11<br />
Erste Hilfe 12<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit 13<br />
Fremdfirmen 14<br />
Gefahrstoffe, allgemein 15<br />
Heben und Tragen von Lasten 18<br />
Lärm 19<br />
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 21<br />
Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte 22<br />
Regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln 23<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung 24<br />
Sicherheitsbeauftragte 25<br />
Unternehmermodell 26<br />
Unterweisungen der Mitarbeiter 27<br />
Arbeitsräume allgemein 28<br />
Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume 28<br />
Brandschutz 30<br />
Seite -I-
Inhaltsverzeichnis<br />
Verkehr: Fluchtwege, Notausgänge 31<br />
Verkehrswege 32<br />
Schleiferei 34<br />
Lager- und Transportarbeiten 34<br />
Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler) 34<br />
Krane 35<br />
Regale 36<br />
Transportmittel, handbetrieben 37<br />
Schleifen, Polieren, Schneiden von Edelsteinen (Expositionen) 38<br />
Bestrahlte Edelsteine 38<br />
Gefahrstoffe aus Edelsteinen 39<br />
Kühlschmierstoffe (KSS) 40<br />
Polieren mit Bleischeiben 41<br />
Quarzfeinstaub 42<br />
Siliciumcarbid-Feinstaub 43<br />
Schleifen, Schneiden, Plieren und Trommeln 44<br />
Bürstenschleifmaschine 44<br />
Halbautomatische Facetierschleif- und Facetierpoliermaschine 45<br />
Maschinen, allgemein 46<br />
Rommelanlage 48<br />
Schleif- und Bürstwerkzeuge 49<br />
Schleifmaschine halbautomatisch 50<br />
Schneidmaschine 51<br />
Umgang mit Gefahrstoffen 52<br />
Auskochen und Farbbrennen z. B. mit Salzsäure oder Salpetersäure u. a.<br />
Zusatzstoffe 52<br />
Flüssiggas an Kittarbeitsplätzen, Lötplätzen 53<br />
Gefahrstoffe, Bereithalten am Arbeitsplatz 54<br />
Gefahrstoffe, Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern 55<br />
Kitten mit Spiritusbrenner 57<br />
Klebstoffe, manuelle 58<br />
Seite -II-
Inhaltsverzeichnis<br />
Organische Lösemittel 59<br />
Wärmeofen 61<br />
Werkstatt 62<br />
Werkstatt-, Montagearbeiten 62<br />
Bohrmaschine 62<br />
Bügelsäge, Kreissäge und Trennmaschine 63<br />
Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank) 64<br />
Druckluftbehälter mit Kompressor 65<br />
Flachschleifmaschine, Metallbearbeitung 66<br />
Fräsmaschine, Metallbearbeitung 67<br />
Handlötarbeitsplatz 68<br />
Handschleifmaschine 70<br />
Handspindelpresse 71<br />
Hobelmaschine 72<br />
Schlag-, Tafelschere 73<br />
Schleifmaschinen, Schleifkörper, Schleifbänder 74<br />
Schweißen und Schneiden 76<br />
Schweißen, autogen (Gasschweißen) 77<br />
Schweißen, Lichtbogen (MIG, MAG, WIG) 79<br />
Tischbohrmaschine, Ständerbohrmaschine 81<br />
Seite -III-