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Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM

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<strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />

Betrieb:<br />

Edelsteinschleiferei<br />

Abteilung:<br />

Ersteller:<br />

Erste Beurteilung<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

Wiederholte Beurteilung<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Büro<br />

Büroarbeiten<br />

Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume<br />

Gefährdungen:<br />

Unzureichende Abmessungen<br />

Unzuträgliches Klima<br />

Psychosoziale Belastungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Bei den Abmessungen der Arbeitsräume ist die<br />

ArbStättV Anhang Nr. 1.2 (1) beachtet.<br />

Empfehlung:<br />

Grundfläche mindestens 8 m² - Raumhöhe mindestens<br />

2,50 m; mit Staffelung:<br />

Grundfläche > 50 m² - Raumhöhe mindestens 2,75 m;<br />

Grundfläche >100 m² - Raumhöhe mindestens 3,00 m;<br />

Grundfläche >2000 m² - Raumhöhe mindestens 3,25<br />

m.<br />

Für die Anordnung von Fenstern, Oberlichter und<br />

Lüftungsvorrichtungen ist die ArbStättV Anhang Nr.<br />

1.6, für Fenster und Oberlichter sind die<br />

ASR 7/ 1 beachtet.<br />

Zur Beleuchtung der Arbeitsräume sind die ArbstättV<br />

Anhang Nr. 3.4 sowie die <strong>BG</strong>R 131 Teil 1 und Teil 2<br />

beachtet.<br />

Bei den Bewegungsflächen an Arbeitsplätzen ist die<br />

ArbStättV Anhang Nr. 3.1 beachtet.<br />

Empfehlung: Freie Bewegungsfläche mindestens 1,5<br />

m², Breite mindestens 1 m.<br />

Bei den Lufträumen an Arbeitsplätzen ist die ArbStättV<br />

Anhang Nr. 1.2 (3) beachtet.<br />

Empfehlung für den Mindestluftraum:<br />

je ständig anwesendem Beschäftigten<br />

- bei überwiegend sitzender Tätigkeit 12 m³,<br />

- bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit 15 m³,<br />

- bei schwerer körperlicher Arbeit 18 m³;<br />

je anderer Person, die sich nicht nur vorübergehend<br />

dort aufhält, 10 m³<br />

(z. B. durchschittliche Anzahl der Kunden).<br />

Zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnun<br />

g sind die ASR A 1.3 beachtet.<br />

Zur Sicherheitsbeleuchtung und zu optischen<br />

Sicherheitsleitsystemen sind die ASR A3.4/3<br />

beachtet.<br />

Für Atemluft und Raumtemperatur sind die ArbstätttV<br />

ASR 5 und ASR A3.5 beachtet; zum Klima siehe auch<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -1-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Büro<br />

Büroarbeiten<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

5 beachtet; zum Klima siehe auch <strong>BG</strong>I 7003.<br />

Zu Sitzgelegenheiten sind die ASR 25/1<br />

beachtet.<br />

Ergonomisch günstige Stühle nach Prüfliste<br />

sind zur Vefügung gestellt.<br />

<strong>Die</strong> Funktionen der Stühle wurde den Mitarbeitern<br />

erklärt.<br />

Bei Sozialräumen sind die ArbStättV § 6<br />

Abs. 2 bis 6 und der Anhang Nr. 4.1 beachtet.<br />

Außerdem sind bei Waschräumen die<br />

ASR 35/1-4, bei Toilettenräumen die ASR 37/1<br />

beachtet.<br />

Außerdem sind bei Pausenräumen die<br />

ASR 29/1-4, bei Umkleideräumen die ASR 34/1-5<br />

beachtet.<br />

Beleuchtung und Sicherheitssysteme werden von<br />

beauftragten Personen (Sachkundigen) geprüft.<br />

Empfehlung für Prüffristen:<br />

Beleuchtung 3 Jahre, Sicherheitssysteme 2 Jahre,<br />

Sicherheitsbeleuchtung 1 Jahr.<br />

Quellen:<br />

Arbeitsstätten-Richtlinien - Inhalt<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I 523: Mensch und Arbeitsplatz, Titel<br />

ASR A3.4: Beleuchtung, Titelseite<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -2-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Büro<br />

Büroarbeiten<br />

Arbeitsplätze: Bildschirm/Büro<br />

Gefährdungen:<br />

Einseitige Körperhaltung bei sitzender Tätigkeit, Rückenprobleme, Verspannungen, Kopfschmerz,<br />

psychische Belastungen, Informationsüberlastung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Bei der Einrichtung von Büroarbeitplätzen sind die <strong>BG</strong>I<br />

650 Nr. 7.3 beachtet.<br />

Schränke sind standsicher aufgestellt, kippen auch bei<br />

geöffneten Auszügen oder Schubläden nicht.<br />

Schubläden und Auszüge sind gegen Herausfallen<br />

gesichert.<br />

Zu Stühlen sind die <strong>BG</strong>R 650 Nr. 7.3.2 beachtet; siehe<br />

auch Prüfliste.<br />

Stuhlrollen sind den Bodenbelägen angepasst.<br />

Zur Arbeitsumgebung ist <strong>BG</strong>I 650 Nr. 7.4<br />

beachtet.<br />

Bildschirmarbeitsplätze:<br />

Zu Auswahl und Anordnung von Bildschirm, Tastatur<br />

usw. sind die <strong>BG</strong>I 650 Nr. 7.2 beachtet.<br />

Der Wechsel von Arbeitshaltungen (dynamisches<br />

Sitzen) und Ausgleichsgymnastik wird empfohlen.<br />

Für Pausen oder wechselnde Tätigkeiten ist gesorgt.<br />

Mitarbeitern an Bildschirmarbeitsplätzen werden<br />

Vorsorgeuntersuchungen nach der ArbMedVV<br />

Anhang Teil 4 angeboten.<br />

<strong>Die</strong> Untersuchungsanlässe und -fristen nach der<br />

Handlungsanleitung <strong>BG</strong>I/GUV-I 504-37<br />

sind berücksichtigt.<br />

Quellen:<br />

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 504-37: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge<br />

'Bildschirmarbeitsplätze', Titel<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I 7004: Klima im Büro, Titel<br />

ASR 25/1: Sitzgelegenheiten<br />

Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -3-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Büro<br />

Büroarbeiten<br />

Elektrische Betriebsmittel, Büro<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährliche Körperströme,<br />

Stolpern, Stürzen, Leitungsbeschädigung;<br />

Brandgefahr<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Regelmäßige Prüfungen nach <strong>BG</strong>V A3 veranlassen<br />

erforderliche Prüffristen ermitteln und festlegen<br />

- elektrische Anlagen, ortsfeste Büromaschinen,<br />

Personalcomputer - mind. alle 4 Jahre;<br />

ortsveränderliche Betriebsmittel, z. B.<br />

Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen,<br />

bewegliche Anschlussleitungen mit Stecker mind. alle<br />

2 Jahre<br />

Leitungen geschützt verlegen, z. B. bei Neubauten<br />

Elektroanschlüsse an geeigneten Stellen und in<br />

ausreichender Zahl vorsehen, alternativ Kabelbrücken<br />

verwenden<br />

Beschäftigte im sicheren Umgang mit elektrischen<br />

Betriebsmitteln unterweisen<br />

Wärmegeräte, Kaffeemaschinen etc. auf feuerfeste<br />

Unterlage stellen und zum Feierabend vom Netz<br />

trennen<br />

Sichtkontrolle auf erkennbare Mängel vor der<br />

Benutzung<br />

Reparaturen nur durch eine Elektrofachkraft<br />

durchführen lassen; mit nassen Händen keine<br />

elektrischen Geräte anfassen<br />

Quellen:<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 8 Übergangsvorschriften<br />

<strong>BG</strong>V A3: § 5 Prüfungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 10 Prüfung der Arbeitsmittel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -4-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />

Gefährdungen:<br />

Gesundheitliche Eignung und gesundheitliche Belastungen erkennen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />

organisieren, wenn die Beschäftigten Umgang mit<br />

bestimmten Gefahrstoffen, Krebs erzeugenden<br />

Gefahrstoffen haben oder gefährdende Tätigkeiten<br />

ausführen.<br />

Beispiel: -Arbeiten in Lärmbereichen<br />

-Tragen von Atemschutzgeräten<br />

Erstuntersuchung: Beschäftigte vor Beginn der<br />

Tätigkeit untersuchen lassen<br />

Nachuntersuchung: wiederholte Untersuchung<br />

während der Beschäftigung zur Überwachung des<br />

Gesundheitszustandes in den vorgegebenen Fristen<br />

organisieren.<br />

Vorsorgekartei führen und wie Personalunterlagen<br />

aufbewahren<br />

Vorsorgeuntersuchungen durch einen ermächtigten<br />

Arzt durchführen lassen<br />

Quellen:<br />

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel<br />

MB 011: Sicher Arbeiten mit Gefahrstoffen, 6 Übersicht über das Gefahrstoffrecht<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -5-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Beschaffung technischer Arbeitsmittel<br />

Gefährdungen:<br />

Betrieb sicherheitstechnisch mangelhafter Arbeitsmittel<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Bestellung technischer Arbeitsmittel, die dem Geräteund<br />

Produktsicherheitsgesetz und den<br />

Unfallverhütungsvorschriften entsprechen:<br />

- mit CE- Kennzeichen,<br />

- Konformitätserklärung des Herstellers,<br />

- Betriebsanleitung in deutscher Sprache,<br />

- Angaben von Geräuschemissionswerten<br />

(gilt auch für Eigenbaumaschinen).<br />

Beschaffungsvorschriften vor Auftragsvergabe<br />

schriftlich fixieren.<br />

Gebrauchte Maschinen, die vor dem 1. Januar 1993<br />

bereits in Betrieb waren oder bis zum 31. Februar<br />

1994 nach nationalen Vorschriften gebaut wurden,<br />

müssen mindestens der<br />

Betriebssicherheitsverordnung und den<br />

Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.<br />

Vor der Inbetriebnahme ist die sicherheitstechnische<br />

Abnahme unter Einbeziehung der Sicherheitsfachkraft<br />

durchzuführen. Gegebenenfalls ist der Betriebsarzt<br />

hinzuziehen.<br />

Quellen:<br />

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 1: Grundsatz<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -6-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Betriebsanweisung<br />

Gefährdungen:<br />

Krebs erzeugende Stoffe, Fehlverhalten durch mangelnde Information<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Erstellung einer Betriebsanweisung für Stoffe,<br />

Verfahren und die Verwendung von Apparaturen und<br />

Anlagen, die zu einer Gefährdung führen können und<br />

in der die besonderen gesundheitsgefährlichen<br />

Eigenschaften der Krebs erzeugenden Stoffe<br />

dargelegt werden<br />

Hinweis auf die beim Umgang auftretenden Gefahren<br />

und die besonderen Schutzmaßnahmen<br />

Unterweisung der Mitarbeiter mindestens 1 x jährlich<br />

anhand der Betriebsanweisungen und Aufzeichnung<br />

der Unterweisungen<br />

Siehe Prüfliste Betriebsanweisung<br />

Quellen:<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

TRGS 526: Laboratorien, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -7-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Betriebsarzt<br />

Gefährdungen:<br />

Mängel in der Arbeitsorganisation, unzureichende Beratung in arbeitsmedizinischen und<br />

gesundheitlichen Fragen, z. B. arbeitsbedingte Erkrankungen, langfristig wirkende<br />

Gesundheitsgefahren, ergonomische Fehlbelastungen, Alkoholabhängigkeit, Sucht, Depression,<br />

Berufskrankheiten, psychische Belastungen, mangelnde Eignung für den Arbeitsplatz, Allergien,<br />

Erste Hilfe<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

<strong>Die</strong> sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische<br />

Betreuung ist nach DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte<br />

und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" organisiert.<br />

<strong>Die</strong> Aufgaben und Einsatzzeiten der Grundbetreuung<br />

sind ermittelt. Sie richten sich nach der Anzahl der<br />

Beschäftigten und dem gewählten Betreuungsmodell:<br />

- Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, die die<br />

Regelbetreuung gewählt haben, errechnet sich die<br />

Grundbetreuung nach Anlage 1.<br />

- Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten, die die<br />

Regelbetreuung gewählt haben, errechnet sich die<br />

Grundbetreuung nach Anlage 2.<br />

- Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten, die das<br />

Unternehmermodell gewählt haben, gilt<br />

Anlage 3 mit festen Betreuungsfristen.<br />

<strong>Die</strong> Aufgaben und Leistungen sowie der zeitliche<br />

Umfang der zusätzlichen betriebsspezifischen<br />

Betreuung ist ermittelt und festgelegt (mögliche<br />

Aufgabenfelder siehe Anhang 4).<br />

Eine Beratung vom Betriebsarzt und von der Fachkraft<br />

für Arbeitssicherheit hat statt gefunden.<br />

<strong>Die</strong> vereinbarten Ergebnisse sind schriftlich<br />

dokumentiert.<br />

Quellen:<br />

DGUV Vorschrift 2 (<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Titel<br />

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 2: Bestellung von Betriebsärzten<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -8-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährliche Körperströme,<br />

Lichtbogen,<br />

Brände<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Sicherstellen, dass nur einwandfreie elektrische<br />

Anlagen und Betriebsmittel benutzt werden.<br />

Errichten, Warten, Reparieren und Instandsetzen unter<br />

Beachtung der einschlägigen VDE-Bestimmungen und<br />

der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen<br />

und Betriebsmittel" (<strong>BG</strong>V A3) nur durch eine<br />

Elektrofachkraft bzw. unter Leitung und Aufsicht einer<br />

Elektrofachkraft.<br />

Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und<br />

Betriebsmittel organisieren.<br />

Empfohlene Prüffristen siehe Tabelle 1a<br />

aus der <strong>BG</strong>V A3 §5.<br />

Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B.<br />

Handbohrmaschinen, Handleuchten) müssen für den<br />

jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein.<br />

Sicherstellen, dass Zugänge zu elektrischen<br />

Betriebsstätten und Verteilungen stets freigehalten<br />

werden, Kennzeichnen kann sinnvoll sein.<br />

Beschäftigte über die Gefahren des elektrischen<br />

Stromes und die sichere Handhabung elektrischer<br />

Betriebsmittel (Betriebsanweisung) unterweisen<br />

(Prüfliste).<br />

In leitfähigen engen Räumen sind besondere<br />

Maßnahmen nach <strong>BG</strong>I 594 erforderlich.<br />

Auf Baustellen nur elektrische Betriebsmittel<br />

verwenden, die den Anforderungen (<strong>BG</strong>I 608)<br />

entsprechen.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach<br />

Einsatzbedingungen, Titel<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und<br />

Montagestellen, Titel<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -9-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A3: Titelseite: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

<strong>BG</strong>I 548: Elektrofachkräfte, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -10-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Prüfung<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährliche Körperströme,<br />

Lichtbogen,<br />

Brände<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten<br />

Inbetriebnahme und nach Änderungen und<br />

Instandsetzungen von einer Elektrofachkraft oder unter<br />

Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen<br />

lassen.<br />

Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und<br />

Betriebsmittel organisieren, z. B. elektrische Anlagen<br />

und ortsfeste Betriebsmittel alle 4 Jahre - ggf. auch<br />

private Geräte (z. B. Kaffeemaschine) einbeziehen.<br />

Für ortsveränderliche Betriebsmittel gilt ein Richtwert<br />

von 6 Monaten - je nach Einsatzort und Fehlerquote<br />

können sich kürzere oder längere Prüffristen ergeben.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A3: § 5 Prüfungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -11-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Erste Hilfe<br />

Gefährdungen:<br />

Mangelhafte erste Hilfe bei Unfällen und Gesundheitsstörungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Einen Ersthelfer ausbilden lassen. <strong>Die</strong><br />

Lehrgangsgebühren trägt Ihre Berufsgenossenschaft.<br />

Erste-Hilfe-Material schnell erreichbar und leicht<br />

zugänglich bereithalten. Minimum ist ein kleiner<br />

Verbandkasten C nach DIN 13157; regelmäßig<br />

kontrollieren und bei Bedarf ergänzen.<br />

Aufbewahrungsort von Erste-Hilfe-Material mit<br />

Rettungszeichen kennzeichnen und den Beschäftigten<br />

bekannt machen.<br />

Erste-Hilfe-Leistungen im Verbandbuch eintragen,<br />

Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahren. Verbandbuch<br />

kann unter www.bgetem.de heruntergeladen und<br />

ausgedruckt oder bestellt werden.<br />

Notruf ermöglichen (Telefon); Notrufnummern bekannt<br />

machen (z. B. Rettungsleitstelle, Ärzte).<br />

Beschäftigte über das Verhalten bei Unfällen<br />

unterweisen.<br />

Quellen:<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 503: Anleitung zur Ersten Hilfe, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 510-1: Erste Hilfe (Plakat), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -12-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

Gefährdungen:<br />

Mängel in der Arbeitsorganisation, unzureichende Beratung in sicherheitstechnischen Fragen, z.B.<br />

bei der Planung und Gestaltung von Arbeitsverfahren, bei der gesundheitsgerechten Gestaltung der<br />

Arbeitsabläufe, bei der Prävention von Unfällen, Berufserkrankungen und arbeitsbedingten<br />

Gesundheitsgefahren, bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

<strong>Die</strong> sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische<br />

Betreuung ist nach DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte<br />

und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" organisiert.<br />

<strong>Die</strong> Aufgaben und Einsatzzeiten der Grundbetreuung<br />

sind ermittelt. Sie richten sich nach der Anzahl der<br />

Beschäftigten und dem gewählten Betreuungsmodell:<br />

- Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, die die<br />

Regelbetreuung gewählt haben, errechnet sich die<br />

Grundbetreuung nach Anlage 1<br />

- Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten, die die<br />

Regelbetreuung gewählt haben, errechnet sich die<br />

Grundbetreuung nach Anlage 2.<br />

- Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten, die das<br />

Unternehmermodell gewählt haben, gilt<br />

Anlage 3 mit festen Betreuungsfristen.<br />

<strong>Die</strong> Aufgaben und Leistungen sowie der zeitliche<br />

Umfang der zusätzlichen betriebsspezifischen<br />

Betreuung ist ermittelt und festgelegt (mögliche<br />

Aufgabenfelder siehe Anhang 4).<br />

Eine Beratung vom Betriebsarzt und von der Fachkraft<br />

für Arbeitssicherheit hat statt gefunden.<br />

<strong>Die</strong> vereinbarten Ergebnisse sind schriftlich<br />

dokumentiert.<br />

Quellen:<br />

DGUV Vorschrift 2 (<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -13-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Fremdfirmen<br />

Gefährdungen:<br />

je nach Art der Tätigkeit, Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber, die an einem Arbeitsplatz tätig sind und<br />

sich gegenseitig gefährden<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Koordinator bestellen. Aufgabe: Zur Vermeidung einer<br />

möglichen gegenseitigen Gefährdung, die Arbeiten<br />

aufeinander abstimmen. Der Koordinator hat zu<br />

diesem Zweck Weisungsbefugnis gegenüber den<br />

Auftragnehmern und deren Beschäftigten.<br />

Sich mit anderen Arbeitgebern gegenseitig über die<br />

mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit<br />

und Gesundheit der Beschäftigten unterrichten und<br />

Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren<br />

abstimmen.<br />

Sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die<br />

Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem<br />

Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre<br />

Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in<br />

seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten<br />

haben.<br />

Quellen:<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 8: Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 6 (<strong>BG</strong>ETF) Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer: Grundsätze der Prävention<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -14-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Gefahrstoffe, allgemein<br />

Gefährdungen:<br />

Gefahrstoff bedingte Gesundheitsgefahren durch Einatmen, Hautkontakt oder physikalisch<br />

chemische Reaktion, je nach Einstufung, Gefährlichkeitsmerkmal und betriebliche<br />

Einsatzbedingungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Informationsbeschaffung über Arbeitsstoffe im Betrieb<br />

(Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt,<br />

Produktinformationen etc. des Herstellers,<br />

Lieferanten).<br />

Eine Prüfung, ob bereits bestehende konkrete<br />

Regelungen (Stand der Technik) vorliegen, ist erfolgt:<br />

Konkrete TRGS (siehe TRGS-Verzeichnis unter<br />

www.baua.de),<br />

<strong>BG</strong>R, <strong>BG</strong>I (siehe www.arbeitssicherheit.de und <strong>BG</strong>I<br />

790-001),<br />

Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK, siehe<br />

TRGS 420) oder Expositionsbeschreibungen der <strong>BG</strong><br />

<strong>ETEM</strong>.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> entsprechend<br />

Gefahrstoffverordnung und TRGS 400<br />

ist durchgeführt (siehe auch Leitfaden der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>,<br />

S 017).<br />

Ein Gefahrstoffverzeichnis ist erstellt.<br />

Ein betriebliches Freigabeverfahren für Gefahrstoffe<br />

(Ziel: Reduzierung der Stoffvielfalt im Betrieb) ist<br />

organisiert.<br />

Ein Verfahren zur Substitutionsprüfung (siehe<br />

TRGS 600) ist organisiert und dokumentiert. Es wird<br />

u.a. geprüft, ob möglichst ungefährliche Ersatzstoffe<br />

eingesetzt werden können.<br />

Art und Höhe der Gefährdungen durch Gefahrstoffe in<br />

der Luft am Arbeitsplatz (inhalative Gefährdungen)<br />

sind ermittelt, bewertet und dokumentiert, ggf. sind<br />

Messungen in der Luft am Arbeitsplatz durchgeführt<br />

(eigene orientierende Messung, Messung durch<br />

anerkannte Messstelle oder <strong>BG</strong>, siehe<br />

TRGS 402).<br />

Art und Höhe der Hautgefährdungen durch<br />

TRGS 401).<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -15-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

fe (dermale Gefährdungen) sind ermittelt, bewertet und<br />

dokumentiert (siehe TRGS 401).<br />

Besondere Schutzmaßnahmen beim Einsatz<br />

krebserzeugender, fortpflanzungsgefährdender oder<br />

erbgutverändernder Stoffe sind getroffen.<br />

<strong>Die</strong> Rangfolge der Schutzmaßnahmen<br />

ist beachtet (siehe TRGS 500).<br />

Physikalisch-chemische Gefährdungen sind ermittelt,<br />

bewertet und dokumentiert, ein ggf. notwendiges<br />

Explosionsschutzdokument ist erstellt.<br />

Arbeitsplatz- und stoffspezifische Betriebsanweisunge<br />

n und ggf. Hautschutzpläne sind erstellt.<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter sind unterwiesen (mit Dokumentation,<br />

incl. Unterschrift der unterwiesenen Person). Eine<br />

arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung<br />

(Betriebsarzt) ist sichergestellt.<br />

Ggf. stehen besondere Erste-Hilfe-Einrichtungen (z. B.<br />

Augendusche, Notdusche) zur Verfügung und werden<br />

gepflegt.<br />

Ggf. erforderliche persönliche Schutzausrüstung<br />

(PSA), inkl. Hautschutzmittel wurden fachkundig<br />

ausgewählt und stehen zur Verfügung.<br />

<strong>Die</strong> ggf. notwendige Arbeitsmedizinsche Vorsorge ist<br />

organisiert (siehe ArbMedVV).<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Titel<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />

<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />

S 017: Leitfaden zur <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> nach Gefahrstoffverordnung, Titel<br />

TRGS 400: <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel<br />

TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen, Titel<br />

TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:<br />

Inhalative Exposition, Titel<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -16-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Quellen:<br />

TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite<br />

TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel<br />

TRGS 560: Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und<br />

fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben, Titel<br />

TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, Titel<br />

TRGS 903: Biologische Grenzwerte, Titel<br />

TRGS 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender<br />

Stoffe, Titel<br />

TRGS 906: Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3<br />

GefStoffV, Titel<br />

TRGS 907: Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden<br />

Stoffen, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 790-001: <strong>BG</strong>/<strong>BG</strong>IA-Empfehlungen für die <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> nach der<br />

Gefahrstoffverordnung - Allgemeiner Teil, Titel<br />

TRGS 600: Substitution, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -17-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Heben und Tragen von Lasten<br />

Gefährdungen:<br />

Häufiges, zu schweres oder falsches Heben und Tragen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Hebe- und Tragetätigkeiten werden nach der<br />

Leitmerkmalmethode bewertet;<br />

Geeignete Transport-, Hebe- und Tragehilfen sind<br />

bereitgestellt,<br />

erhöhte Belasungen werden vermieden<br />

Mitarbeiter werden unterwiesen<br />

Unterweisungshilfe rückenschonendes Heben und<br />

Tragen<br />

Unterweisung wird dokumentiert.<br />

Eine arbeitsmedizinische Beratung wird angeboten.<br />

Quellen:<br />

Berufskrankheiten - Verordnung (BKV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I 523: Mensch und Arbeitsplatz, Titel<br />

Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), Titelseite<br />

Mutterschutzgesetz (MuschG), § 4 Weitere Beschäftigungsverbote<br />

<strong>BG</strong>I 582: Transport- und Lagerarbeiten, 1 Gefährdungen...<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -18-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Lärm<br />

Gefährdungen:<br />

Lärm<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Art, Ausmaß und Dauer der Exposition durch Lärm auf<br />

die Beschäftigten ist ermittelt.<br />

<strong>Die</strong> Arbeitsbereiche, in denen die oberen<br />

Auslösewerte Lex,8h = 85 dB(A) erreicht oder<br />

überschritten werden, sind als Lärmbereiche<br />

gekennzeichnet, ein Programm mit technischen und<br />

organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung der<br />

Lärmexposition ist ausgearbeitet und umgesetzt.<br />

Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach G20<br />

werden bei Tätigkeiten mit Lärmexposition angeboten,<br />

wenn die unteren Auslösewerte von Lex,8h = 80 dB(A)<br />

überschritten werden. Sind die oberen Auslösewerte<br />

von Lex,8h = 85 dB(A) erreicht oder überschritten,<br />

werden Pflichtuntersuchungen veranlasst.<br />

Beim Einkauf neuer Maschinen werden bei gleicher<br />

Eignung Maschinen mit der geringsten Lärmemission<br />

(nach Herstellerangaben) bestellt.<br />

Mitarbeiter werden regelmäßig über Risiken und<br />

Schutzmaßnahmen unterwiesen und zum Tragen von<br />

Gehörschutzmittel motiviert.<br />

Werden die unteren Auslösewerte nicht eingehalten,<br />

wird geeigneter persönlicher Gehörschutz zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

Erreicht oder überschreitet die Lärmexposition am<br />

Arbeitsplatz die oberen Auslösewerte, wird dafür<br />

gesorgt, dass die Beschäftigten den persönlichen<br />

Gehörschutz bestimmungsgemäß verwenden und<br />

dass der auf das Gehör des Beschäftigten einwirkende<br />

Lärm die maximal zulässigen Expositionswerte LEX,8h<br />

= 85 dB(A) nicht überschreitet.<br />

Quellen:<br />

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel<br />

<strong>BG</strong>R/GUV-R 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel<br />

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), § 1<br />

Anwendungsbereich<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -19-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -20-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />

Gefährdungen:<br />

Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren. Beispielhaft: Hörschäden, Fußverletzungen,<br />

Augenverletzungen, Handverletzungen, Absturz, Ersticken<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Gefährdungen ermitteln, Persönliche<br />

Schutzausrüstung festlegen.<br />

Geeignete Persönliche Schutzausrüstung auswählen,<br />

Mitarbeiter an der Auswahl beteiligen (dies steigert die<br />

Akzeptanz).<br />

Persönliche Schutzausrüstung sachgerecht reinigen,<br />

pflegen und aufbewahren.<br />

Beschäftigte im Benutzen der Persönlichen<br />

Schutzausrüstung unterweisen.<br />

<strong>Die</strong> Kosten für Persönliche Schutzausrüstung trägt der<br />

Unternehmer.<br />

Arbeitsbedingungen so gestalten, dass Persönliche<br />

Schutzausrüstung überflüssig wird.<br />

Siehe Prüfliste Persönliche Schutzausrüstung (PSA).<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R/GUV-R 199: Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen,<br />

Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 29 (<strong>BG</strong>ETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention<br />

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), Titelseite<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -21-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte<br />

Gefährdungen:<br />

Verantwortung der Vorgesetzten für Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten unklar<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Vorgesetzte und Aufsichtführende schriftlich mit den<br />

Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

beauftragen.<br />

Vorgesetzte und Aufsichtführende über ihre<br />

Verantwortung und Pflichten sowie mögliche<br />

Rechtsfolgen im Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

unterweisen - zum Beispiel mit dem Videofilm<br />

"Verantwortung im Ernstfall", Bestell-Nr. DVD 015<br />

unter www.bgetem.de > Medien.<br />

Zuständigkeiten und Weisungsrecht der Vorgesetzten<br />

klären z. B. Welche Aufgaben übertragen werden.<br />

Erstellen der <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong>,<br />

Betriebsanweisungen, Unterweisen der Beschäftigten.<br />

Quellen:<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 13: Verantwortliche Personen<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 2 (<strong>BG</strong>ETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -22-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln<br />

Gefährdungen:<br />

Gefahren durch defkte Arbeitsmittel. Nicht rechtzeitig erkannte Mängel.<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

sicherheitstechnische Prüfung von prüfpflichtigen<br />

Arbeitsmitteln veranlassen, Beispiel: Feuerlöscher alle<br />

zwei Jahre prüfen lassen.<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 10 Prüfung der Arbeitsmittel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -23-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />

Gefährdungen:<br />

nicht erkannte Unfall- und Gesundheitsgefahren,<br />

keine Orientierung für sicherheitsgerechtes Verhalten<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Prüfen, welche Sicherheitszeichen und<br />

Sicherheitsaussagen erforderlich sind - z. B.<br />

Rauchverbot, Schutzbrille tragen, Erste Hilfe Material,<br />

Augendusche, Feuerlöscheinrichtungen, Notausgang.<br />

Sicherheitszeichen anbringen und die Beschäftigten<br />

über die Bedeutung der<br />

eingesetzten Zeichen unterweisen - z. B. mit der<br />

Videounterweisung "Best<br />

signs". Kostenlose erhältlich über Landesfilmdienst<br />

Hessen e.V. im Auftrag<br />

der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />

(DGUV):<br />

Tel: 069/63009435<br />

Fax: 069/ 63009430 oder kostenlos herunterladen<br />

unter www.dguv.de.<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -24-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Sicherheitsbeauftragte<br />

Gefährdungen:<br />

nicht ausreichende Mitwirkung der Beschäftigten bei Arbeits- und Gesundheitsschutz.<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Bei mehr als 20 Beschäftigten ist als Forderung aus<br />

dem Sozialgesetzbuch 7 "Unfallversicherung" ein<br />

Sicherheitsbeauftragter zu bestellen.<br />

Sicherheitsbeauftragte zu ihrer Tätigkeit motivieren.<br />

Sicherheitsbeauftragte ausbilden lassen. <strong>Die</strong><br />

Schulungen durch die Berufsgenossenschaften ist<br />

kostenlos.<br />

Auskünfte und Anmeldungen in der Abteilung<br />

Schulung<br />

Tel.: 02 21 / 37 78 - 64 64<br />

Fax.: 02 21 / 37 78 - 60 27<br />

E-Mail: Schulung@bgetem.de<br />

Internet: www.bgetem.de<br />

Ausbildungsmaterial zur Verfügung stellen.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 20 (<strong>BG</strong>ETF) Sicherheitsbeauftragte: Grundsätze der Prävention<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -25-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Unternehmermodell<br />

Gefährdungen:<br />

Unzureichende Kenntnisse des Unternehmers für die <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> und bei Arbeits- und<br />

Gesundheitsschutzproblemen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Am "Unternehmermodell" eines anerkannten<br />

Kursveranstalters anmelden und teilnehmen.<br />

<strong>Die</strong> aktuelle Liste der anerkannten Kursveranstalter in<br />

Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter<br />

www.bgetem.de, Tel.: 0221 / 3778 - 2277 oder Tel.:<br />

02253 / 506 - 2277.<br />

<strong>Die</strong> Rechtsgrundlage für das Unternehmermodell ist in<br />

der DGUV Vorschrift 2 § 2 Abs. 4 (Anlage 3<br />

) verankert.<br />

Weitere Erläuterungen finden sie unter<br />

www.bgetem.de<br />

Quellen:<br />

DGUV Vorschrift 2 (<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -26-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Alle Tätigkeiten<br />

Unterweisungen der Mitarbeiter<br />

Gefährdungen:<br />

menschliches Fehlverhalten durch ungenügende Informationen über Gefährdungen und Belastungen<br />

am Arbeitsplatz sowie über Schutzmaßnahmen und sicherheitsgerechtes Verhalten.<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Unterweisung bei der Einstellung, bei Veränderungen<br />

im Aufgabenbereich, bei der Einführung neuer<br />

Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor<br />

Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten durchführen.<br />

Unterweisung an die Gefährdungsentwicklung<br />

anpassen und erforderlichenfalls regelmäßig<br />

wiederholen.<br />

Anweisungen und Erläuterungen geben, die eigens auf<br />

den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der<br />

Beschäftigten ausgerichtet sind.<br />

Unterweisung dokumentieren (Thema, Teilnehmer,<br />

Datum, Unterschrift der Unterwiesenen).<br />

Quellen:<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 12: Unterweisung<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 9 Unterrichtung und Unterweisung<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -27-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Arbeitsräume allgemein<br />

Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume<br />

Gefährdungen:<br />

Unzureichende Abmessungen<br />

Unzuträgliches Klima<br />

Psychosoziale Belastungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Bei den Abmessungen der Arbeitsräume ist die<br />

ArbStättV Anhang Nr. 1.2 (1) beachtet.<br />

Empfehlung:<br />

Grundfläche mindestens 8 m² - Raumhöhe mindestens<br />

2,50 m; mit Staffelung:<br />

Grundfläche > 50 m² - Raumhöhe mindestens 2,75 m;<br />

Grundfläche >100 m² - Raumhöhe mindestens 3,00 m;<br />

Grundfläche >2000 m² - Raumhöhe mindestens 3,25<br />

m.<br />

Für die Anordnung von Fenstern, Oberlichter und<br />

Lüftungsvorrichtungen ist die ArbStättV Anhang Nr.<br />

1.6, für Fenster und Oberlichter sind die<br />

ASR 7/ 1 beachtet.<br />

Zur Beleuchtung der Arbeitsräume sind die ArbstättV<br />

Anhang Nr. 3.4 sowie die <strong>BG</strong>R 131 Teil 1 und Teil 2<br />

beachtet.<br />

Bei den Bewegungsflächen an Arbeitsplätzen ist die<br />

ArbStättV Anhang Nr. 3.1 beachtet.<br />

Empfehlung: Freie Bewegungsfläche mindestens 1,5<br />

m², Breite mindestens 1 m.<br />

Bei den Lufträumen an Arbeitsplätzen ist die ArbStättV<br />

Anhang Nr. 1.2 (3) beachtet.<br />

Empfehlung für den Mindestluftraum:<br />

je ständig anwesendem Beschäftigten<br />

- bei überwiegend sitzender Tätigkeit 12 m³,<br />

- bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit 15 m³,<br />

- bei schwerer körperlicher Arbeit 18 m³;<br />

je anderer Person, die sich nicht nur vorübergehend<br />

dort aufhält, 10 m³<br />

(z. B. durchschittliche Anzahl der Kunden).<br />

Zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnun<br />

g sind die ASR A 1.3 beachtet.<br />

Zur Sicherheitsbeleuchtung und zu optischen<br />

Sicherheitsleitsystemen sind die ASR A3.4/3<br />

beachtet.<br />

Für Atemluft und Raumtemperatur sind die ArbstätttV<br />

ASR 5 und ASR A3.5 beachtet; zum Klima siehe auch<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -28-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Arbeitsräume allgemein<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

5 beachtet; zum Klima siehe auch <strong>BG</strong>I 7003.<br />

Zu Sitzgelegenheiten sind die ASR 25/1<br />

beachtet.<br />

Ergonomisch günstige Stühle nach Prüfliste<br />

sind zur Vefügung gestellt.<br />

<strong>Die</strong> Funktionen der Stühle wurde den Mitarbeitern<br />

erklärt.<br />

Bei Sozialräumen sind die ArbStättV § 6<br />

Abs. 2 bis 6 und der Anhang Nr. 4.1 beachtet.<br />

Außerdem sind bei Waschräumen die<br />

ASR 35/1-4, bei Toilettenräumen die ASR 37/1<br />

beachtet.<br />

Außerdem sind bei Pausenräumen die<br />

ASR 29/1-4, bei Umkleideräumen die ASR 34/1-5<br />

beachtet.<br />

Beleuchtung und Sicherheitssysteme werden von<br />

beauftragten Personen (Sachkundigen) geprüft.<br />

Empfehlung für Prüffristen:<br />

Beleuchtung 3 Jahre, Sicherheitssysteme 2 Jahre,<br />

Sicherheitsbeleuchtung 1 Jahr.<br />

Quellen:<br />

Arbeitsstätten-Richtlinien - Inhalt<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I 523: Mensch und Arbeitsplatz, Titel<br />

ASR A3.4: Beleuchtung, Titelseite<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -29-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Arbeitsräume allgemein<br />

Brandschutz<br />

Gefährdungen:<br />

Verbrennungen durch Feuer,<br />

Vergiftungen durch Brandgase und Brandrauche<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Vorbeugenden Brandschutz organisieren<br />

.<br />

Mitarbeiter in den Grundprinzipien des Brandlöschens<br />

unterweisen.<br />

Beschäftigte benennen, die für den Fall eines Brandes<br />

Aufgaben der Brandbekämpfung und die Evakuierung<br />

von Personen übernehmen.<br />

<strong>Die</strong> erforderliche Anzahl an Feuerlöschern<br />

bereitstellen - mindestens einen Löscher pro Etage.<br />

Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar<br />

bereithalten, Standort mit Brandschutzzeichen<br />

kennzeichnen.<br />

Feuerlöscher mindesten alle zwei Jahre prüfen lassen.<br />

Alarmplan für den Brandfall aufstellen.<br />

Maßnahmen gegen Entstehungsbrände treffen.<br />

Brandlasten begrenzen, Zündquellen vermeiden.<br />

Fluchtwege freihalten und kennzeichnen.<br />

Quellen:<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen<br />

<strong>BG</strong>I 560: Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 133: Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -30-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Arbeitsräume allgemein<br />

Verkehr: Fluchtwege, Notausgänge<br />

Gefährdungen:<br />

Schnelles und sicheres Verlassen von Arbeitsplätzen ist nicht möglich,<br />

Rettungsmaßnahmen werden verzögert.<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Zur Kennzeichnung sind die Rettungszeichen aus den<br />

ASR A1.3 Anlage 1 Nr. 4 verwendet (identisch mit den<br />

Zeichen in der <strong>BG</strong>V A 8 Anlage 2 Nr.4).<br />

Bei der Installation von Sicherheitsbeleuchtungen oder<br />

optischen Leitsystemen sind die ASR A3.4/3<br />

beachtet.<br />

Flucht- und Rettungspläne nach ArbStättV<br />

§ 4 Abs. 5 und ASR A2.3 Nr. 9 sind ausgehängt und<br />

aktuell.<br />

Quellen:<br />

ASR A2.3: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan, Titelseite<br />

ASR A3.4/3: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme, Titelseite<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -31-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Arbeitsräume allgemein<br />

Verkehrswege<br />

Gefährdungen:<br />

Stürzen, Stolpern, Umknicken, Kollision mit Fahrzeugen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

<strong>Die</strong> Fußböden sind sicher begehbar.<br />

Stolperstellen sind entschärft:<br />

- Kanten von Ausgleichsstufen sind gekennzeichnet, z.<br />

B. durch Farbwechsel im Bodenbelag.<br />

- Steigungen/Rampen sind erkennbar, z. B. durch<br />

farbliche Kennzeichnung.<br />

- Unebenheiten (> 4 mm) sind beseitigt.<br />

- Hochstehende Teppichkanten sind verklebt oder mit<br />

Abschlussleisten fixiert.<br />

- Kabel und Schläuche liegen nicht auf dem<br />

Fußboden, sondern sind z. B. in der Zwischendecke<br />

verlegt oder von oben zugeführt.<br />

In Bereichen mit erhöhter Rutschgefahr sind<br />

Fußböden nach den <strong>BG</strong>R 181 verlegt.<br />

Gitterroste sind nach den <strong>BG</strong>I 588 gegen Ausheben<br />

oder Verschieben gesichert.<br />

Bei den Abmessungen, Verläufen und<br />

Sicherheitsabständen der Verkehrswege sind die<br />

ArbStättV Anhang Nr. 1.8 und die ASR 17/1,2<br />

beachtet.<br />

Boden- und Wandöffnungen sind durch Geländer oder<br />

Abdeckungen gesichert.<br />

Bei Anordnung und Gestaltung von Türen und Toren<br />

sind die ArbStättV Anhang Nr. 1.7 und die<br />

ASR A1.7 Nr. 4 und 5 beachtet.<br />

<strong>Die</strong> Ausführung von kraftbetätigten Türen und Toren<br />

entspricht außerdem der ArbStättV Anhang Nr. 1.7<br />

Abs. 7 und den ASR A1.7 Nr. 7.<br />

Bei Beschaffenheit und Maßen von Treppen und<br />

Geländern sind die ASR 17/1,2 Nr. 3 beachtet.<br />

Stufenkanten sind deutlich erkennbar.<br />

Ausgetretene oder beschädigte Stufen werden<br />

unverzüglich instandgesetzt.<br />

Bei Feuchtreinigung wird vor Glätte gewarnt.<br />

Außentreppen werden im Winter geräumt und<br />

gestreut.<br />

Begrenzungen von Verkehrswegen in Räumen sind<br />

gekennzeichet<br />

- in Räumen mit Grundflächen über 1000 m² oder<br />

- zum Schutz der Beschäftigten wegen der Nutzung<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -32-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Gesamter Betrieb<br />

Arbeitsräume allgemein<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

oder Einrichtung der Räume.<br />

Gefahrstellen mit Stolper- oder Sturzgefahr und<br />

Hindernisse sind nach ASR 17/1,2 Nr. 5<br />

gekennzeichnet.<br />

<strong>Die</strong> Verkehrswege sind ausreichend beleuchtet; siehe<br />

ASR 7/3 Nr. 4 Tabelle Nr. 2.<br />

Bei Ausführung und Einbau von Steigeisen und<br />

Steigleitern sind die ArbStättV Anhang Nr. 1.11 und<br />

die ASR 20 beachtet.<br />

Zu Steigeisen und Steigleitern in Schächten, Behältern<br />

u. Ä. ist die <strong>BG</strong>R 177 beachtet.<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter werden unterwiesen<br />

- Handläufe von Treppen zu benutzen,<br />

- Rettungswege und Notausgänge immer frei zu<br />

halten,<br />

- Feuerlöscheinrichtungen nicht zu verstellen.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 177: Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume, Titel<br />

Arbeitsstätten-Richtlinien - Inhalt<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I 588: Merkblatt für Metallroste, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 181: Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -33-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Lager- und Transportarbeiten<br />

Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler)<br />

Gefährdungen:<br />

Verletzungen und Gesundheitsgefahren durch schadhafte Flurförderzeuge und unsachgemäße<br />

Benutzung, Absturz, Umkippen, <strong>Die</strong>selmotoremissionen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />

beachtet.<br />

Technische Anforderungen nach <strong>BG</strong>I 603, Kapitel 3 - 8<br />

sind erfüllt.<br />

Bei Einsatz von <strong>Die</strong>selstaplern: Objekt<br />

"Fahrzeuge in geschlossenen Räumen;<br />

<strong>Die</strong>selmotoremissionen" ist beachtet.<br />

Schriftliche Beauftragung ist erfolgt.<br />

Betriebsanweisung ist erstellt.<br />

Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung<br />

unterwiesen;<br />

Unterweisungshilfe: <strong>BG</strong>I 603 "Leitfaden für den<br />

Umgang mit Gabelstaplern";<br />

Unterweisung wird dokumentiert.<br />

Tägliche Einsatzprüfung gemäß Prüfliste<br />

findet statt.<br />

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Person findet<br />

statt.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V D27: Flurförderzeuge, Titelseite<br />

<strong>BG</strong>G 925: Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und<br />

Fahrerstand, Titel<br />

PL 010: Innerbetriebliche Transportmittel - Flurförderzeuge - (Bau und Ausrüstung)<br />

PL 011: Innerbetriebliche Transportmittel - Flurförderzeuge - (Betrieb)<br />

<strong>BG</strong>I 603: Leitfaden für den Umgang mit Gabelstaplern, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -34-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Lager- und Transportarbeiten<br />

Krane<br />

Gefährdungen:<br />

Quetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel,<br />

Lastabsturz<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Hebezeuge sind nach Transportaufgabe und<br />

bestimmungsbemäßer Verwendung ausgewählt.<br />

Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />

beachtet.<br />

Technische Anforderungen nach MB 013, Kapitel 8.2<br />

sind erfüllt.<br />

Checkliste "Krane" ist beachtet.<br />

Abschließbarer Netzanschlussschalter, Trennschalter<br />

oder Steckvorrichtung ist vorhanden.<br />

Kranführer haben Befähigung nachgewiesen.<br />

Kranführer für ortsveränderliche Krane sind schriftlich<br />

beauftragt.<br />

Betriebsanweisung ist erstellt.<br />

Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung<br />

unterwiesen;<br />

Unterweisungshilfe <strong>BG</strong>I 555 "Kranführer"<br />

Unterweisung wird dokumentiert.<br />

Jährliche Prüfung durch Sachkundige wird<br />

durchgeführt;<br />

Prüfbuch wird geführt.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V D6: Titelseite: Krane<br />

<strong>BG</strong>I 556: Anschläger, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 555: Kranführer, Titel<br />

MB 013: Transport im Betrieb, Titel<br />

<strong>BG</strong>G 921: Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern,<br />

Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -35-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Lager- und Transportarbeiten<br />

Regale<br />

Gefährdungen:<br />

Standsicherheit und Tragfähigkeit<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Ausreichende Dimensionierung und geeignete<br />

Aufstellung sicherstellen<br />

Regale gegen Umstürzen geeignet sichern (z. B. durch<br />

Befestigen)<br />

Regalkennzeichnung bei Fachlasten >200 kg bzw.<br />

Feldlasten >1000 kg<br />

Kennzeichnung der zulässigen Fußbodenbelastung<br />

bei Lagerung auf Zwischenböden, Gallerien und<br />

Lagerräumen, unter denen sich andere Räume<br />

befinden<br />

Kleinteile in Behältnisse einlagern<br />

Lagergut und Lagergutabmessungen bei Auswahl der<br />

Regale beachten<br />

Geeignete Aufstiege zur Verfügung stellen und<br />

benutzen<br />

Sicherheitsabstand zwischen Lagergut und Leuchten<br />

einhalten<br />

Quellen:<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />

<strong>BG</strong>R 234: Lagereinrichtungen und -geräte, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -36-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Lager- und Transportarbeiten<br />

Transportmittel, handbetrieben<br />

Gefährdungen:<br />

Lastabsturz,<br />

Quetschen durch Transport- und Arbeitsmittel<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Geeignete handbetriebene Transportmittel werden zur<br />

Verfügung gestellt; siehe Prüfliste PL 25<br />

.<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter werden z. B. anhand der<br />

<strong>BG</strong>I 582 Nr. 5 und 6 unterwiesen.<br />

<strong>Die</strong> Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung sind<br />

regelmäßig von befähigten Personen (Sachkundigen)<br />

an Hand der Betriebsanleitung geprüft; zum Umfang<br />

siehe <strong>BG</strong>G 941.<br />

<strong>Die</strong> Prüfungen sind dokumentiert, z. B. mit dem<br />

Vordruck aus <strong>BG</strong>G 941; Mängel sind beseitigt.<br />

Empfehlung für die Prüffrist, wenn in<br />

Betriebsanleitungen nicht genannt: 1 Jahr.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 582: Transport- und Lagerarbeiten, Titel<br />

Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), Titelseite<br />

PL 025: Handbetriebene Transportmittel<br />

TRBS 1203: Befähigte Personen, Titel<br />

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..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -37-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Schleifen, Polieren, Schneiden von Edelsteinen<br />

(Expositionen)<br />

Bestrahlte Edelsteine<br />

Gefährdungen:<br />

Gefahr durch ionisierte Strahlung beim Umgang mit bestrahlten Edelsteinen, wie Edeltopase<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Ankauf von Edelsteinen nur mit Zertifikat über die<br />

Höhe der Aktivität und der Nuklidverteilung<br />

Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung beachten<br />

Bei Unsicherheiten beraten lassen<br />

Bei niedrigen Aktivitäten ist bei der Bearbeitung die<br />

Aufnahme von Strahlung in den Körper als gering<br />

einzuschätzen<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -38-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Schleifen, Polieren, Schneiden von Edelsteinen<br />

(Expositionen)<br />

Gefahrstoffe aus Edelsteinen<br />

Gefährdungen:<br />

Aufnahme von organischen und künstlichen Verbindungen (Toulol, Xylol, Methylmethacrylat, Styrol,<br />

Epoxidharze usw.) durch Bearbeitung von gehärteten oder rekonstruierten Steinen wie Türkis,<br />

Bernstein usw. oder Schwermetalle als Inhaltsstoffe von Steinen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein<br />

beachten!<br />

Eventuelle Maßnahmen siehe Quarzfeinstaub<br />

Ggf. Absaugung frei werdender Dämpfe bzw. Stäube<br />

an der Entstehungstelle<br />

Bei relevanter Exposition durch Lösemittel Atemschutz<br />

mit Gasfilter notwendig<br />

Unterweisen der Mitarbeiter<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -39-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Schleifen, Polieren, Schneiden von Edelsteinen<br />

(Expositionen)<br />

Kühlschmierstoffe (KSS)<br />

Gefährdungen:<br />

Hautentfettung und allergisierende Wirkung bei Hautkontakt; Einatmen von Aerosolen und Dämpfen,<br />

ggf. Krebs erzeugende Stoffe in wassergemischten KSS;<br />

Brand- und Explosionsgefährdungen durch Aerosole beim Einsatz nichtwassermischbarer KSS<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Das Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.<br />

<strong>Die</strong> Muster-<strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> "Schleifen mit<br />

wassergemischten KSS" der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> ist beachtet.<br />

<strong>Die</strong> <strong>BG</strong>R/GUV-R 143 ist beachtet.<br />

Auswahl, Kontrolle und Pflege durch besonders<br />

fachkundige Personen sind organisiert (Seminar GS<br />

4.1 zur KSS-Fachkunde der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />

).<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorge G24 ist organisiert.<br />

<strong>Die</strong> KSS-Emissionen (Dampf und Aerosole) sind<br />

entsprechend dem Stand der Technik minimiert. Der<br />

<strong>BG</strong>IA-Report 4/2004 (www.dguv.de > ifa > Reports<br />

) und M 011 der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> sind beachtet.<br />

Wassergemischter KSS (Nitrit, pH- Wert, Temperatur)<br />

werden entsprechend TRGS 611 von einer<br />

fachkundigen Person überwacht und die Ergebnisse (<br />

Karteikarte) dokumentiert.<br />

Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz beim<br />

Einsatz nichtwassermischbarer KSS sind getroffen.<br />

Ein Explosionsschutzdokument ist erstellt.<br />

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter sind unterwiesen.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R/GUV-R 143 Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel<br />

TRGS 611: Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte<br />

Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können, Titel<br />

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..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -40-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Schleifen, Polieren, Schneiden von Edelsteinen<br />

(Expositionen)<br />

Polieren mit Bleischeiben<br />

Gefährdungen:<br />

Aufnahme von Blei über Atemwege und Magen- und Darmtrakt<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Polierarbeiten auf feines Polieren beschränken<br />

Nach Polieren Hände sofort waschen<br />

Beim Polieren nicht Essen, trinken oder Rauchen<br />

Quellen:<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 15 Zusammenarbeit verschiedener Firmen<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 18 Unterrichtung der Behörde<br />

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..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -41-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Schleifen, Polieren, Schneiden von Edelsteinen<br />

(Expositionen)<br />

Quarzfeinstaub<br />

Gefährdungen:<br />

Gefahr der Silikose,<br />

Atemwegserkrankungen durch Quarzfeinstaub<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Gröbere Schleifarbeiten auf Sandsteinen, wie das sog.<br />

Stoßen, durch andere Verfahren ersetzen<br />

Gröberes Schleifen von Edelsteinen mit stärkerer<br />

Staubbelastung, wie Ausarbeiten von Tierfiguren oder<br />

Schalen, nur unter effektiver Arbeitsplatzabsaugung<br />

Absaugung möglichst mit Einhausung verbinden oder<br />

als Schlitzabsaugung nahe an der Enrstehungsstelle<br />

heranführen<br />

Bei kurzzeitigen und gelegentlichen Arbeiten<br />

Staubmaske der Schutzstufe P2 verwenden,<br />

Empfehlung filtrierende Papierhalbmaske FFP2, bei<br />

allen Masken besteht Pflicht der Ausbildung und<br />

arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 26<br />

Staubkonzentration in größerer Höhe<br />

(Auslöseschwelle und höher) Verpflichtung der<br />

Beurteilung, z. B. durch Messung und<br />

arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung G 1.1<br />

Quellen:<br />

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 15 Zusammenarbeit verschiedener Firmen<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 18 Unterrichtung der Behörde<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -42-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Schleifen, Polieren, Schneiden von Edelsteinen<br />

(Expositionen)<br />

Siliciumcarbid-Feinstaub<br />

Gefährdungen:<br />

Atemwegserkrankung beim Schleifen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Grobe Ausarbeitungen auf geeigneten Scheiben<br />

vornehmen<br />

Bei Abrichtarbeiten Atemschutz tragen<br />

Siehe weiter Quarzfeinstaub<br />

Quellen:<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 15 Zusammenarbeit verschiedener Firmen<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 18 Unterrichtung der Behörde<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -43-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Schleifen, Schneiden, Plieren und Trommeln<br />

Bürstenschleifmaschine<br />

Gefährdungen:<br />

Quetschgefahr der Hände<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />

beachtet.<br />

Bürstenteller ist von hinten und im Randbereich<br />

verkleidet.<br />

Bei Facetierbürsten siehe Objekt "halbautomatische<br />

Facetiermaschinen".<br />

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..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

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auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -44-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Schleifen, Schneiden, Plieren und Trommeln<br />

Halbautomatische Facetierschleif- und Facetierpoliermaschine<br />

Gefährdungen:<br />

Einzugsstellen an Walzen, Quetsch- und Scherstellen an ungesicherten Zuführungen und<br />

Vorschüben, Gefahr durch austretendes Gas<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Begrenzung des maximalen Abstandes zum<br />

Walzendurchmesser auf 8 mm oder Verkleidung bzw.<br />

Schutzleiste anbringen.<br />

Installation einer Notbefehlseinrichtung<br />

Antriebe etc. verkleiden oder abdecken, z. B. bei<br />

pneumatischen Antrieben keine Verletzungsgefahr bei<br />

Kräften < 150 N oder 50 N/cm²<br />

Installation der Gasleitung in festen Rohren,<br />

Ausrüstung der Gebrauchstellen mit<br />

Flammenrückschlagsicherungen und Absperrventilen<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />

gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -45-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Schleifen, Schneiden, Plieren und Trommeln<br />

Maschinen, allgemein<br />

Gefährdungen:<br />

ungeschützt bewegte Maschinenteile,<br />

unkontrolliert bewegte und scharfkantige Teile,<br />

Quetschgefahr zwischen bewegten Maschinenteilen und der Umgebung, Absturzgefahr<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Auswahl der Maschinen entsprechend<br />

ProdSG, 9. ProdSV, CE-Kennzeichnung,<br />

Konformitätserklärung.<br />

Gefahrstellen und Gefahrquellen vermeiden oder<br />

sichern (abdecken).<br />

Störungen und Mängel nur durch Fachpersonal<br />

beseitigen lassen (Betriebsanleitung beachten).<br />

Instandhaltungs- und Einrichtungsarbeiten erst<br />

beginnen, wenn die Gefahr bringende Bewegung zum<br />

Stillstand gekommen und ein unbefugtes, irrtümliches<br />

Ingangsetzen vermieden ist.<br />

Betreten des Maschinenraumes nur bei<br />

Maschinenstillstand.<br />

Schutzmaßnahmen treffen, dass Maschine nicht in<br />

Gang gesetzt werden kann, solange sich noch<br />

Personen im Bearbeitungsraum befinden.<br />

Betriebsanweisungen erstellen (Betriebsarten,<br />

Verhalten bei Störungen, etc.) und Mitarbeiter<br />

regelmäßig unterweisen.<br />

Abschließbaren Betriebsartenwahlschalter vorsehen.<br />

Sichere Lagerung von Material und Werkstücken (z. B.<br />

Stapelvorrichtungen).<br />

Ggf. Podeste mit sicheren Zugängen anbringen<br />

(Ausführung siehe DIN 31003).<br />

Der Spannvorgang und das Lösen ist technisch so zu<br />

gestalten, dass keine Gefährdung für den Bediener<br />

ausgeht.<br />

Alle beweglichen Verdeckungen sowie seitliche und<br />

rückwärtige Maschinenzugänge über Endschalter mit<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -46-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Schleifen, Schneiden, Plieren und Trommeln<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Personenschutzfunktion absichern.<br />

Vorgesetzte verpflichten, darauf zu achten, dass die<br />

Schutzfunktion nicht unwirksam gemacht wird.<br />

Not-Aus-Einrichtungen so anordnen, dass sie schnell,<br />

gefahrlos und leicht erreichbar sind.<br />

Unterspannungsauslösung vorsehen, wenn Gefahr<br />

duch Ausfall und Widerkehr elektrischer Energie.<br />

Ein- und Ausschaltvorrichtungen müssen eindeutig<br />

gekennzeichnet und leicht erreichbar sein.<br />

Regelmäßige Prüfungen durch befähigte Person<br />

durchführen lassen.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, 1 Anwendungsbereich<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)<br />

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auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -47-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Schleifen, Schneiden, Plieren und Trommeln<br />

Rommelanlage<br />

Gefährdungen:<br />

ungeschützte bewegte Antriebsräder, Riemenantriebe,<br />

Stäube von eingesetzten Poliermitteln und von Beschichtungsstoffen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Verdeckung/Verkleidung von Zahn-, Riemen- und<br />

Kettentrieben; ggf. Umzäunung, Umwehrungen der<br />

sich drehenden Rommeln<br />

Auf Einhaltung der Staubgrenzwerte achten; ggf.<br />

Rommelöffnungen schließen oder absaugen; keine<br />

Krebs erzeugenden Buchen- und Eichenholzstäube<br />

einsetzen<br />

Für Reinigungsarbeiten Sauger einsetzen<br />

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..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

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auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -48-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Schleifen, Schneiden, Plieren und Trommeln<br />

Schleif- und Bürstwerkzeuge<br />

Gefährdungen:<br />

Augenverletzungen, Handverletzungen, Einatmen gesundheitsgefährdender Stäube,<br />

Schleifscheibenzerknall<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG (siehe<br />

Maschinen, allgemein)<br />

Schleifscheibenauswahl nach <strong>BG</strong>V D12 mit z. B.<br />

Konformitätserklärung<br />

Sachgerechte Lagerung der Schleifkörper (waagerecht<br />

oder hochkant)<br />

Aufspannen mit gleich großen Spannflanschen<br />

Klangprobe, Probelauf mind. 1 min<br />

Geprüfte Absauganlagen, Industriestaubsauger,<br />

Entstauber und Absaugtische einsetzen<br />

Ausrüstung der Schleifmaschinen mit einer geeigneten<br />

und widerstandsfähigen Schutzhaube<br />

Abrichten nur mit geeignetem Abrichtwerkzeug<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, 1 Anwendungsbereich<br />

<strong>BG</strong>I 543: Schleifer, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.25: Betreiben von kraftbetriebenen Schleif und<br />

Bürstwerkzeugen, Titel<br />

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), § 1 Anwendungsbereich<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -49-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Schleifen, Schneiden, Plieren und Trommeln<br />

Schleifmaschine halbautomatisch<br />

Gefährdungen:<br />

Quetsch- und Scherstellen an ungesicherten Zuführungen und Vorschüben<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />

beachtet.<br />

Anbringen von Verkleidungen, Verdeckungen oder<br />

Umzäunungen an den Gefahrstellen; bei<br />

pneumatischen Antrieben besteht keine<br />

Verletzungsgefahr bei Kräften < 150 N oder 50 N/cm².<br />

Installation einer Notbefehlseinrichtung.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, 1 Anwendungsbereich<br />

Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -50-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Schleifen, Schneiden, Plieren und Trommeln<br />

Schneidmaschine<br />

Gefährdungen:<br />

Berühren des Diamantsägeblattes, Augenverletzungen durch Splitter<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG<br />

(siehe Maschinen, allgemein)<br />

PSA zur Verfügung stellen (z. B. Schutzbrillen bei<br />

spritzendem Material)<br />

Sägeblatt soweit wie möglich mit fester Schutzhaube<br />

verkleiden.<br />

Gegengewichte sicher befestigen und führen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, 1 Anwendungsbereich<br />

Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -51-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Umgang mit Gefahrstoffen<br />

Auskochen und Farbbrennen z. B. mit Salzsäure oder Salpetersäure u. a.<br />

Zusatzstoffe<br />

Gefährdungen:<br />

Starke Verätzungen und Reizungen beim Einatmen der Dämpfe und Hautkontakt,<br />

Gefahr des Lungenödems,<br />

Gefährliche Reaktionen mit organischen Stoffen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, 1 Anwendungsbereich<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 3 (<strong>BG</strong>ETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten:<br />

Grundsätze der Prävention<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -52-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Umgang mit Gefahrstoffen<br />

Flüssiggas an Kittarbeitsplätzen, Lötplätzen<br />

Gefährdungen:<br />

Brand- und Explosionsgefahr<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Benutzung nur von zugelassenen, geeigneten und<br />

dichten Brennschläuchen sowie Druckminderern,<br />

Schlauchbefestigung mit Schlauchschellen oder -<br />

kappen<br />

Möglichst feste Verlegung in Rohrleitungen<br />

Anzahl der Flaschen im Raum begrenzen bzw. im<br />

Freien mit Schutzschrank aufstellen<br />

Keine Verwendung unter Erdgleiche, z. B. Kellerräume<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V D34: Verwendung von Flüssiggas, § 1: Geltungsbereich<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -53-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Umgang mit Gefahrstoffen<br />

Gefahrstoffe, Bereithalten am Arbeitsplatz<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährdungen durch Stoffe; Auslaufen von Gefahrstoffen, gefährliche Reaktionen mit anderen<br />

Stoffen oder der Umgebung, ggf. Brand- und Explosionsgefährdung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Das Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.<br />

<strong>Die</strong> Lagerung im Betrieb ist organisiert, geeignete<br />

Lagerräume sind vorhanden.<br />

Gefahrstoffe werden nur in Mengen zum Tagesbedarf<br />

am Arbeitsplatz bereit gehalten. <strong>Die</strong> Anforderungen<br />

der TRGS 510, Anlage 9, zur Lagerung von<br />

Kleinmengen in Arbeitsräumen sind erfüllt.<br />

Geprüfte und zugelassene Sicherheitsschränke sind<br />

aufgestellt.<br />

Geeignete, gekennzeichnete Behälter zum<br />

Aufbewahren von Gefahrstoffen stehen bereit.<br />

Stellflächen für Gefahrstoffgebinde (nicht im Verkehrs-,<br />

Flucht- oder Rettungsweg oder etwa vor<br />

Notausgängen) sind ausgewiesen.<br />

<strong>Die</strong> Anforderungen des Objektes Gefahrstoffe, Ab- und<br />

Umfüllen sind erfüllt.<br />

Quellen:<br />

TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Titel<br />

TRbF 20: Läger, Titel<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete Bereiche<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -54-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Umgang mit Gefahrstoffen<br />

Gefahrstoffe, Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährdungen durch Stoffe; Zusammenlagerung verschiedener Gefahrstoffe, die ggf. gefährlich<br />

miteinander reagieren können; Auslaufen von Gefahrstoffen; Brand- und Explosionsgefährdungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Das Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.<br />

Für die Lagerung von Gefahrstoffen werden die<br />

zutreffenden Anforderungen der TRGS 510<br />

beachtet.<br />

Geeignete Lagerräume gemäß Landesbauordnung,<br />

WHG, Betriebssicherheitsverordnung etc., stehen zur<br />

Verfügung.<br />

Für die Lagerung von Kleinmengen bis zu 50 kg in<br />

anderen Räumen als in Lagerräumen sind die<br />

Anforderungen der Anlage 9 der TRGS 510<br />

beachtet.<br />

<strong>Die</strong> Anforderungen des Abschnitts 7 der TRGS 510<br />

zur Zusammenlagerung von Gefahrstoffen sind<br />

beachtet.<br />

<strong>Die</strong> Gefahrstoffausgabe ist geregelt und wird<br />

kontrolliert, ein Verantwortlicher ist bestimmt, der<br />

Lagerbestand dokumentiert.<br />

<strong>Die</strong> Erlaubnis der zuständigen Behörde für die<br />

überwachungsbedürftige Lagerung von leicht- oder<br />

hochentzündlichen Flüssigkeiten (> 10000 l) gemäß<br />

BetrSichV liegt vor.<br />

Ein Explosionsschutzdokument liegt vor.<br />

Eine Betriebsanweisung (Checkliste) ist erstellt.<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter sind unterwiesen.<br />

Quellen:<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />

TRGS 400: <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel<br />

TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, Titel<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />

<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Titel<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -55-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Umgang mit Gefahrstoffen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 234: Lagereinrichtungen und -geräte, Titel<br />

TRbF 20: Läger, Titel<br />

TRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern,<br />

Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -56-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Umgang mit Gefahrstoffen<br />

Kitten mit Spiritusbrenner<br />

Gefährdungen:<br />

Verbrennungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Achtung:<br />

- beim Kitten nur geringe Mengen an Spiritus am<br />

Arbeitsplatz vorhalten,<br />

- Brenner auf sicherer Unterlage gegen Kippen<br />

sichern,<br />

- Verwendung von geeigneten Gasanzündern (keine<br />

Einwegfeuerzeuge)<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -57-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Umgang mit Gefahrstoffen<br />

Klebstoffe, manuelle<br />

Gefährdungen:<br />

gesundheitsschädliche Dämpfe, Haut- und Atemwegserkrankungen, Brand- und Explosionsgefahr<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -58-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Umgang mit Gefahrstoffen<br />

Organische Lösemittel<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährdungen durch Stoffe; Brand- und Explosionsgefährdung, gesundheitsgefährdende Dämpfe in<br />

der Luft am Arbeitsplatz, Hautgefährdung bei Hautkontakt<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Das Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.<br />

Zu den eingesetzten organischen Lösemitteln liegen<br />

die notwendigen Informationen<br />

(Sicherheitsdatenblätter der Hersteller etc. für<br />

Gefahrstoffe vor).<br />

<strong>Die</strong> Verarbeitung erfolgt möglichst im geschlossenen<br />

System.<br />

Bei Nichteinsatz eines geschlossenen Systems: <strong>Die</strong><br />

Tätigkeiten mit organischen Lösemitteln erfolgen an<br />

einem Gefahrstoffarbeitsplatz.<br />

Bei Nichteinsatz eines Gefahrstoffarbeitsplatzes: <strong>Die</strong><br />

Entstehung gesundheitsgefährlicher Dämpfe ist, z. B.<br />

durch den Einsatz von Absaugungen (Punktabsaugun<br />

g an der Freisetzungsstelle), verhindert (<br />

<strong>BG</strong>R 180). Für die Absaugung liegt herstellerseitig die<br />

schriftliche Bestätigung der Wirksamkeit der<br />

Gefahrstofferfassung vor.<br />

<strong>Die</strong> Arbeitsplatzgrenzwerte ( TRGS 900<br />

) von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sind eingehalten.<br />

Raumlufttechnische Maßnahmen sind ergriffen (<br />

<strong>BG</strong>R 121).<br />

<strong>Die</strong> Anforderungen an den Brandschutz gemäß<br />

TRGS 800 sind für die verwendeten Gefahrstoffe<br />

erfüllt.<br />

<strong>Die</strong> Anforderungen an den Explosionsschutz am<br />

Arbeitsplatz und ggf. im Raum gemäß<br />

<strong>BG</strong>R 104 sind realisiert.<br />

Ein Explosionsschutzdokument ist erstellt.<br />

<strong>Die</strong> erforderliche PSA (Schutzhandschuhe, -schürze,<br />

Schutzbrille etc.) steht zur Verfügung.<br />

Das Objekt Hautschutz und Hygiene ist beachtet.<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -59-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Umgang mit Gefahrstoffen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung<br />

(Checkliste) ist erstellt.<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter sind unterwiesen.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 180: Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), Titel<br />

TRGS 800: Brandschutzmaßnahmen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete Bereiche<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />

TRBA 400: Handlungsanleitung zur <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> und für die Unterrichtung der<br />

Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, Titel<br />

TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite<br />

TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, Titel<br />

TRBS 2153: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -60-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Schleiferei<br />

Umgang mit Gefahrstoffen<br />

Wärmeofen<br />

Gefährdungen:<br />

gesundheitsschädliche Dämpfe<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Brennen von Steinen nur im geschlossenen<br />

Wärmeofen<br />

Entstehende Dämpfe sicher nach außen abführen<br />

Gut belüftete Arbeitsräume<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 3 (<strong>BG</strong>ETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten:<br />

Grundsätze der Prävention<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -61-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Werkstatt-, Montagearbeiten<br />

Bohrmaschine<br />

Gefährdungen:<br />

Herumschlagendes Werkzeug, Erfassen von Körperteilen, Handschuhen oder Kleidungsstücken<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG (siehe<br />

Maschinen, allgemein)<br />

leicht erreichbaren Notschalter installieren<br />

Werkstücke wenn möglich einspannen<br />

oder Anschlag verwenden<br />

Unterweisen der Mitarbeiter<br />

Erstellen einer Betriebsanweisung.<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />

gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -62-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Werkstatt-, Montagearbeiten<br />

Bügelsäge, Kreissäge und Trennmaschine<br />

Gefährdungen:<br />

Verletzungen an scharfkantigen Werkstücken, Verletzungen durch Herausschleudern oder<br />

Herumschlagen von Werkstücken und Spänen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG<br />

(siehe Maschinen, allgemein).<br />

Schutzvorrichtungen zur Abdeckung bewegter<br />

Maschinenteile.<br />

Not-Aus-Einrichtungen und Sicherung gegen<br />

Wiederanlauf nach Spannungsausfall.<br />

Sägeblätter bis auf den zum Sägen benötigten Teil<br />

abdecken.<br />

Technische Hilfsmittel zur Verfügung stellen;<br />

(Schiebestock, Parallelanschlag, Hilfsanschlag,<br />

Schablone und Abweisleiste).<br />

Feste Einspannvorrichtungen verwenden.<br />

Zugang zum gefährlichen Arbeitsbereich verhindern;<br />

feststehende Schutzvorrichtungen anbringen.<br />

Staub absaugen - Einzelarbeitsplatz- oder<br />

Gesamtfilteranlage.<br />

PSA (Schutzschuhe, Schutzbrille) zur Verfügung<br />

stellen.<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />

gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.23 : Betreiben von Maschinen zur Holzbe: und -<br />

verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau, Inhalt<br />

Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -63-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Werkstatt-, Montagearbeiten<br />

Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank)<br />

Gefährdungen:<br />

Erfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />

beachtet.<br />

Technische Anforderungen nach <strong>BG</strong>I 547, Kapitel 7.7<br />

sind erfüllt.<br />

Betriebsanweisung ist erstellt.<br />

Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung<br />

unterwiesen;<br />

Unterweisung wird dokumentiert.<br />

Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, ggf.<br />

Haarnetz) ist bereitgestellt.<br />

Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 547: Handwerker, Titel<br />

AB 004: Spanabhebende Metallbearbeitung, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -64-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Werkstatt-, Montagearbeiten<br />

Druckluftbehälter mit Kompressor<br />

Gefährdungen:<br />

Zerknall, ungeschützte bewegte Maschinenteile<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Prüfung vor Inbetriebnahme dokumentieren.<br />

Wiederkehrende Prüfungen durch eine befähigte<br />

Person bei Druckinhaltsprodukt 1000 ≥ PS*V<br />

[bar*l] > 50; innere Prüfung spätestens alle 5 Jahre,<br />

Festigkeitsprüfung spätestens alle 10 Jahre.<br />

Wiederkehrende Prüfungen durch eine zugelassene<br />

Überwachungsstelle bei Druckinhaltsprodukt PS*V<br />

>1000 [bar*l]; innere Prüfung spätestens nach 5<br />

Jahren; Festigkeitsprüfung spätestens nach 10 Jahren.<br />

Bei feuer-, abgas- oder elektrisch beheizten<br />

Druckgeräten zusätzlich äußere Prüfungen<br />

spätestens alle 2 Jahre durchführen.<br />

Prüfbescheinigung am Betriebsort aufbewahren.<br />

Sicherheitseinrichtungen auf Wirksamkeit prüfen und<br />

funktionsfähig erhalten.<br />

Eigenmächtige Veränderung des Abblasdrucks streng<br />

verbieten; auf unverletzte Plomben achten.<br />

Verdichter so aufstellen, dass die Ansaugung von<br />

leicht entzündlichen und entzündlichen Gasen und<br />

Dämpfen ausgeschlossen ist.<br />

Auf Verkleidung beweglicher Antriebsteile (Keilriemen,<br />

Lüfterräder, usw.) achten.<br />

Nur von unterwiesenen Personen bedienen lassen.<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 10 Prüfung der Arbeitsmittel<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />

Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV)<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -65-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Werkstatt-, Montagearbeiten<br />

Flachschleifmaschine, Metallbearbeitung<br />

Gefährdungen:<br />

Herausschleudern von Werkstücken, Quetsch-, Rutsch- und Scherstellen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />

beachtet.<br />

Maschine ist mit Sicherheitsabstand zur Umgebung<br />

(0,5 m) aufgestellt.<br />

Geeignete Fangbleche werden verwendet.<br />

Elektromagnetische Spannvorrichtung ist mit dem<br />

Antrieb verriegelt;<br />

Funktion der Spannvorrichtung wird durch Signallampe<br />

angezeigt.<br />

Mitarbeiter werden unterwiesen;<br />

Unterweisung wird dokumentiert.<br />

Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.<br />

Falls Aluminium bearbeitet wird, sind die<br />

Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz<br />

beachtet.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.25: Betreiben von kraftbetriebenen Schleif und<br />

Bürstwerkzeugen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 109: Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium, Titel<br />

S 017: Leitfaden zur <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> nach Gefahrstoffverordnung,<br />

Werkzeugbau/Schleifmaschine (Schleifen mit wassergemischten KSS)<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -66-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Werkstatt-, Montagearbeiten<br />

Fräsmaschine, Metallbearbeitung<br />

Gefährdungen:<br />

Verletzungen durch Erfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />

beachtet.<br />

Technische Anforderungen nach <strong>BG</strong>I 547, Kapitel 7.3<br />

sind erfüllt.<br />

Betriebsanweisung ist erstellt.<br />

Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisung<br />

unterwiesen;<br />

Unterweisung wird dokumentiert.<br />

Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, ggf.<br />

Haarnetz) ist bereitgestellt.<br />

Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 547: Handwerker, Titel<br />

AB 004: Spanabhebende Metallbearbeitung, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -67-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Werkstatt-, Montagearbeiten<br />

Handlötarbeitsplatz<br />

Gefährdungen:<br />

Brand, Kontakt mit heißen Medien, Rauche, Gase und Dämpfe durch Zersetzungsprodukte des<br />

Flussmittels, Stäube von bleihaltiger Krätze, einseitige dynamische Arbeit, Haltearbeit<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Absaugung zur Vermeidung einer Exposition durch<br />

Lötrauche, Ausführung in Abhängigkeit von der<br />

Expositionsdauer (z. B. Lötkolben mit integrierter<br />

Absaugung, Zentralabsaugung mit<br />

Erfassungseinrichtungen, Tischabsaugung mit<br />

Filtereinsatz).<br />

Ggf. regelmäßige Filterwartung organisieren.<br />

Nicht brennbare, verschließbare Behälter zur<br />

Entsorgung von Lotrückständen (Lötkrätze)<br />

bereitstellen.<br />

Regelmäßiges Reinigen der Arbeitsplätze<br />

organisieren.<br />

Hygienemaßnahme am Arbeitsplatz durchsetzen, d.<br />

h.Verbot der Nahrungsaufnahme und des Rauchens.<br />

Ablageeinrichtungen für Lötkolben zur Verfügung<br />

stellen.<br />

Arbeitsplätze den Körpermaßen der Beschäftigten<br />

anpassen und auf ausreichende Verstellmöglichkeiten<br />

achten.<br />

Einseitige, gleichförmige Dauerarbeitsplätze<br />

vermeiden; möglichst variable Gestaltung des<br />

Arbeitsplatzes vorsehen; z. B. Wechsel zwischen<br />

Ausführung im Sitzen und im Stehen.<br />

Erstellen einer Betriebsanweisung.<br />

Unterweisung der Mitarbeiter.<br />

Mutterschutz beachten, d.h. kein Umgang mit Blei.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Inhalt<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -68-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Werkstatt-, Montagearbeiten<br />

Quellen:<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 17 Nationale Ausnahmen von Beschränkungsregelungen<br />

nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006<br />

TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:<br />

Inhalative Exposition, Titel<br />

TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel<br />

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), § 4 Verbot der Beschäftigung<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -69-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Werkstatt-, Montagearbeiten<br />

Handschleifmaschine<br />

Gefährdungen:<br />

Augenverletzungen, Handverletzungen, Brand- und Explosionsgefahr, Schleifscheibenbruch,<br />

Einatmen gesundheitsgefährdender Stäube, Lärm<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Schleifscheibenauswahl nach Arbeitsaufgabe<br />

(Schruppen oder Trennen)<br />

Maximale Umfangsgeschwindigkeit beachten<br />

Aufspannen nur mit Orginalspannflanschen<br />

Klangprobe und Probelauf von mindestens 1 Minute<br />

Dauer durchführen<br />

Werkstück möglichst fixieren<br />

Nur Schleifmaschinen mit Schutzhaube verwenden<br />

Mitarbeiter in der Handhabung (z. B. Ansetzwinkel,<br />

etc.) unterweisen<br />

Funkenflug zu brennbaren oder explosionsfähigen<br />

Stoffen verhindern, evtl. von anderen Arbeitsplätzen<br />

räumlich trennen, bei Bedarf weitere Brandschutzmaß<br />

nahmen treffen<br />

Schutzbrille und ggf. Gehörschutz zur Verfügung<br />

stellen (Persönliche Schutzausrüstung)<br />

Maschine sicher ablegen, Nachlauf berücksichtigen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, 1 Anwendungsbereich<br />

<strong>BG</strong>R/GUV-R 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.25: Betreiben von kraftbetriebenen Schleif und<br />

Bürstwerkzeugen, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 543: Schleifer, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -70-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Werkstatt-, Montagearbeiten<br />

Handspindelpresse<br />

Gefährdungen:<br />

von drehenden Schwengelenden getroffen werden,<br />

Handverletzungen durch niedergehenden Pressstempel<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Siehe auch Presse, allgemein.<br />

<strong>Die</strong> kreisförmige Bahn der Schwengelenden (mit oder<br />

ohne Schwungkugel) muss gesichert sein, z. B. durch<br />

Reifen aus Bandeisen oder Rohr, befestigt an den<br />

Schwengelenden oder Schwunggewichten. <strong>Die</strong> Reifen<br />

müssen mit gelb-schwarzen Streifen gekennzeichnet<br />

sein.<br />

<strong>Die</strong> Spindel muss festgestellt werden können, z. B.<br />

beim Einrichten oder bei Nichtbenutzung.<br />

<strong>Die</strong> Hände müssen gegen Verletzungen durch den<br />

niedergehenden Preßstempel geschützt werden, z. B.<br />

dadurch, dass der Stempelhub möglichst kleiner als 6<br />

mm ist, besser durch Handabweiser oder durch<br />

verdecktes Werkzeug bzw. Schiebewerkzeug.<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />

gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.3 : Pressen der Metallbe- und -verarbeitung, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -71-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Werkstatt-, Montagearbeiten<br />

Hobelmaschine<br />

Gefährdungen:<br />

Handverletzungen und Quetschungen zwischen Hobelschlitten und festen Bauteilen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />

beachtet.<br />

Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG<br />

(siehe Maschinen, allgemein).<br />

Vorlauf der Hobelmaschine so gering wie möglich<br />

einstellen.<br />

Genügend Abstand (mind. 500 mm) zwischen<br />

Schlittenauslauf und festen Gebäude- oder<br />

Maschinenteilen sicherstellen.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, 1 Anwendungsbereich<br />

Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -72-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Werkstatt-, Montagearbeiten<br />

Schlag-, Tafelschere<br />

Gefährdungen:<br />

Unfallgefahr; Sicherungseinrichtungen defekt, nicht vorhanden; zurückschlagender oder<br />

vorkippender Handhebel<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Das bewegliche Obermesser mit Gegengewicht<br />

versehen, um selbständiges Niedergehen zu<br />

verhindern (Foto).<br />

Schutzeinrichtungen (Balkenniederhalter,<br />

Nachschlagsicherung) muss vorhanden sein.<br />

Sicht auf die Schnittlinie darf nicht behindert sein.<br />

Geeignete Sicherung für den Messerbalken in der<br />

hoch gestellten Stellung sicherstellen.<br />

Rückseite der Schere sichern, wenn hineingegriffen<br />

werden kann.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.20 : Betreiben von Maschinen der<br />

Metallbearbeitung, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -73-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Werkstatt-, Montagearbeiten<br />

Schleifmaschinen, Schleifkörper, Schleifbänder<br />

Gefährdungen:<br />

Augenverletzungen, Handverletzungen,<br />

Einatmen gesundheitsgefährdender Stäube, Lärm<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist<br />

beachtet.<br />

Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG<br />

(siehe Maschinen, allgemein).<br />

Schleifscheibenauswahl nach <strong>BG</strong>V D12.<br />

Sachgerechte Lagerung der Schleifkörper.<br />

Aufspannen mit gleich großen Spannflanschen.<br />

Klangprobe, Probelauf mind. 1 min.<br />

Werkstückauflagen bis 3 mm an die Scheibe<br />

heranstellen.<br />

Schutzbrille und ggf. Gehörschutz zur Verfügung<br />

stellen.<br />

Bei häufigem, umfangreichen Trockenschliff<br />

Absaugung installieren (insbesondere bei<br />

Hartmetallstäuben).<br />

Anforderungen für Umgang mit Gefahrstoffen<br />

beachten.<br />

Veranlassen, dass auf die Vollständigkeit und<br />

Wirksamkeit der Schutzhauben geachtet wird.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 543: Schleifer, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, 1 Anwendungsbereich<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, 1<br />

Anwendungsbereich<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.25: Betreiben von kraftbetriebenen Schleif und<br />

Bürstwerkzeugen, Titel<br />

Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)<br />

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), Titel<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -74-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Werkstatt-, Montagearbeiten<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -75-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Werkstatt-, Montagearbeiten<br />

Schweißen und Schneiden<br />

Gefährdungen:<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Geräte und Arbeitsmittel vor Arbeitsbeginn auf<br />

ordnungsgemäßen Zustand prüfen.<br />

Wirksame Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes, ggf.<br />

Atemschutz oder Arbeitsplatzabsaugung.<br />

Abschirmung des Schweißplatzes gegenüber<br />

Arbeitsraum.<br />

Gasflaschen gegen Umfallen sichern; defekte<br />

Gasschläuche austauschen.<br />

Persönliche Schutzausrüstung wie Schutzhandschuhe,<br />

-brille oder -schild benutzen.<br />

Arbeitskleidung nicht mit Sauerstoff abblasen,<br />

Selbstanzündung möglich.<br />

bei Lichtbogenschweißen auf Schutz gegen<br />

Körperdurchstömung achten.<br />

Evtl. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung<br />

(G39).<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte<br />

Verfahren, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -76-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Werkstatt-, Montagearbeiten<br />

Schweißen, autogen (Gasschweißen)<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährdungen durch Schweißrauche, Brand- und Explosionsgefährdung, Verbrennungen,<br />

Gefährdung durch optische Strahlung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Das Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.<br />

<strong>Die</strong> zutreffenden Anforderungen der TRGS 528<br />

sind erfüllt.<br />

<strong>Die</strong> Arbeitsplatzgrenzwerte ( TRGS 900<br />

) von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sind eingehalten.<br />

Nur zugelassene, geprüfte Arbeitsplatzabsaugungen<br />

mit Reinluftrückführung sind im Einsatz. Das<br />

Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle liegt vor.<br />

<strong>Die</strong> notwendigen Maßnahmen zum sicheren Betreiben<br />

der Schweißeinrichtungen gemäß <strong>BG</strong>R 500, Kap. 2.26<br />

, sowie der <strong>BG</strong>I 554 sind erfüllt.<br />

Nur geprüfte, für den Einsatz zugelassene und<br />

ordnungsgemäß gekennzeichnete Druckgasflaschen,<br />

Schläuche, Druckminderer, Brenner sind im Einsatz.<br />

<strong>Die</strong> erforderlichen Maßnahmen gemäß<br />

<strong>BG</strong>R 500, Kap. 2.26, Pkt. 3.8 und <strong>BG</strong>I 563<br />

zur Vermeidung einer Brand- und Explosionsgefährd<br />

ung bei schweißtechnischen Arbeiten außerhalb dafür<br />

eingerichteter Werkstätten sind erfüllt.<br />

Ein Schweißerlaubnisschein liegt für diese Tätigkeiten<br />

vor.<br />

<strong>Die</strong> Grenzwerte für künstliche optische Strahlung (<br />

OStrV) sind eingehalten.<br />

<strong>Die</strong> nach OStrV notwendigen Maßnahmen zum Schutz<br />

des Schweißers (geeignete Arbeitskleidung,<br />

persönliche Schutzausrüstung) und von Dritten (z. B.<br />

Raumabgrenzungen, Abschirmungen, geeignete<br />

Sichtfenster; siehe <strong>BG</strong>R 500, Kap. 2.26, Pkt. 3.3<br />

) sind erfüllt.<br />

<strong>Die</strong> erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />

steht zur Verfügung (Schweißerschutzbrille, -visier,<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -77-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Werkstatt-, Montagearbeiten<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Schutzhandschuhe, Schutzschuhe, Lederschürze).<br />

Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung<br />

(Checkliste) ist erstellt.<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter sind unterwiesen.<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I 554: Gasschweißer, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 593: Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 692: Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag in<br />

Einzelflaschenanlagen, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 743: Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />

Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV)<br />

<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte<br />

Verfahren, Titel<br />

TRAC 204: Acetylenleitungen, Titel<br />

TRAC 208: Acetyleneinzelflaschenanlagen, Titel<br />

TRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern,<br />

Titel<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 7006-1: Schweißrauche - geeignete Lüftungsmaßnahmen, Titel<br />

Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), Titelseite<br />

TRGS 528 - Schweißtechnische Arbeiten, Titel<br />

<strong>BG</strong>HW Kompakt 19: Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -78-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Werkstatt-, Montagearbeiten<br />

Schweißen, Lichtbogen (MIG, MAG, WIG)<br />

Gefährdungen:<br />

Gefährdungen durch Schweißrauche, Gefährdungen durch elektrischen Strom, Brand- und<br />

Explosionsgefährdung, Verbrennungen, Gefährdung durch optische Strahlung<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Das Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.<br />

<strong>Die</strong> zutreffenden Anforderungen der TRGS 528<br />

sind erfüllt.<br />

<strong>Die</strong> Arbeitsplatzgrenzwerte ( TRGS 900<br />

) von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sind eingehalten.<br />

Nur zugelassene, geprüfte Arbeitsplatzabsaugungen<br />

mit Reinluftrückführung sind im Einsatz. Das<br />

Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle liegt vor.<br />

<strong>Die</strong> notwendigen Maßnahmen zum sicheren Betreiben<br />

der Schweißeinrichtungen gemäß <strong>BG</strong>R 500, Kap. 2.26<br />

, sowie der <strong>BG</strong>I 553, insbesondere zur elektrischen<br />

Gefährdung und zu Arbeiten in engen Räumen, sind<br />

erfüllt.<br />

Schweißstromquellen entsprechen den einschlägigen<br />

DIN VDE Bestimmungen; Herstellerbescheinigung,<br />

Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung liegen vor.<br />

<strong>Die</strong> erforderlichen Maßnahmen gemäß<br />

<strong>BG</strong>R 500, Kap. 2.26, Pkt. 3.8 und <strong>BG</strong>I 563<br />

zur Vermeidung einer Brand- und Explosionsgefährdu<br />

ng bei schweißtechnischen Arbeiten außerhalb dafür<br />

eingerichteter Werkstätten sind erfüllt.<br />

Ein Schweißerlaubnisschein liegt für diese Tätigkeiten<br />

vor.<br />

<strong>Die</strong> Grenzwerte für künstliche optische Strahlung (<br />

OStrV) sind eingehalten.<br />

<strong>Die</strong> nach OStrV notwendigen Maßnahmen zum Schutz<br />

des Schweißers (geeignete Arbeitskleidung,<br />

persönliche Schutzausrüstung) und von Dritten (z. B.<br />

Raumabgrenzungen, Abschirmungen, Vorhänge,<br />

geeignete Sichtfenster; siehe <strong>BG</strong>R 500, Kap. 2.26,<br />

Pkt. 3.3 und <strong>BG</strong>I 553, Pkt. 6) sind erfüllt.<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -79-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Werkstatt-, Montagearbeiten<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

<strong>Die</strong> erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />

steht zur Verfügung (Schweißerschutzbrille, -visier,<br />

Schutzhandschuhe, Schutzschuhe, Lederschürze).<br />

Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung<br />

ist erstellt.<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter sind unterwiesen.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 553: Lichtbogenschweißer, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 593: Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte<br />

Verfahren, Titel<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 7006-1: Schweißrauche - geeignete Lüftungsmaßnahmen, Titel<br />

<strong>BG</strong>HW Kompakt 19: Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten<br />

TRGS 528 - Schweißtechnische Arbeiten, Titel<br />

Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), Titelseite<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -80-


Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatt<br />

Werkstatt-, Montagearbeiten<br />

Tischbohrmaschine, Ständerbohrmaschine<br />

Gefährdungen:<br />

herumschlagendes Werkstück; Erfassen von Körperteilen, Handschuhen oder Kleidungsstücken<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG<br />

(siehe Maschinen, allgemein).<br />

Leicht erreichbaren Notausschalter installieren, z. B.<br />

Fußtaster.<br />

Bohrmaschine an der Werkbank verschrauben.<br />

Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeitern<br />

bekanntmachen.<br />

Schutzmaßnahmen beim Umgang mit<br />

Kühlschmierstoffen beachten.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.20 : Betreiben von Maschinen der<br />

Metallbearbeitung, 1 Anwendungsbereich<br />

Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -81-


Inhaltsverzeichnis<br />

Edelsteinschleifereien, Edel- und Schmucksteine, synthetische Steine,<br />

Steingravierereien, Diamant 1<br />

Büro 1<br />

Büroarbeiten 1<br />

Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume 1<br />

Arbeitsplätze: Bildschirm/Büro 3<br />

Elektrische Betriebsmittel, Büro 4<br />

Gesamter Betrieb 5<br />

Alle Tätigkeiten 5<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorge 5<br />

Beschaffung technischer Arbeitsmittel 6<br />

Betriebsanweisung 7<br />

Betriebsarzt 8<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein 9<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Prüfung 11<br />

Erste Hilfe 12<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit 13<br />

Fremdfirmen 14<br />

Gefahrstoffe, allgemein 15<br />

Heben und Tragen von Lasten 18<br />

Lärm 19<br />

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 21<br />

Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte 22<br />

Regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln 23<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung 24<br />

Sicherheitsbeauftragte 25<br />

Unternehmermodell 26<br />

Unterweisungen der Mitarbeiter 27<br />

Arbeitsräume allgemein 28<br />

Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume 28<br />

Brandschutz 30<br />

Seite -I-


Inhaltsverzeichnis<br />

Verkehr: Fluchtwege, Notausgänge 31<br />

Verkehrswege 32<br />

Schleiferei 34<br />

Lager- und Transportarbeiten 34<br />

Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler) 34<br />

Krane 35<br />

Regale 36<br />

Transportmittel, handbetrieben 37<br />

Schleifen, Polieren, Schneiden von Edelsteinen (Expositionen) 38<br />

Bestrahlte Edelsteine 38<br />

Gefahrstoffe aus Edelsteinen 39<br />

Kühlschmierstoffe (KSS) 40<br />

Polieren mit Bleischeiben 41<br />

Quarzfeinstaub 42<br />

Siliciumcarbid-Feinstaub 43<br />

Schleifen, Schneiden, Plieren und Trommeln 44<br />

Bürstenschleifmaschine 44<br />

Halbautomatische Facetierschleif- und Facetierpoliermaschine 45<br />

Maschinen, allgemein 46<br />

Rommelanlage 48<br />

Schleif- und Bürstwerkzeuge 49<br />

Schleifmaschine halbautomatisch 50<br />

Schneidmaschine 51<br />

Umgang mit Gefahrstoffen 52<br />

Auskochen und Farbbrennen z. B. mit Salzsäure oder Salpetersäure u. a.<br />

Zusatzstoffe 52<br />

Flüssiggas an Kittarbeitsplätzen, Lötplätzen 53<br />

Gefahrstoffe, Bereithalten am Arbeitsplatz 54<br />

Gefahrstoffe, Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern 55<br />

Kitten mit Spiritusbrenner 57<br />

Klebstoffe, manuelle 58<br />

Seite -II-


Inhaltsverzeichnis<br />

Organische Lösemittel 59<br />

Wärmeofen 61<br />

Werkstatt 62<br />

Werkstatt-, Montagearbeiten 62<br />

Bohrmaschine 62<br />

Bügelsäge, Kreissäge und Trennmaschine 63<br />

Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank) 64<br />

Druckluftbehälter mit Kompressor 65<br />

Flachschleifmaschine, Metallbearbeitung 66<br />

Fräsmaschine, Metallbearbeitung 67<br />

Handlötarbeitsplatz 68<br />

Handschleifmaschine 70<br />

Handspindelpresse 71<br />

Hobelmaschine 72<br />

Schlag-, Tafelschere 73<br />

Schleifmaschinen, Schleifkörper, Schleifbänder 74<br />

Schweißen und Schneiden 76<br />

Schweißen, autogen (Gasschweißen) 77<br />

Schweißen, Lichtbogen (MIG, MAG, WIG) 79<br />

Tischbohrmaschine, Ständerbohrmaschine 81<br />

Seite -III-

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