16/16465 - Bayerischer Landtag
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Seite 28 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>16</strong>465<br />
nen Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz daher keine höheren Leistungen unter Berufung<br />
auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erhalten. Das gilt ausweislich des Urteils auch für Adressaten<br />
bestandskräftiger Verwaltungsakte für Zeiträume bis Ende Juli 2012. Sind jedoch Bescheide über Grundleistungen<br />
für einen Zeitraum ab dem 1. Januar 2011 noch nicht bestandskräftig geworden, haben die Betroffenen<br />
Anspruch auf nach der Übergangsregelung berechnete Leistungen.<br />
Die Staatsregierung führt keine Statistik zur „rückwirkenden Auszahlung der erhöhten Leistungen für Asylbewerber<br />
und Asylbewerberinnen“.<br />
39. Abgeordnete<br />
Christa<br />
Steiger<br />
(SPD)<br />
Ich frage die Staatsregierung, nach welchem Verfahren wird sie in Zukunft die Bundesmittel<br />
aus dem Bildungs- und Teilhabepaket an die Kommunen weiterleiten und<br />
wie begründet sie ihre Entscheidung für bzw. wider eine bedarfsgerechte Verteilung,<br />
die sich an der jeweiligen Inanspruchnahme einer Kommune im Vorjahr orientiert?<br />
Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen<br />
Der Bund gibt keine Mittel für Bildungs- und Teilhabeleistungen (BTL). Aus verfassungsrechtlichen Gründen<br />
– Vermeidung einer Bundesauftragsverwaltung – wurde eine solche Lösung von Bund und Ländern bewusst<br />
nicht gewählt. Stattdessen wurden (beschlossen im Vermittlungsausschuss von Bund, Ländern, Fraktionen<br />
CDU/CSU, FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die Bundeszuschüsse für Kosten für Unterkunft und<br />
Heizung (KdU) erhöht, also für eine völlig andere Leistung. Dabei wurde so kalkuliert, dass die erhöhten<br />
Bundeszuschüsse für KdU (5,4 Prozentpunkte) der Höhe der neuen kommunalen Aufgabe entsprechen, sodass<br />
das eine möglichst zielgenaue Kompensation für das andere darstellt.<br />
Der Freistaat Bayern reicht die Bundesmittel, entsprechend der Regelung in Art. 3 des Gesetzes zur Ausführung<br />
der Sozialgesetze (AGSG), vollständig an die Kommunen weiter. Das bedeutet, die Kommunen erhalten<br />
für ihre abgerechneten KdU die hierfür erhaltenen Bundesmittel (gesetzlich festgelegter Anteil an den KdU).<br />
Einer – wie auch immer gearteten – Verteilung bedarf es insoweit nicht.<br />
40. Abgeordnete<br />
Dr. Simone<br />
Strohmayr<br />
(SPD)<br />
Vor dem Hintergrund, dass aufgrund des Flüchtlingsstroms von den staatlichen Asylbewerberheimen<br />
in zunehmendem Maße auf dezentrale Einrichtungen in den Kommunen<br />
und Landkreisen ausgewichen werden muss (z.B. in Bobingen im Landkreis<br />
Augsburg), wo Sozialarbeit und Deutschunterricht bislang nicht staatlich gefördert,<br />
sondern, wenn überhaupt, rein ehrenamtlich angeboten werden, frage ich die Staatsregierung,<br />
werden auch die Asylbewerberinnen und -bewerber in den dezentralen Einrichtungen<br />
von den staatlich finanzierten Deutschkursen profitieren, wie viele Ausgaben<br />
entstehen dadurch im Freistaat Bayern und plant die Staatsregierung Sozialarbeit<br />
auch in den dezentralen Einrichtungen staatlich zu fördern?