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RECHT<br />

Der Lageplan zum Bauantrag<br />

Unverzichtbar<br />

In <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n ersten FORUM-Ausgaben <strong>de</strong>s Jahres wur<strong>de</strong>n bereits viele Aspekte rund um<br />

das Baurecht vorgestellt. Dabei wur<strong>de</strong> immer wie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utlich, dass sich doch vieles um<br />

<strong>de</strong>n Lageplan dreht.<br />

Ob es nun um baurechtliche Regelungen aus <strong>de</strong>m 16. Jahrhun<strong>de</strong>rt, wie im Bericht von Herrn<br />

Noormann und Herrn Zoll beschrieben, geht o<strong>de</strong>r um die von Herrn Ro<strong>de</strong>merk gestellte Frage<br />

nach <strong>de</strong>r Zukunft <strong>de</strong>s Amtlichen Lageplanes, ohne <strong>de</strong>n Lageplan ist die Durchführung von<br />

Bauvorhaben nicht möglich.<br />

Daher soll in <strong>de</strong>r aktuellen Ausgabe die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Lageplanes aus verschie<strong>de</strong>nen Blickwinkeln<br />

beson<strong>de</strong>rs beleuchtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Um <strong>de</strong>n Stellenwert <strong>de</strong>s Lageplanes sowohl in <strong>de</strong>r Großstadt als auch in einem Flächenland<br />

erkennen zu können, berichten Günter Noormann und Hartmut Zoll aus Berlin und Gunter<br />

Ro<strong>de</strong>merk aus Bran<strong>de</strong>nburg, wie es um <strong>de</strong>n Lageplan zurzeit bestellt ist.<br />

Natürlich soll hier nicht <strong>de</strong>r Eindruck entstehen, dass die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Lageplanes nur aus<br />

Sicht <strong>de</strong>s Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs beschrieben wird. Daher kommt mit<br />

Markus Beck auch <strong>de</strong>r Leiter einer Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong> zu Wort, um aus Verwaltungs sicht<br />

klarzustellen, warum <strong>de</strong>r Lageplan auch zukünftig nicht aus <strong>de</strong>m Baugeschehen weg zu -<br />

<strong>de</strong>nken ist.<br />

Es wird schnell klar, dass sowohl <strong>de</strong>r freie Berufsstand als auch die Verwaltung die Be <strong>de</strong>utung<br />

<strong>de</strong>s Lageplanes in weiten Teilen in gleicher Weise hoch einschätzen. Auch wenn <strong>de</strong>r ÖbVI als<br />

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