Statt Augenzeugen - Forum
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Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. | www.bdvi-forum.de<br />
<strong>Statt</strong> <strong>Augenzeugen</strong><br />
Digitale Ermittlungen<br />
– 3-D-Vermessungstechnik<br />
in der Rechtsmedizin<br />
In Augenschein<br />
Photogrammetrische Gutachten<br />
– Tatrekonstruktion<br />
im ÖbVI-Büro<br />
Auf Augenhöhe<br />
Tägliche Chefbehandlung<br />
– Martina Wolkowa im Gespräch<br />
DPAG PVSt G 50591 »Entgelt bezahlt« BDVI Berlin<br />
36. Jahrgang<br />
2010<br />
ISSN 0342-6165<br />
HEFT 1
SAMMEL ORDNER<br />
FÜR IHRE FORUM-HEFTE.<br />
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_ BDVI-KONGRESS 2010 IN DRESDEN<br />
Feierliche Übergabe der Einladung zum<br />
BDVI-Kongress 2010 an den<br />
sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich<br />
Der Vorsitzende der Landesgruppe Sachsen<br />
des BDVI Wolfgang Heide über reich -<br />
te am 9. Dezember 2009 gemeinsam mit<br />
den Abgeordneten des Sächsischen Landtags<br />
Marko Schiemann und Volker Bandmann<br />
dem sächsischen Ministerpräsidenten<br />
Stanislaw Tillich die Einladung<br />
zum BDVI-Kongress, der im Jahr 2010<br />
zu Gast in der Landeshauptstadt Dresden<br />
sein wird. Herr Schiemann und Herr<br />
Bandmann begleiten die Landesgruppe<br />
Sachsen des BDVI bereits seit dem Jahr<br />
1990 konstruktiv.<br />
_ ÖBVI-EINFÜHRUNG IN BAYERN<br />
Forderung des IGVB<br />
IGVB-Präsident Thomas Fernkorn hat in einem Schreiben<br />
vom 22. Februar 2010 an die bayerische FDP-Fraktion – ähnliche<br />
Briefe gingen auch an die Fraktionen von CSU, FW und<br />
Grünen – auf die schwierige berufsrechtliche Situa tion der<br />
freiberuflichen Vermessungsingenieure in Bayern hinge -<br />
wiesen und die Forderung des Verbandes zur Öffnung der<br />
hoheit lichen Katastervermessung für den Freien Beruf unterstrichen<br />
und damit für die Möglichkeit der Zulassung als<br />
ÖbVI in Bayern plädiert.<br />
»Unser Berufsstand teilt sich in Bayern in zwei Lager. Wäh -<br />
rend die hoheitliche Katastervermessung monopolistisch beim<br />
Staat liegt, wird der Bereich der Ingenieur- und der Baurechts -<br />
:::::: MOSAIK<br />
Von links nach rechts: Ministerpräsident Stanislaw Tillich,<br />
Wolfgang Heide und die Landtagsabgeordneten<br />
Volker Bandmann und Marko Schiemann<br />
Der Ministerpräsident bedankte sich für die<br />
Einladung und sicherte dem Kongress die Unterstützung<br />
des Freistaates Sachsen durch Über -<br />
nahme der Schirmherrschaft zu.<br />
Im Gespräch<br />
vermes sung vom Freien Beruf wahrgenommen. Aufgrund dieser<br />
in Europa einzigartigen Verteilung sieht sich der Freie Beruf in<br />
Bayern gegenüber den in- und ausländischen Kollegen in einem<br />
massiven Wettbewerbsnachteil. Viele Aufträge sind mit Ka tas -<br />
tervermessungen kombiniert, daher sind diese dem bayerischen<br />
Vermessungsingenieur von vorneherein verwehrt. Während in<br />
Deutschland, damit auch in Bayern, die Bedingungen für ausländische<br />
Firmen, hierzulande Fuß zu fassen, immer weiter ver -<br />
bessert werden, ist unser Beruf regelrecht mit einem Berufsverbot<br />
belegt, was die hoheitliche Katastervermessung anbelangt.<br />
Daher fordern wir die Öffnung der hoheitlichen Katastervermessung<br />
für den Freien Beruf in Bayern«, – so Fernkorn.<br />
1<br />
249
MOSAIK MOSAIK<br />
_ BDVI-LANDESGRUPPE HAMBURG<br />
Goldene Ehrennadel<br />
des BDVI für Walter Hanack<br />
und Stabwechsel<br />
im Landesvorsitz<br />
250<br />
Für hervorragende Verdienste um den Freien Beruf des Öffent<br />
lich bestellten Vermessungsingenieurs in der Bundesrepublik<br />
Deutschland wurde auf der Mitgliederversammlung<br />
am 23. Februar in Hamburg Walter Hanack, ÖbVI in Hamburg,<br />
die Goldene Ehrennadel verliehen.<br />
Über 25 Jahre persönlichen, engagierten Einsatzes als Vorsitzender<br />
der Landesgruppe Hamburg und dienstältestes Mitglied<br />
des BDVI-Hauptvorstandes haben die Verbandsarbeit we -<br />
sentlich geprägt und positiv beeinflusst. Zukunftsorientiertes<br />
Den ken und Handeln, pragmatisches und unbürokratisches Len -<br />
ken sind das Markenzeichen von Walter Hanack.<br />
Zum neuen Landesvorsitzenden in Hamburg wurde ÖbVI Gerd<br />
Grabau, Büro Hanack und Partner, gewählt.<br />
Herzlichen Glückwunsch und gutes Gelingen!<br />
_ PROFESSIONELL UND ZEITGEMÄSS<br />
Die neue Internetpräsenz des BDVI<br />
1<br />
Gerd Grabau und Walter Hanack<br />
Die neue Internetpräsenz des BDVI wurde am<br />
10. November 2009 freigeschaltet. Sie ist sowohl<br />
technisch als auch gestalterisch auf einen zeitge<br />
mäßen Stand gebracht worden.<br />
Als Grundlage für das Design diente der beliebte<br />
BDVI-Notizblock. Die bewährte Struktur der Homepage<br />
wurde beibehalten, so auch der Zugang zum<br />
internen Mitgliederbereich der BDVI-Homepage. Zu -<br />
gleich wurde die Seite um einige Bereiche erweitert,<br />
z. B. das aktuelle Thema »Nachwuchsgewinnung«.<br />
Der Beitrag befindet sich im Menü »ÖbVI > BERUFung<br />
ÖbVI« und enthält Informationen über die vom BDVI<br />
unterstützten Initiativen zur Werbung für den be -<br />
ruf lichen Nachwuchs und die entsprechenden Links,<br />
z. B. Arbeitsplatz-Erde.de oder Initiative »Technikum«.<br />
Sehr empfehlenswert ist auch der Bereich »Projekt<br />
Schulstunde« mit vielen Arbeitshilfen und Tipps.<br />
Die Informationen sind allgemein zu gänglich.<br />
_ GIS BEST PRACTICE AWARD<br />
Auslobung 2010<br />
Mit dem GIS Best Practice Award des DVW e. V.<br />
werden GIS-Projekte ausgezeichnet, die beispielgebend<br />
sind und zukünftigen GIS-Projekten als<br />
Vorbild und Referenz dienen.<br />
Durch die Auszeichnung soll die Publizität dieser<br />
Projekte erhöht und die Zusammenarbeit im Geo -<br />
informationswesen gefördert werden. Der GIS Best<br />
Prac tice Award des DVW wird jährlich im Rahmen der<br />
INTERGEO vergeben.<br />
Zur Bewerbung aufgefordert sind Projekte aus<br />
der jeweiligen INTERGEO-Region. 2010 sind dies die<br />
Bun desländer Hessen,<br />
Nordrhein-West fa -<br />
len, Rheinland-Pfalz,<br />
Sachsen-Anhalt und<br />
Thüringen. Der GIS<br />
Best Practice Award<br />
des DVW wird vom<br />
BDVI und weite ren<br />
Verbänden unterstützt.<br />
_ EIN HISTORISCHER SCHRITT<br />
Zusammenschluss<br />
von CLGE und GE<br />
Das wichtigste Thema der Tagungen der Geometer Eu -<br />
ropas (außerordentliche Generalversammlung) und des<br />
CLGE-Vorstandes vom 7. bis 9. Januar in Villars war der<br />
bevorstehende Zusammenschluss von CLGE und GE.<br />
»Diese Entscheidung bedeutet einen historischen Schritt<br />
in Richtung einer stärkeren Vertretung der Geome ter<br />
in Europa«, betonte CLGE-Präsident Henning Elmstroem.<br />
Die im CLGE zuständige Arbeitsgruppe hat einen Vor -<br />
schlag für die Satzung des neuen CLGE nach dem vereinbarten<br />
Grundsatz der Einfachheit vorgelegt. Nun müssen<br />
beide Organisationen eine endgültige Entscheidung da -<br />
rü ber treffen. Geplant ist, den Satzungsentwurf auf den<br />
Ge neralversammlungen im Mai (CLGE) bzw. Juni (GE) vor -<br />
zustellen, damit eine Verabschiedung im September 2010<br />
in Varna möglich ist.<br />
_ SCHLICHTUNGSSTELLE DES BDVI<br />
Beginn der Arbeit<br />
Die BDVI-Mitgliederversammlung hatte sich am 6. Juni vergangenen<br />
Jahres in Zusammenhang mit dem Entschluss über<br />
die neuen Standesregeln des Verbandes eine Schlichtungs -<br />
ord nung gegeben.<br />
Gleichzeitig wurde BDVI-Justitiar Dr. Rüdiger Holthausen als<br />
Vorsitzender der Schlichtungsstelle gemäß Satzung für die Dauer<br />
von vier Jahren einstimmig gewählt. Mittlerweile hat die Schlich -<br />
tungsstelle ihre Arbeit aufgenommen.<br />
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1<br />
251
252<br />
FORUM<br />
36. Jahrgang, 2010, Heft 1<br />
Was soll denn das???<br />
1<br />
EDITORIAL<br />
Kein Vermessungspflock auf dem Titelbild, keine verfremdete ALK und kein Verbandsgrande?<br />
Ja, nicht mal ein Theodolit oder wenigstens eine Fluchtstange? Sondern stattdessen … tja,<br />
das FORUM selbst? Auf einem Frühstückstisch? Haben die sich verdruckt?<br />
Um es zu beantworten: Nein, haben wir nicht. Alles ist volle Absicht.<br />
Aber warum?<br />
Das ist leicht erklärt. Das vorliegende Heft sieht, dem aufmerksamen Leser ist es vielleicht nicht<br />
entgangen, etwas anders aus als seine Vorgängerhefte. Rein optisch. Und derjenige, dem das<br />
nicht sofort aufgefallen ist, der sollte eigentlich mit dem selbstreflektorischen Titelbild darauf<br />
gebracht werden. Die Zeichen der Zeit standen gerade günstig, daher wurde das Heft in seinem<br />
Erscheinungsbild ein bisschen überholt. Das eine oder andere Detail wurde genau beleuchtet<br />
und hier und da ein wenig optimiert. So sind z. B nicht mehr die einzelnen Jahrgänge unterschiedlich<br />
koloriert, sondern die Rubriken des Inhalts. Der Titelseite wurde deutlich mehr Bild anteil<br />
zugestanden und eine kleine Hand voll weiterer Änderungen finden Sie vielleicht bei inten siver<br />
Suche selbst. Inhaltlich sind wir nach wie vor bemüht, bestehende Qualität zu halten – dies -<br />
bezüglich bestand kein Änderungsbedarf.<br />
Und warum nun Frühstückstisch?<br />
Auch das ist schnell begründet: Durch die Art der Darstellung ins Metapherhafte gezwungen<br />
sucht man immer nach Bildern für das, was man transportieren möchte. Und welches Bild passt<br />
besser zu Kontinuität mit ein paar kleinen Neuheiten als das des täglichen Frühstücks? Und, um<br />
ganz platt beim kulinarischen Thema zu bleiben: Das vorliegende Heft 1 / 2010 kommt frisch aus<br />
dem Ei gepellt daher und ist in seinen Themen so vielschichtig wie ein Glas Latte macchiato.<br />
Dabei wird selbstverständlich der Blick auch über den berufspolitischen Tellerrand gewagt …<br />
Genug? Man sieht also, wie mit Macht Bedeutung in Bilder gelegt werden kann. Sie sind immer<br />
herzlich eingeladen, mitzurätseln.<br />
Das mit dem Tellerrand war allerdings gar nicht so weit hergeholt. Denn lesen Sie Näther und<br />
staunen Sie, wie nah man als Geodät den diversen Krimiserien im Privatfernsehen ist. Der Autor<br />
schildert beeindruckend die Aufklärungsarbeiten von Verbrechen und Unfällen mit Hilfe<br />
mo dernster geodätischer Verfahren. Spannend und fachlich höchst interessant.<br />
In der Weiterführung des Themas sei Ihnen Dr. Guske ans Herz gelegt. Sein Bericht zeigt, dass<br />
die Verbrechensaufklärung – hier im Rahmen von Gerichtsgutachten – auch von ÖbVI durchgeführt<br />
werden kann (so das Büro-Know-how für den Einzelfall gegeben ist). Eine weitere Nische?<br />
Man hinterfrage selbst.<br />
Bei allem Neuen im Heft und trotz der Aufgeregtheit darüber, ob die Änderungen Anklang fin den<br />
werden, möchte auch die FORUM-Redaktion dem im Januar 2010 verstorbenen langjährigen Vorsitzenden<br />
der BDVI-Landesgruppe Brandenburg, Herrn ÖbVI Wolfgang Schultz aus Cottbus, die<br />
Ehre erweisen und seiner gedenken. Die beiden sehr persönlichen Nachrufe mögen vermitteln,<br />
welchen Verlust der BDVI und speziell die Landesgruppe Brandenburg durch den frühen Tod<br />
Wolfgang Schultz’ erfahren haben. Wir wünschen den Angehörigen, den Mitarbeitern des Vermessungs<br />
büros und den Kollegen aus dem Verband die notwendige Kraft, mit dem schmerz lichen<br />
Verlust umzugehen.<br />
Von einigen Stellen ist immer wieder zu vernehmen, dass die Kommunikation und die Zusammen<br />
arbeit zwischen ÖbVI und der Bundesgeschäftsstelle des BDVI zu wünschen übrig lassen.<br />
Doch was weiß man von den Tätigkeiten in Berlin? FORUM befragte Martina Wolkowa, Ge schäftsstellen<br />
leiterin, zu ihrer täglichen Arbeit im und für den BDVI.<br />
Und schließlich sei noch der Beitrag von Dr. Holthausen erwähnt, der sich mit der brisanten Fra -<br />
ge befasst, wie die Altersgrenze für die Ausübung des ÖbVI-Berufs definiert wird.<br />
Es soll ja hin und wieder auch Menschen geben, die eine Zeitschrift wie das FORUM von hinten<br />
nach vorne lesen. Diesen Menschen sei gesagt: Das eingangs besprochene Bild mit dem Frühstückstisch<br />
kommt recht bald. Und das, was Sie zuerst gesehen haben, also die letzte Umschlags -<br />
seite, die FORUM-Rückseite sozusagen, war Werbung. Aber ausnahmsweise mal in<br />
eigener Sache: Denn neben dem neuen Heft-Outfit präsentiert die FORUM-Redaktion<br />
www.bdvi-forum.de<br />
die Homepage zur Zeitschrift. Sie sind herzlich eingeladen, das FORUM im Internet zu<br />
besuchen. Sie finden auf dieser Seite Informationen rund um das FORUM (Mediadaten, An -<br />
zeigenpreise, Hinweise für Gastautoren etc.), können darüber hinaus jedes Heft der<br />
vergangenen Jahre kostenfrei herunterladen (natürlich auch das jeweils aktuelle<br />
Heft) und haben außerdem die hoffentlich vielfältig genutzte Möglichkeit, uns Ihre<br />
Meinung zum FORUM mitzuteilen, uns auf Schreibens- und Lesenswertes auf -<br />
merksam zu machen oder einfach nur so mit uns in Kontakt zu treten. (Bitte haben<br />
Sie etwas Nachsicht, wenn gegebenenfalls noch nicht alle Menüpunkte der Seite<br />
aktiviert sind – wir arbeiten daran.)<br />
Ich freue mich auf Ihre digitalen Leserbriefe, hoffe, dass wir mit<br />
all dem Neuen Ihren Geschmack getroffen haben, und verbleibe<br />
nach langem und hartem Winter mit den besten Wünschen für<br />
einen gesunden und konjunkturschwungvollen Frühling.<br />
FORUM<br />
1<br />
253
254<br />
IN DIESEM HEFT IN DIESEM HEFT<br />
IN DIESEM HEFT<br />
1<br />
36. Jahrgang, 2010, Heft 1<br />
MOSAIK 249<br />
FORUM<br />
Editorial<br />
Was soll denn das???<br />
Andreas Bandow 252<br />
Der 9. November 2009, ein denkwürdiger Tag<br />
für das Berliner Vermessungswesen – Leserbrief<br />
Jürgen Burneleit 272<br />
Mitstreiter gesucht<br />
In eigener Sache<br />
FORUM-Redaktion 286<br />
Leiser Nachruf 294<br />
Buchbesprechung: Das deutsche<br />
Vermessungs- und Geoinformationswesen<br />
Wolfgang Guske 302<br />
Buchbesprechung: Die Freien Berufe und<br />
das Vertrauen in der Gesellschaft<br />
Ansätze zu einem Aufbruch – ein Forschungsbericht im Auftrag<br />
des Verbandes Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e. V.<br />
Hubertus Brauer 304<br />
Nachrufe 305<br />
Jobbörse 306<br />
Veranstaltungskalender 307<br />
TECHNIK<br />
3-D-Vermessungstechniken im Einsatz bei<br />
Polizei und Rechtsmedizin in der Schweiz<br />
Digitale Ermittlungen<br />
Silvio Näther 256<br />
Einsatz der Photogrammetrie zur<br />
Tatrekonstruktion eines Kapitalverbrechens<br />
Ein ÖbVI vor Gericht<br />
Wolfgang Guske 266<br />
Tatortvermessung (I) …<br />
256<br />
… ist als Bezeichnung für den Inhalt dieses Beitrages sicherlich<br />
stark untertrieben. Näther schildert in anschaulicher Art und Wei -<br />
se die angewandten Methoden im Rahmen der Zusammenarbeit<br />
des Institutes für Rechtsmedizin der Universität Bern und der Kantonspolizei<br />
Bern. Mit Hilfe und<br />
auf Grundlage von Laserscanning,<br />
Streifenlichtto pometrie<br />
oder anderen Verfah ren werden<br />
so z. B. Tathergänge rekonstruiert<br />
oder Beweismaterialien vir -<br />
tuell asserviert. Fach lich inte -<br />
ressant und spannend zu lesen.<br />
Tatortvermessung (II) …<br />
266<br />
… geht auch in diesem Beitrag über das, was man sich zunächst<br />
vorstellt, hinaus. Guske schildert den Einsatz von photogramme -<br />
trischen Verfahren bei der Untersuchung eines Mordfalls in Berlin.<br />
Im Rahmen eines Gerichtsgutachtens versucht der Autor, den ge -<br />
nauen Ablauf der Schießerei zu rekonstruieren. Der Bericht ist ein<br />
Beispiel mehr dafür, dass ÖbVI auch in zunächst untypi schen Spar -<br />
ten tätig sein können. Lesenswert.<br />
1.300 Chefs<br />
274<br />
Wie geht man mit 1.300 Chefs um?<br />
Wer kennt alle Passwörter für die BDVI-<br />
Home page? Was hat der normale ÖbVI<br />
von der Geschäftsstellenarbeit in Berlin?<br />
Wer ist überhaupt diese Geschäftsstelle?<br />
Und wer ist wofür zuständig? Fra gen<br />
über Fragen. Antworten gibt Martina Wolkowa, Leiterin der Bundes<br />
geschäftsstelle des BDVI. Ein Gespräch.<br />
Verbändegespräch<br />
290<br />
DVW, VDV und BDVI sind gemeinsam berufspolitisch aktiv. Der<br />
gemeinsamen Entschließung zum Erhalt des Diplom-Ingenieurs<br />
folgte eine berufspolitische Deklaration mit einem 7-Punkte-Programm<br />
zur Zusammenarbeit bei vielen wichtigen Themen. Zum<br />
Wohle des Berufes!<br />
Position beziehen<br />
287<br />
Der BDVI veröffentlichte im Januar 2010 sein Positionspapier und<br />
bezieht damit zu den wesentlichen gesellschafts- und berufs -<br />
politischen Themen Stellung. Als Schwerpunkte werden u. a. die<br />
Wiedereinführung der vermessungstechnischen Leistungen in den<br />
verbindlichen Teil der HOAI, die bessere und einheitliche Verfügbarkeit<br />
von Geodaten oder die steuer- und so zial rechtlichen Entlastungen<br />
für Freiberufler behandelt. Grund legend.<br />
Bis dass der Tod<br />
uns scheidet?<br />
282<br />
Hochgradig brisant ist das Thema, welchem sich der BDVI-Justitiar<br />
Dr. Holthausen widmet: Altersgrenzen im Arbeits- und Be -<br />
rufs recht. Ist eine gesetzlich vorgegebene Altersgrenze für die<br />
Berufsausübung bindend? Oder ist eine solche Beschränkung als<br />
Diskriminierung aus Altersgründen anzusehen? Holthausen erläutert,<br />
stellt – und beantwortet – Fragen und bietet eine Übersicht<br />
über die aktuelle Rechtsprechung. Informativ.<br />
VERBAND<br />
»Aus der Lösung einzelner Probleme ist oft viel<br />
mehr herauszuholen als eine einzelne Antwort.«<br />
Martina Wolkowa im Interview<br />
FORUM-Interview 274<br />
BDVI-Positionspapier 2010<br />
BDVI e. V. 287<br />
DVW, VDV und BDVI<br />
berufspolitisch gemeinsam aktiv<br />
Gemeinsame Entschließung<br />
Christof Rek (Vorwort) 290<br />
1990 | 2010 | 2030<br />
Stadtentwicklung im Zeitraster<br />
BDVI e. V. 293<br />
RECHT<br />
Altersgrenzen im Arbeits- und Berufsrecht<br />
Bis dass der Tod uns scheidet?<br />
Rüdiger Holthausen 282<br />
REPORT<br />
Neujahrsempfang des BDVI 2010<br />
Der Ton des geräuschlosen Rechtsfriedens<br />
Martin Ullner 296<br />
Der Freie Beruf in Sachsen.<br />
Sachstand und Prognose.<br />
Politik, Ethik, Technik<br />
Katrin Dreyse 298<br />
MOSAIK 310<br />
IMPRESSUM 312<br />
1<br />
255
256<br />
TECHNIK<br />
SILVIO NÄTHER | BERN<br />
DIGITALE<br />
ERMITTLUNGEN<br />
3-D-Vermessungstechniken<br />
im Einsatz bei Polizei und<br />
Rechtsmedizin in der Schweiz<br />
Seit den 1930er Jahren wird in der Schweiz die Stereophotogrammetrie von<br />
der Polizei eingesetzt. Zu Beginn vorwiegend zur Dokumentation von Ver -<br />
kehrsunfällen, später auch bei Kapitaldelikten. Ende der 1990er Jahre wurde in<br />
vielen europäischen Ländern die Nahbereichsphotogrammetrie eingeführt.<br />
Mit dem Einsatz der Mehrbildphotogrammetrie eröffneten sich auch in der Kri -<br />
mi naltechnik neue Möglichkeiten, beispielsweise zur Vermessung von Tatorten<br />
und zum Erstellen von 3-D-Plänen sowie bei der Größenbestimmung von Straf -<br />
tätern mittels Daten von Überwachungskameras.<br />
1<br />
Zur rechtsmedizinischen Beweissicherung wurde das Verfahren der Photogram-<br />
metrie erstmals 1996 am Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern einge-<br />
setzt. In Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Dienst der Stadtpolizei<br />
Zü rich wurde die so genannte forensische 3-D/CAD-unterstützte Photogramme-<br />
trie (FPHG) entwickelt. Damit war es möglich, geformte Verletzungen und mut-<br />
maßliche Tatwerkzeuge dreidimensional zu erfassen und miteinander zu ver-<br />
gleichen [1].<br />
In den letzten Jahren haben im Bereich der schweizerischen Polizeiarbeit neben<br />
der Photogrammetrie weitere moderne 3-D-Dokumentationsverfahren wie Strei -<br />
fenlichttopometrie und Laserscanning Einzug gehalten und gewinnen an Be-<br />
deutung.<br />
Diese Verfahren dienen der Sicherstellung von Beweismaterial, im Sinne einer<br />
virtuellen Asservierung, und sie liefern als Ergebnis (3-D-Datensätze) die Grund-<br />
lage für anschließende forensische Abklärungen und Rekonstruktionen.<br />
Die Rechtsmedizin hat die Aufgabe, medizinische Befunde von Lebenden und<br />
Verstorbenen für die Organe der Rechtspflege wissenschaftlich und verständlich<br />
zu dokumentieren, zu analysieren und zu erläutern. Die forensische Molekular -<br />
genetik (DNA) und forensische Toxikologie haben dabei den Schritt zum Einsatz<br />
von Hightechmethoden bereits vollzogen.<br />
Im Forschungsprojekt Virtopsy® des Instituts für Rechtsmedizin wurde das op-<br />
tische 3-D-Oberflächenscanning (Streifenlichttopometrie) als Methode zur Do -<br />
kumentation forensisch relevanter Befunde an Körperoberflächen evaluiert und<br />
mit bildgebenden radiologischen Verfahren im Rahmen einer virtuellen Autop-<br />
sie kombiniert [2].<br />
TECHNIK<br />
1<br />
257
258<br />
TECHNIK<br />
ZENTRUM FÜR FORENSISCHE BILDGEBUNG<br />
UND VIRTOPSY®<br />
Im Forschungsprojekt Virtopsy® des Instituts für Rechtsmedizin<br />
wird seit dem Jahr 2000 die Anwendung moderner Techniken<br />
für die postmortale Dokumentation von forensischen Befunden<br />
und für Analysen im Rahmen einer virtuellen Autopsie mit<br />
minimalinvasiven Eingriffen erforscht [3].<br />
Seit 2006 gibt es am Institut für Rechtsmedizin (IRM) Bern das<br />
Zentrum für Forensische Bildgebung und Virtopsy®, welches die<br />
Methoden der virtuellen Autopsie neben der Forschungsarbeit<br />
auch für Dienstleistungen zu Händen der Justiz einsetzt.<br />
Zu den Untersuchungsmethoden gehören die bildgebenden,<br />
radiologischen Verfahren Multislice Computed Tomography<br />
(MSCT), kurz Computertomographie, das Magnet Resonance<br />
Imaging (MRI), auch als Kernspintomographie bekannt, die bild -<br />
gestützte postmortale Biopsie (Gewebeprobenentnahme) und<br />
die postmortale Angiographie (Visualisierung des Gefäßsystems)<br />
(Abb. 1).<br />
Mit diesen Methoden werden Befunde im Körperinneren erho -<br />
ben. Für die Erfassung der Körperoberfläche mit allen äu ßeren<br />
Verletzungen sowie für die Dokumentation mutmaßlicher Tat -<br />
instrumente kommt seit 2003 die hochpräzise 3-D-Digitali sie -<br />
rung mittels Streifenlichttopometrie zum Einsatz [4].<br />
Mit Hilfe der erhobenen digitalen 3-D-Daten des Körperinneren<br />
und der Körperoberfläche werden forensische Rekonstruktionen<br />
durchgeführt [5]. Hierbei wird beispielsweise bei einem<br />
1<br />
Abb. 1 | Der moderne Untersuchungsraum<br />
des Institutes für Rechtsmedizin Bern mit<br />
CT-Scanner, 3-D-Oberflächenscanner,<br />
Angiographie und navigierter Biopsie<br />
Tötungsdelikt untersucht, ob ein mutmaßliches Tatwerkzeug die<br />
dokumentierten Verletzungen verursacht hat oder aus wel cher<br />
Position ein Opfer angeschossen wurde. Bei einem Verkehrsunfall<br />
ist es für die Rekonstruktion des Unfallhergangs bedeutsam,<br />
die Anprallsituation geometrisch zu ermitteln [6].<br />
DOKUMENTATION DES KÖRPERINNEREN<br />
Die bildgebenden Verfahren der Medizin haben in der modernen,<br />
ärztlichen Diagnostik und Therapie eine zentrale Bedeutung. Aufgaben<br />
dieser diagnoseunterstützenden Bildanalyse sind die Abgrenzung,<br />
Analyse, Visualisierung und Identifi zierung medizi -<br />
nischer Bildobjekte, z. B. Gewebe, Tumore und Gefäßsysteme.<br />
Im Zentrum für Forensische Bildgebung und Virtopsy® werden<br />
MSCT und MRI zur Analyse von Todesart und Todesursache und<br />
zum objektiven Beschreiben der inneren Morphologie und Traumata<br />
eingesetzt.<br />
Die Computertomographie ist eine Untersuchungstechnik, die<br />
auf dem klassischen Röntgen basiert. Die Röntgenquelle und<br />
der Detektor rotieren um den durch die Röhre geschobenen Körper,<br />
und aus den von einem Computer aufbereiteten Messergebnissen<br />
wird ein Dichteverteilungsgrad der untersuchten Schich -<br />
ten rekonstruiert.<br />
Das Ergebnis sind 2-D-Schichtbilder des Körperinneren in ei -<br />
ner 3-D-Bildfolge. Im CT erhält man einen guten Kontrast von<br />
Mate rialien mit unterschiedlichen Dichtewerten wie Knochen,<br />
Flüssigkeit und Luft.<br />
Abb. 2 | Die bildgebenden<br />
Verfahren in der virtuellen Autopsie.<br />
Vermessungstechnische Methoden<br />
für die Körperoberfläche<br />
(obere Reihe) und radiologische<br />
Schnittbildverfahren<br />
für das Körperinnere (untere Reihe)<br />
Im Gegensatz zu den CT-Bildern weisen die MRI-Schichtbilder<br />
einen wesentlich besseren Kontrast im Weichteilbereich auf. Das<br />
Magnetresonanzverfahren, auch Kernspintomographie genannt,<br />
beruht auf dem Kernspin-Resonanz-Effekt. Mit Hilfe elektromagnetischer<br />
Wellen wird die Darstellung von Körperschichten<br />
ermöglicht (Abb. 2) [7].<br />
Die Befunderhebung und Beurteilung erfolgen in den Schichtbildern<br />
durch Radiologen. Aus den Schichtbildern lassen sich<br />
aber auch Volumenmodelle rekonstruieren, die einerseits am<br />
Bildschirm betrachtet werden können und zur anschaulichen<br />
Darstellung der Befunde im Körperinneren dienen. Andererseits<br />
können diese Modelle auch exportiert und in einer Visualisationssoftware<br />
weiterverarbeitet werden.<br />
Zum Erstellen und Exportieren solcher 3-D-Modelle z. B. des<br />
Knochenbaus einschließlich vorhandener Knochenverletzungen<br />
(Frakturen) oder der Hautoberfläche des Verstorbenen kann das<br />
Programm Osirix von Apple verwendet werden.<br />
Dieses Programm berechnet nach dem Schwellenwertverfah -<br />
ren aus den 2-D-Schichtbildern in einer 3-D-Bildfolge ein 3-D-<br />
Modell, welches im STL-Format abgespeichert und somit in verschiedenen<br />
3-D-Visualisierungsprogrammen verarbeitet werden<br />
kann.<br />
Abb. 3 zeigt ein 3-D-Körpermodell eines Verstorbenen, erstellt<br />
mittels Photogrammetrie, Oberflächenscanning und Compu tertomographie.<br />
TECHNIK<br />
Abb. 3 | 3-D-Modell des<br />
Verstorbenen, links das Hautmodell,<br />
in der Mitte der Knochenbau<br />
und rechts ein in 3-D-Software<br />
angepasstes Computermodell zur<br />
anatomisch korrekten Bewegung<br />
des Verstorbenen<br />
1<br />
259
260<br />
TECHNIK<br />
DOKUMENTATION DER KÖRPEROBERFLÄCHEN<br />
UND TATINSTRUMENTE<br />
Geformte Verletzungen an der Hautoberfläche oder an Knochen<br />
können Hinweise auf ein mutmaßliches Tatwerkzeug oder eine<br />
andere verletzungsverursachende Struktur geben. Die exakte<br />
dreidimensionale Erfassung der Körperoberfläche mit allen Verletzungen<br />
sowie die Dokumentation mutmaßlicher Tat werk -<br />
zeuge oder der an einem Unfall beteiligten Fahrzeuge erfolgen<br />
mittels Streifenlichttopometrie.<br />
Ein solches berührungsloses Messsystem liefert eine hochauf -<br />
lösende, exakte 3-D-Geometrie eines Objektes, wobei selbst<br />
kleinste Strukturen erfasst und dargestellt werden. Am IRM Bern<br />
setzen wir ein GOM-TRITOP/ATOS-III-System ein. Es ist zur farbechten<br />
3-D-Digitalisierung kleinster Verletzungen sowie grö -<br />
ße rer Objekte, wie beispielsweise eines Pkw, anwendbar.<br />
GOM TRITOP ist ein industrielles optisches Messsystem, wel ches<br />
auf dem Prinzip der digitalen Mehrbildphotogrammetrie basiert<br />
und für die vollautomatische, hochgenaue Messung von 3-D-<br />
Koordinaten diskreter Objektpunkte benutzt wird (Abb. 4).<br />
Die optische Messmaschine GOM ATOS III basiert auf dem Trian<br />
gulationsprinzip. Zwei Kameras beobachten auf das Objekt<br />
projizierte Streifenmuster. Für jedes Kamerapixel werden 3-D-<br />
Koordinaten hochpräzise berechnet. Daraus wird ein Polygon -<br />
netz der Objektoberfläche generiert.<br />
In der forensischen Anwendung ist die Farbinformation des<br />
Mess objektes für weitere Analysen sehr wichtig. Mittels der<br />
1<br />
TRITOP-Software ist es möglich, jedem Punkt des in ATOS erstellten<br />
3-D-Oberflächenmodells den entsprechenden Farb wert<br />
aus den photogrammetrischen Aufnahmen zuzuweisen. Das<br />
Ergebnis ist ein farbiges 3-D-Modell des Objektes, z. B. eines<br />
Leich nams (Abb. 3) mit geformten Hautverletzungen oder eines<br />
Unfallfahrzeuges mit markanten Beschädigungen.<br />
Zur Optimierung des Arbeitsablaufes bei der Digitalisierung Verstorbener<br />
ist der Oberflächenscanner im Untersu chungsraum<br />
an einen Roboterarm montiert und scannt vollautomatisch die<br />
Körperoberfläche (Abb. 1).<br />
Die Dokumentation von Verletzungen an lebenden Personen und<br />
die Digitalisierung von Tat werk zeugen erfolgen in einem separaten<br />
Untersuchungsraum im Zentrum für Forensische Bildgebung.<br />
Nach einem Unfall sichergestellte beteiligte Fahrzeuge werden<br />
vom Unfalltechnischen Dienst (UTD) der Kantonspolizei Bern in<br />
einer Garage/Werkstatt mittels des TRITOP/ATOS-Systems ein -<br />
gescannt. Bei sehr großen Fahrzeugen (Lkws oder Schie nen fahrzeuge)<br />
kann auch das Laserscanning in den Aufnahmepro zess<br />
einbezogen werden.<br />
UNFALL UND TATORTDOKUMENTATION<br />
Neben den Befunden am Körper und den zum Fall gehörenden<br />
Tatwerkzeugen oder Unfallfahrzeugen ist die maßstäbliche Erfassung<br />
des Ereignisortes wichtig für die weiterführenden Untersuchungen.<br />
Für die Vermessung der Örtlichkeit stehen den<br />
Abb. 4 (links) | Automatisierte<br />
digitale Photogrammetrie (links)<br />
und Streifenlichtscanner (rechts)<br />
Abb. 6 | Punktwolke aus<br />
Laserscandaten und farbcodierte<br />
Darstellung von<br />
Geländeunterschieden<br />
Polizeikräften verschiedene Messtechniken zur Verfügung. Ne -<br />
ben der digitalen Photogrammetrie, DGPS und Tachymetrie ist<br />
seit einigen Jahren auch ein 3-D-Laserscanner im Einsatz. Der<br />
UTD Bern setzt eine LEICA ScanStation 2 ein. Aus den erhobenen<br />
Daten wird der Ereignisort mittels CAD-Software in 3-D<br />
mo delliert und in Form von Situationsplänen, Graphiken und<br />
3-D-Ansichten dargestellt.<br />
Bei größeren Ereignisorten und an Örtlichkeiten, die nicht betreten<br />
werden dürfen und wo die Bergungsmaßnahmen nicht<br />
gestört werden dürfen, hat sich zusätzlich zu den photogrammetrischen<br />
Luftaufnahmen von einem ferngesteuerter, Heli -<br />
kop ter (Abb. 5) der Einsatz des Laserscanners bewährt.<br />
Nach dem Einsturz einer brennenden Tiefgarage sollte ermittelt<br />
werden, ob die Erdschicht auf dem Dach der Tiefgarage zu<br />
mächtig war und somit deren Stützpfeiler beim Brand unter<br />
der Last kollabierten.<br />
Das Gelände wurde zweimal erfasst, einmal kurz nach dem Einsturz<br />
und ein weiteres Mal, nachdem die Erdschicht abgetragen<br />
war. Die Differenz zwischen beiden Messungen wurde graphisch<br />
dargestellt (Abb. 6).<br />
Somit konnte ge zeigt werden, an welcher Stelle des Tiefgaragen<br />
daches wie viel Erde aufgetragen war.<br />
Abb. 5 | Ferngesteuertes<br />
unbemanntes Luftfahrzeug<br />
zur Aufnahme von Luftbildern<br />
(Airrobot)<br />
TECHNIK<br />
1<br />
261
262<br />
TECHNIK TECHNIK<br />
VERGLEICH GEFORMTER VERLETZUNGEN<br />
MIT DEM MUTMASSLICHEN TATWERKZEUG<br />
Geformte Haut- oder Knochenverletzungen lassen Rückschlüsse<br />
auf die Form sowie die Positionierung des Tatwerkzeuges zu.<br />
Im Falle einer Bissverletzung galt es zu beurteilen, welcher von<br />
zwei Tatverdächtigen als Beißender in Frage kam, bzw. wel cher<br />
von beiden davon auszuschließen war.<br />
Die Bissverletzung am Unterarm des Opfers wurde mittels Photogrammetrie<br />
und 3-D-Oberflächenscanning erfasst. Von den<br />
Tatverdächtigen wurde jeweils der Gebissabdruck genommen und<br />
ebenfalls mittels Oberflächenscanning digitalisiert (Abb. 7).<br />
Beim geometrischen Vergleich im Computer zeigte sich, dass<br />
beim ersten Tatverdächtigen die Größe des Zahnbogens mit den<br />
ent spre chenden Bissspuren in Form und Größe übereinstimmte.<br />
1<br />
Unregelmäßigkeiten in der Zahnstellung, welche in der Bissspur<br />
ersichtlich waren, konnten hingegen im Gebiss des zweiten Tat -<br />
ver dächtigen wiedergefunden werden (Abb. 8). Das führte zu<br />
der Beurteilung, dass als Verursacher der Bissverletzung eher<br />
Tat verdächtiger 2 in Frage kam. Unter Berücksichtigung wei terer<br />
Fallumstände konnte dieser schließlich als Angreifer ermittelt<br />
werden.<br />
TATREKONSTRUKTION<br />
Abb. 7 | Maßstäbliche<br />
3-D-Modelle der Gebissabdrücke<br />
beider Tatverdächtiger<br />
Abb. 8 | Maßstäblicher<br />
Vergleich des Unterkiefers<br />
des Tatverdächtigen 2<br />
In einem schweren Fall häuslicher Gewalt wurde eine junge Frau<br />
von ihrem Ehemann mit einem Hammer attackiert und starb auf<br />
dem Weg ins Krankenhaus an den schweren Kopfverletzun gen.<br />
Mittels einer Blutspurenanalyse im Schlafzimmer sollte der Hergang<br />
des Ereignisses rekonstruiert und Aussagen des Ehemannes<br />
verifiziert werden. Dieser gab gegenüber den Ermittelnden an,<br />
inmitten eines Streites mit seiner Frau einen Hammer behändigt<br />
und die auf dem Bett vor ihm sitzende Frau auf den Kopf ge -<br />
schlagen zu haben.<br />
Das Schlafzimmer mit einer großen Blutspurenverteilung auf<br />
dem Bett, an den umliegenden Wänden und dem übrigen Mobiliar<br />
wurde mittels Tachymeter und digitaler Photogrammetrie<br />
dreidimensional vermessen. Aus den Daten wurde ein 3-D-<br />
Modell des Raumes erstellt (Abb. 9).<br />
Die Blutspritzer am Bettgestell und den Wänden wurden in den<br />
photogrammetrischen Aufnahmen ausgewertet und mittels<br />
CAD in das 3-D-Modell des Schlafzimmers integriert. Insgesamt<br />
200 einzelne Blutspritzer wurden so erfasst. Mit der Kenntnis<br />
der Geometrie eines Blutspritzers lassen sich Richtung und Auf -<br />
treff winkel des Blutstropfens ermitteln. Mittels ballistischer<br />
Software kann zudem die Flugbahn berechnet werden. Wie in<br />
Abb. 10 dargestellt können so die Ursprungsorte der Blutspritzer<br />
ermittelt werden. Findet man sich überlagernde Blutspritzer,<br />
kann man sogar die chronologische Reihenfolge der Schläge<br />
be stimmen.<br />
Es zeigte sich in dem vorliegenden Fall, dass sich der Kopf der<br />
Frau, als sie die ersten Schläge erlitt, unmittelbar über dem Kis -<br />
sen befand und sie weitere Schläge erhielt, während sie sich<br />
erhob.<br />
Diese Erkenntnis widerlegt die Aussage des Ehemannes. Sehr<br />
wahrscheinlich hat sich, auch aufgrund des Verletzungsmusters<br />
am Kopf der Frau, das Ereignis wie in Abb. 11 dargestellt abgespielt.<br />
Abb. 9 (oben) |<br />
3-D-Modell des<br />
Tatortes (links) mit<br />
den rekonstruierten<br />
Flugbahnen<br />
der Blutstropfen<br />
Abb. 10 |<br />
Ursprungsorte der<br />
Blutspritzer mit<br />
zeitlicher Reihenfolge<br />
Abb. 11 |<br />
Rekonstruierte<br />
Angriffsposition<br />
1<br />
263
264<br />
TECHNIK<br />
VERKEHRSUNFALLREKONSTRUKTION<br />
Grundlage einer dreidimensionalen, geometrischen Unfallrekonstruktion<br />
sind die maßstäblichen, farbtreuen 3-D-Modelle der<br />
Verstorbenen sowie Unfallfahrzeuge.<br />
Computergestützt werden die 3-D-Modelle der Verletzungen<br />
und Beschädigungen geometrisch zusammengeführt und auf<br />
Übereinstimmung nach Lage zueinander, Maß und Form überprüft.<br />
Durch Zuordnung der Verletzungen zu der verletzungs -<br />
verursachenden Fahrzeugstruktur kann so der Kollisionsvorgang<br />
rekonstruiert werden.<br />
Bei einem Verkehrsunfall zwischen einem Radfahrer und einem<br />
Pkw war die Kollisionsstellung der beiden Unfallgegner zu er-<br />
1<br />
Abb. 12 | 2-D-Plan des Unfallortes,<br />
erstellt mittels digitaler<br />
Photogrammetriesystem-Elcovision<br />
Abb. 13 | Erstellung der<br />
Körpermodelle und Rekonstruktion<br />
der Anprallsituation<br />
mitteln. Fuhr der Radfahrer unvermittelt von links auf die Landstraße<br />
ein und wurde dann vom Pkw seitlich erfasst wie vom<br />
Pkw-Lenker angegeben? Oder befand sich der Fahrradfahrer<br />
bereits auf der Fahrbahn in gleicher Fahrtrichtung wie der Pkw,<br />
als er von diesem von hinten erfasst wurde?<br />
Vom UTD wurde unmittelbar nach dem Unfall die Örtlichkeit<br />
mit den vorliegenden Spuren erfasst. Das Ergebnis ist ein 2-D-<br />
Plan des Unfallortes (Abb. 12).<br />
Der Verstorbene wurde im IRM mittels CT und 3-D-Oberflächen -<br />
scanning digitalisiert. Aus den Daten wurden 3-D-Modelle des<br />
Körpers erstellt (Abb. 13).<br />
Das blaue Körpermodell wird an den tatsächlichen Körperbau<br />
des Verstorbenen angepasst und kann anatomisch korrekt bewegt<br />
werden. Damit können im Verlauf der Rekonstruktion verschiedene<br />
Körperhaltungen nachgestellt werden, um die Verletzungen<br />
mit den verletzungsverursachenden Strukturen zu<br />
vergleichen (Abb.13).<br />
Durch den maßstäblichen Vergleich von äußeren und inneren<br />
Verletzungen des Verstorbenen und Deformationen des Fahr -<br />
rades mit den beschädigten Fahrzeugpartien und unter Einbezug<br />
eines Reifenabdrucks auf dem vorderen Stoßfänger des<br />
Pkw konnte eine Primärkollisionsstellung ermittelt werden, in<br />
welcher der Fahrradfahrer von hinten erfasst wurde.<br />
Im Anschluss daran wurde der Fahrradfahrer auf den Pkw aufgeladen<br />
und im weiteren Verlauf weggeschleudert. Spuren an den<br />
getragenen Kleidern stützen dieses Ergebnis.<br />
FAZIT UND AUSBLICK<br />
Anhand der vorgestellten Fälle sollte gezeigt werden, dass mit<br />
Hilfe moderner 3-D-Vermessungsmethoden alle zu einem Fall<br />
gehörenden Befunde digital erfasst und somit zeitlich unbegrenzt<br />
gesichert werden können. Die präzisen virtuellen 3-D-Modelle<br />
des Verstorbenen, das verletzungsverursachende Tat werkzeug<br />
bzw. Unfallfahrzeug und der Tatort können so jederzeit zusammengeführt<br />
werden, mit dem Ziel, den Hergang des Ereignis -<br />
ses zu rekonstruieren. Damit können Ergebnisse erzielt werden,<br />
die wesentlich zur Wahrheitsfindung beitragen und die mit den<br />
herkömmlichen Methoden nur schwer oder gar nicht möglich<br />
waren.<br />
Die Illustration der Ergebnisse der forensischen Rekonstruktion<br />
mittels graphischer Bilder und erklärenden Texta ermöglicht es,<br />
die Analyseergebnisse Dritten anschaulicher und objektiver zu<br />
vermitteln, als es ein traditionelles Protokoll erlaubt. Hinzu kommt<br />
die Möglichkeit, die Daten zu animieren und in Videoclips zu<br />
präsentieren. Dabei ist für den Betrachter auch nicht unwesent -<br />
lich, dass die Darstellungen von Unfallopfern erheb lich unblu -<br />
tiger sind als photographische Aufnahmen.<br />
Da diese Untersuchungen sehr aufwendig sind und dement -<br />
sprechend auch mehr Kosten verursachen, werden die Gutach -<br />
ten von der Justiz nur in solchen Fällen in Auftrag gegeben, in<br />
denen rekonstruktive Fragen im Raum stehen, die mit den konventionellen<br />
Methoden nicht oder nur unvollständig geklärt<br />
werden können.<br />
Die Ergebnisse unserer Arbeit basieren auf einer hervorragenden<br />
Zusammenarbeit zwischen Rechtsmedizin und Polizei. Die<br />
Dokumentation von Körperoberflächen und 3-D-Rekonstruktion<br />
von Tathergängen ist an unserem Institut zu einem bedeu -<br />
tenden Arbeitsbereich geworden, welcher noch hohes Entwick -<br />
lungspotenzial bietet.<br />
Die gelieferten Gutachten von geo me trischen Rekonstruktionen<br />
finden guten Anklang bei der Justiz, welches eine erhöhte Auftragslage<br />
mit sich zieht. Der Einsatz moderner Messme thoden<br />
wie Oberflächen- und Laserscanning verbessert die Ana lyse möglichkeiten<br />
in der Forensik. So werden die Anwendungs gebiete<br />
ständig erweitert, beispielsweise durch die Gesichts erkennung<br />
in Überwachungsaufnahmen oder den Formspuren vergleich.<br />
Der moderne Vermessungsingenieur ist nicht mehr nur in den<br />
klassischen Aufgabenfeldern der Geodäsie tätig. Die techno -<br />
logi schen, kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklungen erfor<br />
dern es, die Betätigungsfelder zu erweitern und Aufgabenstellun<br />
gen zu finden, die der Vermessungsingenieur, Geomati -<br />
ker oder Geoinformatiker auch oder vielleicht sogar besser lösen<br />
kann.<br />
KURZBIOGRAPHIE DES AUTORS<br />
TECHNIK<br />
1999 bis 2004 | Studium an der<br />
HTW Dresden (FH), Studiengang<br />
Vermessungswesen, Diplom-<br />
Ingenieur (FH)<br />
Seit 2004 bis heute | Wissen -<br />
schaftlicher Mitarbeiter im<br />
Forschungsprojekt Virtopsy® am<br />
Institut für Rechtsmedizin Bern<br />
(seit 2006 Forschung und Dienst -<br />
leistung im Zentrum für Forensische Bildgebung und<br />
Virtopsy®)<br />
Seit 2008 bis heute | Mitarbei ter der Fachstelle Vermessung<br />
des Unfalltechnischen Dienstes der Kantonspolizei Bern<br />
[1]W. Brueschweiler, M. Braun, H. J. Fuchser, R. Dirnhofer. Photogramme -<br />
trische Auswertung von Haut- und Weichteilwunden sowie Knochenverletzungen<br />
zur Bestimmung des Tatwerkzeuges; grundlegende Aspekte.<br />
Rechtsmedizin 1997;7: 1976-1983.<br />
[2]U. Buck. 3D-Dokumentation und Visualisierung forensisch relevanter<br />
Befunde an Körperoberflächen und im Körperinneren. Der Vermessungs -<br />
ingenieur (2005), Heft 5, ISSN 0042-4099, Seite 384-388.<br />
[3]M. J. Thali, K. Yen, W. Schweitzer, P. Vock, C. Boesch, C. Ozdoba,<br />
G. Schroth, M. Ith, M. Sonnenschein, T. Doernhofer, E. Scheurer, T. Plattner,<br />
R. Dirnhofer. Virtopsy, a New Imaging Horizon in Forensic Pathology:<br />
Virtual Autopsy by Postmortem Multislice Computed Tomography (MSCT)<br />
and Magnetic Resonance Imaging (MRI) – a Feasibility Study. J Forensic<br />
Sci (2003) 48(2): 386-403.<br />
[4]M. J. Thali, R. Dirnhofer, P. Vock. The Virtopsy Approach – 3D Optical<br />
and Radiological Scanning and Reconstruction in Forensic Medicine.<br />
CRC Press, 2008.<br />
[5]M. J. Thali, M. Braun, U. Buck, E. Aghayev, C. Jackowski, P. Vock,<br />
M. Sonnenschein, R. Dirnhofer. VIRTOPSY – Scientific Documentation,<br />
Reconstruction and Animation in Forensic: Individual and Real 3D Data-<br />
Based Geometric Approach Including Optical Body / Object Surface and<br />
Radiological CT / MRI Scanning. J Forensic Sci (2005) 50(2): 428-424.<br />
[6]U. Buck, S. Naether, M. Braun, S. Bolliger, H. Friederich, C. Jackowski,<br />
E. Aghayev, A. Christe, P. Vock, R. Dirnhofer, M. J. Thali. Application of 3D<br />
Documentation and Geometric Reconstruction Methods in Traffic Accident<br />
Analysis: With High-Resolution Surface Scanning, Radiological<br />
MSCT/MRI Scanning and Real Data-Based Animation. Forensic Sci. Int.<br />
170 (2007): 20-28.<br />
[7]B. G. Brogdon. Forensic Radiology. CRC Press, 1998.<br />
Dipl.-Ing. (FH) Silvio Näther<br />
Institut für Rechtsmedizin | Universität Bern<br />
Bühlstrasse 20 | CH-3012 Bern | Telefon +41 31 631 53 20<br />
E-Mail silvio.naether@irm.unibe.ch | www.virtopsy.com<br />
1<br />
265
266<br />
TECHNIK<br />
WOLFGANG GUSKE | BERLIN<br />
I<br />
n Ergänzung zu den von Näther in diesem Heft geschilderten Anwendungs -<br />
fällen von 3-D-Messverfahren bei Polizei und Rechtsmedizin in der Schweiz<br />
soll ein Beispiel für den Einsatz der Photogrammetrie bei der Tatrekonstruk-<br />
tion eines Tötungsverbrechens vorgestellt werden, das bereits einige Jahre<br />
zurückliegt.<br />
1<br />
EIN ÖBVI<br />
VOR GERICHT<br />
Einsatz der Photogrammetrie<br />
zur Tatrekonstruktion<br />
eines Kapitalverbrechens<br />
AUSGANGSSITUATION<br />
Zwischen zwei seit langem verfeindeten Männern kommt<br />
es zu einer nächt lichen Schießerei. Beide werden durch meh -<br />
rere Schüsse getroffen, einer stirbt in der Folge noch am<br />
Tatort.<br />
Im nachfolgenden Prozess wird der Todesschütze wegen Mor -<br />
des zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ver ur teilt.<br />
TATHERGANG<br />
Abb. 2 | Messbild des Autos<br />
des Beschuldigten<br />
mit Sonden zur Bestimmung<br />
der Schussrichtungen<br />
Nach der Beweisaufnahme erkennt das Ge richt auf folgenden<br />
Ablauf:<br />
Das spätere Opfer hat gemeinsam mit Bekannten sein am<br />
Straßenrand stehendes Auto bestiegen.<br />
Der Beschuldigte nähert sich als Beifahrer mit einem Pkw<br />
von hinten dem Pkw des Opfers und hält neben diesem.<br />
Beide Wagen stehen annähernd parallel in einem Abstand von<br />
60 cm bis 70 cm, maximal 1 m, zueinander. Der Wagen des Be -<br />
schul digten kann um wenige Zentimeter nach hinten versetzt<br />
sein.<br />
Möglich ist noch eine langsame Vorwärtsbewegung des Autos<br />
des Beschuldigten.<br />
Der Beschuldigte gibt zwei Schüsse ab, von denen einer<br />
das Opfer trifft.<br />
TECHNIK<br />
Das spätere Opfer öffnet daraufhin die Autotür und gibt<br />
mehrere Schüsse auf den Wagen des Beschuldigten ab,<br />
durch die dieser und der Fahrer verletzt werden.<br />
Aufgrund der durch einen der Schüsse des Beschuldigten<br />
ausgelösten inneren Blutung tritt trotz Einsatz eines Not -<br />
arztes der Tod des Opfers ein.<br />
Der Beschuldigte behauptete dagegen, bei Annäherung an das<br />
Auto des Opfers von diesem beschossen worden zu sein und in<br />
Notwehr zurückgeschossen zu haben.<br />
Die Verteidigung konnte sich mit ihrem Versuch, anhand der<br />
durch die polizeilichen Untersuchungen ermittelten Schussrich -<br />
tungen einen anderen als den vom Gericht angenommenen<br />
Zeitablauf der abgegebenen Schüsse darzustellen, nicht durchsetzen.<br />
Zur Begründung einer Revisionsverhandlung sollte u. a. der Versuch<br />
unternommen werden, die zeitliche Abfolge der abgegebenen<br />
Schüsse zu rekonstruieren. Dazu waren ei ge ne Messungen<br />
durchzuführen und die Ergebnisse der poli zei lichen Ermittlungen<br />
und der Feststellungen des Gerichts ein zubeziehen.<br />
GRUNDLAGEN<br />
Für die durchzuführenden Untersuchungen standen<br />
der polizeiliche Abschlussbericht,<br />
die Urteilsbegründung des Gerichts und<br />
der Pkw des Beschuldigten<br />
zur Verfügung. Der Pkw des Opfers war nicht mehr vorhanden.<br />
1<br />
267
268<br />
TECHNIK<br />
Im Rahmen der polizeilichen Untersuchungen sind mit Testper -<br />
sonen Versuche zur Bestimmung der Höhe der Abschusshand<br />
in sitzender Stellung, beim Aussteigen aus dem Pkw (ein Bein<br />
bereits außerhalb des Autos auf dem Boden) und in stehender<br />
Position durchgeführt worden.<br />
Die dabei ermittelten Werte sind in die Auswertung eingeflossen.<br />
UNTERSUCHUNGSMETHODIK<br />
Die räumliche Lage von zwei Schusskanälen am Pkw des Be -<br />
schuldigten wurde durch eigene Messungen bestimmt. Ein dritter<br />
Einschuss konnte nicht ausgewertet werden.<br />
Ein Einschuss in den Pkw des Opfers ist nach den Feststellungen<br />
des Gerichts in die weiteren Betrachtungen einbezogen<br />
worden.<br />
Für die Untersuchung der Schusskanäle am Auto des Be schul -<br />
digten und die daraus abgeleiteten Schussrichtungen ist das<br />
Verfahren der Mehrbildphotogrammetrie eingesetzt worden.<br />
Zur Visualisierung wurden in die Schusskanäle Kunststoffstäbe<br />
mit dem entsprechenden Durchmesser eingebracht.<br />
Da für die Beurteilung der Vorgänge die Höhenangaben eine<br />
Rolle spielen, wurde das Auto so belastet, dass annähernd die<br />
Gewichtsverhältnisse von zwei Insassen hergestellt wurden.<br />
1<br />
Für die Bildaufnahme kamen eine Rolleiflex 6006 metric und<br />
eine Rollei d7 metric zum Einsatz. Die dreidimensionale Auswertung<br />
erfolgte mit dem Programmsystem CDW der Rollei Foto -<br />
technic GmbH.<br />
Vom Auto des Opfers standen lediglich Tatortfotos zur Verfügung.<br />
Die linke hintere Scheibe ist annähernd zur Hälfte zerstört<br />
worden. Die Bruchkante verläuft genähert diagonal von<br />
links unten nach rechts oben. Herausgebrochen ist der links<br />
dieser Bruchkante befindliche Teil (Abb. 1).<br />
Laut Feststellung des Gerichts ist die Scheibe durch einen Schuss<br />
des Beschuldigten zerstört worden, der in die B-Säule des Autos<br />
traf.<br />
Die Höhe der unteren Fensterkante und die Höhe des Einschus -<br />
ses in die B-Säule sind durch die polizeilichen Untersuchungen<br />
bekannt.<br />
ERGEBNISSE<br />
Abb. 1 | Zerbrochene Scheibe<br />
am Auto des Opfers<br />
Einschuss im Wagen des Opfers<br />
Das Projektil kann nur den zerbrochenen Teil der linken hinteren<br />
Scheibe des Pkw passiert haben.<br />
Unter Berücksichtigung der durch die polizeilichen Versuche<br />
ermittelten Bereiche der wahrscheinlichen Schussabgabehöhen<br />
und der Höhe des Einschusses in der B-Säule konnten die mög -<br />
lichen Durchstoßpunkte des Projektils durch die Scheibe berechnet<br />
werden. Dabei wurde von gegenseitigen Abständen der beiden<br />
Pkw zwischen 0,6 m und 1 m ausgegangen, die auch das<br />
Gericht seinen Betrachtungen zugrunde legte.<br />
Aus den Höhen dieser möglichen Durchstoßpunkte und den<br />
horizontalen Bereichen des zerbrochenen Teils der Scheibe in<br />
diesen Höhen lassen sich die möglichen Horizontalwinkel des<br />
Schusses berechnen. In Analogie zu den Betrachtungen des<br />
Gerichts wurden die Winkel auf die Längsachse des Autos bezogen.<br />
Daraus ist schließlich der Bereich bestimmt worden, in dem sich<br />
der Revolver zum Zeitpunkt der Schussabgabe befunden ha ben<br />
muss.<br />
In Abhängigkeit von den genannten möglichen seitlichen Abständen<br />
beider Pkws ergibt sich, dass sich der Revolver zum Zeitpunkt<br />
der Abgabe des Schusses, der die B-Säule des Pkw des<br />
Opfers traf, zwischen 5 cm und 26 cm hinter der Einschussstelle<br />
in die B-Säule befand.<br />
TECHNIK<br />
Abb. 3 | Messbild des Autos des<br />
Beschuldigten mit Sonden<br />
zur Bestimmung der Schussrichtungen<br />
Einschüsse in den Wagen<br />
des Beschuldigten<br />
Im Wagen des Beschuldigten<br />
befanden sich drei Einschuss -<br />
stellen, zwei in der Beifahrertür<br />
(Schussrichtung von oben) so -<br />
wie ein Einschuss (mit Schuss -<br />
richtung von unten) in der B-<br />
Säule (Abb. 2 und 3).<br />
Der letztgenannte Einschuss in die B-Säule wurde nicht in die<br />
Auswertung einbezogen, da die Einschussstelle eine Schussrich -<br />
tungsbestimmung nur mit großen Unsicherheiten zuließ. Aufgrund<br />
der Lage des Einschusses und der Richtung des Schus ses<br />
konnte davon ausgegangen werden, dass dieser Schuss als<br />
letzter der untersuchten Schüsse abgegeben wurde, als sich der<br />
Wagen des Beschuldigten bereits entfernte. Für die zu untersuchende<br />
Fragestellung war er deshalb ohnehin unerheblich.<br />
Für die beiden anderen Einschüsse sind photogrammetrisch, wie<br />
oben beschrieben, die Schussrichtungen bestimmt worden. Sie<br />
wurden mit einem Toleranzbereich von jeweils +/- 5° versehen,<br />
der möglichen Verformungen und Richtungsänderungen des<br />
Projektils beim Durchdringen der Karosserie Rechnung tragen<br />
soll.<br />
Unter Berücksichtigung der Höhen der Einschusslöcher, der<br />
pho togrammetrisch bestimmten Vertikalwinkel und der durch<br />
die polizeilichen Untersuchungen ermittelten möglichen Schussabgabehöhen<br />
konnte festgestellt werden, dass der seitliche Ab-<br />
1<br />
269
270<br />
TECHNIK<br />
Schüsse in<br />
die Beifahrertür<br />
stand beider Pkws nicht kleiner als 1 m gewesen sein konnte.<br />
Das Gericht hatte 1 m als maximalen Abstand festgestellt, deshalb<br />
wurde bei den weiteren Untersuchungen von diesem Wert<br />
ausgegangen.<br />
Unter Berücksichtigung der photogrammetrisch ermittelten<br />
Win kel und des seitlichen Abstandes ergab sich, dass sich die<br />
Pistole<br />
befand.<br />
1<br />
Schuss in die B-Säule<br />
zum Zeitpunkt der Abgabe des Schusses, der im vorderen<br />
Teil der Beifahrertür einschlug, in einem Bereich zwischen<br />
33 cm und 54 cm vor der Einschussstelle und<br />
zum Zeitpunkt der Abgabe des Schusses, der im hinteren<br />
Teil der Beifahrertür einschlug, in einem Bereich zwischen<br />
46 cm und 70 cm vor der Einschussstelle<br />
Die Auswertung der Messungen ergab außerdem, dass der Pkw<br />
des Beschuldigten zwischen den Schüssen auf die Beifahrertür<br />
noch in Bewegung war.<br />
Um Maße für die gegenseitige Versetzung der Pkws in Fahrtrichtung<br />
zu den Zeitpunkten der Schussabgaben abzuleiten, muss<br />
die Lage der Waffen in Bezug auf den Pkw bekannt sein.<br />
Da dazu keine verwertbaren Angaben vorlagen, wurde auf die<br />
polizeilichen Untersuchungen zurückgegriffen. Die zur Be stim -<br />
mung von Schusshaltung und Abschusshöhe angefertigten Fotos<br />
zeigen, dass sich die Schusshand bei sitzender bzw. halb-<br />
sitzender Haltung (ein Bein außerhalb des Pkw) immer in der<br />
hinteren Hälfte der Tür befindet. Deshalb wurde davon ausgegangen,<br />
dass sich die Waffen zum Zeitpunkt der Schussabgabe<br />
jeweils ca. 0,2 m vor der hinteren Fensterkante befunden hatten.<br />
Der Pkw des Opfers befand sich unter den genannten Voraussetzungen<br />
um folgende Beträge in Fahrtrichtung vor dem Pkw<br />
des Beschuldigten:<br />
29 cm bis 58 cm beim Schuss auf den Pkw des Opfers<br />
61 cm bis 82 cm beim vorderen Schuss auf den Pkw des<br />
Beschuldigten<br />
34 cm bis 58 cm beim hinteren Schuss auf den Pkw des<br />
Beschuldigten<br />
Schlussfolgerungen<br />
Abb. 4 | Ausschnitt aus der<br />
photogrammetrischen Auswertung<br />
(Ansicht von vorn)<br />
Abb. 5 | Ausschnitt aus der<br />
photogrammetrischen Auswertung<br />
(Ansicht von oben)<br />
Aus den beschriebenen Untersuchungen ergibt sich, dass der<br />
Schuss, der den vorderen Einschuss in die Beifahrertür des<br />
Beschuldigten verursacht hat, vor dem Schuss abgegeben worden<br />
sein muss, der die hintere Scheibe des Pkw des Opfers zerstörte.<br />
Zur zeitlichen Abfolge der Schüsse, die zum hinteren Einschuss<br />
in die Beifahrertür des Beschuldigten und zum Einschuss in die<br />
B-Säule des Pkw des Opfers führten, können keine Angaben<br />
gemacht werden, da sie im selben Bereich der gegenseitigen<br />
Versetzung der beiden Pkw abgegeben wurden.<br />
FAZIT<br />
Die vorgestellten Ergebnisse sind nur zum Teil aus eigenen Messungen<br />
gewonnen worden. Wesentliche Ausgangswerte, wie<br />
Ab stand, Schusshöhe, Schusshaltung, sind nicht bekannt. Sie<br />
beruhen zwar alle auf Feststellungen des Gerichts oder den Er -<br />
gebnissen der polizeilichen Tatortsicherung und den von der<br />
Polizei durchgeführten Versuchen, können jedoch nicht verifi -<br />
ziert werden. Änderungen der Abschusshöhe oder der Lage der<br />
Schusshand führen zu anderen Ergebnissen.<br />
Ein letztlich in sich völlig schlüssiges und nicht angreifbares Er -<br />
gebnis für eine Beweisführung konnte nicht erreicht werden.<br />
Ein (Minimal-)Ziel der Verteidigung bestand jedoch darin, nach -<br />
zuweisen, dass eine andere zeitliche Abfolge des Tathergangs<br />
möglich und wahrscheinlich ist, was im Übrigen auch aus den<br />
polizeilichen Untersuchungsergebnissen abgeleitet werden<br />
kann.<br />
NACHTRAG<br />
Schuss in die B-Säule<br />
Dem Revisionsantrag der Verteidigung wurde stattgegeben und<br />
der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich mit dem Verfahren.<br />
Das Ziel der Verteidigung, den Prozess noch einmal »aufzu rol -<br />
len«, wurde jedoch nicht erreicht. Der Schuldspruch wurde von<br />
Mord auf Totschlag abgeändert, das Urteil im Strafausspruch<br />
auf gehoben und zur erneuten Hauptverhandlung über das Strafmaß<br />
zurückverwiesen.<br />
ÖbVI Dr.-Ing. Wolfgang Guske | FORUM-Redaktion<br />
Schüsse in<br />
die Beifahrertür<br />
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272<br />
FORUM<br />
Der 9. November 2009,<br />
ein denkwürdiger Tag<br />
für das Berliner<br />
Vermessungswesen<br />
1<br />
JÜRGEN BURNELEIT | BERLIN<br />
W as<br />
ist passiert? Die Älteren unter uns werden sich<br />
noch erinnern.<br />
Es war einmal vor langer, langer Zeit im Jahre 1974 ein<br />
kleines Bundesland, genannt Berlin (West), das war rings -<br />
um von einer hohen Mauer umgeben und auf die wirt -<br />
schaftliche Unterstützung der westlich gelegenen Freun-<br />
desländer angewiesen. Auf der anderen Seite der Mauer<br />
regierten scheinbar fremde Mächte, aber eigentlich waren<br />
es doch die eigenen Landsleute.<br />
Zu jener Zeit arbeiteten in den Vermessungsverwaltungen des<br />
kleinen Bundeslandes und bei den freiberuflich tätigen Vermessungsstellen<br />
kluge und mutige Menschen, für die die Wertermittlung<br />
ein wichtiger Bestandteil ihres Berufsverständnis -<br />
ses war. Sie beschlossen daher, die Bedeutung dieses Berufsfeldes<br />
in einem Gesetz angemessen zu verankern. Und so ge -<br />
schah es dann auch.<br />
Von nun an waren die Vermessungsstellen des kleinen Bundes -<br />
landes laut Vermessungsgesetz befugt, alle Grundstücks wert -<br />
ermittlungen öffentlichen Charakters durchzuführen, sofern<br />
nicht der dortige Gutachterausschuss zuständig war.<br />
Nach vielen weiteren Jahren wurden aus den ehemals hin und<br />
wieder auch als Feinde empfundenen Nachbarn um das kleine<br />
Bundesland Mitbürger, das Land vervollständigte sich wieder<br />
und die vormals in weiser Voraussicht agierenden Geodäten er -<br />
kannten, wie wichtig die Implementierung der Wertermittlung<br />
im Vermessungsgesetz seinerzeit gewesen war.<br />
Zahlreiche Transformationsprozesse zwischen den beiden deut -<br />
schen Staaten standen an, zuverlässige öffentlich-rechtliche<br />
Grundstücksbewertungen waren gefragt.<br />
Viele Vermessungsingenieure haben in dieser Zeit eifrig ihren<br />
Sach verstand in die vielfältigen städtebaulichen Entwicklungs -<br />
aufgaben eingebracht und an der Lösung komplexer Wertermittlungsthemen<br />
mitgewirkt.<br />
Etliche Jahre später wurde das vereinte Deutschland nunmehr<br />
im Rahmen einer Verflechtung mit seinen benachbarten und<br />
befreundeten Ländern Teil einer großen Gemeinschaft, der Europäischen<br />
Union.<br />
Kein Bürger dieser Gemeinschaft sollte zukünftig benachteiligt<br />
werden und alle Personen in jedem Land ihrer Wahl frei arbeiten<br />
und leben können. Zu diesem Zweck wurde neues Recht ge -<br />
schaffen, das schon recht kompliziert ist und auch einen ebenso<br />
komplizierten und langen Namen hat: europäische Dienst -<br />
leistungsrichtlinie.<br />
Alle Gesetze in jedem Land mussten sich nun an den strengen<br />
Vorgaben dieser umfangreichen Norm messen lassen, die aber<br />
durchaus nationale Besonderheiten und Ausnahmen vorsah.<br />
In dieser Zeit arbeiteten in der Vermessungsverwaltung des<br />
kleinen Bundeslandes Berlin neue Mitarbeiter; die waren noch<br />
ein bisschen scheu und zaghaft. Möglicherweise mussten sie<br />
auch noch Erfahrungen im Auslegen von schwierigen Gesetzestexten<br />
sammeln. Es hielt sich sogar das Gerücht, sie seien<br />
ein wenig überfordert.<br />
Wie dem auch sei, jedenfalls kamen sie zu der Erkenntnis, dass<br />
die früher aufgestellte gesetzliche Regelung bezüglich der Wert -<br />
ermittlung nicht mehr zu den neuen Berufs- und Arbeits vor -<br />
gaben der Europäischen Union passen würde.<br />
Die Vermessungsleute in den bezirklichen Vermessungsstellen<br />
und ihre freiberuflich tätigen Kollegen, die bei der Erfüllung<br />
der öffentlichen Vermessungsaufgaben seit jeher kollegial und<br />
sach verständig zusammenarbeiten, erfüllte dieses Ansinnen mit<br />
tiefer Sorge.<br />
Und so kam es, wie es kommen musste. An einem kalten, grauen<br />
und regnerischen Tag, es war der 9. November 2009 – für viele<br />
Bürger dieses Landes seit etlichen Jahren ein ganz besonders<br />
freudiger Tag –, wurden die Bestimmungen zur öffentlich-rechtlichen<br />
Wertermittlung aus dem Berliner Vermessungsgesetz ersatzlos<br />
gestrichen.<br />
Doch als das Gesetz geändert war, erkannten auf einmal auch<br />
die verantwortlichen Menschen in der Verwaltung, dass sie viel -<br />
leicht einen Fehler gemacht hatten.<br />
Gut möglich, dass eines Tages aus ihnen doch noch im Laufe<br />
der Jahre mutige und weise Verwalter der Interessen der Vermessungsingenieure<br />
werden.<br />
Bis es so weit ist, müssen ihre freiberuflich tätigen Kollegen,<br />
die bis jetzt die Fahne des ganzheitlichen Berufsverständnis ses<br />
hochhielten, weiterhin die vielschichtige Welt der Wertermitt -<br />
lung erläutern – oft in engagierter Kleinarbeit.<br />
Aber wie macht man deutlich, dass Wertermittlungen mit öffent<br />
lich-rechtlichem Charakter bei den Vermessungsstellen<br />
vortrefflich angesiedelt sind – zum Wohle aller Beteiligten, der<br />
Bürger und der Verwaltung? Wie führt man dieses Märchen noch<br />
zu einem guten Ende?<br />
Dipl.-Ing. Jürgen Burneleit<br />
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />
Am Tempelhofer Berg 7 D | 10965 Berlin<br />
E-Mail lefkas@bbjvk.de<br />
FORUM<br />
1<br />
273
274<br />
VERBAND<br />
IM INTERVIEW<br />
MARTINA WOLKOWA<br />
»Aus der Lösung einzelner<br />
Probleme ist oft viel mehr<br />
herauszuholen als eine<br />
einzelne Antwort.«<br />
EIN FORUM-INTERVIEW | VON ANDREAS BANDOW<br />
1<br />
FORUM: Mit wie vielen ÖbVI haben<br />
Sie heute schon telefoniert?<br />
Wolkowa: Ich persönlich mit drei. Nein, stimmt nicht – vier<br />
waren es heute Vormittag. In der Geschäftsstelle gehen am Tag<br />
relativ viele Anrufe ein, oftmals steht das Telefon nicht still –<br />
auf einer Leitung wird immer gesprochen. Verwundert bin ich<br />
dann, wenn es früh beim Eintreffen im Büro heißt: »Es war bis -<br />
her ruhig, noch kein einziger Anruf.« … Na ja, der Mailordner<br />
und die Postmappe auf dem Tisch sorgen dann schon für Ausgleich<br />
… (lacht)<br />
Wo drückt bei den Anrufern der<br />
Schuh am meisten?<br />
Es fällt mir schwer, hier eine pauschale Antwort zu geben.<br />
Die Fragen richten sich querbeet: »… ich habe mein Passwort ver -<br />
gessen, können Sie …«, »… wir würden gerne für eine Veran stal -<br />
tung den Messestand buchen und Give-aways ordern …«, »… unsere<br />
Landesgruppe benötigt dringend – möglichst gestern – eine<br />
Synopse zu Gebühren für … in den Bundesländern …«, »… unser<br />
Büro möchte einen Techniker auszeichnen – hat der BDVI da<br />
was?«, »… besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung?«, »… hat<br />
der BDVI Argumentationshilfen zu …?«. Rechtliche Fragen, die<br />
die Geschäftsstelle zum überwiegenden Teil zur Bearbeitung<br />
an den Justitiar weiterleitet, sind ebenfalls tägliches Geschäft.<br />
VERBAND<br />
Oft ist aus dem Kreis der BDVI-Mitglieder zu vernehmen, dass die Arbeit der Bundesgeschäfts -<br />
stelle des Verbandes nicht in allen Einzelheiten bekannt ist. Oft kommt es auch zu Fehl -<br />
deutungen hinsichtlich der Aufgaben der Geschäftsstellenmitarbeiter.<br />
Muss man in der Geschäftsstelle für einzelne Aufträge für den einzelnen ÖbVI sorgen? Können<br />
tech nische Fragen beantwortet werden? Und welche Personen stehen hinter den zahlreichen<br />
E-Mails aus Berlin? Martina Wolkowa, Leiterin der Bundesgeschäftsstelle, stellt sich den Fragen<br />
des FORUM, um aufzuklären.<br />
Die Vielfalt, das breite Spektrum der Anfragen machen den be -<br />
sonderen Reiz, aber auch die Herausforderung meiner Tä tig -<br />
keit aus. Es kommt ziemlich oft vor, dass ein beinah minüt liches<br />
Umdenken gefragt ist: Buchhaltung, Haushaltsplanung, Frei -<br />
gabe Kongresseinladung, Rücksprache Kongressvortragender,<br />
Anruf Justitiar, Frage zu Homepageinhalten, Auf lage der neuen<br />
Broschüre, Prüfung/Korrektur Positionspa pier, Argumentation<br />
für HOAI, Anzeigenakquise usw.<br />
Es ruft ein ÖbVI aus Saarbrücken<br />
an und unmittelbar danach einer<br />
aus Stralsund. Beide haben das<br />
gleiche Problem. Welches könnte<br />
das sein?<br />
Harter Winter … schlechte Auftragslage … Kurzarbeiter geld -<br />
regelungen … Preiswettbewerb … neue Tätigkeitsbereiche …<br />
GIS-Seminare des BDVI, Rahmenbedingungen GIS-Markt,<br />
Gewerbesteuer … Nachfolge fürs Büro.<br />
Und wie sieht die generelle Bearbeitung<br />
aus, wenn ein ÖbVI anruft<br />
und ein Problem hat?<br />
Es kommt ganz auf das Problem oder das Anliegen an. Oftmals<br />
können wir aus der Lösung eines einzelnen Problems viel mehr<br />
1<br />
275
276<br />
VERBAND<br />
herausholen als eine einzelne Antwort – einen Mehrwert für<br />
alle Mitglieder. Nehmen wir ein einfaches Beispiel – häufige<br />
Anfragen rund um das Thema »Berufsgenossenschaft«: Einsatz<br />
eines Sicherheitsbeauftragten, Aushängepflicht der relevanten<br />
Arbeits schutz vorschriften für Vermessungsbüros, Gefahren ta -<br />
rife etc.<br />
Die Anrufer erhielten und erhalten von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle<br />
eine umfassende Beratung und Informationen –<br />
relevante Unterlagen, hilfreiche Links und falls erforderlich wei -<br />
terführende Erläuterungen durch den BDVI-Justitiar. Aufgrund<br />
der Nachfragen erschien es uns hilfreich, sämtliche Informationen<br />
unter der Rubrik »Berufsgenossenschaft« auf der Homepage<br />
zusammenzuführen, so dass sich ein zeitraubendes Zusammensuchen<br />
der relevanten Informationen aus diversen Quellen<br />
für den einzelnen ÖbVI im Regelfall erübrigt.<br />
Wer ist die Geschäftsstelle?<br />
Und wer ist wofür zuständig?<br />
Das Team in der BDVI-Geschäftsstelle in Berlin machen fünf Personen<br />
aus: Maksim Bock, studentische Aushilfskraft, zuständig<br />
für die EDV-Betreuung der Geschäftsstelle und Landesgruppen;<br />
Marko Krebs, Teamsekretär und gelernter Vermessungstechni -<br />
ker; Guido Müller und Sabine Seidewitz, beide Vermessungs -<br />
assessoren, in erster Linie zuständig für fachliche Anfragen der<br />
BDVI-Mitglieder, Gremien und Landesgruppen. Und schließlich<br />
noch meine Person, Diplom-Pädagogin, als Leiterin der BDVI-<br />
Geschäftsstelle, alles koordinierend und managend.<br />
Es gibt die – zugegebenermaßen<br />
überspitzte – Aussage, dass,<br />
wüssten alle Mitglieder, was sie<br />
aus der BDVI-Geschäftsstelle<br />
herausholen könnten, hier etwa<br />
20 Leute arbeiten müssten. Stimmt<br />
das?<br />
Ja, das würde – überspitzt – zutreffen. Nur allzu oft sehen wir<br />
uns damit konfrontiert, dass unsere Mitglieder nicht wissen, wie<br />
groß und breit gefächert das Angebot des Bundesverbandes ist.<br />
Mangelt es an Kommunikation seitens des BDVI? Ich denke eher<br />
nicht. Kommuniziert wird stetig, mit allen Mitteln auf allen Wegen<br />
– über die BDVI-Homepage, Kurzinfos per Mail, BDVI-Info<br />
per Mail, BDVI-Jahresbericht via Post, BDVI-FORUM ebenfalls<br />
per Post und auf dem BDVI-Kongress persönlich. Die Antwort<br />
darauf scheint vielmehr im permanenten Zeitdruck bei unseren<br />
Mitgliedern zu liegen, ausgelöst durch den immer stärker werden<br />
den Kampf um neue Auftragsquellen in schrumpfenden Bü -<br />
ros. Doch nur die eigene Suppe kochen, keinen Schritt vor die<br />
1<br />
Tür wagen hilft auch nicht weiter. Weder dem einzelnen ÖbVI<br />
noch allen, vertreten durch den Berufsverband.<br />
Wie sieht das ganz konkrete für<br />
jeden ÖbVI greifbare Angebot des<br />
Bundesverbandes aus?<br />
Die Aktivitäten in den Landesgruppen sind dem Einzel-ÖbVI noch<br />
einigermaßen präsent. Doch was macht der Bundesverband?<br />
Schulterzucken? Dann seien hier zumindest einige greifbare<br />
Leistungen benannt: Stellungnahmen zu Existenzgründun gen,<br />
Musterverträge (Arbeitsverträge, Berufsausbildungs verträge,<br />
Altersteilzeit ver träge), Gutachten und Bücher, Vorteile durch<br />
Rahmenverträge, soziale Unterstützung durch den Sozialfonds<br />
(Zuwendung an Hinterbliebene, Unterstüt zungszahlung in Not -<br />
fällen), Vermittlung über die Jobbörse und Gerätebörse, Organisation<br />
von Weiterbildungen, Seminaren, Bildungsreisen,<br />
Vergünstigungen bei Seminarangeboten, Messeteilnahme, Versicherungen,<br />
Tele kommunikation, Autovermietung und -kauf,<br />
Unterstützung in der Außendarstellung der Büros durch Hilfe<br />
bei der Homepageerstellung, Unterrichtsstunden an Schulen,<br />
Flyer, Bro schü ren, Give-aways, BDVI-Kalender, ÖbVI-Suchservice,<br />
Re cher chedienste und Informationen zu aktuellen Recht -<br />
sprechungen sowie Rechtsberatungen zum Berufsrecht, Vermessungsrecht,<br />
Grundstücks- und Baurecht, Sachverständigenrecht,<br />
Arbeitsrecht, Haftungsrecht etc. durch die BDVI-Justitiare – unbürokratisch<br />
und prompt. Ein Anruf in der BDVI-Geschäftsstelle<br />
oder auch beim Justitiar direkt genügt.<br />
Und das multipliziert mit 1.300?<br />
Und diese Aufzählung umreißt nur einen Teil der Leistungen<br />
des Verbandes!<br />
Hinzu kommt die nicht direkt greifbare, aber für den gesamten<br />
Berufsstand und auch jeden einzelnen ÖbVI umso wichtigere<br />
Arbeit in der Umsetzung der berufspolitischen nationalen und<br />
internationalen Ziele des BDVI – sei es das po si tiv beendete<br />
Vertragsverletzungsverfahren auf europäischer Ebene, der be -<br />
schlos sene Zusammenschluss der Geometer Europas und CLGE<br />
(ein historischer Schritt in Richtung einer stär ke ren Vertretung<br />
der europäischen Geometer) die Leitbild ge stal tung des BDVI und<br />
Etablierung des BDVI als Marke, das Ringen um den Erhalt und<br />
nunmehr um die Wiederaufnahme der vermessungstechnischen<br />
Leistungen in den ver bind lichen Teil der HOAI, die Ausarbeitung<br />
gemeinsamer Positions papiere mit der AdV, die Zusammen arbeit<br />
mit den Verbänden und Kammern der Freien Berufe, die Stär -<br />
kung der Marke » Geo däsie«, die Neuordnung des Berufsbildes<br />
Vermessungstechniker, die Nachwuchsgewinnung, Aufzeigung<br />
neuer Berufsfelder und vieles mehr.<br />
Wie sieht die Begleitung berufs -<br />
politischer Themen aus?<br />
An erster Stelle sei hier die koordinierende Funktion genannt.<br />
Bei berufspolitischen Aktivitäten – nehmen wir z. B. die derzeit<br />
aktuelle Wiedereinführung der Teile X-XIII in den verbindlichen<br />
Teil der HOAI – fließen in der BDVI-Geschäftsstelle alle Informationen<br />
zusammen, werden intern mit der Task-Force HOAI<br />
abgestimmt und dann den Zuständigen in den BDVI-Landesgruppen,<br />
und -Gremien, allen beteiligten Verbänden und Kammern<br />
im Sinne eines einheitlichen Vorgehens zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Darüber hinaus leistet die Geschäftsstelle Zuarbeit in Form von<br />
Recherchen, Umfragen, Auswertungen, Synopsen. Es werden<br />
Entwürfe für Stellungnahmen verfasst, die dann zur Diskussion<br />
und Entscheidung in die zuständigen Kommissionen und Gre -<br />
mien eingebracht werden. Der Kontakt zu Politik und Bundes -<br />
ministerien läuft größtenteils ebenfalls über die BDVI-Ge -<br />
schäfts stelle.<br />
Wie werden Präsidium, Hauptvorstand<br />
und Kommissionen unterstützt?<br />
Wir sehen es als unsere Pflicht an, den im Präsidium, Hauptvorstand<br />
und in den Kommissionen ehrenamtlich tätigen ÖbVI die<br />
VERBAND<br />
Arbeit so weit wie nur möglich abzunehmen, sowohl inhaltlich<br />
als auch organisatorisch.<br />
Die Bündelung der aufgeworfenen Probleme, Informationen<br />
und Aktivitäten, deren Vorab aus wertung, die Erarbeitung von<br />
Entwurfsvorlagen, die Einbrin gung in die Arbeit der BDVI-Gre -<br />
mien je nach Zuständigkeit, die anschließende fachgerechte Be -<br />
arbeitung und Umsetzung der Entscheidungen und Be schlüsse<br />
und deren Weiterverfolgung sowie das Koordinieren und Ineinandergreifen<br />
der Arbeit der einzelnen Gremien gehören ge -<br />
nauso zu den Aufgaben der Geschäftsstelle wie die Aufstellung<br />
und Abstimmung der Tagesordnung, Organisation der Sitzungen,<br />
Einladung der Teilneh mer, Protokollführung etc.<br />
Funktionieren die Kommunikation<br />
und die Zusammenarbeit mit den<br />
Landesgruppen? Reibungslos? Oder<br />
mit Reibungsverlusten?<br />
Dass eine Zusammenarbeit immer reibungslos läuft, wäre<br />
Wunsch denken und liegt im Verband wie auch in jeder anderen<br />
Firma im Bereich des Illusorischen.<br />
Sicherlich gab es Entscheidungen, die sich im Nachhinein als<br />
konfliktträchtig und nicht zielführend erwiesen haben und zu<br />
Reibungen im Hauptvorstand führten. Die wichtigen Entscheidungen<br />
des Verbandes wurden jedoch stets auf demokra tischer<br />
1<br />
277
278<br />
VERBAND<br />
Basis nach umfassender Information und Kommunikation im<br />
Hauptvorstand getroffen, der im Verband als aktive Schnitt -<br />
stelle zwischen dem BDVI Bund und den Landesgruppen und<br />
schließlich jedem einzelnen Mitglied fungieren soll.<br />
Das Hauptproblem im BDVI steckt meines Erachtens in der permanenten<br />
Aufteilung und Aufdröselung in Landesgruppen- und<br />
Bundesarbeit. Das Engagement im BDVI sollte als ein Ganzes<br />
gesehen werden – die Landesgruppen sind ohne das Wirken auf<br />
Bundesebene und der Bund ohne das Handeln auf Landesebene<br />
nicht durchschlagend.<br />
Das berufspolitische Engagement in den Landesgruppen wie auch<br />
im BDVI Bund ist äußerst wichtig und erfordert unheimlich viel<br />
Zeit und Kraft einiger, leider viel zu weniger, Verbandsaktiver.<br />
Eine Frage zur Struktur:<br />
Wären andere Konstellationen<br />
als Präsident/GS-Leiterin<br />
besser/schlechter/denkbar?<br />
Die derzeitige Konstellation Präsident/GS-Leiterin halte ich für<br />
gut. Das wurde so auch von der im Verband eingesetzten Fin -<br />
dungs kommission bestätigt. Die Richtungsentscheidungen des<br />
Verbandes werden vom Präsidium und Hauptvorstand gegeben,<br />
die BDVI-Geschäftsstelle »gewährleistet deren kompetente Umsetzung<br />
und die Abarbeitung der organi sa torischen und inhalt -<br />
1<br />
Geschichte<br />
(der Bundesgeschäftsstelle in Berlin)<br />
Seit 1. November 2002 befindet sich die Geschäftsstelle des<br />
BDVI in der Luisenstraße 46 in Berlin-Mitte und somit in direkter<br />
Nachbarschaft zum BFB, dem Bundestag und den Landesvertretungen<br />
beim Bund.<br />
Das Präsidium unter Präsident Volkmar Teetzmann hatte sich für einen<br />
Umzug von Köln nach Berlin entschieden, um noch intensiver die berufs -<br />
ständischen Positionen des Verbandes in die politische Willensbildung<br />
einbringen und die Interessen der BDVI-Mitglieder gegenüber Politik,<br />
Wirtschaft und Verwaltung vertreten zu können.<br />
Zunächst nahm RA Andrea Fey die Aufgaben der Geschäftsführung wahr.<br />
Nach ihrem Ausscheiden im November 2005 und dem Verzicht auf<br />
erneute Be setzung der Position des Geschäftsführers wurde der Schwerpunkt<br />
auf die personelle Unterstützung wichtiger Verbandsfunktionen<br />
durch die BDVI-Geschäftsstelle gelegt. Dafür sind weitere Aufgaben der<br />
Geschäftsführung auf die Leitung der Geschäftsstelle, Frau Wolkowa,<br />
übertragen und zur fachlichen Unterstützung ein weiterer Vermessungsassessor<br />
eingestellt worden.<br />
lichen Aufgaben fachgerecht und in der gebotenen Zeit« – so<br />
das Fazit der Kommission.<br />
Also wäre die Kombination<br />
Präsident/Geschäftsführerin, so<br />
wie bis vor ein paar Jahren noch<br />
im Amt, weniger zielführend?<br />
Alles zu seiner Zeit. Es ist eine Frage der Entwicklung des Verbandes<br />
und der BDVI-Geschäftsstelle. Anfänglich (2002/2003)<br />
war die Konstellation Präsident/Geschäftsführerin sicher pas -<br />
send. Nach und nach hatte sich diese in der Praxis jedoch überholt.<br />
Viele Aufgaben der Geschäftsführung wurden auf die Ge -<br />
schäfts stellenleitung übertragen. Die Assessoren in der BDVI-<br />
Ge schäfts stelle liefern den fachlichen Background.<br />
Stichwort Kommunikation gegenüber<br />
der Politik, den anderen Verbänden<br />
usw.<br />
Zurückblickend auf die nun schon acht Jahre meiner Tätigkeit<br />
in der BDVI-Geschäftsstelle kann ich festhalten, dass die Zu -<br />
sammenarbeit mit den Ingenieurkammern, den anderen Verbänden<br />
der Freien Berufe und der Vermessung speziell we sent -<br />
lich enger, harmonischer und lösungsorientierter geworden ist.<br />
Zu nennen wären da beispielhaft die Eckwerte- und Spitzenge-<br />
spräche zwischen AdV und BDVI. Und natürlich die Verbunden -<br />
heit zwischen DVW, BDVI und VDV – zurückzuführen in erster<br />
Linie auf die Erkenntnis, dass wir nur gemeinsam mit den anderen<br />
Verbänden der Vermessung ein zukunftsfähiges Berufsbild<br />
etablieren können. Diese Verbundenheit fand ihren Ausdruck<br />
in der »Berufspolitischen Deklaration« der drei Verbände.<br />
Was die Kommunikation gegenüber der Politik anbelangt, so<br />
ergibt sich die Antwort direkt aus dem Vorgesagten – es wird<br />
immer schwerer, sich gegenüber der Politik im Alleingang als<br />
BDVI durchzusetzen. Hier ist ein einheitliches, abgestimmtes Han -<br />
deln der Verbände der Vermessung und Kammern erfor der lich.<br />
In Bezug auf die Diskussion in<br />
der letzten Hauptvorstandssitzung:<br />
CRM im BDVI?<br />
Das CRM-System (Customer-Relationship-Management-System)<br />
des BDVI wurde eingeführt, um innerhalb des Verbandes<br />
eine möglichst weitgehende Vernetzung zu realisieren und die<br />
(all)tägliche Arbeit zu erleichtern, so z. B. bei der Adress- und<br />
Terminverwaltung oder dem Erstellen von Serienbriefen und<br />
Rund-E-Mails.<br />
In der Datenbank sind neben sämtlichen Mitgliederinformationen<br />
Kontaktdaten zu wichtigen Persönlichkeiten aus Wirt -<br />
schaft, Politik und Verwaltung hinterlegt, durch entsprechende<br />
Filter und Verteilerlisten können gewünschte Personenkreise<br />
VERBAND<br />
gezielt und effektiv angesprochen werden. Das umständliche<br />
Führen unzähliger Excel-Tabellen und die Aktenwirtschaft ge -<br />
hören damit der Vergangenheit an.<br />
Das System steht den Verantwortungsträgern im Verband und<br />
allen Landesgruppen zur Verfügung. Doch wird es leider sehr<br />
unterschiedlich genutzt. Es sind bei weitem noch nicht alle Mög -<br />
lichkeiten ausgeschöpft. Die Geschäftsstelle bietet den BDVI-<br />
Landesgruppen daher eine eintägige Schulung an, in der die<br />
viel fältigen Möglichkeiten des Systems – von der Mitglieds akte<br />
über die Projektverwaltung bis hin zum Arbeiten unterwegs –<br />
an hand konkreter Beispiele vorgestellt, Fragen rund um das CRM-<br />
System beantwortet sowie Probleme/Verbesse rungs vor schläge<br />
diskutiert werden können. Die erste Schulung für die Landesgruppen<br />
NRW und Hessen sowie den BDVI-Justitiar fand am<br />
30. November 2009 in Köln statt. Die Schulung für die Landes -<br />
gruppen Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und<br />
Thüringen ist für den 22. März 2010 terminiert. Die ande ren/<br />
übrigen Landesgruppen folgen im Verlauf des Frühjahrs.<br />
Der Fragesteller kennt die<br />
Antwort, trotzdem: Welchen Anteil<br />
hat die BDVI-Geschäftsstelle bzw.<br />
haben Sie persönlich am FORUM?<br />
Von der finanziellen Seite betrachtet, wird das FORUM zu knapp<br />
einem Drittel durch den Verkauf von Anzeigen refinanziert. Die<br />
1<br />
279
280<br />
VERBAND<br />
Anzeigenakquise gehört nun schon seit Jahren zu meinem Wir -<br />
kungskreis. Außerdem ist die Geschäftsstelle verantwortlich für<br />
das Mosaik, den Veranstaltungskalender, die Jobbörse und den<br />
einen oder anderen Artikel im redaktionellen Teil des Heftes.<br />
Und was sicherlich noch wichtig ist: Durch die Mitarbeit in der<br />
Redaktion ist die Koppelung und Rückkoppelung zu den Gre -<br />
mien und Kommissionen des Verbandes aus einem weiteren<br />
Blickwinkel gewährleistet.<br />
Eine persönliche Frage: Wie kommt<br />
man in so exponierter Funktion<br />
als Frau in einem noch immer<br />
von Männern dominierten Verband<br />
zurecht? Oder ist diese Frage<br />
unverschämt?<br />
Gut. Egal ob Mann oder Frau – Akzeptanz, Ansehen und Vertrauen<br />
gewinnt man/frau oder eben auch nicht.<br />
Noch eine persönliche Frage: Wie<br />
geht man im täglichen Arbeiten mit<br />
1.300 Chefs um?<br />
Auf Augenhöhe … mit Feingefühl, sachlich, kompetent und<br />
freundlich-charmant.<br />
1<br />
Und wenn trotzdem ein Mitglieds -<br />
chef einmal Chefmitglied sein<br />
möchte und lospoltert?<br />
Man sollte auf eine Frage nicht mit einer Gegenfrage ant worten,<br />
aber dennoch: Wie ist es, wenn Ihr Kunde (König!) trotz Sachlichkeit,<br />
Feingefühl und Höflichkeit Ihrerseits auf einmal<br />
lospoltert? Was machen Sie dann? Wie bringt man jemanden<br />
vom Polterpfad in ein ruhigeres Fahrwasser? Eine oder die ein -<br />
zige Möglichkeit ist: tief durchatmen, ruhig bleiben. Schrei en<br />
kann man danach, wenn der Hörer aufgelegt ist. Einfach ge -<br />
sagt … (lacht)<br />
Welchen Wunsch haben Sie an die<br />
Mitglieder?<br />
Mehr Interesse zeigen, mitmachen, sich aktiv am Verbandsleben<br />
beteiligen, viel mehr Feedback zu Aktivitäten des Verbandes lie -<br />
fern. Und schauen Sie öfter mal vorbei auf www.bdvi.de. Es werden<br />
für Sie täglich neue Informationen auf der Seite ein gestellt.<br />
Und welchen Wunsch haben Sie an<br />
die Gremien des Verbandes?<br />
Trotz mangelnder Zeit und Auftragsflaute … Wahrnehmung der<br />
bereitgestellten Informationen, kundige Sitzungsvorbe reitung,<br />
Werdegang<br />
Als »waschechte« Berlinerin, Baujahr ‘64, 1974 aufgrund<br />
familiärer Umstände nach Moskau »exportiert«.<br />
Oberschulabschluss und danach 1981-1986 Abendstudium an der<br />
Staatlichen Moskauer Pädagogischen Maurice-Thorez Hochschule<br />
für Fremdsprachen (heute Fakultät der Moskauer Staatlichen<br />
Linguistischen Universität), Abschluss: Dipl.-Pädagogin. 1981-1986<br />
neben dem Studium Tätigkeit als freischaffende Übersetzerin und<br />
Dolmetscherin in Moskau für mehrere Zeitschriften, u. a. den »Sputnik«<br />
und den Moskauer Rundfunk; 1987-1991 Deutschlehrerin an<br />
einer Moskauer Schule mit erweiter tem Fremdsprachenunterricht.<br />
1991 Rückkehr nach Deutschland, neu Fuß fassen: zuerst in einer<br />
Firma in Fürstenwalde als Dolmet sche rin/Übersetzerin.<br />
1994 Beginn der Laufbahn in der Vermessung – acht Jahre bei ÖbVI<br />
Dr.-Ing. Wolfgang Guske als kaufmännische Angestellte, Einblick in<br />
alle Geschäftsabläufe eines ÖbVI-Büros. Parallel Weiterbildung in<br />
Richtung Management. Zugleich ehrenamtliches Wirken als redaktionelle<br />
Mitarbeiterin des FORUM. Ab 2002 Tätigkeit in der BDVI-<br />
Geschäftsstelle, ab dem 1. August 2003 als deren Leiterin.<br />
konstruktive, ergebnisorientierte und lebendige Mitarbeit,<br />
»über den Tellerrand schauen«.<br />
Und an die FORUM-Redaktion<br />
speziell? So als Teil derselben?<br />
Die FORUM-Redaktion ist ein tolles Team – feinfühlig und sensibel,<br />
auf jeden Fall ideenreich und kreativ, manchmal stur, doch<br />
eher einfach sehr selbstbewusst, kritisch nach vorne schauend,<br />
mit dem nötigen Ernst und Spaß bei der Sache. So haben wir<br />
es gehalten und möge es bleiben. Schön wäre es, weitere enga<br />
gierte Kreativköpfe aus den BDVI-Mitgliederreihen dazu zu -<br />
gewinnen. Ich bin gespannt darauf, wie das neue FORUM-Layout<br />
angekommen ist.<br />
Letzte Frage: Wo steht der Verband<br />
in zehn Jahren?<br />
Ich hoffe, als Qualitätsmarke »BDVI®« national und international.<br />
Frau Wolkowa, ich danke für das<br />
Gespräch.<br />
Ein FORUM-Interview von Andreas Bandow<br />
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282<br />
RECHT<br />
Altersgrenzen im<br />
Arbeits- und Berufsrecht<br />
RÜDIGER HOLTHAUSEN | KÖLN<br />
Berufliche Altersgrenzen finden sich vielfältig. Wurden sie in früheren Zeiten als fast durchweg<br />
unproblematisch beurteilt, hat sich das aufgrund der Rechtsentwicklung auf der EU-<br />
Ebene und der im Anschluss daran ergangenen Entscheidungen maßgeblich des Europäischen<br />
Gerichtshofes (EuGH) sowie der nationalen Gerichte nachhaltig geändert. Maßstab des EuGH<br />
wiederum ist vor allem die EU-Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines<br />
allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.<br />
Unter anderem auf seiner Grundlage hat der Bundesgesetzgeber das Allgemeine Gleichbehand-<br />
lungsgesetz vom 14. August 2006 (AGG) erlassen. EU-Richtlinie und AGG untersagen eine Diskri-<br />
minierung aus Gründen des Alters. Die folgende, nicht vollständige Übersicht über die aktuelle<br />
Rechtsprechung nur der letzten zwölf Monate zeigt eine deutliche Tendenz, Altersgrenzen an dem<br />
Maßstab der EU-Richtlinie einer scharfen Prüfung zu unterziehen.<br />
1<br />
Bis dass der Tod uns scheidet?<br />
Landesarbeitsgericht (LAG) Köln,<br />
Urteil vom 12. Februar 2009 – 7 Sa 1132/08<br />
Gegenstand des Verfahrens war die Frage der Wirksamkeit einer<br />
Befristung im Hochschulbereich, wonach Beschäftigungsverhält -<br />
nisse mit wissenschaftlichem Personal auf so genannten Nachwuchsstellen<br />
nur zulässig seien, wenn das Beschäftigungs ver hält -<br />
nis grundsätzlich vor dem vollendeten 40. Lebensjahr endet.<br />
Das LAG beurteilte diese Regelung als Verstoß gegen das Benach -<br />
teiligungsverbot gemäß § 7 Abs. 1 AGG. Die Befristungsabrede<br />
sei unwirksam, so dass zwischen den Parteien ein unbefristetes<br />
Arbeitsverhältnis zustande gekommen sei. Die von der Universi -<br />
tät verfügte starre Altersgrenze sei unangemessen und könne<br />
auch nicht durch das von ihr angestrebte Ziel, eine Herabsetzung<br />
des Erstberufungsalters von Professoren zu erreichen, gerechtfertigt<br />
werden.<br />
EuGH, Urteil vom 5. März 2009 – C-388/07<br />
Hier stritten die Parteien um die Wirksamkeit einer gesetzlichen<br />
Vorschrift des britischen Rechts, wonach Beschäftigte mit Errei -<br />
chen des jeweils üblichen Ruhestandsalters oder des 65. Lebens -<br />
jahres vom Arbeitgeber entlassen werden können. Der EuGH sieht<br />
hierin nicht generell einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie. Zwar<br />
liege eine Ungleichbehandlung aus Gründen des Alters vor, die<br />
nach der Richtlinie grundsätzlich verboten sei. Ungleichbehand -<br />
lung aus Gründen des Alters sei aber dann nicht diskriminierend,<br />
wenn<br />
sie objektiv und angemessen sowie durch rechtmäßige Ziele<br />
(insbesondere aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt<br />
und berufliche Bildung) gerechtfertigt sei und<br />
die gewählten Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen<br />
seien.<br />
Nach diesen Grundsätzen sei eine Ungleichbehandlung wegen<br />
des Alters grundsätzlich zulässig, wenn sie ein verhältnismäßiges<br />
Mittel zur Erreichung eines rechtmäßigen sozialpolitischen Ziels<br />
aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und be -<br />
ruf liche Bildung darstelle. Ob diese Voraussetzungen im Streitfall<br />
erfüllt seien, müsse das nationale (britische) Gericht noch prü -<br />
fen und dann entscheiden.<br />
Bundesarbeitsgericht (BAG), Entscheidung<br />
vom 17. Juni 2009 – 7 AZR 112/08<br />
Das BAG hatte in diesem Fall (und in zwei weiteren Fällen) über<br />
die Wirksamkeit von tariflichen Altersgrenzen für Piloten zu ent -<br />
scheiden. Der einschlägige Manteltarifvertrag sieht u. a. vor, dass<br />
die Arbeitsverhältnisse mit Ablauf des Monats enden, in dem<br />
die Mitarbeiter das 60. Lebensjahr vollenden, ohne dass es einer<br />
Kün digung bedarf. Das BAG hat dem EuGH die Frage zur Vorab<br />
ent scheidung vorgelegt, ob eine tarifliche Regelung über eine<br />
RECHT<br />
Alters grenze von 60 Jahren für Piloten mit dem Gemeinschaftsrecht<br />
vereinbar sei. Zwar – so das BAG in seiner Begründung –<br />
sei bisher die tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten<br />
stets als wirksam beurteilt worden. Nach Inkrafttreten des AGG<br />
am 18. August 2006 und der neueren Rechtsprechung des EuGH<br />
zum gemeinschaftsrechtlichen Verbot der Altersdiskriminierung<br />
hänge es jedoch von der Auslegung des Gemeinschaftsrechts<br />
ab, ob die bisherige Rechtsprechung des BAG aufrechterhalten<br />
werden könne. Fraglich sei insbesondere, ob eine tarifliche Altersgrenze<br />
mit der EU-Richtlinie vereinbar sei. Ausnahmen von<br />
den Diskriminierungsverboten seien nur eingeschränkt zulässig,<br />
etwa aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder wenn ein<br />
bestimmtes Merkmal aufgrund der Art der beruflichen Tätigkeit<br />
oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und<br />
entschiedene berufliche Anforderung darstelle.<br />
Im Übrigen könnten Mitgliedsstaaten nur dann vorsehen, dass<br />
Ungleichbehandlungen wegen des Alters keine Diskriminierung<br />
darstellten, wenn die o. g. Einschränkungen (vgl. Urteil des Eu-<br />
GH vom 5. März 2009) gegeben seien.<br />
Der EuGH hat über das Vorabentscheidungsersuchen des BAG<br />
bisher noch nicht entschieden.<br />
Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH),<br />
Urteil vom 29. September 2009 – 1 B 2487/09<br />
Der Hessische VGH beurteilt eine Regelung, wonach hessische<br />
Beamte spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Ruhe -<br />
stand treten müssen, als mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben<br />
vereinbar und deshalb wirksam. Hierin liege zwar eine<br />
Un gleichbehandlung wegen des Alters, diese sei aber durch das<br />
legitime Ziel einer durchmischten Altersstruktur innerhalb der<br />
Beamtenschaft gerechtfertigt. Die Altersgrenze trage auch<br />
dem gesellschaftlichen Konsens Rechnung, wonach ab einem<br />
be stimm ten Zeitpunkt die älteren Beschäftigten zurücktreten<br />
müss ten, um Arbeitsplätze für jüngere Kollegen freizumachen.<br />
Auch habe der Landesgesetzgeber in generalisierender Be trach -<br />
tungsweise davon ausgehen dürfen, dass mit Erreichen der Altersgrenze<br />
die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit typi -<br />
scherweise nachlasse.<br />
EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010 – C-229/08<br />
In dieser Entscheidung beurteilt der EuGH die Wirksamkeit einer<br />
hessischen Regelung, wonach das Höchstalter für die Einstellung<br />
von Feuerwehrleuten des mittleren technischen Dienstes,<br />
die insbesondere bei der Brandbekämpfung eingesetzt werden,<br />
auf 30 Jahre festgesetzt ist. Der EuGH kommt zu dem Ergebnis,<br />
dass die Altersgrenze gerechtfertigt sei. Das Bemühen, die Einsatzbereitschaft<br />
und das ordnungsgemäße Funktionieren der<br />
Berufsfeuerwehr zu gewährleisten, stelle einen rechtmäßigen<br />
Zweck dar. Ferner könne eine besonders ausgeprägte körperliche<br />
Eignung als eine wesentliche und entscheidende berufliche<br />
1<br />
283
284<br />
RECHT<br />
Anforderung angesehen werden, um den Beruf des Feuerwehr -<br />
mannes im mittleren technischen Dienst auszuüben. Das Erfordernis<br />
der vollen körperlichen Eignung zur Ausübung dieser<br />
Tätigkeit stehe im Zusammenhang mit dem Alter der Angehö -<br />
rigen dieses Dienstes. Die Altersgrenze könne als eine Re ge lung<br />
angesehen werden, die zum einen dem Ziel, die Einsatz bereit -<br />
schaft und das ordnungsgemäße Funktionieren der Berufsfeuer -<br />
wehr zu gewährleisten, angemessen sei und zum anderen nicht<br />
über das hinaus gehe, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich<br />
sei.<br />
EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010 – C-341/08<br />
Zu beurteilen war hier die Altersgrenze für Vertragszahnärzte nach<br />
dem Sozialgesetzbuch, wonach eine Altersgrenze von 68 Jah ren<br />
für Vertragszahnärzte gilt. Der EuGH meint, dass es ein Mitglieds -<br />
staat zulässigerweise für erforderlich halten könne, für die Aus -<br />
übung eines ärzt lichen Berufes eine Altersgrenze festzulegen,<br />
um die Ge sundheit der Patienten zu schützen.<br />
Allerdings stehe die EU-Richtlinie einer solchen Altersgrenze ent -<br />
gegen, wenn die Maßnahme nur das Ziel habe, die Gesundheit<br />
der Patienten vor der nachlassenden Leistungsfähigkeit von Vertragszahnärzten,<br />
die das Alter von 68 Jahren überschritten hätten,<br />
zu schützen, da diese Altersgrenze nicht für Zahnärzte außerhalb<br />
des Vertrags zahnarztsystems gelte. Die Richtlinie sei aber<br />
mit der Altersgrenze vereinbar, wenn sie die Verteilung der Be -<br />
rufs chancen zwischen den Generationen innerhalb der Berufs -<br />
gruppe der Vertragszahnärzte zum Ziel habe und wenn sie unter<br />
Berücksichtigung der Situation auf dem betreffenden Arbeitsmarkt<br />
zur Erreichung dieses Ziels an ge messen und erforderlich<br />
sei. Das Alter von 68 Jahren erscheine hinreichend weit fortge -<br />
schritten, um als Endpunkt der Zulassung als Vertragszahnarzt<br />
zu dienen. Das zu ständige deutsche Sozialgericht muss nun feststellen,<br />
welches konkrete Ziel mit der Altersgrenze für Vertrags -<br />
zahnärzte verfolgt wird.<br />
EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010 – C-555/07<br />
Mit diesem Urteil hat der EuGH die deutsche Regelung des § 622<br />
Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach bei der Berechnung der verlängerten<br />
Kündigungsfristen nur Beschäftigungs zeiten ab Vollendung des<br />
25. Lebensjahres berücksichtigt werden, für gemeinschafts wid -<br />
rig erklärt. Es handele sich um eine Diskriminierung aus Gründen<br />
des Alters. Die Re gelung sei auch nicht durch ein legitimes<br />
Ziel der Beschäftigungspolitik oder des Arbeitsmarktes gerechtfertigt.<br />
WAS BEDEUTET DIESE RECHTSENTWICKLUNG NUN<br />
FÜR ÖFFENTLICH BESTELLTE VERMESSUNGSINGENIEURE<br />
(ÖBVI)?<br />
Soweit ersichtlich hat sich bisher allein der Verfassungsgerichtshof<br />
(VerfGH)des Freistaates Sachsen ausführlich mit der Altersgrenze für<br />
ÖbVI (dort nach dem sächsischen Berufsrecht, wonach das Amt mit<br />
1<br />
der Vollendung des 68. Lebensjahres erlischt) befasst. Mit seinem<br />
Beschluss vom 28. Juni 2006 – Vf. 78-IV-04 – hat der VerfGH Sachsen<br />
diese Altersgrenze als verfassungsgemäß beurteilt.<br />
Zwar gelte das Grundrecht der Berufsfreiheit auch für im öffentlichen<br />
Dienst ausgeübte oder durch öffentlich-recht liche Bindungen »staat -<br />
lich gebundene« Berufe. Für diese Berufe eröffne Art. 33 GG jedoch<br />
die Möglichkeit zu Sonderregelungen, insbesondere Höchstaltersgren -<br />
zen. Durch die Beleihung mit Hoheitsfunktionen sei das Berufsbild<br />
des ÖbVI dem des öffentlichen Dienstes angenähert, so dass es dem<br />
Gesetzgeber erlaubt sei, eine Altersgrenze zu bestimmen, die derje ni -<br />
gen näher komme, die für den öffentlichen Dienst gelte. Zwar bestehe<br />
ein gewichtiger Unterschied zum öffentlichen Dienst in der fehlenden<br />
staatlichen Altersvorsorge. Dieser Belastung stünden jedoch so wohl<br />
die nach wie vor vorhandene Mög lichkeit längerer Berufs aus übung<br />
als auch die erheblich erweiterten Erwerbsmöglichkeiten gegenüber.<br />
Die EU-Richtlinie 2000/78/EG stehe der Altersgrenze nicht entgegen,<br />
denn die Präambel dieser Richtlinie begrenze in Begründungserwägung<br />
14 den von der Richtlinie abgedeckten Bereich dahin, dass sie<br />
die einzelstaatlichen Bestimmungen über die Festsetzung der Altersgrenzen<br />
für den Eintritt in den Ruhestand nicht berühre.<br />
Zu Notaren hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Beschluss<br />
vom 26. November 2007 – NotZ 23/07 – ent schlos sen, § 6 Abs. 1 Satz 2<br />
BNotO als wirksam zu be ur teilen, wonach Bewerber nach Vollendung<br />
des 60. Lebensjahres nicht erstmals zum Notar bestellt werden können.<br />
Zu den hochrangigen Gemeinschaftsgütern, die eine subjektive Be -<br />
rufszulassungsbeschränkung grundsätzlich rechtfertigen könnten,<br />
zähle die Funktionsfähigkeit der vorsorgenden Rechtspfle ge. In sei -<br />
ner Entscheidung vom 29. Oktober1992 – 1 BvR 1581/91 – habe das<br />
Bundes verfassungsgericht (BVerfG) eine gesetzliche Altersgrenze von<br />
70 Jahren für die Ausübung des Notarberufes mit der Begründung<br />
be stätigt, dass diese eine geordnete Alters struktur innerhalb des Notarberufes<br />
bezweckende Re gelung der Funktionsfähigkeit der vorsorgenden<br />
Rechts pflege diene und damit einem besonders wichtigen<br />
Ge meinschaftsgut, weil ohne sie dadurch, dass die Zulassungspraxis<br />
Bedürftigkeitsgesichtspunkten Rechnung tragen müsse und so jüngere<br />
Berufsbewerber nur im Rahmen frei werdender Notariatsstellen<br />
Berücksichtigung finden könnten, dem Rechtsuchenden in zu neh -<br />
men dem Maße nur noch lebensältere Notare zur Verfügung stünden,<br />
deren Berufserfahrung wegen ihrer späteren Zulassung geringer wäre.<br />
Der BGH hat im Beschluss vom 26.November 2007 Zweifel daran ge -<br />
äußert, ob die Richtlinie 2000/78/EG anwendbar ist, weil sich aus den<br />
einschlägigen EG-Bestimmungen eine Zuständigkeit der Gemeinschaft<br />
zur Regelung des Zugangs zur selbstständigen Tätigkeit, insbesondere<br />
zum »freien« Notariat, nicht herleiten lasse. Selbst wenn die Richtlinie<br />
anwendbar sei, liege ein Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung<br />
wegen des Alters nicht vor, weil die Bestimmung das legi time Ziel der<br />
Sicherung einer geordneten vorsorgenden Rechtspflege verfolge.<br />
Der BGH wird sich in diesem Jahr erneut mit einem Antrag auf Überprüfung<br />
der Altersgrenze für Notare nach § 47 BNotO (70 Jahre) zu<br />
befassen haben (NotZ 16/09). Dabei wird der BGH auch zu beurteilen<br />
haben, ob die Richtlinie 2000/78/EG möglicherweise deshalb nicht<br />
für Notare gilt, weil sie öffentliche Gewalt im Sinne des Art. 45 EG<br />
(nunmehr Art. 51; der bisherige Vertrag zur Gründung der Europäi -<br />
schen Gemeinschaft [EGV] ist mit Wirkung ab 1. Dezember 2009 umbenannt<br />
in »Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union«<br />
[AEUV]. ausüben. Diese Frage hat im Übrigen der EuGH auch im Zusammenhang<br />
mit von der EU-Kommission gegen mehrere Länder – u. a.<br />
gegen Deutschland – angestrengten Verfahren zu beantworten, bei<br />
denen es um die Zulässigkeit des Staatsangehörig keitsvorbehaltes für<br />
die Ausübung des Notarberufes geht. Die EU-Kommission ist der Ansicht,<br />
dass das ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit ist; die<br />
Tätigkeit der Notare sei nicht mit der Ausübung öffentlicher Gewalt<br />
verbunden (Az. C-54/08).<br />
Die Diskussion auch im Berufsrecht der Notare ist durch die Entscheidungen<br />
des BVerfG und des BGH also kei neswegs beendet, sondern<br />
in vollem Gange.<br />
Es bleibt fraglich, ob der Gesetzgeber unterstellen darf, dass ein Notar<br />
ab dem Lebensalter 70 zur geordneten vorsorgenden Rechtspflege<br />
nicht mehr fähig ist oder ob das eine willkürliche, insbesondere unverhältnismäßige<br />
Re ge lung ist. Das gilt in gleicher Weise für eine<br />
Al ters be schrän kung der ÖbVI in Bezug auf die Erfordernisse eines ge -<br />
ordneten Vermessungswesens.<br />
Zu bedenken ist hier etwa, ob es nicht auch mildere Mittel als das Erlöschen<br />
der Zulassung gibt, wie etwa eine Ver kürzung der Prüfungs -<br />
intervalle oder eine Fortbildungs pflicht. Gerade weil die Richtlinie eine<br />
Pauschalierung und Begründung mit Vorurteilen verhindern will, wird<br />
in der Literatur teilweise in Abrede gestellt, dass der Gesetz geber dem<br />
Notar jede Möglichkeit nehmen dürfe, seine fortbestehende Leistungsfähigkeit<br />
zu zeigen. Auch das Argument der Schaffung einer geordneten<br />
Alters struk tur sei nicht mehr als eine allgemein gehaltene Begründung,<br />
die gerade nicht dazu ausreiche, die Ausnahme vom Verbot<br />
der Altersdiskriminierung zu rechtfertigen. Gleiches gelte für das<br />
Argument, die Altersbe grenzung sei geeignet und erforderlich, die Ausbildung<br />
des Notarnachwuchses sicherzustellen, denn es sei keineswegs<br />
sichergestellt, dass ein Notarbewerber nach zeit- und kostenauf wen -<br />
diger Ausbildung die Zulassung erhalte.<br />
Jedenfalls hat der EuGH mit seiner Entscheidung vom 12. Januar 2010<br />
(C-341/08) dem Argument den Boden entzogen, dass (in Bezug auf<br />
Notare) die Sicherung einer geordneten Rechtspflege und (in Bezug<br />
auf ÖbVI) die Sicherung eines geordneten Vermessungswesens Ge -<br />
meinwohlaufgaben von so hohem Rang sind, dass sie eine Altersgrenze<br />
rechtfertigen. Dort hat der EuGH ja gerade die Auffassung vertreten,<br />
dass eine nationale Maßnahme, mit der für die Ausübung des Berufs<br />
des Vertragszahnarztes eine Höchstaltersgrenze festgelegt werde, unzulässig<br />
sei, wenn sie nur das Ziel habe, die Gesundheit der Patienten<br />
RECHT<br />
vor der nachlassenden Leistungsfähigkeit des Arztes zu schützen,<br />
da die Altersgrenze nicht für Zahnärzte außerhalb des Vertrags -<br />
zahn arztsystems gelte.<br />
Zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Altersgrenzen im ÖbVI-<br />
Berufsrecht ist also die weitere Rechtsprechung maßgeblich für<br />
Notare sehr genau im Auge zu behalten. Das gilt vorrangig für die<br />
Frage, ob die EU-Richtlinie 2000/78/EG auf ÖbVI anwendbar sein<br />
sollte. Das wird möglicherweise nicht von der Beantwortung der<br />
Frage abhängen, ob ÖbVI öffent liche Gewalt gemäß Art. 45 EG bzw.<br />
Art. 51 AEUV aus üben, denn das nach Art. 137 EG (nun: Art. 151<br />
AEUV) der EU übertragene Arbeitsrecht umfasst auch die Beschäftigungsbedingungen<br />
Selbstständiger. In der Literatur wird zu Recht<br />
darauf hingewiesen, dass die Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/<br />
EWG ausdrücklich den Zugang zu selbstständiger Tätigkeit einbe<br />
zieht. Die Richtlinie nimmt auch den Be reich, der zur öffent li -<br />
chen Gewalt im Sinne des Art. 51 AEUV zählt, vom Anwendungsbereich<br />
nicht aus. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass nach<br />
§ 24 AGG die Vorschriften des AGG auch für Beamte gelten.<br />
Es lässt sich daher mit guten Gründen die Auffassung vertreten,<br />
dass die EU-Richtlinie 2000/78/EG auch für ÖbVI gilt. Die Entscheidung<br />
des Sächsischen VerfGH lehnt das zwar unter Hinweis auf<br />
die oben zitierte Begründungserwägung 14 ab. Die Begründungs -<br />
erwägung kann aber schlechterdings nicht den sachlichen Anwendungsbereich<br />
einer Richtlinie einschränken. Der Zweck der Erwägung<br />
besteht allein darin, die Richtlinie zu begründen, nicht<br />
aber – entgegen dem Wortlaut der Richtlinie –, deren Geltungsbereich<br />
in wesentlichem Umfange abzuändern; der Wortlaut der<br />
Richtlinie steht ja gerade festen Altershöchstgrenzen entgegen.<br />
Das – sonst häufig als »letzte Instanz« verstandene – BVerfG hat<br />
sich im Fall der Altersgrenze für Vertragszahnärzte (vgl. oben, Eu-<br />
GH, C-341/08) einer Stellungnahme entzogen, ob das europa -<br />
rechtliche Antidiskriminierungsverbot durch die Altersgrenze verletzt<br />
ist. Mit dem Beschluss vom 7. August 2007 – 1 BvR 1941/07 –<br />
hat es darauf hingewiesen, es sei zur Entscheidung über die Frage,<br />
ob eine innerstaatliche Norm des einfachen Rechts mit einer vorrangigen<br />
Bestimmung des europäischen Gemeinschaftsrechts un -<br />
vereinbar sei, nicht zuständig. Die Lösung dieses Normenkonfliktes<br />
sei der Kompetenz des zuständigen Fachgerichts überlassen.<br />
Das BVerfG beschränkt sich insoweit auf eine Prüfung der Einhaltung<br />
des Willkürverbotes durch das Fachgericht.<br />
23. Februar 2010<br />
Dr. Rüdiger Holthausen<br />
Rechtsanwalt, BDVI-Justitiar<br />
c/o Esser u. Dr. Holthausen Rechtsanwälte<br />
Am Römerturm 1 | 50667 Köln<br />
E-Mail r.holthausen@esser-holthausen.de<br />
1<br />
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286<br />
FORUM<br />
In eigener Sache<br />
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m es gleich ganz kurz zu machen: Die FORUM-Redaktion sucht neue<br />
Mitstreiter! Eine Zeitschrift wie das FORUM wird hauptsächlich<br />
durch Sie, die Mitglieder des BDVI, gestaltet. In der Vielzahl passiv, durch<br />
manche aber auch aktiv. Und das dürften gerne mehr sein.<br />
Wir, ein unternehmungslustiges und schreibfreudiges Team, heißen Gleichgesinnte<br />
im Redaktionskollegium herzlich willkommen. Sie können hier Ihre Kreativität in Form<br />
von Text- und Bildbeiträgen, Berichten und Interviews ausleben – eine hervorragende<br />
Abwechslung zu Widerspruchsbescheiden, Gutachten und Anträgen.<br />
Wir treffen uns vierteljährlich + x zur Redaktionskonferenz in einem Lokal unserer<br />
Wahl in und um Berlin und sind auch für Auswärtsspiele offen.<br />
Es finden sich bislang ein: vier ÖbVI, die Geschäftsstellenleiterin, Vertreter der<br />
Agentur Nolte Kommunikation, ein Fotograf und manchmal auch Gäste. Dies aber leider<br />
recht selten.<br />
Wir bieten: gute Stimmung und für jeden geschriebenen Artikel eine kleine Auf -<br />
wands entschädigung. Reich wird man jedoch »nur« an Erfahrungen und genutzten<br />
Möglichkeiten. Eine warme Suppe und ein Kaltgetränk sind auch im Angebot enthalten.<br />
Und manchmal auch eine Scheibe Brot.<br />
Klingt das verlockend? Dann einfach Bescheid geben (E-Mail, Telefon, Fax, Brief, …)<br />
und ausprobieren.<br />
Wir freuen uns auf Mittäter!<br />
Die FORUM-Redaktion<br />
PS:<br />
Sollten Sie den Stress kurz vor Redaktionsschluss, die Mühen oder den Weg scheuen,<br />
bitten wir trotzdem, uns Probleme zu benennen, auf Vorträge oder Beiträge hinzuweisen<br />
oder die Redaktion zu relevanten Ereignissen einzuladen. Wir können nur die Inhalte<br />
verwerten, die wir entweder selber aufspüren oder die uns angetragen werden.<br />
Und, ganz wichtig: Kritik als einfachste Form der Mitgestaltung ist selbstredend<br />
immer willkommen. Es lebe der Leserbrief!<br />
1<br />
VERBAND<br />
BDVI-Positionspapier 2010<br />
Am 28. Januar 2010 hat der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI)<br />
sein Positionspapier veröffentlicht. Der Verband bezieht damit zu den wesentlichen, für den<br />
Berufsstand besonders relevanten gesellschafts- und berufspolitischen Themen Stellung. Das zwei-<br />
seitige Papier informiert über die aktuellen Ziele und Forderungen des BDVI.<br />
Zu den wichtigsten Forderungen zählen:<br />
die Anerkennung der besonderen Stellung des Freien Berufs ÖbVI in Bezug zum Europarecht<br />
die Überarbeitung der HOAI im Sinne des Bundesratsbeschlusses, insbesondere die Rückführung<br />
der vermessungstechnischen Leistungen in den verbindlichen Teil<br />
die Novellierung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) mit angemesse-<br />
nen Vergütungssätzen für die Sachverständigenleistungen von Vermessungsingenieuren<br />
die bessere und einheitliche Verfügbarkeit von Geobasisdaten und nutzerorientierte Gebühren<br />
steuer- und sozialrechtliche Entlastungen für Freiberufler, vor allem bei Existenzgründungen<br />
Maßnahmen und Anreize, dem Fachkräftemangel im Ingenieurbereich entgegenzusteuern<br />
1<br />
287
288<br />
VERBAND<br />
Positionspapier<br />
Bund der Öffentlich<br />
bestellten Vermessungsingenieure e. V.<br />
Berlin, im Januar 2010<br />
GEOMETER IN EUROPA<br />
Der BDVI spricht sich für eine Annäherung der Qualifi -<br />
ka tionsanforderungen der Geometerberufe auf höchs -<br />
tem Niveau in Europa aus.<br />
Der BDVI setzt sich für eine Annäherung der Qualifikationsanforderungen<br />
auf hohem Niveau in Europa ein und unter streicht<br />
damit die Bedeutung der beliehenen/öffentlich bestellten Geo -<br />
meter für die Eigentumssicherungssysteme in den Mit glieds -<br />
staaten.<br />
Die Tätigkeiten des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs<br />
sind »Ausübung öffentlicher Gewalt« im Sinne des Art. 45 EG –<br />
das Berufsrecht des ÖbVI unterfällt also im »hoheitlichen« Teil<br />
nicht dem EG-Vertrag.<br />
Für den nicht hoheitlichen Teil des Berufes arbeitet der BDVI<br />
mit an einem europäischen Berufsprofil, das den Entwicklungen<br />
aus Art. 43 und 49 EG (Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungs<br />
freiheit) sowie den Richtlinien 2006/123/EG (DL-RL) und<br />
2005/35/EG (BA-RL) Rechnung trägt. Die Geometerverbände aus<br />
allen europäischen Staaten arbeiten dafür eng im »Comité de<br />
Liaison des Géomètres Européens« zusammen. Dort wurde – ent -<br />
sprechend Art. 37 DL-RL – im September 2009 der »Verhaltens -<br />
kodex für europäische Geometer« verabschiedet, mit dem –<br />
im Sinne des Verbraucherschutzes – für grenzüberschreitende<br />
Dienstleistungen gemeinsame verbindliche Standes- und Verhaltensregeln<br />
definiert werden – ein wichtiger Schritt hin zum<br />
»europäischen Geometer«.<br />
HOAI<br />
Der BDVI fordert die Überarbeitung der HOAI, insbe -<br />
sondere die Rückführung der Leistungsbilder VI und X<br />
bis XIII der HOAI 1996, u. a. der vermessungstechni -<br />
schen Leistungen, in den verbindlichen Teil.<br />
Ingenieurgeodätische Leistungen bilden die Grundlage von Bautätigkeiten<br />
und Investitionen und begleiten diese im ge samten<br />
Planungsprozess. Der BDVI setzt sich daher zusammen mit an-<br />
1<br />
deren Verbänden vehement für die weitere Novellierung der<br />
HOAI im Sinne der Entschließung des Bundesrates ein.<br />
JVEG<br />
Der BDVI fordert im Rahmen der Novellierung des JVEG<br />
die Anerkennung der Sachverständigenleistung von<br />
Ver messungsingenieuren.<br />
Freiberufliche Vermessungsingenieure verfügen über umfang -<br />
reiche Kenntnisse und Erfahrungen im Liegenschafts-, Grundstücks-,<br />
Bau- und Bewertungsrecht. Ihre gutachterliche Tätig -<br />
keit geht weit über vermessungstechnische Sachverhalte hinaus.<br />
Neben der geplanten Umbenennung des Sachgebietes (»Vermessungs-<br />
und Katasterwesen«) müssen angemessene Vergütungssätze<br />
berücksichtigt werden.<br />
FÖDERALISMUS<br />
Der BDVI setzt sich für eine Harmonisierung des Vermes<br />
sungswesens auf Bundesebene ein.<br />
Im Zuge des europäischen Einigungsprozesses sind die Unterschiede<br />
in Benutzung und Qualität des Liegenschaftskatasters<br />
in den einzelnen Bundesländern zu minimieren. Der BDVI fordert<br />
eine bessere und einheitliche Verfügbarkeit von Geobasisda ten<br />
im bundesweiten Maßstab. Ein erster Schritt auf diesem Weg<br />
wird die Einführung der Technologie »Amtliches Liegenschafts -<br />
katasterinformationssystem« (ALKIS) sein. Zusätzlich sind aber<br />
die Gebührenordnungen in den Ländern und die Ge büh renricht -<br />
linie der AdV (Arbeitsgemeinschaft der Vermessungs ver wal tun -<br />
gen) transparenter und nutzerorientierter zu gestalten.<br />
EXISTENZGRÜNDUNG<br />
Der BDVI setzt sich für günstige Rahmenbedingungen<br />
bei Existenzgründungen ein.<br />
Der Schritt in die Selbstständigkeit soll gezielt durch steuerliche<br />
Ent lastungen und Stundung der Sozialversicherungsbeiträge in<br />
der Anfangszeit sowie durch bürokratische Erleichterungen ge -<br />
för dert werden. Für viele Freiberufler, vor allem bei Kleinstgrün -<br />
dun gen, sind Kleinkredite bei Hausbanken oder Existenzgründer -<br />
dar lehen der KfW-Mittelstandsbank nur in seltenen Fällen zu gänglich.<br />
Hier sind Finanzierungsalternativen gefragt, bei denen so zi -<br />
a le und unternehmerische Kompetenzen berücksichtigt wer den.<br />
BÜROKRATIEABBAU DURCH BELEIHUNG<br />
Der BDVI fordert eine Erweiterung der Beleihungsbe -<br />
reiche für ÖbVI.<br />
Die Übertragung von hoheitlichen Vermessungsaufgaben auf<br />
beliehene Freiberufler hat sich in Deutschland bestens bewährt.<br />
Die öffentliche Bestellung bietet die Vorteile freiberuflicher<br />
Dienstleistung wie Bürgernähe, Flexibilität und Innovationskraft<br />
bei gleichzeitiger staatlicher Kontrolle. Daher ist die Zulassungs -<br />
möglichkeit von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren<br />
auch in Bayern dringend geboten. Und in den Ländern, wo die<br />
Politik eine quotierte Aufgabenzuweisung an Freibe ruf ler be -<br />
schlossen hat, ist dies auch in die Tat umzusetzen.<br />
Um den Anforderungen der überregional tätigen Auftraggeber<br />
besser gerecht werden zu können, sind die rechtlichen Rahmen -<br />
bedingungen für länderübergreifende Kooperationen von ÖbVI<br />
bzw. zwischen ÖbVI und anderen Freiberuflern zu schaffen.<br />
EIGENTUMSSICHERUNG<br />
Der BDVI spricht sich für den Erhalt unseres bewährten<br />
Eigentumssicherungssystems mit dem hohen Standard<br />
im Kataster aus.<br />
Abgemarkte Grundstücksgrenzpunkte tragen wesentlich zur<br />
Siche rung des nachbarschaftlichen Grenzfriedens bei. Daher<br />
sollen festgestellte Grenzen weiterhin abgemarkt werden. Von<br />
diesem Gebot dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzun -<br />
gen begründete Ausnahmen zugelassen werden.<br />
Amtliche bzw. qualifizierte Lagepläne beinhalten genaue Aussagen<br />
über liegenschaftsrechtliche, baurechtliche und weitere<br />
rechtliche Sachverhalte, für deren Richtigkeit die Verfasser mit<br />
Siegel garantieren. Auch bei Absteckungen von Gebäuden, die<br />
auf der Grenze geplant sind oder einen bestimmten Abstand zur<br />
Grenze einhalten müssen, ist eine Grenzherstellung erforderlich.<br />
Nur die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure besitzen<br />
– neben den behördlichen Vermessungsstellen – die dafür<br />
notwendige umfangreiche Qualifikation und durch die Beleihung<br />
besondere Vertrauensstellung. Zur Gewährleistung des<br />
Verbraucherschutzes sollen diese Aufgaben den ÖbVI und Behörden<br />
vorbehalten bleiben.<br />
STEUER- UND SOZIALRECHT<br />
VERBAND<br />
Der BDVI unterstützt die Positionen des Bundesverbandes<br />
der Freien Berufe und fordert steuer- und so -<br />
zialpolitische Regelungen, die stärker die Bedürfnisse<br />
von Freiberuflern berücksichtigen.<br />
Das Steuerrecht ist insgesamt zu vereinfachen und Gesetzes -<br />
änderungen sind in einem Jahressteuergesetz zusammenzufas -<br />
sen. Insbesondere für Freiberufler ist das Prinzip der Be steue -<br />
rung nach der Leistungsfähigkeit sehr wichtig. Die vollständige<br />
Absetzbarkeit der Steuerberatungskosten und reali tätsnähere<br />
Bewertungsvorschriften bei der Erbschaftssteuer gehören ebenso<br />
zum Forderungskatalog wie die Wiedereinführung der degressiven<br />
AfA, die spürbare Impulse für die Neubautätigkeit und<br />
den Umbau im Bestand bringen kann.<br />
Der BDVI setzt sich für die Stärkung der privaten und betrieb -<br />
lichen Altersvorsorge ein. Hierfür sind weitere Anreize zu schaffen.<br />
Außerdem wird die Rückkehr zur alten Kran kengeld rege -<br />
lung für Selbstständige begrüßt.<br />
BERUFSNACHWUCHS<br />
Der BDVI setzt sich für die Modernisierung des Ausbildungsberufs<br />
»Vermessungstechniker/-in« ein und unterstützt<br />
geeignete Maßnahmen, um dem drohenden<br />
Ingenieurmangel in der Geodäsie/ Geoinformation entgegenzuwirken.<br />
In der Schulausbildung ist dem mathematischen und naturwissenschaftlich-technischen<br />
Bereich mehr Gewicht zu geben.<br />
Die neue Ausbildungsverordnung für Berufe in der Geoinforma -<br />
tionstechnologie bietet die Grundlage, dass auch in Zukunft<br />
gut ausgebildete junge Fachkräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung<br />
stehen.<br />
Ein weiterhin hohes Niveau im Ingenieurstudium, auch als Ba -<br />
che lor oder Master, muss gewährleistet sein. Der BDVI spricht<br />
sich für den Erhalt des akademischen Grades des Dipl.-Ing. aus.<br />
Der BDVI begrüßt und unterstützt Fördermaßnahmen zur Be -<br />
rufs orientierung, hält jedoch weiterführende Maßnahmen zur<br />
Nachwuchswerbung für notwendig.<br />
KONTAKT<br />
BDVI e. V. | Luisenstraße 46 | 10117 Berlin<br />
Telefon 030/240 83 83 | Fax 030/240 83 859<br />
E-Mail info@bdvi.de | www.bdvi.de<br />
1<br />
289
290<br />
VERBAND<br />
Gemeinsame Entschließung<br />
DVW, VDV und BDVI<br />
berufspolitisch gemeinsam aktiv<br />
Z<br />
unächst verständigten sich die Präsidenten der drei Verbände DVW, VDV und BDVI Anfang<br />
des Jahres 2010 auf eine gemeinsame Entschließung zum Erhalt des Diplom-Ingenieurs. Sie<br />
sind somit dem Ansinnen der Ingenieur- und Baukammer gefolgt und haben diese Forderungen<br />
an die Vertreter von Politik gesandt.<br />
Auf Initiative der beiden Ehrenpräsidenten Volkmar Teetzmann und Hagen Graeff sind je zwei Ver -<br />
treter des DVW, des BDVI und des VDV in Siek bei Hamburg zusammengekommen und haben im<br />
Februar in einer berufspolitischen Deklaration mit einem 7-Punkte-Programm die Zusammen arbeit<br />
in vielen wichtigen Themen vereinbart.<br />
Damit schlägt auch der DVW als technisch-wissenschaftlicher Verein einen neuen Weg ein.<br />
Zur Stärkung der öffentlichen Wahrnehmung sollen zukünftig berufspolitische Themen abge stimmt<br />
werden. Die nächsten gemeinsamen Schritte sind bereits in einer To-do-Liste zusammengefasst<br />
und werden in Angriff genommen! Weiter so zum Wohle unseres Berufes!<br />
1<br />
Dipl.-Ing. Christof Rek, Vizepräsident des DVW<br />
VERBAND<br />
VDV E. V.<br />
Der Verband Deutscher Vermessungsingenieure e. V.<br />
(VDV) ist die größte berufspolitische Interessenver -<br />
tretung für Vermessungs- und Geoinformations -<br />
ingenieure in Deutschland. Die Mitwir kung bei der<br />
strukturellen Gestaltung des deutschen Vermessungs-<br />
und Geoinformationswesens gehört zu den<br />
primären Zielen des Verbandes. Der VDV bündelt<br />
die Interessen und Belange seiner Mitglieder aus<br />
der freien Wirtschaft sowie dem öffentlichen Dienst<br />
und vertritt sie gegenüber Politik und Gesellschaft<br />
im nati o nalen wie auch internatio nalen Kontext.<br />
Der VDV engagiert sich für die Ausbildung gut qua -<br />
li fizierten Ingenieurnachwuchses, die Erhöhung des<br />
Frauenanteils und für permanente Weiter bildung<br />
im Beruf.<br />
BDVI E. V.<br />
Der BDVI ist die Berufsvertretung der Öffentlich<br />
bestellten Vermessungsingenieure in Deutschland.<br />
Als Wirtschafts- und Berufsverband vertritt er die<br />
Interessen seiner ca. 1.300 Mitglieder und verschafft<br />
ihnen Gehör gegenüber Politik, Wirtschaft<br />
und Verwaltung. Im Vordergrund der Verbands -<br />
arbeit steht dabei, den einzelnen Berufsträger als<br />
Teil des öffentlichen Vermessungswesens zu stär ken<br />
und gleichzeitig das den Beruf fördernde Gesamtinteresse<br />
der beliehenen Freiberufler hervor zu heben.<br />
Die ÖbVI sind vom Staat beliehene Freiberufler,<br />
die mit hoheitlichen Aufgaben im Bereich Vermessungswesen<br />
betraut sind. Vergleichbar mit Notaren<br />
erbringen sie öffentliche Dienstleistungen in<br />
privater Organisation. Ein ÖbVI untersteht staat -<br />
licher Aufsicht und darf nicht in einem Weisungs -<br />
verhältnis oder gewerblich tätig sein; sein Handeln<br />
ist von Neutralität und persönlichem Verantwortungsbewusstsein<br />
bestimmt. Bei allen Aufgaben in<br />
Bezug auf Grundstücke und Immobilien sind sie<br />
technische Dienstleister, aber auch Berater und<br />
Mittler zwischen Wirtschaft und Verwaltung.<br />
DVW E. V.<br />
Der DVW e. V. – Gesellschaft für Geodäsie, Geo -<br />
information und Landmanagement – vertritt, fördert und koordiniert<br />
die Belange seiner Mitglieder in den Bereichen Geodäsie, Geoinformation<br />
und Landmanagement. Er wirkt bei der nationalen Aus-, Fortund<br />
Weiterbildung aktiv mit und pflegt in diesem Rahmen auch die<br />
internationale Zusammenarbeit. Der DVW kooperiert mit zahlreichen<br />
wissenschaftlichen Vereinigungen, Hochschulen und Institutionen und<br />
verfügt auf diese Weise über ein ausgedehntes Expertennetzwerk.<br />
Der DVW stellt die Leistungen und die Bedeutung von Geodäsie, Geo -<br />
information und Landmanagement in der Öffentlichkeit dar und wirkt<br />
bei Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen mit.<br />
1<br />
291
292<br />
VERBAND VERBAND<br />
1<br />
Von links nach rechts, stehend:<br />
Burkhard Kreuter, Hagen Graeff,<br />
Rudolf Wehmeyer, Christof Rek,<br />
Volkmar Teetzmann<br />
Von links nach rechts, sitzend:<br />
Wilfried Grunau, Michael Zurhorst,<br />
Karl-Friedrich Thöne<br />
1990 2010<br />
1990 | 2010 | 2030<br />
Stadtentwicklung<br />
im Zeitraster<br />
Der BDVI-Kongress findet vom 27. bis 29. Mai 2010 im Hotel »The Westin<br />
Bellevue Dresden« statt – direkt am gegenüberliegenden Elbufer<br />
von Semperoper, Zwinger und Sächsischem Landtag.<br />
Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Stanislaw Tillich, hat die Schirmherrschaft über die<br />
Kongressveranstaltung übernommen. In seinem Namen wird der Chef der Staatskanzlei, Dr. Johannes<br />
Beermann, Grußworte der Landesregierung entrichten.<br />
Donnerstag, 27. Mai 2010<br />
10:00-16:00 Uhr Sitzung des Hauptvorstandes Hotel »The Westin Bellevue Dresden«<br />
www.westin-dresden.de<br />
16:00-17:30 Uhr BI – Bildungsinstitut des BDVI Hotel »The Westin Bellevue Dresden«<br />
ab 19:00 Uhr Get-together Hotel »The Westin Bellevue Dresden«<br />
Atrium & Canalettoterrasse<br />
Freitag, 28. Mai 2010<br />
ab 9:30 Uhr Markt der Möglichkeiten Hotel »The Westin Bellevue Dresden«<br />
10:00-16:30 Uhr Kongressveranstaltung Hotel »The Westin Bellevue Dresden«<br />
ab 19:15 Uhr Abendveranstaltung Raddampfer »Leipzig«<br />
Samstag, 28. Mai 2010<br />
9:30-13:00 Uhr Mitgliederversammlung Hotel »The Westin Bellevue Dresden«<br />
Ihre Ansprechpartner in der BDVI-Geschäftsstelle:<br />
Martina Wolkowa, Sabine Seidewitz, Guido Müller, Marko Krebs<br />
Luisenstraße 46 | 10117 Berlin | Telefon 030/240 83 83 | E-Mail info@bdvi.de | www.bdvi.de<br />
2030<br />
1<br />
293
294<br />
FORUM<br />
Leiser Nachruf<br />
Leiser Nachruf im Nachgang zu der großen und würdigen Trauerfeier am 28. Januar, mit der auch<br />
seine Kollegen von Wolfgang Schultz Abschied genommen haben. Gedanken eines Begleiters, der<br />
mit dem Brandenburger zwei Jahrzehnte lang getagt, auch gestritten, aber immer miteinander<br />
an der Zukunft des Verbandes gearbeitet hat. Jeder mit seinen Mitteln.<br />
Wolfgang Schultz hat es nie in die »Bundespolitik« gezogen.<br />
Sein Wirkungsfeld war das Bundesland Brandenburg, viel leicht<br />
darf man augenzwinkernd sagen: sein Bundesland. Und seine<br />
Überzeugung war immer, dass die eigentliche, die wichtigste<br />
Verbandsarbeit in den Landesgruppen vor Ort ge leistet wird.<br />
Und immer, wenn dieses Credo wieder in den Gremien be -<br />
kannt werden musste, war es der Start zu einer Aufzählung<br />
und in Folge auch zu einer wortreichen Abwägung von Verbandsaufgaben<br />
im Bund und vor Ort. Das Spannungsfeld zu<br />
be nennen und die Bedeutung seiner Arbeit vor Ort immer wie -<br />
der herauszustellen war eine wichtige, für den BDVI sogar not -<br />
wendige Leistung von Wolfgang Schultz.<br />
Meiner Kenntnis nach hat Wolfgang Schultz sein berufs stän -<br />
di sches Arbeitsfeld gut bestellt. Will heißen, dass er erfolg -<br />
reich daran mitgearbeitet hat, die Rechtsgrundlagen für die<br />
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Brandenburg<br />
so zu gestalten, dass die Kollegen ihren Beruf eigenständig aus -<br />
1<br />
üben und entwickeln konnten. Dazu braucht es gute, trag -<br />
fähi ge, ja vertrauensfähige Beziehungen zu allen Verantwortungsträgern<br />
in Verwaltung und Politik, ohne die der Berufs -<br />
stand nicht existieren kann. Täuscht der Eindruck, oder war<br />
es eine besondere Fähigkeit von Wolfgang Schultz, gerade in<br />
Brandenburg die dortigen Gestalter von der Wichtigkeit der<br />
ÖbVI für die Sicherung des Eigentums zu überzeugen?<br />
Der leise Nachruf ist ein nachdenklicher. Verbunden mit Ge -<br />
danken über das natürliche Spannungsfeld der Verbands arbeit<br />
in den Landesgruppen und in den Bundesgremien. Ein Nachdenken<br />
über die Grundlagen des Berufs, die uns ausmachen,<br />
und eine Reverenz vor Wolfgang Schultz, der unseren Berufs -<br />
stand in seinem Bundesland engagiert mit- und wei ter ent -<br />
wickelt hat.<br />
Dr.-Ing. Walter Schwenk | FORUM-Redaktion<br />
Lausitzer Rundschau<br />
In stillem Gedenken<br />
Am 20. Januar 2010 wurde Dipl.-Ing. Wolfgang Schultz,<br />
Öffent lich bestellter Vermessungsingenieur und langjähriger Vorsit<br />
zender der BDVI-Landesgruppe Brandenburg, im Alter von 58 Jahren<br />
völlig unerwartet aus dem Leben gerissen.<br />
Mit ihm verliert der BDVI mitten aus dem aktiven Wirken einen sei -<br />
ner fähigsten Vertreter, dessen Leistungen um den Aufbau und die<br />
Stärkung des gesamten Berufsstandes, insbesondere in den neuen<br />
Bundesländern, kaum hoch genug zu würdigen sind. Sein Ideenreichtum,<br />
sein Sachverstand und seine heraus ragenden mensch -<br />
lichen Qualitäten machten ihn zu einer markanten und äußerst<br />
geachteten Persönlichkeit nicht nur unter den brandenburgischen<br />
Geodäten.<br />
Wolfgang Schultz wurde am 26. Dezember 1951 im sächsi schen<br />
Bad Schandau geboren, ging dort zur Schule und absolvierte anschließend<br />
eine zweijährige Lehrausbildung an der Betriebsbe rufs -<br />
schule in Dresden-Lockwitz, die er 1970 als Vermessungsfacharbei<br />
ter abschloss. Nach dem Grundwehrdienst und kurzzeitiger An -<br />
stellung beim Topographischen Dienst Dresden studierte er von<br />
1972 bis 1975 an der Ingenieurschule für Geodäsie und Kartographie<br />
Dresden. Sein beruflicher Le bensweg führte ihn danach in die<br />
Niederlausitz, wo er im Betriebsteil Cottbus des VEB Geodäsie und<br />
Kartographie Dresden zunächst als Messtruppführer im Kraftwerk<br />
Jänschwalde tätig war und ab 1976 den Stützpunkt Ingenieurvermessung<br />
der Tagebaue Jänschwalde und Cottbus-Nord leitete.<br />
Gleich zeitig absolvierte Wolfgang Schultz ab 1979 ein Fernstu dium<br />
an der Technischen Universität Dresden in der Fachrichtung Geodäsie,<br />
das er 1985 mit Bestnoten als Diplom-Ingenieur abschloss.<br />
Zwischenzeitlich zum Objektleiter der Ingenieur- und Liegenschaftsvermessung<br />
im Kraftwerk Jänsch walde geworden, nutzte er die sich<br />
mit der politischen Wende im Herbst 1989 bietende Mög lichkeit<br />
und gründete im Oktober 1990 ein eigenes Vermessungsbüro mit<br />
damals 14 Mit arbeitern, das er mit viel Geschick und Weitblick zu<br />
einem erfolgreichen und leistungsstarken Unter nehmen mit bis zu<br />
65 Mitarbeitern ausbaute. Neben der Ingenieur- und Berg bau -<br />
vermessung entwickelte sich die hoheitliche Liegenschafts ver mes -<br />
sung schnell zu einer tragen den Säule seines Vermessungsbüros,<br />
nachdem Wolfgang Schultz 1992 als Vermessungsbefugter im Land<br />
Brandenburg und nach erfolg reicher Qualifizierung und Prüfung<br />
im Jahr 1995 als Öffent lich be stellter Vermessungsingenieur zugelassen<br />
wurde.<br />
Seit 1990 war Wolfgang Schultz Mitglied im BDVI und engagierte<br />
sich von Anfang an neben den Herausforderungen beim Aufbau<br />
des eigenen Büros mit hohem persönlichem Einsatz und nie versie<br />
gender Energie für die Belange seines Berufs stands. Bereits 1992<br />
wurde er zum Vorsitzenden der neu entstandenen Landesgruppe<br />
Brandenburg im BDVI gewählt und behielt dieses Amt bis zu seinem<br />
Tod mehr als 17 Jahre.<br />
FORUM<br />
Sein unermüdliches Wirken und, um es mit seinen Worten zu sa -<br />
gen, seine Mann-Power hatten entscheidenden Einfluss auf die Ent -<br />
wicklung des brandenburgischen Vermessungswesens. Nachdem in<br />
den Anfangsjahren seiner Amtszeit die Vorbe rei tung der Vermessungsbefugten<br />
auf die Zulassungsprüfung zum ÖbVI im Mittelpunkt<br />
der Verbandsarbeit stand, konzentrierte sich die be rufspolitische<br />
Arbeit zunehmend auf Sach themen wie die Ausarbeitung der Vor -<br />
schriften zur Liegenschaftsvermessung, die Ge büh renordnung, die<br />
Novellierungen der Bau ordnung, der Bauvorlagenverordnung und der<br />
Berufsordnung. In all diesen Themen feldern hat Wolfgang Schultz<br />
den fachlichen Diskurs nachhaltig geprägt und sichtbare Leitli nien<br />
hinterlassen. Er verstand es immer, die Belange des Freien Berufs<br />
mit Augenmaß, Kreativi tät und Kompetenz gegenüber der Vermes -<br />
sungs- und Katasterverwaltung zu ver treten und beharrlich dafür<br />
einzustehen. Durch seine Fairness, Aufrichtigkeit, Verläss lichkeit<br />
sowie sein überdurchschnittliches und unei gen nütziges Engagement<br />
erwarb er sich dabei große Akzeptanz und Wert schät zung<br />
und legte so den Grundstein für das kollegiale und auf gemeinsame<br />
Problemlösung gerichtete Verhältnis zwi schen Verwaltung<br />
und Freiem Beruf in Brandenburg.<br />
Ausdruck für das von Wolfgang Schultz gelebte vertrau ensvolle<br />
Miteinander des »Brandenburger Wegs« ist nicht zuletzt die von<br />
ihm maßgeblich geprägte gemeinsame Fachtagung von Freiem Be -<br />
ruf und Verwaltung, die sich seit 1994 unter seiner Ägide zu einem<br />
renommierten <strong>Forum</strong> für frucht volle Diskussionen zum öffentlichen<br />
Vermessungswesen entwickelte.<br />
Gewicht hat sein Wort auch dadurch gewonnen, dass er immer bemüht<br />
war, auf seine Gesprächspartner einzugehen und deren Standpunkte<br />
in die eigenen Überlegungen einzu be zie hen. Im Gegenzug<br />
scheute er sich jedoch auch nicht, ohne Wenn und Aber kritisch<br />
seine Meinung zu äußern, wo es nottat. Exzellent und immer mit<br />
einer Prise Humor gewürzt konnte er Probleme ana ly sieren und Lösungsansätze<br />
strukturieren. Dafür wurde er allseits geschätzt.<br />
Nicht nur auf Landesebene hat er die Verbandsarbeit in zahl rei -<br />
chen Kommissionen, Arbeitsgruppen und Gremien durch sei ne aktive<br />
Mitarbeit bereichert. Als Mitglied im Hauptvorstand des BDVI<br />
setz te er sich auf Bundesebene unermüdlich für die Sicherung und<br />
Weiterentwicklung des Berufsstandes ein und stritt für eine Stär -<br />
kung der berufspolitischen Basisarbeit in den Bundesländern.<br />
Wolfgang Schultz war mit Leib und Seele Geodät. Er war Kolle ge,<br />
Mitstreiter und Freund.<br />
Wir, die Brandenburger ÖbVI, haben ihm unendlich viel zu verdanken<br />
und werden seiner immer ehrend gedenken.<br />
Die Mitglieder der BDVI-Landesgruppe Brandenburg<br />
1<br />
295
296<br />
REPORT<br />
Der Ton des geräuschlosen Rechtsfriedens<br />
Neujahrsempfang des BDVI 2010<br />
MARTIN ULLNER | SCHÖNEICHE BEI BERLIN<br />
W<br />
ieder ein Jahr um. Wieder der Neujahrsempfang des BDVI und der Landesgruppe Berlin<br />
im Rathaus Schöneberg. Wieder ein angenehmer, aber kein leichtgewichtiger Abend.<br />
»Risiken und Chancen des Freien Berufs« hatten sich diesmal die Veranstalter auf die Fahnen<br />
geschrieben.<br />
Im gediegenen Rahmen der Bibliothek des Rathauses kamen<br />
am 26. Januar 2010 die Mitglieder und Vordenker des BDVI sowie<br />
Vertreter der Vermessungsverwaltungen, Kammern, Verbände<br />
und der Geoinformationswirtschaft zusammen – also alle, die<br />
auch im Jahr 2010 wieder die Lebendigkeit und die Qualität des<br />
BDVI in die Welt tragen sollen und können. Der warme Hände -<br />
druck des Landesvorsitzenden Christof Rek wurde jedem Ein -<br />
zelnen zuteil, der den Temperaturen der Berliner Kältekammer<br />
trotzte.<br />
1<br />
Die teils lakonischen Begrüßungsworte des Baustadtrates Bernd<br />
Krömer als Hausherr lockerten die letzte temperaturbedingte<br />
Steifigkeit. Er lobte den hohen Organisationsgrad der ÖbVI in<br />
ihrer Interessenvertretung und freute sich, den Veranstal tungs -<br />
ort zum wiederholten Male zur Verfügung stellen zu dürfen,<br />
auch zum 25. Neujahrsempfang!<br />
Christof Rek entgegnete in seiner Ansprache anschließend, dass<br />
es erst 23 Jahre gewesen seien, aber die Jubiläumsveranstal-<br />
tung auch wieder hier stattfinden könne. Er hieß nochmals<br />
alle Anwesenden herzlich willkommen und gab einen kurzen<br />
Rückblick (Stichwort: HOAI). Zu den Unstimmigkeiten über das<br />
Ber liner Vermessungsgesetz im Abgeordnetenhaus forderte er:<br />
»Komplett neue Ansätze bitte!« Der Blick in die Zukunft des Be -<br />
rufsstandes bedeutet für ihn: Online-Kataster, Veredelung von<br />
Geodaten, Leben von Standesregeln.<br />
In seinem Grußwort kam BDVI-Präsident Michael Zurhorst<br />
u. a. zu dem Schluss, dass anhand aktueller Entwicklungen<br />
berufspolitisch eine Prognose für 2020 kaum möglich sei. Die<br />
ÖbVI sollten sich durch Strohfeuer wie Gebäudeeinmessungen,<br />
Aufträge durch das Konjunkturpaket II oder Aufgabenverlage -<br />
rung aus der Verwaltung zum Freien Beruf nicht blenden lassen.<br />
Seine Schlagworte zur Zukunftssicherung sind Leitbild, Qua -<br />
litätssicherung und Vertrauensmarketing. Diese sollen mit professioneller<br />
Unterstützung durch Prof. Hommerich den Ton er -<br />
zeugen, der die Qualitäten der ÖbVI präziser und in breiteren<br />
Gesellschaftsschichten zur Geltung bringt.<br />
Zum Festvortrag war in diesem Jahr Dr. Ulrich Oesingmann, Prä -<br />
sident des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), geladen<br />
(der »Mann bei Merkel«). Sein Bild des Freiberuflers sei geprägt<br />
vom geräuschlosen Herstellen des Rechtsfriedens. Er meinte das<br />
selbst redend positiv.<br />
Eine Million Freiberufler (ein Viertel aller Selbstständigen), die<br />
jeden zehnten Euro in Deutschland erwirtschaften und 2,9 Mil-<br />
REPORT<br />
lionen Angestellte haben, besitzen als einzige Sicherheit ihren<br />
guten Ruf, so Oesingmann. Den gilt es nicht nur zu festigen,<br />
son dern auch vor Angriffen zu schützen. Der BFB hat einerseits<br />
dazu einen Wertekanon mit zehn Leitthesen aufgestellt und<br />
begrüßt außerordentlich die diesbezüglichen Aktivitäten des<br />
BDVI. Andererseits begegnet der Verband Spitzen aus der Politik,<br />
die auf Einengung der Spielräume von Freiberuflern zielen.<br />
Die Wah rung des empfindlichen Gleichgewichts beim Vertrauen<br />
erfordert neuartige Ansätze.<br />
»Wer schreit, hat nicht Recht – wer nie schreit, bekommt nie<br />
Recht«, könnte man nun profan sagen. Diese Redewendung<br />
stellt aber nur die Pole dar. Das Spektrum darin ist immens. Marke<br />
ting mit dem sensiblen Gut Vertrauen sollte einen definierten,<br />
wahrnehmbaren Ton haben.<br />
Um kein falsches Bild vom Abend aufkommen zu lassen: Der<br />
inoffizielle Teil in kleineren Kreisen stand dem offiziellen in sei -<br />
ner Qualität nicht nach. Auch wenn es sich nun hier und da um<br />
leichtere Kost handeln mochte. Und um einen leiseren Ton. Aber<br />
das gehört zu einem erfolgreichen Neujahrsempfang schließlich<br />
dazu.<br />
Dipl.-Ing. Martin Ullner | FORUM-Redaktion<br />
1<br />
297
298<br />
REPORT<br />
Politik, Ethik, Technik<br />
Der Freie Beruf<br />
in Sachsen.<br />
Sachstand und<br />
Prognose.<br />
KATRIN DREYSE | DRESDEN<br />
A m<br />
1<br />
20. November 2009 fand die Jahreshauptversammlung der BDVI-Landesgruppe Sachsen<br />
im an der Elbe gelegenen Schlosshotel in Dresden-Pillnitz statt.<br />
Der Vorsitzende der Landesgruppe, ÖbVI Wolfgang<br />
Heide, begrüßte die über 80 Teilnehmer,<br />
zu denen Vertreter aus den Ministerien, Verwaltungen,<br />
Landkreisen und Hochschulen, aus<br />
befreundeten Verbänden sowie viele BDVI-Mitglieder<br />
gehörten.<br />
In der Einführung der Vortragsveranstaltung<br />
wurde insbesondere die gute und konstruktive<br />
Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staats -<br />
ministerium des Innern (SMI) hervorgehoben,<br />
die von einer vertrauens vollen Atmosphäre ge -<br />
prägt ist. So konnte Dr. Frank Pfeil, Abtei lungs -<br />
leiter des SMI, begrüßt werden.<br />
Dieser betonte, dass im Rahmen der Novelle des<br />
Gesetzes über das Geoinformationswesen keine<br />
Veränderung an fachlichen Inhalten sowie der<br />
Vorsitzender der Landesgruppe Sachsen des BDVI Wolfgang Heide<br />
Aufgabenzuweisung an die Landkreise und kreis -<br />
freien Städte erfolgen soll. Dr. Pfeil wür digte die<br />
Mitgliedschaft des BDVI Sachsen in der gdi.initiative.sachsen.de und rief dazu auf, die Wahrnehmung des Vermessungs-<br />
und Geoinformations wesens in der Öffentlichkeit weiter zu schärfen.<br />
BDVI-Präsident Michael Zurhorst hob in seinem Grußwort hervor, dass der BDVI durch die Entwicklung eines Leitbildes<br />
und einer Methodik des Qualitätsmanagements die öffentliche Wahrnehmung des freiberuflichen Berufsstandes<br />
der ÖbVI im Sinne eines Vertrauensmarketings weiter verbessern möchte. Er dankte der Ingenieurkammer<br />
Sachsen und der BDVI-Landesgruppe für ihr Engagement für<br />
den Erhalt der vermessungs technischen Leistungen im ver -<br />
bindlichen Teil der HOAI im vergangenen Jahr.<br />
Als Vertreter der Landeshauptstadt Dresden war der Beigeord<br />
nete für Stadtentwicklung, Bürgermeister Jörn Marx, ver -<br />
treten, der die Gäste über die demographische, wirt schaft -<br />
liche und archi tektonische Entwicklung der Landeshauptstadt<br />
des Freistaates Sachsen informierte.<br />
In einem beeindruckenden Vortrag mit dem Titel »Welt mit<br />
Zukunft – Herausforderungen an die Geodäsie« zeigte Prof.<br />
Dr. Dr. Franz Josef Radermacher, Globalisierungsexperte und<br />
Mitglied des Club of Rome, die Auswirkungen und Folgen<br />
der Finanz- und Wirtschaftskrise auf.<br />
Gleichzeitig skizzierte er die Perspektiven unserer Welt und<br />
zeigte Verbesserungsansätze auf. Gekonnt verstandes Prof.<br />
Dr. Dr. Radermacher, auf wirt schaft swissenschaftlich höchs -<br />
tem Niveau seine Thesen zu präsentieren und neue Impulse<br />
für das eigene Handeln zu geben.<br />
Prof. Willfried Schwarz von der Bauhaus-Universität Weimar kam mit dem Thema »Trends in der geodätischen Mess -<br />
technik und ihre Bedeutung für Studium und Beruf« nach Pillnitz. Laser-Interferometrie, faseroptische Sensoren,<br />
Vibrometer, die aktuellen Schwerefeldmissionen CHAMP, GRACE und GOCE sowie weitere Sensoren und Sensor -<br />
systeme mit ihren innovativen Anwendungsfeldern wurden im Vortrag eindrucksvoll erläutert. Neben den aktuellen<br />
REPORT<br />
Abteilungsleiter des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Dr. Frank Pfeil<br />
1<br />
299
300<br />
REPORT<br />
1<br />
Messsystemen kamen auch die zur geodätischen Mess technik dazu -<br />
gehörigen Auswerte- und Analyse verfahren zur Sprache. Bei den von<br />
Schwarz erläuterten Messergebnissen ging es um Genauigkeiten bis in<br />
den µm-Be reich (10-6), Genauigkeiten, welche vor allem im Maschinen -<br />
bau von großer Bedeutung sind.<br />
Die im Vortragstitel erwähnten Trends zutreffend abzuschätzen wird<br />
umso schwieriger, je langfristiger die Vorhersage gelten soll. Motor aller<br />
Entwicklungen ist die kontinuierliche Verbesserung der Rechentechno<br />
logie. Einzelsensoren werden kleiner, preis werter und leistungsfähiger.<br />
Geodäten werden prüfen müssen, welche Sensoren für ihre Aufga ben -<br />
felder geeignet bzw. effizient sind, und ihre geodätische Mess technik<br />
gegebenenfalls um diese innovativen Sensoren erweitern. In der Mess -<br />
philosophie wird die Ent wicklung vom Punkt zur Fläche und vom Statischen<br />
zum Kinematischen gehen, so Schwarz.<br />
Beim Laserscanner gehe der Trend hin zum intelligenten, kinemati schen<br />
Prof. Dr. Dr. Franz Josef Radermacher,<br />
Scanning z. B. von Fahrzeugen und Helikoptern sowie zur Kombina-<br />
Forschungsinstitut für anwendungsorientierte Wissensverarbeitung, Ulm tion von aerialem und terrestrischem Laserscanning. Die geodätische<br />
Mess technik wird sich durch Integration und Fusion von Laserscannern<br />
mit den unterschied lichsten Sensoren hin zu Multisensorsystemen, z. B. einem vollautomatischen Messfahrzeug,<br />
entwickeln.<br />
Deshalb: Der Wandel von der statischen (Einzelpunktaufnah me) zur kinematischen (flächenhaften) Aufnahme<br />
braucht Fachkräfte zur Interpretation der Ergebnisse. Hier sollten sich die Geodäten nicht »ausbooten« lassen. Trotz<br />
aller Knopfdruck technik an den Instrumenten ist der Sach -<br />
verstand notwendig. Mit seinem Aufruf zur Pflege der interdisziplinären<br />
Zusammenarbeit, der Erschließung neuer<br />
Arbeitsfelder und deren Internationalisierung animierte<br />
Prof. Schwarz die Zuhörer nachhaltig zum Nachdenken<br />
über den Berufsstand des ÖbVI.<br />
Welchen Stellenwert das Vertrauen in den Freien Beruf<br />
gerade in Zeiten der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise<br />
hat, erläuterte Dr. Ellen Madeker von der Friedrich-Naumann-Stiftung<br />
FÜR DIE FREIHEIT, Brüssel, in ihrem Vortrag<br />
über das Leitbild der Freien Berufe als vertrauensbildende<br />
Maßnahme.<br />
Das Vertrauen in die Freien Berufe wurde auch durch die<br />
Wirtschafts- und Finanzkrise nicht geschwächt. Um das<br />
Vertrauen ihrer Mandanten, Klienten oder Patienten zu<br />
be wahren und zu stärken, hat das Präsidium des Bundes -<br />
verbands der Freien Berufe Anfang 2008 die Entwicklung<br />
eines Leitbilds für die Freien Berufe beauftragt.<br />
Prof. Willfried Schwarz, Bauhaus-Universität, Weimar<br />
Dieses Leitbild soll stehen für die Berufsethik und den<br />
Mehr wert der Freien Berufe für die Gesellschaft. In einem Prozess der Überprüfung des freiberuflichen Selbstbildes<br />
ging es insbe sondere darum, den Wertekern der Freiberuflichkeit gegen über Politik und Öffentlichkeit klar herauszustellen.<br />
Freie Be rufe sind Vertrauensberufe und sollten sich dessen bewusst sein. Es sollte klar sein, dass ein<br />
Vertrauensverlust nicht nur schlicht Verdienstausfall oder (im schlimmsten Fall) Existenzruin bedeute, sondern auch,<br />
dass das Gemeinwohl auf dem Spiel stehe. Denn die Dienstleistungen,<br />
die Freie Berufe erbringen, sind auf das Engste mit dem Wohle der Allgemeinheit<br />
verknüpft.<br />
Das Leitbild stellt das Berufsethos als Kernelement<br />
des Freien Berufs dar. Es kommuniziert, wofür die<br />
Freien Berufe stehen, und formuliert ethische<br />
Maßstäbe, denen sich die Berufsträger verpflichten<br />
und an denen sie gemessen werden wollen.<br />
Weitere Thesen des Leitbildes sind, dass die Ausübenden der Freien<br />
Berufe fachlich unabhängig sind, ihre Leistung persönlich erbringen,<br />
verlässliche Partner<br />
sind, in Ausbildung<br />
in ves tieren und auf<br />
transparente Selbst -<br />
verwaltung setzen.<br />
Sie stehen für ein innovatives<br />
Europa und<br />
passen sich flexi bel<br />
an sich verändernde<br />
Bedürfnisse an.<br />
Dr. Ellen Madeker<br />
stellte heraus, dass<br />
das Leitbild eine<br />
ehrgeizige und an -<br />
spruchs volle Selbst -<br />
verpflichtung formu -<br />
liert. Es soll so wohl<br />
Qualität für die frei -<br />
berufliche Dienst leis -<br />
tung garantieren als<br />
Dr. Ellen Madeker,<br />
Friedrich-Naumann-Stiftung FÜR DIE FREIHEIT, Brüssel<br />
auch Arbeitsauftrag an die Berufs träger selbst sein, sich weiterzuent -<br />
wickeln und kritisch zu prüfen, ob sie die Anforderungen erfüllen. Der<br />
Erfolg des Leitbildes hängt schließlich davon ab, ob es von den Be rufs -<br />
trägern angenommen und in die Praxis umgesetzt wird. Nur wenn die<br />
Berufsträger das Leitbild mit Leben erfüllen, wird es mehr sein als ein<br />
reines Lippenbe kennt nis und seine vertrauenstärkende Wirkung vollständig<br />
entfalten.<br />
Im Anschluss an die Vortragsveranstaltung nutzten viele Gäste die Ge -<br />
legenheit zu einem Gedankenaustausch in lockerer Atmosphäre. In der<br />
darauf folgenden Mitgliederversammlung wurde über die ereignis reiche<br />
Verbandsarbeit des zurückliegenden Jahres berichtet, deren Schwerpunkt<br />
der Erhalt der Verbindlichkeit der Honorare der HOAI, insbesondere<br />
für die vermessungstechnischen Leistungen, war. Der erfolg reiche<br />
Tag klang bei einem gemeinsamen Abendessen mit kabarettis tischen<br />
Darbietungen aus.<br />
Dipl.-Ing. Katrin Dreyse | BDVI Landesgruppe Sachsen<br />
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302<br />
34<br />
FORUM<br />
KLAUS KUMMER / JOSEF FRANKENBERGER (HRSG.)<br />
DAS DEUTSCHE<br />
VERMESSUNGS- UND GEO -<br />
INFORMATIONSWESEN<br />
Autoren geben auf rund 900 Seiten einen Überblick über den<br />
aktuellen Stand des deutschen Vermessungs- und Geoinforma<br />
tionswesens, in einem Werk, das als Jahrbuch mit jährlichen Ak tuali<br />
sierungsbänden konzipiert ist. Geplant ist, es alle drei Jahre völlig<br />
überarbeitet neu herauszugeben – ein ambitioniertes Ziel. Die Heraus<br />
geber begründen es in ihrem Vorwort mit der Notwendigkeit ei -<br />
ner engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit aller mit Geodaten -<br />
ma nagement und Geodateninfrastruktur befassten Beteiligten. Ihr<br />
Wunsch ist, dass die ses Buch »eine Community-Plattform und eine Art<br />
›geodätisches Wiki pedia‹ für alle Berufstätigen und den Berufsnachwuchs«<br />
wird.<br />
Diesem Ziel entsprechend ist es inhaltlich breit aufgestellt und in folgende<br />
fünf Teile untergliedert:<br />
Teil A: Gesellschaftliche Verankerung und<br />
institutionelles Gefüge<br />
Teil B: Aufgabenfelder und Wirkungsbereiche<br />
Teil C: Technische Netzwerke und Transfer<br />
Teil D: Forschung und Lehre<br />
Teil E: Rückblick und Anhang<br />
Einleitend spannt Kerber im Teil A den Bogen von der histo ri schen über<br />
die politische und administrative Dimension des Geoinformationswesens<br />
bis zu seiner Bedeutung in der Bundes verwaltung. Er gibt u. a.<br />
einen sehr informativen Überblick über vielfältige Dienststellen der<br />
Bundesverwaltung, die als Anbieter oder Nutzer von Geoinforma tionen<br />
in Er schei nung treten. Als Vision nennt er einen »Geoinformations -<br />
dienst Deutschland«, der ressort- und verwaltungsebenenüber grei fend<br />
tätig werden könnte und zur Stärkung des deut schen Geo informa tions -<br />
wesens in seiner Außenwirkung beitragen könnte.<br />
Über Auftrag, Zuständigkeiten, Organisation und Institutionen des deutschen<br />
Vermessungs- und Geoinformationswesens infor mieren Creuzer<br />
und Zeddies. Im Kapitel über die Zu stän dig keiten gehen sie ausführlich<br />
auf Rolle, Rechtsstellung und Aufgaben der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure<br />
ein. Über den BDVI wird im Kontext mit Fachverwaltungen<br />
und BKG informiert.<br />
1<br />
Verlag Wichmann, Heidelberg 2010,<br />
ISBN 978-3-87907-487-7,<br />
878 Seiten, 118,00 E<br />
»GeoGovernment und Zusammenarbeit«<br />
ist das Thema von Kummer, nicht nur<br />
einer der Herausgeber, sondern auch Au -<br />
tor. Ausgehend von einem neuen Staats -<br />
verständnis diskutiert er die sich daraus<br />
ergebenden Konsequenzen für das Vermessungs-<br />
und Geoinformations wesen,<br />
einschließlich Mög lich kei ten und Grenzen<br />
von Privatisierungen.<br />
Er stellt die Rolle des Vermessungs we sens im GDI-Prozess vor und behandelt<br />
die Strategie der Zusammenarbeit im Vermessungs- und Geo -<br />
informationswesen, basierend auf den Grundsätzen des amtlichen Ver -<br />
messungs we sens.<br />
Neben der Würdigung von Arbeitskreisen im föde ral or ganisierten Vermessungswesen,<br />
der Erläuterung der strategi schen Leit linien und der<br />
Bund-Länder-Kooperationen geht er auch auf die Zusammenarbeit<br />
zwischen Verwaltung und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieu -<br />
ren auf der Grundlage des Eckwertepapiers von AdV und BDVI ein.<br />
Abgerundet wird dieser erste Teil von Meinert und Streuff, die sich mit<br />
Geoinformation im internationalen Umfeld auseinandersetzen. Es werden<br />
die wesentlichen Akteure auf euro päischer und globaler Ebene vor -<br />
gestellt und es wird ein Über blick über internationale Programme, Initiativen<br />
und Projekte gegeben. Schließlich widmen sie sich auch dem<br />
vieldiskutierten Thema der Informations- und Datenpolitik, also Fragen<br />
des Zugangs und der Kosten der Daten.<br />
Der Teil B umfasst in großen Teilen zusammengefasste Darstellungen<br />
der fachlichen Bereiche des Vermessungs- und Geoinformationswesens<br />
im gesellschaftlichen und rechtlichen Kontext. Im Einzelnen werden<br />
behandelt:<br />
Geodätischer Raumbezug (Heckmann, Jahn)<br />
Geotopographie (Jäger)<br />
Liegenschaftskataster und Liegenschaftsvermessungen<br />
(Bauer, Püschel, Wiedenroth, Zurhorst)<br />
Entwicklung ländlicher Räume (Thomas)<br />
Immobilienwertermittlung (Ziegenbein)<br />
Aufgaben in Städtebau und Stadtentwicklung (Kötter)<br />
In allen diesen Aufgabenfeldern sind auch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure<br />
tätig – von besonderem Interesse sind sicher die<br />
Aus führungen zu Liegenschaftskataster und Lie gen schafts ver mes sun -<br />
gen, nicht nur, weil einer der Autoren der BDVI-Präsident ist. Auf über<br />
60 Seiten wird ausgehend von der rechtlichen und historischen Einordnung<br />
ein Überblick über Zweck, Inhalt, Führung und Fortführung des<br />
Liegenschaftskatasters, über verwaltungsverfahrensrechtliche Grundlagen<br />
und die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen ge ge ben.<br />
Schließlich wird auch die Bedeutung des Liegenschafts ka tasters als Basisinformationssystem<br />
hervorgehoben. Ähnlich informativ sind die anderen<br />
Darstellungen aufgebaut.<br />
Abschließend zu diesem Teil wird über Struktur und Aufgaben weite -<br />
rer wesentlicher Akteure im Vermessungs- und Geoiformationswesen<br />
informiert:<br />
Kommunales Vermessungs- und Liegenschaftswesen<br />
(Lucht, Jäger, Schaar, Wanzke)<br />
Freier Beruf, Ingenieurvermessung und Geoinformationswesen<br />
(Grunau, Stichling)<br />
Im letztgenannten Beitrag, der von einem Öffentlich bestellten Vermes<br />
sungsingenieur in seiner Funktion als Präsident des DDGI mitge -<br />
staltet wurde, werden u. a. auch noch einmal Rolle und Aufgaben des<br />
ÖbVI im Vergleich und in Abgrenzung zum beratenden Ingenieur und<br />
zu anderen Freien Berufen dar ge stellt.<br />
Der Teil C umfasst drei Komplexe. Birth und Schleyer befassen sich mit<br />
dem aktuellen Thema »Geodateninfrastruktur«. Infor miert wird über<br />
Aufbau und Betrieb der GDI-DE einschließlich der Gremien, die damit<br />
befasst sind, die INSPIRE-Richtlinie der EU und ihre Umsetzung. Die<br />
Be deutung des Basisinformati ons systems für die GDI und ihr infrastruk -<br />
turelles Architektur kon zept werden vorgestellt. Im engen Zusammenhang<br />
damit stehen die Fragen der Normung und Standardisierung, die<br />
Seifert behandelt. Ausgehend von der Zielstellung, mangelnde Interope<br />
rabilität im Geoinformationsbereich durch internationale Standar -<br />
di sierung zu beheben, beschreibt er Normen, Standards und Gremien und<br />
geht auf das AAA-Anwendungsschema als AdV-Standard ein. Er hebt<br />
die Bedeutung der Normen für die Umsetzung der INSPIRE-Richt linie<br />
hervor und gibt einen Überblick über die Normungsstrategie der AdV.<br />
Von Fabian und Jäger-Bredenfeld werden schließlich Gesichtspunkte,<br />
die mit Bereitstellung und Nutzung der Geobasisda ten zusammenhängen,<br />
erläutert. Vorgestellt werden Produkte und Dienste der öffent -<br />
lichen Verwaltung und Möglichkeiten der Bereitstellung. Fragen des<br />
Schutzes von Geobasisdaten und der damit im Zusammenhang stehen<br />
den Verwertungs- und Nutzungsrechte werden ebenso behandelt<br />
wie Gebühren- und Geschäftsmodelle.<br />
Der Teil D beinhaltet den Komplex »Forschung und Lehre«. Brüg ge mann,<br />
Kutterer und Sandmann geben einen Überblick über Entwicklungs -<br />
schwerpunkte und Forschungsvorhaben. Es wird zunächst das Projekt<br />
Deutschland-Online und das darin ent hal tene Vorhaben Geodaten be -<br />
schrieben. Ein zweiter Schwerpunkt gilt den Entwicklungen im amt -<br />
lichen Vermessungswesen und schließlich wird in einem dritten Teil über<br />
die geodä tische Forschung in Deutschland in ihren äußerst viel fältigen<br />
Facetten berichtet.<br />
Heipke, Müller und Schultze behandeln Ausbildung und Qualifikations -<br />
wege. Gerade die damit zusammenhängenden Entwicklungen werden<br />
ja bereits seit einiger Zeit kontrovers diskutiert. Zunächst wird die Vermessungstechniker-<br />
und Karto graphenausbildung vorgestellt, wobei auf<br />
die aktuelle Diskussion zu einer neuen Struktur der Ausbildungs berufe<br />
eingegangen wird. In diesem Zusammenhang wird der Standpunkt des<br />
BDVI zur Vermessungstechnikerausbildung ausdrücklich genannt.<br />
Ein zweiter Schwerpunkt umfasst Studium und Promotion mit der<br />
Vorstellung der Studiengänge, die im Ergebnis des Bologna-Prozes -<br />
ses entstanden sind, und gibt einen Überblick über Universitäten und<br />
Hochschulen in Deutschland mit Studienmöglichkeiten in Geodäsie<br />
und Geoinformatik bzw. Geoinformation einschließlich der angebo -<br />
tenen Studiengänge.<br />
Schließlich werden die beamtenrechtlichen Laufbahnausbildungen<br />
und die berufliche Weiterbildung behandelt.<br />
Der abschließende Teil E umfasst einen historischen Rückblick aus der<br />
Feder des zweiten Herausgebers Frankenberger, »Das deutsche Vermes<br />
sungswesen von 1882 bis 2010 – Marksteine einer Entwicklung«,<br />
sowie zwei Anhänge mit Abkürzungs- und Autorenverzeichnis.<br />
Den Autoren des vorliegenden Werkes ist es gelungen, einen ausge -<br />
zeichneten Überblick über das deutsche Vermessungs- und Geoinfor -<br />
mationswesen im Jahr 2010 zu geben. Sie haben ein Werk vorgelegt,<br />
das nicht nur Fachleute aus der Vermessungs- und Geoinformationsbranche<br />
ansprechen sollte, sondern das hervorragend geeignet ist,<br />
Kollegen aus Nachbardisziplinen mit Aufgaben, Zielen und Problemen<br />
unseres Fachgebietes bekannt zu machen. Es wird sicher auch<br />
seinen Platz in der Ausbildung finden, weil die Beiträge einen guten<br />
zusammengefassten Überblick über das jeweilige Fachgebiet geben.<br />
Sie können für den interessierten Leser eine Grundlage für ein tiefe -<br />
res Eindringen in spezielle Fragen sein, unterstützt durch die um fang -<br />
reichen Quellenangaben zu jedem Abschnitt.<br />
Der gute Gesamt eindruck wird durch die hervorragende graphi sche<br />
Gestaltung der Bei träge noch unterstützt.<br />
Die geplante regelmäßige Aktualisierung ist für viele der dargestellten<br />
Teildisziplinen sicher erforderlich, werden doch Themen behandelt,<br />
die durch Entwicklungen in der Verwaltung, durch den weiteren<br />
Aufbau der GDI, die Diskussionen über die Ausbildung, Bezugs- und<br />
Nutzungsbedingungen von Geobasisdaten oder andere Veränderungen<br />
unter neuen Gesichtspunkten betrachtet werden müssen. Im Sinne<br />
der von den Herausgebern gewünschten Community-Plattform wäre<br />
es wünschenswert, diese Aktualisierungen für die Diskussion unterschiedlicher<br />
Standpunkte zu nutzen.<br />
Die Herausgeber, die als ausgewiesene Kenner des amtlichen deutschen<br />
Vermessungswesens auch den FORUM-Lesern seit langem bekannt<br />
sind, können beglückwünscht werden, weil es ihnen gelungen ist, hervorragende<br />
Fachleute für die Realisierung ihres Vorhabens zu gewinnen.<br />
Sie haben ein Werk vorgelegt, dem eine weite Verbreitung zu<br />
wünschen ist, auch und gerade unter den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren,<br />
sind diese doch an vielen der vorgestellten Ent -<br />
wicklungen direkt beteiligt oder von den Auswirkungen in ihrer Arbeit<br />
betroffen.<br />
Wolfgang Guske | Berlin<br />
FORUM<br />
1<br />
303
304<br />
FORUM<br />
CHRISTOPH HOMMERICH<br />
DIE FREIEN BERUFE<br />
UND DAS VERTRAUEN<br />
IN DER GESELLSCHAFT<br />
Ansätze zu einem Aufbruch –<br />
ein Forschungsbericht im Auftrag<br />
des Verbandes Freier Berufe im<br />
Lande Nordrhein-Westfalen e. V.<br />
Selbstverständlichkeit, Selbstgenügsamkeit und Selbst zu frie -<br />
denheit führten zu einer falschen Verortung der Freien Be -<br />
rufe und boten den überzogenen Deregulierungsbemühungen<br />
der Europäischen Union breiten Raum. Das führte in Deutsch -<br />
land wiederum zu einer rein ökonomischen Betrachtungsweise<br />
der Freien Berufe. Dieses wurde besonders deutlich in der Handlungsweise<br />
der Politik in Fragen der Honorierung von Archi tek -<br />
ten und Ingenieuren.<br />
Die Abschaffung von Hono rar zonen sollte Wettbewerbsanreize<br />
für Freiberufler schaffen, die Servicequalität verbessern und Innovationen<br />
fördern. Dass dieses nur mit bereits verdientem Ein -<br />
kommen finanziert werden kann und nicht mit Preisdum ping,<br />
genau daran hatte keiner in den Ressorts der Politik gedacht.<br />
Der Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e. V.<br />
(VFB NW) gab einen Forschungsbericht in Auftrag, um einen<br />
Beitrag zur Zukunft der freiberuflichen Tätigkeiten hinsichtlich<br />
der Einordnung in das Wirtschafts- und Gesellschaftsgeflecht<br />
von Mitteleuropa zu leisten. Prof. Dr. Christoph Hommerich zeigt<br />
den heutigen Standort der Freien Berufe in NRW und Deutschland<br />
auf. Er benennt die Defizite des Selbstverständnisses und<br />
der Reputation.<br />
Merkmale wie Eigenverantwortung, Gemeinwohl, Professiona -<br />
lität, Selbstverantwortung und Verbraucherschutz werden in<br />
dem Kontext der Freien Berufe vertieft untersucht. Als Allein-<br />
1<br />
Nomos Verlag, Baden-Baden,<br />
304 Seiten, kartoniert,<br />
ISBN 978-3-8329-5091-0,<br />
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stellungsmerkmale stehen sie im be -<br />
sonderen Fokus der Betrachtung.<br />
Die Studie kommt zu dem klaren Er -<br />
gebnis, dass es ge boten ist, die Freien<br />
Berufe in einen ethischen Ordnungs -<br />
rahmen einzubinden, der eine verlässliche<br />
moralische Infrastruktur<br />
schafft. Diese ist eine Voraus setzung<br />
für den Aufbau von Vertrauenswürdigkeit. Das Ziel können die<br />
Freien Berufe nur im Dialog mit ihrem Umfeld erreichen und<br />
die Gesellschaft von ihrem Gemeinwohlauftrag überzeugen. Die<br />
Inhalte dieser Verantwortung für Gemeinwohlbelange stehen<br />
nicht ein für alle Mal fest; sie müssen in jeder Generation immer<br />
wieder neu gerechtfertigt werden.<br />
In den Mittelpunkt seiner Betrachtung stellt Prof. Hommerich<br />
das Vertrauen. Fehlt es an Vertrauen in die Freien Berufe, wachsen<br />
die Lebensrisiken der Bürger und die Risiken für Unter neh -<br />
men. Mit wachsenden Risiken steigen zugleich die Kosten ihrer<br />
Vermeidung. Die aktuelle Vertrauenskrise in bestimmte Kreise<br />
und Unternehmen ist ein eindrucksvoller Beleg für diese immensen<br />
Kosten.<br />
In 20 Thesen, vom »Differenzierungsgrad aller Akteure« bis hin<br />
zu weiteren Themen wie »Aufbruch zur Transparenz der Leistun<br />
gen«, »Glaubwürdige Selbstverpflichtung auf ethische Standards«,<br />
»Gelebte Ethik«, »Selbstunterwerfung unter laufende<br />
Qualitätsprüfung«, manifestiert die Studie die Wege zur Vertrau<br />
ens würdigkeit der Freien Berufe und setzt Zeichen für die<br />
Übernahme öffentlicher Verantwortung.<br />
Unter der Überschrift »Das Kammerprinzip – dritter Weg zwi -<br />
schen Markt und Staat« beschreibt der Bericht die berufs stän -<br />
dische Selbstverwaltung als mittleren Weg zwischen Markt kon -<br />
trolle und staatlicher Kontrolle. Die Selbstkontrolle bindet die<br />
Professionen an den Gemeinwohlauftrag. Selbstbindung und<br />
Selbstorganisation haben den Vorrang vor staatlicher Regu lie -<br />
rung; die Verantwortung des Staates bleibt aber erhalten. Zu -<br />
kunftsaufgabe soll es sein, die Unternehmen der Freien Berufe<br />
neu auszurichten, so dass auch diese Unternehmen sich nachhaltig<br />
entwickeln können.<br />
Der Forschungsbericht im Auftrag des VFB NW ist eine beach -<br />
tenswerte Studie, die dazu geeignet ist, die Legitimationsaufgabe<br />
als Kernaufgabe von Kammern und Verbänden von Be -<br />
rufs trägern zu verdeutlichen, diese neu zu beleben und an lang -<br />
fristigen Zielen festzumachen. Lesenswert für jeden Frei be rufler,<br />
der an seiner persönlichen Reputation und seiner Profession<br />
etwas verbessern will.<br />
Hubertus Brauer | Ratingen<br />
Wir trauern um unseren langjährigen und geschätzten Kollegen<br />
HERRN DIPL.-ING.<br />
BERT KIVER<br />
ÖFFENTLICH BESTELLTER VERMESSUNGSINGENIEUR I. R.<br />
IN STOLBERG<br />
* 23. DEZEMBER 1922 † 26. OKTOBER 2009<br />
Wir beklagen seinen Tod aufrichtig und werden unseren Kollegen<br />
stets in ehrender Erinnerung behalten.<br />
Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V.,<br />
Landesgruppe Nordrhein-Westfalen<br />
Mit tiefer Trauer nehmen wir Abschied von unserem Vorsitzenden<br />
HERRN DIPL.-ING.<br />
WOLFGANG SCHULTZ<br />
ÖFFENTLICH BESTELLTER VERMESSUNGSINGENIEUR<br />
* 26. DEZEMBER 1951 † 20. JANUAR 2010<br />
Wir verlieren mit ihm einen außergewöhnlichen Menschen voller<br />
unermüdlicher Energie und Lebensfreude, der für alle unfassbar und<br />
viel zu früh von uns gegangen ist.<br />
Mit seinen Visionen, seiner Geradlinigkeit und seinen menschlichen<br />
Qualitäten hat er wie kein anderer unseren Berufsstand geprägt.<br />
Wir verdanken ihm viel.<br />
Den Angehörigen gilt unser tief empfundenes Mitgefühl.<br />
Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V.,<br />
Landesgruppe Brandenburg<br />
Völlig unerwartet ereilte uns die Nachricht vom<br />
plötz lichen Tod von<br />
HERRN DIPL.-ING.<br />
NORBERT DEHNE<br />
FORUM<br />
ÖFFENTLICH BESTELLTER VERMESSUNGSINGENIEUR IN BONN<br />
* 20. MÄRZ 1952 † 2. JANUAR 2010<br />
Wir sind über den viel zu frühen Verlust tief betroffen und<br />
werden unserem Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren.<br />
Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V.,<br />
Landesgruppe Nordrhein-Westfalen<br />
Die Landesgruppe Baden-Württemberg trauert um<br />
HERRN DIPL.-ING.<br />
RAINER PERLWITZ<br />
ÖFFENTLICH BESTELLTER VERMESSUNGSINGENIEUR I. R.<br />
IN KARLSRUHE<br />
* 9. DEZEMBER 1941 † 6. MÄRZ 2010<br />
Wir betrauern den Tod unseres Kollegen zutiefst und<br />
werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.<br />
BDVI-Landesgruppe Baden-Württemberg<br />
Vorstand und Mitglieder<br />
1<br />
305
FORUM<br />
JOBBÖRSE<br />
GESUCHE<br />
PLZ-Bereich 0<br />
Chiffre 5608 Kenntnisse in Liegenschaftswesen, Grundbuchrecht, Verwaltung<br />
und Büroorganisation. Lehrveranstaltungen zu den Thema »Vermessungskunde«<br />
und »Grundbuchrecht« im Bereich Bauingenieurwesen einer FH in Niedersachsen.<br />
Ich suche eine Stelle im Innendienst eines ÖbVI-Büros, gerne mit Büro orga -<br />
ni sation, oder in der öffentlichen Verwaltung in Sachsen.<br />
PLZ-Bereich 1<br />
Chiffre 5607 Dipl.-Ing. (FH) Vermessungswesen sucht neue Herausforderung im<br />
Raum Berlin/BRB, vorzugsweise in der Nähe von Potsdam. 20 Jahre Berufs erfah -<br />
rung, hervorragende Kenntnisse im Bereich der Liegenschafts- und Ingenieur ver -<br />
messung. Gute Kenntnisse im Umgang mit der gängigen Vermessungs- und GDV-<br />
Software, insbesondere im Umgang mit Smallworld. Weiterbildung Arg Gis 9.3,<br />
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Rückfragen richten Sie bitte an: Frau Wolkowa, 030/240 83 83<br />
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Fa. NafoRe, Grimmestraße 23, 59821 Arnsberg, oder schicken Sie uns Ihre Unter<br />
lagen per E-Mail an: birgit.nowak@NafoRe.de.<br />
ZUSCHRIFTEN* erbeten an:<br />
BDVI, »FORUM-Jobbörse«, Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />
[ ] BITTE VERÖFFENTLICHEN SIE MEIN STELLENANGEBOT:<br />
[ ] BITTE VERÖFFENTLICHEN SIE MEIN STELLENGESUCH:<br />
[ ] ICH INTERESSIERE MICH FÜR CHIFFRE-NR.:<br />
Textanzeigen in der Jobbörse<br />
[ ] Anzeigen je angefangene 300 Zeichen 20,00 E<br />
Zusätzliche Optionen:<br />
[ ] FETTDRUCK MIT EINER ZUSATZFARBE: + 13,00 E<br />
[ ] FARBIGER RAHMEN: + 13,00 E<br />
BI-BILDUNGSINSTITUT – Seminarkalender 2010<br />
20. April 2010,<br />
Köln<br />
29. April 2010,<br />
Mellendorf<br />
10:00 bis 16:00 Uhr<br />
21. April 2010,<br />
Berlin<br />
9:30 bis 13:00 Uhr<br />
11. Mai 2010,<br />
Köln<br />
18. Mai 2010,<br />
Mellendorf<br />
9:30 bis 13:00 Uhr<br />
20. Mai 2010, Köln<br />
1. Juni 2010,<br />
Mellendorf<br />
8. Juni 2010, Berlin<br />
10:00 bis 16:00 Uhr<br />
10. Juni 2010,<br />
Köln<br />
17. Juni 2010,<br />
Mellendorf<br />
24. Juni 2010, Berlin<br />
9:30 bis 13:00 Uhr<br />
GRUNDZÜGE DES VERGABERECHTS<br />
Ziel des Seminars ist, die wesentlichen Eckdaten zum Vergaberecht<br />
und ihre Auswirkungen auf die Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe<br />
ge rade in Bezug auf Vermessungsleistungen deutlich zu machen. Das<br />
be trifft maßgeblich:<br />
die Darstellung der rechtlichen Grundlagen des Vergaberechts<br />
das System des Rechtsschutzes für Bieter bzw. Bewerber<br />
Teilnehmerbeitrag<br />
Köln: BDVI-Mitglieder 150,00 E, Nichtmitglieder 200,00 E<br />
Mellendorf: BDVI-Mitglieder 200,00 E, Nichtmitglieder 250,00 E<br />
NEUORIENTIERUNG DER WERBUNG DURCH ÖBVI –<br />
VOM WERBEVERBOT ZUM GRUNDSATZ DER WERBEFREIHEIT<br />
Welche Werbung ist dem ÖbVI verfassungsrechtlich erlaubt?<br />
Welcher gesetzliche Rahmen existiert für die Werbung?<br />
Welche Vorgaben enthalten das Berufs- und Wettbewerbsrecht?<br />
Was umfasst das Verbot berufswidriger Werbung?<br />
Beispiele für zulässige und unzulässige Werbung<br />
Teilnehmerbeitrag<br />
BDVI-Mitglieder 150,00 E, Nichtmitglieder 200,00 E<br />
INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ –<br />
DER ÖBVI ALS INFORMATIONSPFLICHTIGE STELLE<br />
Teilnehmerbeitrag<br />
Köln: BDVI-Mitglieder 100,00 E, Nichtmitglieder 150,00 E<br />
Mellendorf: BDVI-Mitglieder 150,00 E, Nichtmitglieder 200,00 E<br />
HAFTUNG DES ÖBVI – VERTEIDIGUNGSSTRATEGIE<br />
Teilnehmerbeitrag<br />
Köln: BDVI-Mitglieder 150,00 E, Nichtmitglieder 200,00 E<br />
Mellendorf, Berlin: BDVI-Mitglieder 200,00 E, Nichtmitglieder 250,00 E<br />
GEODATEN IM SPANNUNGSFELD ZWISCHEN<br />
DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSFREIHEIT<br />
Teilnehmerbeitrag<br />
Köln: BDVI-Mitglieder 100,00 E, Nichtmitglieder 150,00 E<br />
Mellendorf, Berlin: BDVI-Mitglieder 150,00 E, Nichtmitglieder 200,00 E<br />
FORUM<br />
Referent:<br />
RA Dr. Rüdiger Holthausen<br />
Referentin:<br />
Dr. Lisa Keddo LL. M.<br />
Referentin:<br />
Dr. Lisa Keddo LL. M.<br />
Referent:<br />
RA Dr. Rüdiger Holthausen<br />
Referentin:<br />
Dr. Lisa Keddo LL. M.<br />
Unsere Kontaktdaten: BDVI Bildungsinstitut, ddp, Gabriele Grundner<br />
Herderstraße 62 | 40882 Ratingen | Fon 02102/58 86 93 | Fax 02102/58 86 94 | E-Mail gabriele.grundner@arcor.de oder<br />
Geschäftsstelle der BDVI-Landesgruppe NRW, Geschäftsstellenleiterin Nicole Harder<br />
Neuenhöfer Allee 49–51 | 50935 Köln | Fon 0221/406 42 00 | Fax 0221/406 42 30 | E-Mail nrw@bdvi.de<br />
Diese Seminare werden bei der Ingenieurkammer-Bau zur Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen gemäß<br />
§ 3 Abs. 2 Fort- und Weiterbildungsordnung eingereicht.<br />
1<br />
307
310<br />
MOSAIK<br />
Kategorie »Straßen- und Eisenbahnbrücken«: Elbebrücke Mühlberg (Brandenburg/Sachsen) Kategorie »Fuß- und Radwegbrücken«: Stadthafenbrücke Sassnitz (Insel Rügen)<br />
_ DEUTSCHER BRÜCKENBAUPREIS 2010 VERLIEHEN<br />
Elbebrücke Mühlberg (Brandenburg/Sachsen)<br />
und Stadthafenbrücke Sassnitz (Insel Rügen) sind<br />
die Preisträger<br />
1<br />
Die Elbebrücke bei Mühlberg an der Landesgrenze<br />
Bran denburg/Sachsen in der Kategorie »Straßen- und<br />
Eisenbahnbrücken« und die Stadthafenbrücke Sassnitz<br />
auf der Insel Rügen in der Kategorie »Fuß- und Radwegbrücken«<br />
sind die Gewinner des am 15. März in<br />
Dresden vergebenen Deutschen Brückenbaupreises<br />
2010.<br />
Als maßgeblich verantwortliche Ingenieure wurden<br />
Dipl.-Ing. Wolfgang Eilzer sowie Prof. Dr. Mike Schlaich<br />
und Dipl.-Ing. Andreas Keil ausgezeichnet. Dipl.-Ing. Wolfgang<br />
Eilzer ist beim so genannten Auge von Mühlberg ei -<br />
ne Kombination aus innovativer Konstruktionsidee und<br />
schlichter Eleganz gelungen. Die 700 m lange Elbebrücke<br />
erfüllt auch ökologische Vorgaben optimal. Prof. Mike<br />
Schlaich und Dipl.-Ing. Andreas Keil haben in ihrem Bau -<br />
werk Form und Funktion beispielhaft miteinander verbun -<br />
den. Die kühn geschwungene, extrem schlanke Brücke<br />
verbindet die Stadt Sassnitz über 22 m Höhenunterschied<br />
hinweg mit dem Stadthafen.<br />
Mit den Preisträgern erlebten rund 1.300 Gäste die feier -<br />
liche Verleihung des Deutschen Brückenbaupreises 2010<br />
im Audimax der TU Dresden. Der Preis, den die Bundes -<br />
ingenieurkammer (BIngK) und der Verband Beratender<br />
Ingenieure (VBI) 2006 erstmals verliehen, wurde in den<br />
Ka te gorien »Straßen- und Eisenbahnbrücken« sowie »Fuß -<br />
Preisträger Dipl.-Ing. Wolfgang Eilzer (6. v. l.) mit seinem Team<br />
Preisträger<br />
Prof. Dr. sc. techn. Mike Schlaich (2. v. l.)<br />
und Dipl.-Ing. Andreas Keil (3. v. l.)<br />
und Radwegbrücken« ausgelobt. Neben dem Bauwerk<br />
wurden jeweils die beteiligten Ingenieure mit der Preisskulptur<br />
ausgezeichnet, deren schöpferische Leistung<br />
maßgeblich zum Entstehen des Bauwerks beigetragen<br />
hat.<br />
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent -<br />
wicklung (BMVBS) unterstützt und fördert den Deutschen<br />
Brückenbaupreis als Schirmherr im Rahmen der Initiative<br />
Baukultur. Hauptsponsor ist die Deutsche Bahn AG. Der<br />
Deutsche Brückenbaupreis wird von BIngK und VBI alle<br />
zwei Jahre vergeben, um den Beitrag der Ingenieure zur<br />
Baukultur stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.<br />
Der Preis dient der Auszeichnung kreativer Ingenieurleistungen<br />
in der Königsdisziplin des Ingenieurbaus.<br />
Zum Deutschen Brückenbaupreis 2010 waren 27 Bewer<br />
bungen eingegangen. Daraus hat die Jury je Kategorie<br />
drei Bauwerke nominiert und je ein Siegerbauwerk gekürt.<br />
Neben den Preisträgern Elbebrücke Mühlberg und Stadt -<br />
hafenbrücke Sassnitz nominierte die Jury folgende Bau -<br />
werke zum Deutschen Brückenbaupreis 2010: in der Ka tegorie<br />
»Straßen- und Eisenbahnbrücken« die Muldebrü cke<br />
bei Wurzen (Sachsen) und die Rügenbrücke (Strelasundquerung),<br />
in der Kategorie »Fuß- und Radwegbrücken« die<br />
Altmühlbrücke Eichstätt (Bayern) und die Havenbrücke<br />
Bremerhaven.<br />
Verband Beratender Ingenieure, Volker Zappe<br />
MOSAIK<br />
1<br />
311
312<br />
MOSAIK INHALT<br />
_ INITIATIVE »TECHNIKUM«<br />
Studien- und Berufsorientierung<br />
im MINT-Bereich<br />
Ziel dieser Initiative ist die Förderung der<br />
Studien- und Berufsorientierung im MINT-<br />
Bereich (u. a. im Vermessungswesen) zur<br />
Steigerung des Interesses für das Ingenieurstudium.<br />
Das Technikum ist daher an<br />
Interessierte mit Fachhoch- oder Hoch -<br />
schulreife vor Beginn eines Studiums ge -<br />
richtet und wird als mehrmonatiges freiwilliges<br />
Betriebspraktikum in Technikum-<br />
Betrieben in Kooperation mit regionalen<br />
Hochschulen durchgeführt.<br />
Der BDVI sieht als offizieller Technikum-<br />
Rahmenpartner hier eine gute Möglichkeit,<br />
dem zu erwartenden Nachwuchsproblem<br />
ent gegenzusteuern und die Wahrnehmung<br />
des Berufsstandes in der Öffentlichkeit zu<br />
ver bes sern. Daher möchte der Verband seine<br />
Mit glieder und Interessierte aus den anderen<br />
Spitzenverbänden über die Initiative »Technikum«<br />
informieren und aufrufen, sich daran<br />
zu beteiligen.<br />
1<br />
Unter www.bdvi.de/de/oebvi/ berufung/<br />
nach wuchs/1311-technikum.html<br />
und www.tech nikum.de erhalten Interes sier -<br />
te aus führliche Informationen und die Kon -<br />
takt daten der Service- und Programmstelle.<br />
Über das Internetportal www.techni kum.de<br />
erfolgt ein Großteil der organisa torischen<br />
Um setzung.<br />
Die Laufzeit der Initiative endet am<br />
31. Dezember 2011.<br />
Bitte wenden Sie sich an die Bundesge -<br />
schäftsstelle, falls Sie weitere Informationen<br />
wünschen oder Ihr Interesse an dieser Initiative<br />
bekunden möchten. Ihr Feedback ist uns<br />
sehr wichtig.<br />
_ TEGOVA<br />
REV-Zertifizierung durch BDVI<br />
Die TEGoVA hat zur besseren Transparenz und Vergleichbarkeit in der Wertermittlung<br />
im europäischen Rahmen das Qualitätssiegel »Recognised European Valuer« (aner kann -<br />
ter europäischer Wertermittler) entwickelt.<br />
Sowohl die Wertermittler als auch die zur REV-Zertifizierung berechtigten Mitglieds ver -<br />
bände müssen bestimmte Voraussetzungen der TEGoVA erfüllen, um den anspruchsvollen<br />
europäischen Standard in Ausbildung, Eignung und Erfahrung sicherzustellen.<br />
Die vom BDVI beantragte Berechtigung zur Zertifizierung soll auf der kommenden<br />
TEGoVA-Generalversammlung im Juni dieses Jahres in Paris genehmigt werden. Somit können<br />
an schließend interessierte Mitglieder des BDVI, die die notwendigen Erfahrungen in<br />
der Immobilienbewertung aufweisen, die REV-Zertifizierung beim BDVI beantragen.<br />
IMPRESSUM<br />
HERAUSGEBER<br />
Bund der Öffentlich bestellten<br />
Vermessungsingenieure e. V. (BDVI)<br />
Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />
Telefon 030/240 83 83<br />
Fax 030/240 83 859<br />
SCHRIFTLEITUNG<br />
Dipl.-Ing. Andreas Bandow<br />
Dr.-Ing. Wolfgang Guske<br />
Magdeburger Straße 14,<br />
14806 Bad Belzig<br />
Telefon 033841/799 779<br />
Fax 033841/799 780<br />
bandow@franzen-bandow.de<br />
forum@bdvi.de<br />
REDAKTION<br />
Dr.-Ing. Walter Schwenk<br />
Dipl.-Ing. Karin Reimers<br />
Martina Wolkowa<br />
Dipl.-Ing. Martin Ullner<br />
Robert Lehmann<br />
REDAKTION MOSAIK<br />
Martina Wolkowa<br />
Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />
Telefon 030/240 83 83<br />
Fax 030/240 83 859<br />
ÜBERSETZUNGEN<br />
Christine von Kaler<br />
Wittlicher Straße 22, 15806 Zossen<br />
www.cvk-uebersetzungen.de<br />
KONZEPT + GESTALTUNG<br />
Nolte | Kommunikation<br />
Motzstraße 34, 10777 Berlin<br />
www.nolte-kommunikation.de<br />
DRUCK<br />
MEDIALIS Offsetdruck GmbH<br />
Gedruckt auf Zanders Megamatt<br />
MANUSKRIPTE<br />
Bitte an die Schriftleitung rich ten. Ge -<br />
zeich ne te Bei trä ge stellen die Ansicht<br />
des Ver fassers dar, nicht aber unbedingt<br />
die des BDVI oder der Schriftleitung.<br />
Mit der Annahme des Manus kriptes und<br />
der Veröffentlichung geht das alleinige<br />
Recht der Vervielfältigung und der Über -<br />
setzung auf den BDVI über.<br />
Alle Rechte vorbehalten, auch die des auszugs<br />
weisen Nachdrucks, der foto me chani<br />
schen Wiedergabe und Über setzung.<br />
Der Abdruck von Originalartikeln ohne<br />
vor herige Zustimmung der Schrift lei tung<br />
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ISSN<br />
0342-6165<br />
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Vermessungsingenieure e. V. (BDVI)<br />
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Brückenbaupreis 2010, Jörg Schöner
Es ist angerichtet.