16/16465 - Bayerischer Landtag
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Seite 14 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>16</strong>465<br />
Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen<br />
18. Abgeordneter<br />
Mannfred<br />
Pointner<br />
(FREIE WÄH-<br />
LER)<br />
Ich frage die Staatsregierung, ob bei der Digitalisierung der Steuerakten beim KON-<br />
SENS-Verfahren (Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) der<br />
(daten-)sichere Zugang zu den relevanten Steuerdaten für Rechtsanwälte, Staatsanwaltschaft,<br />
Richter und Steuerberater in Steuerverfahren vor den Finanzgerichten<br />
durchgängig gewährleistet ist und wenn nein, welche Implikationen sich daraus nach<br />
Ansicht der Staatsanwaltschaft für die Verfahren vor den Finanzgerichten ergeben,<br />
insbesondere welche Folgen ggf. der Informationsvorteil von Finanzämtern und Steuerfahndung<br />
gegenüber der Verteidigung hat sowie der Medienbruch zwischen dem<br />
Datenbestand im KONSENS-Verfahren und den vor Gericht verwendeten Daten hat?<br />
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen<br />
Ein elektronischer Zugriff auf digitale Inhalte von Steuerakten durch Externe, beispielsweise durch Finanzgerichte,<br />
ist bislang nicht möglich. Elektronisch gespeicherte Teile von Steuerakten werden bei Bedarf ausgedruckt<br />
und dem papiergebundenen Vorgang beigefügt. Die Verfahren zur Akteneinsicht von Beteiligten – etwa<br />
von Steuerberatern – nach Nr. 4 des Anwendungserlasses zu § 91 der Abgabenordnung und § 78 der Finanzgerichtsordnung<br />
bleiben davon unberührt.<br />
19. Abgeordnete<br />
Claudia<br />
Stamm<br />
(BÜNDNIS<br />
90/DIE GRÜ-<br />
NEN)<br />
Ich frage die Staatsregierung, in welcher Form, wann und in welchen Aufgabenbereichen<br />
soll die von ihr am 5. März 2013 (Pressemitteilung Nr. 80 der Staatskanzlei –<br />
Bericht aus der Kabinettssitzung) angekündigte Einsparung im Haushaltsvollzug<br />
2013/2014 in Höhe von 200 Mio. Euro erfolgen?<br />
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen<br />
Der Mittelbedarf für das Haushaltsänderungsgesetz 2013/2014 – Bildungsfinanzierungsgesetz – wird aus zusätzlichen<br />
Steuereinnahmen und sonstigen Verbesserungen des Jahres 2012 und Rücklagenentnahmen finanziert<br />
(vgl. hierzu Drs. <strong>16</strong>/15926, Gesetzesvorblatt Abschnitt B Nummer 2). Unabhängig davon sollen im<br />
Haushaltvollzug 2013/2014 insgesamt 200 Mio. Euro eingespart werden. Hierzu hat der Ministerrat die<br />
Staatskanzlei und die Ministerien aufgefordert, durch sparsame Mittelbewirtschaftung im Haushaltsvollzug<br />
der Jahre 2013 und 2014 einen Resteeinzug in Höhe von mindestens insgesamt 200 Mio. Euro im Rahmen der<br />
Jahresabschlüsse 2013 und 2014 zu ermöglichen.