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16/16465 - Bayerischer Landtag

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Drucksache <strong>16</strong>/<strong>16</strong>465 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite 17<br />

23. Abgeordneter<br />

Markus<br />

Rinderspacher<br />

(SPD)<br />

Ich frage die Staatsregierung, welche Maßnahmen sind zum Lärmschutz der Bürger an<br />

der Bahnstrecke im Bereich München-Trudering/Kirchtrudering/Waldtrudering geplant,<br />

warum ist auf der Nordseite der Bahnstrecke kein effizienter Lärmschutz vorgesehen<br />

und welche finanzielle Beteiligung leistet der Freistaat an den Gesamtkosten?<br />

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie<br />

Die Lärmschutzmaßnahmen an den Eisenbahnstrecken im Bereich München-Trudering/Kirchtrudering/<br />

Waldtrudering sind Bestandteil des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes für bundeseigene<br />

Schienenwege.<br />

Die Finanzierung bundeseigener Eisenbahninfrastruktur ist nach dem Grundgesetz eine Aufgabe des Bundes.<br />

Der Freistaat leistet keine Finanzierungsbeiträge für die Lärmsanierung von Strecken der Deutschen Bahn AG<br />

(DB). Er ist auch nicht an der operativen Umsetzung des Lärmsanierungsprogramms beteiligt, weshalb der<br />

Staatsregierung die in den einzelnen Lärmsanierungsabschnitten jeweils konkret vorgesehenen Maßnahmen<br />

nicht bekannt sind. Die Umsetzung des Lärmsanierungsprogramms obliegt der DB als Vorhabensträger und<br />

dem Eisenbahn-Bundesamt als zuständiger Behörde für das Planfeststellungsverfahren und die Bewilligung<br />

der Bundesmittel für die Lärmsanierung.<br />

24. Abgeordnete<br />

Simone<br />

Tolle<br />

(BÜNDNIS<br />

90/DIE GRÜ-<br />

NEN)<br />

Ich frage die Staatsregierung, wie wird der Freistaat von der Deutschen Bahn AG (DB)<br />

in die Planungen zur Aus- und Neubaustrecke Hanau – Würzburg/Fulda (-Erfurt) eingebunden,<br />

nachdem die DB und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr<br />

und Landesentwicklung ohne Beteiligung des Freistaates Bayern am 30. Januar 2013<br />

zum aktuellen Projektstand dahingehend informierten, dass es die zwei prinzipiellen<br />

Lösungsansätze mit den Arbeitstiteln „Mottgers-Spange“ und „Ausbau“ gibt, der Freistaat<br />

bei seiner Anmeldung der Projekte für den Bundesverkehrswegeplan 2015 an den<br />

Bund unmissverständlich deutlich machte, dass der Freistaat gegen eine Aufnahme der<br />

„Mottgers-Spange“ im Bundesverkehrswegeplan ist?<br />

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie<br />

Der Freistaat ist in die genannten Planungen nicht eingebunden, da es sich um Maßnahmen außerhalb Bayerns<br />

handelt, für die der Bund im Rahmen seiner Verantwortung für den Aus- und Neubau der Bundesschienenwege<br />

zuständig ist.<br />

Gleichwohl hat sich die Staatsregierung gegen die „Mottgers-Spange“ ausgesprochen und dies dem Bund am<br />

28. März 2013 im Zuge der Anmeldungen von Schienenprojekten zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans<br />

(BVWP) mitgeteilt. Die Staatsregierung setzt sich für die Streichung der präjudizierenden Variantenbezeichnung<br />

„Mottgers-Spange“ aus dem BVWP und ein klares Signal des Bundes zum weiteren Ausbau der<br />

bayerischen Spessartquerung Aschaffenburg – Würzburg ein. Sobald der Ausbau dieser Strecke in die laufenden<br />

Planungen einbezogen wird, wird der Bund auch eine angemessene Beteiligung des Freistaats sicherstellen.

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