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16/16465 - Bayerischer Landtag

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Seite 14 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>16</strong>465<br />

Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen<br />

18. Abgeordneter<br />

Mannfred<br />

Pointner<br />

(FREIE WÄH-<br />

LER)<br />

Ich frage die Staatsregierung, ob bei der Digitalisierung der Steuerakten beim KON-<br />

SENS-Verfahren (Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) der<br />

(daten-)sichere Zugang zu den relevanten Steuerdaten für Rechtsanwälte, Staatsanwaltschaft,<br />

Richter und Steuerberater in Steuerverfahren vor den Finanzgerichten<br />

durchgängig gewährleistet ist und wenn nein, welche Implikationen sich daraus nach<br />

Ansicht der Staatsanwaltschaft für die Verfahren vor den Finanzgerichten ergeben,<br />

insbesondere welche Folgen ggf. der Informationsvorteil von Finanzämtern und Steuerfahndung<br />

gegenüber der Verteidigung hat sowie der Medienbruch zwischen dem<br />

Datenbestand im KONSENS-Verfahren und den vor Gericht verwendeten Daten hat?<br />

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen<br />

Ein elektronischer Zugriff auf digitale Inhalte von Steuerakten durch Externe, beispielsweise durch Finanzgerichte,<br />

ist bislang nicht möglich. Elektronisch gespeicherte Teile von Steuerakten werden bei Bedarf ausgedruckt<br />

und dem papiergebundenen Vorgang beigefügt. Die Verfahren zur Akteneinsicht von Beteiligten – etwa<br />

von Steuerberatern – nach Nr. 4 des Anwendungserlasses zu § 91 der Abgabenordnung und § 78 der Finanzgerichtsordnung<br />

bleiben davon unberührt.<br />

19. Abgeordnete<br />

Claudia<br />

Stamm<br />

(BÜNDNIS<br />

90/DIE GRÜ-<br />

NEN)<br />

Ich frage die Staatsregierung, in welcher Form, wann und in welchen Aufgabenbereichen<br />

soll die von ihr am 5. März 2013 (Pressemitteilung Nr. 80 der Staatskanzlei –<br />

Bericht aus der Kabinettssitzung) angekündigte Einsparung im Haushaltsvollzug<br />

2013/2014 in Höhe von 200 Mio. Euro erfolgen?<br />

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen<br />

Der Mittelbedarf für das Haushaltsänderungsgesetz 2013/2014 – Bildungsfinanzierungsgesetz – wird aus zusätzlichen<br />

Steuereinnahmen und sonstigen Verbesserungen des Jahres 2012 und Rücklagenentnahmen finanziert<br />

(vgl. hierzu Drs. <strong>16</strong>/15926, Gesetzesvorblatt Abschnitt B Nummer 2). Unabhängig davon sollen im<br />

Haushaltvollzug 2013/2014 insgesamt 200 Mio. Euro eingespart werden. Hierzu hat der Ministerrat die<br />

Staatskanzlei und die Ministerien aufgefordert, durch sparsame Mittelbewirtschaftung im Haushaltsvollzug<br />

der Jahre 2013 und 2014 einen Resteeinzug in Höhe von mindestens insgesamt 200 Mio. Euro im Rahmen der<br />

Jahresabschlüsse 2013 und 2014 zu ermöglichen.

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