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VERMESSUNGS- UND KATASTERWESEN - Forum

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Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V.<br />

Aktiv und unabhängig<br />

Aber auch<br />

wirtschaftlich?<br />

SAPOS® und die ÖbVI<br />

»Abnehmende Aufgabenwahrnehmungskompetenz«<br />

Vom Sinn und Unsinn<br />

grundlegender<br />

Ausführungen<br />

Rundum zufrieden<br />

Eine unernste<br />

ÖbVI-Umfrage<br />

DPAG PVSt G 50591 »Entgelt bezahlt« BDVI Berlin<br />

30. Jahrgang<br />

2004<br />

ISSN 0342-6165<br />

H E F T 2


MOSAIK<br />

■ R<strong>UND</strong>ER TISCH NRW ZUR ZUKUNFT DER HOAI<br />

EINE VERANSTALTUNG BEIM VBI<br />

Am 5. Dezember 2003 fand in der Geschäftsstelle der Landesvertretung NRW des Verbandes Beratender Ingenieure (VBI) in Essen ein<br />

»Runder Tisch NRW« zur Zukunft der HOAI statt.<br />

Leider war aus der Spitze der Politik nur Herr Dr. J. Rüttgers, Fraktionsvorsitzender der CDU im NRW-Landtag, vertreten. Das Bundesministerium<br />

für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) schickte Herrn Ministerialrat Dr. Hardieck in die »Höhle des Löwen«. Das NRW-Ministerium<br />

für Städtebau Wohnen, Kultur und Sport (MSWKS) war durch Herrn Ministerialrat Steingen vertreten.<br />

Gegenstand der Diskussion sollten einige aktuelle Fragen zur geplanten Novellierung der HOAI sein:<br />

Wie kann die HOAI vereinfacht werden?<br />

Wie kann die Transparenz von Preis, Leistung und Qualitätsanforderung erhöht werden?<br />

Wie kann die Abkoppelung der Honorare von den tatsächlichen Baukosten erreicht werden?<br />

Wie können die Honorare für Ingenieure und Architekten auskömmlich gestaltet werden?<br />

Zahlreiche VBI Mitglieder und andere geladene Gäste aus nah und fern waren der Einladung des Verbandes gefolgt. Auf die gestellten<br />

Fragen konnte das <strong>Forum</strong> keine Antwort finden, denn die Teilnehmer an der Veranstaltung mussten zunächst das Ergebnis der Amtschefkonferenz<br />

der Wirtschaftsministerkonferenz der Bundesländer vom 18. November 2003 verdauen; denn auf der Amtschefkonferenz wurde<br />

einstimmig der »Tod auf Raten« für die rechtsverbindliche HOAI beschlossen. Nach einem Eckpunktepapier des Bundesministeriums für<br />

Wirtschaft und Arbeit soll zwar der Paragraphendschungel verschlankt werden, aber mit dem Vorrang frei vereinbarer Honorare. Auf die<br />

Nennung von Mindest-Stundensätzen soll ganz verzichtet werden. Die HOAI erhält ein festes Verfallsdatum von 5 Jahren. Danach ist man<br />

bereit, auf die HOAI vollständig zu verzichten.<br />

Mit diesen verabschiedeten Eckpunkten geht das Bundeswirtschaftsministerium gestärkt in die nächste Runde.<br />

Mit Hinweis auf Europa versucht sich der Bundeswirtschaftsminister Clement aus der Verantwortung für eine verfehlte Politik zu stehlen.<br />

Ein Statusbericht, der nicht das Prädikat »Gut«-achten verdient, liefert ihm Vorschub. Die Berichterstatter des Statusberichtes 2002 sind<br />

größtenteils keine Ingenieure. Der beteiligte Architekt hat sich erklärtermaßen mit Vermessungswesen nicht beschäftigt, empfiehlt aber<br />

die Streichung der Vermessungsleistungen aus dem Leistungsbild. So dürfen wir uns nicht wundern, dass im Sinne von HOAI-Gegnern die<br />

Leistungen der Vermessungsingenieure als »Beratungsleistungen« angesehen werden und deshalb aus der HOAI zu streichen sind. Dass<br />

analoge oder digitale Pläne, jede Brücke oder jedes Haus auf hochtechnischen Leistungen von Vermessungsingenieuren basieren, wird<br />

verkannt oder ignoriert. Wie zukünftig die Preisgestaltung im Sinne des BMWA vonstatten geht, macht die jüngste Ausschreibung der RAG<br />

vor. Das Ergebnis werden Honorare unter den Mindestsätzen der HOAI sein, mit Nachrabattierungen von unkalkulierbaren Ausmaßen.<br />

Auskömmliche Honorare sind dann nicht mehr zu erwarten. Damit wird Dumpingpreisen aus Osteuropa, China oder anderen Ländern Tür<br />

und Tor geöffnet. Ingenieurleistung wird zur Importware aus Billiglohnländern. Deutsche Ingenieure werden zu Importeuren von Stundenlöhnern<br />

aus Fernost degradiert.<br />

Das Landesministerium für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport tritt für die rechtsverbindliche Beibehaltung der HOAI ein. Gleichwohl<br />

fordert der Vertreter des Ministeriums die Kompromissfähigkeit der Ingenieure ein. Weiter gehende Lösungsvorschläge wurden von ihm<br />

nicht vorgetragen.<br />

Auch Dr. Rüttgers hielt sich in seinen Statements »vornehm« zurück. Von dieser Seite der Politik scheint kein vernünftiger Vorschlag zu<br />

kommen.<br />

Dem VBI-LV NRW und seinem Vorsitzenden Dipl.-Ing. B. Spitthöver ist für diese offene Veranstaltung zu danken. Wurde doch einmal mehr<br />

deutlich, mit welchen Tricks zurzeit in Berlin gearbeitet wird, um sich politisch auf Biegen und Brechen durchzusetzen, und das letztlich<br />

auf dem Rücken des Verbrauchers. Denn der Verbraucher wird mit dem Novellierungsvorschlag des BMWA keine Transparenz und Rechtssicherheit<br />

erhalten.<br />

Eine schlanke, modernisierte HOAI ist im Interesse der Gesellschaft und der Architekten und der Ingenieure. Europa lässt verbindliche<br />

Preisregeln zu. In diesem Sinne ist der Staat gefordert, einen Interessenausgleich zu schaffen. Ich habe berechtigte Zweifel, dass der Staat<br />

dieses will.<br />

Dr.-Ing. H. Brauer, Ratingen


■ VERWALTUNGSGERICHTSHOF HESSEN WEIST<br />

STADT<strong>VERMESSUNGS</strong>ÄMTER IN DIE SCHRANKEN<br />

MOSAIK<br />

Der Verwaltungsgerichtshof des Landes Hessen hat in seinem Urteil vom 1. April 2004 – Az.: 4 UE 3097/02 – entschieden,<br />

dass Gebäudeeinmessungen eines städtischen Vermessungsamtes für eine kommunale Wohnbau GmbH nicht in Erfüllung<br />

eigener Aufgaben der betreffenden Verwaltung nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 HVG anfallen. Dasselbe gelte auch für Gebäudeeinmessungen<br />

in einem Umlegungsverfahren, wenn damit keine tatsächliche oder rechtliche Änderung im Sinne des § 66 Abs.<br />

2 Satz 1 BauGB verbunden sei.<br />

Nachdem der Landrat des Landkreises Gießen - Katasteramt - die Vermessungsschriften mit der Begründung zurückgewiesen hatte,<br />

die kommunale Wohnbau GmbH sei wie jeder andere private Gebäudeeigentümer gehalten, die erforderlichen Einmessungen<br />

entweder bei einem in Hessen zugelassenen ÖbVI oder beim Katasteramt Gießen zu beantragen, und das Hessische Landesvermessungsamt<br />

den hiergegen eingelegten Widerspruch der Stadt zurückgewiesen hatte, klagte die Stadt Gießen gegen das Land Hessen<br />

auf Übernahme der von ihrem Vermessungsamt vorgenommenen Gebäudeeinmessungen in das Liegenschaftskataster.<br />

Gemäß der gern von den Stadtvermessungsämtern vertretenen Ansicht, als Erfüllung eigener Aufgaben seien aus dem gesamten<br />

Sachzusammenhang auch all die Angelegenheiten zu verstehen, die im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung zu regeln<br />

seien, behauptete die Stadt Gießen, die kommunale Wohnbau GmbH erfülle eine Aufgabe der Stadt. Es handele sich dabei um<br />

Wohnraumversorgung als öffentliche Daseinsvorsorge, die zum klassischen Bereich der kommunalen Selbstverwaltung gehöre. Neben<br />

den Selbstverwaltungsaufgaben gehörten auch die übertragenen Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung zu den eigenen Verwaltungsaufgaben.<br />

Dieser Rechtsauffassung widersprachen sowohl das Hessische Landesvermessungsamt in seinem Widerspruchsbescheid als auch<br />

das Verwaltungsgericht Gießen und der Verwaltungsgerichtshof des Landes Hessen in ihren Urteilen, da die übertragene landesrechtliche<br />

Befugnis nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 HVG in enger Zweckbindung nur die eigenen Aufgaben der Magistratsverwaltung<br />

erfasse. Nach Sinn und Wortlaut dieser Vorschrift müsse ein direkter sachlicher Zusammenhang zwischen den Aufgaben<br />

der Magistratsverwaltung einerseits und der Katastervermessung andererseits bestehen, damit diese vom Stadtvermessungsamt<br />

ausgeführt und vom Katasteramt zur Fortführung des Liegenschaftskatasters verwendet werden dürfe. Dies sei nicht bereits dann<br />

der Fall, wenn kommunale Eigengesellschaften, und sei es auch als Grundstückseigentümer, involviert seien. Die Einmessung von<br />

gesellschaftseigenen Gebäuden stelle keine Tätigkeit dar, die in Erfüllung von Magistratsaufgaben ausgeübt werde. Derartige externe<br />

Gesellschaften seien in dieser speziellen Situation nicht anders zu beurteilen als jede Drittperson, die Katastervermessungen<br />

in Auftrag gebe.<br />

Die der Klägerin übertragenen Vermessungsaktivitäten hätten ausschließlich dienende Funktion und setzten in enger Auslegung<br />

voraus, dass die Vermessungen unabdingbare Bestandteile einer Magistratsaufgabe seien. Verwaltungsökonomische Überlegungen,<br />

Zweckmäßigkeit oder bloßes Interesse reichten nicht aus. Die dienende Funktion der Katastervermessungen »zur Erfüllung<br />

eigener Aufgaben« sei bei öffentlich-rechtlichen Bodenordnungsverfahren (Umlegung, Grenzregelung) nach den Vorschriften des<br />

BauGB hinsichtlich der Grundstücksgrenzen gegeben. Gebäudeeinmessungen fielen jedoch nicht unter diese Befugnis, da sie zur<br />

Erfüllung der Neustrukturierung des Grundstückseigentums nicht zwingend erforderlich seien. Für Gebäudeeinmessungen werde<br />

die Dienlichkeit nur dann angenommen, wenn das Grundstückseigentum und im Regelfall das damit zusammenhängende<br />

Gebäudeeigentum bei der Gemeinde selbst liege. Bei Gebäudeeinmessungen eines Stadtvermessungsamtes auf nicht<br />

stadteigenen Grundstücken liege auch dann keine Erfüllung einer eigenen Aufgabe vor, wenn die Stadt 100 % der Anteile<br />

an der kommunalen Eigengesellschaft halte.<br />

Zudem habe der Gesetzgeber mit der Beleihungsabgrenzung in § 15 Abs. 1 Nr. 3 HVG ausgeschlossen, dass Vermessungsstellen<br />

dieser Behörden wie hier in sonstiger Weise, insbesondere im Auftrag und auf Kosten Dritter, tätig werden.<br />

Bei den von der Stadt Gießen vorgenommenen Katastervermessungen handele es sich um Katastervermessungen, die nach § 19<br />

HVG im Auftrag, gegebenenfalls auch von Amts wegen, aber immer auf Kosten Dritter, nur von Vermessungsstellen nach § 15<br />

Abs. 1 Nrn. 1 und 2 HVG ausgeführt und zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht werden dürften. Für diese<br />

Auffassung sprächen die Gesetzgebungs- und Organisationskompetenz des Landesgesetzgebers, der Ausnahmecharakter der<br />

Regelung des § 15 Abs. 1 Nr. 3 HVG im Verhältnis zu den Nrn. 1 und 2 dieser Vorschrift sowie die Entstehungsgeschichte der Norm.<br />

weiter Seite 314<br />

313<br />

2


MOSAIK MOSAIK<br />

weiter von Seite 313<br />

Sinn der Regelung des § 15 Abs. 1 HVG<br />

sei, dass durch die graduell abnehmend<br />

gestaltete Wahrnehmungskompetenz<br />

gerade jede Wahrnehmungskonkurrenz<br />

zwischen Vermessungsstellen nach § 15<br />

Abs. 1 Nr. 2 und 3 HVG ausgeschlossen<br />

sei.<br />

Die von den Stadtvermessungsämtern gerne<br />

ins Feld geführte Argumentation, sie<br />

handelten bereits dann in Erfüllung von<br />

Aufgaben der eigenen Verwaltung, wenn<br />

ihre Aufgabenbereiche in einer Weise berührt<br />

würden, dass sie sachnäher mit weniger<br />

Aufwand arbeiten könnten als die Katasterbehörden<br />

oder die Öffentlich bestellten<br />

Vermessungsingenieure, also bei<br />

Dienstleistungen für kommunale Eigengesellschaften<br />

bei der Verfolgung kommunaler<br />

Zwecke oder im Rahmen der von<br />

ihnen durchzuführenden Umlegungen, entbehrt<br />

daher jeglicher gesetzlicher Grundlage.<br />

ALS RESÜMEE DES URTEILS DES VGH<br />

HESSEN BLEIBT SOMIT<br />

• die Aufforderung an sämtliche Stadtvermessungsämter,Gebäudevermessungen<br />

für kommunale Eigengesellschaften<br />

sowie Katastervermessungen<br />

aller Art künftig an Öffentlich bestellte<br />

Vermessungsingenieure oder<br />

das örtliche Katasteramt zu vergeben,<br />

soweit sie auf Rechnung Dritter erfolgen,<br />

• die Aufforderung an die Katasterämter<br />

und deren Aufsichtsbehörden,<br />

gesetzwidrig unter Missachtung der<br />

Vorschriften des Vermessungsgesetzes<br />

entstandene Vermessungsschriften<br />

der Stadtvermessungsämter dem<br />

Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der<br />

Verwaltung folgend konsequent nicht<br />

in das Liegenschaftskataster zu übernehmen.<br />

Quelle: Urteil des Verwaltungsgerichtshofs des<br />

Landes Hessen vom 1. April 2004 - Az.: 4 UE<br />

3097/02<br />

314<br />

2<br />

■ <strong>VERMESSUNGS</strong>ASSESSOR BALD<br />

NACH 3 JAHREN STUDIUM <strong>UND</strong> 1 JAHR<br />

REFERENDARIAT?<br />

Dieses Horrorszenario für die Qualität künftiger liegenschaftsrechtlicher Leistungen zeichnen<br />

einige Gesetzesinitiativen zur vermeintlichen Anpassung des Bundesrechtsrahmengesetzes<br />

sowie einiger Landesbeamtengesetze an europäische Forderungen.<br />

So soll für die Zulassung für die Laufbahnen des höheren Dienstes ein mindestens dreijähriges<br />

mit einer Prüfung abgeschlossenes Studium an einer Hochschule ausreichen (vgl. § 13 Abs. 2<br />

Nr. 4 Beamtenrechtsrahmengesetz sowie einige in Novellierung befindliche Landesbeamtengesetze),<br />

wodurch letztlich den Bachelor-Studienabgängern einer Fachhochschule der Weg<br />

zu den Laufbahnen des höheren Dienstes eröffnet wäre.<br />

Dies kann freilich nicht die Intention des Gesetzgebers sein, da dies im Widerspruch zum<br />

Beschluss der Innenministerkonferenz vom 17. April 2002 betreffend die »Laufbahnrechtliche<br />

Zuordnung von Bachelor- und Masterabschlüssen« stünde, der den Bachelorabschluss ausdrücklich<br />

dem gehobenen Dienst zuordnet.<br />

Die betreffenden Gesetzesinitiativen verkennen auch völlig die aktuellen europäischen Entwicklungen.<br />

So fordert die Europäische Kommission in dem geänderten Vorschlag für eine<br />

Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen KOM(2004)317 vom 20. April 2004<br />

- dem Beschluss des Europäischen Parlaments in erster Lesung vom 11. Februar 2004 folgend -<br />

in Art. 11 Nr. 6:<br />

»Das Niveau 5 entspricht einem Diplom, aus dem hervorgeht, dass der Inhaber einen<br />

postsekundären Ausbildungsgang von mehr als vier Jahren oder eine Teilzeitausbildung<br />

von entsprechender Dauer an einer Universität oder einer Hochschule oder einer anderen<br />

Ausbildungseinrichtung mit gleichwertigem Niveau erfolgreich absolviert hat sowie<br />

gegebenenfalls die neben dem postsekundären Ausbildungsgang geforderte Berufsausübung.«<br />

Aufgrund dieser Entwicklungen wird eher eine Anpassung von § 13 Abs. 2 Nr. 4 Beamtenrechtsrahmengesetz<br />

und der Landesbeamtengesetze an die europäische Forderung nach einem zumindest<br />

mehr als vierjährigen erfolgreich abgeschlossenen universitären Ausbildungsgang als<br />

eine Absenkung der Eingangsvoraussetzungen für den höheren Dienst einer Anpassung an<br />

europäische Erfordernisse gerecht.<br />

Zudem sollten auch die Erfahrungen, die man zwischenzeitlich in Amerika mit dem Bachelorabschluss<br />

gesammelt hat, in entsprechende Gesetzesinitiativen einfließen: In Amerika hat<br />

man erkannt, dass der Bachelorabschluss selbst als unterste Eingangsqualifikation für den Ingenieurberuf<br />

nicht ausreichend qualifiziert.<br />

Umso mehr erstaunt die Bundesratsinitiative über einen Gesetzantrag des Landes Berlin, wonach<br />

zusätzlich zu der bereits in § 13 Abs. 2 Nr. 4 Beamtenrechtsrahmengesetz herabgestuften Zulassungsvoraussetzung<br />

für den Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes auch der<br />

Vorbereitungsdienst zum höheren Dienst gem. § 14 Beamtenrechtsrahmengesetz von derzeit<br />

mindestens zwei Jahren auf dann mindestens ein Jahr verkürzt werden soll.<br />

■ INGENIEURKAMMER-BAU<br />

NRW LEGT ERFOLGREICHEN<br />

SCHÜLERWETTBEWERB<br />

»TÜRME FÜR PISA« NEU AUF<br />

– EIN MODELL AUCH FÜR ANDERE<br />

B<strong>UND</strong>ESLÄNDER?<br />

Dem vielfach beklagten Technikfrust begegnet die Ingenieurkammer-Bau<br />

NRW in Verantwortung für den<br />

künftigen Ingenieurnachwuchs mit einem zum Tüfteln<br />

anregenden Wettbewerb.<br />

Das Ziel besteht bei etwas modifizierter Aufgabenstellung<br />

erneut darin, einen möglichst stabilen und kreativen<br />

Turm aus Pappe zu errichten, der im Verhältnis zu sei<br />

nem Eigengewicht eine größtmögliche Last trägt.<br />

Ausgewertet werden die Ergebnisse sodann im Juli von<br />

den Abdrückmaschinen der acht in NRW an diesem Projekt<br />

beteiligten Hochschulen.<br />

Quelle: Mitteilungen der Ingenieurkammer-Bau NRW Nr. 5/2004<br />

■ WENN ALLES NUR NOCH ÜBER<br />

DEN PREIS LÄUFT, WIRD ES TEUER ...<br />

GUTACHTEN ZUR WIRT-<br />

SCHAFTLICHKEIT DER VER-<br />

GABE AN BILLIGSTBIETER<br />

Der Bundesrechnungshof hat ein Gutachten des Bundesbeauftragten<br />

für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung veröffentlicht, in<br />

dem Kostenauswirkungen der Vergabe von Bauaufträgen an Billigstbieter<br />

untersucht wurden. Das Gutachten kommt zu dem<br />

Ergebnis, dass bei Auftragsvergaben zum Billigstpreis die tatsächliche<br />

Abrechnungssumme in nahezu allen geprüften Vergabeverfahren<br />

um ein Vielfaches teurer war.<br />

Der Zwang zu einem besonders preiswerten Angebot führe bei Ausschreibungen<br />

zunehmend dazu, dass Bieter vermutete oder tatsächliche<br />

Mängel in den Ausschreibungsunterlagen nutzten, um trotz eines<br />

knapp kalkulierten Angebotes eine Baumaßnahme nach Auftragserteilung<br />

noch gewinnbringend abschließen zu können. Dies erreichten<br />

sie einerseits vermehrt durch die Abgabe von Angeboten mit<br />

spekulativen Preisanteilen, andererseits nach Auftragserteilung durch<br />

harte Verhandlungen hinsichtlich der Preise bei der Auslegung vertraglicher<br />

Unklarheiten oder bei Auftragsänderungen.<br />

Der Rechnungshof bekräftigt, dass »für eine wirtschaftliche Vergabe<br />

die Qualität der Leistungsbeschreibung bzw. des Leistungsverzeichnisses,<br />

die Qualität der Angebote sowie deren ordnungsgemäße Wertung<br />

im Vergabeverfahren entscheidend« sein müssten – leider eine<br />

geflissentlich überhörte Forderung im Vergabeverfahren.<br />

Quellen: BIngK-Report 05/06 2003, Gutachten des Bundesbeauftragten<br />

für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung vom 18. Juni 2003<br />

315<br />

2


EDITORIAL<br />

Soll und Haben<br />

30. Jahrgang, 2004, Heft 2<br />

Stellen wir das halb volle Weinglas, mit dem wir die Erfolge<br />

des BDVI feiern wollen, in Reichweite und widmen wir uns<br />

halb ernst dem Leitmotiv des BDVI-Kongresses.<br />

Wir sind versucht, das Thema umzustellen und mit dem<br />

»Haben« zu beginnen. Hat der BDVI in den vergangenen Jahren<br />

nicht Beachtliches erreicht? Diese Frage ist eigentlich rein<br />

rhetorisch. Sie wird jeder positiv beantworten müssen. Es hat<br />

nichts mit Selbstbeweihräucherung zu tun, wenn wir uns des<br />

erfolgreichen Aufbaus eines Berufsverbandes in neuen Landesgrenzen<br />

erinnern. Und der Stolz ist berechtigt, dass der<br />

Zusammenschluss zu einer bundeseinheitlichen Berufsvertretung<br />

freiwillig erfolgte und wahrscheinlich deshalb auch<br />

nichts an Dynamik eingebüßt hat. Zunächst wurde um Qualifikation<br />

gerungen, dann um Positionen gestritten, später um<br />

Aufträge gewetteifert. Aber zu keinem Zeitpunkt mangelte es<br />

an der Hochachtung der Kollegen untereinander. Als den westdeutschen<br />

Starthelfern schließlich bedeutet wurde, dass der<br />

Berufsstand in den neuen Bundesländern Fuß gefasst hatte,<br />

war das – trotz allen Konkurrenzmurrens – ein Riesenerfolg.<br />

Haben: Dazu gehört auf jeden Fall das Ringen um eine einheitliche<br />

berufsrechtliche Grundlage, die Auseinandersetzung<br />

mit den berufsbildenden Überzeugungen in den einzelnen<br />

Bundesländern und schließlich der Ausdruck eines gemeinsamen<br />

Berufsverständnisses in Form einer Musterberufsordnung.<br />

Die Bedenkenträger wurden alle eines Besseren belehrt.<br />

Die Musterberufsordnung förderte nicht eine Nivellierung oder<br />

Verflachung des Berufsstandes, sondern begründete die berufstragenden<br />

Pfeiler wie Beleihung, Urkundsbefugnis, hohe Qualifikation<br />

und Unabhängigkeit. Zugleich machte das Ergebnis<br />

deutlich, dass mit gutem Willen auch für die beliehenen Vermessungsingenieure<br />

in Deutschland eine einheitliche Rechtsgrundlage<br />

zu schaffen wäre.<br />

Als die Forderung lauter wurde, das Berufsverständnis nach Europa<br />

zu tragen und sich nicht nur um die Überwindung von<br />

landesstaatlichen Reglementierungen zu kümmern, sondern<br />

auch mit dem Wegbrechen nationalstaatlicher Regelungen zu<br />

rechnen, waren die Ressentiments groß. Wie formulierte ein<br />

Brandenburger Kollege: Sind wir nicht gerade in Bundesdeutschland<br />

angekommen und sollen nun schon weiterreisen?<br />

Heute wissen wir, dass wir nicht mehr einen Sturmlauf auf Erfurt,<br />

sondern auf Brüssel starten müssen. Jede Aktivität bei den<br />

EU-Gremien fördert den Berufsstand mehr als das zehnte oder<br />

hundertste Gespräch mit dem örtlichen Katasteramtsleiter.<br />

Aber auch die europäischen Aktivitäten unseres Berufsstandes<br />

316<br />

2<br />

gehören zu den Aktiva, weil mutig und einheitlich vorgetragen und<br />

weil damit auch in Europa die Überzeugung wächst, dass die Übertragung<br />

von Staatsaufgaben an qualifizierte Personen dem Allgemeinwohl<br />

dient.<br />

Bevor wir das Glas erheben, muss aber auch vom »Soll« die Rede sein.<br />

Obwohl die Situation nach der politischen Wende günstig schien und<br />

die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure für den Aufbau des<br />

öffentlichen Vermessungswesens gebraucht wurden, ist daraus keine<br />

gemeinsame Plattform für Vermessungsverwaltung und Freien Beruf<br />

erwachsen. Nach wie vor beharren die Verwaltungen auf ihrem angestammten<br />

Vermessungsprivileg – inzwischen gegen besseres politisches<br />

und wirtschaftliches Wissen. Nach wie vor wird allenfalls die Mitwirkung<br />

der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure bei der<br />

Erledigung öffentlicher Aufgaben anerkannt. Die Chance gemeinsamen<br />

und gleichberechtigten Handelns wird zum Schaden des Vermessungswesens<br />

nicht genutzt und nur bei größeren nationalen und<br />

übernationalen Veranstaltungen verbal erwogen.<br />

Irgendwie muss es dem Berufsstand sehr gut gehen. Mit Stolz rechnen<br />

die Berufsvertreter die Prozente der sog. operativen Vermessung<br />

zusammen und bekommen bei achtzig Prozent feuchte Augen. Fröhlich<br />

ziehen sie bei Magdeburg in die Hundertprozentschlacht und sehen<br />

nicht, dass woanders schon der Vermessungshimmel brennt. Kaum<br />

einer sorgt sich um die »operativen Anteile« des Basisinformationssystems.<br />

Wer nimmt wahr, dass die Gewichtungen in der amtlichen<br />

Vermessung mit Einführung der Informationssysteme neu verteilt werden<br />

und dass die ÖbVI auf die gleiche Stufe mit Kommunalverwaltungen,<br />

Ingenieurbüros und anderen »Berechtigten« gestellt werden?<br />

Bei der technisch begründeten Neukonzipierung des öffentlichen Vermessungswesens<br />

steht der Berufsstand ganz tief im »Soll«.<br />

Und noch einmal Passiva: Natürlich kann sich auch der Freie Beruf<br />

nicht der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung entziehen. Die<br />

Staatskassen sind leer, die Bürger sparen, die Unternehmen fragen nach<br />

Dienstleistungen zum Nulltarif. Und wie reagiert der Berufsstand? Indem<br />

er einfach seine Grundpfeiler absägt: Preis- statt Leistungswettbewerb,<br />

Anbiedern statt Unabhängigkeit, Billigprodukte statt Qualität.<br />

Wenn der Berufsstand sich ernst nimmt, darf er nicht nach der<br />

staatlichen Aufsicht rufen. Er muss diesen Werteverfall selbst stoppen.<br />

Wo sind die Mahner, wo sind die Landesvorstände, die mit<br />

Konzepten den Rumsfeld´schen Einzelfällen begegnen?<br />

Soll und Haben. Ist die Bilanz ausgeglichen? Wird nach den kritischen<br />

Anmerkungen der Wein noch schmecken?<br />

Immerhin, das Glas ist halb voll und wir leben …<br />

INHALT<br />

MOSAIK 313<br />

EDITORIAL 316<br />

INTERNATIONAL<br />

■ Was ist los in Europa?<br />

Bulldozer und Freier Beruf<br />

Otmar Schuster 318<br />

KONGRESS<br />

■ Soll und Haben – eine Zwischenbilanz<br />

Der BDVI-Kongress 2004 vom 4. bis 5. Juni in Magdeburg<br />

Volkmar Teetzmann 323<br />

■ TEGoVA<br />

Die Europäische Immobilienwertermittlung auf dem Weg nach Brüssel<br />

Christoph Pötinger 324<br />

■ Einfach machen ...<br />

Die neue Kostenordnungsstatistik der BDVI-Landesgruppe Niedersachsen<br />

Wolfgang Möller 327<br />

■ Bilanzbewertung für das neue kommunale Finanzmanagement<br />

Eine Aufgabe für Geodäten?<br />

Jürgen Störy 331<br />

TECHNIK<br />

■ Der Satellitenpositionierungsdienst SAPOS®<br />

Wirtschaftlicher Nutzen von GPS für ÖbVI<br />

Knut Seibt 334<br />

FORUM FACTUM<br />

■ »Fluchtstabwechsel«<br />

im Referat Vermessungs- und Katasterwesen des Innenministeriums NRW<br />

Hubertus Brauer 341<br />

BERUFSRECHT<br />

30. Jahrgang, 2004, Heft 2<br />

■ Petition zu Artikel 2 des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes<br />

Volkmar Teetzmann 342<br />

■ Wirklich Neues zu Europa – Aus Niederkrüchten?<br />

Volkmar Teetzmann 346<br />

FORUM FEDERALE<br />

■ Zusammenwachsen und Zusammengehören<br />

Walter Schwenk 350<br />

■ »Liberal, aber nicht blöd«<br />

oder: Verwaltungsreform nach bayerischer Art?!<br />

Volkmar Teetzmann 356<br />

INTERNATIONAL<br />

■ CLGE-Generalversammlung in Berlin<br />

Karin Reimers/Wolfgang Guske 360<br />

FORUM F<strong>UND</strong>US 362<br />

BÜCHER 364<br />

FORUM IM FORUM 368<br />

FORUM FACTUM 368<br />

FORUM FUTURA 369<br />

MOSAIK 375<br />

Geometer Europas 318<br />

in Brüssel<br />

Freier Beruf in<br />

europäischer Verantwortung<br />

Es ist schon so: Die Zukunft des Freien<br />

Berufes entscheidet sich vor allem in Brüssel.<br />

Superminister Clement mit seinem<br />

Deregulierungswahn wird nur zu stoppen<br />

sein, wenn in den EU-Gremien die demokratie-<br />

und wirtschaftsfördernde Kraft des<br />

Freien Berufes erkannt und gekräftigt wird.<br />

Ja oder Nein 334<br />

Wir haben den Autor gefragt: Ist der Satellitenpositionierungsdienst<br />

SAPOS® nun<br />

eine Erfolgsstory oder nur eine Überanstrengung<br />

der Verwaltung? Überwiegen aus<br />

der Praxissicht der ÖbVI die Möglichkeiten<br />

oder die Grenzen der Anwendung? Und wie<br />

steht es mit der Konkurrenz?<br />

Lesen Sie, wie SAPOS® die ÖbVI-Anwender<br />

»entdeckt«.<br />

Wenn der<br />

Präsident<br />

Stellung nimmt,<br />

dann muss es sich schon um einen Beitrag<br />

von berufspolitischer Bedeutung handeln.<br />

Wenn er in einem FORUM-Heft mehrfach<br />

»die Stirn runzelt«, dann ist offensichtlich<br />

Klartext angesagt: Volkmar Teetzmann zum<br />

Artikel von Rüdiger Zachert in AVN 4/2004<br />

und zu Finanzminister Faltlhausers Derbspruch.<br />

317<br />

2<br />

346


INTERNATIONAL<br />

WAS IST LOS IN EUROPA?<br />

BULLDOZER <strong>UND</strong> FREIER BERUF<br />

Und wie sieht die Realität aus? Im Parlament muss man sich<br />

wegen der Reisekostenfechterei die Nase zuhalten. Die<br />

größten Regierungen halten sich nicht an die beschworenen<br />

Vereinbarungen im Stabilitätspakt; so viel Regulierungen die EU<br />

wegzuräumen versucht, so viel neue entstehen in den Mitgliedsnationen.<br />

Cross Border Service ist ein schweres und undankbares<br />

Geschäft, wie wir aus Deutschland zur Genüge wissen.<br />

318<br />

2<br />

OTMAR SCHUSTER, MÜLHEIM AN DER RUHR<br />

EUROPA FEIERT SEINE NEUE GRÖSSE! – EUROPA WÄHLT!<br />

EUROPA HAT GROSSE PLÄNE! BIS 2010 WERDEN WIR ÜBERALL NUR NOCH BA-<br />

CHELOR <strong>UND</strong> MASTER ANTREFFEN, BIS 2010 SOLL EUROPA DER KOMPETITIVSTE<br />

MARKT DER WELT WERDEN. DIENSTLEISTUNGEN WERDEN IN UNGEHEMMTEM<br />

WETTBEWERB ÜBER ALLE GRENZEN ANGEBOTEN. DIE NEUE VERFASSUNG<br />

WIRD VERIFIZIERT SEIN.<br />

SO WEIT DAS WUNSCH-EUROPA 2010 DES EUROPÄISCHEN RATES 2000.<br />

Und doch verändert Europa unser Leben enorm. Die<br />

gemeinsame Währung hat uns alle wirtschaftlich zusammenrücken<br />

lassen und wir spüren die Nähe des<br />

europäischen Partners und Wettbewerbers. Die englische<br />

Sprache als Lingua franca macht es möglich. Die<br />

europäische Entwicklung hat die Kraft eines Bulldozers<br />

und wir sind wie ein kleiner Stein vor dessen Schild.<br />

319<br />

2


INTERNATIONAL<br />

NIEMAND SOLL SICH ILLUSIONEN MACHEN,<br />

EINE KLEINE BERUFSGRUPPE KÖNNE DEN<br />

BULLDOZER STOPPEN, SICH IHM ENTGEGEN-<br />

STEMMEN.<br />

Das Bestreben der GEOMETER EUROPAS muss es<br />

daher sein, an entscheidender Stelle kleine, aber<br />

wichtige Richtungsänderungen zu bewirken, zum<br />

Wohl der Allgemeinheit und im Sinne der öffentlichen<br />

Aufgabe, die ihnen in 7 Ländern übertragen<br />

ist.<br />

Der zweite Bulldozer ist der Markt. Dessen Kräfte<br />

spüren wir allenthalben, wenn 50.000 Ganztagspflegekräfte<br />

illegal nach Deutschland kommen<br />

und die arbeitsregelungsbesessene Regierung<br />

nicht daran rührt, obwohl alle ihre schönen Regelungen<br />

gebrochen werden.<br />

Wir spüren die gewaltigen Kräfte, wenn unser<br />

Bundeskanzler zwar sagt, 7 (2 + 3 + 2) Jahre lang<br />

würden keine Arbeitnehmer aus den Billiglohnländern<br />

Europas kommen können, aber die ersten<br />

Ausschreibungen im allgemeinen Dienstleistungsbereich<br />

zeigen, dass die Dienstleistungsfreiheit<br />

funktioniert und die Aufträge natürlich an die Billiganbieter<br />

und damit an die Billiglohnkräfte gehen.<br />

Wenn die deutschen Behörden - wie jüngst in<br />

NRW geschehen - ein GIS für das ganze Land für<br />

ein Drittel des deutschen Niedrigstgebotes nach<br />

Ungarn vergeben, dann wissen wir, dass die Aussage<br />

des Bundeskanzlers nur Placebo für die nächste<br />

Wahl war.<br />

320<br />

2<br />

WIR MÜSSEN UNS MIT DEN REALITÄTEN <strong>UND</strong> NICHT DEN<br />

WUNSCH- <strong>UND</strong> TRUGBILDERN AUSEINANDER SETZEN.<br />

Es scheint die Phase zu Ende zu sein, wo die nationalen Auseinandersetzungen<br />

im beruflichen Bereich nicht nach Brüssel<br />

getragen wurden. Hierzulande spielt sich manch einer auf, als<br />

kenne er die Zukunft der Berufe ganz genau. Dabei bedient er<br />

bei näherem Hinsehen doch nur seine Vorurteile. Diese in Brüssel<br />

auszufechten, kann sich für jede Berufsgruppe, die das tut,<br />

nachteilig auswirken.<br />

Die GEOMETER EUROPAS sind von Anfang an nicht der Versuchung<br />

erlegen, sich als die allein notwendige Berufsgruppe<br />

zu empfehlen. Das Anliegen war und ist es, unsere kleine Rolle<br />

im europäischen Konzert zu spielen.<br />

Die Dienstleistungen im geodätischen Arbeitsfeld werden ausgeführt<br />

in Verwaltungen, Konzernen wie in gewerblichen, freiberuflichen<br />

und öffentlich bestellten freiberuflichen Büros. Sie<br />

sind gleichermaßen den Megatrends der Wirtschaft ausgesetzt<br />

und wenn es richtig sein sollte, dass die großen Entwicklungen<br />

der Zukunft nur mit den Etiketten Bio, Nano und Geo zu versehen<br />

sind, dann gehört uns auch die Zukunft.<br />

Aber wir müssen uns mit den verschiedensten Geo-Berufen<br />

oder -Berufenen messen und da wird es zwangsläufig zu Vermischungen<br />

und Veränderungen kommen. Umso mehr werden<br />

Staat und Wirtschaft darauf achten müssen, dass es unabhängige<br />

Berufsträger gibt, die das Geschäft der Bodenwirtschaft<br />

verstehen und denen das Recht zur Beurkundung von<br />

Fakten an Grund und Boden übertragen werden kann.<br />

Auch die EU braucht im Grundstücksverkehr rechtssichere Prozesse.<br />

Zwar treffen sich Amerika und Deutschland heute darin,<br />

dass man klatscht, wenn der Tellerwäscher zum Millionär oder<br />

der Berufslose zum Außenminister wird, zugleich fragt man<br />

nach den ethischen Grundwerten.<br />

Und da sind es die Berufstraditionen Europas und insbesondere<br />

jene Mitteleuropas, wo die Politiker am ehesten fündig<br />

werden können. Hier herrscht nämlich der Wettbewerb der<br />

Marktwirtschaft und zwar ein harter Leistungs- und leider auch<br />

ein Preiswettbewerb.<br />

In dieser Wirtschaftsumgebung führen Raffgier und morsche<br />

Familienstrukturen zum Niedergang durch Wettbewerb, während<br />

diese Eigen- und Errungenschaften an den Spitzen von<br />

Staat und Großwirtschaft belohnt werden. Dort herrscht keine<br />

Marktwirtschaft, sondern Parteien- und Vetternwirtschaft.<br />

Die Marktwirtschaft beruht auf moralischen Qualitäten und<br />

ermutigt diese. DIE MARKTWIRTSCHAFT SCHAFFT BEISPIEL-<br />

LOSE GELEGENHEITEN FÜR DIE MENSCHEN, SICH ALTRU-<br />

ISTISCH ZU BETÄTIGEN, sie untermauert individuelle Freiheit<br />

und Demokratie und hat damit Gesellschaften geschaffen, die<br />

in vielfacher Hinsicht weniger ungleich sind als die traditionellen<br />

Hierarchien ihrer Vorgänger. Die Marktwirtschaft ist<br />

das von innen heraus gerechteste Wirtschaftssystem, das die<br />

Menschheit je erdachte.<br />

Es ist wahr, dass die Marktwirtschaft weder Heilige schafft noch<br />

solche belohnt. Aber sie belohnt Tugenden wie VERTRAUEN,<br />

VERLÄSSLICHKEIT, INDIVIDUELLE INITIATIVE, HÖFLICHKEIT,<br />

SELBSTVERTRAUEN <strong>UND</strong> SELBSTDISZIPLIN. Die Kritiker halten<br />

dem entgegen, alles dieses spiele sich im Dienste des Eigeninteresses<br />

ab. Aber die Menschen sind - mit wenigen Ausnahmen<br />

vielleicht - eigensüchtig, das sollte weder schockierend<br />

noch überraschend sein.<br />

DOCH SIND DIE MENSCHEN NICHT VÖLLIG EIGENSÜCHTIG.<br />

Prosperierende Märkte generieren eine Vielzahl von Möglichkeiten<br />

für solche, die nicht durch Reichtum allein zu motivieren<br />

sind.<br />

Die Menschen können Beschäftigung in Organisationen<br />

suchen, die sich dem Sozialbereich, der Umwelt verschrieben<br />

haben. Sie können im öffentlichen Dienst als Ärzte, Lehrer oder<br />

Polizisten arbeiten. Sie können in Schulen und Universitäten<br />

über die »Ungleichheiten des Kapitalismus« aufklären. Diejenigen,<br />

die viel Geld verdienen, können dieses ausgeben, wofür<br />

sie wollen. Sie können es sogar verschenken, was auch einige<br />

tun.<br />

Die Freiberufler brauchen die Marktwirtschaft und diese den<br />

Freien Beruf. Die Verfallserscheinungen in der Marktwirtschaft<br />

wie auch die Auflösungstendenzen im Freien Beruf müssen die<br />

Bürger mit Sorge erfüllen.<br />

Allerdings müssen auch Krankheitserscheinungen der Volkswirtschaft<br />

gesehen werden, bei denen ein Überhandnehmen<br />

einer bestimmten Spezies zu bemerken ist - so etwa im ganzen<br />

Medizinbereich, der an seiner Abrechnungsmechanik<br />

krankt, der in Deutschland so typischen<br />

Rechnung zulasten Dritter.<br />

DARAN KRANKT DAS PRIVATE VERMES-<br />

SUNGSWESEN IN EUROPA NICHT.<br />

Europäische Freiberufler und erst recht Öffentlich<br />

bestellte Vermessungsingenieure benötigen zu<br />

ihrer nachhaltigen Existenz eine funktionierende<br />

Demokratie. Warum? Freiberufler bewirtschaften<br />

die Regelungen des Gemeinwesens.<br />

Wenn diese Regeln nicht mehr allgemein gültig<br />

sind, sondern umgangen werden können, ist die<br />

Wertschöpfungsmöglichkeit für den Freiberufler<br />

nicht mehr gegeben. Deshalb stehen die GEOME-<br />

TER EUROPAS in der vordersten Front zur Verteidigung<br />

demokratischer Werte und Abläufe in<br />

einem großen Europa.<br />

Die geodätischen Berufe in Europa sind vielfältig<br />

und wir tun gut daran, diese Vielfalt zu fördern.<br />

Sie sind unterschiedlich tief in der Wirtschaft und<br />

im Staat verankert.<br />

Ich bewundere die italienischen Geometri, die<br />

Häuser bis zu drei Geschossen bauen dürfen, ich<br />

bewundere die Géomètres Experts, die in diesem<br />

Jahr einen Kongress über die Verwertung öffentlichen<br />

Grundeigentums in Lille abhalten, wo drei<br />

Minister in Person ihre Reden halten. Unser Bemühen<br />

muss es sein, die Verwurzelung in der nationalen<br />

Gesellschaft zu fördern und gleichzeitig<br />

den europäischen Freiheiten zum Durchbruch zu<br />

verhelfen.<br />

Deshalb haben wir den MARKET REPORT gemacht,<br />

über dessen Verbreitung wir uns sehr<br />

freuen. Der MULTILATERALE AKKORD der GEO-<br />

METER EUROPAS wird in ganz Europa diskutiert.<br />

Er lässt Raum für alle Spielarten unseres Berufes.<br />

Er vereint aber auch alle in der Erkenntnis, dass<br />

man eine hohe Qualifikation braucht, wenn man<br />

große Verantwortung aufgeladen bekommen will.<br />

WIR WERDEN DIE EUROPÄISCHE PAUSE<br />

NUTZEN, UM UNS IN BRÜSSEL ZU FINDEN <strong>UND</strong><br />

DIE WICHTIGSTEN LINIEN DER BERUFSPOLITIK<br />

FESTZULEGEN.<br />

Dr. Otmar Schuster<br />

Präsident der GEOMETER EUROPAS<br />

Löhberg 78 • 45468 Mülheim an der Ruhr<br />

321<br />

INTERNATIONAL<br />

2


322<br />

2<br />

SOLL <strong>UND</strong> HABEN<br />

– EINE ZWISCHENBILANZ –<br />

DER BDVI-KONGRESS 2004<br />

VOM 4. BIS 5. JUNI IN MAGDEBURG<br />

Der diesjährige BDVI-Kongress mit seinem Motto »SEIN <strong>UND</strong> HABEN« wird sich vor allem mit<br />

dem Status quo und der zukünftigen Entwicklung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

auseinander setzen, innerhalb deren die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure<br />

tätig sind. In diesem Kontext steht auch der Festvortrag von Prof. Dr. Martin Henssler,<br />

geschäftsführender Direktor des<br />

Institutes für Arbeits- und Wirtschaftsrecht<br />

und Direktor des<br />

Europäischen Dokumentations- SEHR GEEHRTE DAMEN <strong>UND</strong> HERREN,<br />

zentrums für Anwalts- und Notarrecht,<br />

zum Thema »ÖBVI <strong>UND</strong> LIEBE KOLLEGINNEN <strong>UND</strong> KOLLEGEN,<br />

ART. 45 EG-VERTRAG«. Grußworte<br />

werden sprechen:<br />

ÖbVI Dipl.-Ing. Claudio Ziegler<br />

Vorsitzender der BDVI-Landesgruppe<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Klaus Jürgen Jeziorsky<br />

Innenminister Sachsen-Anhalt<br />

Dr. Horst Rehberger<br />

Wirtschaftsminister<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Prof. Dr.-Ing. Klaus Kummer<br />

Stellv. AdV-Vorsitzender<br />

und Leiter des Landesamtes Vermessung<br />

und Geoinformation<br />

Sachsen-Anhalt<br />

KONGRESS<br />

ZU UNSEREM JAHRESKONGRESS 2004 MÖCHTE ICH SIE<br />

GANZ HERZLICH EINLADEN. IN DIESEM JAHR HABEN<br />

WIR UNS FÜR DIE LANDESHAUPTSTADT SACHSEN-<br />

ANHALTS ENTSCHIEDEN <strong>UND</strong> MÖCHTEN SIE BEI<br />

HOFFENTLICH ZAHLREICHER TEILNAHME IM SCHÖNEN<br />

MAGDEBURG BEGRÜSSEN. DAS UMFANGREICHE<br />

PROGRAMM VERSPRICHT FACHLICH INTERESSANTE<br />

GESPRÄCHE <strong>UND</strong> PERSÖNLICH ERFRISCHENDEN<br />

MEINUNGSAUSTAUSCH.<br />

VOLKMAR TEETZMANN, PRÄSIDENT DES BDVI<br />

323<br />

2


KONGRESS<br />

TEGoVA – The European Group of Valuers' Associations<br />

DIE EUROPÄISCHE IMMOBILIENWERTERMITTLUNG<br />

AUF DEM WEG NACH BRÜSSEL!<br />

324<br />

2<br />

CHRISTOPH PÖTINGER, BRANDENBURG<br />

VERLAGERUNG DER TEGoVA-GESCHÄFTSSTELLE NACH BRÜSSEL<br />

Seit Februar 2004; Aufgabe der Geschäftsstelle in London;<br />

als bewusster und notwendiger Weg zur Europäisierung;<br />

im letzten Meeting in Genua wurde der weitere Verbleib in Brüssel von der Generalversammlung<br />

entschieden<br />

NEUES PRODUKT VON TEGoVA: EVS 2003 - DAS SO GENANNTE »BLUE BOOK«<br />

Die Resonanz der Mitgliederverbände auf die EVS 2003 ist ausdrücklich erwünscht;<br />

somit gilt auch für den BDVI, sich zu positionieren - in fachlicher und in berufspolitischer Hinsicht;<br />

konstruktive Kritik und Vorschläge an TEGoVA sind erforderlich, um nicht nur die EVS, sondern die<br />

»Sache TEGoVA« positiv voranzubringen.<br />

(Der BDVI sieht die Notwendigkeit, gemeinsam mit dem DVW die geodätischen Interessen in der<br />

europäischen Immobilienwertermittlung zu wahren.)<br />

AKTUELLES PROJEKT VON TEGOVA: EUROPÄISCHE VEREINHEITLICHUNG<br />

DER DEFINITION FÜR MIETFLÄCHEN (RENTABLE AREAS)<br />

Diese Ausarbeitung ist für Wohnobjekte (residentials) wie auch für gewerbliche Objekte<br />

(commercials: office, retail, industrial) anvisiert.<br />

Zum Kurzvortrag von Christoph Pötinger<br />

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur • Gödenstraße 11• 14776 Brandenburg an der Havel<br />

325<br />

2


326<br />

2<br />

EINFACH MACHEN ...<br />

DIE NEUE KOSTENORDNUNGSSTATISTIK<br />

DER BDVI-LANDESGRUPPE NIEDERSACHSEN<br />

WOLFGANG MÖLLER, WOLFENBÜTTEL<br />

FÜR DEN BDVI-LANDESVERBAND NIEDERSACHSEN ERGAB SICH DIE SITUATION, EINE<br />

NEUE KOSTENORDNUNG MIT GR<strong>UND</strong>LEGEND VERÄNDERTEN ABRECHNUNGSKRITE-<br />

RIEN ERHALTEN ZU HABEN. WÄHREND DIE KATASTERVERWALTUNG DURCH DAS PRO-<br />

GRAMM »KOLEIKAT« WEITREICHENDE DATEN ZUR AUSWERTUNG ZUR VERFÜGUNG<br />

HATTE, MANGELTE ES DER GEBÜHRENKOMMISSION AN VERGLEICHBAREN DATEN AUS<br />

DEN BÜROS DER KOLLEGEN. UM KÜNFTIG MIT REPRÄSENTATIVEN, FLÄCHENDECKEN-<br />

DEN DATEN ARBEITEN ZU KÖNNEN, WURDE EIN ERFASSUNGS- <strong>UND</strong> AUSWERTUNGS-<br />

PROGRAMM FÜR KOSTENORDNUNGSRELEVANTE ABRECHNUNGSMERKMALE KON-<br />

ZIPIERT, DAS ES DEN ÖBVI ERMÖGLICHT, AUF EINFACHE WEISE DATEN ZU ERFASSEN.<br />

DER PROGRAMMKOMMISSION STEHEN VERGLEICHE ZWISCHEN ALTER <strong>UND</strong> NEUER<br />

KOSTENORDNUNG, REINER ZEITABRECHNUNG ODER FREI ZU KONFEKTIONIERENDEN<br />

BDVI-KOSTENORDNUNGSVORSCHLÄGEN ZUR VERFÜGUNG. DIE ERARBEITETEN<br />

STRUKTUREN SIND AUF ANDERE B<strong>UND</strong>ESLÄNDER ÜBERTRAGBAR.<br />

327<br />

2<br />

KONGRESS


KONGRESS<br />

NEUE KOSTENORDNUNG<br />

IN NIEDERSACHSEN<br />

Die neue Kostenordnung in Niedersachsen<br />

seit 1. Januar 2004 beinhaltet:<br />

ausschließlich Zeitabrechnung im<br />

Außendienst<br />

Abrechnung nach Anzahl von Grenzpunkten<br />

Wegfall von Gebührentatbeständen Fläche<br />

und Wert<br />

Verfolgte Ziele des Ministerium des Innern:<br />

Mehr Einzelfallgerechtigkeit …<br />

führt in Teilen zur Abkehr vom Äquivalenz-<br />

prinzip.<br />

Zeitabrechnung ist innovationsfeindlich …<br />

und damit bürgerfeindlich.<br />

328<br />

2<br />

ENTWICKLUNG IN<br />

NIEDERSACHSEN<br />

Nachberechnungen des BDVI für das Jahr 2003<br />

ergaben:<br />

Kleine Messungen werden teurer<br />

(und fallen damit künftig weg).<br />

Große Messungen werden deutlich billiger<br />

(die Möglichkeiten auszugleichen entfallen).<br />

In der Beratungsphase mit dem MI fehlten der<br />

Gebührenkommission repräsentative Zahlen aus den Büros.<br />

Dem MI dagegen stand das Auswertungsprogramm<br />

»Koleikat« zur Verfügung, mit dem die neue Struktur als<br />

kostenneutral dargestellt wurde.<br />

Für den BDVI ergaben sich aus dieser Situation<br />

heraus folgende Aufgabenstellungen:<br />

Sammeln verlässlicher, repräsentativer Daten<br />

aller Büros auf einfache Weise<br />

Vergleich der Kostenordnungen alt und neu<br />

Vergleich mit reiner Zeitabrechnung<br />

Möglichkeit, eigene Kostenordnungs-<br />

vorschläge zu entwickeln<br />

Zusammenarbeit mit HHK Datentechnik und GeoBüro<br />

Programm: Kostenordnungsstatistik Niedersachsen<br />

SOFTWARE-ENTWICKLUNG<br />

IN NIEDERSACHSEN<br />

Das Gesamtsystem besteht aus 4 Teilen:<br />

Schnittstelle in GeoBüro zur Datenerfassung<br />

Datenerfassung<br />

Serverkomponente zur Datensammlung<br />

Datenauswertung<br />

• global für landesweite Daten<br />

• lokal für jedes Büro<br />

Zum Kurzvortrag von<br />

Dipl.-Ing. Wolfgang Möller<br />

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />

Beratender Ingenieur BDB<br />

HPM Vermessung<br />

Dietrich-Bonhoeffer-Straße 8<br />

38300 Wolfenbüttel<br />

Telefon 05331/99 6-0<br />

Fax 05331/99 6-299<br />

E-mail: Moeller@HPM-Vermessung.de<br />

www.HPM-Vermessung.de<br />

Fazit:<br />

329<br />

2<br />

KONGRESS<br />

KOSTENORDNUNGSSTATISTIK<br />

NIEDERSACHSEN<br />

In den Excel-Dateien können beliebige Aus-<br />

wertungen erfolgen, z. B. nach<br />

einzelnen Abrechnungsarten und zusätzlich nach<br />

Bürogröße und<br />

räumlicher Lage<br />

Jedes Büro kann Auswertung über eigene Daten<br />

fahren, wenn monatlich die Daten an HHK abgegeben<br />

wurden!!!<br />

Prüfbar, da Stunden exakt so in die Statistik gehen,<br />

wie sie in die Rechnung übertragen werden.<br />

Mit dem Statistikmodul hat die Gebührenkommission die<br />

Chance, flächendeckende Daten aller (vieler) Büros zu erhalten.<br />

Variable Auswertungen und eigene Kostenord-<br />

nungsvorschläge sind möglich.<br />

gehalten.<br />

Hinweis:<br />

Der Aufwand für die Büros wird so gering wie möglich<br />

BDVI-Niedersachsen hat mit HHK die Grundlagen für ein Modul<br />

geschaffen, das auch auf Kostenordnungen anderer Länder<br />

adaptierbar ist.


330<br />

2<br />

BILANZBEWERTUNGEN<br />

FÜR DAS NEUE KOMMUNALE<br />

FINANZMANAGEMENT:<br />

EINE AUFGABE FÜR GEODÄTEN?<br />

DER WEG<br />

Das seit langer Zeit in den Gemeinden verwendete<br />

kamerale Haushaltswesen genügt heute<br />

nicht mehr allen Anforderungen und soll daher<br />

reformiert werden. Zu diesem Zweck sollen Elemente<br />

des kaufmännischen Rechnungswesens in<br />

das Recht der öffentlichen Haushalte eingeführt<br />

werden.<br />

Hierbei konkurrieren zwei Ansätze miteinander:<br />

die »erweiterte Kameralistik« und die »Doppik«.<br />

Letzteres meint die Anwendung eines an kommunale<br />

Belange angepassten kaufmännischen Rechnungswesens<br />

mit doppelter Buchführung.<br />

Die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren hat<br />

in ihrer Sitzung vom 21. November 2003 in Jena den Bericht<br />

eines Arbeitskreises über die Reform des Gemeindehaushaltsrechts<br />

zustimmend zur Kenntnis genommen und empfohlen,<br />

diesen als Grundlage zur Umsetzung in den Ländern zu verwenden.<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen plant die Einführung der<br />

Doppik und ist auf dem Weg dorthin weit vorangekommen.<br />

Innenminister Behrens hat angekündigt, im Jahre 2004 das erforderliche<br />

Gesetzgebungsverfahren abschließen zu wollen, so<br />

dass ab 2005 doppische Haushalte aufgestellt werden können.<br />

Nach einer Übergangsfrist bis ca. 2008 werden doppische Haushalte<br />

obligatorisch sein.<br />

331<br />

2<br />

KONGRESS<br />

JÜRGEN STÖRY, RATINGEN<br />

DIE B<strong>UND</strong>ESLÄNDER BEABSICHTIGEN EINE REFORM DES GEMEINDEHAUSHALTSRECHTS, DIE<br />

ZU GR<strong>UND</strong>LEGENDEN ÄNDERUNGEN IM HAUSHALTSWESEN DER GEMEINDEN FÜHREN WIRD.<br />

IN DER FOLGE WIRD SICH FÜR DIE GEMEINDEN DIE NOTWENDIGKEIT ZUR ERFASSUNG <strong>UND</strong><br />

BEWERTUNG IHRES VERMÖGENS, INSBESONDERE DES IMMOBILIENVERMÖGENS, ERGEBEN.<br />

WELCHE LEISTUNGEN KANN DER BERUFSSTAND HIERZU BEITRAGEN?


KONGRESS<br />

332<br />

Im Jahre 2000 wurde ein Neues Kommunales Finanzmanagement<br />

(NKF) konzipiert und bis zum<br />

Juni 2003 von einigen Modellkommunen unterschiedlicher<br />

Größe erprobt. Ein Abschlussbericht<br />

über das Modellprojekt liegt vor |2|.<br />

Mittlerweile wurde auch ein entsprechender<br />

Gesetzentwurf veröffentlicht |5|.<br />

DAS ZIEL<br />

Die Kameralistik ist derzeit stark auf die Betrachtung<br />

der Zahlungsströme (Einnahmen und Ausgaben)<br />

ausgerichtet. Sie bildet daher die Liquidität<br />

sehr gut ab, nicht jedoch den Ressourcenverbrauch<br />

(z. B. die Abschreibung von Wirtschaftsgütern),<br />

der in einer Gewinn- und Verlustrechnung<br />

zum Ausdruck käme.<br />

Auch führt die Kameralistik gewissermaßen ein<br />

Inseldasein. Während sich Handel und Industrie<br />

nach den Bestimmungen des HGB in einem etablierten<br />

rechtlichen Rahmen bewegen und die<br />

doppelte Buchführung verwenden, kommt in den<br />

Gemeinden mit der Kameralistik ein separates<br />

Rechnungswesen zur Anwendung.<br />

DAS NKF VERFOLGT DAHER INSBESON-<br />

DERE FOLGENDE ZIELE:<br />

1. Darstellung des kommunalen Vermögens<br />

Das derzeitige kamerale Rechnungswesen gibt<br />

keinen Überblick über das kommunale Vermögen.<br />

Insbesondere das Immobilienvermögen, das den<br />

größten Teil des gemeindlichen Vermögens ausmacht,<br />

ist nicht im Sinne einer Bilanz erfasst und<br />

bewertet.<br />

2. Darstellung des Ressourcenverbrauchs<br />

und -aufkommens<br />

Das kamerale Rechnungswesen bildet in Einnahmen<br />

und Ausgaben die Zahlungsströme ab, gibt<br />

jedoch keine Auskunft über Ressourcenverbrauch,<br />

der nicht direkt mit der Zahlung zusammenhängt.<br />

Errichtet eine Gemeinde beispielsweise ein Gebäude<br />

im Wert von 1 Mio. Euro und mit einer<br />

Lebensdauer von 50 Jahren, so stellt ein kameraler<br />

Haushalt zwar die Zahlung, nicht jedoch den Res-<br />

2<br />

sourcenverbrauch durch Abschreibung während der Lebensdauer<br />

dar.<br />

Insofern wird nicht dargestellt, ob dem Ressourcenverbrauch<br />

(Aufwand) in der gleichen Periode ein entsprechender Ertrag<br />

gegenübersteht.<br />

Dies berührt die intergenerative Gerechtigkeit.<br />

3. Einheitliches Rechnungswesen<br />

im »Konzern Kommune«<br />

Viele Gemeinden haben Teile ihres Vermögens in Betriebe ausgegliedert,<br />

die aufgrund ihrer Gesellschaftsform zur Erstellung<br />

einer handelsrechtlichen Bilanz verpflichtet sind. Somit existieren<br />

derzeit in einem »Konzern Kommune« gleichzeitig ein<br />

kamerales und ein kaufmännisches Rechnungswesen.<br />

4. Neue Definition des Haushaltsausgleichs<br />

Da das NKF-konforme Rechnungswesen andere Steuerungsgrößen<br />

liefert, ist auch eine neue Definition des Haushaltsausgleichs<br />

erforderlich. Vereinfacht dargestellt wird der Haushalt<br />

künftig als ausgeglichen gelten, wenn der Ressourcenverbrauch<br />

(Aufwand) nicht höher ist als das Ressourcenaufkommen (Ertrag)<br />

und zugleich das Eigenkapital nicht in unzulässiger Weise<br />

aufgebraucht wird.<br />

DIE AUFGABE<br />

Das neue Rechnungswesen setzt zwingend eine Erfassung und<br />

Bewertung des vorhandenen Vermögens voraus.<br />

Beides wird zur Erstellung einer Bilanz benötigt, deren Aufstellung<br />

künftig für die Gemeinden obligatorisch sein wird, und<br />

zur Berechnung der Abschreibungen, die in die Gewinn- und<br />

Verlustrechnung eingehen werden.<br />

Zunächst ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, die in den Folgejahren<br />

lediglich noch fortgeführt wird.<br />

Insofern finden sich die Gemeinden heute in der gleichen Situation<br />

wie ein Kaufmann zu Beginn seines Gewerbes: Es ist<br />

durch eine gründliche Inventur das vorhandene Vermögen zu<br />

ermitteln und anschließend zu bewerten.<br />

Besonders bedeutsam sind in der Bilanzierung die Immobilien,<br />

da sie den größten Teil des kommunalen Vermögens ausmachen.<br />

So weist z. B. die nordrhein-westfälische Gemeinde Hiddenhausen<br />

in der Bilanz zum 01. Januar 2003 rund 43,6 Mio. Euro<br />

an Immobilienvermögen und 57,8 Mio. Euro an Infrastrukturvermögen<br />

aus. Dies sind rd. 80 % der Bilanzsumme.<br />

[www.hiddenhausen.de/NKF/PDF/EB.pdf].<br />

Zwar sind die Gemeinden auch bisher schon durch die Gemeindeordnung<br />

verpflichtet, ihr Immobilienvermögen nachzuweisen,<br />

jedoch geschah dies in der Regel in einer Weise, die<br />

zur Aufstellung einer Bilanz nicht geeignet ist.<br />

Auch sind die Verzeichnisse oft unvollständig, da ihre Führung<br />

bisher keine Prioriät genoss.<br />

Die Bilanzierung des Vermögens stellt für nicht wenige Gemeinden<br />

ein logistisches Problem dar.<br />

Man kann davon ausgehen, dass eine mittelgroße urban geprägte<br />

Gemeinde Eigentümerin von rund 10 % des Gemeindegebietes<br />

und tausender von Flurstücken ist.<br />

Liegenschaftsinformationssysteme oder geographische Informationssysteme<br />

sind insbesondere bei kleineren Gemeinden oft<br />

nicht vorhanden. Die auszuwertenden Quellen sind heterogen:<br />

ALB, Flurkarte, Bebauungspläne, Grundbuchauszüge und Bauakten.<br />

Infolge der bekannten Finanznöte sind Städte und Gemeinden<br />

personell ausgezehrt. Und gerade Gemeinden ohne eigenen<br />

Gutachterausschuss haben die für die Bewertung erforderliche<br />

Fachkompetenz nicht im Hause.<br />

Welchen Beitrag können also Geodäten aus dem Freien Beruf<br />

und den Verwaltungen leisten, um die Gesamtaufgabe der Erfassung<br />

und Bewertung des Immobilienvermögens zeitnah zu<br />

bewältigen?<br />

Zur Erfassung ist zunächst ein digitaler Gesamtauszug aus dem<br />

ALB nach der Verschlüsselung der tatsächlichen Nutzung auszuwerten.<br />

Pauschal zu bewertende Flächen, wie z. B. Wälder oder Äcker,<br />

können ausgesondert werden.<br />

Einzeln zu bewertende Immobilien sind entsprechend der Anforderungen<br />

der in der Aufstellung befindlichen Rechtsnormen<br />

zu bewerten. Dabei sind Sondervorschriften des NKF-Einführungsgesetzes<br />

und der zu ändernden Gemeindehaushaltsverordnung<br />

sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

der Gemeinden zu beachten, denn diese weichen teilweise von<br />

den Anforderungen an die Verkehrswertermittlung ab.<br />

In der Regel werden jedoch Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren<br />

auf der Basis der NHK2000 in Form einer standardisierten<br />

Wertermittlung zur Anwendung gelangen.<br />

Die Aufgabe stellt sich also als Ermittlung und<br />

Haltung von Daten sowie Beurteilung von rechtlichen,<br />

technischen und baulichen Gegebenheiten<br />

dar und erfordert umfassende Kenntnisse des<br />

Liegenschaftsrechts und der Grundstückswertermittlung.<br />

AUSBLICK<br />

Die hier vorgestellte Aufgabe der Immobilienerfassung<br />

und -bewertung ist nur ein kleines Rädchen<br />

im großen Getriebe der Einführung eines<br />

neuen Rechnungswesens bei den Kommunen.<br />

Durch dieses wird ein grundsätzlich neues Steuerungsmodell<br />

implementiert.<br />

Gleichwohl ist die an die Bilanzbewertung geknüpfte<br />

Verantwortung nicht gering, denn sie<br />

berührt auf dem Wege über Abschreibungen und<br />

Eigenkapital direkt die Frage des Haushaltsausgleichs<br />

und somit der Handlungsfähigkeit der<br />

Kommunen.<br />

In diesem Zusammenhang sei an die Unannehmlichkeiten<br />

erinnert, die eine falsche Bewertung der<br />

Telekomimmobilien nach sich zog.<br />

Jürgen Störy<br />

Abteilungsleiter Vermessung<br />

Vorsitzender des Gutachterausschusses<br />

Stadt Ratingen<br />

Amt für Stadtplanung, Vermessung und<br />

Bauordnung<br />

juergen.stoery@ratingen.de<br />

|1| Neues Kommunales Finanzmanagement: Betriebswirtschaftliche<br />

Grundlagen für das doppische Haushaltsrecht,<br />

Haufe Verlag, ISBN 3-448-05767-3<br />

|2| Neues Kommunales Finanzmanagement: Abschlussbericht<br />

des Modellprojekts, Haufe Verlag, ISBN<br />

3-448-05768-1<br />

|3| http://www.im.nrw.de/bue/1.htm<br />

|4| http://www.neues-kommunales-finanzmanagement.de/<br />

|5| http://www.im.nrw.de/bue/264.htm<br />

|6| Hans-Theo Kühbach: Bewertung von Sachanlagen<br />

zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements,<br />

in: Nachrichten aus dem öffentlichen Vermessungsdienst<br />

Nordrhein-Westfalen, Heft 1/2003<br />

333<br />

2<br />

KONGRESS


TECHNIK<br />

Der Satellitenpositionierungs-<br />

dienst SAPOS®<br />

– Wirtschaftlicher Nutzen<br />

von GPS für ÖbVI<br />

SAPOS® FÜR ALLE! DIE TECHNISCHE ENTWICKLUNG MACHT AUCH VOR DER VER-<br />

MESSUNG NICHT HALT. SO HAT IN DEN VERGANGENEN JAHREN GPS <strong>UND</strong> (DARAUF<br />

FOLGEND) SAPOS® EINZUG IN DAS <strong>VERMESSUNGS</strong>WESEN GEHALTEN. DIE VORTEILE<br />

<strong>UND</strong> MÖGLICHKEITEN SOWIE DIE DARAUS RESULTIERENDEN WIRTSCHAFTLICHEN<br />

EFFEKTE DIESER TECHNIK WERDEN IN ZWEI BEITRÄGEN VORGESTELLT.<br />

VIEL WESENTLICHER ALS DER UMGANG MIT DER NEUEN TECHNIK IST JEDOCH DIE<br />

KONKRETE UMSETZUNG EINES NEUEN DENKENS. SO IST ES BEI DEM AUFBAU VON<br />

SAPOS® GELUNGEN, DIE FÖDERALEN GRENZEN ZU ÜBERSPRINGEN <strong>UND</strong> B<strong>UND</strong>ES-<br />

EINHEITLICHE STANDARDS ZU DEFINIEREN. DAMIT IST DAS PRODUKT SO ATTRAK-<br />

TIV, DASS SICH AUCH DIE WIRTSCHAFT DAFÜR INTERESSIERT – <strong>UND</strong> SOGAR MIT<br />

DEN ZUSTÄNDIGEN STELLEN KOOPERIERT.<br />

DIE GEODÄTEN MÜSSEN SICH ALSO GAR NICHT (WIE SO OFT AN ANDERER STELLE!)<br />

HINTERM OFEN VERSTECKEN <strong>UND</strong> WARTEN, BIS SICH ANDERE AUF DEM TERRAIN<br />

TUMMELN!<br />

DIESES BEISPIEL ZEIGT, DASS NUR DAS AUSEINANDERSETZEN MIT NEUEN TECH-<br />

NIKEN <strong>UND</strong> IDEEN ZUM ERFOLG FÜHREN KANN.<br />

KNUT SEIBT, BERLIN<br />

334<br />

2<br />

Bei vielen ÖbVI wird GPS noch gar nicht oder sehr selten<br />

eingesetzt. Dies hängt teilweise mit Bedenken<br />

gegenüber der Technik zusammen. Außendienstmitarbeiter<br />

setzen lieber weiter Bewährtes ein, da GPS ungewohnt<br />

und wenig greifbar ist. Vielfach wird aber auch der<br />

wirtschaftliche Nutzen nicht gesehen. Das klassische Festpunktfeld<br />

ist in vielen Gebieten derart dicht, dass ein Anschluss<br />

an die vorhandenen Punkte schnell und einfach<br />

möglich ist. In dicht und hoch bebauten urbanen Gebieten<br />

und im Wald stößt GPS auch an seine Grenzen. Für viele<br />

Büros ist es in dem derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld<br />

schwierig, die notwendigen Investitionen zu tätigen.<br />

Andererseits ist das GPS für immer mehr Anwender zu einem<br />

Instrument der täglichen Arbeit geworden. In vielen Bereichen<br />

ist der Einsatz dieser Technologie heute nicht mehr<br />

wegzudenken, andere Aufgabenfelder sind neu entstanden.<br />

Was ist SAPOS®?<br />

SAPOS® ist als aktives Festpunktfeld geplant und realisiert<br />

worden. Grundlage ist ein flächendeckendes Netz von GPS-<br />

Referenzstationen. Diese Referenzstationen sammeln die Daten<br />

der sich in gut 20.000 km Höhe bewegenden Satelliten<br />

und leiten sie an Länderzentralen weiter bzw. generieren für<br />

Nutzer geeignete SAPOS®-Daten. In Deutschland wurden mehr<br />

als 250 SAPOS®-Referenzstationen eingerichtet. Damit haben<br />

die Vermessungsverwaltungen der Länder bereits vor Jahren<br />

den Schritt in die moderne Zeit gewagt.<br />

Nutzen von SAPOS®<br />

SAPOS® erhöht als aktives und unabhängiges Festpunktfeld<br />

die Flexibilität bei Messungen erheblich. Nutzer können sofort<br />

loslegen und im amtlichen Koordinatensystem messen;<br />

vielfach braucht man keine Unterlagen über Anschlusspunkte<br />

im Messgebiet zu beschaffen. Das aufwändige und somit<br />

teure Suchen von Anschlusspunkten – in einer »Wildschweingegend«<br />

braucht man hierfür oftmals Stunden – kann<br />

entfallen. Sichtverbindungen zu den Anschlusspunkten sind<br />

nicht notwendig. In Gebieten mit wenigen Anschlusspunkten<br />

sind Zeitersparnisse von 20 Prozent, unter extremen Bedingungen<br />

durchaus mehr, realistisch.<br />

Die Zentrale Stelle SAPOS®<br />

335<br />

2<br />

TECHNIK<br />

Für länderübergreifend tätige Nutzer wurde im Herbst 2003 die Zentrale<br />

Stelle SAPOS® als zentraler Ansprechpartner beim Landesbetrieb<br />

Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen<br />

(LGN) eingerichtet.<br />

Sie ist autorisierter Ansprech- und Verhandlungspartner für alle<br />

deutschlandweiten Kunden und kann Verträge im Namen der beteiligten<br />

Länder abschließen. Zurzeit gehören elf Länder der Betreibergemeinschaft<br />

an, die Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein wollen bis Anfang 2005<br />

beitreten.<br />

Durch dieses Konstrukt werden die sich aus dem föderalen Aufbau<br />

des deutschen Vermessungswesens ergebenden Schwierigkeiten für<br />

einen deutschlandweit einheitlichen Dienst soweit möglich aufgefangen.<br />

Im Rahmen einer Private Public Partnership mit der AdV nutzt auch<br />

die Ruhrgas AG Daten von SAPOS®-Referenzstationen für den eigenen<br />

Satellitenpositionierungsdienst Ascos.<br />

ascos bietet Angebote für Kunden, die neben der Bereitstellung von<br />

Korrekturdaten erweiterte Dienstleistungen benötigen. So wurden<br />

doppelte Investitionen vermieden – davon profitieren beide Partner<br />

sowie die Kunden: Ein Beispiel für funktionierende öffentlich-private<br />

Kompetenzpartnerschaft.


Hüthum<br />

Kadenkirchen<br />

Titz (BKG)<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Saarland<br />

Krummhörn<br />

Epe<br />

Essen<br />

Radevormwald<br />

Porz<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Helgoland (BKG)<br />

Osnabrück<br />

Olpe<br />

Bremen<br />

Niedersachsen<br />

Steinbrink<br />

Ummeln<br />

Rötgen Mechernich<br />

Herborn<br />

Daleiden<br />

Saarburg<br />

TECHNIK<br />

SAPOS®-<br />

Referenzstationen<br />

Borkum<br />

Auderath<br />

Völklingen<br />

Norderney<br />

Kirn<br />

Leer<br />

Carolinensiel<br />

Esterwegen<br />

Meppen<br />

Hamm<br />

Scheidt<br />

Hermesbergerhof<br />

Hügelheim (BKG)<br />

Oldenburg<br />

Damme<br />

Arnsberg<br />

Winterberg<br />

Wiesbaden<br />

Niederursel<br />

Großseelheim<br />

Gernsheim<br />

Hessen<br />

Sandhausen<br />

Karlsruhe (BKG)<br />

Iffezheim<br />

Offenburg<br />

Cuxhafen<br />

Niebüll<br />

Heide<br />

Bremerhaven<br />

Bremen<br />

Lichtenau<br />

Freudenstadt<br />

Gnarrenburg<br />

Flensburg<br />

Schleswig<br />

Baden-Württemberg<br />

Schleswig-Holstein<br />

Hameln<br />

Itzehoe<br />

Stade<br />

Buchholz<br />

Schenklengsfeld<br />

Sannerz<br />

Soltau<br />

Hannover<br />

Kiel<br />

Bungsberg<br />

Bad Segenberg<br />

HH-Nord<br />

Nienburg Celle<br />

Holzminden<br />

Löhlbach<br />

Schotten<br />

Kassel<br />

Aschaffenburg<br />

Hildesheim<br />

Lohr a. Main<br />

Heilbronn<br />

Stuttgart<br />

Tübingen<br />

Lübeck<br />

Talkau<br />

Hamburg<br />

Lüneburg<br />

Hankensbüttel<br />

Clausthal<br />

Göttingen<br />

Eschewege<br />

Tauberbischofsheim<br />

Schwabisch-Hall<br />

Geislingen<br />

Villingen-Schwenningen<br />

Freiburg<br />

Sigmaringen Biberach<br />

Lindau<br />

Braunschweig<br />

Gotha<br />

Meiningen<br />

Schweinfurt<br />

Kitzingen<br />

Burg a. F.<br />

Thüringen<br />

Ansbach<br />

Nördlingen<br />

Günzburg<br />

Mindelheim<br />

Wertach<br />

Dannenberg<br />

Warnemünde (BKG)<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Halberstadt<br />

Sondershausen<br />

Ilmenau<br />

Bamberg<br />

Sonneberg<br />

Erlangen<br />

Augsburg<br />

Weilheim<br />

Poel<br />

Schwerin<br />

Klötze<br />

Kulmbach<br />

Neumarkt<br />

Eichstätt<br />

Garmisch<br />

Straßfurt<br />

Sangerhausen<br />

Jena<br />

Auerbach<br />

Pfaffenhofen<br />

München<br />

Parchim<br />

Halle<br />

Schleiz<br />

Bayern<br />

Leipzig (BKG)<br />

Schnaitsee<br />

Torgau<br />

Sachsen<br />

Wettzell (BKG)<br />

Berlin<br />

Oschatz<br />

Brandenburg<br />

Thiendorf<br />

Dresden<br />

Waldheim<br />

Dresden (BKG)<br />

Altenburg<br />

Großhartmannsdorf<br />

Chemnitz<br />

Zwickau<br />

Plauen<br />

Mitterteich<br />

Schwandorf<br />

Ihrlerstein<br />

Bad Tölz<br />

Landshut<br />

Rosenheim<br />

Barth<br />

Güstrow Dargun<br />

Perleberg<br />

Stendal<br />

Haldensleben<br />

Loburg<br />

Kyritz<br />

Straubing<br />

Waren<br />

Brandenburg<br />

Wittenberg<br />

Schönsee<br />

Deggendorf<br />

Pfarrkirchen<br />

Freilassing<br />

Bergen<br />

Greifswald<br />

Altentreptow<br />

Gransee<br />

Oranienburg<br />

Potsdam<br />

Prenzlau<br />

Eberswalde<br />

Luckenwalde<br />

Herzberg<br />

Hoyerswerda<br />

Elstra<br />

Referenzstation<br />

GPS + GLONASS<br />

Referenzstation GPS<br />

Referenzstation GPS<br />

in Vorbereitung<br />

Stand: Oktober 2003<br />

Finsterau<br />

Passau<br />

Ahlbeck<br />

Schwedt<br />

Strausberg<br />

Storkow<br />

Finsterwalde<br />

Frankfurt<br />

Cottbus<br />

Rothenburg<br />

Löbau<br />

Hinterhermsdorf<br />

Bei vielen Anwendungen, wie z. B. Bestandsaufnahmen, ist der<br />

Einmanntrupp möglich. Gelingt dies, ermöglicht der Einsatz<br />

der Technik Personalkostenreduzierungen in erheblichem Umfang;<br />

Messungen können zu konkurrenzfähigen Kosten durchgeführt<br />

werden.<br />

Im Gegensatz zu dem bisher vielfach verwendeten autonomen<br />

GPS-Messverfahren ist es bei der Nutzung von SAPOS® nicht<br />

notwendig, eine eigene GPS-Basisstation zu beschaffen und zu<br />

betreiben. Damit entfallen auch die sonst notwendigen Rüstzeiten.<br />

Bereitstehende Dienste, notwendige Ausrüstungen<br />

und deren Anwendungsfelder<br />

SAPOS® bietet zwei Echtzeit- und zwei Postprocessing-Servicebereiche<br />

mit unterschiedlichen Eigenschaften und<br />

Genauigkeiten:<br />

HEPS – Hochpräziser<br />

Echtzeit-Positionierungs-Service<br />

Mit dem vernetzten HEPS wird eine Lagegenauigkeit von<br />

1 bis 2 Zentimetern in Echtzeit realisiert. Neben einem<br />

hochwertigen GPS-Empfänger – alle heutzutage angebotenen<br />

geodätischen GPS-Empfänger können SAPOS®-<br />

Daten verarbeiten – benötigen Nutzer nur noch ein Mobiltelefon<br />

für die Übertragung der HEPS-Daten.<br />

Dieses wird über ein Kabel oder per BlueTooth mit dem<br />

GPS-Empfänger verbunden. Über einen Programmpunkt<br />

in der Controller-Software wird ein Anruf in der SAPOS®-<br />

Länderzentrale initiiert. Somit stehen innerhalb von<br />

Sekunden Korrekturdaten zur Verfügung.<br />

HEPS wird bei Liegenschaftsvermessungen, Bau- und Ingenieurvermessungen,<br />

Datenerhebung für Leitungsdokumentationen,<br />

hydrographische Vermessungen und für andere<br />

Zwecke verwendet. Die Ergebnisse liegen direkt im<br />

Felde vor und können z. B. im GIS sofort weiterverarbeitet<br />

werden.<br />

EPS – Echtzeit-Positionierungs-Service<br />

EPS bietet Echtzeit-Positionierung mit 0,5 bis 3 Metern<br />

Genauigkeit. Die Code-Korrekturen werden über verschiedene<br />

Medien abgegeben. Diese Daten können mit (fast)<br />

jedem GPS-Empfänger genutzt werden. Zusätzlich ist ein<br />

Empfangsgerät für die Korrekturdaten notwendig.<br />

EPS ist für alle Navigationsaufgaben geeignet und kann<br />

auch für einfache Messaufgaben verwendet werden. Auch<br />

hier liegen die Ergebnisse direkt im Felde vor und können<br />

über einen digitalen Datenfluss in anderen Systemen weiterverarbeitet<br />

werden.<br />

GPPS/GHPS – Geodätischer Präziser/Hochpräziser<br />

Positionierungs-Service<br />

Für höchste Genauigkeitsansprüche ist im Anschluss an<br />

die Messung eine Auswertung notwendig. Mit GPPS und<br />

GHPS stehen zwei Dienste bereit, die eine Positionierungsgenauigkeit<br />

im 1-Zentimeter- bzw. Millimeterbereich in<br />

Lage und Höhe ermöglichen.<br />

Für die Auswertung im Nachgang wird eine auf die jeweiligen<br />

Bedürfnisse zugeschnittene Software benötigt.<br />

GPPS und GHPS werden bei Ingenieurvermessungen mit<br />

höchsten Genauigkeitsansprüchen, hochpräzisen Bauwerksüberwachungen,<br />

Luftbild- und Laserscanning-Vermessungen,<br />

zur Bestimmung von Referenzsystemen und<br />

zur Untersuchung geodynamischer Prozesse verwendet.<br />

Wobei hilft SAPOS®?<br />

Der HEPS-Dienst ist für die meisten Anwendungen von ÖbVI geeignet.<br />

Der Dienst ermöglicht den Nutzern, Positionen hochgenau<br />

zu bestimmen – und zwar in Sekundenschnelle unmittelbar<br />

vor Ort und in dem gewünschten Koordinatensystem.<br />

Die Handhabung ist denkbar einfach, ein umfassendes Spezialwissen<br />

nicht erforderlich.<br />

Wo in der Vergangenheit aufwändige<br />

Vermessungsarbeiten notwendig<br />

waren, um zum Beispiel die exakte<br />

Position eines Leitungsnetzes zu bestimmen<br />

und anschließend zu dokumentieren,<br />

genügt heute die punktuelle<br />

Erfassung zentimetergenauer<br />

Koordinaten mit einem GPS-Empfänger.<br />

Der Mitarbeiter vor Ort folgt, mit<br />

einem GPS-Empfänger ausgerüstet,<br />

dem Leitungsverlauf, nimmt punktuell<br />

die Lage des Netzes auf und<br />

speist die Daten anschließend in das<br />

GIS (Geoinformationssystem) ein.<br />

Bei Liegenschafts- und Ingenieurvermessungen<br />

werden Objektpunkte<br />

direkt mit dem System gemessen<br />

oder temporäre Anschlusspunkte für<br />

nachfolgende Tachymeteraufnahmen<br />

geschaffen.<br />

Was kostet eine<br />

Ausrüstung?<br />

337<br />

2<br />

TECHNIK<br />

Eine GPS-Mobilausrüstung, die<br />

die zentimetergenaue Positionierung<br />

ermöglicht, kostet je<br />

nach Ausstattung zwischen<br />

15.000,- und 25.000,- Euro.<br />

Geräte können nur angeschafft<br />

werden, wenn es konkrete Anwendungsfelder<br />

gibt und die<br />

Investitionen sich schnell amortisieren.<br />

Andererseits ist das GPS für immer<br />

mehr Anwender zu einem<br />

Instrument der täglichen Arbeit<br />

geworden. In vielen Bereichen<br />

ist der Einsatz dieser Technologie<br />

heute nicht mehr wegzudenken,<br />

andere Aufgabenfelder<br />

sind neu entstanden.


TECHNIK TECHNIK<br />

NEUE MÄRKTE FÜR DIE<br />

SATELLITENVERMESSUNG<br />

KORREKTURDATENDIENSTE WIE ASCOS ERSCHLIES-<br />

SEN DER GNSS-POSITIONIERUNG WEITERE ANWEN-<br />

DUNGSBEREICHE <strong>UND</strong> FÖRDERN DIE ENTWICKLUN-<br />

GEN DER SATELLITENGESTÜTZTEN <strong>VERMESSUNGS</strong>-<br />

TECHNIK.<br />

Bei der Erfassung und Verarbeitung raumbezogener Daten setzen<br />

immer mehr Unternehmen auf mobile Satellitenvermessungstechnik<br />

und digitale Geoinformationssysteme. Voraussetzung<br />

sind allerdings genaue Positionierungen im Submeterbereich<br />

bis hin zu wenigen Zentimetern, wie sie nur moderne<br />

GNSS-Systeme erreichen, deren Satellitensignale aufgrund von<br />

Korrekturdaten eines Satelliten-Referenzdienstes in Echtzeit<br />

korrigiert wurden.<br />

PRÄZISE POSITIONIERUNG<br />

Für die GNSS-Vermessung ihres rund 11.000 km langen Erdgasnetzes<br />

hat die Ruhrgas AG 1999 den Satelliten-Referenzdienst<br />

ascos - ruhrgas positioning services gegründet und ein Netz<br />

von 27 Referenzstationen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-<br />

Pfalz, Hessen sowie im Saarland aufgebaut. Über das Kommunikationsnetz<br />

der Ruhrgas AG werden die Rohdaten der<br />

einzelnen Referenzstationen in Echtzeit an die Ruhrgas-<br />

Rechenzentrale in Essen übermittelt und mit der Software GPS-<br />

Net der Firma Trimble/Terraset GmbH weiterverarbeitet.<br />

Die auf Basis von Korrekturmodellen errechneten Flächenkorrekturparameter<br />

berücksichtigen Fehler der Satellitensignale<br />

wie Uhrenfehler, Bahnfehler oder Laufzeitfehler, die durch die<br />

Ionosphäre und Troposphäre beeinflusst werden. Sie werden<br />

per GSM im Sekundentakt an den Anwender vor Ort gesendet.<br />

Für die Satellitensysteme GPS und GLONASS können damit in<br />

Echtzeit Positionsbestimmungen mit Genauigkeiten von bis zu<br />

2 cm erreicht werden.<br />

ZUKUNFTSWEISENDE KOOPERATION<br />

Um seinen Referenzdienst über den eigenen Netzbereich hinaus<br />

auch Dritten anbieten zu können, kooperiert ascos in einer<br />

Public Private Partnership (PPP) mit der Arbeitsgemeinschaft<br />

der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik<br />

Deutschland (AdV). In der Zuständigkeit der Bundesländer<br />

wird der satellitengestützte Positionierungsdienst der Deutschen<br />

Landesvermessung SAPOS® betrieben. SAPOS® reali-<br />

338<br />

2<br />

siert das amtliche Raumbezugssystem Deutschlands durch Betrieb<br />

eines flächendeckenden, dichten Netzes von Referenzstationen.<br />

Der 2003 mit der AdV geschlossene Kooperationsvertrag<br />

gewährt ascos die Nutzung der Beobachtungsdaten<br />

der SAPOS®-Referenzstationen in Ergänzung zu den<br />

eigenen Stationen. Über Datenfestverbindungen zu den einzelnen<br />

Landeszentralen werden sie in Echtzeit an das Ruhrgas-<br />

Rechenzentrum übermittelt.<br />

Mit den der Ruhrgas AG eigenen Referenzstationen, den Stationen<br />

des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) und<br />

den SAPOS®-Stationen der Länder kann ascos damit auf ein<br />

flächendeckendes Netz von bundesweit rund 300 Referenzstationen<br />

zugreifen.<br />

Der Zweck der Partnerschaft zwischen AdV und ascos geht jedoch<br />

über die Bereitstellung von Daten weit hinaus: In einem<br />

von den Partnern gemeinsam verfassten »Memorandum of Understanding«<br />

heißt es, dass der Anwendung satellitengestützter<br />

Positionierungssysteme in der Bundesrepublik Deutschland<br />

verstärkt Impulse gegeben werden sollen, um die schnelle und<br />

breite Praxisanwendung zu unterstützen und möglichst viele<br />

Marktsegmente zu bedienen. Beide Seiten sehen in der Zusam-<br />

menarbeit einen volkswirtschaftlichen Vorteil durch<br />

Mehrfachnutzung vorhandener Infrastrukturen und eine<br />

schnellere Verbreitung des Angebots von Positionierungsund<br />

Korrekturdatendiensten. Zusätzlich führt die Kooperation<br />

zu einer erhöhten Wertschöpfung. Während sich die<br />

öffentliche Institution SAPOS® auf die Wahrnehmung<br />

hoheitlicher Aufgaben konzentrieren kann, entwickelt ascos<br />

neue, nachfrageorientierte Dienstleistungen für den<br />

privatwirtschaftlichen Sektor.<br />

FLÄCHENDECKENDER SERVICE<br />

ascos stellt seinen Kunden an 365 Tagen im Jahr rund um<br />

die Uhr und deutschlandweit Echtzeit-Korrekturdaten in<br />

hoher Qualität schnell, sicher und wirtschaftlich für verschiedenste<br />

Anwendungsbereiche zur Verfügung. Der<br />

Präzise Echtzeitdienst (PED) von ascos bietet bundesweit<br />

einheitliche Korrekturdaten für GPS- und GLONASS-Signale.<br />

Damit lassen sich bei GNSS-Anwendungen punktgenau<br />

Messgenauigkeiten von bis zu 2 cm (RTCM-Formate<br />

2.1/2.2/2.3) erreichen.<br />

Mit dem Echtzeitdienst (ED) von ascos, der auch bundesweit<br />

flächendeckend GLONASS-Korrekturdaten beinhaltet, lassen<br />

sich »GPS-Genauigkeiten« mit einfachen Einfrequenzreceivern,<br />

die bisher bei 1 bis 3 Metern lagen, auf bis zu<br />

0,3 Meter steigern.<br />

Die Abrechnung der ascos-Dienste ist ähnlich wie bei Mobilfunkservices.<br />

Sie setzt sich aus einer Grundgebühr sowie<br />

einer minutengenau abgerechneten Nutzungsgebühr zusammen.<br />

Darüber hinaus bietet ascos branchen- und<br />

nutzerspezifische Tarifmodelle wie Flatrates oder saisonale<br />

Tarife besonders für die Land- und Forstwirtschaft an.<br />

ascos gewährt durch permanente technische Überwachung,<br />

Echtzeitmonitoring und regelmäßige Qualitätssicherung<br />

hohe Zuverlässigkeit seiner Daten. Sämtliche Rohdaten der<br />

Referenzstationen werden täglich durch das Bundesamt für<br />

Kartographie und Geodäsie (BKG) ausgewertet. Die Qualitätssicherung<br />

der SAPOS®- Referenzstationen liegt in der<br />

Verantwortung jedes einzelnen Landes. Das Augenmerk liegt<br />

auf dem permanenten Monitoring des Netzes. Dadurch erhält<br />

ascos zeitnah eine Aussage über die Qualität des Referenznetzes.<br />

Für den Nutzer ist daher gewährleistet, dass er seine Koordinaten<br />

im einheitlichen geodätischen Raumbezug bezogen<br />

auf das ETRS89 (European Terrestrial Reference System<br />

1989) qualitätsgesichert bestimmen kann. Das ascos-Service-Center<br />

und eine technische Hotline sorgen für kontinuierliche<br />

Servicequalität.<br />

Auch das Aufsuchen und Abstecken von Punkten ist mit<br />

SAPOS® denkbar einfach. Die bekannten Koordinaten müssen<br />

in den GPS-Empfänger übernommen werden.<br />

Alle GPS-Empfänger verfügen über einen Absteckmodus und<br />

führen den Vermesser vor Ort durch grafische, numerische und<br />

akustische Informationen zentimetergenau zur Zielkoordinate.<br />

Auswirkungen auf die klassischen Festpunktfelder<br />

Mit der Einführung von SAPOS® wird in fast allen Ländern die<br />

Pflege der herkömmlichen Lagefestpunktfelder erheblich reduziert<br />

bzw. eingestellt; sie werden jedoch nicht zurückgebaut.<br />

Somit können die bestehenden Festpunkte noch über Jahre verwendet<br />

werden, es besteht kein Zwang zum abrupten Technikwechsel.<br />

Dennoch sollten sich Nutzer mit der Umstellung befassen. Es<br />

ergibt sich über die Zeit eine neue Situation, die Auswirkungen<br />

auf die bisher verwendeten Techniken hat.<br />

Koordinatensysteme und Transformationen<br />

Mit SAPOS® misst man im ETRS89. Dies ist in den meisten Bundesländern<br />

– mit Ausnahme von Brandenburg und teilweise<br />

Hamburg – nicht das amtliche Koordinatensystem. Auch werden<br />

keine physikalischen, sondern ellipsoidische Höhen gemessen.<br />

Über vorausberechnete Transformationsparameter ist der automatisierte<br />

Koordinatenübergang vom ETRS89 auf amtliche<br />

oder andere Koordinatensysteme direkt im Felde möglich. Alle<br />

Länder bieten Daten, mit denen sehr zuverlässig zentimetergenau<br />

transformiert werden kann. Das aufwändige Aufsuchen<br />

und Messen von Anschlusspunkten entfällt. In den meisten Ländern<br />

gibt es Erlasse für die Nutzung von SAPOS® für hoheitliche<br />

Vermessungen.<br />

Dort ist in der Regel auch die Vorgehensweise bei der Koordinatentransformation<br />

geregelt. Natürlich muss auch bei der Verwendung<br />

von vorausberechneten Transformationsparametersätzen<br />

das Prinzip der Nachbarschaft beachtet werden. Bei der<br />

praktischen Messung im Liegenschaftskataster sollten bzw.<br />

müssen immer auch Punkte mit Koordinaten im Zielsystem zur<br />

Kontrolle mit gemessen werden.<br />

SAPOS® ermöglicht auch den einfachen Höhenanschluss. Mit<br />

Geoidmodellen, die auf GPS-Empfängern installiert werden<br />

können, oder durch die Nutzung von lokalen Transformationsparametern<br />

können die mit GPS gemessenen ellipsoidischen<br />

Höhen problemlos in physikalische Höhen überführt werden.<br />

339<br />

2


TECHNIK FORUM FACTUM<br />

Was kostet SAPOS®?<br />

Bei der Nutzung des Dienstes<br />

fallen Gebühren an. Beim HEPS<br />

sind dies beispielsweise in der<br />

Regel 0,10 Euro pro Minute.<br />

Rechnet man GSM-Kosten von<br />

0,10 Euro pro Minute – entsprechende<br />

oder bessere Konditionen<br />

sind verfügbar –, ergeben<br />

sich für die erlasskonforme<br />

Koordinierung eines temporären<br />

Anschlusspunktes oder<br />

eines Grenzpunktes Kosten<br />

(SAPOS®- und GSM-Gebühren)<br />

von ungefähr einem Euro. Eine<br />

Stunde Dauernutzung, z. B. bei<br />

topographischen Aufnahmen<br />

oder bei Messungen in Neubaugebieten,<br />

kostet (wiederum<br />

SAPOS®- und GSM-Gebühren)<br />

weniger als 12 Euro.<br />

340<br />

2<br />

SAPOS® deutschlandweit<br />

verfügbar und einheitlich!<br />

In allen Ländern, außer in Schleswig-<br />

Holstein, ist der vernetzte SAPOS®-<br />

Dienst verfügbar. In Schleswig-Holstein<br />

wird er es ab Mitte dieses Jahres<br />

sein.<br />

SAPOS® stellt Daten in definierten<br />

Formaten bereit. Unterschieden wird<br />

nach Pflichtformaten, die jedes Bundesland<br />

bereitstellen muss, und optionalen<br />

Formaten.<br />

Beim HEPS ist das Pflichtformat<br />

RTCM Version 2.3 plus Vernetzungsinformationen<br />

als so genannte Flächenkorrekturparameter<br />

(FKP). Diese<br />

werden für die direkte Verarbeitung<br />

unverschlüsselt über GSM abgegeben.<br />

Entsprechende Daten sind<br />

deutschlandweit verfügbar (Schleswig-Holstein<br />

ab Mitte 2004).<br />

Zwar konnte Berlin aus technischen Gründen die Abgabe der<br />

unverschlüsselten Daten über GSM nicht realisieren und stellt<br />

die Daten verschlüsselt über Funk bereit, dort können aber auch<br />

die HEPS-Daten aus Brandenburg verwendet werden.<br />

Beim EPS wird ebenfalls das RTCM-Format verwendet, bei GPPS<br />

und GHPS werden die Daten im RINEX-Format abgegeben.<br />

Verfügbarkeit, Genauigkeit und Zuverlässigkeit<br />

von SAPOS®<br />

Die Verfügbarkeit von HEPS-Daten am Abgabepunkt liegt bei<br />

ca. 99 Prozent; im Feld kann die Verfügbarkeit aufgrund von<br />

Lücken im Kommunikationsnetz niedriger sein – Nutzer sollten<br />

bei der Auswahl eines Mobilfunkbetreibers auf ausreichende<br />

Flächendeckung achten.<br />

Die Verfügbarkeit von SAPOS®-Daten ist aber alleine nicht hinreichend.<br />

So kann die Verfügbarkeit des GPS in dicht bebauten<br />

Gebieten oder im Wald durch Abschattungen eingeschränkt<br />

sein.<br />

Die Genauigkeit der im ETRS89 gemessenen Lagekoordinaten<br />

liegt bei 1 bis 2 Zentimetern. Die Höhengenauigkeit ist um den<br />

Faktor 2 bis 5 schlechter. Bei der Zuverlässigkeit haben externe<br />

Faktoren einen sehr großen Einfluss. In der Hauptsache sind<br />

dies die Ionosphärentätigkeit und die Qualität der Nutzerausrüstung.<br />

Bei hoher Ionosphärentätigkeit, wie sie in den letzten Wintern<br />

vorkam, konnte oftmals die so genannte Mehrdeutigkeit nicht<br />

gelöst werden – die Genauigkeit der produzierten Positionen<br />

fiel rapide ab.<br />

In den nächsten Jahren wird die Sonnenfleckenaktivität, die<br />

im Elf-Jahres-Rhythmus schwankt und durch die die Ionosphärentätigkeit<br />

ausgelöst wird, wesentlich zurückgehen. Negative<br />

Einflüsse sind in den nächsten Jahren dann nur noch an wenigen<br />

Tagen im Jahr zu erwarten.<br />

Die Qualität der Nutzerausrüstung hat erhebliche Auswirkungen<br />

auf die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der produzierten<br />

Lösungen. Mit modernen Geräten werden bei der Nutzung von<br />

HEPS-Daten gleich gute Werte wie bei autonomen RTK-Verfahren<br />

erreicht. Ältere Geräte fallen bei der Zuverlässigkeit<br />

dagegen oftmals deutlich ab.<br />

Die Verfügbarkeiten von GHPS und GPPS liegt deutlich über<br />

99 Prozent. Die erzielbare Genauigkeit und Zuverlässigkeit<br />

hängt fast ausschließlich von der Anlage der Messung und der<br />

vom Nutzer verwendeten Hard- und Software ab.<br />

Wie geht es weiter?<br />

SAPOS® ist ein unabhängiger Dienst und gehört zu den weltweit<br />

am höchsten entwickelten Satellitenpositionierungsdiensten.<br />

SAPOS® arbeitet aktiv mit den Herstellern von Geräten<br />

für die Satellitenpositionierung und internationalen Gremien<br />

wie der RTCM (Radio Technical Commission for Maritime<br />

Services) zusammen. So wird sichergestellt, dass der Dienst auch<br />

in Zukunft modernsten Anforderungen gerecht wird.<br />

Die Länder gewährleisten den langfristigen Betrieb und geben<br />

den Kunden damit die Garantie, zukunftssicher zu investieren.<br />

Mit der Weiterentwicklung der Satellitenpositionierungstechnik<br />

– Galileo ist in der Entwicklung – wird die Technik für ganz<br />

neue Anwendungen attraktiv. Dort, wo heute die Nutzung von<br />

GPS alleine nur eingeschränkt möglich ist – wie z. B. in städtischen<br />

Gebieten mit hoher Bebauung – wird die erhöhte Satellitenanzahl<br />

und die verbesserte Signalverarbeitung neue Anwendungen<br />

ermöglichen.<br />

Der SAPOS®-Dienst wird die neuen Möglichkeiten in den für<br />

den Dienst wichtigen Bereichen unterstützen. Dies kann auch<br />

mit Partnern geschehen.<br />

Sie können uns erreichen unter:<br />

Zentrale Stelle SAPOS®<br />

c/o Landesvermessung und Geobasisinformation<br />

Niedersachsen (LGN)<br />

Podbielskistraße 331 • 30659 Hannover<br />

SAPOS-Zentrale-Stelle@lgn.niedersachsen.de<br />

»FLUCHTSTABWECHSEL«<br />

im Referat Vermessungs- und Katasterwesen<br />

des Innenministeriums NRW HUBERTUS BRAUER, RATINGEN<br />

IN ANWESENHEIT ZAHLREICHER GÄSTE AUS DEN <strong>VERMESSUNGS</strong>VERWALTUNGEN DES LAN-<br />

DES NORDRHEIN–WESTFALEN <strong>UND</strong> DER B<strong>UND</strong>ESLÄNDER WURDE HERR LEITENDER MINIS-<br />

TERIALRAT FRIEDRICH WILHELM VOGEL AM 26. APRIL 2004 OFFIZIELL IN DEN RUHESTAND<br />

VERABSCHIEDET. IN DEN REPRÄSENTATIVEN RÄUMLICHKEITEN DER BEZIRKSREGIERUNG DÜS-<br />

SELDORF HATTE SICH DIE SCHAR DER GÄSTE VERSAMMELT. DER INNENMINISTER FRITZ<br />

BEHRENS WÜRDIGTE DAS WIRKEN VON F. W. VOGEL VON 1969 BIS IN DAS JAHR 2004. DER<br />

MINISTER BRACHTE DAMIT AUCH SEINE BESONDERE ANERKENNUNG FÜR DAS VERMES-<br />

SUNGSWESEN IN NRW ZUM AUSDRUCK. HERR VOGEL BEGANN SEINE LAUFBAHN ALS DEZER-<br />

NENT FÜR LANDESVERMESSUNG <strong>UND</strong> LIEGENSCHAFTSKATASTER BEI DER BEZIRKSREGIERUNG<br />

IN MÜNSTER. WEITERE STATIONEN WAREN DIE BEZ.REG. ARNSBERG <strong>UND</strong> DÜSSELDORF.<br />

Im Jahr 1979 wechselte Herr Vogel in das Innenministerium und<br />

war für die Bereiche Katastervermessung und Gebühren im<br />

amtlichen Vermessungswesen verantwortlich. Ab dem Jahr 1994<br />

übernahm er die Leitung der Gruppe Vermessungswesen im Innenministerium,<br />

dem heutigen Referat 36. Dazu gehörten die<br />

Bereiche Grundsatzfragen des amtlichen Vermessungswesens,<br />

Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure,<br />

Liegenschaftskataster, Geoinformationsmanagement, Grundstückswertermittlung<br />

und Gebührenrecht. Vielen Schwerpunktaufgaben<br />

der letzten Jahre hat er seinen Stempel aufgedrückt<br />

oder lassen seine »berufliche Handschrift« erkennen. Dazu gehören<br />

Projekte wie ALKIS, ATKIS und natürlich das Projekt GEO-<br />

BASIS NRW. Auch die Einführung des Bodenrichtwertinformationssystems<br />

BORIS fiel in seine Amtszeit.<br />

Als ein Beispiel für das Engagement auf internationaler Ebene sei<br />

sein Wirken in der Working Party on Land Administration – WPLAgenannt.<br />

Daneben müssen auch die nationalen Aktivitäten in der<br />

DGK und IMAGI erwähnt werden. Seine langjährige Arbeit in der<br />

AdV schloss er mit dem Vorsitz in den Jahren 2002 und 2003 ab.<br />

Es muss besonders betont werden, dass auch in dieser Funktion<br />

F. W. Vogel ein Vertreter der konstruktiven Zusammenarbeit<br />

mit dem Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure<br />

war. Besonders die beiden letzten Jahre waren geprägt<br />

von dem Ringen um den Fortbestand des Berufsrechts unter<br />

der Flagge Europas.<br />

Dem beruflichen Nachwuchs war er 25 Jahre verbunden. In<br />

dieser Zeit war er Mitglied im Oberprüfungsamt für den<br />

höheren technischen Verwaltungsdienst. Herr F. W. Vogel verlässt<br />

ohne Pathos den aktiven Dienst. »Das sieht das Beamtenrecht<br />

so vor!« sind seine Worte. Seine »alten« / neuen Aufgaben<br />

sind Segeln, musische Hobbys und die Familie.<br />

Der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure,<br />

insbesondere die Landesgruppe NRW, wünscht für viele Jahre<br />

Gesundheit und Freude an den neuen Zielen. Auf dem<br />

Baldeneysee wünschen wir allzeit eine Handbreit Wasser unter<br />

dem Kiel.<br />

Dr.-Ing. Hubertus Brauer, Vorsitzender der LG NRW<br />

341<br />

2


BERUFSRECHT<br />

PETITION ZU ARTIKEL 2 DES KOSTENRECHTS-<br />

MODERNISIERUNGSGESETZES JUSTIZVERGÜTUNGS-<br />

<strong>UND</strong> ENTSCHÄDIGUNGSGESETZ (JVEG), 26. APRIL 2004<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Gegenstand der Petition ist Artikel 2 des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz<br />

- JVEG), dort Anlage 1 zu § 9 Abs. 1. Hiernach beurteilt sich die Höhe des Stundenhonorars der Sachverständigen<br />

nach der Zuordnung zur einzelnen Honorargruppe. Die Eingruppierung erfolgt nach einzelnen Sachgebieten. Die Vermessung<br />

insgesamt ist hierbei ausschließlich durch das Sachgebiet »Vermessungstechnik« beschrieben, das Honorargruppe 1 und damit<br />

gemäß § 9 I JVEG einem Stundenhonorar von 50,- E zugeordnet wird.<br />

Die Petenten:<br />

Diese Petition beruht auf einer gemeinsamen Entschließung<br />

des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure<br />

e. V. (BDVI) und des DVW e. V., der Deutschen Gesellschaft für<br />

Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement. Der BDVI ist<br />

die Berufsvertretung der in Deutschland zugelassenen Öffentlich<br />

bestellten Vermessungsingenieure, der DVW die größte<br />

Vereinigung von Vermessungsfachleuten in Deutschland.<br />

342<br />

Die Petition lautet<br />

»DER DEUTSCHE B<strong>UND</strong>ESTAG MÖGE UNTER ÄNDERUNG DER ANLAGE 1<br />

ZU § 9 ABS. 7 JVEG DAS SACHGEBIET »<strong>VERMESSUNGS</strong>TECHNIK« UMBE-<br />

NENNEN IN »<strong>VERMESSUNGS</strong>- <strong>UND</strong> <strong>KATASTERWESEN</strong>« <strong>UND</strong> DIESES<br />

SACHGEBIET »<strong>VERMESSUNGS</strong>- <strong>UND</strong> <strong>KATASTERWESEN</strong>« DER HONORAR-<br />

GRUPPE 7 ZUORDNEN.«<br />

2<br />

Begründung:<br />

Die vom Deutschen Bundestag vorgenommene Beschreibung<br />

des Sachgebietes mit »Vermessungstechnik« sowie dessen<br />

Zuordnung zu Honorargruppe 1 ist fachlich unzutreffend und<br />

führt zu einer sachlich nicht zu rechtfertigenden Benachteiligung<br />

der im Vermessungswesen tätigen Sachverständigen.<br />

Beschreibung des Sachgebietes<br />

Das Vermessungswesen findet in Anlage 1 zu § 9 JVEG nicht<br />

mit dieser Bezeichnung, sondern lediglich mit dem Begriff »Vermessungstechnik«<br />

Niederschlag. Das geschieht in Verkennung<br />

der tatsächlichen Anforderungen und Gegebenheiten des der<br />

Vermessung zuzuordnenden Fachbereiches.<br />

a) b)<br />

Der von der Bundesregierung eingesetzte Interministerielle<br />

Ausschuss für Geoinformationswesen (IMAGI)<br />

hat in seiner anliegenden Informationsschrift ausführlich<br />

dargelegt, dass die moderne Informationsgesellschaft<br />

ein hohes Nachfragepotenzial an Geoinformationen<br />

– also an Informationen über Objekte und<br />

Sachverhalte mit Raumbezug – hat. Nach aktuellen<br />

Schätzungen haben ca. 80 % aller Entscheidungen im<br />

öffentlichen und privaten Leben einen räumlichen<br />

Bezug (vgl. Informationsschrift IMAGI, Seite 8). Schon<br />

in einem Urteil aus dem Jahre 1986 hat das Bundesverfassungsgericht<br />

darauf hingewiesen, dass Aufgaben<br />

des Vermessungswesens von großer Bedeutung<br />

in der Gemeinschaft vor allem für den Rechtsverkehr<br />

und den Rechtsfrieden sind (BVerfGE 73, 30 , 36/f). In<br />

ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage hat die Bundesregierung<br />

Geoinformationen als einen wichtigen<br />

Standortfaktor und den Schlüssel zu wirtschaftlichem<br />

Wachstum unter beschränkten Ressourcen beschrieben<br />

(BT-DS 15/209 vom 25. Juni 2003).<br />

Landesvermessung und Liegenschaftskataster sind<br />

grundlegende Merkmale unseres an der Sicherung des<br />

Eigentums an Grund und Boden orientierten Rechtssystems.<br />

Darüber hinaus bedürfen Raumordnung, Stadtplanung,<br />

Erhebung von Grundsteuern, Umweltschutz im<br />

Allgemeinen, sämtliche flächenbezogene Maßnahmen<br />

verlässlicher Informationen. In dieser Erkenntnis hat der<br />

Deutsche Bundestag dazu aufgerufen, die Gewinnung,<br />

Verarbeitung, Verbreitung und Nutzung von Geoinformationen<br />

nachhaltig zu sichern und zu verbessern (BT-<br />

DS14/5323 vom 15. Februar 2001).<br />

Vermessungsfachleute sind bei dieser Aufgabenerfüllung<br />

an zentraler Stelle tätig. Das betrifft insbesondere<br />

Vermessungsleistungen mit öffentlich-rechtlicher,<br />

verbindlicher Außenwirkung (Kataster- oder Liegenschaftsvermessungen<br />

sowie öffentliche Beurkundung<br />

vermessungstechnisch festgestellter Tatbestände am<br />

Grund und Boden). Diese Vermessungstätigkeit ist den<br />

Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und den<br />

Katasterämtern als hoheitlichen Vermessungsstellen<br />

vorbehalten. Ihre hohe fachliche Qualifikation befähigt<br />

sie zu sachlich begründeten und schlüssigen Aussagen<br />

im Bereich des Vermessungs- und Katasterwesens.<br />

Das betrifft vor allem grenzrechtliche Fragestellungen,<br />

die den weitaus überwiegenden Teil von Rechtsstreitigkeiten<br />

bilden, bei denen Vermessungs- und Katastersachverhalte<br />

zu beurteilen sind. Zur Beantwortung der<br />

sich hier stellenden Fachfragen bedarf es nicht nur vermessungstechnischer<br />

Kompetenz, sondern in gleichem<br />

Maße kataster- und liegenschaftsrechtlicher Kenntnisse<br />

sowie des Wissens ihrer Anwendung im Einzelfall.<br />

Das Fachgebiet beschränkt sich also entgegen der Zuordnung<br />

in Anlage 1 zu § 9 JVEG keineswegs auf reine<br />

»Technik«. Vermessungstechnik bietet lediglich das Instrumentarium,<br />

mit dessen Hilfe der Sachverständige<br />

von der technischen Seite her in die Lage versetzt wird,<br />

die ihm gestellte Beweisfrage zu beantworten. Darüber<br />

hinaus erfordert die sachverständige Beantwortung einer<br />

den Vermessungsbereich und hier wiederum einer<br />

den Grenzverlauf berührenden Fragestellung eine Beurteilung<br />

des Katasters sowie in aller Regel die Einbeziehung<br />

planungsrechtlicher, baurechtlicher und<br />

bauordnungsrechtlicher Gegebenheiten und deren Anwendung<br />

auf den Sachverhalt.<br />

Diese Beschreibung der Anforderungen an das hier behandelte<br />

Sachgebiet hat daher auch den Bundesrat in<br />

seiner Stellungnahme vom 19. Februar 2003 dazu veranlasst,<br />

unter Ziffer 42 zu empfehlen, das Sachgebiet »Vermessungstechnik«<br />

durch das Sachgebiet »Vermessungsund<br />

Katasterwesen« zu ersetzen (BR-DS 830/03, Seite 20).<br />

Die Petenten machen sich diese Stellungnahme des Bundesrates<br />

in vollem Umfange zu Eigen und nehmen zur<br />

Vermeidung von Wiederholungen hierauf Bezug.<br />

Ein Sachgebiet mit der Bezeichnung »Vermessungstechnik«<br />

bei Einteilung der Honorargruppen in Anlage<br />

1 zu § 9 JVEG erfasst daher von vorneherein nicht den<br />

Bedarf an sachverständigem Wissen und an sachverständiger<br />

Erfahrung zur Beantwortung der weitaus<br />

überwiegenden Beweisfragen im Vermessungsbereich.<br />

Die einzig richtige, weil auf das Sachgebiet und die<br />

Tätigkeit der Sachverständigen des Vermessungs- und<br />

Katasterbereiches zutreffende Bezeichnung lautet daher<br />

»Vermessungs- und Katasterwesen«.<br />

Der Gesetzgeber hat das Sachgebiet »Vermessungstechnik«<br />

Honorargruppe 1 in Anlage 1 zu § 9 JVEG zugeordnet.<br />

Unabhängig von der unter Ziffer 1 dargestellten unzutreffenden<br />

Bezeichnung dieses Sachgebietes ist die Eingruppierung<br />

sowohl für sich betrachtet als auch im Verhältnis zur Eingruppierung<br />

anderer Sachgebiete deutlich unrichtig.<br />

343<br />

BERUFSRECHT<br />

2


BERUFSRECHT<br />

a)<br />

b)<br />

344<br />

Das Sachgebiet der Honorare für Architekten und Ingenieure<br />

ist in Anlage 1 zu § 9 JVEG Honorargruppe 7 zugeordnet.<br />

Unter dieses Sachgebiet fällt daher auch die<br />

Begutachtung von Honoraren für Ingenieurleistungen<br />

im Vermessungsbereich. Wenn aber die Begutachtung<br />

von Honoraren für derartige Leistungen Honorargruppe<br />

7 zuzuordnen ist, muss das erst recht für die eigentliche<br />

Sachverständigentätigkeit, die Grundlage derartiger Honorare<br />

ist, gelten.<br />

Das gilt ohnehin für nicht hoheitliche Ingenieurleistungen,<br />

erst recht aber für die mit besonderer Qualifikation<br />

und Verantwortung verbundenen öffentlich-rechtlichen<br />

Tätigkeiten. Auch insoweit sei erneut auf die Stellungnahme<br />

des Bundesrates verwiesen.<br />

Die Bundesjustizministerin hat in ihrer Äußerung zur<br />

Stellungnahme des Bundesrates die Zuordnung der<br />

Sachverständigen zu den einzelnen Honorargruppen mit<br />

einer Sachverständigenbefragung begründet, die vom<br />

Deutschen Industrie- und Handelskammertag, der Bundesarchitektenkammer,<br />

der Bundesingenieurkammer<br />

und dem Zentralverband des deutschen Handwerks<br />

durchgeführt wurde. Hiernach erhielten Sachverständige<br />

des Sachgebietes »Vermessungstechnik« pro Stunde<br />

im Bundesdurchschnitt bei Gericht 42,24 E und auf dem<br />

freien Markt 5,11 E, deshalb sei die Zuordnung in Honorargruppe<br />

1 folgerichtig.<br />

Auf Nachfrage hat sich ergeben, dass für den Bereich<br />

der Vermessung lediglich eine Stellungnahme des Zentralverbandes<br />

des deutschen Handwerks (ZDH) und des<br />

Deutschen Handwerkskammertages (DHKT) vorliegt.<br />

Bei beiden Institutionen zählt das Vermessungswesen –<br />

geschweige denn das Katasterwesen – nicht zu ihrem<br />

Kernbereich. Mitgliedsunternehmen beider Organisationen<br />

mögen gewerbliche Bauunternehmer sein, deren<br />

Leistungsspektrum je nach Qualifizierung der Mitarbeiter<br />

gegebenenfalls auch vermessungstechnische Einzelleistungen<br />

erfasst, hierbei handelt es sich aber um<br />

nicht mehr als vermessungstechnische Hilfsleistungen.<br />

Zu einer gutachterlichen Tätigkeit allgemein im Vermessungs-<br />

und Katasterwesen fehlt diesen Personen die<br />

erforderliche Fachkunde, das gilt maßgeblich für den<br />

gesamten Bereich der Grenzstreitigkeiten.<br />

Aber auch außerhalb dieses hoheitlichen Bereiches erbringen<br />

die für Ingenieurvermessungen öffentlich<br />

bestellten und vereidigten Sachverständigen ebenso<br />

hoch qualifizierte wie hochwertige Leistungen, deren<br />

Honorierung mit Honorargruppe 1 in keiner Weise leistungsangemessen<br />

ist; eine entsprechende Erhebung<br />

2<br />

würde auch<br />

hier eine Einstufung<br />

in<br />

die Honorargruppe<br />

7 als<br />

angemessen<br />

nachweisen.<br />

Von der Sachverständigenbefragung<br />

des<br />

Bundesjustizministeriums<br />

sind 44 der insgesamt<br />

46 eingegangenen<br />

Ergebnisse dem<br />

Bereich von ZDH<br />

und DHKT zuzuordnen<br />

und deshalb<br />

zur sachlich<br />

zutreffenden<br />

Einordnung des<br />

Sachgebietes<br />

nicht verwertbar.<br />

Lediglich zwei<br />

Antworten, die<br />

über die Bundesingenieurkammer<br />

eingingen, stammen<br />

von öffentlich<br />

bestellten und<br />

vereidigten Sachverständigen<br />

und<br />

ergaben im Rahmen gerichtlicher Sachverständigentätigkeit<br />

Honorare im Bereich von 69 bis 74 E und im<br />

Rahmen von Privatgutachten von 74 bis 220 E.<br />

Bestätigt wird diese deutlich über Honorargruppe 1 der<br />

Anlage 1 zu § 9 JVEG ( = 50,- E) liegende Vergütungshöhe<br />

durch die für den hoheitlichen Bereich in den<br />

einzelnen Bundesländern geltenden Stundensätze für<br />

vermessungstechnische Fachkräfte, auf die auch der<br />

Bundesrat in seiner Stellungnahme hingewiesen und<br />

hierfür beispielhaft das Land Nordrhein-Westfalen mit<br />

einem Stundensatz von 74 E angeführt hat.<br />

Die von der Bundesjustizministerin herangezogene Erhebung<br />

ist daher ohne jeden Zweifel weder repräsentativ<br />

noch überhaupt aussagekräftig zur Beurteilung der<br />

üblichen Honorierung von Sachverständigen im Bereich<br />

der Ingenieurvermessung bzw. des Vermessungs- und<br />

STATISTIK<br />

HILFERUF<br />

Wer kennt das<br />

Gestutzte Mittel<br />

Katasterwesens. Die bisherige Höhe der Entschädigung<br />

von Sachverständigen auf der Grundlage des Zeugenund<br />

Sachverständigenentschädigungsgesetzes steht<br />

dem lediglich vordergründig entgegen, denn hiernach<br />

ist von vorneherein eine Obergrenze von (derzeit) 52,-<br />

E je Stunde gesetzt, die nur unter den Voraussetzungen<br />

des § 3 Abs. 3 ZSEG überschritten werden kann.<br />

Wegen dieser nicht leistungsgerechten Entschädigung<br />

beschreibt der Gesetzentwurf zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz<br />

zutreffend die Höhe der derzeitigen<br />

Entschädigungssätze u. a. für Sachverständige dahin,<br />

dass sie »dringend der Anpassung« bedürften (BT-DS 15/<br />

97, Seite 1).<br />

Gerade der von der Bundesjustizministerin hervorgehobene<br />

Gesichtspunkt der »Ausgewogenheit der Honorargruppeneinteilung«<br />

gebietet, das Honorar<br />

des Sachverständigen<br />

für das Sachgebiet<br />

»Vermessungs- und Katasterwesen«Honorargruppe<br />

7 zuzuordnen.<br />

Sowohl BDVI als auch<br />

DVW erklären sich mit<br />

der Nennung ihres Namens<br />

einverstanden,<br />

falls der Petitionsausschuss<br />

die Petition im<br />

Rahmen seiner PresseundÖffentlichkeitsarbeit<br />

nutzt.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Hagen Graeff<br />

Präsident des DVW<br />

Volkmar Teetzmann<br />

Präsident des BDVI<br />

345<br />

BERUFSRECHT<br />

2


ENDLICH IST DIE FRAGE DER »EUROPAKONFORMITÄT« DES DEUTSCHEN VER-<br />

MESSUNGSRECHTES ENTSCHIEDEN! DER STAATSOBER<strong>VERMESSUNGS</strong>RAT<br />

ZACHERT* AUS NIEDERKRÜCHTEN HAT UNS DEN WEG ZUM EUGH ERSPART<br />

<strong>UND</strong> ABSCHLIESSEND GEURTEILT, NACHZULESEN IN HEFT 4 DER AVN. VOR-<br />

GEBLICH SACHLICH WIRD EINE GEZIELTE AUSWAHL VON FAKTEN <strong>UND</strong> AK-<br />

TUELLEN ÜBERLEGUNGEN AUFGELISTET, DIE SEIN URTEIL STÜTZEN SOLLEN;<br />

NEBENBEI LEISTET ER SICH EINIGE POLEMISCHE AUSFLÜGE GEGEN DIE<br />

ÖFFENTLICH BESTELLTEN <strong>VERMESSUNGS</strong>INGENIEURE <strong>UND</strong> IHRE BERUFS-<br />

VERTRETER.<br />

DIE FRAGE STELLT SICH, OB DER AUFSATZ EINER ERNSTHAFTEN AUSEIN-<br />

ANDERSETZUNG UNTERZOGEN WERDEN MUSS, OB MAN IHM DAMIT NICHT<br />

ZUVIEL AUFMERKSAMKEIT ERWEIST ODER OB MAN ES BEI FRÖHLICHER<br />

POLEMIK LASSEN KANN? DER AUFSATZ WÄRE DISKUSSIONSWÜRDIG –<br />

WENN ER DENN ALS DISKUSSIONSBEITRAG DAHERKÄME; BEI DEM AN-<br />

SPRUCH, DIE DINGE ENTSCHIEDEN ZU HABEN, IST ER BESTENFALLS NEGA-<br />

TIV ZU KOMMENTIEREN.<br />

VOLKMAR TEETZMANN, GLINDE<br />

ZUM ARTIKEL IN AVN 4/2004 BERUFSRECHTBERUFSRECHT<br />

346<br />

Wirklich Neues<br />

zu Europa –<br />

Aus Niederkrüchten??<br />

*Rüdiger Zachert: »Die Tätigkeit der Vermessungsstellen im Rahmen des europäischen Binnenmarktes« (Auszüge in den Kästen)<br />

2<br />

Natürlich ärgern mich die unsachlichen – aus welcher Rivalität<br />

gespeisten – Einflechtungen wie z. B. die Sortierung<br />

der Vermessungsstellen nach »abnehmender Aufgabenwahrnehmungskompetenz«!<br />

Meine Hochachtung für diese verbale europarelevante Blüte<br />

unserer berufsständischen Auseinandersetzung.<br />

Will Zachert uns damit sagen, dass die ÖbVI drittrangig hinter<br />

den Vermessungsstellen rangieren, die nur »zur Erfüllung<br />

eigener Aufgaben« stark eingeschränkt tätig sein dürfen und<br />

nicht für Dritte arbeiten können?<br />

Ich erspare mir Antworten. Und die geschätzten Feldgeschworenen<br />

werden locker mit in diese Rangfolge der Vermessungsstellen<br />

gestellt, damit ganz nebenbei auf den eu-<br />

DIE TÄTIGKEIT DER <strong>VERMESSUNGS</strong>INGENIEURE IN DEUTSCH-<br />

LAND IST VIELSEITIG. Von Interesse sind hier nur die vermessungstechnischen<br />

Leistungen in engerem Sinne (»operative<br />

Vermessungstätigkeit«), also<br />

das Erfassen ortsbezogener Daten,<br />

das Erstellen von Plänen,<br />

das Übertragen von Planungen in die Örtlichkeit sowie<br />

das vermessungstechnische Überwachen von Objekten,<br />

soweit die Leistungen mit besonderen instrumentellen und<br />

vermessungstechnischen Verfahrensanforderungen erbracht<br />

werden müssen (vgl. § 96 Abs. 1 HOAI).<br />

Damit scheidet die aus öffentlichem Interesse wahrgenommene<br />

»nachweisführende Vermessungstätigkeit« als Kernaufgabe<br />

der Vermessungs- und Katasterverwaltung aus der<br />

weiteren Betrachtungsweise aus. Werden vergleichbare<br />

Tätigkeiten aus privatem Interesse wahrgenommen, ist<br />

bereits heute ein freier Markt gegeben (z. B. Bay-Sat, ascos,<br />

Tele Atlas).<br />

Aus der rechtsgeschichtlichen Entwicklung des letzten Jahrhunderts<br />

heraus zerfällt die operative Vermessungstätigkeit<br />

in Deutschland in<br />

hoheitliche Vermessungsleistungen, das sind solche, die<br />

nach den jeweiligen Landes-Vermessungsgesetzen oder<br />

anderer Fachgesetze (wie z. B. BauO) staatlichen oder<br />

unterstaatlichen Vermessungsorganen vorbehalten sind,<br />

und<br />

private Vermessungsleistungen, das sind diejenigen,<br />

welche auch von übrigen Leistungserbringern getätigt<br />

werden dürfen.<br />

Für den Bereich der privaten Vermessungsleistungen (»private<br />

Ingenieurvermessung«) ist ein freier Markt ebenfalls bereits<br />

gegeben, so dass sich die weitere Betrachtung auf die<br />

hoheitlichen Vermessungsleistungen reduziert.<br />

DIE ÖFFENTLICHEN <strong>VERMESSUNGS</strong>ORGANE WERDEN AUCH<br />

(PRIVILEGIERTE) <strong>VERMESSUNGS</strong>STELLEN GENANNT. Man unterscheidet<br />

nach abnehmender Aufgabenwahrnehmungskompetenz<br />

Vermessungs- und Katasterbehörden,<br />

andere behördliche Vermessungsstellen,<br />

Öffentlich bestelle Vermessungsingenieure (ÖbVermIng)<br />

(nicht in Bayern) und<br />

Feldgeschworene (nur in 4 Ländern).<br />

Während die behördlichen Vermessungsstellen, unabhängig<br />

von ihrer Organisationsform, durchweg Organe von Körperschaften<br />

des öffentlichen Rechts sind, sind die ÖbVermIng mit<br />

hoheitlichen Befugnissen beliehene Privatrechtssubjekte<br />

(natürliche Personen). Durch das Institut der Beleihung erhalten<br />

sie funktional Behördeneigenschaft und sind daher kein<br />

Beispiel einer echten Privatisierung (MAURER 2002).<br />

Die Disziplinen der hoheitlichen Vermessungsleistungen sind<br />

Vermessungen zum amtlichen Landesbezugssystem<br />

(Grundlagenvermessung),<br />

Vermessungen zum amtlichen Nachweis der Topographie<br />

(topographische Landesaufnahme),<br />

Vermessungen zum amtlichen Nachweis der Liegenschaften<br />

(Fortführungsvermessung),<br />

Vermessungen zu bestimmten baurechtlichen Aufgaben<br />

(»amtliche Ingenieurvermessung«),<br />

öffentliche Beurkundungen von Tatbeständen, die durch<br />

vermessungstechnische Ermittlungen am Grund und Boden<br />

festgestellt werden.<br />

Die Tätigkeiten zu 3 bis 5 haben typischen Dienstleistungscharakter<br />

und werden auf Antrag eines Leistungsempfängers<br />

aus überwiegend privatem Interesse nach gesetzlichen Maßaufgaben<br />

erbracht. Die Vermessungen zu 1 und 2 werden in<br />

der Regel von den Vermessungs- und Katasterbehörden in<br />

originärer Aufgabenwahrnehmung aus überwiegend öffentlichem<br />

Interesse erbracht, können aber natürlich auch vergeben<br />

werden.<br />

ropäischen Prüfstand gehoben – und in der weiteren Diskussion<br />

leider nicht mehr reflektiert. Hier hätte ich wirklich Neues<br />

erwartet.<br />

Oder was will uns die Überlegung zum »Verwaltungshelfer«<br />

sagen? Die Definition finden wir unter www.net-lexikon.de. Es<br />

gibt eine klare Abgrenzung zum Institut der Beleihung, was<br />

leider weder inhaltlich noch in Bezug auf Europa in dem Aufsatz<br />

reflektiert wird.<br />

Noch ärgerlicher ist die polemische Verwendung des Begriffes<br />

»Kontrollaufsicht«; dieser Vorgang ist nicht anders zu beurteilen<br />

als die formelle Prüfung der notariellen Urkunde durch den<br />

347<br />

2


BERUFSRECHT<br />

AUSNAHMETATBESTAND »AUSÜBUNG ÖFFENTLICHER GEWALT«<br />

(ART. 45 EGV)<br />

Die Ausnahme für Ausübung öffentlicher Gewalt kommt nur<br />

dort zur Geltung, wo an Personen außerhalb der öffentlichen<br />

Verwaltung i. S. v. Art. 39 Abs. 4 EGV staatliche Gewalt übertragen<br />

wird (zu Deutsch »Beleihung«). Diese Bestimmung berücksichtigt<br />

für die Beliehenen besonders ausgeprägte Staatsgebundenheit.<br />

Dabei findet Art. 45 EGV dort Anwendung, wo ein echtes<br />

Subordinationsverhältnis zugunsten eines Privaten entsteht.<br />

Ob dies gegeben ist, bestimmt sich nach dem Einzelfall. Da Art.<br />

45 EGV als Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist, ist nicht auf<br />

die Tätigkeit insgesamt, sondern auf die jeweilige einzelne Funktion<br />

abzustellen. Dies bedeutet, dass einzelne Tätigkeiten nicht<br />

insgesamt aus dem Anwendungsbereich der Grundfreiheiten<br />

herausgenommen werden dürfen, nur weil bestimmte Akte oder<br />

Handlungen in einem Hoheitsverhältnis ergehen (RS 2/74).<br />

Hinsichtlich der Bestimmung des Begriffs »öffentliche Gewalt«<br />

geht der EuGH davon aus, dass die »Ausübung öffentlicher<br />

Gewalt« zwar für jeden Mitgliedstaat gesondert anhand der<br />

nationalen Bestimmungen über die Struktur und die Ausübung<br />

des betreffenden Berufs zu würdigen sei, bei dieser Prüfung jedoch<br />

nicht von nationalen Begriffsinhalten ausgegangen wird.<br />

Den Ausnahmen gem. Art. 45 EGV sind gemeinschaftsrechtliche<br />

Grenzen gesetzt, die verhindern sollen, dass der Vertrag durch<br />

einseitige Maßnahmen der Mitgliedstaaten seiner Wirksamkeit<br />

beraubt wird. Die Tätigkeit muss objektiv, d. h. ihrem Charakter<br />

und der ganzen jeweiligen Rechtsordnung nach hoheitlich sein<br />

und nicht nur willkürlich den Stempel des Hoheitlichen tragen.<br />

Ein Indiz dafür, dass Mitgliedstaaten eine bestimmte Tätigkeit<br />

nur willkürlich hoheitlich ausführen lassen, kann gegeben sein,<br />

wenn sie in der Mehrheit der Mitgliedstaaten nicht hoheitlich<br />

erbracht wird. In der Rechtssache 2/74 wurde ausgeführt, der<br />

Begriff der öffentlichen Gewalt beinhalte für denjenigen, der<br />

sie ausübt, die Möglichkeit, dem Bürger gegenüber von Sonderrechten<br />

Gebrauch zu machen.<br />

Ein Rückgriff auf Art. 45 EGV ist damit nur und insoweit möglich,<br />

als die in Rede stehende spezifische Tätigkeit die Ausübung<br />

von Zwangsbefugnissen notwendigerweise mit umfasst<br />

und der öffentliche Zweck auch nicht durch weniger einschneidende<br />

Maßnahmen, wie staatliche Funktionsbehalte, erreicht<br />

werden kann (TIEMANN 2000).<br />

[Zum Begriff »unmittelbare und spezifische Teilnahme an der<br />

Ausübung öffentlicher Gewalt« siehe die Rechtssachen 2/74<br />

»Rechtsanwalt«, C-306/89 »Sachverständiger für Verkehrsunfälle«,<br />

C-42/92 »Wirtschaftsprüfer«, C-55/93 »Technische<br />

Überwachung«, C-114/97 »Sicherheitsunternehmen«.]<br />

348<br />

2<br />

Grundbuchrechtspfleger. Und welche Aussage hat die Bemerkung<br />

für die Wertung Europas?<br />

Ich kann damit leben, dass meine Argumente durch den Hinweis<br />

auf den berufsständischen »Interessenvertreter« abgewertet<br />

werden sollen; weniger tolerabel ist es, Zitate wie z. B.<br />

das von Herrn Scholz mit eigenen Bewertungen zu vermengen;<br />

Scholz hat im Zusammenhang mit der Forderung nach<br />

einer breit gefächerten staatlichen Deregulierung keineswegs<br />

gesagt, dass eine »Entstaatlichung dieser (Vermessungs-) Regelungen<br />

ohne weiteres möglich sei«!<br />

Hier wäre mehr Genauigkeit angesagt, ebenso wie in der<br />

eigentlichen »Beweisführung« zur Europaproblematik.<br />

Zwei Punkte will ich dazu herausgreifen: Im Ansatz richtig, aber<br />

nicht fertiggedacht, sind die Ausführungen zum »qualifizierten<br />

Ingenieur«; bestätigt wird, konform mit dem BDVI, dass es zwei<br />

Ingenieurberufe im Vermessungswesen gibt, die eigene berufsbildcharakterisierende<br />

Merkmale aufweisen. Ausführungen zur<br />

Konsequenz in der europarechtlichen Beurteilung fehlen leider.<br />

Falsch ist die systemfremde Vermengung von Verhältnismäßigkeitserwägungen<br />

bei den Ausführungen zu Art. 45. Erst die<br />

Beantwortung oder Verneinung von Art. 45 EGV eröffnet über<br />

Art. 43 die Diskussion auf Allgemeinwohlbelange und Verhältnismäßigkeitsprüfungen;<br />

ein Kernfehler in der Argumentation<br />

und Urteilsfindung.<br />

Kern der Diskussion mit der Europäischen Kommission ist die<br />

Frage, inwieweit die Tätigkeiten des ÖbVI nach Art. 45 EGV<br />

(Ausübung öffentlicher Gewalt) zu beurteilen sind und damit<br />

nicht den europäischen Grundfreiheiten unterfallen.<br />

Darauf antwortet Zachert: »Die Diskussion, ob hoheitliche Vermessungsleistungen<br />

unter den Begriff der ›Ausübung öffentlicher<br />

Gewalt‹ fallen, muss nicht vertieft werden.«<br />

Was, wenn nicht genau dieser Punkt, ist denn entscheidend<br />

für die Europadiskussion? Wer hier nicht antwortet, bleibt mit<br />

allem anderen an der Oberfläche stecken; das Papier ist für<br />

eine ernsthafte Auseinandersetzung disqualifiziert!<br />

Bleibt die Frage, welches Ziel der Verfasser mit seinem Aufsatz<br />

verfolgt: Ganz offenbar geht es ihm darum, unter Vernachlässigung<br />

zentraler Inhalte eine Argumentationskette aufzubauen.<br />

Diese soll helfen, den wesentlichen Inhalt des amtlichen Vermessungswesens<br />

– die komplexe Verbindung der technischen<br />

Vermessungsleistung mit der unerlässlichen rechtlichen Abwägung<br />

und schließlich der Beurkundung – auseinander zu<br />

brechen und die operative Vermessung dem »ordinären Vermessungsingenieur«,<br />

womöglich auch den nur mit einge-<br />

DIE DISKUSSION, OB HOHEITLICHE <strong>VERMESSUNGS</strong>LEISTUNGEN<br />

unter den Begriff »Ausübung öffentlicher Gewalt« i. S. d. EGV<br />

fallen oder nicht, muss nicht vertieft werden. Die Beantwortung<br />

der Frage, ob diese Leistungen notwendigerweise hoheitlich<br />

erbracht werden müssen, also ob die deutschen Regelungen<br />

dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen, führt einfacher<br />

zum Ziel. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung,<br />

dass in der Vergangenheit neben den behördlichen Vermessungsstellen<br />

schon immer Privatrechtssubjekte an der Aufgabenerledigung<br />

partizipieren konnten.<br />

schränktem Marktzugang tätigen Stadtvermessungsämtern, zugänglich<br />

zu machen.<br />

Als Vehikel dafür ist die auf Europa projizierte Diskussion über<br />

die Tätigkeit der Vermessungsstellen denkbar untauglich.<br />

Der BDVI ist keineswegs gegen Europa positioniert; mit dem ›»Market<br />

Report« und dem Entwurf einer »Plattformregelung/Accord Multilatéral«<br />

hat er deutliche Signale gesandt. Grundsätzlich sollten<br />

nationale Belange, für die aus gutem Grund Bereichsausnahmen<br />

gelten, nicht aus vordergründigem Interesse aufgegeben werden.<br />

Wir sind offen für eine sachgerechte Diskussion, wenig zugänglich<br />

allerdings für vorschnelle Urteile.<br />

ÖbVI Dipl.-Ing. Volkmar Teetzmann<br />

Oher Weg 2 • 21509 Glinde • V.Teetzmann@t-online.de<br />

NACH ALLEDEM WIRD DEUTLICH, DASS IN DEUTSCHLAND DIE<br />

HOHEITLICHEN <strong>VERMESSUNGS</strong>LEISTUNGEN NICHT ZWINGEND<br />

HOHEITLICH ERBRACHT WERDEN MÜSSEN, DIE DEUTSCHEN<br />

REGELUNGEN MITHIN IM EUROPÄISCHEN KONTEXT UNVER-<br />

HÄLTNISMÄSSIG SIND. Entstaatlicht man diese Leistungen,<br />

was ohne weiteres mit einfachen Mitteln möglich ist, erreicht<br />

man automatisch die breit geforderte staatliche Deregulierung<br />

(SCHOLZ 2002) in Form der funktionalen Privatisierung<br />

(Public Private Partnership). Sie ist dadurch gekennzeichnet,<br />

dass die Aufgabenzuständigkeiten und damit die<br />

Aufgabenverantwortung bei den Verwaltungsträgern verbleibt.<br />

Der Vollzug der Aufgabe wird jedoch auf ein Privatrechtssubjekt<br />

übertragen, welches als Verwaltungshelfer<br />

fungiert (z. B. als Verwaltungshelfer nach Städtebaurecht,<br />

Flurbereinigungsrecht). Im Ergebnis ist festzustellen, dass die<br />

Tätigkeiten der Vermessungsstellen einen helfenden und vorbereitenden<br />

Charakter aufweisen und überwiegend nur nach<br />

vermessungstechnischen Grundsätzen durchzuführen sind.<br />

Sie müssen nicht zwingend dauernd oder zeitweise mit der<br />

Ausübung öffentlicher Gewalt i. S v. Art. 45 EGV verbunden<br />

sein.<br />

349<br />

48 Jahre,<br />

seit 20 Jahren<br />

im Staatsdienst<br />

BERUFSRECHT<br />

Vermessungsoberinspektor KRAUSE<br />

Bester Freund<br />

streunt<br />

am liebsten durch die Flur<br />

nur – indem er meditiert.<br />

So hat er zum Beispiel stundenlang sinniert,<br />

obwohl er links und in der SPD,<br />

schon seit Jahren wählt er die Partei,<br />

als Bäckermeister vielleicht nebenbei<br />

nicht doch ein rechter Eigenbrötler sei.<br />

Dies geschah am Abend vor dem 1. Mai.<br />

Dann erinnert er sich,<br />

dass bis zu dem Mai diesen Ersten<br />

er stets die Kasse mit Fremdbrötelei<br />

hatte gefüllt bis zum Bersten.<br />

von Siegfried Kurtzmann<br />

Illustrationen Walter Schwenk<br />

2


FORUM FEDERALE<br />

WIR WOLLTEN EINFACH WISSEN, WIE DAS IST MIT DEM<br />

ZUSAMMENWACHSEN <strong>UND</strong><br />

ZUSAMMENGEHÖREN<br />

<strong>UND</strong> HABEN DAHER ÜBERFALLARTIG EINE BLITZUMFRAGE GESTARTET MIT NICHT RE-<br />

PRÄSENTATIVER AUSWAHL VON OST- <strong>UND</strong> WEST-ÖBVI. ERGEBNIS: FRISCH-FRANK-<br />

FREIE ANTWORTEN, STATISTISCH UNGESICHERTE TENDENZEN <strong>UND</strong> ZIEMLICH VIEL<br />

SPASS.<br />

ANLASS WAR DAS 10-JÄHRIGE UNSERER BERLINER »OSSIS«. ZU DIESER FEIER WAREN<br />

ALLE EHEMALIGEN WESSI-PATEN <strong>UND</strong> KOMMISSIONSPRÜFER EINGELADEN, DIE IN<br />

DER NACHWENDE-PRAXIS SCHNELL ENTZAUBERT <strong>UND</strong> DANN ÜBERWIEGEND ALS<br />

GUTE KOLLEGEN NEU ENTDECKT WURDEN. AUCH WENN DIE ÜBERREICHTEN »URKUN-<br />

DEN« TEILWEISE SARKASTISCH ANMUTEN, SIE SIND NUR AUSDRUCK DER ERKENNT-<br />

NIS, DASS UNTERSCHIEDE NICHT VERKLEISTERT WERDEN DÜRFEN, UM (WENN'S GUT<br />

GEHT) ALS BEREICHERUNG EMPF<strong>UND</strong>EN WERDEN ZU KÖNNEN.<br />

<strong>UND</strong> DIE UMFRAGEERGEBNISSE SIND SO ÜBERRASCHEND <strong>UND</strong> NICHTS SAGEND WIE<br />

ALLE UMFRAGEN DIESER ART. MAN ERHÄLT DIE ANTWORTEN, DIE MAN PROVOZIERT.<br />

NATÜRLICH NEIGT DER BEFRAGTE DAZU, DAS KREUZCHEN DORT ZU MACHEN, WO ES<br />

VERMUTLICH HINSOLL. HABEN SICH TATSÄCHLICH ALLE KOLLEGEN ALS FACHLICH<br />

KOMPETENT GEZEIGT? WAREN DIE ÖBVI OHNE UNTERSCHIEDE HILFSBEREIT? BEGEG-<br />

NEN SICH OST-KOLLEGEN UNTEREINANDER WIRKLICH WIE IHRE WEST-KOLLEGEN?<br />

ES DARF NICHT NUR VERMUTET WERDEN (WIR HABEN SOGAR BEWEISE), DASS DIE<br />

WAHRHEIT HINTER DEN ANTWORTEN ODER ZWISCHEN DEN ZEILEN STEHT. EINE DER-<br />

350<br />

2<br />

FORUM FEDERALE<br />

ARTIGE UMFRAGE IST KAUM GEEIGNET, DEN FRUST <strong>UND</strong> DIE VIELEN VERGEB-<br />

LICHKEITEN EINZUSAMMELN, DIE SICH IN 10 (BIS14) JAHREN ZUSAMMENARBEIT AUF-<br />

GETÜRMT HABEN. SOLL SIE AUCH NICHT. DIE ERGEBNISSE ZEIGEN ZU RECHT, DASS<br />

DER BDVI IN OST <strong>UND</strong> WEST EINE ERFOLGSSTORY GESCHRIEBEN HAT. (WAS NATÜR-<br />

LICH AUCH FÜR ALLE ANDEREN GESELLSCHAFTLICHEN BEREICHE GILT, AUCH WENN<br />

DAS HEUTE NICHT WAHRGENOMMEN WIRD.)<br />

WARUM ÖBVI?<br />

10<br />

Selbstständig<br />

arbeiten<br />

0<br />

Alternativ zur<br />

Arbeitslosigkeit<br />

6<br />

Kein Bock auf Amt<br />

Wollte Kohle<br />

machen<br />

Faszination<br />

<strong>UND</strong> WIR WUSSTEN AUCH SCHON VOR DER UMFRAGE, DASS DIE OST-KOLLEGEN DIE<br />

BDVI-VERBANDSARBEIT BELEBT <strong>UND</strong> MIT NEUEN IDEEN BEREICHERT HABEN.<br />

DIE FREUDE AN DEM BERLINER TREFFEN, DIE AUSKUNFTSHILFSBEREITSCHAFT DER<br />

KOLLEGEN <strong>UND</strong> IHRE LAUNIGEN ANTWORTEN MACHEN MUT ZU MEHR MIT-<br />

EINANDER. VIELLEICHT SIND DIE VORAUSSETZUNGEN SOGAR GÜNS-<br />

TIGER GEWORDEN, WEIL WIR GELERNT HABEN, DASS OSSIS WIE<br />

WESSIS JEWEILS BESONDERE GEWÄCHSE SIND, DIE IHREN EIGE-<br />

NEN LEBENSRAUM BEANSPRUCHEN. LASSEN WIR DIE<br />

GEWÄCHSE DORT STEHEN, WO SIE WACHSEN KÖNNEN.<br />

WIR WOLLEN DOCH BLÜHENDE LANDSCHAFTEN, ODER?<br />

0<br />

4<br />

0<br />

???<br />

WALTER SCHWENK, BERLIN<br />

351<br />

2<br />

WARUM ÖBVI?


FORUM FEDERALE<br />

ZEHN JAHRE DICHT AUF DICHT<br />

Fragen an Berliner und andere Kollegen<br />

»östlich und westlich« des Brandenburger Tors<br />

LIEBE KOLLEGEN,<br />

vor kurzem haben die Berliner Kollegen ihr zehnjähriges<br />

Miteinander gefeiert. Entgegen einiger Frühprognosen wurden<br />

in der Zeit weder Ost-Kollegen untergebuttert noch West-<br />

Kollegen auftragsarm.<br />

Das Zehnjährige ist Anlass für uns, mit einer kleinen Umfrage<br />

ins FORUM zu gehen. Bitte füllen Sie doch mal schnell den<br />

Fragebogen aus und schreiben Sie eine kleine Episode oder ein<br />

Statement ins Kästchen. Dazu ein Foto von Ihnen oder von<br />

einem Erlebnis oder einer Baustelle.<br />

Zehn Minuten fürs Zehnjährige – Danke schön.<br />

(Es sind auch mehrere Antworten möglich.)<br />

1. Warum ÖbVI ?<br />

Selbstständig arbeiten 10<br />

Alternative zur Arbeitslosigkeit 0<br />

Kein Bock auf Amt 6<br />

Wollte Kohle machen 0<br />

Faszination 4<br />

??? 0<br />

2. Konkurrenz ist<br />

lästig 0<br />

gehört dazu 8<br />

findet unfair statt 3<br />

muss unter ÖbVI nicht sein 3<br />

verschafft mir Magendrücken 0<br />

??? 4<br />

3. Ost-Kollegen haben die<br />

BDVI-Verbandsarbeit<br />

belebt 7<br />

umständlicher gemacht 0<br />

ausgenutzt 2<br />

mit neuen Ideen bereichert 7<br />

ethisch aufgemotzt 1<br />

??? 1<br />

352<br />

2<br />

BEI AUSKÜNFTEN ODER<br />

ÜBERLASSUNG VON UNTERLAGEN<br />

0<br />

ist ein Ost-Kollege<br />

hilfsbereiter<br />

1<br />

9<br />

ist ein West-Kollege<br />

hilfsbereiter<br />

ohne Unterschied<br />

hilfsbereit<br />

2<br />

1<br />

vorwiegend in West<br />

blocken beide<br />

IM BERUFSVERBAND HABE<br />

ICH VORBILDER GEF<strong>UND</strong>EN<br />

7<br />

in Ost und West<br />

Konkurrenz<br />

0<br />

vorwiegend in Ost<br />

0<br />

nirgends<br />

• ist lästig<br />

• gehört dazu<br />

• findet leider in letzter Zeit immer unfairer<br />

statt! 100%<br />

1<br />

???<br />

1<br />

???<br />

anonym<br />

OSTKOLLEGEN HABEN<br />

DIE BDVI-VERBANDSARBEIT<br />

7<br />

belebt<br />

0<br />

umständlicher<br />

gemacht<br />

2<br />

7<br />

mit neuen<br />

Ideen bereichert<br />

ausgenutzt<br />

1<br />

1<br />

ethisch aufgemotzt<br />

Nach der Wende haben die Kollegen<br />

• nur an sich gedacht 60%<br />

• sich gegenseitig unterstützt 40%<br />

???<br />

anonym<br />

4. Nach der Wende haben die Kollegen<br />

nur an sich gedacht 2<br />

sich gegenseitig unterstützt 8<br />

planlos gearbeitet 0<br />

Wissen abgeblockt 0<br />

sich als fachlich kompetent gezeigt 10<br />

??? 1<br />

5. Meine ÖbVI-Kollegen sind<br />

nicht anders als Gewerbetreibende 0<br />

gegenüber der Verwaltung wenig<br />

selbstbewusst 3<br />

unterscheiden sich deutlich von<br />

gewerblichen Unternehmen 2<br />

können den ÖbVI-Status kaum erklären 2<br />

sind fachlich einfach besser als andere 5<br />

??? 4<br />

6. Bei Auskünften oder<br />

Überlassung von Unterlagen<br />

ist ein Ost-Kollege hilfsbereiter 0<br />

ist ein West-Kollege hilfsbereiter 1<br />

ohne Unterschied hilfsbereit 9<br />

blocken beide 1<br />

??? 1<br />

7. Im Berufsverband habe ich<br />

Vorbilder gefunden<br />

in Ost und West 7<br />

vorwiegend in Ost 0<br />

vorwiegend in West 2<br />

nirgends 0<br />

??? 1<br />

8. Heute würde ich mich<br />

wieder 8<br />

nicht mehr 1<br />

in einer Partnerschaft 6<br />

??? 0<br />

selbstständig machen.<br />

9. Ost-Kollegen sind untereinander<br />

fairer 2<br />

gleichgültig 0<br />

konkurrenzbewusster 0<br />

nicht anders als die West-Kollegen 7<br />

??? 2<br />

10. ÖbVI, die verwaltungsähnlich<br />

arbeiten, finden sich überwiegend<br />

im Osten 0<br />

im Westen 1<br />

überall 6<br />

??? 4<br />

NACH DER WENDE<br />

HABEN DIE KOLLEGEN<br />

8<br />

sich gegenseitig<br />

unterstützt<br />

nur an sich gedacht<br />

2<br />

0<br />

0<br />

planlos gearbeitet<br />

0<br />

Wissen abgeblockt<br />

OST-KOLLEGEN<br />

SIND UNTEREINANDER<br />

2<br />

fairer<br />

0<br />

gleichgültig<br />

WARUM ÖBVI?<br />

10<br />

0<br />

Alternativ<br />

Arbeitslo<br />

Selbststän<br />

arbeiten<br />

6<br />

FORUM FEDERALE<br />

10<br />

konkurrenzbewusster<br />

3530<br />

Wollte Koh<br />

machen<br />

Kein Bock<br />

1<br />

???<br />

sich als fachlich<br />

kompetent gezeigt<br />

est« und<br />

»W»Ost« haben,<br />

wie man sieht, das<br />

gleiche Niveau.<br />

Andreas Johannsen<br />

7<br />

nicht anders als<br />

die West-Kollegen<br />

4<br />

Faszination<br />

2<br />

???<br />

2<br />

0<br />

???


FORUM FEDERALE<br />

Nach der nicht bestandenen Erstprüfung als<br />

30a-Anwärter zum ÖbVI suchte ich unter<br />

den gestandenen Kollegen etwas skeptisch<br />

einen Arbeitgeber und Partner zur Hilfe und<br />

Unterstützung für den Zeitraum bis zur Nachprüfung.<br />

Diese Zeit würde nicht einfach werden, da weiterhin<br />

ein laufendes ÖbVI-Anwärterbüro mit<br />

mehreren Angestellten geführt und gehalten<br />

werden musste. Zudem stand der zukünftige<br />

Status dieses Büros völlig in den Sternen. Zusätzlich,<br />

wie schon in der Zeit zuvor, mussten<br />

der Lernprozess mit dem Ziel einer erfolgreichen<br />

Zweitprüfung und ein Arbeitsverhältnis bei dem<br />

nun arbeitgebenden Partner ÖbVI unter einen<br />

Hut gebracht werden. Da ich die Kollegen<br />

(westlich des Brandenburger Tors) vielleicht<br />

auch aus Berührungsängsten nicht so gut kannte,<br />

musste ich mich auf mein Gefühl verlassen,<br />

den richtigen Partner für die zukünftige Zeit<br />

auszuwählen.<br />

Daraufhin sprach ich den ÖbVI Hartmut Zoll an,<br />

ob er sich vorstellen könnte, mich in dieser Prüfungsvorbereitungszeit<br />

einzustellen und mir<br />

damit auch mit Erfahrungen zur Seite zu stehen.<br />

Seine damalige Antwort war ohne Umschweife<br />

»Ja«.<br />

Aber er gab zu bedenken, dass er in einer Sozietät<br />

integriert ist und er somit seinen Sozietätspartner<br />

um Befürwortung seiner Entscheidung<br />

befragen müsse. Es entstand kurzzeitig für mich<br />

ein sehr beklemmendes Gefühl, ohne eigenen<br />

Einfluss auf eine für mich hoffentlich günstige<br />

Entscheidung warten zu müssen. Glücklicherweise<br />

wissen wir heute, dass diese dann zustande<br />

gekommene »Pflichtpartnerschaft« als<br />

Ergebnis meine bestandene Prüfung zum ÖbVI<br />

hervorbrachte, aber mindestens in gleicher Wertigkeit<br />

habe ich das Büro Zoll/Petznick und auch<br />

beide Menschen beruflich wie privat unwahrscheinlich<br />

schätzen gelernt und möchte mich an<br />

dieser Stelle auch noch mal herzlich für jegliche<br />

Unterstützung vor 10 Jahren, heute und hoffentlich<br />

auch zukünftig bedanken.<br />

Ich denke heute, dass ich damals noch einige<br />

andere Kollegen mit vergleichbarem Erfolg<br />

hätte ansprechen können.<br />

Uve Neitzke ÖbVI<br />

ich und westlich des Brandenburger Tors<br />

354<br />

2<br />

Ost-Kollegen sind untereinander<br />

• fairer<br />

• gleichgültig<br />

• konkurrenzbewusster<br />

• nicht anders als West-Kollegen<br />

• egoistisch!!!!!! 100%<br />

anonym<br />

Bei der Wahl des<br />

Vorstandes der<br />

BDVI-Landesgruppe<br />

Berlin hatte der<br />

älteste ÖbVI die Aufgabe,<br />

den alten Vorstand<br />

zu entlasten. –<br />

Das war auf einmal<br />

ich. Überrascht?<br />

Nachdenklich? Stolz?<br />

Aber ich denke noch<br />

lange nicht ans Aufhören. Peter Schmidt<br />

Keine Angst vor<br />

Europa.<br />

Horst Borgmann<br />

Für mich wurde die<br />

beste, freundschaftlichsteKooperation<br />

im Winter<br />

nach der Wende in<br />

einem verschneiten,<br />

ehemaligen Hühnerstall<br />

im Land Brandenburg<br />

am Kachelofen<br />

bei Kuchen und<br />

Kaffee begründet.<br />

Hubertus Brauer<br />

Manche Kollegen<br />

wären schwieriger.<br />

Das kann am Alter<br />

liegen.<br />

Manche Kollegen<br />

sind nicht ehrlich.<br />

Das kann am Konkurrenzdruck<br />

oder am Charakter liegen.<br />

Manche Kollegen sind einsam.<br />

Das liegt an ihrer mangelnden Kooperationsbereitschaft.<br />

Manche Kollegen üben Zusammenarbeit und<br />

leben Partnerschaften.<br />

Das sind die Zukunftsträger.<br />

Christian Heller/Peter Pateisat<br />

FORUM FEDERALE


FORUM FEDERALE<br />

»LIBERAL, ABER NICHT BLÖD«<br />

ODER: VERWALTUNGSREFORM<br />

NACH BAYERISCHER ART?!<br />

356<br />

2<br />

VOLKMAR TEETZMANN, GLINDE<br />

FINANZMINISTER FALTLHAUSER KOMMENTIERTE VOR DEM FELDGESCHWORE-<br />

NENTAG DIE BESTREBUNGEN ZUR EINFÜHRUNG DES ÖFFENTLICH BESTELLTEN<br />

<strong>VERMESSUNGS</strong>INGENIEURS MIT DERB BAYERISCHER DEUTLICHKEIT:<br />

»IN BAYERN KOMMT MIR KEIN PRIVATER VERMESSER HEREIN:<br />

LIBERAL BIN ICH – ABER NICHT BLÖD!« (MAIN-POST, 26. APRIL 2004)<br />

NUN, ES LIEGT MIR FERN, IHM ZU WIDERSPRECHEN, DENN HIER GEHT ES WE-<br />

DER UM LIBERALITÄT NOCH UM MANGELNDE INTELLIGENZ. HIER GEHT ES UM<br />

DIE FRAGE, WIE ERNST ES EIGENTLICH POLITIKER MEINEN, WENN SIE EINER-<br />

SEITS VOM RÜCKZUG DES STAATES AUF DAS UNBEDINGT NOTWENDIGE MASS<br />

SPRECHEN, VON SCHLANKEREN <strong>UND</strong> EFFIZIENTEREN STRUKTUREN, VON »ORD-<br />

NUNGSPOLITISCHEN« GR<strong>UND</strong>SÄTZEN, VON SUBSIDIARITÄT REDEN <strong>UND</strong> AN-<br />

DERERSEITS MIT STAMMTISCHPAROLEN GEGEN DIE GEBOTENE VERNUNFT IHRE<br />

BESITZSTÄNDE ALS HEILIGE KÜHE HÄTSCHELN! ALLE DIESE GR<strong>UND</strong>SÄTZE<br />

SPRECHEN FÜR DIE EINFÜHRUNG DES STAATLICH BELIEHENEN – SCHEINBAR<br />

NICHT DIE INDIVIDUELLE POLITISCHE WEITSICHT.<br />

In Bayern wird derzeit die Reform »Verwaltung<br />

21« beraten; die Äußerung des Finanzministers<br />

lässt für eine Entscheidung zugunsten<br />

eines künftigen ÖbVI im Freistaat nicht viel<br />

Gutes erwarten, auch wenn Sachverständige<br />

(Prof. Henzler, Prof. Scholz) sich dafür ausgesprochen<br />

haben und die politische Vernunft<br />

eine solche Entscheidung gebietet.<br />

Dabei geht es nicht darum, den Beschäftigten<br />

ihren Arbeitsplatz wegzunehmen – ein solcher<br />

Umbau hat nur Chancen entlang einer angemessenen<br />

Zeitschiene; und vielleicht bieten<br />

die neuen freiberuflichen Möglichkeiten vielen<br />

Bediensteten endlich die gewünschte<br />

privatwirtschaftliche Alternative.<br />

Die für den Bürger entstehenden Synergien<br />

bieten zahlreiche Vorzüge; dabei bliebe die<br />

Steuerung der Kosten in der Hand des<br />

Staates; in den meisten Bundesländern<br />

sind die Gebührenordnungen für ÖbVIund<br />

Verwaltungsleistungen identisch.<br />

Endlich würden sich wohl auch dank alternativer<br />

Perspektiven mehr Studienbewerber<br />

einstellen …<br />

Die Versuchung ist groß, hier ein ausführliches<br />

Plädoyer pro ÖbVI zu halten;<br />

leider scheint daran in Bayern kein<br />

deutliches Interesse zu bestehen. Wie<br />

sonst kann man sich erklären, dass<br />

Schreiben an Prof. Henzler als Vorsitzenden<br />

der Deregulierungskommission<br />

(am 19. Juli 2003) und an<br />

Staatsminister Huber (1. November<br />

2003) unbeantwortet blieben? Auf ein<br />

weiteres Schreiben vom 19. Februar 2004 gab es dann nach Intervention<br />

doch eine Antwort – siehe beigefügte Abdrucke.<br />

Sachstand ist, dass die Beratungen hinter fest verschlossenen Türen geführt<br />

werden; Interessenvertreter werden »stramm« abgewiesen. Nicht wie vorgesehen<br />

im Juli, sondern voraussichtlich erst im September ist mit der Bekanntmachung<br />

der Entscheidungen zu rechnen. Der BDVI steht weiter bereit, künftige<br />

bayerische ÖbVI-Kollegen beim Aufbau ihrer Büros zu beraten und die<br />

Grundidee des »Beliehenen« dem einen oder anderen »liberalen« Volksvertreter<br />

näher zu bringen.<br />

ÖbVI Dipl.-Ing. Volkmar Teetzmann<br />

Oher Weg 2<br />

21509 Glinde<br />

E-Mail: V.Teetzmann@t-online.de<br />

357<br />

FORUM FEDERALE<br />

2


FORUM FEDERALE FORUM FEDERALE<br />

VERWALTUNGSREFORM /<br />

<strong>VERMESSUNGS</strong>VERWALTUNG /<br />

BERICHT DER<br />

DEREGULIERUNGSKOMMISSION<br />

Sehr geehrter Herr Staatsminister,<br />

unter dem 01. November 2003 habe ich Ihnen wegen der<br />

Einführung des Instituts des »Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs«<br />

in Bayern geschrieben, bin jedoch<br />

bis heute ohne eine Antwort Ihres Hauses. Zwischenzeitlich<br />

habe ich an Diskussionen in Bayern teilnehmen können,<br />

die mich bestärkten, erneut das Gespräch zu suchen,<br />

zumal der »Ingenieurverband Geoinformation und Vermessung,<br />

Bayern e. V.« und der BDVI in dieser Angelegenheit<br />

mit einer Stimme sprechen. Ein Schreiben meiner<br />

bayerischen Kollegen ist Ihnen am 15. Januar 2004 zugegangen.<br />

Ihr Ministerpräsident und Sie selbst haben die Ziele der<br />

»Verwaltungsreform Bayern« wiederholt herausgestellt<br />

und dabei auch die Vermessungsämter einbezogen. Eine<br />

Ihrer Kernfragen ist in diesem Zusammenhang, ob eine<br />

Aufgabe wirklich vom Staat erfüllt werden muss oder<br />

genauso gut von Privaten erledigt werden kann.<br />

Mit dem Instrument der »Beleihung«, einer unechten Privatisierung,<br />

eröffnen sich erhebliche Potenziale. Gerade<br />

die hoheitlich gebundenen Dienstleistungen im Bereich<br />

der Vermessung könnten auf bayerische freiberuflich tätige Ingenieure verlagert werden. Natürlich ist dafür<br />

eine Zeitschiene von mehreren Jahren erforderlich, um das Personal der staatlichen Vermessungsämter sozial<br />

verträglich zurückzuführen und parallel dazu einen entsprechend qualifizierten Berufsstand aufzubauen.<br />

Ordnungspoltisch stehen die Vermessungsämter im Zuge der Verwaltungsreform zur Disposition; hier bieten<br />

sich zahlreiche erfolgversprechende Ansätze für die von Ihnen definierten Ziele, es sei denn, dass aus<br />

anderen politischen Rücksichtnahmen eine Ausnahme gemacht werden soll. Die angedachte »technische<br />

Bündelung« von Fachbehörden kann nur zum Rückzug aus der Fläche führen; hier bietet sich der Freie Beruf,<br />

der Beliehene, der Träger eines »öffentlichen Amtes« als der Königsweg an. Mittelfristig ergibt sich eine massive<br />

Haushaltsentlastung durch Stellenabbau und Einsparungen von Verwaltungskosten (bei rund 70 % Kostendeckungsgrad).<br />

Für den Bürger entsteht ein messbarer Gewinn durch nutzbare Synergien. Als Skizze vorgetragen,<br />

lassen sich die Vorteile hier nur andeuten; gerne stehen unsere Berufsverbände zu Gesprächen<br />

zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr<br />

Volkmar Teetzmann<br />

19. Februar 2004<br />

358<br />

2<br />

Sehr geehrter Herr Präsident,<br />

für Ihr Schreiben vom 19. Februar 2004, in dem Sie sich mit Hinweis<br />

auf den Bericht der »Henzler-Kommission« für eine grundlegende Reform<br />

des bayerischen Vermessungswesens einsetzen, danke ich.<br />

Die Bayerische Staatsregierung hat sich mit dem Projekt »Verwaltung<br />

21« zum Ziel gesetzt, die Verwaltungsstrukturen Bayerns zu reformieren<br />

und zu modernisieren. Dabei sollen vorhandene Strukturen aufgebrochen<br />

und eine schlankere, effizientere, dienstleistungsorientiertere<br />

und bürgernähere Verwaltung geschaffen werden. Gerade in Zeiten, in<br />

denen der Staat keinen finanziellen Spielraum hat, soll das Projekt »Verwaltung<br />

21« dazu beitragen, Gestaltungsräume für Zukunftsinvestitionen<br />

zu eröffnen. In diesem Zusammenhang wird auch die bayerische<br />

Vermessungsverwaltung einer Überprüfung unterzogen.<br />

Die Überlegungen zu den neuen Verwaltungsstrukturen im Bereich der<br />

bayerischen Vermessungsverwaltung sind derzeit im Gange, endgültige<br />

Entscheidungen über die Struktur und Organisationsform der Vermessungsverwaltung<br />

werden<br />

aberst Mitte 2004 fallen. Selbstverständlich<br />

werden auch die<br />

Ergebnisse der »Henzler-Kommission«<br />

und der von Ihnen<br />

skizzierte ordnungspolitische<br />

Ansatz im Entscheidungsprozess<br />

über die neuen Strukturen<br />

eine gewichtige Rolle<br />

spielen.<br />

Bitte haben Sie Verständnis,<br />

dass ich im jetzigen Stadium<br />

der Verwaltungsreform keine<br />

abschließende Aussage zur<br />

zukünftigen Struktur der<br />

bayerischen Vermessungsverwaltung<br />

machen kann.<br />

Ich kann Ihnen aber versichern,<br />

dass Ihre Anregungen<br />

in die weitere Abwägung<br />

zur Umsetzung des<br />

Projekts »Verwaltung 21«<br />

einfließen werden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr<br />

Erwin Huber, MdL<br />

14. April 2004<br />

359<br />

2


CLGE-GENERALVERSAMMLUNG<br />

INTERNATIONAL INTERNATIONAL<br />

CLGE-GENERALVERSAMMLUNG<br />

IN BERLIN<br />

WENIGE TAGE VOR DER ERWEITERUNG DER EUROPÄISCHEN UNION BE-<br />

GRÜSSTE DER BDVI ALS GASTGEBER <strong>UND</strong> VERANSTALTER AM 23. <strong>UND</strong> 24.<br />

APRIL 2004 R<strong>UND</strong> 30 MITGLIEDER DES COMITÉ DE LIAISON DES GÉOMÈTRES<br />

EUROPÉENS ZU DEREN DIESJÄHRIGER GENERALVERSAMMLUNG IN BERLIN.<br />

DIE DELEGATIONEN AUS 16 EUROPÄISCHEN LÄNDERN KAMEN UNTER DER<br />

LEITUNG DES CLGE-PRÄSIDENTEN KLAUS-DIETER RÜRUP IM FRANZÖSISCHEN<br />

HOF AM BERLINER GENDARMENMARKT ZUSAMMEN.<br />

360<br />

2<br />

KARIN REIMERS/WOLFGANG GUSKE, BERLIN<br />

Erklärtes Ziel der CLGE ist die Verbreitung, Entwicklung<br />

und Sicherung der Berufsbedingungen der Vermessungsingenieure.<br />

Die CLGE versteht sich dabei als <strong>Forum</strong>, das<br />

seinen Mitgliedern nicht nur einen ständigen Meinungsaustausch<br />

ermöglicht, sondern auch der Verbreitung technischen,<br />

wissenschaftlichen und organisatorischen Know-hows zwischen<br />

den europäischen Ländern dient. Sie befasst sich mit den<br />

Entwicklungen auf dem europäischen Markt und den Möglichkeiten,<br />

die sich daraus für die Vermessungsingenieure ergeben.<br />

Am 23. April nahmen die deutschen Teilnehmer die Möglichkeit<br />

wahr, das Vermessungswesen des Gastgeberlandes näher vorzustellen.<br />

Einleitend erläuterte der AdV-Vorsitzende und DVW-Präsident<br />

Hagen Graeff die Organisation des amtlichen Vermessungswesens<br />

in Deutschland. Erwartungsgemäß sorgte hier insbesondere<br />

die föderale Struktur für einige Verwirrung, aber<br />

auch Interesse bei den Teilnehmern. Die Koordinierung und Finanzierung<br />

des deutschen Vermessungswesens wurden in einer<br />

lebhaften Diskussion erörtert.<br />

Der Verbreitung technischer Innovationen diente der Vortrag<br />

von Wolfgang Draken vom LGN Niedersachsen über das<br />

Konzept und die Realisierung von SAPOS. Die technische Weiterentwicklung<br />

des Systems in den letzten Jahren und die damit<br />

einhergehende Qualitätssteigerung mache SAPOS zu einem<br />

Modell für den gesamten europäischen Markt, so Draken.<br />

Kontakte in andere europäische Länder seien bereits geknüpft,<br />

jedoch mangele es im Moment noch an einer effektiven internationalen<br />

Koordinierung.<br />

Dem Selbstverständnis als europäisches <strong>Forum</strong> wurden die Mitglieder<br />

der CLGE in einem angeregten Meinungsaustausch zur<br />

zukünftigen Stellung des Vermessungsingenieurs gerecht.<br />

BDVI-Präsident Volkmar Teetzmann stellte in seinem Vortrag<br />

den ÖbVI in den europäischen Kontext und erläuterte den<br />

BDVI-Standpunkt zur aktuellen Diskussion über Niederlassungs-<br />

und Dienstleistungsfreiheit. Die Stellung des ÖbVI in<br />

diesem Spannungsfeld und grundsätzliche Fragen<br />

zu den Aufgaben des Staates, die einer gegenwärtigen<br />

europarechtlichen Prüfung unterliegen,<br />

stießen hier auf besonderes Interesse der internationalen<br />

Gäste.<br />

Zusammen mit den von Stefan Riecke, Mitarbeiter<br />

der BDVI-Geschäftsstelle, vorgestellten Veränderungen<br />

der Ausbildungsmöglichkeiten im Kontext<br />

der Bologna-Deklaration zeigte sich in der Diskussion<br />

die besondere Relevanz europäischer Entwicklungen<br />

für das Vermessungswesen. Rieckes<br />

Vortrag machte dabei auch deutlich, dass die an<br />

deutschen Universitäten und Fachhochschulen<br />

geplante und zum Teil umgesetzte Erweiterung<br />

der Studienabschlüsse zum Bachelor und/oder<br />

Master das deutsche Vermessungswesen vor viele<br />

noch ungeklärte Fragen – insbesondere unter berufsrechtlichen<br />

Gesichtspunkten – stellt.<br />

Das von der BDVI-Geschäftsstelle organisierte<br />

Rahmenprogramm zur Generalversammlung<br />

sorgte für die Festigung des »partnerschaftlichen<br />

Geistes«, der die Geodäten Europas entsprechend<br />

den Zielen des CLGE verbinden soll.<br />

Neben dem Empfang im Roten Rathaus durch<br />

Berlins Innensenator Körting (in Vertretung des<br />

Regierenden Bürgermeisters von Berlin als<br />

Schirmherr der Veranstaltung) und einem gemeinsamen<br />

Abendessen standen ein Besuch des<br />

Bundestages und der Reichstagskuppel und eine<br />

obligatorische Stadtrundfahrt auf dem Programm.<br />

Karin Reimers<br />

Dr. Wolfgang Guske<br />

FORUM-Redaktion<br />

forum@bdvi.de<br />

361<br />

2


FORUM F<strong>UND</strong>US<br />

LANDMESSEREID<br />

aus dem Jahre 1579<br />

Das Original (Ratsprotokolle/Eidbuch der Stadt Soest) ist in<br />

Mittelniederdeutsch abgefasst. Der Text wurde zum jetzigen<br />

Verstehen leicht ins Hochdeutsche abgewandelt.<br />

»Des Landmessers Thomas Paken Beeidung, die er am 28.<br />

November 1579 getan hat, neben aufgestellter Ordnung, wie<br />

er sich gegenüber der Belohnung<br />

soll verhalten:<br />

Dass ich in Zukunft das<br />

Land, Weiden, Wiesen, Büsche,<br />

Holzgewächs, Waldgemeine,<br />

Garten, Baumgarten,<br />

Graben, die ich<br />

messen werde, mit den<br />

richtig geeichten Landmaßen<br />

der Stadt Soest getreulich<br />

und recht messen<br />

und damit den Armen und<br />

Reichen recht dienen und<br />

auch nicht vom rechten<br />

Weg abkommen will, wenn<br />

es um Geld, Habe, Gunst,<br />

Geschenke, Vorteile, Hass,<br />

Freundschaft oder Feindschaft<br />

geht, mit allen meinen<br />

fünf Sinnen.<br />

Dass ich mich auch an die<br />

Belohnung, wie der ehrbare<br />

Rat diese festgesetzt und<br />

verordnet hat, halten werde<br />

und niemanden benachteiligen werde, bei Verwirkung<br />

meines Dienstes. So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium.<br />

Wie seine Belohnung sein soll: Wenn der Landmesser die Maße<br />

im Stadtfeld anlegt und etwa ein, zwei oder drei Morgen<br />

messen würde, soll von jedem Morgen ihm gegeben werden<br />

zum Lohn acht Soester Schilling. Da aber der Morgen Zahl über<br />

drei Morgen ist, sei es in einem oder in zwei Stücken, soll dem<br />

Landmesser bis zu zehn Morgen von jedem Morgen sechs<br />

Schilling gegeben werden.<br />

362<br />

2<br />

• Wenn aber die Morgen über 10 sind, 20, 30, 40,<br />

50, 60, 70, 80, 90, 100 oder mehr Morgen, soll für<br />

jeden Morgen nicht mehr als 4 Schilling gegeben<br />

werden, sollte jedoch jemand mit dem Landmesser<br />

eine andere Vereinbarung treffen, so soll es<br />

ihm freistehen.<br />

• Wenn der Landmesser jedoch auswärtig in einem<br />

anderen Königreiche gefordert wird, soll er<br />

sich mit der Belohnung bescheiden und sich doch<br />

den Gang und Weg belohnen lassen.<br />

• Wenn aber bei Schlagholz zwei oder drei Morgen<br />

gemessen werden (es geht hier beschwerlicher<br />

zu), soll er als Lohn 10 Schilling, dies gilt bis zu 3<br />

Morgen, geht es über 3 Morgen, soll er sich mit acht<br />

Schilling sättigen lassen.<br />

• Wenn es aber große freie Holzplätze sind, soll<br />

er mit sechs Schilling für den gemessenen Morgen<br />

sich begnügen.<br />

Nota: Diese Ordnung ist vom ehrbaren Rat und<br />

Zwölfen (Zwölferkollegium) aufgestellt und bestätigt<br />

worden, woran er sich zu halten hat, der<br />

Kämmerer hat ihn in den Eid gestellt.«<br />

Anmerkung: Zu diesem Zeitpunkt war Soest eine<br />

freie Hansestadt und stand unter dem Schutz des<br />

Herzogtums Kleve. Soest hatte eine eigene hohe<br />

Gerichtsbarkeit. Im Prinzip war es eine freie<br />

Reichsstadt. Diese Freiheit hatte sich die Stadt in<br />

der Soester Fehde von 1444 bis 1449 erkämpft<br />

und löste sich damit aus den Fesseln des Erzbischofs<br />

von Köln. Das Soester Recht war im<br />

damaligen Kaiserreich weit bekannt und wurde<br />

durch andere Städte oft kopiert, u. a. auch durch<br />

Lübeck. Die Soester Eigenständigkeit wurde erst<br />

1809 durch die Besetzung Westfalens durch französische<br />

Truppen aufgehoben. Das Original der<br />

Beeidung ist im Soester Stadtarchiv im »Eidebuch<br />

des Soester Rathes« (Ratsprotokolle 1548–1591,<br />

Seite 269) noch vorhanden.<br />

Ob oder was Thomas Paken in den darauf folgenden<br />

Jahren gemessen hat, ist noch nicht erforscht.<br />

Ein frühes Ableben des Landmessers ist nicht<br />

auszuschließen, da um 1580 in Soest wieder eine<br />

große Pestepedemie mit jährlich an die 2000 Toten<br />

wütete.<br />

Dipl. Ing. Peter Sukkau, Soest, 1. Mai 2004<br />

EIGENTLICH SOLLTE ...<br />

... IM APRIL EIN FORTBILDUNGSSEMINAR DES BI FÜR TECHNIKER<br />

<strong>UND</strong> INGENIEURE STATTFINDEN.<br />

THEMA: FEHLER- <strong>UND</strong> AUSGLEICHUNGSRECHNUNG.<br />

Ziel war es, den Mitarbeitern Grundlagen zu vermitteln, um den<br />

vermessungstechnischen Außen- wie den Innendienst in der An-<br />

lage von Netzen und komplexer Vermessungen sicherer zu machen.<br />

Zunächst gab es Schulterklopfen für diese Absicht, danach (mit<br />

den wildesten Begründungen) ein Zurückweichen der Chefs. Kein<br />

Ruhmesblatt für die ÖbVI. Aber, vielleicht benötigen die ÖbVI gar<br />

keine fachliche Aufrüstung. Hier der ultimative Test:<br />

(1) Ein räumlicher Vorwärtsschnitt (3D) ist stärker kontrolliert<br />

als ein Schnitt, der nur in 2D bestimmt wird.<br />

(2) Fehlerellipsen ermöglichen eine objektive Beurteilung eines<br />

geodätischen Netzes.<br />

(3) Das »σ 0 a posteriori« muss immer »1« sein.<br />

(4) Die »normierte Verbesserung« hat immer die Einheit des<br />

Messungselements.<br />

Auflösung: Seite 366<br />

363<br />

FORUM F<strong>UND</strong>US<br />

2


BÜCHER<br />

PROF. DR. FRÖHLICH<br />

DAS REISETAGEBUCH DES<br />

HAUPTMANNS BENDEMANN<br />

2. Auflage 2004<br />

Selbstverlag Fröhlich<br />

Lichweg 16, 53757 Sankt Augustin<br />

Telefon 02241/312345,<br />

Fax 02241/310019<br />

E-Mail: geo-goon@t-online.de<br />

Preis incl. MwST und Versand 19,80 E<br />

Der preußische Hauptmann Bendemann bereiste ab Juni 1887 im<br />

Auftrag der Landesvermessung das Sauerland. Von Berlin kommend<br />

»recognoscirte« (erkundete) er das »Land der tausend Berge«.<br />

Kein Auto und kein Handy standen ihm zur Verfügung. Das Eisenbahnnetz<br />

war spärlich, nur mit Pferd und Wagen und von einem Burschen<br />

begleitet, bewältigte er eine schier unlösbare Aufgabe. Dort, wo Hochwald<br />

die Sicht versperrte, mussten stabile Holztürme gebaut werden.<br />

Quartier fanden Bendemann und sein Bursche abends in örtlichen<br />

Gasthäusern oder Forsthäusern. Seine Erkundungen hielt Bendemann<br />

in Tagebuchaufzeichnungen fest.<br />

Zwei im Sauerland beheimatete Geodäten, Prof. Dr. Fröhlich und Regierungsvermessungsdirektor<br />

Spata vom Landesvermessungsamt, haben die<br />

Route nacherlebt und die Beschreibungen mit zahlreichen teils zeitgenössischen<br />

Fotos aufgearbeitet. Zum Regieren braucht man raumbezogene Daten:<br />

Diese Devise mag schon damals gegolten haben. Aber wer weiß denn<br />

noch, wie aufwändig die Beschaffung raumbezogener Daten in der zurückliegenden<br />

Zeit war?<br />

Wer kann heute noch die Schwierigkeiten der damaligen trigonometrischen<br />

Vermessungen erahnen? Witterungsbedingte Wartezeiten, oftmals wochenlang,<br />

waren mit den Arbeiten verbunden. Im Zeitalter ständig fortschreitender<br />

Digitalisierung ist ein Blick zurück in die Mühen des früheren Vermessungsalltags<br />

auch für Praktiker spannend.<br />

Den beiden Herausgebern ist es gelungen, einen Abschnitt Vermessungsgeschichte<br />

für den Laien verständlich aufzubereiten und für den Fachmann<br />

spannend zu beschreiben. Längst vergessene Signalbauten werden in die<br />

Erinnerung zurückgerufen.<br />

Wer weiß? Vielleicht wird der eine oder andere Kollege angeregt auf den<br />

Spuren des Hauptmanns Bendemann im Urlaub wandeln.<br />

Hubertus Brauer, Ratingen<br />

364<br />

2<br />

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN,<br />

R<strong>UND</strong>ER TISCH GIS E.V.,<br />

BAYERISCHER GEMEINDETAG, BAYERISCHER STÄDTETAG,<br />

BAYERISCHER LANDKREISTAG<br />

(HRSG.)<br />

GEOINFORMATIONS-<br />

SYSTEME<br />

Leitfaden für kommunale GIS-Einsteiger<br />

Erschienen Dezember 2003<br />

Die Herausgeber des Leitfadens wollen mit diesem Leitfaden<br />

die Einführung der geographischen Informationssysteme in<br />

den bayerischen Kommunen vorantreiben. Er soll als ein Baustein<br />

für den E-Government-Pakt zwischen den kommunalen Spitzenverbänden<br />

und dem Freistaat Bayern verstanden werden. Der Leitfaden<br />

gibt einen Überblick über Systemlösungen für GIS, die Daten,<br />

die eingesetzt werden, sowie die Möglichkeiten, wie sein Betrieb<br />

organisiert werden kann. An dieser Stelle wird es interessant<br />

in dem Leitfaden.<br />

Die Autoren beschreiben die unterschiedlichsten Möglichkeiten,<br />

ein GIS zu betreiben: als Selbstbetreiber oder aber das Heil in einer<br />

interkommunalen Partnerschaft zu suchen. Die Autoren<br />

schließen aber auch die Übertragung auf private Dienstleister<br />

nicht aus. Mit Hinweis auf künftige E-Governement-Lösungen<br />

scheint mir die Übertragung der kommunalen GIS-Systeme auf<br />

beliehene Unternehmer besonders interessant. Hier scheint sich<br />

der Freistaat endlich in die richtige Richtung zu bewegen. Der<br />

Einsatz von GIS-Systemen bedeutet immer zwingend den Umgang<br />

mit hoheitlichen Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters.<br />

Deshalb gehört das GIS-Management in kompetente Hände.<br />

Hier können beliehene Ingenieurbüros gute Partner in den zukünftigen<br />

Geschäftsmodellen einer funktionierenden Geodateninfrastruktur<br />

sein. Gerade auf diesem Sektor wären Mehrwerte<br />

für Bürger, Kommunen und den Freistaat zu erzielen. So modern<br />

der Leitfaden sich im ersten Anschein darstellt, so sehr ist er doch<br />

letztendlich mit alten Traditionszöpfen verwoben. Von den Geschäftsmodellen,<br />

die diesen Arbeitsmodellen folgen müssen, ist<br />

in diesem Leitfaden nichts zu lesen.<br />

Wer sich für die bayerische GIS-Infrastruktur interessiert, für den<br />

steht unter der Internetadresse http://www.gis-leitfaden.de der<br />

Leitfaden kostenlos zum Downloaden bereit.<br />

Hubertus Brauer, Ratingen<br />

BÜCHER<br />

365<br />

2<br />

Faszinierende<br />

Kartenreproduktion


( DKV. Hält ein Leben lang )<br />

FORUM F<strong>UND</strong>US BÜCHER<br />

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Die DKV. Ein Unternehmen der Versicherungsgruppe.<br />

FORUM (BDVI)<br />

Zu (4) NEIN Die »normierte Verbesserung« dient als<br />

Eingangsgröße für statistische Tests, ist unabhängig von<br />

der Art bzw. der Größe des Messelementes und ist normiert.<br />

Sie ist einheitslos und berechnet sich wie folgt:<br />

Zu (3) NEIN Der mittlere Gewichtseinheitsfehler<br />

(auch: σ0 a priori) ist eine Schätzung für den mittleren Fehler<br />

einer Beobachtung mit dem Gewicht 1. Der mittlere Fehler<br />

einer Beobachtung mit dem Gewicht 1 (σ0 a posteriori) lässt<br />

sich nach der Ausgleichung ermitteln und dient zusammen<br />

mit dem M0 der Genauigkeitsabschätzung der Messung.<br />

Wird M0 auf 1 belassen, so schwankt σ0 , bei einer ordnungsgemäßen<br />

Messung, ebenfalls um 1. War die Schätzung<br />

für den Gewichtseinheitsfehler zu optimistisch, so wird σ0 größer als 1 sein. Liegt σ0 jedoch unter 1, so ist die Messung<br />

genauer als die Schätzung.<br />

Zu (2) NEIN Fehlerellipsen sind immer auf das<br />

Netzdatum bezogen und können daher nicht sofort mit anderen<br />

Netzen verglichen werden. Bei Verwendung von Festpunkten<br />

sind sie relativ auf diese bezogen. Also sind die<br />

Fehlerellipsen kein Maßstab für die Güte des Netzes und<br />

können nicht ohne Vorbehalt für die Beurteilung des Netzes<br />

herangezogen werden!<br />

Zu (1) JA Ein einfacher Vorwärtsschnitt (2D) ist<br />

praktisch unkontrolliert, da zwei Messelemente für zwei Unbekannte<br />

(Rechts- und Hochwert) benötigt werden. Bei der<br />

3D-Bestimmung wird zusätzlich die Höhe bestimmt. Gleichzeitig<br />

stehen jedoch zwei Zenitdistanzen zur Verfügung, die<br />

eine Redundanz erzeugen.<br />

ANTWORT:<br />

KLEINER FEHLERTEST<br />

– Hätten Sie’s gewusst?<br />

VON DR. RÜDIGER HOLTHAUSEN<br />

RECHTSANWALT - KÖLN<br />

DIE VERGÜTUNG DER<br />

<strong>VERMESSUNGS</strong>INGENIEURE<br />

unter besonderer Berücksichtigung des<br />

Gebührenrechts der Öffentlich bestellten<br />

Vermessungsingenieure – Prozessuale<br />

und materielle Probleme bei der<br />

Durchsetzung der Vergütungsansprüche<br />

Dieses Skript ist die erweiterte Fassung einer für das<br />

Bildungsinstitut des BDVI erstellten Seminarunterlage.<br />

Die Darstellung berücksichtigt Gesetzgebung und<br />

Rechtsprechung bis 31. Dezember 2003.<br />

Das Ziel dieses Skripts ist eine für die Praxis verwendbare<br />

Zusammenstellung der gängigen Rechtsfragen im<br />

Zusammenhang mit Gebühren und Honorar der Vermessungsingenieure.<br />

Der Autor hat sich weitestgehend auf eine Berücksichtigung<br />

der Rechtsprechung beschränkt und davon abgesehen,<br />

diese Rechtsprechung zu problematisieren.<br />

Anlass hierzu bestünde in ausreichendem Umfang, als<br />

Beispiel sei hier lediglich auf die Abgrenzung öffentliches<br />

Recht/Privatrecht bei der Beurteilung der<br />

Rechtsnatur der Vergütungsansprüche und die dazu ergangene<br />

neueste Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen verwiesen.<br />

Darüber hinaus hat sich der Autor bei den<br />

Rechtsprechungszitaten auf die Angabe der wesentlichen<br />

Entscheidungen beschränkt.<br />

Die Vergütung der Vermessungsingenieure spielt in der<br />

veröffentlichten Rechtsprechung lediglich eine untergeordnete<br />

Rolle.<br />

Der Darstellung liegt daher für den Gebührenteil in<br />

erheblichem Umfang nicht veröffentlichte Rechtsprechung<br />

zugrunde. Zur künftigen Aktualisierung des<br />

Skriptes ist der Autor auf Hinweise auf nicht veröffentlichte<br />

aktuelle Rechtsprechung angewiesen. Das Bildungsinstitut<br />

nimmt gerne Hinweise entgegen.<br />

Das Skript umfasst auch ein umfangreiches Stichwortverzeichnis.<br />

Es kann vom Bildungsinstitut ab sofort erworben<br />

werden.<br />

Preis für Mitglieder des BDVI: 38,00 E<br />

Preis für Nichtmitglieder : 45,00 E<br />

jeweils zuzüglich Versandkosten<br />

Bestelladresse:<br />

ddp<br />

Eisenhüttenstraße 5 • 40878 Ratingen<br />

Telefon 02102/168 78 13<br />

Fax 02102/168 78 22<br />

info@das-dienstleistungspaket.de<br />

367<br />

2<br />

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FORUM IM FORUM<br />

Leserbrief<br />

Was ist bloß los in Deutschland?<br />

Allerorten wird geklagt, wenngleich auf hohem Niveau, über<br />

den Niedergang der deutschen Wirtschaft. Das, von dem wir<br />

im Rufe stehen, es im europäischen Vergleich am besten zu<br />

können, nämlich effizient und rationell zu verwalten, gibt ganz<br />

besonderen Anlass zu Beschwerden.<br />

Hier zwei Beispiele aus dem Umgang mit Berliner Ämtern, die<br />

zeigen, wie man dieserorts auch die letzten Willigen zur<br />

Verzweiflung und ggf. sogar in den wirtschaftlichen Ruin treibt.<br />

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt der Bauherr/<br />

Eigentümer beim Bauordnungsamt. Wenn, wie in unserem<br />

Falle, die Bauantragsunterlagen dort gerade vollständig vorliegen,<br />

weil die offizielle Schlussabnahme des Bauvorhabens<br />

bei Antragstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung gerade<br />

zwei Monate zurück lag, geht man davon aus, dass die<br />

Unterlagen kurzfristig geprüft und die Bescheinigung binnen<br />

sechs Wochen ausgestellt werden könnte. Nicht so in diesem<br />

Falle:<br />

Bei einer vorsichtigen Anfrage drei Monate nach der Antragstellung<br />

wurde die Übergabe der Abgeschlossenheitsbescheinigung<br />

für die darauf folgende Woche in Aussicht gestellt. Bei<br />

einer Nachfrage zum angegebenen Zeitpunkt war leider der<br />

Bearbeiter krank, weshalb sich der Vorgang um weitere vier<br />

Wochen verschleppte. Nach dem Ende der Krankheit des Bearbeiters<br />

wechselte dieser wegen interner Umstrukturierungsprozesse.<br />

Als dann ein neuer Bearbeiter feststand, war dieser im Skiurlaub,<br />

anschließend krank. Daraufhin wurde der Vorgang<br />

wieder an den ursprünglichen Bearbeiter zurückgegeben, der<br />

368<br />

2<br />

Nachruf<br />

Die Landesgruppe Baden-Württemberg trauert um<br />

Herrn Dipl.-Ing.(FH)<br />

THEO BUTSCH<br />

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />

in Schwetzingen<br />

Mitglied des Landesgruppenvorstands 1973-1978<br />

*8. Juli 1928 † 29. März 2004<br />

aber einen riesigen Stapel vor sich hatte, wie der zwischenzeitlich<br />

frustrierte und verzweifelte Bauherr bei einem persönlichen<br />

Besuch in den Amtsstuben feststellen konnte.<br />

Wöchentliche persönliche Konsultationen ließen den Stapel<br />

über dem Vorgang merklich schrumpfen. Elf Monate nach<br />

dem Eingang des Antrages kam dann von Amts wegen die<br />

Nachricht, die Unterlagen müssten komplett überarbeitet<br />

werden. Innerhalb von drei Tagen wurde dies von unserer<br />

Bauherrenseite in Zusammenarbeit mit den zuständigen<br />

Fachplanern erledigt. Gegen Barzahlung beim Amt durften<br />

wir zum Jahrestag der Antragstellung die Abgeschlossenheitsbescheinigung<br />

entgegennehmen.<br />

So oder so ähnlich muss es auch beim Vermessungsamt<br />

gelaufen sein: Die dort im August 2002 eingereichten Unterlagen<br />

zur Übernahme ins Liegenschaftskataster brauchten<br />

von Oktober 2002, Eingangsbestätigung, bis zum Januar<br />

2004, um mit einem Bearbeitungsvermerk der Behörde an<br />

uns zurückzugelangen. Die dann geäußerten Einwände<br />

wurden von unserer Seite binnen drei Tagen erledigt. Jetzt<br />

haben wir die begründete Hoffnung, diesen Vorgang in der<br />

8. KW 2004 nach insgesamt 19 Monaten Bearbeitungszeit<br />

abzuschließen.<br />

Es kann und darf nicht sein, dass wir uns in Deutschland auf<br />

diese Art und Weise selbst lahm legen. Aktenberge, hinter<br />

denen wir uns verstecken, werden uns alsbald nicht nur die<br />

Sicht versperren, sondern auch die letzte Aussicht auf<br />

wirtschaftlichen Fortbestand nehmen!<br />

Deutscher Beamtenwirtschaftsbund GmbH, Berlin<br />

Wir betrauern den Tod unseres<br />

Kollegen zutiefst und werden ihm<br />

ein ehrendes Andenken bewahren.<br />

Dipl.-Ing. Dieter Seitz, Vorsitzender<br />

■ BI-BILDUNGSINSTITUT/ allgemeine Seminare<br />

1 Tag<br />

24. Juni 2004,<br />

Köln<br />

1 Tag<br />

8. Oktober 2004,<br />

Köln<br />

2 Tage<br />

25./26. Juni 2004,<br />

Köln<br />

1 Tag<br />

10. September 2004,<br />

Hannover<br />

Sommer 2004,<br />

Berlin<br />

VERKEHRSSICHERHEIT BEI <strong>VERMESSUNGS</strong>ARBEITEN<br />

Mängel und Risiken, allgemeine Grundlagen für die<br />

Sicherung von Vermessungsaufgaben, RSA-Richtlinien,<br />

ZTV/SA, Ländererlasse, Rechtsgrundlagen u. a. m.<br />

Referent:<br />

H.-W. Seul<br />

BAUMÄNGEL <strong>UND</strong> -SCHÄDEN IM SPANNUNGSFELD Referent:<br />

DER VERKEHRSWERTERMITTLUNG<br />

Dr. D. Honsinger<br />

Grundlagen, systematisches Erkennen von Baumängeln<br />

und -schäden, Bestandsaufnahme und Analyse anhand<br />

praxisbezogener Beispiele, Verantwortungskomplexe bei<br />

der Beurteilung von Baumängeln und -schäden, Wertrelevanz<br />

von Baumängeln und -schäden, Ermittlung der<br />

Wertminderung an Beispielen<br />

NEUE CHANCEN FÜR ÖBVI DURCH ZEITGEMÄSSES<br />

BEWERTUNGSVERSTÄNDNIS<br />

Rechts- und Verfahrensgrundlagen der Wertermittlung,<br />

Struktur und Inhalte zeitgemäßer Wertermittlung, Bedeutung<br />

und Anwendung der Wertparameter, Grundlagen<br />

der Immobilienwirtschaft, Nutzeranforderungen an<br />

Gutachten, aufgabengerechter Aufbau von Gutachten,<br />

Fallbeispiele, seminaristische Übungen, Abschlusstest<br />

TYPISCHE SCHADENSBILDER <strong>UND</strong> IHR EINFLUSS<br />

AUF DIE WERTERMITTLUNG<br />

• Einfluss von Bauschäden und Baumängeln auf<br />

die Bewertung<br />

• Bewertung von Schäden und Mängeln<br />

• Erkennung, Bewertung und Beurteilung von Schäden<br />

und Mängeln bei der Wertermittlung<br />

• Typische Schadensbilder, verschiedene Bautypen<br />

• Bewertungsbeispiele u. v. a.<br />

Herbst 2004 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSSTATTUNG<br />

Grundwissen für die Verkehrswertermittlung<br />

NOVELLIERUNG (BAUGB) BEI BEDARF<br />

Neues Instrumentarium der Baulandumlegung -<br />

Vereinfachtes Umlegungsverfahren<br />

Herbst 2004 DAS ÖBVI-BÜRO<br />

Theoriekurs für Vermessungsassessoren.<br />

Der Kurs richtet sich an Assessoren des höheren vermessungstechnischen<br />

Verwaltungsdienstes, die sich<br />

entschlossen haben, in den Freien Beruf zu gehen. Der<br />

Kurs kann auch von Referendaren mit gleicher Berufsentscheidung<br />

belegt werden.<br />

Referentinnen:<br />

Irene Lindner,<br />

Petra Schmokel<br />

Referent:<br />

C.-M. Kinzer<br />

Referenten:<br />

N. N.<br />

Referenten:<br />

N. N.<br />

Referenten:<br />

Dr. Holthausen<br />

u. a.<br />

Teilnehmergebühren:<br />

150,– E<br />

Teilnehmergebühren:<br />

130,– E<br />

Teilnehmergebühren:<br />

N. N.<br />

Teilnehmergebühren:<br />

200,– E<br />

Teilnehmergebühren:<br />

N. N.<br />

Teilnehmergebühren:<br />

150,– E<br />

Teilnehmergebühren:<br />

N. N.<br />

369<br />

FORUM FUTURA<br />

2


FORUM FUTURA<br />

■ BI-BILDUNGSINSTITUT/ allgemeine Seminare<br />

Freitag, 9:00 bis<br />

16:30 Uhr<br />

4. Juni 2004,<br />

Hamm/Westf.<br />

1. Teil 25./26. Juni<br />

2004<br />

2. Teil 24./25. September<br />

2004<br />

Freitag und Samstag,<br />

9:00 bis 16:30 Uhr,<br />

Hamm/Westf.<br />

2. Teil 9. Juli 2004<br />

9:00 bis 16:30 Uhr,<br />

Hamm/Westf.<br />

15./16. Juli 2004<br />

Dienstag und<br />

Mittwoch,<br />

9:00 bis 16:30 Uhr,<br />

Hamm/Westf.<br />

13./14. September<br />

2004<br />

Montag und Dienstag,<br />

9:00 bis 16:30 Uhr,<br />

Hamm/Westf.<br />

TELEFONKONTAKTE - K<strong>UND</strong>ENZUFRIEDENHEIT<br />

Die Orientierung zum Kunden hin ist zentral für den<br />

Erfolg von Unternehmen. In diesem Seminar erarbeiten<br />

wir Wege, wie Sie die Zufriedenheit Ihrer Kunden erhöhen<br />

bzw. aufrechterhalten können<br />

ERFOLGREICH GELASSEN – GELASSEN ERFOLGREICH<br />

Stresssymptome belasten viele Menschen. In diesem<br />

Seminar geht es darum, tief greifend an den Wurzeln<br />

von Stress zu arbeiten.<br />

RHETORIKSEMINAR<br />

Kompetent und souverän aufzutreten wünscht sich<br />

wohl jeder. In diesem Seminar können Sie, was das<br />

angeht, viel gewinnen.<br />

ZEIT <strong>UND</strong> SELBSTMANAGEMENT<br />

Der gute und gelungene Umgang mit der Zeit und<br />

mit der eigenen Person ist eine zentrale Voraussetzung<br />

für Ihren Erfolg im Beruf. In diesem Seminar beschäftigen<br />

wir uns mit Bausteinen aus dem klassischen Zeitmanagement.<br />

Referentin:<br />

Sabine Schütt<br />

Referentin:<br />

Sabine Schütt<br />

Referentin:<br />

Sabine Schütt<br />

Referentin:<br />

Sabine Schütt<br />

Teilnehmergebühren:<br />

150,– E<br />

Teilnehmergebühren:<br />

370,– E<br />

plus Verpflegung<br />

incl. MwSt 120,– E<br />

Gesamt 490,– E<br />

Teilnehmergebühren:<br />

325,– E<br />

plus Verpflegung<br />

incl. MwSt 70,– E<br />

Gesamt 395,– E<br />

Teilnehmergebühren:<br />

325,– E<br />

plus Verpflegung<br />

incl. MwSt 70,– E<br />

Gesamt 395,– E<br />

Fragen/Anmeldungen/Anregungen und Kontakt:<br />

ddp – das dienstleistungspaket<br />

Eisenhüttenstraße 4 • 40882 Ratingen • Fax 02102/16878-22 • E-Mail: info@das-dienstleistungspaket.de<br />

370<br />

2<br />

FÜHRUNGSSEMINAR<br />

Referentin:<br />

Gute und erfolgreiche Mitarbeiterführung ist ein Sabine Schütt<br />

wesentlicher Baustein, um dauerhaft erfolgreich zu<br />

sein. Auf der anderen Seite drohen unerwünschte Fluktuation,<br />

Demotivation und innere Kündigung. In diesem<br />

Seminar sollen die grundlegenden Themen wie Motivation,<br />

vertrauen und Kontrolle erarbeitet werden.<br />

Teilnehmergebühren:<br />

650,– E<br />

plus Verpflegung<br />

incl. MwSt 140,– E<br />

Gesamt 490,– E<br />

■ MESSEN/TAGUNGEN<br />

Darmstadt<br />

3. Juni 2004<br />

Magdeburg<br />

4. bis 5. Juni<br />

2004<br />

Dresden<br />

10. bis 12. Juni<br />

2004<br />

Leipzig<br />

18. bis 19. Juni<br />

2004<br />

Darmstadt<br />

21. Juni 2004<br />

Stuttgart<br />

13. bis 15.<br />

Oktober 2004<br />

2. KONGRESS XML <strong>UND</strong> ALKIS Fon 06151/155-160<br />

awf@zdgv.de<br />

BDVI-KONGRESS Fon 030/2408383<br />

Fax 030/24083859<br />

info@bdvi.de<br />

www.bdvi.de<br />

SLR-HALBJAHRESTAGUNG 2004<br />

Kosten der Zersiedlung<br />

Finanzielle Aspekte einer integrierten<br />

Stadt- und Verkehrsplanung<br />

11. LEIPZIGER BAURECHTSFORUM<br />

(SSB SEMINARE BAU GMBH)<br />

Faire Bauverträge – Kooperative Bauentwicklung<br />

Fon 030/2787468-0<br />

Fax 030/2787468-13<br />

info@srl.de<br />

Fon 0341/5627-207<br />

Fax 0341/5627-208<br />

ssb.leipzig@ssb-seminare.de<br />

3. KONGRESS XML TOPIC MAPS Fon 06151/155-160<br />

awf@zdgv.de<br />

INTERGEO 2004 Fon 0721/93133-0<br />

Fax 0721/93133-710<br />

info@hinte-messe.de<br />

www.intergeo.de<br />

Die BDVI-Bundesgeschäftsstelle in Berlin bietet<br />

einem/-er einsatz- und kontaktfreudigen, flexiblen Vermessungsassessor/-in<br />

TRAINEE-STELLE<br />

Die Stelle ist ab dem 1. September 2004 zu besetzen und auf 1 Jahr befristet.<br />

Das Traineeprogramm dient der Sensibilisierung von Vermessungsassessoren<br />

für das berufspolitische Wirken und die<br />

Tätigkeitsbereiche des Berufsverbandes der ÖbVI und gibt<br />

einen ersten Einblick in die alltäglichen Verbandsabläufe.<br />

Ihr Aufgabengebiet beinhaltet:<br />

die inhaltliche Begleitung der Aktivitäten des BDVI in<br />

Sachen TEGoVA und der Kommission Technik/GPS.<br />

die Mitwirkung bei der inhaltlichen Gestaltung und Umsetzung<br />

des verbandsinternen Newsletters.<br />

371<br />

FORUM FUTURA<br />

die Unterstützung der Geschäftsführung und der<br />

Geschäftsstellenleitung in sämtlichen täglich anfallenden<br />

Aufgaben, insbesondere:<br />

Mitwirkung bei der Erstellung von Synopsen,<br />

Internetrecherchen,<br />

telefonische und postalische Mitgliederbetreuung,<br />

Mahn- und Vollstreckungswesen,<br />

inhaltliche Begleitung der bei den BDVI-Justitiaren<br />

anhängigen Verfahren,<br />

allgemeine Büroarbeiten, u. a. auch Entwurf diverser<br />

Schreiben nach Stichwortvorgabe, Datenpflege.<br />

Ihre Bewerbungen richten Sie bitte per Post an den BDVI e.V., Luisenstraße 46, 10117 Berlin,<br />

oder per Mail an info@BDVI.de.<br />

2


FORUM FUTURA<br />

■ SEMINARE/KOLLOQUIEN<br />

Essen<br />

2. bis 3. Juni<br />

2004<br />

Lüneburg<br />

8. Juni 2004<br />

Potsdam<br />

10. Juni 2004<br />

Cottbus<br />

14. Juni 2004<br />

Lüneburg<br />

15. Juni 2004<br />

Hamburg<br />

16. bis 17. Juni<br />

2004<br />

Berlin<br />

17. Juni 2004<br />

Bonn<br />

17. Juni 2004<br />

Essen<br />

17. bis 18. Juni<br />

2004<br />

Hannover<br />

22. Juni 2004<br />

Essen<br />

29. bis 30. Juni<br />

2004<br />

372<br />

2<br />

FINANZMATHEMATISCHE LÜCKEN<br />

IN DER WERTERMITTLUNG ERKENNEN<br />

<strong>UND</strong> ERSCHLIESSEN<br />

GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN IM DIENSTLEISTUNGS-<br />

SEKTOR AM BEISPIEL DER STEUERBERATER<br />

(Thomas Fröschen)<br />

BERICHT AUS DER PRAXIS<br />

DER WERTERMITTLUNG<br />

(Dipl.-Ing. Hans-Georg Bröker)<br />

GIBT ES EINEN BESONDEREN GR<strong>UND</strong>-<br />

STÜCKSMARKT IN DEN NEUEN B<strong>UND</strong>ES-<br />

LÄNDERN?<br />

(Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff)<br />

Haus der Technik e.V. Fon 0201/1803-1<br />

Fax 0201/1803-269<br />

hdt@hdt-essen.de<br />

Geodätisches<br />

Kolloquium<br />

GFZ Potsdam<br />

Geodätisches<br />

Kolloquium<br />

BTU Cottbus<br />

TIME AND SOCIAL WELFARE: NEW INTERNATIONAL<br />

EVIDENCE ON ECONOMIC EQUALITY?<br />

(Prof. Andrew Harvey)<br />

3. HAMBURGER FORUM FÜR GEOMATIK<br />

Mit neuen Technologien zu neuen Produkten<br />

(DVW Hamburg / Schleswig Holstein)<br />

GEODÄSIE IM AUSBRUCH AUS<br />

DER ISOLATION?<br />

(Prof. Dr.-Ing. Dieter Lelgemann)<br />

DER WEG IST DAS ZIEL<br />

Modellieren – Optimieren – Navigieren<br />

(Prof. Dr. Manfred Wieser)<br />

EUROPÄISCHE STANDARDS<br />

FÜR DIE IMMOBILIENBEWERTUNG<br />

F<strong>UND</strong>AMENTALSTATIONEN <strong>UND</strong> IHRE<br />

ROLLE IN DEN INTERNATIONALEN<br />

DIENSTEN ZUR LAUFENDHALTUNG<br />

GLOBALER REFERENZSYSTEME<br />

(Dr. Wolfgang Schlüter)<br />

KRITERIEN ZUR ÜBERPRÜFUNG DER<br />

PLAUSIBILITÄT VON WERTGUTACHTEN<br />

Geodätisches<br />

Kolloquium TU Berlin<br />

Geodätisches Kolloquium<br />

Uni Bonn<br />

Fon 04131/78-2051<br />

Fax 04131/78-2059<br />

ffb@uni-lueneburg.de<br />

Fon 0331/2881040<br />

Fax 0331/2881044<br />

presse@gfz-potsdam.de<br />

Fon 0355/693532<br />

Fax 0355/693490<br />

Fon 04131/78-2051<br />

Fax 04131/78-2059<br />

ffb@uni-lueneburg.de<br />

Fon 040/428265126<br />

Geschaeftsstelle@dvw-hamburgschleswig-holstein.dewww.haw-hamburg.de/geomatik/forum2004<br />

Fon 030/2787960<br />

Fax 030/2791335<br />

Borgmann@compuserve.com<br />

Fon 0228/73-2620<br />

Fax 0228/73-2988<br />

geodesy@uni-bonn.de<br />

Haus der Technik e.V. Fon 0201/1803-1<br />

Fax 0201/1803-269<br />

hdt@hdt-essen.de<br />

Geodätisches<br />

Kolloquium<br />

Uni Hannover<br />

Fon 0511/7622465<br />

boehm@gih.uni-hannover.de<br />

Haus der Technik e.V. Fon 0201/1803-1<br />

Fax 0201/1803-269<br />

hdt@hdt-essen.de<br />

■ SEMINARE/KOLLOQUIEN<br />

Bochum<br />

30. Juni 2004<br />

München<br />

1. Juli 2004<br />

Weimar<br />

1. Juli 2004<br />

Lüneburg<br />

6. Juli 2004<br />

Hannover<br />

6. Juli 2004<br />

Essen<br />

6. Juli 2004<br />

Lüneburg<br />

13. Juli 2004<br />

Bonn<br />

15. Juli 2004<br />

Berlin<br />

19. August<br />

2004<br />

Berlin<br />

16. September<br />

2004<br />

Potsdam<br />

23. September<br />

2004<br />

1. ESGEO KONFERENZ Gesellschaft für<br />

IT-Sicherheit AG<br />

MESSUNGSSIMULTANE REDUKTION<br />

DES REFRAKTIONSEINFLUSSES –<br />

EIN WUNSCH WIRD WIRKLICHKEIT ...?!<br />

(Prof. Dr.-Ing. Maria Hennes)<br />

Geodätisches Kolloquium<br />

TU München<br />

DEFORMATIONSMESSUNGEN BEIM WIEDER-Geodätisches<br />

Kolloqui-<br />

AUFBAU DER FRAUENKIRCHE DRESDEN um an der Bauhaus-<br />

(Prof. Dr.-Ing. Schütze & Dr.-Ing. H. Weber) Universität Weimar<br />

DER EINFLUSS DES KÜNDIGUNGSSCHUTZGESETZES<br />

AUF DAS (EINSTELLUNGS-) VERHALTEN DER BETRIEBE<br />

(Karen Ullmann / Silke Bothfeld)<br />

AUGMENTED REALITY – Neue Techniken<br />

zur Mensch-Maschine-Interaktion<br />

(Prof. Dr. Volker Paelke)<br />

KURS: SACHVERSTÄNDIGER –<br />

WIE WERDE ICH DAS?<br />

Geodätisches Kolloquium<br />

Uni Hannover<br />

SELBSTSTÄNDIGE IN DEUTSCHLAND – ANSÄTZE <strong>UND</strong><br />

ERGEBNISSE ZUR EXISTENZGRÜNDUNG NACH DEM SOEP<br />

(Prof. Dr. Albert Martin / Prof. Dr. Joachim Merz / Peter Paic)<br />

BODENORDNUNG <strong>UND</strong> WERTERMITTLUNG Geodätisches<br />

Ein zukunftsgerichtetes Arbeitsgebiet für Kolloquium Uni Bonn<br />

freiberuflich tätige Vermessungsingenieure<br />

(Dr.-Ing. Andreas Drees)<br />

SONDERFORMEN THEMATISCHER Geodätisches<br />

KARTOGRAPHIE<br />

Kolloquium TU Berlin<br />

Auswertung militärhistorischer Lagekarten<br />

aus dem Zweiten Weltkrieg<br />

(Dipl.-Ing. Bernd Nogli)<br />

BERICHT AUS DER PRAXIS<br />

DER WERTERMITTLUNG<br />

(Dipl.-Ing. Ulrich Graf)<br />

Fon 089/289-22850<br />

Fax 089/289-23967<br />

geodaesie@bv-tum.de<br />

Fon 03643/584531<br />

Fax 03643/584534<br />

sekretariat@geod.bauing.uniweimar.de<br />

Fon 04131/78-2051<br />

Fax 04131/78-2059<br />

ffb@uni-lueneburg.de<br />

Fon 0511/7622465<br />

boehm@gih.uni-hannover.de<br />

Haus der Technik e.V. Fon 0201/1803-1<br />

Fax 0201/1803-269<br />

hdt@hdt-essen.de<br />

Geodätisches<br />

Kolloquium TU Berlin<br />

ZIELE <strong>UND</strong> AUFGABEN DER<br />

Geodätisches<br />

CHARTERED SURVEYORS IN DEUTSCHLAND Kolloquium<br />

(Richard Wartenberg)<br />

GFZ Potsdam<br />

Fon 0234/438702-00<br />

Fax 0234/438702-22<br />

baardseth@gits-ag.de<br />

Fon 04131/78-2051<br />

Fax 04131/78-2059<br />

ffb@uni-lueneburg.de<br />

Fon 0228/73-2620<br />

Fax 0228/73-2988<br />

geodesy@uni-bonn.de<br />

Fon 030/2787960<br />

Fax 030/2791335<br />

Borgmann@compuserve.com<br />

Fon 030/2787960<br />

Fax 030/2791335<br />

Borgmann@compuserve.com<br />

Fon 0331/2881040<br />

Fax 0331/2881044<br />

presse@gfz-potsdam.de<br />

Weitere umfangreiche Informationen zu Fort- und Weiterbildungen finden Sie auch unter den folgenden Links:<br />

www.zgdv.de • www.wertermittlungsforum.de • www.staedtebau-berlin.de<br />

373<br />

FORUM FUTURA<br />

2


FORUM FUTURA<br />

JOBBÖRSE<br />

ANGEBOTE<br />

ANGEBOTE PLZ 0/1<br />

• 5695A Vermessungsbüro im Raum Berlin/Brandenburg sucht Assessor<br />

mit sehr guten GIS-Kenntnissen. Tätigkeitsbereich: Schwerpunkt Beratung<br />

im GIS-Bereich, aber auch Kataster- und Ingenieurvermessung,<br />

Kenntnisse: Kataster, Geoinformatik, Intra- und Internet<br />

ANGEBOTE PLZ 6/7<br />

• 5698A Suche sofort Nachfolger<br />

für gut gehendes ÖbV-Büro in Sachsen<br />

ANZEIGENAUFTRAG<br />

Ab dem 1. April 2003 werden die Anzeigen in der FORUM-Jobbörse<br />

nur nach Eingang der Zahlung veröffentlicht.<br />

Rückfragen richten Sie bitte an: Frau Wolkowa 030.240 83 83<br />

Absender<br />

Name<br />

Straße<br />

PLZ/Ort<br />

Telefon/Fax<br />

E-Mail<br />

Datum/Unterschrift<br />

Zahlungsform<br />

[ ] Verrechnungsscheck liegt bei.<br />

[ ] Betrag liegt bar bei.<br />

* Bewerbungsunterlagen nur ausreichend frankiert mitsenden!<br />

374<br />

2<br />

ANGEBOTE PLZ 6/7<br />

• 5694A Kataster/Landmanagement-Experte/in für kurz- oder langfr. Auslandsprojekte,<br />

Erst. von Angeboten, u. v. m.! Abschl. Dipl.-Ingenieur/in Verm. oder Dipl.-<br />

Geograph/in, mind. 10 Jahre Berufserf., 5 Jahre im Ausland, sehr gutes Englisch,<br />

Bereitsch. zu Auslandsaufenthalten erforderlich. Weitere Infos unter: www.lahmeyer.de,<br />

Stelle 02/2004<br />

GESUCHE<br />

GESUCHE PLZ 6/7<br />

• 5486 Vermessungstechnikerin, 20 Jahre alt, mit Kenntnissen in GeoGraf, Kafka, KIVID<br />

und Minka, sucht eine Stelle im Raum Baden-Württemberg. Weitere Informationen<br />

auf Anfrage.<br />

GESUCHE bundesweit<br />

• 5488 Vermessungsassessor, 29 Jahre, sucht zum 1. Juli 2004 bundesweit Anstellung<br />

in einem ÖbVI-Büro zur Ableistung des Anerkennungsjahres. Vertiefte Kenntnisse<br />

in SAPOS, GPS, Bodenordnung, Grundstücksbewertung, Gebäudeinformationssysteme,<br />

CAD (ggf. Interesse an Büroübernahme).<br />

ZUSCHRIFTEN* erbeten an:<br />

BDVI, »FORUM-Jobbörse«, Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />

[ ] Ich interessiere mich für Chiffre-Nr.<br />

[ ] Bitte veröffentlichen Sie mein Stellenangebot:<br />

[ ] Bitte veröffentlichen Sie mein Stellengesuch:<br />

Textanzeigen in der Jobbörse<br />

[ ] Anzeigen bis maximal 300 Zeichen 20,00 E<br />

Zusätzliche Optionen:<br />

[ ] Fettdruck mit einer Zusatzfarbe: + 13,00 E<br />

[ ] farbiger Rahmen: + 13,00 E<br />

■ OHNE ORDNUNGSGEMÄSSEN<br />

LAGEPLAN NACH DER BAUVORLVO<br />

DROHT ABRISS<br />

Dem BGH-Urteil vom 19. September 2003 – Az.: V ZR 360/02 – lag ein Überbau-Sachverhalt<br />

sowie ein Klagantrag auf Beseitigung des Überbaus und Herausgabe<br />

des überbauten Grundstücksteils sowie auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht<br />

des Überbauers zugunsten der Klägerin wegen Verzögerung<br />

ihres Bauvorhabens zugrunde.<br />

In den Entscheidungsgründen erläutert der BGH, dass bösgläubig und damit grob<br />

fahrlässig handelt, wer im Bereich der Grundstücksgrenze baut und sich nicht,<br />

gegebenenfalls durch Hinzuziehung eines Vermessungsingenieurs, darüber vergewissert,<br />

ob der für die Bebauung vorgesehene Grund auch ihm gehört und er<br />

die Grenzen seines Grundstücks nicht überschreitet.<br />

Als Folge musste der Überbauer sowohl den Überbau durch Abriss beseitigen und<br />

den überbauten Grundstücksteil herausgeben als auch Schadensersatz für die<br />

Verzögerung des Bauvorhabens der Klägerin leisten.<br />

Diese kostspielige Verpflichtung hätte der Beklagte vor Bauausführung durch<br />

Beantragung eines ordnungsgemäßen Lageplans nach der BauVorlVO vermeiden<br />

können ...<br />

■ B<strong>UND</strong>ESREGIERUNG<br />

ERHÄLT PRÜFAUFTRAG ZU<br />

VERLAGERUNGSMÖGLICH-<br />

KEITEN IM UMLEGUNGS-<br />

VERFAHREN<br />

■ ABSCHAFFUNG<br />

DES WIDERSPRUCHS-<br />

VERFAHRENS<br />

Im Rahmen der Beratungen um die Novellierung des BauGB<br />

hat der Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen der Bundesregierung den Prüfauftrag erteilt, im Hinblick<br />

auf künftige Änderungen des BauGB zu untersuchen, ob und inwieweit im Umlegungsverfahren verstärkt Aufgaben<br />

an beliehene Unternehmer übertragen werden können.<br />

Eventuell reift nun endlich die Erkenntnis aus den in den »neuen« Bundesländern seit über 10 Jahren erfolgreich geführten Verfahren<br />

nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz, wonach Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure längst befugt sind, unter<br />

Beleihung mit hoheitlichen Befugnissen die Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse vollständig<br />

durchzuführen.<br />

MOSAIK<br />

Verwaltungsreform bezweckt Verwaltungsvereinfachung<br />

und erreicht neben der Mehrbelastung der Verwaltungsgerichte<br />

und der Abnahme effektiven Rechtsschutzes für<br />

den Bürger eine verwaltungsinterne Regulierungsflut.<br />

Im Zuge der niedersächsischen Verwaltungsreform soll das<br />

Widerspruchsverfahren abgeschafft werden.<br />

Während der Verwaltung bislang noch die Möglichkeit der<br />

Selbstprüfung und -korrektur im Abhilfe- und Widerspruchsverfahren<br />

blieb, wäre der Bürger künftig einzig auf den verwaltungsgerichtlichen<br />

Klageweg verwiesen – Vordergründig<br />

eine Arbeitsentlastung für die Verwaltung auf Kosten der Justiz,<br />

die aufgrund der ohnehin schon überlangen Verfahrensdauern<br />

bei den Verwaltungsgerichten keine zufrieden stellende<br />

Lösung im Interesse der Bürger darstellt. Der Bürger würde<br />

vielmehr mit der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens<br />

eines bewährten Instruments effektiven Rechtsschutzes verlustig,<br />

das in über 90 % der Fälle zu einer für alle Beteiligten<br />

akzeptablen Klärung führte.<br />

Handelt es sich überhaupt um eine Vereinfachung für die Verwaltung<br />

oder werden durch die Abschaffung eines einheitlichen<br />

Widerspruchsverfahrens neue umfangreiche Verwaltungsvorschriften<br />

zwecks landeseinheitlicher Auslegung generiert<br />

werden?<br />

Am sachgerechtesten scheint eher die Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens<br />

und dessen Ansiedlung beim jeweils zuständigen Ministerium.<br />

Als Kompromissweg böte sich zudem vor der ersatzlosen Abschaffung des<br />

Widerspruchsverfahrens ein einstufiger Aufbau des Widerspruchsverfahrens<br />

an, wonach die Ausgangsbehörde – wie in einigen Bundesländern<br />

und im finanzgerichtlichen Vorverfahren bewährt – zugleich Widerspruchsbehörde<br />

wäre.<br />

375<br />

2


MOSAIK<br />

■ INTERGEO 2004 –<br />

»FÜR MOBILE MENSCHEN«<br />

Dies ist das Motto der diesjährigen im 10. Jubiläumsjahr<br />

vom 13. bis 15. Oktober im Messe Congress Centrum<br />

Killesberg in Stuttgart stattfindenden INTERGEO. Dementsprechend<br />

werden Themenblöcke rund um den mobilen<br />

Menschen – Galileo, GPS, Ingenieur-Geodäsie,<br />

Laserscanning, Telematiksysteme und mobile Kartographie<br />

– im Vordergrund stehen.<br />

Mobil zeigte sich auch die Institution INTERGEO selbst, indem<br />

sie im Jubiläumsjahr zusätzlich zu ihrem innerdeutschen<br />

Programm als INTERGEO EAST nach Belgrad wanderte<br />

und Südosteuropa als aufstrebenden Markt für<br />

Geoinformation, Kataster- und Landmanagement entdeckte<br />

– ebenso wie auf den innerdeutschen INTERGEO-<br />

Veranstaltungen war der BDVI natürlich mit dabei.<br />

Für das BDVI-FORUM am 14. Oktober konnte der BDVI Prof.<br />

Dr. Claus D. Kernig von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg<br />

für einen Vortrag zum Thema »Politik und Technologie<br />

- Kurzsichtigkeit in langfristigen Prozessen« gewinnen.<br />

Wie Prof. Kernig bereits auf der diesjährigen Mitgliederversammlung<br />

der BDVI-Landesgruppe NRW ausführte,<br />

steuern wir schwierigen Zeiten entgegen, wenn die Maßnahmen<br />

zur Lösung von Langzeitaufgaben und -konflikten<br />

weiterhin auf den Augenblick fokussiert bleiben ...<br />

HERAUSGEBER<br />

Bund der Öffentlich bestellten<br />

Vermessungsingenieure e.V. (BDVI)<br />

Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />

Fon 030/240 83 83<br />

Fax 030/240 83 859<br />

SCHRIFTLEITUNG<br />

Dr.-Ing. Walter Schwenk<br />

Dr.-Ing. Wolfgang Guske<br />

Maxstraße 3a, 13347 Berlin<br />

Fon 030/46 00 79-0<br />

Fax 030/46 00 79-99<br />

forum@bdvi.de<br />

376<br />

2<br />

REDAKTION<br />

Dipl.-Ing. Karin Reimers<br />

Martina Wolkowa<br />

Dipl.-Ing. Knut Seibt<br />

REDAKTION MOSAIK<br />

RA Andrea Fey<br />

KONZEPT + GESTALTUNG<br />

Nolte | Kommunikation<br />

Rückerstraße 4<br />

10119 Berlin Mitte<br />

info@nolte-kommunikation.de<br />

■ FREIBERUFLICHKEIT IM NEUEN EUROPA<br />

TAG DER FREIEN BERUFE 2004<br />

Ganz im Zeichen der EU-Osterweiterung fand der »Tag der Freien Berufe 2004«<br />

am 5. Mai 2004 in der Berliner Urania statt. Als Fazit der Veranstaltung ließe<br />

sich die These formulieren: »Die Zukunft der Freien Berufe in Europa liegt in der<br />

Qualität.«<br />

»Es ist gut, wenn Grenzen fallen zwischen Ländern und Gesellschaften, aber deshalb<br />

darf bewährte Qualität nicht fallen«, erklärte der Präsident des Bundesverbandes<br />

der Freien Berufe Dr. Ulrich Oesingmann. Er kritisierte damit Initiativen<br />

der EU-Kommission, die den Wegfall bewährter deutscher Berufsregeln<br />

und Gebührenordnungen zum Ziel haben.<br />

Als Gastredner hinterfragte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion<br />

Dr. Wolfgang Schäuble, ob ein Mehr an Harmonisierung zwischen<br />

den unterschiedlichen europäischen Systemen zwingend zu einer stärkeren Deregulierung führen würde und welches Maß an Vereinheitlichung<br />

aufgrund der verschiedenen Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit in den einzelnen Staaten sinnvoll sei, um nicht einen Identitätsverlust<br />

zu erleiden. Den Beitritt der neuen EU-Mitglieder versteht er eher als Lösung statt als Ursache der europäischen Ängste und sieht hierin<br />

einen Wachstumsmotor, angetrieben durch die unterschiedlichen Stufen des Wohlstands, der insbesondere den bisherigen EU-Mitgliedern<br />

die dringend erforderlichen Impulse verleihen werde.<br />

Wer sodann in den Pausen der Veranstaltung die ausstellenden Freiberuflerorganisationen besuchte und sich die von deren Mitgliedern<br />

angebotene Leistungsvielfalt vorstellen ließ, dürfte die von EU-Binnenmarkt-Generaldirektor Dr. Alexander Schaub skizzierte Dienstleistungslücke<br />

vergeblich gesucht haben.<br />

IMPRESSUM<br />

DRUCK<br />

MEDIALIS Offsetdruck GmbH<br />

gedruckt auf Zanders Megamatt<br />

MANUSKRIPTE<br />

Bitte an die Schriftleitung richten.<br />

Gezeichnete Beiträge stellen die<br />

Ansicht des Verfassers dar, nicht aber<br />

unbedingt die des BDVI oder der<br />

Schriftleitung.<br />

Mit der Annahme des Manuskriptes<br />

und der Veröffentlichung geht das<br />

alleinige Recht der Vervielfältigung<br />

und der Übersetzung auf den BDVI<br />

über.<br />

Alle Rechte vorbehalten, auch die<br />

des auszugsweisen Nachdrucks, der<br />

photomechanischen Wiedergabe<br />

und Übersetzung. Der Abdruck<br />

von Originalartikeln ohne vorherige<br />

Zustimmung der Schriftleitung ist<br />

nicht gestattet.<br />

ABONNEMENT<br />

Bezugspreis im Jahresabonnement<br />

34,95 E zzgl. MwSt. und Versand,<br />

für das Einzelheft 9 E.<br />

ISSN<br />

0342-6165<br />

ANZEIGEN<br />

Bund der Öffentlich bestellten<br />

Vermessungsingenieure e. V. (BDVI)<br />

Frau Martina Wolkowa<br />

Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />

Fon 030/240 83 83<br />

Fax 030/240 83 859<br />

forum-anzeigen@bdvi.de<br />

BILDNACHWEIS<br />

Privat,<br />

BDVI


■ B<strong>UND</strong>ESRATSINITIATIVE<br />

ZUR UNTERSTÜTZUNG DES<br />

STADTUMBAUS VOM<br />

KABINETT GESTOPPT<br />

Die Bundesratsinitiative zur »Abrisskündigung« verfolgte das Ziel,<br />

einen neuen Kündigungstatbestand im BGB für den Abriss von<br />

Wohngebäuden einzuführen, wenn diese überwiegend leer stünden<br />

und aufgrund einer städtebaulichen Planung der Gemeinde<br />

ganz oder teilweise abgerissen werden sollten.<br />

Als Bedingung für die Zulässigkeit einer Abrisskündigung hätte<br />

die Forderung bestanden, dass den betroffenen Mietern vergleichbarer<br />

Ersatzwohnraum angeboten worden wäre.<br />

In Abgrenzung zu den Fällen der Verwertungskündigung hätte die<br />

Einführung eines eigenen Tatbestands »Abrisskündigung« zumindest<br />

in den Fällen für Rechtsklarheit gesorgt, in denen durch den Abriss<br />

erhebliche finanzielle Verluste aufgrund des Leerstands beseitigt<br />

würden, ohne dass weiter gehende Maßnahmen wie beispielsweise<br />

die Errichtung eines Neubaus erforderlich würden.<br />

Aufgrund bisheriger Rechtsprechung besteht nun allerdings weiterhin<br />

Unklarheit, ob eine Verwertungskündigung alleine aufgrund der<br />

mit dem Leerstand verbundenen finanziellen Verluste gerechtfertigt<br />

ist.<br />

■ B<strong>UND</strong>ESHAUSHALT 2005<br />

OHNE EIGENHEIMZULAGE?<br />

Kanzler Schröder will »in die Zukunft investieren« und schlägt in<br />

diesem Zusammenhang die Streichung der Eigenheimzulage zur<br />

Finanzierung von höheren Ausgaben für Bildung, Forschung und<br />

Kinderbetreuung vor – Letzteres: ein hehres Ziel, das letztlich auf<br />

Kosten der Zielgruppe der jungen Familien umgesetzt werden soll.<br />

Eher nach einer schlechten Weihnachtsgeschichte als einer soliden<br />

Gesamtsteuerreform klingt das »Alle Jahre wieder« dieses<br />

Streichkonzerts.<br />

„Ich schätze die praktische und intuitive<br />

Bedienbarkeit der GPS-Lösungen von GEOsat.“<br />

Stefan Ziebegk,<br />

Gebietstopograph im Landesvermessungsamt<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

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Niederlassungen<br />

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Telefon (089) 89 11 34-0<br />

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Gerbermühlstraße 32<br />

60594 Frankfurt<br />

Telefon (069) 60 50 15-0<br />

Telefax (069) 60 50 15 26<br />

Repräsentanz<br />

Gneiststraße 7<br />

14193 Berlin<br />

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