15.01.2014 Aufrufe

16/16465 - Bayerischer Landtag

16/16465 - Bayerischer Landtag

16/16465 - Bayerischer Landtag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 28 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>16</strong>465<br />

nen Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz daher keine höheren Leistungen unter Berufung<br />

auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erhalten. Das gilt ausweislich des Urteils auch für Adressaten<br />

bestandskräftiger Verwaltungsakte für Zeiträume bis Ende Juli 2012. Sind jedoch Bescheide über Grundleistungen<br />

für einen Zeitraum ab dem 1. Januar 2011 noch nicht bestandskräftig geworden, haben die Betroffenen<br />

Anspruch auf nach der Übergangsregelung berechnete Leistungen.<br />

Die Staatsregierung führt keine Statistik zur „rückwirkenden Auszahlung der erhöhten Leistungen für Asylbewerber<br />

und Asylbewerberinnen“.<br />

39. Abgeordnete<br />

Christa<br />

Steiger<br />

(SPD)<br />

Ich frage die Staatsregierung, nach welchem Verfahren wird sie in Zukunft die Bundesmittel<br />

aus dem Bildungs- und Teilhabepaket an die Kommunen weiterleiten und<br />

wie begründet sie ihre Entscheidung für bzw. wider eine bedarfsgerechte Verteilung,<br />

die sich an der jeweiligen Inanspruchnahme einer Kommune im Vorjahr orientiert?<br />

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen<br />

Der Bund gibt keine Mittel für Bildungs- und Teilhabeleistungen (BTL). Aus verfassungsrechtlichen Gründen<br />

– Vermeidung einer Bundesauftragsverwaltung – wurde eine solche Lösung von Bund und Ländern bewusst<br />

nicht gewählt. Stattdessen wurden (beschlossen im Vermittlungsausschuss von Bund, Ländern, Fraktionen<br />

CDU/CSU, FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die Bundeszuschüsse für Kosten für Unterkunft und<br />

Heizung (KdU) erhöht, also für eine völlig andere Leistung. Dabei wurde so kalkuliert, dass die erhöhten<br />

Bundeszuschüsse für KdU (5,4 Prozentpunkte) der Höhe der neuen kommunalen Aufgabe entsprechen, sodass<br />

das eine möglichst zielgenaue Kompensation für das andere darstellt.<br />

Der Freistaat Bayern reicht die Bundesmittel, entsprechend der Regelung in Art. 3 des Gesetzes zur Ausführung<br />

der Sozialgesetze (AGSG), vollständig an die Kommunen weiter. Das bedeutet, die Kommunen erhalten<br />

für ihre abgerechneten KdU die hierfür erhaltenen Bundesmittel (gesetzlich festgelegter Anteil an den KdU).<br />

Einer – wie auch immer gearteten – Verteilung bedarf es insoweit nicht.<br />

40. Abgeordnete<br />

Dr. Simone<br />

Strohmayr<br />

(SPD)<br />

Vor dem Hintergrund, dass aufgrund des Flüchtlingsstroms von den staatlichen Asylbewerberheimen<br />

in zunehmendem Maße auf dezentrale Einrichtungen in den Kommunen<br />

und Landkreisen ausgewichen werden muss (z.B. in Bobingen im Landkreis<br />

Augsburg), wo Sozialarbeit und Deutschunterricht bislang nicht staatlich gefördert,<br />

sondern, wenn überhaupt, rein ehrenamtlich angeboten werden, frage ich die Staatsregierung,<br />

werden auch die Asylbewerberinnen und -bewerber in den dezentralen Einrichtungen<br />

von den staatlich finanzierten Deutschkursen profitieren, wie viele Ausgaben<br />

entstehen dadurch im Freistaat Bayern und plant die Staatsregierung Sozialarbeit<br />

auch in den dezentralen Einrichtungen staatlich zu fördern?

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!