16/16465 - Bayerischer Landtag
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Drucksache <strong>16</strong>/<strong>16</strong>465 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> <strong>16</strong>. Wahlperiode Seite 17<br />
23. Abgeordneter<br />
Markus<br />
Rinderspacher<br />
(SPD)<br />
Ich frage die Staatsregierung, welche Maßnahmen sind zum Lärmschutz der Bürger an<br />
der Bahnstrecke im Bereich München-Trudering/Kirchtrudering/Waldtrudering geplant,<br />
warum ist auf der Nordseite der Bahnstrecke kein effizienter Lärmschutz vorgesehen<br />
und welche finanzielle Beteiligung leistet der Freistaat an den Gesamtkosten?<br />
Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie<br />
Die Lärmschutzmaßnahmen an den Eisenbahnstrecken im Bereich München-Trudering/Kirchtrudering/<br />
Waldtrudering sind Bestandteil des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes für bundeseigene<br />
Schienenwege.<br />
Die Finanzierung bundeseigener Eisenbahninfrastruktur ist nach dem Grundgesetz eine Aufgabe des Bundes.<br />
Der Freistaat leistet keine Finanzierungsbeiträge für die Lärmsanierung von Strecken der Deutschen Bahn AG<br />
(DB). Er ist auch nicht an der operativen Umsetzung des Lärmsanierungsprogramms beteiligt, weshalb der<br />
Staatsregierung die in den einzelnen Lärmsanierungsabschnitten jeweils konkret vorgesehenen Maßnahmen<br />
nicht bekannt sind. Die Umsetzung des Lärmsanierungsprogramms obliegt der DB als Vorhabensträger und<br />
dem Eisenbahn-Bundesamt als zuständiger Behörde für das Planfeststellungsverfahren und die Bewilligung<br />
der Bundesmittel für die Lärmsanierung.<br />
24. Abgeordnete<br />
Simone<br />
Tolle<br />
(BÜNDNIS<br />
90/DIE GRÜ-<br />
NEN)<br />
Ich frage die Staatsregierung, wie wird der Freistaat von der Deutschen Bahn AG (DB)<br />
in die Planungen zur Aus- und Neubaustrecke Hanau – Würzburg/Fulda (-Erfurt) eingebunden,<br />
nachdem die DB und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr<br />
und Landesentwicklung ohne Beteiligung des Freistaates Bayern am 30. Januar 2013<br />
zum aktuellen Projektstand dahingehend informierten, dass es die zwei prinzipiellen<br />
Lösungsansätze mit den Arbeitstiteln „Mottgers-Spange“ und „Ausbau“ gibt, der Freistaat<br />
bei seiner Anmeldung der Projekte für den Bundesverkehrswegeplan 2015 an den<br />
Bund unmissverständlich deutlich machte, dass der Freistaat gegen eine Aufnahme der<br />
„Mottgers-Spange“ im Bundesverkehrswegeplan ist?<br />
Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie<br />
Der Freistaat ist in die genannten Planungen nicht eingebunden, da es sich um Maßnahmen außerhalb Bayerns<br />
handelt, für die der Bund im Rahmen seiner Verantwortung für den Aus- und Neubau der Bundesschienenwege<br />
zuständig ist.<br />
Gleichwohl hat sich die Staatsregierung gegen die „Mottgers-Spange“ ausgesprochen und dies dem Bund am<br />
28. März 2013 im Zuge der Anmeldungen von Schienenprojekten zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans<br />
(BVWP) mitgeteilt. Die Staatsregierung setzt sich für die Streichung der präjudizierenden Variantenbezeichnung<br />
„Mottgers-Spange“ aus dem BVWP und ein klares Signal des Bundes zum weiteren Ausbau der<br />
bayerischen Spessartquerung Aschaffenburg – Würzburg ein. Sobald der Ausbau dieser Strecke in die laufenden<br />
Planungen einbezogen wird, wird der Bund auch eine angemessene Beteiligung des Freistaats sicherstellen.