VERMESSUNGS- UND KATASTERWESEN - Forum
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Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V.<br />
Aktiv und unabhängig<br />
Aber auch<br />
wirtschaftlich?<br />
SAPOS® und die ÖbVI<br />
»Abnehmende Aufgabenwahrnehmungskompetenz«<br />
Vom Sinn und Unsinn<br />
grundlegender<br />
Ausführungen<br />
Rundum zufrieden<br />
Eine unernste<br />
ÖbVI-Umfrage<br />
DPAG PVSt G 50591 »Entgelt bezahlt« BDVI Berlin<br />
30. Jahrgang<br />
2004<br />
ISSN 0342-6165<br />
H E F T 2
MOSAIK<br />
■ R<strong>UND</strong>ER TISCH NRW ZUR ZUKUNFT DER HOAI<br />
EINE VERANSTALTUNG BEIM VBI<br />
Am 5. Dezember 2003 fand in der Geschäftsstelle der Landesvertretung NRW des Verbandes Beratender Ingenieure (VBI) in Essen ein<br />
»Runder Tisch NRW« zur Zukunft der HOAI statt.<br />
Leider war aus der Spitze der Politik nur Herr Dr. J. Rüttgers, Fraktionsvorsitzender der CDU im NRW-Landtag, vertreten. Das Bundesministerium<br />
für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) schickte Herrn Ministerialrat Dr. Hardieck in die »Höhle des Löwen«. Das NRW-Ministerium<br />
für Städtebau Wohnen, Kultur und Sport (MSWKS) war durch Herrn Ministerialrat Steingen vertreten.<br />
Gegenstand der Diskussion sollten einige aktuelle Fragen zur geplanten Novellierung der HOAI sein:<br />
Wie kann die HOAI vereinfacht werden?<br />
Wie kann die Transparenz von Preis, Leistung und Qualitätsanforderung erhöht werden?<br />
Wie kann die Abkoppelung der Honorare von den tatsächlichen Baukosten erreicht werden?<br />
Wie können die Honorare für Ingenieure und Architekten auskömmlich gestaltet werden?<br />
Zahlreiche VBI Mitglieder und andere geladene Gäste aus nah und fern waren der Einladung des Verbandes gefolgt. Auf die gestellten<br />
Fragen konnte das <strong>Forum</strong> keine Antwort finden, denn die Teilnehmer an der Veranstaltung mussten zunächst das Ergebnis der Amtschefkonferenz<br />
der Wirtschaftsministerkonferenz der Bundesländer vom 18. November 2003 verdauen; denn auf der Amtschefkonferenz wurde<br />
einstimmig der »Tod auf Raten« für die rechtsverbindliche HOAI beschlossen. Nach einem Eckpunktepapier des Bundesministeriums für<br />
Wirtschaft und Arbeit soll zwar der Paragraphendschungel verschlankt werden, aber mit dem Vorrang frei vereinbarer Honorare. Auf die<br />
Nennung von Mindest-Stundensätzen soll ganz verzichtet werden. Die HOAI erhält ein festes Verfallsdatum von 5 Jahren. Danach ist man<br />
bereit, auf die HOAI vollständig zu verzichten.<br />
Mit diesen verabschiedeten Eckpunkten geht das Bundeswirtschaftsministerium gestärkt in die nächste Runde.<br />
Mit Hinweis auf Europa versucht sich der Bundeswirtschaftsminister Clement aus der Verantwortung für eine verfehlte Politik zu stehlen.<br />
Ein Statusbericht, der nicht das Prädikat »Gut«-achten verdient, liefert ihm Vorschub. Die Berichterstatter des Statusberichtes 2002 sind<br />
größtenteils keine Ingenieure. Der beteiligte Architekt hat sich erklärtermaßen mit Vermessungswesen nicht beschäftigt, empfiehlt aber<br />
die Streichung der Vermessungsleistungen aus dem Leistungsbild. So dürfen wir uns nicht wundern, dass im Sinne von HOAI-Gegnern die<br />
Leistungen der Vermessungsingenieure als »Beratungsleistungen« angesehen werden und deshalb aus der HOAI zu streichen sind. Dass<br />
analoge oder digitale Pläne, jede Brücke oder jedes Haus auf hochtechnischen Leistungen von Vermessungsingenieuren basieren, wird<br />
verkannt oder ignoriert. Wie zukünftig die Preisgestaltung im Sinne des BMWA vonstatten geht, macht die jüngste Ausschreibung der RAG<br />
vor. Das Ergebnis werden Honorare unter den Mindestsätzen der HOAI sein, mit Nachrabattierungen von unkalkulierbaren Ausmaßen.<br />
Auskömmliche Honorare sind dann nicht mehr zu erwarten. Damit wird Dumpingpreisen aus Osteuropa, China oder anderen Ländern Tür<br />
und Tor geöffnet. Ingenieurleistung wird zur Importware aus Billiglohnländern. Deutsche Ingenieure werden zu Importeuren von Stundenlöhnern<br />
aus Fernost degradiert.<br />
Das Landesministerium für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport tritt für die rechtsverbindliche Beibehaltung der HOAI ein. Gleichwohl<br />
fordert der Vertreter des Ministeriums die Kompromissfähigkeit der Ingenieure ein. Weiter gehende Lösungsvorschläge wurden von ihm<br />
nicht vorgetragen.<br />
Auch Dr. Rüttgers hielt sich in seinen Statements »vornehm« zurück. Von dieser Seite der Politik scheint kein vernünftiger Vorschlag zu<br />
kommen.<br />
Dem VBI-LV NRW und seinem Vorsitzenden Dipl.-Ing. B. Spitthöver ist für diese offene Veranstaltung zu danken. Wurde doch einmal mehr<br />
deutlich, mit welchen Tricks zurzeit in Berlin gearbeitet wird, um sich politisch auf Biegen und Brechen durchzusetzen, und das letztlich<br />
auf dem Rücken des Verbrauchers. Denn der Verbraucher wird mit dem Novellierungsvorschlag des BMWA keine Transparenz und Rechtssicherheit<br />
erhalten.<br />
Eine schlanke, modernisierte HOAI ist im Interesse der Gesellschaft und der Architekten und der Ingenieure. Europa lässt verbindliche<br />
Preisregeln zu. In diesem Sinne ist der Staat gefordert, einen Interessenausgleich zu schaffen. Ich habe berechtigte Zweifel, dass der Staat<br />
dieses will.<br />
Dr.-Ing. H. Brauer, Ratingen
■ VERWALTUNGSGERICHTSHOF HESSEN WEIST<br />
STADT<strong>VERMESSUNGS</strong>ÄMTER IN DIE SCHRANKEN<br />
MOSAIK<br />
Der Verwaltungsgerichtshof des Landes Hessen hat in seinem Urteil vom 1. April 2004 – Az.: 4 UE 3097/02 – entschieden,<br />
dass Gebäudeeinmessungen eines städtischen Vermessungsamtes für eine kommunale Wohnbau GmbH nicht in Erfüllung<br />
eigener Aufgaben der betreffenden Verwaltung nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 HVG anfallen. Dasselbe gelte auch für Gebäudeeinmessungen<br />
in einem Umlegungsverfahren, wenn damit keine tatsächliche oder rechtliche Änderung im Sinne des § 66 Abs.<br />
2 Satz 1 BauGB verbunden sei.<br />
Nachdem der Landrat des Landkreises Gießen - Katasteramt - die Vermessungsschriften mit der Begründung zurückgewiesen hatte,<br />
die kommunale Wohnbau GmbH sei wie jeder andere private Gebäudeeigentümer gehalten, die erforderlichen Einmessungen<br />
entweder bei einem in Hessen zugelassenen ÖbVI oder beim Katasteramt Gießen zu beantragen, und das Hessische Landesvermessungsamt<br />
den hiergegen eingelegten Widerspruch der Stadt zurückgewiesen hatte, klagte die Stadt Gießen gegen das Land Hessen<br />
auf Übernahme der von ihrem Vermessungsamt vorgenommenen Gebäudeeinmessungen in das Liegenschaftskataster.<br />
Gemäß der gern von den Stadtvermessungsämtern vertretenen Ansicht, als Erfüllung eigener Aufgaben seien aus dem gesamten<br />
Sachzusammenhang auch all die Angelegenheiten zu verstehen, die im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung zu regeln<br />
seien, behauptete die Stadt Gießen, die kommunale Wohnbau GmbH erfülle eine Aufgabe der Stadt. Es handele sich dabei um<br />
Wohnraumversorgung als öffentliche Daseinsvorsorge, die zum klassischen Bereich der kommunalen Selbstverwaltung gehöre. Neben<br />
den Selbstverwaltungsaufgaben gehörten auch die übertragenen Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung zu den eigenen Verwaltungsaufgaben.<br />
Dieser Rechtsauffassung widersprachen sowohl das Hessische Landesvermessungsamt in seinem Widerspruchsbescheid als auch<br />
das Verwaltungsgericht Gießen und der Verwaltungsgerichtshof des Landes Hessen in ihren Urteilen, da die übertragene landesrechtliche<br />
Befugnis nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 HVG in enger Zweckbindung nur die eigenen Aufgaben der Magistratsverwaltung<br />
erfasse. Nach Sinn und Wortlaut dieser Vorschrift müsse ein direkter sachlicher Zusammenhang zwischen den Aufgaben<br />
der Magistratsverwaltung einerseits und der Katastervermessung andererseits bestehen, damit diese vom Stadtvermessungsamt<br />
ausgeführt und vom Katasteramt zur Fortführung des Liegenschaftskatasters verwendet werden dürfe. Dies sei nicht bereits dann<br />
der Fall, wenn kommunale Eigengesellschaften, und sei es auch als Grundstückseigentümer, involviert seien. Die Einmessung von<br />
gesellschaftseigenen Gebäuden stelle keine Tätigkeit dar, die in Erfüllung von Magistratsaufgaben ausgeübt werde. Derartige externe<br />
Gesellschaften seien in dieser speziellen Situation nicht anders zu beurteilen als jede Drittperson, die Katastervermessungen<br />
in Auftrag gebe.<br />
Die der Klägerin übertragenen Vermessungsaktivitäten hätten ausschließlich dienende Funktion und setzten in enger Auslegung<br />
voraus, dass die Vermessungen unabdingbare Bestandteile einer Magistratsaufgabe seien. Verwaltungsökonomische Überlegungen,<br />
Zweckmäßigkeit oder bloßes Interesse reichten nicht aus. Die dienende Funktion der Katastervermessungen »zur Erfüllung<br />
eigener Aufgaben« sei bei öffentlich-rechtlichen Bodenordnungsverfahren (Umlegung, Grenzregelung) nach den Vorschriften des<br />
BauGB hinsichtlich der Grundstücksgrenzen gegeben. Gebäudeeinmessungen fielen jedoch nicht unter diese Befugnis, da sie zur<br />
Erfüllung der Neustrukturierung des Grundstückseigentums nicht zwingend erforderlich seien. Für Gebäudeeinmessungen werde<br />
die Dienlichkeit nur dann angenommen, wenn das Grundstückseigentum und im Regelfall das damit zusammenhängende<br />
Gebäudeeigentum bei der Gemeinde selbst liege. Bei Gebäudeeinmessungen eines Stadtvermessungsamtes auf nicht<br />
stadteigenen Grundstücken liege auch dann keine Erfüllung einer eigenen Aufgabe vor, wenn die Stadt 100 % der Anteile<br />
an der kommunalen Eigengesellschaft halte.<br />
Zudem habe der Gesetzgeber mit der Beleihungsabgrenzung in § 15 Abs. 1 Nr. 3 HVG ausgeschlossen, dass Vermessungsstellen<br />
dieser Behörden wie hier in sonstiger Weise, insbesondere im Auftrag und auf Kosten Dritter, tätig werden.<br />
Bei den von der Stadt Gießen vorgenommenen Katastervermessungen handele es sich um Katastervermessungen, die nach § 19<br />
HVG im Auftrag, gegebenenfalls auch von Amts wegen, aber immer auf Kosten Dritter, nur von Vermessungsstellen nach § 15<br />
Abs. 1 Nrn. 1 und 2 HVG ausgeführt und zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht werden dürften. Für diese<br />
Auffassung sprächen die Gesetzgebungs- und Organisationskompetenz des Landesgesetzgebers, der Ausnahmecharakter der<br />
Regelung des § 15 Abs. 1 Nr. 3 HVG im Verhältnis zu den Nrn. 1 und 2 dieser Vorschrift sowie die Entstehungsgeschichte der Norm.<br />
weiter Seite 314<br />
313<br />
2
MOSAIK MOSAIK<br />
weiter von Seite 313<br />
Sinn der Regelung des § 15 Abs. 1 HVG<br />
sei, dass durch die graduell abnehmend<br />
gestaltete Wahrnehmungskompetenz<br />
gerade jede Wahrnehmungskonkurrenz<br />
zwischen Vermessungsstellen nach § 15<br />
Abs. 1 Nr. 2 und 3 HVG ausgeschlossen<br />
sei.<br />
Die von den Stadtvermessungsämtern gerne<br />
ins Feld geführte Argumentation, sie<br />
handelten bereits dann in Erfüllung von<br />
Aufgaben der eigenen Verwaltung, wenn<br />
ihre Aufgabenbereiche in einer Weise berührt<br />
würden, dass sie sachnäher mit weniger<br />
Aufwand arbeiten könnten als die Katasterbehörden<br />
oder die Öffentlich bestellten<br />
Vermessungsingenieure, also bei<br />
Dienstleistungen für kommunale Eigengesellschaften<br />
bei der Verfolgung kommunaler<br />
Zwecke oder im Rahmen der von<br />
ihnen durchzuführenden Umlegungen, entbehrt<br />
daher jeglicher gesetzlicher Grundlage.<br />
ALS RESÜMEE DES URTEILS DES VGH<br />
HESSEN BLEIBT SOMIT<br />
• die Aufforderung an sämtliche Stadtvermessungsämter,Gebäudevermessungen<br />
für kommunale Eigengesellschaften<br />
sowie Katastervermessungen<br />
aller Art künftig an Öffentlich bestellte<br />
Vermessungsingenieure oder<br />
das örtliche Katasteramt zu vergeben,<br />
soweit sie auf Rechnung Dritter erfolgen,<br />
• die Aufforderung an die Katasterämter<br />
und deren Aufsichtsbehörden,<br />
gesetzwidrig unter Missachtung der<br />
Vorschriften des Vermessungsgesetzes<br />
entstandene Vermessungsschriften<br />
der Stadtvermessungsämter dem<br />
Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der<br />
Verwaltung folgend konsequent nicht<br />
in das Liegenschaftskataster zu übernehmen.<br />
Quelle: Urteil des Verwaltungsgerichtshofs des<br />
Landes Hessen vom 1. April 2004 - Az.: 4 UE<br />
3097/02<br />
314<br />
2<br />
■ <strong>VERMESSUNGS</strong>ASSESSOR BALD<br />
NACH 3 JAHREN STUDIUM <strong>UND</strong> 1 JAHR<br />
REFERENDARIAT?<br />
Dieses Horrorszenario für die Qualität künftiger liegenschaftsrechtlicher Leistungen zeichnen<br />
einige Gesetzesinitiativen zur vermeintlichen Anpassung des Bundesrechtsrahmengesetzes<br />
sowie einiger Landesbeamtengesetze an europäische Forderungen.<br />
So soll für die Zulassung für die Laufbahnen des höheren Dienstes ein mindestens dreijähriges<br />
mit einer Prüfung abgeschlossenes Studium an einer Hochschule ausreichen (vgl. § 13 Abs. 2<br />
Nr. 4 Beamtenrechtsrahmengesetz sowie einige in Novellierung befindliche Landesbeamtengesetze),<br />
wodurch letztlich den Bachelor-Studienabgängern einer Fachhochschule der Weg<br />
zu den Laufbahnen des höheren Dienstes eröffnet wäre.<br />
Dies kann freilich nicht die Intention des Gesetzgebers sein, da dies im Widerspruch zum<br />
Beschluss der Innenministerkonferenz vom 17. April 2002 betreffend die »Laufbahnrechtliche<br />
Zuordnung von Bachelor- und Masterabschlüssen« stünde, der den Bachelorabschluss ausdrücklich<br />
dem gehobenen Dienst zuordnet.<br />
Die betreffenden Gesetzesinitiativen verkennen auch völlig die aktuellen europäischen Entwicklungen.<br />
So fordert die Europäische Kommission in dem geänderten Vorschlag für eine<br />
Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen KOM(2004)317 vom 20. April 2004<br />
- dem Beschluss des Europäischen Parlaments in erster Lesung vom 11. Februar 2004 folgend -<br />
in Art. 11 Nr. 6:<br />
»Das Niveau 5 entspricht einem Diplom, aus dem hervorgeht, dass der Inhaber einen<br />
postsekundären Ausbildungsgang von mehr als vier Jahren oder eine Teilzeitausbildung<br />
von entsprechender Dauer an einer Universität oder einer Hochschule oder einer anderen<br />
Ausbildungseinrichtung mit gleichwertigem Niveau erfolgreich absolviert hat sowie<br />
gegebenenfalls die neben dem postsekundären Ausbildungsgang geforderte Berufsausübung.«<br />
Aufgrund dieser Entwicklungen wird eher eine Anpassung von § 13 Abs. 2 Nr. 4 Beamtenrechtsrahmengesetz<br />
und der Landesbeamtengesetze an die europäische Forderung nach einem zumindest<br />
mehr als vierjährigen erfolgreich abgeschlossenen universitären Ausbildungsgang als<br />
eine Absenkung der Eingangsvoraussetzungen für den höheren Dienst einer Anpassung an<br />
europäische Erfordernisse gerecht.<br />
Zudem sollten auch die Erfahrungen, die man zwischenzeitlich in Amerika mit dem Bachelorabschluss<br />
gesammelt hat, in entsprechende Gesetzesinitiativen einfließen: In Amerika hat<br />
man erkannt, dass der Bachelorabschluss selbst als unterste Eingangsqualifikation für den Ingenieurberuf<br />
nicht ausreichend qualifiziert.<br />
Umso mehr erstaunt die Bundesratsinitiative über einen Gesetzantrag des Landes Berlin, wonach<br />
zusätzlich zu der bereits in § 13 Abs. 2 Nr. 4 Beamtenrechtsrahmengesetz herabgestuften Zulassungsvoraussetzung<br />
für den Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes auch der<br />
Vorbereitungsdienst zum höheren Dienst gem. § 14 Beamtenrechtsrahmengesetz von derzeit<br />
mindestens zwei Jahren auf dann mindestens ein Jahr verkürzt werden soll.<br />
■ INGENIEURKAMMER-BAU<br />
NRW LEGT ERFOLGREICHEN<br />
SCHÜLERWETTBEWERB<br />
»TÜRME FÜR PISA« NEU AUF<br />
– EIN MODELL AUCH FÜR ANDERE<br />
B<strong>UND</strong>ESLÄNDER?<br />
Dem vielfach beklagten Technikfrust begegnet die Ingenieurkammer-Bau<br />
NRW in Verantwortung für den<br />
künftigen Ingenieurnachwuchs mit einem zum Tüfteln<br />
anregenden Wettbewerb.<br />
Das Ziel besteht bei etwas modifizierter Aufgabenstellung<br />
erneut darin, einen möglichst stabilen und kreativen<br />
Turm aus Pappe zu errichten, der im Verhältnis zu sei<br />
nem Eigengewicht eine größtmögliche Last trägt.<br />
Ausgewertet werden die Ergebnisse sodann im Juli von<br />
den Abdrückmaschinen der acht in NRW an diesem Projekt<br />
beteiligten Hochschulen.<br />
Quelle: Mitteilungen der Ingenieurkammer-Bau NRW Nr. 5/2004<br />
■ WENN ALLES NUR NOCH ÜBER<br />
DEN PREIS LÄUFT, WIRD ES TEUER ...<br />
GUTACHTEN ZUR WIRT-<br />
SCHAFTLICHKEIT DER VER-<br />
GABE AN BILLIGSTBIETER<br />
Der Bundesrechnungshof hat ein Gutachten des Bundesbeauftragten<br />
für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung veröffentlicht, in<br />
dem Kostenauswirkungen der Vergabe von Bauaufträgen an Billigstbieter<br />
untersucht wurden. Das Gutachten kommt zu dem<br />
Ergebnis, dass bei Auftragsvergaben zum Billigstpreis die tatsächliche<br />
Abrechnungssumme in nahezu allen geprüften Vergabeverfahren<br />
um ein Vielfaches teurer war.<br />
Der Zwang zu einem besonders preiswerten Angebot führe bei Ausschreibungen<br />
zunehmend dazu, dass Bieter vermutete oder tatsächliche<br />
Mängel in den Ausschreibungsunterlagen nutzten, um trotz eines<br />
knapp kalkulierten Angebotes eine Baumaßnahme nach Auftragserteilung<br />
noch gewinnbringend abschließen zu können. Dies erreichten<br />
sie einerseits vermehrt durch die Abgabe von Angeboten mit<br />
spekulativen Preisanteilen, andererseits nach Auftragserteilung durch<br />
harte Verhandlungen hinsichtlich der Preise bei der Auslegung vertraglicher<br />
Unklarheiten oder bei Auftragsänderungen.<br />
Der Rechnungshof bekräftigt, dass »für eine wirtschaftliche Vergabe<br />
die Qualität der Leistungsbeschreibung bzw. des Leistungsverzeichnisses,<br />
die Qualität der Angebote sowie deren ordnungsgemäße Wertung<br />
im Vergabeverfahren entscheidend« sein müssten – leider eine<br />
geflissentlich überhörte Forderung im Vergabeverfahren.<br />
Quellen: BIngK-Report 05/06 2003, Gutachten des Bundesbeauftragten<br />
für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung vom 18. Juni 2003<br />
315<br />
2
EDITORIAL<br />
Soll und Haben<br />
30. Jahrgang, 2004, Heft 2<br />
Stellen wir das halb volle Weinglas, mit dem wir die Erfolge<br />
des BDVI feiern wollen, in Reichweite und widmen wir uns<br />
halb ernst dem Leitmotiv des BDVI-Kongresses.<br />
Wir sind versucht, das Thema umzustellen und mit dem<br />
»Haben« zu beginnen. Hat der BDVI in den vergangenen Jahren<br />
nicht Beachtliches erreicht? Diese Frage ist eigentlich rein<br />
rhetorisch. Sie wird jeder positiv beantworten müssen. Es hat<br />
nichts mit Selbstbeweihräucherung zu tun, wenn wir uns des<br />
erfolgreichen Aufbaus eines Berufsverbandes in neuen Landesgrenzen<br />
erinnern. Und der Stolz ist berechtigt, dass der<br />
Zusammenschluss zu einer bundeseinheitlichen Berufsvertretung<br />
freiwillig erfolgte und wahrscheinlich deshalb auch<br />
nichts an Dynamik eingebüßt hat. Zunächst wurde um Qualifikation<br />
gerungen, dann um Positionen gestritten, später um<br />
Aufträge gewetteifert. Aber zu keinem Zeitpunkt mangelte es<br />
an der Hochachtung der Kollegen untereinander. Als den westdeutschen<br />
Starthelfern schließlich bedeutet wurde, dass der<br />
Berufsstand in den neuen Bundesländern Fuß gefasst hatte,<br />
war das – trotz allen Konkurrenzmurrens – ein Riesenerfolg.<br />
Haben: Dazu gehört auf jeden Fall das Ringen um eine einheitliche<br />
berufsrechtliche Grundlage, die Auseinandersetzung<br />
mit den berufsbildenden Überzeugungen in den einzelnen<br />
Bundesländern und schließlich der Ausdruck eines gemeinsamen<br />
Berufsverständnisses in Form einer Musterberufsordnung.<br />
Die Bedenkenträger wurden alle eines Besseren belehrt.<br />
Die Musterberufsordnung förderte nicht eine Nivellierung oder<br />
Verflachung des Berufsstandes, sondern begründete die berufstragenden<br />
Pfeiler wie Beleihung, Urkundsbefugnis, hohe Qualifikation<br />
und Unabhängigkeit. Zugleich machte das Ergebnis<br />
deutlich, dass mit gutem Willen auch für die beliehenen Vermessungsingenieure<br />
in Deutschland eine einheitliche Rechtsgrundlage<br />
zu schaffen wäre.<br />
Als die Forderung lauter wurde, das Berufsverständnis nach Europa<br />
zu tragen und sich nicht nur um die Überwindung von<br />
landesstaatlichen Reglementierungen zu kümmern, sondern<br />
auch mit dem Wegbrechen nationalstaatlicher Regelungen zu<br />
rechnen, waren die Ressentiments groß. Wie formulierte ein<br />
Brandenburger Kollege: Sind wir nicht gerade in Bundesdeutschland<br />
angekommen und sollen nun schon weiterreisen?<br />
Heute wissen wir, dass wir nicht mehr einen Sturmlauf auf Erfurt,<br />
sondern auf Brüssel starten müssen. Jede Aktivität bei den<br />
EU-Gremien fördert den Berufsstand mehr als das zehnte oder<br />
hundertste Gespräch mit dem örtlichen Katasteramtsleiter.<br />
Aber auch die europäischen Aktivitäten unseres Berufsstandes<br />
316<br />
2<br />
gehören zu den Aktiva, weil mutig und einheitlich vorgetragen und<br />
weil damit auch in Europa die Überzeugung wächst, dass die Übertragung<br />
von Staatsaufgaben an qualifizierte Personen dem Allgemeinwohl<br />
dient.<br />
Bevor wir das Glas erheben, muss aber auch vom »Soll« die Rede sein.<br />
Obwohl die Situation nach der politischen Wende günstig schien und<br />
die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure für den Aufbau des<br />
öffentlichen Vermessungswesens gebraucht wurden, ist daraus keine<br />
gemeinsame Plattform für Vermessungsverwaltung und Freien Beruf<br />
erwachsen. Nach wie vor beharren die Verwaltungen auf ihrem angestammten<br />
Vermessungsprivileg – inzwischen gegen besseres politisches<br />
und wirtschaftliches Wissen. Nach wie vor wird allenfalls die Mitwirkung<br />
der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure bei der<br />
Erledigung öffentlicher Aufgaben anerkannt. Die Chance gemeinsamen<br />
und gleichberechtigten Handelns wird zum Schaden des Vermessungswesens<br />
nicht genutzt und nur bei größeren nationalen und<br />
übernationalen Veranstaltungen verbal erwogen.<br />
Irgendwie muss es dem Berufsstand sehr gut gehen. Mit Stolz rechnen<br />
die Berufsvertreter die Prozente der sog. operativen Vermessung<br />
zusammen und bekommen bei achtzig Prozent feuchte Augen. Fröhlich<br />
ziehen sie bei Magdeburg in die Hundertprozentschlacht und sehen<br />
nicht, dass woanders schon der Vermessungshimmel brennt. Kaum<br />
einer sorgt sich um die »operativen Anteile« des Basisinformationssystems.<br />
Wer nimmt wahr, dass die Gewichtungen in der amtlichen<br />
Vermessung mit Einführung der Informationssysteme neu verteilt werden<br />
und dass die ÖbVI auf die gleiche Stufe mit Kommunalverwaltungen,<br />
Ingenieurbüros und anderen »Berechtigten« gestellt werden?<br />
Bei der technisch begründeten Neukonzipierung des öffentlichen Vermessungswesens<br />
steht der Berufsstand ganz tief im »Soll«.<br />
Und noch einmal Passiva: Natürlich kann sich auch der Freie Beruf<br />
nicht der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung entziehen. Die<br />
Staatskassen sind leer, die Bürger sparen, die Unternehmen fragen nach<br />
Dienstleistungen zum Nulltarif. Und wie reagiert der Berufsstand? Indem<br />
er einfach seine Grundpfeiler absägt: Preis- statt Leistungswettbewerb,<br />
Anbiedern statt Unabhängigkeit, Billigprodukte statt Qualität.<br />
Wenn der Berufsstand sich ernst nimmt, darf er nicht nach der<br />
staatlichen Aufsicht rufen. Er muss diesen Werteverfall selbst stoppen.<br />
Wo sind die Mahner, wo sind die Landesvorstände, die mit<br />
Konzepten den Rumsfeld´schen Einzelfällen begegnen?<br />
Soll und Haben. Ist die Bilanz ausgeglichen? Wird nach den kritischen<br />
Anmerkungen der Wein noch schmecken?<br />
Immerhin, das Glas ist halb voll und wir leben …<br />
INHALT<br />
MOSAIK 313<br />
EDITORIAL 316<br />
INTERNATIONAL<br />
■ Was ist los in Europa?<br />
Bulldozer und Freier Beruf<br />
Otmar Schuster 318<br />
KONGRESS<br />
■ Soll und Haben – eine Zwischenbilanz<br />
Der BDVI-Kongress 2004 vom 4. bis 5. Juni in Magdeburg<br />
Volkmar Teetzmann 323<br />
■ TEGoVA<br />
Die Europäische Immobilienwertermittlung auf dem Weg nach Brüssel<br />
Christoph Pötinger 324<br />
■ Einfach machen ...<br />
Die neue Kostenordnungsstatistik der BDVI-Landesgruppe Niedersachsen<br />
Wolfgang Möller 327<br />
■ Bilanzbewertung für das neue kommunale Finanzmanagement<br />
Eine Aufgabe für Geodäten?<br />
Jürgen Störy 331<br />
TECHNIK<br />
■ Der Satellitenpositionierungsdienst SAPOS®<br />
Wirtschaftlicher Nutzen von GPS für ÖbVI<br />
Knut Seibt 334<br />
FORUM FACTUM<br />
■ »Fluchtstabwechsel«<br />
im Referat Vermessungs- und Katasterwesen des Innenministeriums NRW<br />
Hubertus Brauer 341<br />
BERUFSRECHT<br />
30. Jahrgang, 2004, Heft 2<br />
■ Petition zu Artikel 2 des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes<br />
Volkmar Teetzmann 342<br />
■ Wirklich Neues zu Europa – Aus Niederkrüchten?<br />
Volkmar Teetzmann 346<br />
FORUM FEDERALE<br />
■ Zusammenwachsen und Zusammengehören<br />
Walter Schwenk 350<br />
■ »Liberal, aber nicht blöd«<br />
oder: Verwaltungsreform nach bayerischer Art?!<br />
Volkmar Teetzmann 356<br />
INTERNATIONAL<br />
■ CLGE-Generalversammlung in Berlin<br />
Karin Reimers/Wolfgang Guske 360<br />
FORUM F<strong>UND</strong>US 362<br />
BÜCHER 364<br />
FORUM IM FORUM 368<br />
FORUM FACTUM 368<br />
FORUM FUTURA 369<br />
MOSAIK 375<br />
Geometer Europas 318<br />
in Brüssel<br />
Freier Beruf in<br />
europäischer Verantwortung<br />
Es ist schon so: Die Zukunft des Freien<br />
Berufes entscheidet sich vor allem in Brüssel.<br />
Superminister Clement mit seinem<br />
Deregulierungswahn wird nur zu stoppen<br />
sein, wenn in den EU-Gremien die demokratie-<br />
und wirtschaftsfördernde Kraft des<br />
Freien Berufes erkannt und gekräftigt wird.<br />
Ja oder Nein 334<br />
Wir haben den Autor gefragt: Ist der Satellitenpositionierungsdienst<br />
SAPOS® nun<br />
eine Erfolgsstory oder nur eine Überanstrengung<br />
der Verwaltung? Überwiegen aus<br />
der Praxissicht der ÖbVI die Möglichkeiten<br />
oder die Grenzen der Anwendung? Und wie<br />
steht es mit der Konkurrenz?<br />
Lesen Sie, wie SAPOS® die ÖbVI-Anwender<br />
»entdeckt«.<br />
Wenn der<br />
Präsident<br />
Stellung nimmt,<br />
dann muss es sich schon um einen Beitrag<br />
von berufspolitischer Bedeutung handeln.<br />
Wenn er in einem FORUM-Heft mehrfach<br />
»die Stirn runzelt«, dann ist offensichtlich<br />
Klartext angesagt: Volkmar Teetzmann zum<br />
Artikel von Rüdiger Zachert in AVN 4/2004<br />
und zu Finanzminister Faltlhausers Derbspruch.<br />
317<br />
2<br />
346
INTERNATIONAL<br />
WAS IST LOS IN EUROPA?<br />
BULLDOZER <strong>UND</strong> FREIER BERUF<br />
Und wie sieht die Realität aus? Im Parlament muss man sich<br />
wegen der Reisekostenfechterei die Nase zuhalten. Die<br />
größten Regierungen halten sich nicht an die beschworenen<br />
Vereinbarungen im Stabilitätspakt; so viel Regulierungen die EU<br />
wegzuräumen versucht, so viel neue entstehen in den Mitgliedsnationen.<br />
Cross Border Service ist ein schweres und undankbares<br />
Geschäft, wie wir aus Deutschland zur Genüge wissen.<br />
318<br />
2<br />
OTMAR SCHUSTER, MÜLHEIM AN DER RUHR<br />
EUROPA FEIERT SEINE NEUE GRÖSSE! – EUROPA WÄHLT!<br />
EUROPA HAT GROSSE PLÄNE! BIS 2010 WERDEN WIR ÜBERALL NUR NOCH BA-<br />
CHELOR <strong>UND</strong> MASTER ANTREFFEN, BIS 2010 SOLL EUROPA DER KOMPETITIVSTE<br />
MARKT DER WELT WERDEN. DIENSTLEISTUNGEN WERDEN IN UNGEHEMMTEM<br />
WETTBEWERB ÜBER ALLE GRENZEN ANGEBOTEN. DIE NEUE VERFASSUNG<br />
WIRD VERIFIZIERT SEIN.<br />
SO WEIT DAS WUNSCH-EUROPA 2010 DES EUROPÄISCHEN RATES 2000.<br />
Und doch verändert Europa unser Leben enorm. Die<br />
gemeinsame Währung hat uns alle wirtschaftlich zusammenrücken<br />
lassen und wir spüren die Nähe des<br />
europäischen Partners und Wettbewerbers. Die englische<br />
Sprache als Lingua franca macht es möglich. Die<br />
europäische Entwicklung hat die Kraft eines Bulldozers<br />
und wir sind wie ein kleiner Stein vor dessen Schild.<br />
319<br />
2
INTERNATIONAL<br />
NIEMAND SOLL SICH ILLUSIONEN MACHEN,<br />
EINE KLEINE BERUFSGRUPPE KÖNNE DEN<br />
BULLDOZER STOPPEN, SICH IHM ENTGEGEN-<br />
STEMMEN.<br />
Das Bestreben der GEOMETER EUROPAS muss es<br />
daher sein, an entscheidender Stelle kleine, aber<br />
wichtige Richtungsänderungen zu bewirken, zum<br />
Wohl der Allgemeinheit und im Sinne der öffentlichen<br />
Aufgabe, die ihnen in 7 Ländern übertragen<br />
ist.<br />
Der zweite Bulldozer ist der Markt. Dessen Kräfte<br />
spüren wir allenthalben, wenn 50.000 Ganztagspflegekräfte<br />
illegal nach Deutschland kommen<br />
und die arbeitsregelungsbesessene Regierung<br />
nicht daran rührt, obwohl alle ihre schönen Regelungen<br />
gebrochen werden.<br />
Wir spüren die gewaltigen Kräfte, wenn unser<br />
Bundeskanzler zwar sagt, 7 (2 + 3 + 2) Jahre lang<br />
würden keine Arbeitnehmer aus den Billiglohnländern<br />
Europas kommen können, aber die ersten<br />
Ausschreibungen im allgemeinen Dienstleistungsbereich<br />
zeigen, dass die Dienstleistungsfreiheit<br />
funktioniert und die Aufträge natürlich an die Billiganbieter<br />
und damit an die Billiglohnkräfte gehen.<br />
Wenn die deutschen Behörden - wie jüngst in<br />
NRW geschehen - ein GIS für das ganze Land für<br />
ein Drittel des deutschen Niedrigstgebotes nach<br />
Ungarn vergeben, dann wissen wir, dass die Aussage<br />
des Bundeskanzlers nur Placebo für die nächste<br />
Wahl war.<br />
320<br />
2<br />
WIR MÜSSEN UNS MIT DEN REALITÄTEN <strong>UND</strong> NICHT DEN<br />
WUNSCH- <strong>UND</strong> TRUGBILDERN AUSEINANDER SETZEN.<br />
Es scheint die Phase zu Ende zu sein, wo die nationalen Auseinandersetzungen<br />
im beruflichen Bereich nicht nach Brüssel<br />
getragen wurden. Hierzulande spielt sich manch einer auf, als<br />
kenne er die Zukunft der Berufe ganz genau. Dabei bedient er<br />
bei näherem Hinsehen doch nur seine Vorurteile. Diese in Brüssel<br />
auszufechten, kann sich für jede Berufsgruppe, die das tut,<br />
nachteilig auswirken.<br />
Die GEOMETER EUROPAS sind von Anfang an nicht der Versuchung<br />
erlegen, sich als die allein notwendige Berufsgruppe<br />
zu empfehlen. Das Anliegen war und ist es, unsere kleine Rolle<br />
im europäischen Konzert zu spielen.<br />
Die Dienstleistungen im geodätischen Arbeitsfeld werden ausgeführt<br />
in Verwaltungen, Konzernen wie in gewerblichen, freiberuflichen<br />
und öffentlich bestellten freiberuflichen Büros. Sie<br />
sind gleichermaßen den Megatrends der Wirtschaft ausgesetzt<br />
und wenn es richtig sein sollte, dass die großen Entwicklungen<br />
der Zukunft nur mit den Etiketten Bio, Nano und Geo zu versehen<br />
sind, dann gehört uns auch die Zukunft.<br />
Aber wir müssen uns mit den verschiedensten Geo-Berufen<br />
oder -Berufenen messen und da wird es zwangsläufig zu Vermischungen<br />
und Veränderungen kommen. Umso mehr werden<br />
Staat und Wirtschaft darauf achten müssen, dass es unabhängige<br />
Berufsträger gibt, die das Geschäft der Bodenwirtschaft<br />
verstehen und denen das Recht zur Beurkundung von<br />
Fakten an Grund und Boden übertragen werden kann.<br />
Auch die EU braucht im Grundstücksverkehr rechtssichere Prozesse.<br />
Zwar treffen sich Amerika und Deutschland heute darin,<br />
dass man klatscht, wenn der Tellerwäscher zum Millionär oder<br />
der Berufslose zum Außenminister wird, zugleich fragt man<br />
nach den ethischen Grundwerten.<br />
Und da sind es die Berufstraditionen Europas und insbesondere<br />
jene Mitteleuropas, wo die Politiker am ehesten fündig<br />
werden können. Hier herrscht nämlich der Wettbewerb der<br />
Marktwirtschaft und zwar ein harter Leistungs- und leider auch<br />
ein Preiswettbewerb.<br />
In dieser Wirtschaftsumgebung führen Raffgier und morsche<br />
Familienstrukturen zum Niedergang durch Wettbewerb, während<br />
diese Eigen- und Errungenschaften an den Spitzen von<br />
Staat und Großwirtschaft belohnt werden. Dort herrscht keine<br />
Marktwirtschaft, sondern Parteien- und Vetternwirtschaft.<br />
Die Marktwirtschaft beruht auf moralischen Qualitäten und<br />
ermutigt diese. DIE MARKTWIRTSCHAFT SCHAFFT BEISPIEL-<br />
LOSE GELEGENHEITEN FÜR DIE MENSCHEN, SICH ALTRU-<br />
ISTISCH ZU BETÄTIGEN, sie untermauert individuelle Freiheit<br />
und Demokratie und hat damit Gesellschaften geschaffen, die<br />
in vielfacher Hinsicht weniger ungleich sind als die traditionellen<br />
Hierarchien ihrer Vorgänger. Die Marktwirtschaft ist<br />
das von innen heraus gerechteste Wirtschaftssystem, das die<br />
Menschheit je erdachte.<br />
Es ist wahr, dass die Marktwirtschaft weder Heilige schafft noch<br />
solche belohnt. Aber sie belohnt Tugenden wie VERTRAUEN,<br />
VERLÄSSLICHKEIT, INDIVIDUELLE INITIATIVE, HÖFLICHKEIT,<br />
SELBSTVERTRAUEN <strong>UND</strong> SELBSTDISZIPLIN. Die Kritiker halten<br />
dem entgegen, alles dieses spiele sich im Dienste des Eigeninteresses<br />
ab. Aber die Menschen sind - mit wenigen Ausnahmen<br />
vielleicht - eigensüchtig, das sollte weder schockierend<br />
noch überraschend sein.<br />
DOCH SIND DIE MENSCHEN NICHT VÖLLIG EIGENSÜCHTIG.<br />
Prosperierende Märkte generieren eine Vielzahl von Möglichkeiten<br />
für solche, die nicht durch Reichtum allein zu motivieren<br />
sind.<br />
Die Menschen können Beschäftigung in Organisationen<br />
suchen, die sich dem Sozialbereich, der Umwelt verschrieben<br />
haben. Sie können im öffentlichen Dienst als Ärzte, Lehrer oder<br />
Polizisten arbeiten. Sie können in Schulen und Universitäten<br />
über die »Ungleichheiten des Kapitalismus« aufklären. Diejenigen,<br />
die viel Geld verdienen, können dieses ausgeben, wofür<br />
sie wollen. Sie können es sogar verschenken, was auch einige<br />
tun.<br />
Die Freiberufler brauchen die Marktwirtschaft und diese den<br />
Freien Beruf. Die Verfallserscheinungen in der Marktwirtschaft<br />
wie auch die Auflösungstendenzen im Freien Beruf müssen die<br />
Bürger mit Sorge erfüllen.<br />
Allerdings müssen auch Krankheitserscheinungen der Volkswirtschaft<br />
gesehen werden, bei denen ein Überhandnehmen<br />
einer bestimmten Spezies zu bemerken ist - so etwa im ganzen<br />
Medizinbereich, der an seiner Abrechnungsmechanik<br />
krankt, der in Deutschland so typischen<br />
Rechnung zulasten Dritter.<br />
DARAN KRANKT DAS PRIVATE VERMES-<br />
SUNGSWESEN IN EUROPA NICHT.<br />
Europäische Freiberufler und erst recht Öffentlich<br />
bestellte Vermessungsingenieure benötigen zu<br />
ihrer nachhaltigen Existenz eine funktionierende<br />
Demokratie. Warum? Freiberufler bewirtschaften<br />
die Regelungen des Gemeinwesens.<br />
Wenn diese Regeln nicht mehr allgemein gültig<br />
sind, sondern umgangen werden können, ist die<br />
Wertschöpfungsmöglichkeit für den Freiberufler<br />
nicht mehr gegeben. Deshalb stehen die GEOME-<br />
TER EUROPAS in der vordersten Front zur Verteidigung<br />
demokratischer Werte und Abläufe in<br />
einem großen Europa.<br />
Die geodätischen Berufe in Europa sind vielfältig<br />
und wir tun gut daran, diese Vielfalt zu fördern.<br />
Sie sind unterschiedlich tief in der Wirtschaft und<br />
im Staat verankert.<br />
Ich bewundere die italienischen Geometri, die<br />
Häuser bis zu drei Geschossen bauen dürfen, ich<br />
bewundere die Géomètres Experts, die in diesem<br />
Jahr einen Kongress über die Verwertung öffentlichen<br />
Grundeigentums in Lille abhalten, wo drei<br />
Minister in Person ihre Reden halten. Unser Bemühen<br />
muss es sein, die Verwurzelung in der nationalen<br />
Gesellschaft zu fördern und gleichzeitig<br />
den europäischen Freiheiten zum Durchbruch zu<br />
verhelfen.<br />
Deshalb haben wir den MARKET REPORT gemacht,<br />
über dessen Verbreitung wir uns sehr<br />
freuen. Der MULTILATERALE AKKORD der GEO-<br />
METER EUROPAS wird in ganz Europa diskutiert.<br />
Er lässt Raum für alle Spielarten unseres Berufes.<br />
Er vereint aber auch alle in der Erkenntnis, dass<br />
man eine hohe Qualifikation braucht, wenn man<br />
große Verantwortung aufgeladen bekommen will.<br />
WIR WERDEN DIE EUROPÄISCHE PAUSE<br />
NUTZEN, UM UNS IN BRÜSSEL ZU FINDEN <strong>UND</strong><br />
DIE WICHTIGSTEN LINIEN DER BERUFSPOLITIK<br />
FESTZULEGEN.<br />
Dr. Otmar Schuster<br />
Präsident der GEOMETER EUROPAS<br />
Löhberg 78 • 45468 Mülheim an der Ruhr<br />
321<br />
INTERNATIONAL<br />
2
322<br />
2<br />
SOLL <strong>UND</strong> HABEN<br />
– EINE ZWISCHENBILANZ –<br />
DER BDVI-KONGRESS 2004<br />
VOM 4. BIS 5. JUNI IN MAGDEBURG<br />
Der diesjährige BDVI-Kongress mit seinem Motto »SEIN <strong>UND</strong> HABEN« wird sich vor allem mit<br />
dem Status quo und der zukünftigen Entwicklung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
auseinander setzen, innerhalb deren die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure<br />
tätig sind. In diesem Kontext steht auch der Festvortrag von Prof. Dr. Martin Henssler,<br />
geschäftsführender Direktor des<br />
Institutes für Arbeits- und Wirtschaftsrecht<br />
und Direktor des<br />
Europäischen Dokumentations- SEHR GEEHRTE DAMEN <strong>UND</strong> HERREN,<br />
zentrums für Anwalts- und Notarrecht,<br />
zum Thema »ÖBVI <strong>UND</strong> LIEBE KOLLEGINNEN <strong>UND</strong> KOLLEGEN,<br />
ART. 45 EG-VERTRAG«. Grußworte<br />
werden sprechen:<br />
ÖbVI Dipl.-Ing. Claudio Ziegler<br />
Vorsitzender der BDVI-Landesgruppe<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Klaus Jürgen Jeziorsky<br />
Innenminister Sachsen-Anhalt<br />
Dr. Horst Rehberger<br />
Wirtschaftsminister<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Prof. Dr.-Ing. Klaus Kummer<br />
Stellv. AdV-Vorsitzender<br />
und Leiter des Landesamtes Vermessung<br />
und Geoinformation<br />
Sachsen-Anhalt<br />
KONGRESS<br />
ZU UNSEREM JAHRESKONGRESS 2004 MÖCHTE ICH SIE<br />
GANZ HERZLICH EINLADEN. IN DIESEM JAHR HABEN<br />
WIR UNS FÜR DIE LANDESHAUPTSTADT SACHSEN-<br />
ANHALTS ENTSCHIEDEN <strong>UND</strong> MÖCHTEN SIE BEI<br />
HOFFENTLICH ZAHLREICHER TEILNAHME IM SCHÖNEN<br />
MAGDEBURG BEGRÜSSEN. DAS UMFANGREICHE<br />
PROGRAMM VERSPRICHT FACHLICH INTERESSANTE<br />
GESPRÄCHE <strong>UND</strong> PERSÖNLICH ERFRISCHENDEN<br />
MEINUNGSAUSTAUSCH.<br />
VOLKMAR TEETZMANN, PRÄSIDENT DES BDVI<br />
323<br />
2
KONGRESS<br />
TEGoVA – The European Group of Valuers' Associations<br />
DIE EUROPÄISCHE IMMOBILIENWERTERMITTLUNG<br />
AUF DEM WEG NACH BRÜSSEL!<br />
324<br />
2<br />
CHRISTOPH PÖTINGER, BRANDENBURG<br />
VERLAGERUNG DER TEGoVA-GESCHÄFTSSTELLE NACH BRÜSSEL<br />
Seit Februar 2004; Aufgabe der Geschäftsstelle in London;<br />
als bewusster und notwendiger Weg zur Europäisierung;<br />
im letzten Meeting in Genua wurde der weitere Verbleib in Brüssel von der Generalversammlung<br />
entschieden<br />
NEUES PRODUKT VON TEGoVA: EVS 2003 - DAS SO GENANNTE »BLUE BOOK«<br />
Die Resonanz der Mitgliederverbände auf die EVS 2003 ist ausdrücklich erwünscht;<br />
somit gilt auch für den BDVI, sich zu positionieren - in fachlicher und in berufspolitischer Hinsicht;<br />
konstruktive Kritik und Vorschläge an TEGoVA sind erforderlich, um nicht nur die EVS, sondern die<br />
»Sache TEGoVA« positiv voranzubringen.<br />
(Der BDVI sieht die Notwendigkeit, gemeinsam mit dem DVW die geodätischen Interessen in der<br />
europäischen Immobilienwertermittlung zu wahren.)<br />
AKTUELLES PROJEKT VON TEGOVA: EUROPÄISCHE VEREINHEITLICHUNG<br />
DER DEFINITION FÜR MIETFLÄCHEN (RENTABLE AREAS)<br />
Diese Ausarbeitung ist für Wohnobjekte (residentials) wie auch für gewerbliche Objekte<br />
(commercials: office, retail, industrial) anvisiert.<br />
Zum Kurzvortrag von Christoph Pötinger<br />
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur • Gödenstraße 11• 14776 Brandenburg an der Havel<br />
325<br />
2
326<br />
2<br />
EINFACH MACHEN ...<br />
DIE NEUE KOSTENORDNUNGSSTATISTIK<br />
DER BDVI-LANDESGRUPPE NIEDERSACHSEN<br />
WOLFGANG MÖLLER, WOLFENBÜTTEL<br />
FÜR DEN BDVI-LANDESVERBAND NIEDERSACHSEN ERGAB SICH DIE SITUATION, EINE<br />
NEUE KOSTENORDNUNG MIT GR<strong>UND</strong>LEGEND VERÄNDERTEN ABRECHNUNGSKRITE-<br />
RIEN ERHALTEN ZU HABEN. WÄHREND DIE KATASTERVERWALTUNG DURCH DAS PRO-<br />
GRAMM »KOLEIKAT« WEITREICHENDE DATEN ZUR AUSWERTUNG ZUR VERFÜGUNG<br />
HATTE, MANGELTE ES DER GEBÜHRENKOMMISSION AN VERGLEICHBAREN DATEN AUS<br />
DEN BÜROS DER KOLLEGEN. UM KÜNFTIG MIT REPRÄSENTATIVEN, FLÄCHENDECKEN-<br />
DEN DATEN ARBEITEN ZU KÖNNEN, WURDE EIN ERFASSUNGS- <strong>UND</strong> AUSWERTUNGS-<br />
PROGRAMM FÜR KOSTENORDNUNGSRELEVANTE ABRECHNUNGSMERKMALE KON-<br />
ZIPIERT, DAS ES DEN ÖBVI ERMÖGLICHT, AUF EINFACHE WEISE DATEN ZU ERFASSEN.<br />
DER PROGRAMMKOMMISSION STEHEN VERGLEICHE ZWISCHEN ALTER <strong>UND</strong> NEUER<br />
KOSTENORDNUNG, REINER ZEITABRECHNUNG ODER FREI ZU KONFEKTIONIERENDEN<br />
BDVI-KOSTENORDNUNGSVORSCHLÄGEN ZUR VERFÜGUNG. DIE ERARBEITETEN<br />
STRUKTUREN SIND AUF ANDERE B<strong>UND</strong>ESLÄNDER ÜBERTRAGBAR.<br />
327<br />
2<br />
KONGRESS
KONGRESS<br />
NEUE KOSTENORDNUNG<br />
IN NIEDERSACHSEN<br />
Die neue Kostenordnung in Niedersachsen<br />
seit 1. Januar 2004 beinhaltet:<br />
ausschließlich Zeitabrechnung im<br />
Außendienst<br />
Abrechnung nach Anzahl von Grenzpunkten<br />
Wegfall von Gebührentatbeständen Fläche<br />
und Wert<br />
Verfolgte Ziele des Ministerium des Innern:<br />
Mehr Einzelfallgerechtigkeit …<br />
führt in Teilen zur Abkehr vom Äquivalenz-<br />
prinzip.<br />
Zeitabrechnung ist innovationsfeindlich …<br />
und damit bürgerfeindlich.<br />
328<br />
2<br />
ENTWICKLUNG IN<br />
NIEDERSACHSEN<br />
Nachberechnungen des BDVI für das Jahr 2003<br />
ergaben:<br />
Kleine Messungen werden teurer<br />
(und fallen damit künftig weg).<br />
Große Messungen werden deutlich billiger<br />
(die Möglichkeiten auszugleichen entfallen).<br />
In der Beratungsphase mit dem MI fehlten der<br />
Gebührenkommission repräsentative Zahlen aus den Büros.<br />
Dem MI dagegen stand das Auswertungsprogramm<br />
»Koleikat« zur Verfügung, mit dem die neue Struktur als<br />
kostenneutral dargestellt wurde.<br />
Für den BDVI ergaben sich aus dieser Situation<br />
heraus folgende Aufgabenstellungen:<br />
Sammeln verlässlicher, repräsentativer Daten<br />
aller Büros auf einfache Weise<br />
Vergleich der Kostenordnungen alt und neu<br />
Vergleich mit reiner Zeitabrechnung<br />
Möglichkeit, eigene Kostenordnungs-<br />
vorschläge zu entwickeln<br />
Zusammenarbeit mit HHK Datentechnik und GeoBüro<br />
Programm: Kostenordnungsstatistik Niedersachsen<br />
SOFTWARE-ENTWICKLUNG<br />
IN NIEDERSACHSEN<br />
Das Gesamtsystem besteht aus 4 Teilen:<br />
Schnittstelle in GeoBüro zur Datenerfassung<br />
Datenerfassung<br />
Serverkomponente zur Datensammlung<br />
Datenauswertung<br />
• global für landesweite Daten<br />
• lokal für jedes Büro<br />
Zum Kurzvortrag von<br />
Dipl.-Ing. Wolfgang Möller<br />
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />
Beratender Ingenieur BDB<br />
HPM Vermessung<br />
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 8<br />
38300 Wolfenbüttel<br />
Telefon 05331/99 6-0<br />
Fax 05331/99 6-299<br />
E-mail: Moeller@HPM-Vermessung.de<br />
www.HPM-Vermessung.de<br />
Fazit:<br />
329<br />
2<br />
KONGRESS<br />
KOSTENORDNUNGSSTATISTIK<br />
NIEDERSACHSEN<br />
In den Excel-Dateien können beliebige Aus-<br />
wertungen erfolgen, z. B. nach<br />
einzelnen Abrechnungsarten und zusätzlich nach<br />
Bürogröße und<br />
räumlicher Lage<br />
Jedes Büro kann Auswertung über eigene Daten<br />
fahren, wenn monatlich die Daten an HHK abgegeben<br />
wurden!!!<br />
Prüfbar, da Stunden exakt so in die Statistik gehen,<br />
wie sie in die Rechnung übertragen werden.<br />
Mit dem Statistikmodul hat die Gebührenkommission die<br />
Chance, flächendeckende Daten aller (vieler) Büros zu erhalten.<br />
Variable Auswertungen und eigene Kostenord-<br />
nungsvorschläge sind möglich.<br />
gehalten.<br />
Hinweis:<br />
Der Aufwand für die Büros wird so gering wie möglich<br />
BDVI-Niedersachsen hat mit HHK die Grundlagen für ein Modul<br />
geschaffen, das auch auf Kostenordnungen anderer Länder<br />
adaptierbar ist.
330<br />
2<br />
BILANZBEWERTUNGEN<br />
FÜR DAS NEUE KOMMUNALE<br />
FINANZMANAGEMENT:<br />
EINE AUFGABE FÜR GEODÄTEN?<br />
DER WEG<br />
Das seit langer Zeit in den Gemeinden verwendete<br />
kamerale Haushaltswesen genügt heute<br />
nicht mehr allen Anforderungen und soll daher<br />
reformiert werden. Zu diesem Zweck sollen Elemente<br />
des kaufmännischen Rechnungswesens in<br />
das Recht der öffentlichen Haushalte eingeführt<br />
werden.<br />
Hierbei konkurrieren zwei Ansätze miteinander:<br />
die »erweiterte Kameralistik« und die »Doppik«.<br />
Letzteres meint die Anwendung eines an kommunale<br />
Belange angepassten kaufmännischen Rechnungswesens<br />
mit doppelter Buchführung.<br />
Die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren hat<br />
in ihrer Sitzung vom 21. November 2003 in Jena den Bericht<br />
eines Arbeitskreises über die Reform des Gemeindehaushaltsrechts<br />
zustimmend zur Kenntnis genommen und empfohlen,<br />
diesen als Grundlage zur Umsetzung in den Ländern zu verwenden.<br />
Das Land Nordrhein-Westfalen plant die Einführung der<br />
Doppik und ist auf dem Weg dorthin weit vorangekommen.<br />
Innenminister Behrens hat angekündigt, im Jahre 2004 das erforderliche<br />
Gesetzgebungsverfahren abschließen zu wollen, so<br />
dass ab 2005 doppische Haushalte aufgestellt werden können.<br />
Nach einer Übergangsfrist bis ca. 2008 werden doppische Haushalte<br />
obligatorisch sein.<br />
331<br />
2<br />
KONGRESS<br />
JÜRGEN STÖRY, RATINGEN<br />
DIE B<strong>UND</strong>ESLÄNDER BEABSICHTIGEN EINE REFORM DES GEMEINDEHAUSHALTSRECHTS, DIE<br />
ZU GR<strong>UND</strong>LEGENDEN ÄNDERUNGEN IM HAUSHALTSWESEN DER GEMEINDEN FÜHREN WIRD.<br />
IN DER FOLGE WIRD SICH FÜR DIE GEMEINDEN DIE NOTWENDIGKEIT ZUR ERFASSUNG <strong>UND</strong><br />
BEWERTUNG IHRES VERMÖGENS, INSBESONDERE DES IMMOBILIENVERMÖGENS, ERGEBEN.<br />
WELCHE LEISTUNGEN KANN DER BERUFSSTAND HIERZU BEITRAGEN?
KONGRESS<br />
332<br />
Im Jahre 2000 wurde ein Neues Kommunales Finanzmanagement<br />
(NKF) konzipiert und bis zum<br />
Juni 2003 von einigen Modellkommunen unterschiedlicher<br />
Größe erprobt. Ein Abschlussbericht<br />
über das Modellprojekt liegt vor |2|.<br />
Mittlerweile wurde auch ein entsprechender<br />
Gesetzentwurf veröffentlicht |5|.<br />
DAS ZIEL<br />
Die Kameralistik ist derzeit stark auf die Betrachtung<br />
der Zahlungsströme (Einnahmen und Ausgaben)<br />
ausgerichtet. Sie bildet daher die Liquidität<br />
sehr gut ab, nicht jedoch den Ressourcenverbrauch<br />
(z. B. die Abschreibung von Wirtschaftsgütern),<br />
der in einer Gewinn- und Verlustrechnung<br />
zum Ausdruck käme.<br />
Auch führt die Kameralistik gewissermaßen ein<br />
Inseldasein. Während sich Handel und Industrie<br />
nach den Bestimmungen des HGB in einem etablierten<br />
rechtlichen Rahmen bewegen und die<br />
doppelte Buchführung verwenden, kommt in den<br />
Gemeinden mit der Kameralistik ein separates<br />
Rechnungswesen zur Anwendung.<br />
DAS NKF VERFOLGT DAHER INSBESON-<br />
DERE FOLGENDE ZIELE:<br />
1. Darstellung des kommunalen Vermögens<br />
Das derzeitige kamerale Rechnungswesen gibt<br />
keinen Überblick über das kommunale Vermögen.<br />
Insbesondere das Immobilienvermögen, das den<br />
größten Teil des gemeindlichen Vermögens ausmacht,<br />
ist nicht im Sinne einer Bilanz erfasst und<br />
bewertet.<br />
2. Darstellung des Ressourcenverbrauchs<br />
und -aufkommens<br />
Das kamerale Rechnungswesen bildet in Einnahmen<br />
und Ausgaben die Zahlungsströme ab, gibt<br />
jedoch keine Auskunft über Ressourcenverbrauch,<br />
der nicht direkt mit der Zahlung zusammenhängt.<br />
Errichtet eine Gemeinde beispielsweise ein Gebäude<br />
im Wert von 1 Mio. Euro und mit einer<br />
Lebensdauer von 50 Jahren, so stellt ein kameraler<br />
Haushalt zwar die Zahlung, nicht jedoch den Res-<br />
2<br />
sourcenverbrauch durch Abschreibung während der Lebensdauer<br />
dar.<br />
Insofern wird nicht dargestellt, ob dem Ressourcenverbrauch<br />
(Aufwand) in der gleichen Periode ein entsprechender Ertrag<br />
gegenübersteht.<br />
Dies berührt die intergenerative Gerechtigkeit.<br />
3. Einheitliches Rechnungswesen<br />
im »Konzern Kommune«<br />
Viele Gemeinden haben Teile ihres Vermögens in Betriebe ausgegliedert,<br />
die aufgrund ihrer Gesellschaftsform zur Erstellung<br />
einer handelsrechtlichen Bilanz verpflichtet sind. Somit existieren<br />
derzeit in einem »Konzern Kommune« gleichzeitig ein<br />
kamerales und ein kaufmännisches Rechnungswesen.<br />
4. Neue Definition des Haushaltsausgleichs<br />
Da das NKF-konforme Rechnungswesen andere Steuerungsgrößen<br />
liefert, ist auch eine neue Definition des Haushaltsausgleichs<br />
erforderlich. Vereinfacht dargestellt wird der Haushalt<br />
künftig als ausgeglichen gelten, wenn der Ressourcenverbrauch<br />
(Aufwand) nicht höher ist als das Ressourcenaufkommen (Ertrag)<br />
und zugleich das Eigenkapital nicht in unzulässiger Weise<br />
aufgebraucht wird.<br />
DIE AUFGABE<br />
Das neue Rechnungswesen setzt zwingend eine Erfassung und<br />
Bewertung des vorhandenen Vermögens voraus.<br />
Beides wird zur Erstellung einer Bilanz benötigt, deren Aufstellung<br />
künftig für die Gemeinden obligatorisch sein wird, und<br />
zur Berechnung der Abschreibungen, die in die Gewinn- und<br />
Verlustrechnung eingehen werden.<br />
Zunächst ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, die in den Folgejahren<br />
lediglich noch fortgeführt wird.<br />
Insofern finden sich die Gemeinden heute in der gleichen Situation<br />
wie ein Kaufmann zu Beginn seines Gewerbes: Es ist<br />
durch eine gründliche Inventur das vorhandene Vermögen zu<br />
ermitteln und anschließend zu bewerten.<br />
Besonders bedeutsam sind in der Bilanzierung die Immobilien,<br />
da sie den größten Teil des kommunalen Vermögens ausmachen.<br />
So weist z. B. die nordrhein-westfälische Gemeinde Hiddenhausen<br />
in der Bilanz zum 01. Januar 2003 rund 43,6 Mio. Euro<br />
an Immobilienvermögen und 57,8 Mio. Euro an Infrastrukturvermögen<br />
aus. Dies sind rd. 80 % der Bilanzsumme.<br />
[www.hiddenhausen.de/NKF/PDF/EB.pdf].<br />
Zwar sind die Gemeinden auch bisher schon durch die Gemeindeordnung<br />
verpflichtet, ihr Immobilienvermögen nachzuweisen,<br />
jedoch geschah dies in der Regel in einer Weise, die<br />
zur Aufstellung einer Bilanz nicht geeignet ist.<br />
Auch sind die Verzeichnisse oft unvollständig, da ihre Führung<br />
bisher keine Prioriät genoss.<br />
Die Bilanzierung des Vermögens stellt für nicht wenige Gemeinden<br />
ein logistisches Problem dar.<br />
Man kann davon ausgehen, dass eine mittelgroße urban geprägte<br />
Gemeinde Eigentümerin von rund 10 % des Gemeindegebietes<br />
und tausender von Flurstücken ist.<br />
Liegenschaftsinformationssysteme oder geographische Informationssysteme<br />
sind insbesondere bei kleineren Gemeinden oft<br />
nicht vorhanden. Die auszuwertenden Quellen sind heterogen:<br />
ALB, Flurkarte, Bebauungspläne, Grundbuchauszüge und Bauakten.<br />
Infolge der bekannten Finanznöte sind Städte und Gemeinden<br />
personell ausgezehrt. Und gerade Gemeinden ohne eigenen<br />
Gutachterausschuss haben die für die Bewertung erforderliche<br />
Fachkompetenz nicht im Hause.<br />
Welchen Beitrag können also Geodäten aus dem Freien Beruf<br />
und den Verwaltungen leisten, um die Gesamtaufgabe der Erfassung<br />
und Bewertung des Immobilienvermögens zeitnah zu<br />
bewältigen?<br />
Zur Erfassung ist zunächst ein digitaler Gesamtauszug aus dem<br />
ALB nach der Verschlüsselung der tatsächlichen Nutzung auszuwerten.<br />
Pauschal zu bewertende Flächen, wie z. B. Wälder oder Äcker,<br />
können ausgesondert werden.<br />
Einzeln zu bewertende Immobilien sind entsprechend der Anforderungen<br />
der in der Aufstellung befindlichen Rechtsnormen<br />
zu bewerten. Dabei sind Sondervorschriften des NKF-Einführungsgesetzes<br />
und der zu ändernden Gemeindehaushaltsverordnung<br />
sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
der Gemeinden zu beachten, denn diese weichen teilweise von<br />
den Anforderungen an die Verkehrswertermittlung ab.<br />
In der Regel werden jedoch Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren<br />
auf der Basis der NHK2000 in Form einer standardisierten<br />
Wertermittlung zur Anwendung gelangen.<br />
Die Aufgabe stellt sich also als Ermittlung und<br />
Haltung von Daten sowie Beurteilung von rechtlichen,<br />
technischen und baulichen Gegebenheiten<br />
dar und erfordert umfassende Kenntnisse des<br />
Liegenschaftsrechts und der Grundstückswertermittlung.<br />
AUSBLICK<br />
Die hier vorgestellte Aufgabe der Immobilienerfassung<br />
und -bewertung ist nur ein kleines Rädchen<br />
im großen Getriebe der Einführung eines<br />
neuen Rechnungswesens bei den Kommunen.<br />
Durch dieses wird ein grundsätzlich neues Steuerungsmodell<br />
implementiert.<br />
Gleichwohl ist die an die Bilanzbewertung geknüpfte<br />
Verantwortung nicht gering, denn sie<br />
berührt auf dem Wege über Abschreibungen und<br />
Eigenkapital direkt die Frage des Haushaltsausgleichs<br />
und somit der Handlungsfähigkeit der<br />
Kommunen.<br />
In diesem Zusammenhang sei an die Unannehmlichkeiten<br />
erinnert, die eine falsche Bewertung der<br />
Telekomimmobilien nach sich zog.<br />
Jürgen Störy<br />
Abteilungsleiter Vermessung<br />
Vorsitzender des Gutachterausschusses<br />
Stadt Ratingen<br />
Amt für Stadtplanung, Vermessung und<br />
Bauordnung<br />
juergen.stoery@ratingen.de<br />
|1| Neues Kommunales Finanzmanagement: Betriebswirtschaftliche<br />
Grundlagen für das doppische Haushaltsrecht,<br />
Haufe Verlag, ISBN 3-448-05767-3<br />
|2| Neues Kommunales Finanzmanagement: Abschlussbericht<br />
des Modellprojekts, Haufe Verlag, ISBN<br />
3-448-05768-1<br />
|3| http://www.im.nrw.de/bue/1.htm<br />
|4| http://www.neues-kommunales-finanzmanagement.de/<br />
|5| http://www.im.nrw.de/bue/264.htm<br />
|6| Hans-Theo Kühbach: Bewertung von Sachanlagen<br />
zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements,<br />
in: Nachrichten aus dem öffentlichen Vermessungsdienst<br />
Nordrhein-Westfalen, Heft 1/2003<br />
333<br />
2<br />
KONGRESS
TECHNIK<br />
Der Satellitenpositionierungs-<br />
dienst SAPOS®<br />
– Wirtschaftlicher Nutzen<br />
von GPS für ÖbVI<br />
SAPOS® FÜR ALLE! DIE TECHNISCHE ENTWICKLUNG MACHT AUCH VOR DER VER-<br />
MESSUNG NICHT HALT. SO HAT IN DEN VERGANGENEN JAHREN GPS <strong>UND</strong> (DARAUF<br />
FOLGEND) SAPOS® EINZUG IN DAS <strong>VERMESSUNGS</strong>WESEN GEHALTEN. DIE VORTEILE<br />
<strong>UND</strong> MÖGLICHKEITEN SOWIE DIE DARAUS RESULTIERENDEN WIRTSCHAFTLICHEN<br />
EFFEKTE DIESER TECHNIK WERDEN IN ZWEI BEITRÄGEN VORGESTELLT.<br />
VIEL WESENTLICHER ALS DER UMGANG MIT DER NEUEN TECHNIK IST JEDOCH DIE<br />
KONKRETE UMSETZUNG EINES NEUEN DENKENS. SO IST ES BEI DEM AUFBAU VON<br />
SAPOS® GELUNGEN, DIE FÖDERALEN GRENZEN ZU ÜBERSPRINGEN <strong>UND</strong> B<strong>UND</strong>ES-<br />
EINHEITLICHE STANDARDS ZU DEFINIEREN. DAMIT IST DAS PRODUKT SO ATTRAK-<br />
TIV, DASS SICH AUCH DIE WIRTSCHAFT DAFÜR INTERESSIERT – <strong>UND</strong> SOGAR MIT<br />
DEN ZUSTÄNDIGEN STELLEN KOOPERIERT.<br />
DIE GEODÄTEN MÜSSEN SICH ALSO GAR NICHT (WIE SO OFT AN ANDERER STELLE!)<br />
HINTERM OFEN VERSTECKEN <strong>UND</strong> WARTEN, BIS SICH ANDERE AUF DEM TERRAIN<br />
TUMMELN!<br />
DIESES BEISPIEL ZEIGT, DASS NUR DAS AUSEINANDERSETZEN MIT NEUEN TECH-<br />
NIKEN <strong>UND</strong> IDEEN ZUM ERFOLG FÜHREN KANN.<br />
KNUT SEIBT, BERLIN<br />
334<br />
2<br />
Bei vielen ÖbVI wird GPS noch gar nicht oder sehr selten<br />
eingesetzt. Dies hängt teilweise mit Bedenken<br />
gegenüber der Technik zusammen. Außendienstmitarbeiter<br />
setzen lieber weiter Bewährtes ein, da GPS ungewohnt<br />
und wenig greifbar ist. Vielfach wird aber auch der<br />
wirtschaftliche Nutzen nicht gesehen. Das klassische Festpunktfeld<br />
ist in vielen Gebieten derart dicht, dass ein Anschluss<br />
an die vorhandenen Punkte schnell und einfach<br />
möglich ist. In dicht und hoch bebauten urbanen Gebieten<br />
und im Wald stößt GPS auch an seine Grenzen. Für viele<br />
Büros ist es in dem derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld<br />
schwierig, die notwendigen Investitionen zu tätigen.<br />
Andererseits ist das GPS für immer mehr Anwender zu einem<br />
Instrument der täglichen Arbeit geworden. In vielen Bereichen<br />
ist der Einsatz dieser Technologie heute nicht mehr<br />
wegzudenken, andere Aufgabenfelder sind neu entstanden.<br />
Was ist SAPOS®?<br />
SAPOS® ist als aktives Festpunktfeld geplant und realisiert<br />
worden. Grundlage ist ein flächendeckendes Netz von GPS-<br />
Referenzstationen. Diese Referenzstationen sammeln die Daten<br />
der sich in gut 20.000 km Höhe bewegenden Satelliten<br />
und leiten sie an Länderzentralen weiter bzw. generieren für<br />
Nutzer geeignete SAPOS®-Daten. In Deutschland wurden mehr<br />
als 250 SAPOS®-Referenzstationen eingerichtet. Damit haben<br />
die Vermessungsverwaltungen der Länder bereits vor Jahren<br />
den Schritt in die moderne Zeit gewagt.<br />
Nutzen von SAPOS®<br />
SAPOS® erhöht als aktives und unabhängiges Festpunktfeld<br />
die Flexibilität bei Messungen erheblich. Nutzer können sofort<br />
loslegen und im amtlichen Koordinatensystem messen;<br />
vielfach braucht man keine Unterlagen über Anschlusspunkte<br />
im Messgebiet zu beschaffen. Das aufwändige und somit<br />
teure Suchen von Anschlusspunkten – in einer »Wildschweingegend«<br />
braucht man hierfür oftmals Stunden – kann<br />
entfallen. Sichtverbindungen zu den Anschlusspunkten sind<br />
nicht notwendig. In Gebieten mit wenigen Anschlusspunkten<br />
sind Zeitersparnisse von 20 Prozent, unter extremen Bedingungen<br />
durchaus mehr, realistisch.<br />
Die Zentrale Stelle SAPOS®<br />
335<br />
2<br />
TECHNIK<br />
Für länderübergreifend tätige Nutzer wurde im Herbst 2003 die Zentrale<br />
Stelle SAPOS® als zentraler Ansprechpartner beim Landesbetrieb<br />
Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen<br />
(LGN) eingerichtet.<br />
Sie ist autorisierter Ansprech- und Verhandlungspartner für alle<br />
deutschlandweiten Kunden und kann Verträge im Namen der beteiligten<br />
Länder abschließen. Zurzeit gehören elf Länder der Betreibergemeinschaft<br />
an, die Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern,<br />
Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein wollen bis Anfang 2005<br />
beitreten.<br />
Durch dieses Konstrukt werden die sich aus dem föderalen Aufbau<br />
des deutschen Vermessungswesens ergebenden Schwierigkeiten für<br />
einen deutschlandweit einheitlichen Dienst soweit möglich aufgefangen.<br />
Im Rahmen einer Private Public Partnership mit der AdV nutzt auch<br />
die Ruhrgas AG Daten von SAPOS®-Referenzstationen für den eigenen<br />
Satellitenpositionierungsdienst Ascos.<br />
ascos bietet Angebote für Kunden, die neben der Bereitstellung von<br />
Korrekturdaten erweiterte Dienstleistungen benötigen. So wurden<br />
doppelte Investitionen vermieden – davon profitieren beide Partner<br />
sowie die Kunden: Ein Beispiel für funktionierende öffentlich-private<br />
Kompetenzpartnerschaft.
Hüthum<br />
Kadenkirchen<br />
Titz (BKG)<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Saarland<br />
Krummhörn<br />
Epe<br />
Essen<br />
Radevormwald<br />
Porz<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Helgoland (BKG)<br />
Osnabrück<br />
Olpe<br />
Bremen<br />
Niedersachsen<br />
Steinbrink<br />
Ummeln<br />
Rötgen Mechernich<br />
Herborn<br />
Daleiden<br />
Saarburg<br />
TECHNIK<br />
SAPOS®-<br />
Referenzstationen<br />
Borkum<br />
Auderath<br />
Völklingen<br />
Norderney<br />
Kirn<br />
Leer<br />
Carolinensiel<br />
Esterwegen<br />
Meppen<br />
Hamm<br />
Scheidt<br />
Hermesbergerhof<br />
Hügelheim (BKG)<br />
Oldenburg<br />
Damme<br />
Arnsberg<br />
Winterberg<br />
Wiesbaden<br />
Niederursel<br />
Großseelheim<br />
Gernsheim<br />
Hessen<br />
Sandhausen<br />
Karlsruhe (BKG)<br />
Iffezheim<br />
Offenburg<br />
Cuxhafen<br />
Niebüll<br />
Heide<br />
Bremerhaven<br />
Bremen<br />
Lichtenau<br />
Freudenstadt<br />
Gnarrenburg<br />
Flensburg<br />
Schleswig<br />
Baden-Württemberg<br />
Schleswig-Holstein<br />
Hameln<br />
Itzehoe<br />
Stade<br />
Buchholz<br />
Schenklengsfeld<br />
Sannerz<br />
Soltau<br />
Hannover<br />
Kiel<br />
Bungsberg<br />
Bad Segenberg<br />
HH-Nord<br />
Nienburg Celle<br />
Holzminden<br />
Löhlbach<br />
Schotten<br />
Kassel<br />
Aschaffenburg<br />
Hildesheim<br />
Lohr a. Main<br />
Heilbronn<br />
Stuttgart<br />
Tübingen<br />
Lübeck<br />
Talkau<br />
Hamburg<br />
Lüneburg<br />
Hankensbüttel<br />
Clausthal<br />
Göttingen<br />
Eschewege<br />
Tauberbischofsheim<br />
Schwabisch-Hall<br />
Geislingen<br />
Villingen-Schwenningen<br />
Freiburg<br />
Sigmaringen Biberach<br />
Lindau<br />
Braunschweig<br />
Gotha<br />
Meiningen<br />
Schweinfurt<br />
Kitzingen<br />
Burg a. F.<br />
Thüringen<br />
Ansbach<br />
Nördlingen<br />
Günzburg<br />
Mindelheim<br />
Wertach<br />
Dannenberg<br />
Warnemünde (BKG)<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Halberstadt<br />
Sondershausen<br />
Ilmenau<br />
Bamberg<br />
Sonneberg<br />
Erlangen<br />
Augsburg<br />
Weilheim<br />
Poel<br />
Schwerin<br />
Klötze<br />
Kulmbach<br />
Neumarkt<br />
Eichstätt<br />
Garmisch<br />
Straßfurt<br />
Sangerhausen<br />
Jena<br />
Auerbach<br />
Pfaffenhofen<br />
München<br />
Parchim<br />
Halle<br />
Schleiz<br />
Bayern<br />
Leipzig (BKG)<br />
Schnaitsee<br />
Torgau<br />
Sachsen<br />
Wettzell (BKG)<br />
Berlin<br />
Oschatz<br />
Brandenburg<br />
Thiendorf<br />
Dresden<br />
Waldheim<br />
Dresden (BKG)<br />
Altenburg<br />
Großhartmannsdorf<br />
Chemnitz<br />
Zwickau<br />
Plauen<br />
Mitterteich<br />
Schwandorf<br />
Ihrlerstein<br />
Bad Tölz<br />
Landshut<br />
Rosenheim<br />
Barth<br />
Güstrow Dargun<br />
Perleberg<br />
Stendal<br />
Haldensleben<br />
Loburg<br />
Kyritz<br />
Straubing<br />
Waren<br />
Brandenburg<br />
Wittenberg<br />
Schönsee<br />
Deggendorf<br />
Pfarrkirchen<br />
Freilassing<br />
Bergen<br />
Greifswald<br />
Altentreptow<br />
Gransee<br />
Oranienburg<br />
Potsdam<br />
Prenzlau<br />
Eberswalde<br />
Luckenwalde<br />
Herzberg<br />
Hoyerswerda<br />
Elstra<br />
Referenzstation<br />
GPS + GLONASS<br />
Referenzstation GPS<br />
Referenzstation GPS<br />
in Vorbereitung<br />
Stand: Oktober 2003<br />
Finsterau<br />
Passau<br />
Ahlbeck<br />
Schwedt<br />
Strausberg<br />
Storkow<br />
Finsterwalde<br />
Frankfurt<br />
Cottbus<br />
Rothenburg<br />
Löbau<br />
Hinterhermsdorf<br />
Bei vielen Anwendungen, wie z. B. Bestandsaufnahmen, ist der<br />
Einmanntrupp möglich. Gelingt dies, ermöglicht der Einsatz<br />
der Technik Personalkostenreduzierungen in erheblichem Umfang;<br />
Messungen können zu konkurrenzfähigen Kosten durchgeführt<br />
werden.<br />
Im Gegensatz zu dem bisher vielfach verwendeten autonomen<br />
GPS-Messverfahren ist es bei der Nutzung von SAPOS® nicht<br />
notwendig, eine eigene GPS-Basisstation zu beschaffen und zu<br />
betreiben. Damit entfallen auch die sonst notwendigen Rüstzeiten.<br />
Bereitstehende Dienste, notwendige Ausrüstungen<br />
und deren Anwendungsfelder<br />
SAPOS® bietet zwei Echtzeit- und zwei Postprocessing-Servicebereiche<br />
mit unterschiedlichen Eigenschaften und<br />
Genauigkeiten:<br />
HEPS – Hochpräziser<br />
Echtzeit-Positionierungs-Service<br />
Mit dem vernetzten HEPS wird eine Lagegenauigkeit von<br />
1 bis 2 Zentimetern in Echtzeit realisiert. Neben einem<br />
hochwertigen GPS-Empfänger – alle heutzutage angebotenen<br />
geodätischen GPS-Empfänger können SAPOS®-<br />
Daten verarbeiten – benötigen Nutzer nur noch ein Mobiltelefon<br />
für die Übertragung der HEPS-Daten.<br />
Dieses wird über ein Kabel oder per BlueTooth mit dem<br />
GPS-Empfänger verbunden. Über einen Programmpunkt<br />
in der Controller-Software wird ein Anruf in der SAPOS®-<br />
Länderzentrale initiiert. Somit stehen innerhalb von<br />
Sekunden Korrekturdaten zur Verfügung.<br />
HEPS wird bei Liegenschaftsvermessungen, Bau- und Ingenieurvermessungen,<br />
Datenerhebung für Leitungsdokumentationen,<br />
hydrographische Vermessungen und für andere<br />
Zwecke verwendet. Die Ergebnisse liegen direkt im<br />
Felde vor und können z. B. im GIS sofort weiterverarbeitet<br />
werden.<br />
EPS – Echtzeit-Positionierungs-Service<br />
EPS bietet Echtzeit-Positionierung mit 0,5 bis 3 Metern<br />
Genauigkeit. Die Code-Korrekturen werden über verschiedene<br />
Medien abgegeben. Diese Daten können mit (fast)<br />
jedem GPS-Empfänger genutzt werden. Zusätzlich ist ein<br />
Empfangsgerät für die Korrekturdaten notwendig.<br />
EPS ist für alle Navigationsaufgaben geeignet und kann<br />
auch für einfache Messaufgaben verwendet werden. Auch<br />
hier liegen die Ergebnisse direkt im Felde vor und können<br />
über einen digitalen Datenfluss in anderen Systemen weiterverarbeitet<br />
werden.<br />
GPPS/GHPS – Geodätischer Präziser/Hochpräziser<br />
Positionierungs-Service<br />
Für höchste Genauigkeitsansprüche ist im Anschluss an<br />
die Messung eine Auswertung notwendig. Mit GPPS und<br />
GHPS stehen zwei Dienste bereit, die eine Positionierungsgenauigkeit<br />
im 1-Zentimeter- bzw. Millimeterbereich in<br />
Lage und Höhe ermöglichen.<br />
Für die Auswertung im Nachgang wird eine auf die jeweiligen<br />
Bedürfnisse zugeschnittene Software benötigt.<br />
GPPS und GHPS werden bei Ingenieurvermessungen mit<br />
höchsten Genauigkeitsansprüchen, hochpräzisen Bauwerksüberwachungen,<br />
Luftbild- und Laserscanning-Vermessungen,<br />
zur Bestimmung von Referenzsystemen und<br />
zur Untersuchung geodynamischer Prozesse verwendet.<br />
Wobei hilft SAPOS®?<br />
Der HEPS-Dienst ist für die meisten Anwendungen von ÖbVI geeignet.<br />
Der Dienst ermöglicht den Nutzern, Positionen hochgenau<br />
zu bestimmen – und zwar in Sekundenschnelle unmittelbar<br />
vor Ort und in dem gewünschten Koordinatensystem.<br />
Die Handhabung ist denkbar einfach, ein umfassendes Spezialwissen<br />
nicht erforderlich.<br />
Wo in der Vergangenheit aufwändige<br />
Vermessungsarbeiten notwendig<br />
waren, um zum Beispiel die exakte<br />
Position eines Leitungsnetzes zu bestimmen<br />
und anschließend zu dokumentieren,<br />
genügt heute die punktuelle<br />
Erfassung zentimetergenauer<br />
Koordinaten mit einem GPS-Empfänger.<br />
Der Mitarbeiter vor Ort folgt, mit<br />
einem GPS-Empfänger ausgerüstet,<br />
dem Leitungsverlauf, nimmt punktuell<br />
die Lage des Netzes auf und<br />
speist die Daten anschließend in das<br />
GIS (Geoinformationssystem) ein.<br />
Bei Liegenschafts- und Ingenieurvermessungen<br />
werden Objektpunkte<br />
direkt mit dem System gemessen<br />
oder temporäre Anschlusspunkte für<br />
nachfolgende Tachymeteraufnahmen<br />
geschaffen.<br />
Was kostet eine<br />
Ausrüstung?<br />
337<br />
2<br />
TECHNIK<br />
Eine GPS-Mobilausrüstung, die<br />
die zentimetergenaue Positionierung<br />
ermöglicht, kostet je<br />
nach Ausstattung zwischen<br />
15.000,- und 25.000,- Euro.<br />
Geräte können nur angeschafft<br />
werden, wenn es konkrete Anwendungsfelder<br />
gibt und die<br />
Investitionen sich schnell amortisieren.<br />
Andererseits ist das GPS für immer<br />
mehr Anwender zu einem<br />
Instrument der täglichen Arbeit<br />
geworden. In vielen Bereichen<br />
ist der Einsatz dieser Technologie<br />
heute nicht mehr wegzudenken,<br />
andere Aufgabenfelder<br />
sind neu entstanden.
TECHNIK TECHNIK<br />
NEUE MÄRKTE FÜR DIE<br />
SATELLITENVERMESSUNG<br />
KORREKTURDATENDIENSTE WIE ASCOS ERSCHLIES-<br />
SEN DER GNSS-POSITIONIERUNG WEITERE ANWEN-<br />
DUNGSBEREICHE <strong>UND</strong> FÖRDERN DIE ENTWICKLUN-<br />
GEN DER SATELLITENGESTÜTZTEN <strong>VERMESSUNGS</strong>-<br />
TECHNIK.<br />
Bei der Erfassung und Verarbeitung raumbezogener Daten setzen<br />
immer mehr Unternehmen auf mobile Satellitenvermessungstechnik<br />
und digitale Geoinformationssysteme. Voraussetzung<br />
sind allerdings genaue Positionierungen im Submeterbereich<br />
bis hin zu wenigen Zentimetern, wie sie nur moderne<br />
GNSS-Systeme erreichen, deren Satellitensignale aufgrund von<br />
Korrekturdaten eines Satelliten-Referenzdienstes in Echtzeit<br />
korrigiert wurden.<br />
PRÄZISE POSITIONIERUNG<br />
Für die GNSS-Vermessung ihres rund 11.000 km langen Erdgasnetzes<br />
hat die Ruhrgas AG 1999 den Satelliten-Referenzdienst<br />
ascos - ruhrgas positioning services gegründet und ein Netz<br />
von 27 Referenzstationen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-<br />
Pfalz, Hessen sowie im Saarland aufgebaut. Über das Kommunikationsnetz<br />
der Ruhrgas AG werden die Rohdaten der<br />
einzelnen Referenzstationen in Echtzeit an die Ruhrgas-<br />
Rechenzentrale in Essen übermittelt und mit der Software GPS-<br />
Net der Firma Trimble/Terraset GmbH weiterverarbeitet.<br />
Die auf Basis von Korrekturmodellen errechneten Flächenkorrekturparameter<br />
berücksichtigen Fehler der Satellitensignale<br />
wie Uhrenfehler, Bahnfehler oder Laufzeitfehler, die durch die<br />
Ionosphäre und Troposphäre beeinflusst werden. Sie werden<br />
per GSM im Sekundentakt an den Anwender vor Ort gesendet.<br />
Für die Satellitensysteme GPS und GLONASS können damit in<br />
Echtzeit Positionsbestimmungen mit Genauigkeiten von bis zu<br />
2 cm erreicht werden.<br />
ZUKUNFTSWEISENDE KOOPERATION<br />
Um seinen Referenzdienst über den eigenen Netzbereich hinaus<br />
auch Dritten anbieten zu können, kooperiert ascos in einer<br />
Public Private Partnership (PPP) mit der Arbeitsgemeinschaft<br />
der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik<br />
Deutschland (AdV). In der Zuständigkeit der Bundesländer<br />
wird der satellitengestützte Positionierungsdienst der Deutschen<br />
Landesvermessung SAPOS® betrieben. SAPOS® reali-<br />
338<br />
2<br />
siert das amtliche Raumbezugssystem Deutschlands durch Betrieb<br />
eines flächendeckenden, dichten Netzes von Referenzstationen.<br />
Der 2003 mit der AdV geschlossene Kooperationsvertrag<br />
gewährt ascos die Nutzung der Beobachtungsdaten<br />
der SAPOS®-Referenzstationen in Ergänzung zu den<br />
eigenen Stationen. Über Datenfestverbindungen zu den einzelnen<br />
Landeszentralen werden sie in Echtzeit an das Ruhrgas-<br />
Rechenzentrum übermittelt.<br />
Mit den der Ruhrgas AG eigenen Referenzstationen, den Stationen<br />
des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) und<br />
den SAPOS®-Stationen der Länder kann ascos damit auf ein<br />
flächendeckendes Netz von bundesweit rund 300 Referenzstationen<br />
zugreifen.<br />
Der Zweck der Partnerschaft zwischen AdV und ascos geht jedoch<br />
über die Bereitstellung von Daten weit hinaus: In einem<br />
von den Partnern gemeinsam verfassten »Memorandum of Understanding«<br />
heißt es, dass der Anwendung satellitengestützter<br />
Positionierungssysteme in der Bundesrepublik Deutschland<br />
verstärkt Impulse gegeben werden sollen, um die schnelle und<br />
breite Praxisanwendung zu unterstützen und möglichst viele<br />
Marktsegmente zu bedienen. Beide Seiten sehen in der Zusam-<br />
menarbeit einen volkswirtschaftlichen Vorteil durch<br />
Mehrfachnutzung vorhandener Infrastrukturen und eine<br />
schnellere Verbreitung des Angebots von Positionierungsund<br />
Korrekturdatendiensten. Zusätzlich führt die Kooperation<br />
zu einer erhöhten Wertschöpfung. Während sich die<br />
öffentliche Institution SAPOS® auf die Wahrnehmung<br />
hoheitlicher Aufgaben konzentrieren kann, entwickelt ascos<br />
neue, nachfrageorientierte Dienstleistungen für den<br />
privatwirtschaftlichen Sektor.<br />
FLÄCHENDECKENDER SERVICE<br />
ascos stellt seinen Kunden an 365 Tagen im Jahr rund um<br />
die Uhr und deutschlandweit Echtzeit-Korrekturdaten in<br />
hoher Qualität schnell, sicher und wirtschaftlich für verschiedenste<br />
Anwendungsbereiche zur Verfügung. Der<br />
Präzise Echtzeitdienst (PED) von ascos bietet bundesweit<br />
einheitliche Korrekturdaten für GPS- und GLONASS-Signale.<br />
Damit lassen sich bei GNSS-Anwendungen punktgenau<br />
Messgenauigkeiten von bis zu 2 cm (RTCM-Formate<br />
2.1/2.2/2.3) erreichen.<br />
Mit dem Echtzeitdienst (ED) von ascos, der auch bundesweit<br />
flächendeckend GLONASS-Korrekturdaten beinhaltet, lassen<br />
sich »GPS-Genauigkeiten« mit einfachen Einfrequenzreceivern,<br />
die bisher bei 1 bis 3 Metern lagen, auf bis zu<br />
0,3 Meter steigern.<br />
Die Abrechnung der ascos-Dienste ist ähnlich wie bei Mobilfunkservices.<br />
Sie setzt sich aus einer Grundgebühr sowie<br />
einer minutengenau abgerechneten Nutzungsgebühr zusammen.<br />
Darüber hinaus bietet ascos branchen- und<br />
nutzerspezifische Tarifmodelle wie Flatrates oder saisonale<br />
Tarife besonders für die Land- und Forstwirtschaft an.<br />
ascos gewährt durch permanente technische Überwachung,<br />
Echtzeitmonitoring und regelmäßige Qualitätssicherung<br />
hohe Zuverlässigkeit seiner Daten. Sämtliche Rohdaten der<br />
Referenzstationen werden täglich durch das Bundesamt für<br />
Kartographie und Geodäsie (BKG) ausgewertet. Die Qualitätssicherung<br />
der SAPOS®- Referenzstationen liegt in der<br />
Verantwortung jedes einzelnen Landes. Das Augenmerk liegt<br />
auf dem permanenten Monitoring des Netzes. Dadurch erhält<br />
ascos zeitnah eine Aussage über die Qualität des Referenznetzes.<br />
Für den Nutzer ist daher gewährleistet, dass er seine Koordinaten<br />
im einheitlichen geodätischen Raumbezug bezogen<br />
auf das ETRS89 (European Terrestrial Reference System<br />
1989) qualitätsgesichert bestimmen kann. Das ascos-Service-Center<br />
und eine technische Hotline sorgen für kontinuierliche<br />
Servicequalität.<br />
Auch das Aufsuchen und Abstecken von Punkten ist mit<br />
SAPOS® denkbar einfach. Die bekannten Koordinaten müssen<br />
in den GPS-Empfänger übernommen werden.<br />
Alle GPS-Empfänger verfügen über einen Absteckmodus und<br />
führen den Vermesser vor Ort durch grafische, numerische und<br />
akustische Informationen zentimetergenau zur Zielkoordinate.<br />
Auswirkungen auf die klassischen Festpunktfelder<br />
Mit der Einführung von SAPOS® wird in fast allen Ländern die<br />
Pflege der herkömmlichen Lagefestpunktfelder erheblich reduziert<br />
bzw. eingestellt; sie werden jedoch nicht zurückgebaut.<br />
Somit können die bestehenden Festpunkte noch über Jahre verwendet<br />
werden, es besteht kein Zwang zum abrupten Technikwechsel.<br />
Dennoch sollten sich Nutzer mit der Umstellung befassen. Es<br />
ergibt sich über die Zeit eine neue Situation, die Auswirkungen<br />
auf die bisher verwendeten Techniken hat.<br />
Koordinatensysteme und Transformationen<br />
Mit SAPOS® misst man im ETRS89. Dies ist in den meisten Bundesländern<br />
– mit Ausnahme von Brandenburg und teilweise<br />
Hamburg – nicht das amtliche Koordinatensystem. Auch werden<br />
keine physikalischen, sondern ellipsoidische Höhen gemessen.<br />
Über vorausberechnete Transformationsparameter ist der automatisierte<br />
Koordinatenübergang vom ETRS89 auf amtliche<br />
oder andere Koordinatensysteme direkt im Felde möglich. Alle<br />
Länder bieten Daten, mit denen sehr zuverlässig zentimetergenau<br />
transformiert werden kann. Das aufwändige Aufsuchen<br />
und Messen von Anschlusspunkten entfällt. In den meisten Ländern<br />
gibt es Erlasse für die Nutzung von SAPOS® für hoheitliche<br />
Vermessungen.<br />
Dort ist in der Regel auch die Vorgehensweise bei der Koordinatentransformation<br />
geregelt. Natürlich muss auch bei der Verwendung<br />
von vorausberechneten Transformationsparametersätzen<br />
das Prinzip der Nachbarschaft beachtet werden. Bei der<br />
praktischen Messung im Liegenschaftskataster sollten bzw.<br />
müssen immer auch Punkte mit Koordinaten im Zielsystem zur<br />
Kontrolle mit gemessen werden.<br />
SAPOS® ermöglicht auch den einfachen Höhenanschluss. Mit<br />
Geoidmodellen, die auf GPS-Empfängern installiert werden<br />
können, oder durch die Nutzung von lokalen Transformationsparametern<br />
können die mit GPS gemessenen ellipsoidischen<br />
Höhen problemlos in physikalische Höhen überführt werden.<br />
339<br />
2
TECHNIK FORUM FACTUM<br />
Was kostet SAPOS®?<br />
Bei der Nutzung des Dienstes<br />
fallen Gebühren an. Beim HEPS<br />
sind dies beispielsweise in der<br />
Regel 0,10 Euro pro Minute.<br />
Rechnet man GSM-Kosten von<br />
0,10 Euro pro Minute – entsprechende<br />
oder bessere Konditionen<br />
sind verfügbar –, ergeben<br />
sich für die erlasskonforme<br />
Koordinierung eines temporären<br />
Anschlusspunktes oder<br />
eines Grenzpunktes Kosten<br />
(SAPOS®- und GSM-Gebühren)<br />
von ungefähr einem Euro. Eine<br />
Stunde Dauernutzung, z. B. bei<br />
topographischen Aufnahmen<br />
oder bei Messungen in Neubaugebieten,<br />
kostet (wiederum<br />
SAPOS®- und GSM-Gebühren)<br />
weniger als 12 Euro.<br />
340<br />
2<br />
SAPOS® deutschlandweit<br />
verfügbar und einheitlich!<br />
In allen Ländern, außer in Schleswig-<br />
Holstein, ist der vernetzte SAPOS®-<br />
Dienst verfügbar. In Schleswig-Holstein<br />
wird er es ab Mitte dieses Jahres<br />
sein.<br />
SAPOS® stellt Daten in definierten<br />
Formaten bereit. Unterschieden wird<br />
nach Pflichtformaten, die jedes Bundesland<br />
bereitstellen muss, und optionalen<br />
Formaten.<br />
Beim HEPS ist das Pflichtformat<br />
RTCM Version 2.3 plus Vernetzungsinformationen<br />
als so genannte Flächenkorrekturparameter<br />
(FKP). Diese<br />
werden für die direkte Verarbeitung<br />
unverschlüsselt über GSM abgegeben.<br />
Entsprechende Daten sind<br />
deutschlandweit verfügbar (Schleswig-Holstein<br />
ab Mitte 2004).<br />
Zwar konnte Berlin aus technischen Gründen die Abgabe der<br />
unverschlüsselten Daten über GSM nicht realisieren und stellt<br />
die Daten verschlüsselt über Funk bereit, dort können aber auch<br />
die HEPS-Daten aus Brandenburg verwendet werden.<br />
Beim EPS wird ebenfalls das RTCM-Format verwendet, bei GPPS<br />
und GHPS werden die Daten im RINEX-Format abgegeben.<br />
Verfügbarkeit, Genauigkeit und Zuverlässigkeit<br />
von SAPOS®<br />
Die Verfügbarkeit von HEPS-Daten am Abgabepunkt liegt bei<br />
ca. 99 Prozent; im Feld kann die Verfügbarkeit aufgrund von<br />
Lücken im Kommunikationsnetz niedriger sein – Nutzer sollten<br />
bei der Auswahl eines Mobilfunkbetreibers auf ausreichende<br />
Flächendeckung achten.<br />
Die Verfügbarkeit von SAPOS®-Daten ist aber alleine nicht hinreichend.<br />
So kann die Verfügbarkeit des GPS in dicht bebauten<br />
Gebieten oder im Wald durch Abschattungen eingeschränkt<br />
sein.<br />
Die Genauigkeit der im ETRS89 gemessenen Lagekoordinaten<br />
liegt bei 1 bis 2 Zentimetern. Die Höhengenauigkeit ist um den<br />
Faktor 2 bis 5 schlechter. Bei der Zuverlässigkeit haben externe<br />
Faktoren einen sehr großen Einfluss. In der Hauptsache sind<br />
dies die Ionosphärentätigkeit und die Qualität der Nutzerausrüstung.<br />
Bei hoher Ionosphärentätigkeit, wie sie in den letzten Wintern<br />
vorkam, konnte oftmals die so genannte Mehrdeutigkeit nicht<br />
gelöst werden – die Genauigkeit der produzierten Positionen<br />
fiel rapide ab.<br />
In den nächsten Jahren wird die Sonnenfleckenaktivität, die<br />
im Elf-Jahres-Rhythmus schwankt und durch die die Ionosphärentätigkeit<br />
ausgelöst wird, wesentlich zurückgehen. Negative<br />
Einflüsse sind in den nächsten Jahren dann nur noch an wenigen<br />
Tagen im Jahr zu erwarten.<br />
Die Qualität der Nutzerausrüstung hat erhebliche Auswirkungen<br />
auf die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der produzierten<br />
Lösungen. Mit modernen Geräten werden bei der Nutzung von<br />
HEPS-Daten gleich gute Werte wie bei autonomen RTK-Verfahren<br />
erreicht. Ältere Geräte fallen bei der Zuverlässigkeit<br />
dagegen oftmals deutlich ab.<br />
Die Verfügbarkeiten von GHPS und GPPS liegt deutlich über<br />
99 Prozent. Die erzielbare Genauigkeit und Zuverlässigkeit<br />
hängt fast ausschließlich von der Anlage der Messung und der<br />
vom Nutzer verwendeten Hard- und Software ab.<br />
Wie geht es weiter?<br />
SAPOS® ist ein unabhängiger Dienst und gehört zu den weltweit<br />
am höchsten entwickelten Satellitenpositionierungsdiensten.<br />
SAPOS® arbeitet aktiv mit den Herstellern von Geräten<br />
für die Satellitenpositionierung und internationalen Gremien<br />
wie der RTCM (Radio Technical Commission for Maritime<br />
Services) zusammen. So wird sichergestellt, dass der Dienst auch<br />
in Zukunft modernsten Anforderungen gerecht wird.<br />
Die Länder gewährleisten den langfristigen Betrieb und geben<br />
den Kunden damit die Garantie, zukunftssicher zu investieren.<br />
Mit der Weiterentwicklung der Satellitenpositionierungstechnik<br />
– Galileo ist in der Entwicklung – wird die Technik für ganz<br />
neue Anwendungen attraktiv. Dort, wo heute die Nutzung von<br />
GPS alleine nur eingeschränkt möglich ist – wie z. B. in städtischen<br />
Gebieten mit hoher Bebauung – wird die erhöhte Satellitenanzahl<br />
und die verbesserte Signalverarbeitung neue Anwendungen<br />
ermöglichen.<br />
Der SAPOS®-Dienst wird die neuen Möglichkeiten in den für<br />
den Dienst wichtigen Bereichen unterstützen. Dies kann auch<br />
mit Partnern geschehen.<br />
Sie können uns erreichen unter:<br />
Zentrale Stelle SAPOS®<br />
c/o Landesvermessung und Geobasisinformation<br />
Niedersachsen (LGN)<br />
Podbielskistraße 331 • 30659 Hannover<br />
SAPOS-Zentrale-Stelle@lgn.niedersachsen.de<br />
»FLUCHTSTABWECHSEL«<br />
im Referat Vermessungs- und Katasterwesen<br />
des Innenministeriums NRW HUBERTUS BRAUER, RATINGEN<br />
IN ANWESENHEIT ZAHLREICHER GÄSTE AUS DEN <strong>VERMESSUNGS</strong>VERWALTUNGEN DES LAN-<br />
DES NORDRHEIN–WESTFALEN <strong>UND</strong> DER B<strong>UND</strong>ESLÄNDER WURDE HERR LEITENDER MINIS-<br />
TERIALRAT FRIEDRICH WILHELM VOGEL AM 26. APRIL 2004 OFFIZIELL IN DEN RUHESTAND<br />
VERABSCHIEDET. IN DEN REPRÄSENTATIVEN RÄUMLICHKEITEN DER BEZIRKSREGIERUNG DÜS-<br />
SELDORF HATTE SICH DIE SCHAR DER GÄSTE VERSAMMELT. DER INNENMINISTER FRITZ<br />
BEHRENS WÜRDIGTE DAS WIRKEN VON F. W. VOGEL VON 1969 BIS IN DAS JAHR 2004. DER<br />
MINISTER BRACHTE DAMIT AUCH SEINE BESONDERE ANERKENNUNG FÜR DAS VERMES-<br />
SUNGSWESEN IN NRW ZUM AUSDRUCK. HERR VOGEL BEGANN SEINE LAUFBAHN ALS DEZER-<br />
NENT FÜR LANDESVERMESSUNG <strong>UND</strong> LIEGENSCHAFTSKATASTER BEI DER BEZIRKSREGIERUNG<br />
IN MÜNSTER. WEITERE STATIONEN WAREN DIE BEZ.REG. ARNSBERG <strong>UND</strong> DÜSSELDORF.<br />
Im Jahr 1979 wechselte Herr Vogel in das Innenministerium und<br />
war für die Bereiche Katastervermessung und Gebühren im<br />
amtlichen Vermessungswesen verantwortlich. Ab dem Jahr 1994<br />
übernahm er die Leitung der Gruppe Vermessungswesen im Innenministerium,<br />
dem heutigen Referat 36. Dazu gehörten die<br />
Bereiche Grundsatzfragen des amtlichen Vermessungswesens,<br />
Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure,<br />
Liegenschaftskataster, Geoinformationsmanagement, Grundstückswertermittlung<br />
und Gebührenrecht. Vielen Schwerpunktaufgaben<br />
der letzten Jahre hat er seinen Stempel aufgedrückt<br />
oder lassen seine »berufliche Handschrift« erkennen. Dazu gehören<br />
Projekte wie ALKIS, ATKIS und natürlich das Projekt GEO-<br />
BASIS NRW. Auch die Einführung des Bodenrichtwertinformationssystems<br />
BORIS fiel in seine Amtszeit.<br />
Als ein Beispiel für das Engagement auf internationaler Ebene sei<br />
sein Wirken in der Working Party on Land Administration – WPLAgenannt.<br />
Daneben müssen auch die nationalen Aktivitäten in der<br />
DGK und IMAGI erwähnt werden. Seine langjährige Arbeit in der<br />
AdV schloss er mit dem Vorsitz in den Jahren 2002 und 2003 ab.<br />
Es muss besonders betont werden, dass auch in dieser Funktion<br />
F. W. Vogel ein Vertreter der konstruktiven Zusammenarbeit<br />
mit dem Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure<br />
war. Besonders die beiden letzten Jahre waren geprägt<br />
von dem Ringen um den Fortbestand des Berufsrechts unter<br />
der Flagge Europas.<br />
Dem beruflichen Nachwuchs war er 25 Jahre verbunden. In<br />
dieser Zeit war er Mitglied im Oberprüfungsamt für den<br />
höheren technischen Verwaltungsdienst. Herr F. W. Vogel verlässt<br />
ohne Pathos den aktiven Dienst. »Das sieht das Beamtenrecht<br />
so vor!« sind seine Worte. Seine »alten« / neuen Aufgaben<br />
sind Segeln, musische Hobbys und die Familie.<br />
Der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure,<br />
insbesondere die Landesgruppe NRW, wünscht für viele Jahre<br />
Gesundheit und Freude an den neuen Zielen. Auf dem<br />
Baldeneysee wünschen wir allzeit eine Handbreit Wasser unter<br />
dem Kiel.<br />
Dr.-Ing. Hubertus Brauer, Vorsitzender der LG NRW<br />
341<br />
2
BERUFSRECHT<br />
PETITION ZU ARTIKEL 2 DES KOSTENRECHTS-<br />
MODERNISIERUNGSGESETZES JUSTIZVERGÜTUNGS-<br />
<strong>UND</strong> ENTSCHÄDIGUNGSGESETZ (JVEG), 26. APRIL 2004<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Gegenstand der Petition ist Artikel 2 des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz<br />
- JVEG), dort Anlage 1 zu § 9 Abs. 1. Hiernach beurteilt sich die Höhe des Stundenhonorars der Sachverständigen<br />
nach der Zuordnung zur einzelnen Honorargruppe. Die Eingruppierung erfolgt nach einzelnen Sachgebieten. Die Vermessung<br />
insgesamt ist hierbei ausschließlich durch das Sachgebiet »Vermessungstechnik« beschrieben, das Honorargruppe 1 und damit<br />
gemäß § 9 I JVEG einem Stundenhonorar von 50,- E zugeordnet wird.<br />
Die Petenten:<br />
Diese Petition beruht auf einer gemeinsamen Entschließung<br />
des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure<br />
e. V. (BDVI) und des DVW e. V., der Deutschen Gesellschaft für<br />
Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement. Der BDVI ist<br />
die Berufsvertretung der in Deutschland zugelassenen Öffentlich<br />
bestellten Vermessungsingenieure, der DVW die größte<br />
Vereinigung von Vermessungsfachleuten in Deutschland.<br />
342<br />
Die Petition lautet<br />
»DER DEUTSCHE B<strong>UND</strong>ESTAG MÖGE UNTER ÄNDERUNG DER ANLAGE 1<br />
ZU § 9 ABS. 7 JVEG DAS SACHGEBIET »<strong>VERMESSUNGS</strong>TECHNIK« UMBE-<br />
NENNEN IN »<strong>VERMESSUNGS</strong>- <strong>UND</strong> <strong>KATASTERWESEN</strong>« <strong>UND</strong> DIESES<br />
SACHGEBIET »<strong>VERMESSUNGS</strong>- <strong>UND</strong> <strong>KATASTERWESEN</strong>« DER HONORAR-<br />
GRUPPE 7 ZUORDNEN.«<br />
2<br />
Begründung:<br />
Die vom Deutschen Bundestag vorgenommene Beschreibung<br />
des Sachgebietes mit »Vermessungstechnik« sowie dessen<br />
Zuordnung zu Honorargruppe 1 ist fachlich unzutreffend und<br />
führt zu einer sachlich nicht zu rechtfertigenden Benachteiligung<br />
der im Vermessungswesen tätigen Sachverständigen.<br />
Beschreibung des Sachgebietes<br />
Das Vermessungswesen findet in Anlage 1 zu § 9 JVEG nicht<br />
mit dieser Bezeichnung, sondern lediglich mit dem Begriff »Vermessungstechnik«<br />
Niederschlag. Das geschieht in Verkennung<br />
der tatsächlichen Anforderungen und Gegebenheiten des der<br />
Vermessung zuzuordnenden Fachbereiches.<br />
a) b)<br />
Der von der Bundesregierung eingesetzte Interministerielle<br />
Ausschuss für Geoinformationswesen (IMAGI)<br />
hat in seiner anliegenden Informationsschrift ausführlich<br />
dargelegt, dass die moderne Informationsgesellschaft<br />
ein hohes Nachfragepotenzial an Geoinformationen<br />
– also an Informationen über Objekte und<br />
Sachverhalte mit Raumbezug – hat. Nach aktuellen<br />
Schätzungen haben ca. 80 % aller Entscheidungen im<br />
öffentlichen und privaten Leben einen räumlichen<br />
Bezug (vgl. Informationsschrift IMAGI, Seite 8). Schon<br />
in einem Urteil aus dem Jahre 1986 hat das Bundesverfassungsgericht<br />
darauf hingewiesen, dass Aufgaben<br />
des Vermessungswesens von großer Bedeutung<br />
in der Gemeinschaft vor allem für den Rechtsverkehr<br />
und den Rechtsfrieden sind (BVerfGE 73, 30 , 36/f). In<br />
ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage hat die Bundesregierung<br />
Geoinformationen als einen wichtigen<br />
Standortfaktor und den Schlüssel zu wirtschaftlichem<br />
Wachstum unter beschränkten Ressourcen beschrieben<br />
(BT-DS 15/209 vom 25. Juni 2003).<br />
Landesvermessung und Liegenschaftskataster sind<br />
grundlegende Merkmale unseres an der Sicherung des<br />
Eigentums an Grund und Boden orientierten Rechtssystems.<br />
Darüber hinaus bedürfen Raumordnung, Stadtplanung,<br />
Erhebung von Grundsteuern, Umweltschutz im<br />
Allgemeinen, sämtliche flächenbezogene Maßnahmen<br />
verlässlicher Informationen. In dieser Erkenntnis hat der<br />
Deutsche Bundestag dazu aufgerufen, die Gewinnung,<br />
Verarbeitung, Verbreitung und Nutzung von Geoinformationen<br />
nachhaltig zu sichern und zu verbessern (BT-<br />
DS14/5323 vom 15. Februar 2001).<br />
Vermessungsfachleute sind bei dieser Aufgabenerfüllung<br />
an zentraler Stelle tätig. Das betrifft insbesondere<br />
Vermessungsleistungen mit öffentlich-rechtlicher,<br />
verbindlicher Außenwirkung (Kataster- oder Liegenschaftsvermessungen<br />
sowie öffentliche Beurkundung<br />
vermessungstechnisch festgestellter Tatbestände am<br />
Grund und Boden). Diese Vermessungstätigkeit ist den<br />
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und den<br />
Katasterämtern als hoheitlichen Vermessungsstellen<br />
vorbehalten. Ihre hohe fachliche Qualifikation befähigt<br />
sie zu sachlich begründeten und schlüssigen Aussagen<br />
im Bereich des Vermessungs- und Katasterwesens.<br />
Das betrifft vor allem grenzrechtliche Fragestellungen,<br />
die den weitaus überwiegenden Teil von Rechtsstreitigkeiten<br />
bilden, bei denen Vermessungs- und Katastersachverhalte<br />
zu beurteilen sind. Zur Beantwortung der<br />
sich hier stellenden Fachfragen bedarf es nicht nur vermessungstechnischer<br />
Kompetenz, sondern in gleichem<br />
Maße kataster- und liegenschaftsrechtlicher Kenntnisse<br />
sowie des Wissens ihrer Anwendung im Einzelfall.<br />
Das Fachgebiet beschränkt sich also entgegen der Zuordnung<br />
in Anlage 1 zu § 9 JVEG keineswegs auf reine<br />
»Technik«. Vermessungstechnik bietet lediglich das Instrumentarium,<br />
mit dessen Hilfe der Sachverständige<br />
von der technischen Seite her in die Lage versetzt wird,<br />
die ihm gestellte Beweisfrage zu beantworten. Darüber<br />
hinaus erfordert die sachverständige Beantwortung einer<br />
den Vermessungsbereich und hier wiederum einer<br />
den Grenzverlauf berührenden Fragestellung eine Beurteilung<br />
des Katasters sowie in aller Regel die Einbeziehung<br />
planungsrechtlicher, baurechtlicher und<br />
bauordnungsrechtlicher Gegebenheiten und deren Anwendung<br />
auf den Sachverhalt.<br />
Diese Beschreibung der Anforderungen an das hier behandelte<br />
Sachgebiet hat daher auch den Bundesrat in<br />
seiner Stellungnahme vom 19. Februar 2003 dazu veranlasst,<br />
unter Ziffer 42 zu empfehlen, das Sachgebiet »Vermessungstechnik«<br />
durch das Sachgebiet »Vermessungsund<br />
Katasterwesen« zu ersetzen (BR-DS 830/03, Seite 20).<br />
Die Petenten machen sich diese Stellungnahme des Bundesrates<br />
in vollem Umfange zu Eigen und nehmen zur<br />
Vermeidung von Wiederholungen hierauf Bezug.<br />
Ein Sachgebiet mit der Bezeichnung »Vermessungstechnik«<br />
bei Einteilung der Honorargruppen in Anlage<br />
1 zu § 9 JVEG erfasst daher von vorneherein nicht den<br />
Bedarf an sachverständigem Wissen und an sachverständiger<br />
Erfahrung zur Beantwortung der weitaus<br />
überwiegenden Beweisfragen im Vermessungsbereich.<br />
Die einzig richtige, weil auf das Sachgebiet und die<br />
Tätigkeit der Sachverständigen des Vermessungs- und<br />
Katasterbereiches zutreffende Bezeichnung lautet daher<br />
»Vermessungs- und Katasterwesen«.<br />
Der Gesetzgeber hat das Sachgebiet »Vermessungstechnik«<br />
Honorargruppe 1 in Anlage 1 zu § 9 JVEG zugeordnet.<br />
Unabhängig von der unter Ziffer 1 dargestellten unzutreffenden<br />
Bezeichnung dieses Sachgebietes ist die Eingruppierung<br />
sowohl für sich betrachtet als auch im Verhältnis zur Eingruppierung<br />
anderer Sachgebiete deutlich unrichtig.<br />
343<br />
BERUFSRECHT<br />
2
BERUFSRECHT<br />
a)<br />
b)<br />
344<br />
Das Sachgebiet der Honorare für Architekten und Ingenieure<br />
ist in Anlage 1 zu § 9 JVEG Honorargruppe 7 zugeordnet.<br />
Unter dieses Sachgebiet fällt daher auch die<br />
Begutachtung von Honoraren für Ingenieurleistungen<br />
im Vermessungsbereich. Wenn aber die Begutachtung<br />
von Honoraren für derartige Leistungen Honorargruppe<br />
7 zuzuordnen ist, muss das erst recht für die eigentliche<br />
Sachverständigentätigkeit, die Grundlage derartiger Honorare<br />
ist, gelten.<br />
Das gilt ohnehin für nicht hoheitliche Ingenieurleistungen,<br />
erst recht aber für die mit besonderer Qualifikation<br />
und Verantwortung verbundenen öffentlich-rechtlichen<br />
Tätigkeiten. Auch insoweit sei erneut auf die Stellungnahme<br />
des Bundesrates verwiesen.<br />
Die Bundesjustizministerin hat in ihrer Äußerung zur<br />
Stellungnahme des Bundesrates die Zuordnung der<br />
Sachverständigen zu den einzelnen Honorargruppen mit<br />
einer Sachverständigenbefragung begründet, die vom<br />
Deutschen Industrie- und Handelskammertag, der Bundesarchitektenkammer,<br />
der Bundesingenieurkammer<br />
und dem Zentralverband des deutschen Handwerks<br />
durchgeführt wurde. Hiernach erhielten Sachverständige<br />
des Sachgebietes »Vermessungstechnik« pro Stunde<br />
im Bundesdurchschnitt bei Gericht 42,24 E und auf dem<br />
freien Markt 5,11 E, deshalb sei die Zuordnung in Honorargruppe<br />
1 folgerichtig.<br />
Auf Nachfrage hat sich ergeben, dass für den Bereich<br />
der Vermessung lediglich eine Stellungnahme des Zentralverbandes<br />
des deutschen Handwerks (ZDH) und des<br />
Deutschen Handwerkskammertages (DHKT) vorliegt.<br />
Bei beiden Institutionen zählt das Vermessungswesen –<br />
geschweige denn das Katasterwesen – nicht zu ihrem<br />
Kernbereich. Mitgliedsunternehmen beider Organisationen<br />
mögen gewerbliche Bauunternehmer sein, deren<br />
Leistungsspektrum je nach Qualifizierung der Mitarbeiter<br />
gegebenenfalls auch vermessungstechnische Einzelleistungen<br />
erfasst, hierbei handelt es sich aber um<br />
nicht mehr als vermessungstechnische Hilfsleistungen.<br />
Zu einer gutachterlichen Tätigkeit allgemein im Vermessungs-<br />
und Katasterwesen fehlt diesen Personen die<br />
erforderliche Fachkunde, das gilt maßgeblich für den<br />
gesamten Bereich der Grenzstreitigkeiten.<br />
Aber auch außerhalb dieses hoheitlichen Bereiches erbringen<br />
die für Ingenieurvermessungen öffentlich<br />
bestellten und vereidigten Sachverständigen ebenso<br />
hoch qualifizierte wie hochwertige Leistungen, deren<br />
Honorierung mit Honorargruppe 1 in keiner Weise leistungsangemessen<br />
ist; eine entsprechende Erhebung<br />
2<br />
würde auch<br />
hier eine Einstufung<br />
in<br />
die Honorargruppe<br />
7 als<br />
angemessen<br />
nachweisen.<br />
Von der Sachverständigenbefragung<br />
des<br />
Bundesjustizministeriums<br />
sind 44 der insgesamt<br />
46 eingegangenen<br />
Ergebnisse dem<br />
Bereich von ZDH<br />
und DHKT zuzuordnen<br />
und deshalb<br />
zur sachlich<br />
zutreffenden<br />
Einordnung des<br />
Sachgebietes<br />
nicht verwertbar.<br />
Lediglich zwei<br />
Antworten, die<br />
über die Bundesingenieurkammer<br />
eingingen, stammen<br />
von öffentlich<br />
bestellten und<br />
vereidigten Sachverständigen<br />
und<br />
ergaben im Rahmen gerichtlicher Sachverständigentätigkeit<br />
Honorare im Bereich von 69 bis 74 E und im<br />
Rahmen von Privatgutachten von 74 bis 220 E.<br />
Bestätigt wird diese deutlich über Honorargruppe 1 der<br />
Anlage 1 zu § 9 JVEG ( = 50,- E) liegende Vergütungshöhe<br />
durch die für den hoheitlichen Bereich in den<br />
einzelnen Bundesländern geltenden Stundensätze für<br />
vermessungstechnische Fachkräfte, auf die auch der<br />
Bundesrat in seiner Stellungnahme hingewiesen und<br />
hierfür beispielhaft das Land Nordrhein-Westfalen mit<br />
einem Stundensatz von 74 E angeführt hat.<br />
Die von der Bundesjustizministerin herangezogene Erhebung<br />
ist daher ohne jeden Zweifel weder repräsentativ<br />
noch überhaupt aussagekräftig zur Beurteilung der<br />
üblichen Honorierung von Sachverständigen im Bereich<br />
der Ingenieurvermessung bzw. des Vermessungs- und<br />
STATISTIK<br />
HILFERUF<br />
Wer kennt das<br />
Gestutzte Mittel<br />
Katasterwesens. Die bisherige Höhe der Entschädigung<br />
von Sachverständigen auf der Grundlage des Zeugenund<br />
Sachverständigenentschädigungsgesetzes steht<br />
dem lediglich vordergründig entgegen, denn hiernach<br />
ist von vorneherein eine Obergrenze von (derzeit) 52,-<br />
E je Stunde gesetzt, die nur unter den Voraussetzungen<br />
des § 3 Abs. 3 ZSEG überschritten werden kann.<br />
Wegen dieser nicht leistungsgerechten Entschädigung<br />
beschreibt der Gesetzentwurf zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz<br />
zutreffend die Höhe der derzeitigen<br />
Entschädigungssätze u. a. für Sachverständige dahin,<br />
dass sie »dringend der Anpassung« bedürften (BT-DS 15/<br />
97, Seite 1).<br />
Gerade der von der Bundesjustizministerin hervorgehobene<br />
Gesichtspunkt der »Ausgewogenheit der Honorargruppeneinteilung«<br />
gebietet, das Honorar<br />
des Sachverständigen<br />
für das Sachgebiet<br />
»Vermessungs- und Katasterwesen«Honorargruppe<br />
7 zuzuordnen.<br />
Sowohl BDVI als auch<br />
DVW erklären sich mit<br />
der Nennung ihres Namens<br />
einverstanden,<br />
falls der Petitionsausschuss<br />
die Petition im<br />
Rahmen seiner PresseundÖffentlichkeitsarbeit<br />
nutzt.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Hagen Graeff<br />
Präsident des DVW<br />
Volkmar Teetzmann<br />
Präsident des BDVI<br />
345<br />
BERUFSRECHT<br />
2
ENDLICH IST DIE FRAGE DER »EUROPAKONFORMITÄT« DES DEUTSCHEN VER-<br />
MESSUNGSRECHTES ENTSCHIEDEN! DER STAATSOBER<strong>VERMESSUNGS</strong>RAT<br />
ZACHERT* AUS NIEDERKRÜCHTEN HAT UNS DEN WEG ZUM EUGH ERSPART<br />
<strong>UND</strong> ABSCHLIESSEND GEURTEILT, NACHZULESEN IN HEFT 4 DER AVN. VOR-<br />
GEBLICH SACHLICH WIRD EINE GEZIELTE AUSWAHL VON FAKTEN <strong>UND</strong> AK-<br />
TUELLEN ÜBERLEGUNGEN AUFGELISTET, DIE SEIN URTEIL STÜTZEN SOLLEN;<br />
NEBENBEI LEISTET ER SICH EINIGE POLEMISCHE AUSFLÜGE GEGEN DIE<br />
ÖFFENTLICH BESTELLTEN <strong>VERMESSUNGS</strong>INGENIEURE <strong>UND</strong> IHRE BERUFS-<br />
VERTRETER.<br />
DIE FRAGE STELLT SICH, OB DER AUFSATZ EINER ERNSTHAFTEN AUSEIN-<br />
ANDERSETZUNG UNTERZOGEN WERDEN MUSS, OB MAN IHM DAMIT NICHT<br />
ZUVIEL AUFMERKSAMKEIT ERWEIST ODER OB MAN ES BEI FRÖHLICHER<br />
POLEMIK LASSEN KANN? DER AUFSATZ WÄRE DISKUSSIONSWÜRDIG –<br />
WENN ER DENN ALS DISKUSSIONSBEITRAG DAHERKÄME; BEI DEM AN-<br />
SPRUCH, DIE DINGE ENTSCHIEDEN ZU HABEN, IST ER BESTENFALLS NEGA-<br />
TIV ZU KOMMENTIEREN.<br />
VOLKMAR TEETZMANN, GLINDE<br />
ZUM ARTIKEL IN AVN 4/2004 BERUFSRECHTBERUFSRECHT<br />
346<br />
Wirklich Neues<br />
zu Europa –<br />
Aus Niederkrüchten??<br />
*Rüdiger Zachert: »Die Tätigkeit der Vermessungsstellen im Rahmen des europäischen Binnenmarktes« (Auszüge in den Kästen)<br />
2<br />
Natürlich ärgern mich die unsachlichen – aus welcher Rivalität<br />
gespeisten – Einflechtungen wie z. B. die Sortierung<br />
der Vermessungsstellen nach »abnehmender Aufgabenwahrnehmungskompetenz«!<br />
Meine Hochachtung für diese verbale europarelevante Blüte<br />
unserer berufsständischen Auseinandersetzung.<br />
Will Zachert uns damit sagen, dass die ÖbVI drittrangig hinter<br />
den Vermessungsstellen rangieren, die nur »zur Erfüllung<br />
eigener Aufgaben« stark eingeschränkt tätig sein dürfen und<br />
nicht für Dritte arbeiten können?<br />
Ich erspare mir Antworten. Und die geschätzten Feldgeschworenen<br />
werden locker mit in diese Rangfolge der Vermessungsstellen<br />
gestellt, damit ganz nebenbei auf den eu-<br />
DIE TÄTIGKEIT DER <strong>VERMESSUNGS</strong>INGENIEURE IN DEUTSCH-<br />
LAND IST VIELSEITIG. Von Interesse sind hier nur die vermessungstechnischen<br />
Leistungen in engerem Sinne (»operative<br />
Vermessungstätigkeit«), also<br />
das Erfassen ortsbezogener Daten,<br />
das Erstellen von Plänen,<br />
das Übertragen von Planungen in die Örtlichkeit sowie<br />
das vermessungstechnische Überwachen von Objekten,<br />
soweit die Leistungen mit besonderen instrumentellen und<br />
vermessungstechnischen Verfahrensanforderungen erbracht<br />
werden müssen (vgl. § 96 Abs. 1 HOAI).<br />
Damit scheidet die aus öffentlichem Interesse wahrgenommene<br />
»nachweisführende Vermessungstätigkeit« als Kernaufgabe<br />
der Vermessungs- und Katasterverwaltung aus der<br />
weiteren Betrachtungsweise aus. Werden vergleichbare<br />
Tätigkeiten aus privatem Interesse wahrgenommen, ist<br />
bereits heute ein freier Markt gegeben (z. B. Bay-Sat, ascos,<br />
Tele Atlas).<br />
Aus der rechtsgeschichtlichen Entwicklung des letzten Jahrhunderts<br />
heraus zerfällt die operative Vermessungstätigkeit<br />
in Deutschland in<br />
hoheitliche Vermessungsleistungen, das sind solche, die<br />
nach den jeweiligen Landes-Vermessungsgesetzen oder<br />
anderer Fachgesetze (wie z. B. BauO) staatlichen oder<br />
unterstaatlichen Vermessungsorganen vorbehalten sind,<br />
und<br />
private Vermessungsleistungen, das sind diejenigen,<br />
welche auch von übrigen Leistungserbringern getätigt<br />
werden dürfen.<br />
Für den Bereich der privaten Vermessungsleistungen (»private<br />
Ingenieurvermessung«) ist ein freier Markt ebenfalls bereits<br />
gegeben, so dass sich die weitere Betrachtung auf die<br />
hoheitlichen Vermessungsleistungen reduziert.<br />
DIE ÖFFENTLICHEN <strong>VERMESSUNGS</strong>ORGANE WERDEN AUCH<br />
(PRIVILEGIERTE) <strong>VERMESSUNGS</strong>STELLEN GENANNT. Man unterscheidet<br />
nach abnehmender Aufgabenwahrnehmungskompetenz<br />
Vermessungs- und Katasterbehörden,<br />
andere behördliche Vermessungsstellen,<br />
Öffentlich bestelle Vermessungsingenieure (ÖbVermIng)<br />
(nicht in Bayern) und<br />
Feldgeschworene (nur in 4 Ländern).<br />
Während die behördlichen Vermessungsstellen, unabhängig<br />
von ihrer Organisationsform, durchweg Organe von Körperschaften<br />
des öffentlichen Rechts sind, sind die ÖbVermIng mit<br />
hoheitlichen Befugnissen beliehene Privatrechtssubjekte<br />
(natürliche Personen). Durch das Institut der Beleihung erhalten<br />
sie funktional Behördeneigenschaft und sind daher kein<br />
Beispiel einer echten Privatisierung (MAURER 2002).<br />
Die Disziplinen der hoheitlichen Vermessungsleistungen sind<br />
Vermessungen zum amtlichen Landesbezugssystem<br />
(Grundlagenvermessung),<br />
Vermessungen zum amtlichen Nachweis der Topographie<br />
(topographische Landesaufnahme),<br />
Vermessungen zum amtlichen Nachweis der Liegenschaften<br />
(Fortführungsvermessung),<br />
Vermessungen zu bestimmten baurechtlichen Aufgaben<br />
(»amtliche Ingenieurvermessung«),<br />
öffentliche Beurkundungen von Tatbeständen, die durch<br />
vermessungstechnische Ermittlungen am Grund und Boden<br />
festgestellt werden.<br />
Die Tätigkeiten zu 3 bis 5 haben typischen Dienstleistungscharakter<br />
und werden auf Antrag eines Leistungsempfängers<br />
aus überwiegend privatem Interesse nach gesetzlichen Maßaufgaben<br />
erbracht. Die Vermessungen zu 1 und 2 werden in<br />
der Regel von den Vermessungs- und Katasterbehörden in<br />
originärer Aufgabenwahrnehmung aus überwiegend öffentlichem<br />
Interesse erbracht, können aber natürlich auch vergeben<br />
werden.<br />
ropäischen Prüfstand gehoben – und in der weiteren Diskussion<br />
leider nicht mehr reflektiert. Hier hätte ich wirklich Neues<br />
erwartet.<br />
Oder was will uns die Überlegung zum »Verwaltungshelfer«<br />
sagen? Die Definition finden wir unter www.net-lexikon.de. Es<br />
gibt eine klare Abgrenzung zum Institut der Beleihung, was<br />
leider weder inhaltlich noch in Bezug auf Europa in dem Aufsatz<br />
reflektiert wird.<br />
Noch ärgerlicher ist die polemische Verwendung des Begriffes<br />
»Kontrollaufsicht«; dieser Vorgang ist nicht anders zu beurteilen<br />
als die formelle Prüfung der notariellen Urkunde durch den<br />
347<br />
2
BERUFSRECHT<br />
AUSNAHMETATBESTAND »AUSÜBUNG ÖFFENTLICHER GEWALT«<br />
(ART. 45 EGV)<br />
Die Ausnahme für Ausübung öffentlicher Gewalt kommt nur<br />
dort zur Geltung, wo an Personen außerhalb der öffentlichen<br />
Verwaltung i. S. v. Art. 39 Abs. 4 EGV staatliche Gewalt übertragen<br />
wird (zu Deutsch »Beleihung«). Diese Bestimmung berücksichtigt<br />
für die Beliehenen besonders ausgeprägte Staatsgebundenheit.<br />
Dabei findet Art. 45 EGV dort Anwendung, wo ein echtes<br />
Subordinationsverhältnis zugunsten eines Privaten entsteht.<br />
Ob dies gegeben ist, bestimmt sich nach dem Einzelfall. Da Art.<br />
45 EGV als Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist, ist nicht auf<br />
die Tätigkeit insgesamt, sondern auf die jeweilige einzelne Funktion<br />
abzustellen. Dies bedeutet, dass einzelne Tätigkeiten nicht<br />
insgesamt aus dem Anwendungsbereich der Grundfreiheiten<br />
herausgenommen werden dürfen, nur weil bestimmte Akte oder<br />
Handlungen in einem Hoheitsverhältnis ergehen (RS 2/74).<br />
Hinsichtlich der Bestimmung des Begriffs »öffentliche Gewalt«<br />
geht der EuGH davon aus, dass die »Ausübung öffentlicher<br />
Gewalt« zwar für jeden Mitgliedstaat gesondert anhand der<br />
nationalen Bestimmungen über die Struktur und die Ausübung<br />
des betreffenden Berufs zu würdigen sei, bei dieser Prüfung jedoch<br />
nicht von nationalen Begriffsinhalten ausgegangen wird.<br />
Den Ausnahmen gem. Art. 45 EGV sind gemeinschaftsrechtliche<br />
Grenzen gesetzt, die verhindern sollen, dass der Vertrag durch<br />
einseitige Maßnahmen der Mitgliedstaaten seiner Wirksamkeit<br />
beraubt wird. Die Tätigkeit muss objektiv, d. h. ihrem Charakter<br />
und der ganzen jeweiligen Rechtsordnung nach hoheitlich sein<br />
und nicht nur willkürlich den Stempel des Hoheitlichen tragen.<br />
Ein Indiz dafür, dass Mitgliedstaaten eine bestimmte Tätigkeit<br />
nur willkürlich hoheitlich ausführen lassen, kann gegeben sein,<br />
wenn sie in der Mehrheit der Mitgliedstaaten nicht hoheitlich<br />
erbracht wird. In der Rechtssache 2/74 wurde ausgeführt, der<br />
Begriff der öffentlichen Gewalt beinhalte für denjenigen, der<br />
sie ausübt, die Möglichkeit, dem Bürger gegenüber von Sonderrechten<br />
Gebrauch zu machen.<br />
Ein Rückgriff auf Art. 45 EGV ist damit nur und insoweit möglich,<br />
als die in Rede stehende spezifische Tätigkeit die Ausübung<br />
von Zwangsbefugnissen notwendigerweise mit umfasst<br />
und der öffentliche Zweck auch nicht durch weniger einschneidende<br />
Maßnahmen, wie staatliche Funktionsbehalte, erreicht<br />
werden kann (TIEMANN 2000).<br />
[Zum Begriff »unmittelbare und spezifische Teilnahme an der<br />
Ausübung öffentlicher Gewalt« siehe die Rechtssachen 2/74<br />
»Rechtsanwalt«, C-306/89 »Sachverständiger für Verkehrsunfälle«,<br />
C-42/92 »Wirtschaftsprüfer«, C-55/93 »Technische<br />
Überwachung«, C-114/97 »Sicherheitsunternehmen«.]<br />
348<br />
2<br />
Grundbuchrechtspfleger. Und welche Aussage hat die Bemerkung<br />
für die Wertung Europas?<br />
Ich kann damit leben, dass meine Argumente durch den Hinweis<br />
auf den berufsständischen »Interessenvertreter« abgewertet<br />
werden sollen; weniger tolerabel ist es, Zitate wie z. B.<br />
das von Herrn Scholz mit eigenen Bewertungen zu vermengen;<br />
Scholz hat im Zusammenhang mit der Forderung nach<br />
einer breit gefächerten staatlichen Deregulierung keineswegs<br />
gesagt, dass eine »Entstaatlichung dieser (Vermessungs-) Regelungen<br />
ohne weiteres möglich sei«!<br />
Hier wäre mehr Genauigkeit angesagt, ebenso wie in der<br />
eigentlichen »Beweisführung« zur Europaproblematik.<br />
Zwei Punkte will ich dazu herausgreifen: Im Ansatz richtig, aber<br />
nicht fertiggedacht, sind die Ausführungen zum »qualifizierten<br />
Ingenieur«; bestätigt wird, konform mit dem BDVI, dass es zwei<br />
Ingenieurberufe im Vermessungswesen gibt, die eigene berufsbildcharakterisierende<br />
Merkmale aufweisen. Ausführungen zur<br />
Konsequenz in der europarechtlichen Beurteilung fehlen leider.<br />
Falsch ist die systemfremde Vermengung von Verhältnismäßigkeitserwägungen<br />
bei den Ausführungen zu Art. 45. Erst die<br />
Beantwortung oder Verneinung von Art. 45 EGV eröffnet über<br />
Art. 43 die Diskussion auf Allgemeinwohlbelange und Verhältnismäßigkeitsprüfungen;<br />
ein Kernfehler in der Argumentation<br />
und Urteilsfindung.<br />
Kern der Diskussion mit der Europäischen Kommission ist die<br />
Frage, inwieweit die Tätigkeiten des ÖbVI nach Art. 45 EGV<br />
(Ausübung öffentlicher Gewalt) zu beurteilen sind und damit<br />
nicht den europäischen Grundfreiheiten unterfallen.<br />
Darauf antwortet Zachert: »Die Diskussion, ob hoheitliche Vermessungsleistungen<br />
unter den Begriff der ›Ausübung öffentlicher<br />
Gewalt‹ fallen, muss nicht vertieft werden.«<br />
Was, wenn nicht genau dieser Punkt, ist denn entscheidend<br />
für die Europadiskussion? Wer hier nicht antwortet, bleibt mit<br />
allem anderen an der Oberfläche stecken; das Papier ist für<br />
eine ernsthafte Auseinandersetzung disqualifiziert!<br />
Bleibt die Frage, welches Ziel der Verfasser mit seinem Aufsatz<br />
verfolgt: Ganz offenbar geht es ihm darum, unter Vernachlässigung<br />
zentraler Inhalte eine Argumentationskette aufzubauen.<br />
Diese soll helfen, den wesentlichen Inhalt des amtlichen Vermessungswesens<br />
– die komplexe Verbindung der technischen<br />
Vermessungsleistung mit der unerlässlichen rechtlichen Abwägung<br />
und schließlich der Beurkundung – auseinander zu<br />
brechen und die operative Vermessung dem »ordinären Vermessungsingenieur«,<br />
womöglich auch den nur mit einge-<br />
DIE DISKUSSION, OB HOHEITLICHE <strong>VERMESSUNGS</strong>LEISTUNGEN<br />
unter den Begriff »Ausübung öffentlicher Gewalt« i. S. d. EGV<br />
fallen oder nicht, muss nicht vertieft werden. Die Beantwortung<br />
der Frage, ob diese Leistungen notwendigerweise hoheitlich<br />
erbracht werden müssen, also ob die deutschen Regelungen<br />
dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen, führt einfacher<br />
zum Ziel. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung,<br />
dass in der Vergangenheit neben den behördlichen Vermessungsstellen<br />
schon immer Privatrechtssubjekte an der Aufgabenerledigung<br />
partizipieren konnten.<br />
schränktem Marktzugang tätigen Stadtvermessungsämtern, zugänglich<br />
zu machen.<br />
Als Vehikel dafür ist die auf Europa projizierte Diskussion über<br />
die Tätigkeit der Vermessungsstellen denkbar untauglich.<br />
Der BDVI ist keineswegs gegen Europa positioniert; mit dem ›»Market<br />
Report« und dem Entwurf einer »Plattformregelung/Accord Multilatéral«<br />
hat er deutliche Signale gesandt. Grundsätzlich sollten<br />
nationale Belange, für die aus gutem Grund Bereichsausnahmen<br />
gelten, nicht aus vordergründigem Interesse aufgegeben werden.<br />
Wir sind offen für eine sachgerechte Diskussion, wenig zugänglich<br />
allerdings für vorschnelle Urteile.<br />
ÖbVI Dipl.-Ing. Volkmar Teetzmann<br />
Oher Weg 2 • 21509 Glinde • V.Teetzmann@t-online.de<br />
NACH ALLEDEM WIRD DEUTLICH, DASS IN DEUTSCHLAND DIE<br />
HOHEITLICHEN <strong>VERMESSUNGS</strong>LEISTUNGEN NICHT ZWINGEND<br />
HOHEITLICH ERBRACHT WERDEN MÜSSEN, DIE DEUTSCHEN<br />
REGELUNGEN MITHIN IM EUROPÄISCHEN KONTEXT UNVER-<br />
HÄLTNISMÄSSIG SIND. Entstaatlicht man diese Leistungen,<br />
was ohne weiteres mit einfachen Mitteln möglich ist, erreicht<br />
man automatisch die breit geforderte staatliche Deregulierung<br />
(SCHOLZ 2002) in Form der funktionalen Privatisierung<br />
(Public Private Partnership). Sie ist dadurch gekennzeichnet,<br />
dass die Aufgabenzuständigkeiten und damit die<br />
Aufgabenverantwortung bei den Verwaltungsträgern verbleibt.<br />
Der Vollzug der Aufgabe wird jedoch auf ein Privatrechtssubjekt<br />
übertragen, welches als Verwaltungshelfer<br />
fungiert (z. B. als Verwaltungshelfer nach Städtebaurecht,<br />
Flurbereinigungsrecht). Im Ergebnis ist festzustellen, dass die<br />
Tätigkeiten der Vermessungsstellen einen helfenden und vorbereitenden<br />
Charakter aufweisen und überwiegend nur nach<br />
vermessungstechnischen Grundsätzen durchzuführen sind.<br />
Sie müssen nicht zwingend dauernd oder zeitweise mit der<br />
Ausübung öffentlicher Gewalt i. S v. Art. 45 EGV verbunden<br />
sein.<br />
349<br />
48 Jahre,<br />
seit 20 Jahren<br />
im Staatsdienst<br />
BERUFSRECHT<br />
Vermessungsoberinspektor KRAUSE<br />
Bester Freund<br />
streunt<br />
am liebsten durch die Flur<br />
nur – indem er meditiert.<br />
So hat er zum Beispiel stundenlang sinniert,<br />
obwohl er links und in der SPD,<br />
schon seit Jahren wählt er die Partei,<br />
als Bäckermeister vielleicht nebenbei<br />
nicht doch ein rechter Eigenbrötler sei.<br />
Dies geschah am Abend vor dem 1. Mai.<br />
Dann erinnert er sich,<br />
dass bis zu dem Mai diesen Ersten<br />
er stets die Kasse mit Fremdbrötelei<br />
hatte gefüllt bis zum Bersten.<br />
von Siegfried Kurtzmann<br />
Illustrationen Walter Schwenk<br />
2
FORUM FEDERALE<br />
WIR WOLLTEN EINFACH WISSEN, WIE DAS IST MIT DEM<br />
ZUSAMMENWACHSEN <strong>UND</strong><br />
ZUSAMMENGEHÖREN<br />
<strong>UND</strong> HABEN DAHER ÜBERFALLARTIG EINE BLITZUMFRAGE GESTARTET MIT NICHT RE-<br />
PRÄSENTATIVER AUSWAHL VON OST- <strong>UND</strong> WEST-ÖBVI. ERGEBNIS: FRISCH-FRANK-<br />
FREIE ANTWORTEN, STATISTISCH UNGESICHERTE TENDENZEN <strong>UND</strong> ZIEMLICH VIEL<br />
SPASS.<br />
ANLASS WAR DAS 10-JÄHRIGE UNSERER BERLINER »OSSIS«. ZU DIESER FEIER WAREN<br />
ALLE EHEMALIGEN WESSI-PATEN <strong>UND</strong> KOMMISSIONSPRÜFER EINGELADEN, DIE IN<br />
DER NACHWENDE-PRAXIS SCHNELL ENTZAUBERT <strong>UND</strong> DANN ÜBERWIEGEND ALS<br />
GUTE KOLLEGEN NEU ENTDECKT WURDEN. AUCH WENN DIE ÜBERREICHTEN »URKUN-<br />
DEN« TEILWEISE SARKASTISCH ANMUTEN, SIE SIND NUR AUSDRUCK DER ERKENNT-<br />
NIS, DASS UNTERSCHIEDE NICHT VERKLEISTERT WERDEN DÜRFEN, UM (WENN'S GUT<br />
GEHT) ALS BEREICHERUNG EMPF<strong>UND</strong>EN WERDEN ZU KÖNNEN.<br />
<strong>UND</strong> DIE UMFRAGEERGEBNISSE SIND SO ÜBERRASCHEND <strong>UND</strong> NICHTS SAGEND WIE<br />
ALLE UMFRAGEN DIESER ART. MAN ERHÄLT DIE ANTWORTEN, DIE MAN PROVOZIERT.<br />
NATÜRLICH NEIGT DER BEFRAGTE DAZU, DAS KREUZCHEN DORT ZU MACHEN, WO ES<br />
VERMUTLICH HINSOLL. HABEN SICH TATSÄCHLICH ALLE KOLLEGEN ALS FACHLICH<br />
KOMPETENT GEZEIGT? WAREN DIE ÖBVI OHNE UNTERSCHIEDE HILFSBEREIT? BEGEG-<br />
NEN SICH OST-KOLLEGEN UNTEREINANDER WIRKLICH WIE IHRE WEST-KOLLEGEN?<br />
ES DARF NICHT NUR VERMUTET WERDEN (WIR HABEN SOGAR BEWEISE), DASS DIE<br />
WAHRHEIT HINTER DEN ANTWORTEN ODER ZWISCHEN DEN ZEILEN STEHT. EINE DER-<br />
350<br />
2<br />
FORUM FEDERALE<br />
ARTIGE UMFRAGE IST KAUM GEEIGNET, DEN FRUST <strong>UND</strong> DIE VIELEN VERGEB-<br />
LICHKEITEN EINZUSAMMELN, DIE SICH IN 10 (BIS14) JAHREN ZUSAMMENARBEIT AUF-<br />
GETÜRMT HABEN. SOLL SIE AUCH NICHT. DIE ERGEBNISSE ZEIGEN ZU RECHT, DASS<br />
DER BDVI IN OST <strong>UND</strong> WEST EINE ERFOLGSSTORY GESCHRIEBEN HAT. (WAS NATÜR-<br />
LICH AUCH FÜR ALLE ANDEREN GESELLSCHAFTLICHEN BEREICHE GILT, AUCH WENN<br />
DAS HEUTE NICHT WAHRGENOMMEN WIRD.)<br />
WARUM ÖBVI?<br />
10<br />
Selbstständig<br />
arbeiten<br />
0<br />
Alternativ zur<br />
Arbeitslosigkeit<br />
6<br />
Kein Bock auf Amt<br />
Wollte Kohle<br />
machen<br />
Faszination<br />
<strong>UND</strong> WIR WUSSTEN AUCH SCHON VOR DER UMFRAGE, DASS DIE OST-KOLLEGEN DIE<br />
BDVI-VERBANDSARBEIT BELEBT <strong>UND</strong> MIT NEUEN IDEEN BEREICHERT HABEN.<br />
DIE FREUDE AN DEM BERLINER TREFFEN, DIE AUSKUNFTSHILFSBEREITSCHAFT DER<br />
KOLLEGEN <strong>UND</strong> IHRE LAUNIGEN ANTWORTEN MACHEN MUT ZU MEHR MIT-<br />
EINANDER. VIELLEICHT SIND DIE VORAUSSETZUNGEN SOGAR GÜNS-<br />
TIGER GEWORDEN, WEIL WIR GELERNT HABEN, DASS OSSIS WIE<br />
WESSIS JEWEILS BESONDERE GEWÄCHSE SIND, DIE IHREN EIGE-<br />
NEN LEBENSRAUM BEANSPRUCHEN. LASSEN WIR DIE<br />
GEWÄCHSE DORT STEHEN, WO SIE WACHSEN KÖNNEN.<br />
WIR WOLLEN DOCH BLÜHENDE LANDSCHAFTEN, ODER?<br />
0<br />
4<br />
0<br />
???<br />
WALTER SCHWENK, BERLIN<br />
351<br />
2<br />
WARUM ÖBVI?
FORUM FEDERALE<br />
ZEHN JAHRE DICHT AUF DICHT<br />
Fragen an Berliner und andere Kollegen<br />
»östlich und westlich« des Brandenburger Tors<br />
LIEBE KOLLEGEN,<br />
vor kurzem haben die Berliner Kollegen ihr zehnjähriges<br />
Miteinander gefeiert. Entgegen einiger Frühprognosen wurden<br />
in der Zeit weder Ost-Kollegen untergebuttert noch West-<br />
Kollegen auftragsarm.<br />
Das Zehnjährige ist Anlass für uns, mit einer kleinen Umfrage<br />
ins FORUM zu gehen. Bitte füllen Sie doch mal schnell den<br />
Fragebogen aus und schreiben Sie eine kleine Episode oder ein<br />
Statement ins Kästchen. Dazu ein Foto von Ihnen oder von<br />
einem Erlebnis oder einer Baustelle.<br />
Zehn Minuten fürs Zehnjährige – Danke schön.<br />
(Es sind auch mehrere Antworten möglich.)<br />
1. Warum ÖbVI ?<br />
Selbstständig arbeiten 10<br />
Alternative zur Arbeitslosigkeit 0<br />
Kein Bock auf Amt 6<br />
Wollte Kohle machen 0<br />
Faszination 4<br />
??? 0<br />
2. Konkurrenz ist<br />
lästig 0<br />
gehört dazu 8<br />
findet unfair statt 3<br />
muss unter ÖbVI nicht sein 3<br />
verschafft mir Magendrücken 0<br />
??? 4<br />
3. Ost-Kollegen haben die<br />
BDVI-Verbandsarbeit<br />
belebt 7<br />
umständlicher gemacht 0<br />
ausgenutzt 2<br />
mit neuen Ideen bereichert 7<br />
ethisch aufgemotzt 1<br />
??? 1<br />
352<br />
2<br />
BEI AUSKÜNFTEN ODER<br />
ÜBERLASSUNG VON UNTERLAGEN<br />
0<br />
ist ein Ost-Kollege<br />
hilfsbereiter<br />
1<br />
9<br />
ist ein West-Kollege<br />
hilfsbereiter<br />
ohne Unterschied<br />
hilfsbereit<br />
2<br />
1<br />
vorwiegend in West<br />
blocken beide<br />
IM BERUFSVERBAND HABE<br />
ICH VORBILDER GEF<strong>UND</strong>EN<br />
7<br />
in Ost und West<br />
Konkurrenz<br />
0<br />
vorwiegend in Ost<br />
0<br />
nirgends<br />
• ist lästig<br />
• gehört dazu<br />
• findet leider in letzter Zeit immer unfairer<br />
statt! 100%<br />
1<br />
???<br />
1<br />
???<br />
anonym<br />
OSTKOLLEGEN HABEN<br />
DIE BDVI-VERBANDSARBEIT<br />
7<br />
belebt<br />
0<br />
umständlicher<br />
gemacht<br />
2<br />
7<br />
mit neuen<br />
Ideen bereichert<br />
ausgenutzt<br />
1<br />
1<br />
ethisch aufgemotzt<br />
Nach der Wende haben die Kollegen<br />
• nur an sich gedacht 60%<br />
• sich gegenseitig unterstützt 40%<br />
???<br />
anonym<br />
4. Nach der Wende haben die Kollegen<br />
nur an sich gedacht 2<br />
sich gegenseitig unterstützt 8<br />
planlos gearbeitet 0<br />
Wissen abgeblockt 0<br />
sich als fachlich kompetent gezeigt 10<br />
??? 1<br />
5. Meine ÖbVI-Kollegen sind<br />
nicht anders als Gewerbetreibende 0<br />
gegenüber der Verwaltung wenig<br />
selbstbewusst 3<br />
unterscheiden sich deutlich von<br />
gewerblichen Unternehmen 2<br />
können den ÖbVI-Status kaum erklären 2<br />
sind fachlich einfach besser als andere 5<br />
??? 4<br />
6. Bei Auskünften oder<br />
Überlassung von Unterlagen<br />
ist ein Ost-Kollege hilfsbereiter 0<br />
ist ein West-Kollege hilfsbereiter 1<br />
ohne Unterschied hilfsbereit 9<br />
blocken beide 1<br />
??? 1<br />
7. Im Berufsverband habe ich<br />
Vorbilder gefunden<br />
in Ost und West 7<br />
vorwiegend in Ost 0<br />
vorwiegend in West 2<br />
nirgends 0<br />
??? 1<br />
8. Heute würde ich mich<br />
wieder 8<br />
nicht mehr 1<br />
in einer Partnerschaft 6<br />
??? 0<br />
selbstständig machen.<br />
9. Ost-Kollegen sind untereinander<br />
fairer 2<br />
gleichgültig 0<br />
konkurrenzbewusster 0<br />
nicht anders als die West-Kollegen 7<br />
??? 2<br />
10. ÖbVI, die verwaltungsähnlich<br />
arbeiten, finden sich überwiegend<br />
im Osten 0<br />
im Westen 1<br />
überall 6<br />
??? 4<br />
NACH DER WENDE<br />
HABEN DIE KOLLEGEN<br />
8<br />
sich gegenseitig<br />
unterstützt<br />
nur an sich gedacht<br />
2<br />
0<br />
0<br />
planlos gearbeitet<br />
0<br />
Wissen abgeblockt<br />
OST-KOLLEGEN<br />
SIND UNTEREINANDER<br />
2<br />
fairer<br />
0<br />
gleichgültig<br />
WARUM ÖBVI?<br />
10<br />
0<br />
Alternativ<br />
Arbeitslo<br />
Selbststän<br />
arbeiten<br />
6<br />
FORUM FEDERALE<br />
10<br />
konkurrenzbewusster<br />
3530<br />
Wollte Koh<br />
machen<br />
Kein Bock<br />
1<br />
???<br />
sich als fachlich<br />
kompetent gezeigt<br />
est« und<br />
»W»Ost« haben,<br />
wie man sieht, das<br />
gleiche Niveau.<br />
Andreas Johannsen<br />
7<br />
nicht anders als<br />
die West-Kollegen<br />
4<br />
Faszination<br />
2<br />
???<br />
2<br />
0<br />
???
FORUM FEDERALE<br />
Nach der nicht bestandenen Erstprüfung als<br />
30a-Anwärter zum ÖbVI suchte ich unter<br />
den gestandenen Kollegen etwas skeptisch<br />
einen Arbeitgeber und Partner zur Hilfe und<br />
Unterstützung für den Zeitraum bis zur Nachprüfung.<br />
Diese Zeit würde nicht einfach werden, da weiterhin<br />
ein laufendes ÖbVI-Anwärterbüro mit<br />
mehreren Angestellten geführt und gehalten<br />
werden musste. Zudem stand der zukünftige<br />
Status dieses Büros völlig in den Sternen. Zusätzlich,<br />
wie schon in der Zeit zuvor, mussten<br />
der Lernprozess mit dem Ziel einer erfolgreichen<br />
Zweitprüfung und ein Arbeitsverhältnis bei dem<br />
nun arbeitgebenden Partner ÖbVI unter einen<br />
Hut gebracht werden. Da ich die Kollegen<br />
(westlich des Brandenburger Tors) vielleicht<br />
auch aus Berührungsängsten nicht so gut kannte,<br />
musste ich mich auf mein Gefühl verlassen,<br />
den richtigen Partner für die zukünftige Zeit<br />
auszuwählen.<br />
Daraufhin sprach ich den ÖbVI Hartmut Zoll an,<br />
ob er sich vorstellen könnte, mich in dieser Prüfungsvorbereitungszeit<br />
einzustellen und mir<br />
damit auch mit Erfahrungen zur Seite zu stehen.<br />
Seine damalige Antwort war ohne Umschweife<br />
»Ja«.<br />
Aber er gab zu bedenken, dass er in einer Sozietät<br />
integriert ist und er somit seinen Sozietätspartner<br />
um Befürwortung seiner Entscheidung<br />
befragen müsse. Es entstand kurzzeitig für mich<br />
ein sehr beklemmendes Gefühl, ohne eigenen<br />
Einfluss auf eine für mich hoffentlich günstige<br />
Entscheidung warten zu müssen. Glücklicherweise<br />
wissen wir heute, dass diese dann zustande<br />
gekommene »Pflichtpartnerschaft« als<br />
Ergebnis meine bestandene Prüfung zum ÖbVI<br />
hervorbrachte, aber mindestens in gleicher Wertigkeit<br />
habe ich das Büro Zoll/Petznick und auch<br />
beide Menschen beruflich wie privat unwahrscheinlich<br />
schätzen gelernt und möchte mich an<br />
dieser Stelle auch noch mal herzlich für jegliche<br />
Unterstützung vor 10 Jahren, heute und hoffentlich<br />
auch zukünftig bedanken.<br />
Ich denke heute, dass ich damals noch einige<br />
andere Kollegen mit vergleichbarem Erfolg<br />
hätte ansprechen können.<br />
Uve Neitzke ÖbVI<br />
ich und westlich des Brandenburger Tors<br />
354<br />
2<br />
Ost-Kollegen sind untereinander<br />
• fairer<br />
• gleichgültig<br />
• konkurrenzbewusster<br />
• nicht anders als West-Kollegen<br />
• egoistisch!!!!!! 100%<br />
anonym<br />
Bei der Wahl des<br />
Vorstandes der<br />
BDVI-Landesgruppe<br />
Berlin hatte der<br />
älteste ÖbVI die Aufgabe,<br />
den alten Vorstand<br />
zu entlasten. –<br />
Das war auf einmal<br />
ich. Überrascht?<br />
Nachdenklich? Stolz?<br />
Aber ich denke noch<br />
lange nicht ans Aufhören. Peter Schmidt<br />
Keine Angst vor<br />
Europa.<br />
Horst Borgmann<br />
Für mich wurde die<br />
beste, freundschaftlichsteKooperation<br />
im Winter<br />
nach der Wende in<br />
einem verschneiten,<br />
ehemaligen Hühnerstall<br />
im Land Brandenburg<br />
am Kachelofen<br />
bei Kuchen und<br />
Kaffee begründet.<br />
Hubertus Brauer<br />
Manche Kollegen<br />
wären schwieriger.<br />
Das kann am Alter<br />
liegen.<br />
Manche Kollegen<br />
sind nicht ehrlich.<br />
Das kann am Konkurrenzdruck<br />
oder am Charakter liegen.<br />
Manche Kollegen sind einsam.<br />
Das liegt an ihrer mangelnden Kooperationsbereitschaft.<br />
Manche Kollegen üben Zusammenarbeit und<br />
leben Partnerschaften.<br />
Das sind die Zukunftsträger.<br />
Christian Heller/Peter Pateisat<br />
FORUM FEDERALE
FORUM FEDERALE<br />
»LIBERAL, ABER NICHT BLÖD«<br />
ODER: VERWALTUNGSREFORM<br />
NACH BAYERISCHER ART?!<br />
356<br />
2<br />
VOLKMAR TEETZMANN, GLINDE<br />
FINANZMINISTER FALTLHAUSER KOMMENTIERTE VOR DEM FELDGESCHWORE-<br />
NENTAG DIE BESTREBUNGEN ZUR EINFÜHRUNG DES ÖFFENTLICH BESTELLTEN<br />
<strong>VERMESSUNGS</strong>INGENIEURS MIT DERB BAYERISCHER DEUTLICHKEIT:<br />
»IN BAYERN KOMMT MIR KEIN PRIVATER VERMESSER HEREIN:<br />
LIBERAL BIN ICH – ABER NICHT BLÖD!« (MAIN-POST, 26. APRIL 2004)<br />
NUN, ES LIEGT MIR FERN, IHM ZU WIDERSPRECHEN, DENN HIER GEHT ES WE-<br />
DER UM LIBERALITÄT NOCH UM MANGELNDE INTELLIGENZ. HIER GEHT ES UM<br />
DIE FRAGE, WIE ERNST ES EIGENTLICH POLITIKER MEINEN, WENN SIE EINER-<br />
SEITS VOM RÜCKZUG DES STAATES AUF DAS UNBEDINGT NOTWENDIGE MASS<br />
SPRECHEN, VON SCHLANKEREN <strong>UND</strong> EFFIZIENTEREN STRUKTUREN, VON »ORD-<br />
NUNGSPOLITISCHEN« GR<strong>UND</strong>SÄTZEN, VON SUBSIDIARITÄT REDEN <strong>UND</strong> AN-<br />
DERERSEITS MIT STAMMTISCHPAROLEN GEGEN DIE GEBOTENE VERNUNFT IHRE<br />
BESITZSTÄNDE ALS HEILIGE KÜHE HÄTSCHELN! ALLE DIESE GR<strong>UND</strong>SÄTZE<br />
SPRECHEN FÜR DIE EINFÜHRUNG DES STAATLICH BELIEHENEN – SCHEINBAR<br />
NICHT DIE INDIVIDUELLE POLITISCHE WEITSICHT.<br />
In Bayern wird derzeit die Reform »Verwaltung<br />
21« beraten; die Äußerung des Finanzministers<br />
lässt für eine Entscheidung zugunsten<br />
eines künftigen ÖbVI im Freistaat nicht viel<br />
Gutes erwarten, auch wenn Sachverständige<br />
(Prof. Henzler, Prof. Scholz) sich dafür ausgesprochen<br />
haben und die politische Vernunft<br />
eine solche Entscheidung gebietet.<br />
Dabei geht es nicht darum, den Beschäftigten<br />
ihren Arbeitsplatz wegzunehmen – ein solcher<br />
Umbau hat nur Chancen entlang einer angemessenen<br />
Zeitschiene; und vielleicht bieten<br />
die neuen freiberuflichen Möglichkeiten vielen<br />
Bediensteten endlich die gewünschte<br />
privatwirtschaftliche Alternative.<br />
Die für den Bürger entstehenden Synergien<br />
bieten zahlreiche Vorzüge; dabei bliebe die<br />
Steuerung der Kosten in der Hand des<br />
Staates; in den meisten Bundesländern<br />
sind die Gebührenordnungen für ÖbVIund<br />
Verwaltungsleistungen identisch.<br />
Endlich würden sich wohl auch dank alternativer<br />
Perspektiven mehr Studienbewerber<br />
einstellen …<br />
Die Versuchung ist groß, hier ein ausführliches<br />
Plädoyer pro ÖbVI zu halten;<br />
leider scheint daran in Bayern kein<br />
deutliches Interesse zu bestehen. Wie<br />
sonst kann man sich erklären, dass<br />
Schreiben an Prof. Henzler als Vorsitzenden<br />
der Deregulierungskommission<br />
(am 19. Juli 2003) und an<br />
Staatsminister Huber (1. November<br />
2003) unbeantwortet blieben? Auf ein<br />
weiteres Schreiben vom 19. Februar 2004 gab es dann nach Intervention<br />
doch eine Antwort – siehe beigefügte Abdrucke.<br />
Sachstand ist, dass die Beratungen hinter fest verschlossenen Türen geführt<br />
werden; Interessenvertreter werden »stramm« abgewiesen. Nicht wie vorgesehen<br />
im Juli, sondern voraussichtlich erst im September ist mit der Bekanntmachung<br />
der Entscheidungen zu rechnen. Der BDVI steht weiter bereit, künftige<br />
bayerische ÖbVI-Kollegen beim Aufbau ihrer Büros zu beraten und die<br />
Grundidee des »Beliehenen« dem einen oder anderen »liberalen« Volksvertreter<br />
näher zu bringen.<br />
ÖbVI Dipl.-Ing. Volkmar Teetzmann<br />
Oher Weg 2<br />
21509 Glinde<br />
E-Mail: V.Teetzmann@t-online.de<br />
357<br />
FORUM FEDERALE<br />
2
FORUM FEDERALE FORUM FEDERALE<br />
VERWALTUNGSREFORM /<br />
<strong>VERMESSUNGS</strong>VERWALTUNG /<br />
BERICHT DER<br />
DEREGULIERUNGSKOMMISSION<br />
Sehr geehrter Herr Staatsminister,<br />
unter dem 01. November 2003 habe ich Ihnen wegen der<br />
Einführung des Instituts des »Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs«<br />
in Bayern geschrieben, bin jedoch<br />
bis heute ohne eine Antwort Ihres Hauses. Zwischenzeitlich<br />
habe ich an Diskussionen in Bayern teilnehmen können,<br />
die mich bestärkten, erneut das Gespräch zu suchen,<br />
zumal der »Ingenieurverband Geoinformation und Vermessung,<br />
Bayern e. V.« und der BDVI in dieser Angelegenheit<br />
mit einer Stimme sprechen. Ein Schreiben meiner<br />
bayerischen Kollegen ist Ihnen am 15. Januar 2004 zugegangen.<br />
Ihr Ministerpräsident und Sie selbst haben die Ziele der<br />
»Verwaltungsreform Bayern« wiederholt herausgestellt<br />
und dabei auch die Vermessungsämter einbezogen. Eine<br />
Ihrer Kernfragen ist in diesem Zusammenhang, ob eine<br />
Aufgabe wirklich vom Staat erfüllt werden muss oder<br />
genauso gut von Privaten erledigt werden kann.<br />
Mit dem Instrument der »Beleihung«, einer unechten Privatisierung,<br />
eröffnen sich erhebliche Potenziale. Gerade<br />
die hoheitlich gebundenen Dienstleistungen im Bereich<br />
der Vermessung könnten auf bayerische freiberuflich tätige Ingenieure verlagert werden. Natürlich ist dafür<br />
eine Zeitschiene von mehreren Jahren erforderlich, um das Personal der staatlichen Vermessungsämter sozial<br />
verträglich zurückzuführen und parallel dazu einen entsprechend qualifizierten Berufsstand aufzubauen.<br />
Ordnungspoltisch stehen die Vermessungsämter im Zuge der Verwaltungsreform zur Disposition; hier bieten<br />
sich zahlreiche erfolgversprechende Ansätze für die von Ihnen definierten Ziele, es sei denn, dass aus<br />
anderen politischen Rücksichtnahmen eine Ausnahme gemacht werden soll. Die angedachte »technische<br />
Bündelung« von Fachbehörden kann nur zum Rückzug aus der Fläche führen; hier bietet sich der Freie Beruf,<br />
der Beliehene, der Träger eines »öffentlichen Amtes« als der Königsweg an. Mittelfristig ergibt sich eine massive<br />
Haushaltsentlastung durch Stellenabbau und Einsparungen von Verwaltungskosten (bei rund 70 % Kostendeckungsgrad).<br />
Für den Bürger entsteht ein messbarer Gewinn durch nutzbare Synergien. Als Skizze vorgetragen,<br />
lassen sich die Vorteile hier nur andeuten; gerne stehen unsere Berufsverbände zu Gesprächen<br />
zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihr<br />
Volkmar Teetzmann<br />
19. Februar 2004<br />
358<br />
2<br />
Sehr geehrter Herr Präsident,<br />
für Ihr Schreiben vom 19. Februar 2004, in dem Sie sich mit Hinweis<br />
auf den Bericht der »Henzler-Kommission« für eine grundlegende Reform<br />
des bayerischen Vermessungswesens einsetzen, danke ich.<br />
Die Bayerische Staatsregierung hat sich mit dem Projekt »Verwaltung<br />
21« zum Ziel gesetzt, die Verwaltungsstrukturen Bayerns zu reformieren<br />
und zu modernisieren. Dabei sollen vorhandene Strukturen aufgebrochen<br />
und eine schlankere, effizientere, dienstleistungsorientiertere<br />
und bürgernähere Verwaltung geschaffen werden. Gerade in Zeiten, in<br />
denen der Staat keinen finanziellen Spielraum hat, soll das Projekt »Verwaltung<br />
21« dazu beitragen, Gestaltungsräume für Zukunftsinvestitionen<br />
zu eröffnen. In diesem Zusammenhang wird auch die bayerische<br />
Vermessungsverwaltung einer Überprüfung unterzogen.<br />
Die Überlegungen zu den neuen Verwaltungsstrukturen im Bereich der<br />
bayerischen Vermessungsverwaltung sind derzeit im Gange, endgültige<br />
Entscheidungen über die Struktur und Organisationsform der Vermessungsverwaltung<br />
werden<br />
aberst Mitte 2004 fallen. Selbstverständlich<br />
werden auch die<br />
Ergebnisse der »Henzler-Kommission«<br />
und der von Ihnen<br />
skizzierte ordnungspolitische<br />
Ansatz im Entscheidungsprozess<br />
über die neuen Strukturen<br />
eine gewichtige Rolle<br />
spielen.<br />
Bitte haben Sie Verständnis,<br />
dass ich im jetzigen Stadium<br />
der Verwaltungsreform keine<br />
abschließende Aussage zur<br />
zukünftigen Struktur der<br />
bayerischen Vermessungsverwaltung<br />
machen kann.<br />
Ich kann Ihnen aber versichern,<br />
dass Ihre Anregungen<br />
in die weitere Abwägung<br />
zur Umsetzung des<br />
Projekts »Verwaltung 21«<br />
einfließen werden.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihr<br />
Erwin Huber, MdL<br />
14. April 2004<br />
359<br />
2
CLGE-GENERALVERSAMMLUNG<br />
INTERNATIONAL INTERNATIONAL<br />
CLGE-GENERALVERSAMMLUNG<br />
IN BERLIN<br />
WENIGE TAGE VOR DER ERWEITERUNG DER EUROPÄISCHEN UNION BE-<br />
GRÜSSTE DER BDVI ALS GASTGEBER <strong>UND</strong> VERANSTALTER AM 23. <strong>UND</strong> 24.<br />
APRIL 2004 R<strong>UND</strong> 30 MITGLIEDER DES COMITÉ DE LIAISON DES GÉOMÈTRES<br />
EUROPÉENS ZU DEREN DIESJÄHRIGER GENERALVERSAMMLUNG IN BERLIN.<br />
DIE DELEGATIONEN AUS 16 EUROPÄISCHEN LÄNDERN KAMEN UNTER DER<br />
LEITUNG DES CLGE-PRÄSIDENTEN KLAUS-DIETER RÜRUP IM FRANZÖSISCHEN<br />
HOF AM BERLINER GENDARMENMARKT ZUSAMMEN.<br />
360<br />
2<br />
KARIN REIMERS/WOLFGANG GUSKE, BERLIN<br />
Erklärtes Ziel der CLGE ist die Verbreitung, Entwicklung<br />
und Sicherung der Berufsbedingungen der Vermessungsingenieure.<br />
Die CLGE versteht sich dabei als <strong>Forum</strong>, das<br />
seinen Mitgliedern nicht nur einen ständigen Meinungsaustausch<br />
ermöglicht, sondern auch der Verbreitung technischen,<br />
wissenschaftlichen und organisatorischen Know-hows zwischen<br />
den europäischen Ländern dient. Sie befasst sich mit den<br />
Entwicklungen auf dem europäischen Markt und den Möglichkeiten,<br />
die sich daraus für die Vermessungsingenieure ergeben.<br />
Am 23. April nahmen die deutschen Teilnehmer die Möglichkeit<br />
wahr, das Vermessungswesen des Gastgeberlandes näher vorzustellen.<br />
Einleitend erläuterte der AdV-Vorsitzende und DVW-Präsident<br />
Hagen Graeff die Organisation des amtlichen Vermessungswesens<br />
in Deutschland. Erwartungsgemäß sorgte hier insbesondere<br />
die föderale Struktur für einige Verwirrung, aber<br />
auch Interesse bei den Teilnehmern. Die Koordinierung und Finanzierung<br />
des deutschen Vermessungswesens wurden in einer<br />
lebhaften Diskussion erörtert.<br />
Der Verbreitung technischer Innovationen diente der Vortrag<br />
von Wolfgang Draken vom LGN Niedersachsen über das<br />
Konzept und die Realisierung von SAPOS. Die technische Weiterentwicklung<br />
des Systems in den letzten Jahren und die damit<br />
einhergehende Qualitätssteigerung mache SAPOS zu einem<br />
Modell für den gesamten europäischen Markt, so Draken.<br />
Kontakte in andere europäische Länder seien bereits geknüpft,<br />
jedoch mangele es im Moment noch an einer effektiven internationalen<br />
Koordinierung.<br />
Dem Selbstverständnis als europäisches <strong>Forum</strong> wurden die Mitglieder<br />
der CLGE in einem angeregten Meinungsaustausch zur<br />
zukünftigen Stellung des Vermessungsingenieurs gerecht.<br />
BDVI-Präsident Volkmar Teetzmann stellte in seinem Vortrag<br />
den ÖbVI in den europäischen Kontext und erläuterte den<br />
BDVI-Standpunkt zur aktuellen Diskussion über Niederlassungs-<br />
und Dienstleistungsfreiheit. Die Stellung des ÖbVI in<br />
diesem Spannungsfeld und grundsätzliche Fragen<br />
zu den Aufgaben des Staates, die einer gegenwärtigen<br />
europarechtlichen Prüfung unterliegen,<br />
stießen hier auf besonderes Interesse der internationalen<br />
Gäste.<br />
Zusammen mit den von Stefan Riecke, Mitarbeiter<br />
der BDVI-Geschäftsstelle, vorgestellten Veränderungen<br />
der Ausbildungsmöglichkeiten im Kontext<br />
der Bologna-Deklaration zeigte sich in der Diskussion<br />
die besondere Relevanz europäischer Entwicklungen<br />
für das Vermessungswesen. Rieckes<br />
Vortrag machte dabei auch deutlich, dass die an<br />
deutschen Universitäten und Fachhochschulen<br />
geplante und zum Teil umgesetzte Erweiterung<br />
der Studienabschlüsse zum Bachelor und/oder<br />
Master das deutsche Vermessungswesen vor viele<br />
noch ungeklärte Fragen – insbesondere unter berufsrechtlichen<br />
Gesichtspunkten – stellt.<br />
Das von der BDVI-Geschäftsstelle organisierte<br />
Rahmenprogramm zur Generalversammlung<br />
sorgte für die Festigung des »partnerschaftlichen<br />
Geistes«, der die Geodäten Europas entsprechend<br />
den Zielen des CLGE verbinden soll.<br />
Neben dem Empfang im Roten Rathaus durch<br />
Berlins Innensenator Körting (in Vertretung des<br />
Regierenden Bürgermeisters von Berlin als<br />
Schirmherr der Veranstaltung) und einem gemeinsamen<br />
Abendessen standen ein Besuch des<br />
Bundestages und der Reichstagskuppel und eine<br />
obligatorische Stadtrundfahrt auf dem Programm.<br />
Karin Reimers<br />
Dr. Wolfgang Guske<br />
FORUM-Redaktion<br />
forum@bdvi.de<br />
361<br />
2
FORUM F<strong>UND</strong>US<br />
LANDMESSEREID<br />
aus dem Jahre 1579<br />
Das Original (Ratsprotokolle/Eidbuch der Stadt Soest) ist in<br />
Mittelniederdeutsch abgefasst. Der Text wurde zum jetzigen<br />
Verstehen leicht ins Hochdeutsche abgewandelt.<br />
»Des Landmessers Thomas Paken Beeidung, die er am 28.<br />
November 1579 getan hat, neben aufgestellter Ordnung, wie<br />
er sich gegenüber der Belohnung<br />
soll verhalten:<br />
Dass ich in Zukunft das<br />
Land, Weiden, Wiesen, Büsche,<br />
Holzgewächs, Waldgemeine,<br />
Garten, Baumgarten,<br />
Graben, die ich<br />
messen werde, mit den<br />
richtig geeichten Landmaßen<br />
der Stadt Soest getreulich<br />
und recht messen<br />
und damit den Armen und<br />
Reichen recht dienen und<br />
auch nicht vom rechten<br />
Weg abkommen will, wenn<br />
es um Geld, Habe, Gunst,<br />
Geschenke, Vorteile, Hass,<br />
Freundschaft oder Feindschaft<br />
geht, mit allen meinen<br />
fünf Sinnen.<br />
Dass ich mich auch an die<br />
Belohnung, wie der ehrbare<br />
Rat diese festgesetzt und<br />
verordnet hat, halten werde<br />
und niemanden benachteiligen werde, bei Verwirkung<br />
meines Dienstes. So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium.<br />
Wie seine Belohnung sein soll: Wenn der Landmesser die Maße<br />
im Stadtfeld anlegt und etwa ein, zwei oder drei Morgen<br />
messen würde, soll von jedem Morgen ihm gegeben werden<br />
zum Lohn acht Soester Schilling. Da aber der Morgen Zahl über<br />
drei Morgen ist, sei es in einem oder in zwei Stücken, soll dem<br />
Landmesser bis zu zehn Morgen von jedem Morgen sechs<br />
Schilling gegeben werden.<br />
362<br />
2<br />
• Wenn aber die Morgen über 10 sind, 20, 30, 40,<br />
50, 60, 70, 80, 90, 100 oder mehr Morgen, soll für<br />
jeden Morgen nicht mehr als 4 Schilling gegeben<br />
werden, sollte jedoch jemand mit dem Landmesser<br />
eine andere Vereinbarung treffen, so soll es<br />
ihm freistehen.<br />
• Wenn der Landmesser jedoch auswärtig in einem<br />
anderen Königreiche gefordert wird, soll er<br />
sich mit der Belohnung bescheiden und sich doch<br />
den Gang und Weg belohnen lassen.<br />
• Wenn aber bei Schlagholz zwei oder drei Morgen<br />
gemessen werden (es geht hier beschwerlicher<br />
zu), soll er als Lohn 10 Schilling, dies gilt bis zu 3<br />
Morgen, geht es über 3 Morgen, soll er sich mit acht<br />
Schilling sättigen lassen.<br />
• Wenn es aber große freie Holzplätze sind, soll<br />
er mit sechs Schilling für den gemessenen Morgen<br />
sich begnügen.<br />
Nota: Diese Ordnung ist vom ehrbaren Rat und<br />
Zwölfen (Zwölferkollegium) aufgestellt und bestätigt<br />
worden, woran er sich zu halten hat, der<br />
Kämmerer hat ihn in den Eid gestellt.«<br />
Anmerkung: Zu diesem Zeitpunkt war Soest eine<br />
freie Hansestadt und stand unter dem Schutz des<br />
Herzogtums Kleve. Soest hatte eine eigene hohe<br />
Gerichtsbarkeit. Im Prinzip war es eine freie<br />
Reichsstadt. Diese Freiheit hatte sich die Stadt in<br />
der Soester Fehde von 1444 bis 1449 erkämpft<br />
und löste sich damit aus den Fesseln des Erzbischofs<br />
von Köln. Das Soester Recht war im<br />
damaligen Kaiserreich weit bekannt und wurde<br />
durch andere Städte oft kopiert, u. a. auch durch<br />
Lübeck. Die Soester Eigenständigkeit wurde erst<br />
1809 durch die Besetzung Westfalens durch französische<br />
Truppen aufgehoben. Das Original der<br />
Beeidung ist im Soester Stadtarchiv im »Eidebuch<br />
des Soester Rathes« (Ratsprotokolle 1548–1591,<br />
Seite 269) noch vorhanden.<br />
Ob oder was Thomas Paken in den darauf folgenden<br />
Jahren gemessen hat, ist noch nicht erforscht.<br />
Ein frühes Ableben des Landmessers ist nicht<br />
auszuschließen, da um 1580 in Soest wieder eine<br />
große Pestepedemie mit jährlich an die 2000 Toten<br />
wütete.<br />
Dipl. Ing. Peter Sukkau, Soest, 1. Mai 2004<br />
EIGENTLICH SOLLTE ...<br />
... IM APRIL EIN FORTBILDUNGSSEMINAR DES BI FÜR TECHNIKER<br />
<strong>UND</strong> INGENIEURE STATTFINDEN.<br />
THEMA: FEHLER- <strong>UND</strong> AUSGLEICHUNGSRECHNUNG.<br />
Ziel war es, den Mitarbeitern Grundlagen zu vermitteln, um den<br />
vermessungstechnischen Außen- wie den Innendienst in der An-<br />
lage von Netzen und komplexer Vermessungen sicherer zu machen.<br />
Zunächst gab es Schulterklopfen für diese Absicht, danach (mit<br />
den wildesten Begründungen) ein Zurückweichen der Chefs. Kein<br />
Ruhmesblatt für die ÖbVI. Aber, vielleicht benötigen die ÖbVI gar<br />
keine fachliche Aufrüstung. Hier der ultimative Test:<br />
(1) Ein räumlicher Vorwärtsschnitt (3D) ist stärker kontrolliert<br />
als ein Schnitt, der nur in 2D bestimmt wird.<br />
(2) Fehlerellipsen ermöglichen eine objektive Beurteilung eines<br />
geodätischen Netzes.<br />
(3) Das »σ 0 a posteriori« muss immer »1« sein.<br />
(4) Die »normierte Verbesserung« hat immer die Einheit des<br />
Messungselements.<br />
Auflösung: Seite 366<br />
363<br />
FORUM F<strong>UND</strong>US<br />
2
BÜCHER<br />
PROF. DR. FRÖHLICH<br />
DAS REISETAGEBUCH DES<br />
HAUPTMANNS BENDEMANN<br />
2. Auflage 2004<br />
Selbstverlag Fröhlich<br />
Lichweg 16, 53757 Sankt Augustin<br />
Telefon 02241/312345,<br />
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Preis incl. MwST und Versand 19,80 E<br />
Der preußische Hauptmann Bendemann bereiste ab Juni 1887 im<br />
Auftrag der Landesvermessung das Sauerland. Von Berlin kommend<br />
»recognoscirte« (erkundete) er das »Land der tausend Berge«.<br />
Kein Auto und kein Handy standen ihm zur Verfügung. Das Eisenbahnnetz<br />
war spärlich, nur mit Pferd und Wagen und von einem Burschen<br />
begleitet, bewältigte er eine schier unlösbare Aufgabe. Dort, wo Hochwald<br />
die Sicht versperrte, mussten stabile Holztürme gebaut werden.<br />
Quartier fanden Bendemann und sein Bursche abends in örtlichen<br />
Gasthäusern oder Forsthäusern. Seine Erkundungen hielt Bendemann<br />
in Tagebuchaufzeichnungen fest.<br />
Zwei im Sauerland beheimatete Geodäten, Prof. Dr. Fröhlich und Regierungsvermessungsdirektor<br />
Spata vom Landesvermessungsamt, haben die<br />
Route nacherlebt und die Beschreibungen mit zahlreichen teils zeitgenössischen<br />
Fotos aufgearbeitet. Zum Regieren braucht man raumbezogene Daten:<br />
Diese Devise mag schon damals gegolten haben. Aber wer weiß denn<br />
noch, wie aufwändig die Beschaffung raumbezogener Daten in der zurückliegenden<br />
Zeit war?<br />
Wer kann heute noch die Schwierigkeiten der damaligen trigonometrischen<br />
Vermessungen erahnen? Witterungsbedingte Wartezeiten, oftmals wochenlang,<br />
waren mit den Arbeiten verbunden. Im Zeitalter ständig fortschreitender<br />
Digitalisierung ist ein Blick zurück in die Mühen des früheren Vermessungsalltags<br />
auch für Praktiker spannend.<br />
Den beiden Herausgebern ist es gelungen, einen Abschnitt Vermessungsgeschichte<br />
für den Laien verständlich aufzubereiten und für den Fachmann<br />
spannend zu beschreiben. Längst vergessene Signalbauten werden in die<br />
Erinnerung zurückgerufen.<br />
Wer weiß? Vielleicht wird der eine oder andere Kollege angeregt auf den<br />
Spuren des Hauptmanns Bendemann im Urlaub wandeln.<br />
Hubertus Brauer, Ratingen<br />
364<br />
2<br />
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN,<br />
R<strong>UND</strong>ER TISCH GIS E.V.,<br />
BAYERISCHER GEMEINDETAG, BAYERISCHER STÄDTETAG,<br />
BAYERISCHER LANDKREISTAG<br />
(HRSG.)<br />
GEOINFORMATIONS-<br />
SYSTEME<br />
Leitfaden für kommunale GIS-Einsteiger<br />
Erschienen Dezember 2003<br />
Die Herausgeber des Leitfadens wollen mit diesem Leitfaden<br />
die Einführung der geographischen Informationssysteme in<br />
den bayerischen Kommunen vorantreiben. Er soll als ein Baustein<br />
für den E-Government-Pakt zwischen den kommunalen Spitzenverbänden<br />
und dem Freistaat Bayern verstanden werden. Der Leitfaden<br />
gibt einen Überblick über Systemlösungen für GIS, die Daten,<br />
die eingesetzt werden, sowie die Möglichkeiten, wie sein Betrieb<br />
organisiert werden kann. An dieser Stelle wird es interessant<br />
in dem Leitfaden.<br />
Die Autoren beschreiben die unterschiedlichsten Möglichkeiten,<br />
ein GIS zu betreiben: als Selbstbetreiber oder aber das Heil in einer<br />
interkommunalen Partnerschaft zu suchen. Die Autoren<br />
schließen aber auch die Übertragung auf private Dienstleister<br />
nicht aus. Mit Hinweis auf künftige E-Governement-Lösungen<br />
scheint mir die Übertragung der kommunalen GIS-Systeme auf<br />
beliehene Unternehmer besonders interessant. Hier scheint sich<br />
der Freistaat endlich in die richtige Richtung zu bewegen. Der<br />
Einsatz von GIS-Systemen bedeutet immer zwingend den Umgang<br />
mit hoheitlichen Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters.<br />
Deshalb gehört das GIS-Management in kompetente Hände.<br />
Hier können beliehene Ingenieurbüros gute Partner in den zukünftigen<br />
Geschäftsmodellen einer funktionierenden Geodateninfrastruktur<br />
sein. Gerade auf diesem Sektor wären Mehrwerte<br />
für Bürger, Kommunen und den Freistaat zu erzielen. So modern<br />
der Leitfaden sich im ersten Anschein darstellt, so sehr ist er doch<br />
letztendlich mit alten Traditionszöpfen verwoben. Von den Geschäftsmodellen,<br />
die diesen Arbeitsmodellen folgen müssen, ist<br />
in diesem Leitfaden nichts zu lesen.<br />
Wer sich für die bayerische GIS-Infrastruktur interessiert, für den<br />
steht unter der Internetadresse http://www.gis-leitfaden.de der<br />
Leitfaden kostenlos zum Downloaden bereit.<br />
Hubertus Brauer, Ratingen<br />
BÜCHER<br />
365<br />
2<br />
Faszinierende<br />
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2<br />
Ich vertrau der DKV<br />
Die DKV. Ein Unternehmen der Versicherungsgruppe.<br />
FORUM (BDVI)<br />
Zu (4) NEIN Die »normierte Verbesserung« dient als<br />
Eingangsgröße für statistische Tests, ist unabhängig von<br />
der Art bzw. der Größe des Messelementes und ist normiert.<br />
Sie ist einheitslos und berechnet sich wie folgt:<br />
Zu (3) NEIN Der mittlere Gewichtseinheitsfehler<br />
(auch: σ0 a priori) ist eine Schätzung für den mittleren Fehler<br />
einer Beobachtung mit dem Gewicht 1. Der mittlere Fehler<br />
einer Beobachtung mit dem Gewicht 1 (σ0 a posteriori) lässt<br />
sich nach der Ausgleichung ermitteln und dient zusammen<br />
mit dem M0 der Genauigkeitsabschätzung der Messung.<br />
Wird M0 auf 1 belassen, so schwankt σ0 , bei einer ordnungsgemäßen<br />
Messung, ebenfalls um 1. War die Schätzung<br />
für den Gewichtseinheitsfehler zu optimistisch, so wird σ0 größer als 1 sein. Liegt σ0 jedoch unter 1, so ist die Messung<br />
genauer als die Schätzung.<br />
Zu (2) NEIN Fehlerellipsen sind immer auf das<br />
Netzdatum bezogen und können daher nicht sofort mit anderen<br />
Netzen verglichen werden. Bei Verwendung von Festpunkten<br />
sind sie relativ auf diese bezogen. Also sind die<br />
Fehlerellipsen kein Maßstab für die Güte des Netzes und<br />
können nicht ohne Vorbehalt für die Beurteilung des Netzes<br />
herangezogen werden!<br />
Zu (1) JA Ein einfacher Vorwärtsschnitt (2D) ist<br />
praktisch unkontrolliert, da zwei Messelemente für zwei Unbekannte<br />
(Rechts- und Hochwert) benötigt werden. Bei der<br />
3D-Bestimmung wird zusätzlich die Höhe bestimmt. Gleichzeitig<br />
stehen jedoch zwei Zenitdistanzen zur Verfügung, die<br />
eine Redundanz erzeugen.<br />
ANTWORT:<br />
KLEINER FEHLERTEST<br />
– Hätten Sie’s gewusst?<br />
VON DR. RÜDIGER HOLTHAUSEN<br />
RECHTSANWALT - KÖLN<br />
DIE VERGÜTUNG DER<br />
<strong>VERMESSUNGS</strong>INGENIEURE<br />
unter besonderer Berücksichtigung des<br />
Gebührenrechts der Öffentlich bestellten<br />
Vermessungsingenieure – Prozessuale<br />
und materielle Probleme bei der<br />
Durchsetzung der Vergütungsansprüche<br />
Dieses Skript ist die erweiterte Fassung einer für das<br />
Bildungsinstitut des BDVI erstellten Seminarunterlage.<br />
Die Darstellung berücksichtigt Gesetzgebung und<br />
Rechtsprechung bis 31. Dezember 2003.<br />
Das Ziel dieses Skripts ist eine für die Praxis verwendbare<br />
Zusammenstellung der gängigen Rechtsfragen im<br />
Zusammenhang mit Gebühren und Honorar der Vermessungsingenieure.<br />
Der Autor hat sich weitestgehend auf eine Berücksichtigung<br />
der Rechtsprechung beschränkt und davon abgesehen,<br />
diese Rechtsprechung zu problematisieren.<br />
Anlass hierzu bestünde in ausreichendem Umfang, als<br />
Beispiel sei hier lediglich auf die Abgrenzung öffentliches<br />
Recht/Privatrecht bei der Beurteilung der<br />
Rechtsnatur der Vergütungsansprüche und die dazu ergangene<br />
neueste Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen verwiesen.<br />
Darüber hinaus hat sich der Autor bei den<br />
Rechtsprechungszitaten auf die Angabe der wesentlichen<br />
Entscheidungen beschränkt.<br />
Die Vergütung der Vermessungsingenieure spielt in der<br />
veröffentlichten Rechtsprechung lediglich eine untergeordnete<br />
Rolle.<br />
Der Darstellung liegt daher für den Gebührenteil in<br />
erheblichem Umfang nicht veröffentlichte Rechtsprechung<br />
zugrunde. Zur künftigen Aktualisierung des<br />
Skriptes ist der Autor auf Hinweise auf nicht veröffentlichte<br />
aktuelle Rechtsprechung angewiesen. Das Bildungsinstitut<br />
nimmt gerne Hinweise entgegen.<br />
Das Skript umfasst auch ein umfangreiches Stichwortverzeichnis.<br />
Es kann vom Bildungsinstitut ab sofort erworben<br />
werden.<br />
Preis für Mitglieder des BDVI: 38,00 E<br />
Preis für Nichtmitglieder : 45,00 E<br />
jeweils zuzüglich Versandkosten<br />
Bestelladresse:<br />
ddp<br />
Eisenhüttenstraße 5 • 40878 Ratingen<br />
Telefon 02102/168 78 13<br />
Fax 02102/168 78 22<br />
info@das-dienstleistungspaket.de<br />
367<br />
2<br />
Anzeige
FORUM IM FORUM<br />
Leserbrief<br />
Was ist bloß los in Deutschland?<br />
Allerorten wird geklagt, wenngleich auf hohem Niveau, über<br />
den Niedergang der deutschen Wirtschaft. Das, von dem wir<br />
im Rufe stehen, es im europäischen Vergleich am besten zu<br />
können, nämlich effizient und rationell zu verwalten, gibt ganz<br />
besonderen Anlass zu Beschwerden.<br />
Hier zwei Beispiele aus dem Umgang mit Berliner Ämtern, die<br />
zeigen, wie man dieserorts auch die letzten Willigen zur<br />
Verzweiflung und ggf. sogar in den wirtschaftlichen Ruin treibt.<br />
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt der Bauherr/<br />
Eigentümer beim Bauordnungsamt. Wenn, wie in unserem<br />
Falle, die Bauantragsunterlagen dort gerade vollständig vorliegen,<br />
weil die offizielle Schlussabnahme des Bauvorhabens<br />
bei Antragstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung gerade<br />
zwei Monate zurück lag, geht man davon aus, dass die<br />
Unterlagen kurzfristig geprüft und die Bescheinigung binnen<br />
sechs Wochen ausgestellt werden könnte. Nicht so in diesem<br />
Falle:<br />
Bei einer vorsichtigen Anfrage drei Monate nach der Antragstellung<br />
wurde die Übergabe der Abgeschlossenheitsbescheinigung<br />
für die darauf folgende Woche in Aussicht gestellt. Bei<br />
einer Nachfrage zum angegebenen Zeitpunkt war leider der<br />
Bearbeiter krank, weshalb sich der Vorgang um weitere vier<br />
Wochen verschleppte. Nach dem Ende der Krankheit des Bearbeiters<br />
wechselte dieser wegen interner Umstrukturierungsprozesse.<br />
Als dann ein neuer Bearbeiter feststand, war dieser im Skiurlaub,<br />
anschließend krank. Daraufhin wurde der Vorgang<br />
wieder an den ursprünglichen Bearbeiter zurückgegeben, der<br />
368<br />
2<br />
Nachruf<br />
Die Landesgruppe Baden-Württemberg trauert um<br />
Herrn Dipl.-Ing.(FH)<br />
THEO BUTSCH<br />
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />
in Schwetzingen<br />
Mitglied des Landesgruppenvorstands 1973-1978<br />
*8. Juli 1928 † 29. März 2004<br />
aber einen riesigen Stapel vor sich hatte, wie der zwischenzeitlich<br />
frustrierte und verzweifelte Bauherr bei einem persönlichen<br />
Besuch in den Amtsstuben feststellen konnte.<br />
Wöchentliche persönliche Konsultationen ließen den Stapel<br />
über dem Vorgang merklich schrumpfen. Elf Monate nach<br />
dem Eingang des Antrages kam dann von Amts wegen die<br />
Nachricht, die Unterlagen müssten komplett überarbeitet<br />
werden. Innerhalb von drei Tagen wurde dies von unserer<br />
Bauherrenseite in Zusammenarbeit mit den zuständigen<br />
Fachplanern erledigt. Gegen Barzahlung beim Amt durften<br />
wir zum Jahrestag der Antragstellung die Abgeschlossenheitsbescheinigung<br />
entgegennehmen.<br />
So oder so ähnlich muss es auch beim Vermessungsamt<br />
gelaufen sein: Die dort im August 2002 eingereichten Unterlagen<br />
zur Übernahme ins Liegenschaftskataster brauchten<br />
von Oktober 2002, Eingangsbestätigung, bis zum Januar<br />
2004, um mit einem Bearbeitungsvermerk der Behörde an<br />
uns zurückzugelangen. Die dann geäußerten Einwände<br />
wurden von unserer Seite binnen drei Tagen erledigt. Jetzt<br />
haben wir die begründete Hoffnung, diesen Vorgang in der<br />
8. KW 2004 nach insgesamt 19 Monaten Bearbeitungszeit<br />
abzuschließen.<br />
Es kann und darf nicht sein, dass wir uns in Deutschland auf<br />
diese Art und Weise selbst lahm legen. Aktenberge, hinter<br />
denen wir uns verstecken, werden uns alsbald nicht nur die<br />
Sicht versperren, sondern auch die letzte Aussicht auf<br />
wirtschaftlichen Fortbestand nehmen!<br />
Deutscher Beamtenwirtschaftsbund GmbH, Berlin<br />
Wir betrauern den Tod unseres<br />
Kollegen zutiefst und werden ihm<br />
ein ehrendes Andenken bewahren.<br />
Dipl.-Ing. Dieter Seitz, Vorsitzender<br />
■ BI-BILDUNGSINSTITUT/ allgemeine Seminare<br />
1 Tag<br />
24. Juni 2004,<br />
Köln<br />
1 Tag<br />
8. Oktober 2004,<br />
Köln<br />
2 Tage<br />
25./26. Juni 2004,<br />
Köln<br />
1 Tag<br />
10. September 2004,<br />
Hannover<br />
Sommer 2004,<br />
Berlin<br />
VERKEHRSSICHERHEIT BEI <strong>VERMESSUNGS</strong>ARBEITEN<br />
Mängel und Risiken, allgemeine Grundlagen für die<br />
Sicherung von Vermessungsaufgaben, RSA-Richtlinien,<br />
ZTV/SA, Ländererlasse, Rechtsgrundlagen u. a. m.<br />
Referent:<br />
H.-W. Seul<br />
BAUMÄNGEL <strong>UND</strong> -SCHÄDEN IM SPANNUNGSFELD Referent:<br />
DER VERKEHRSWERTERMITTLUNG<br />
Dr. D. Honsinger<br />
Grundlagen, systematisches Erkennen von Baumängeln<br />
und -schäden, Bestandsaufnahme und Analyse anhand<br />
praxisbezogener Beispiele, Verantwortungskomplexe bei<br />
der Beurteilung von Baumängeln und -schäden, Wertrelevanz<br />
von Baumängeln und -schäden, Ermittlung der<br />
Wertminderung an Beispielen<br />
NEUE CHANCEN FÜR ÖBVI DURCH ZEITGEMÄSSES<br />
BEWERTUNGSVERSTÄNDNIS<br />
Rechts- und Verfahrensgrundlagen der Wertermittlung,<br />
Struktur und Inhalte zeitgemäßer Wertermittlung, Bedeutung<br />
und Anwendung der Wertparameter, Grundlagen<br />
der Immobilienwirtschaft, Nutzeranforderungen an<br />
Gutachten, aufgabengerechter Aufbau von Gutachten,<br />
Fallbeispiele, seminaristische Übungen, Abschlusstest<br />
TYPISCHE SCHADENSBILDER <strong>UND</strong> IHR EINFLUSS<br />
AUF DIE WERTERMITTLUNG<br />
• Einfluss von Bauschäden und Baumängeln auf<br />
die Bewertung<br />
• Bewertung von Schäden und Mängeln<br />
• Erkennung, Bewertung und Beurteilung von Schäden<br />
und Mängeln bei der Wertermittlung<br />
• Typische Schadensbilder, verschiedene Bautypen<br />
• Bewertungsbeispiele u. v. a.<br />
Herbst 2004 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSSTATTUNG<br />
Grundwissen für die Verkehrswertermittlung<br />
NOVELLIERUNG (BAUGB) BEI BEDARF<br />
Neues Instrumentarium der Baulandumlegung -<br />
Vereinfachtes Umlegungsverfahren<br />
Herbst 2004 DAS ÖBVI-BÜRO<br />
Theoriekurs für Vermessungsassessoren.<br />
Der Kurs richtet sich an Assessoren des höheren vermessungstechnischen<br />
Verwaltungsdienstes, die sich<br />
entschlossen haben, in den Freien Beruf zu gehen. Der<br />
Kurs kann auch von Referendaren mit gleicher Berufsentscheidung<br />
belegt werden.<br />
Referentinnen:<br />
Irene Lindner,<br />
Petra Schmokel<br />
Referent:<br />
C.-M. Kinzer<br />
Referenten:<br />
N. N.<br />
Referenten:<br />
N. N.<br />
Referenten:<br />
Dr. Holthausen<br />
u. a.<br />
Teilnehmergebühren:<br />
150,– E<br />
Teilnehmergebühren:<br />
130,– E<br />
Teilnehmergebühren:<br />
N. N.<br />
Teilnehmergebühren:<br />
200,– E<br />
Teilnehmergebühren:<br />
N. N.<br />
Teilnehmergebühren:<br />
150,– E<br />
Teilnehmergebühren:<br />
N. N.<br />
369<br />
FORUM FUTURA<br />
2
FORUM FUTURA<br />
■ BI-BILDUNGSINSTITUT/ allgemeine Seminare<br />
Freitag, 9:00 bis<br />
16:30 Uhr<br />
4. Juni 2004,<br />
Hamm/Westf.<br />
1. Teil 25./26. Juni<br />
2004<br />
2. Teil 24./25. September<br />
2004<br />
Freitag und Samstag,<br />
9:00 bis 16:30 Uhr,<br />
Hamm/Westf.<br />
2. Teil 9. Juli 2004<br />
9:00 bis 16:30 Uhr,<br />
Hamm/Westf.<br />
15./16. Juli 2004<br />
Dienstag und<br />
Mittwoch,<br />
9:00 bis 16:30 Uhr,<br />
Hamm/Westf.<br />
13./14. September<br />
2004<br />
Montag und Dienstag,<br />
9:00 bis 16:30 Uhr,<br />
Hamm/Westf.<br />
TELEFONKONTAKTE - K<strong>UND</strong>ENZUFRIEDENHEIT<br />
Die Orientierung zum Kunden hin ist zentral für den<br />
Erfolg von Unternehmen. In diesem Seminar erarbeiten<br />
wir Wege, wie Sie die Zufriedenheit Ihrer Kunden erhöhen<br />
bzw. aufrechterhalten können<br />
ERFOLGREICH GELASSEN – GELASSEN ERFOLGREICH<br />
Stresssymptome belasten viele Menschen. In diesem<br />
Seminar geht es darum, tief greifend an den Wurzeln<br />
von Stress zu arbeiten.<br />
RHETORIKSEMINAR<br />
Kompetent und souverän aufzutreten wünscht sich<br />
wohl jeder. In diesem Seminar können Sie, was das<br />
angeht, viel gewinnen.<br />
ZEIT <strong>UND</strong> SELBSTMANAGEMENT<br />
Der gute und gelungene Umgang mit der Zeit und<br />
mit der eigenen Person ist eine zentrale Voraussetzung<br />
für Ihren Erfolg im Beruf. In diesem Seminar beschäftigen<br />
wir uns mit Bausteinen aus dem klassischen Zeitmanagement.<br />
Referentin:<br />
Sabine Schütt<br />
Referentin:<br />
Sabine Schütt<br />
Referentin:<br />
Sabine Schütt<br />
Referentin:<br />
Sabine Schütt<br />
Teilnehmergebühren:<br />
150,– E<br />
Teilnehmergebühren:<br />
370,– E<br />
plus Verpflegung<br />
incl. MwSt 120,– E<br />
Gesamt 490,– E<br />
Teilnehmergebühren:<br />
325,– E<br />
plus Verpflegung<br />
incl. MwSt 70,– E<br />
Gesamt 395,– E<br />
Teilnehmergebühren:<br />
325,– E<br />
plus Verpflegung<br />
incl. MwSt 70,– E<br />
Gesamt 395,– E<br />
Fragen/Anmeldungen/Anregungen und Kontakt:<br />
ddp – das dienstleistungspaket<br />
Eisenhüttenstraße 4 • 40882 Ratingen • Fax 02102/16878-22 • E-Mail: info@das-dienstleistungspaket.de<br />
370<br />
2<br />
FÜHRUNGSSEMINAR<br />
Referentin:<br />
Gute und erfolgreiche Mitarbeiterführung ist ein Sabine Schütt<br />
wesentlicher Baustein, um dauerhaft erfolgreich zu<br />
sein. Auf der anderen Seite drohen unerwünschte Fluktuation,<br />
Demotivation und innere Kündigung. In diesem<br />
Seminar sollen die grundlegenden Themen wie Motivation,<br />
vertrauen und Kontrolle erarbeitet werden.<br />
Teilnehmergebühren:<br />
650,– E<br />
plus Verpflegung<br />
incl. MwSt 140,– E<br />
Gesamt 490,– E<br />
■ MESSEN/TAGUNGEN<br />
Darmstadt<br />
3. Juni 2004<br />
Magdeburg<br />
4. bis 5. Juni<br />
2004<br />
Dresden<br />
10. bis 12. Juni<br />
2004<br />
Leipzig<br />
18. bis 19. Juni<br />
2004<br />
Darmstadt<br />
21. Juni 2004<br />
Stuttgart<br />
13. bis 15.<br />
Oktober 2004<br />
2. KONGRESS XML <strong>UND</strong> ALKIS Fon 06151/155-160<br />
awf@zdgv.de<br />
BDVI-KONGRESS Fon 030/2408383<br />
Fax 030/24083859<br />
info@bdvi.de<br />
www.bdvi.de<br />
SLR-HALBJAHRESTAGUNG 2004<br />
Kosten der Zersiedlung<br />
Finanzielle Aspekte einer integrierten<br />
Stadt- und Verkehrsplanung<br />
11. LEIPZIGER BAURECHTSFORUM<br />
(SSB SEMINARE BAU GMBH)<br />
Faire Bauverträge – Kooperative Bauentwicklung<br />
Fon 030/2787468-0<br />
Fax 030/2787468-13<br />
info@srl.de<br />
Fon 0341/5627-207<br />
Fax 0341/5627-208<br />
ssb.leipzig@ssb-seminare.de<br />
3. KONGRESS XML TOPIC MAPS Fon 06151/155-160<br />
awf@zdgv.de<br />
INTERGEO 2004 Fon 0721/93133-0<br />
Fax 0721/93133-710<br />
info@hinte-messe.de<br />
www.intergeo.de<br />
Die BDVI-Bundesgeschäftsstelle in Berlin bietet<br />
einem/-er einsatz- und kontaktfreudigen, flexiblen Vermessungsassessor/-in<br />
TRAINEE-STELLE<br />
Die Stelle ist ab dem 1. September 2004 zu besetzen und auf 1 Jahr befristet.<br />
Das Traineeprogramm dient der Sensibilisierung von Vermessungsassessoren<br />
für das berufspolitische Wirken und die<br />
Tätigkeitsbereiche des Berufsverbandes der ÖbVI und gibt<br />
einen ersten Einblick in die alltäglichen Verbandsabläufe.<br />
Ihr Aufgabengebiet beinhaltet:<br />
die inhaltliche Begleitung der Aktivitäten des BDVI in<br />
Sachen TEGoVA und der Kommission Technik/GPS.<br />
die Mitwirkung bei der inhaltlichen Gestaltung und Umsetzung<br />
des verbandsinternen Newsletters.<br />
371<br />
FORUM FUTURA<br />
die Unterstützung der Geschäftsführung und der<br />
Geschäftsstellenleitung in sämtlichen täglich anfallenden<br />
Aufgaben, insbesondere:<br />
Mitwirkung bei der Erstellung von Synopsen,<br />
Internetrecherchen,<br />
telefonische und postalische Mitgliederbetreuung,<br />
Mahn- und Vollstreckungswesen,<br />
inhaltliche Begleitung der bei den BDVI-Justitiaren<br />
anhängigen Verfahren,<br />
allgemeine Büroarbeiten, u. a. auch Entwurf diverser<br />
Schreiben nach Stichwortvorgabe, Datenpflege.<br />
Ihre Bewerbungen richten Sie bitte per Post an den BDVI e.V., Luisenstraße 46, 10117 Berlin,<br />
oder per Mail an info@BDVI.de.<br />
2
FORUM FUTURA<br />
■ SEMINARE/KOLLOQUIEN<br />
Essen<br />
2. bis 3. Juni<br />
2004<br />
Lüneburg<br />
8. Juni 2004<br />
Potsdam<br />
10. Juni 2004<br />
Cottbus<br />
14. Juni 2004<br />
Lüneburg<br />
15. Juni 2004<br />
Hamburg<br />
16. bis 17. Juni<br />
2004<br />
Berlin<br />
17. Juni 2004<br />
Bonn<br />
17. Juni 2004<br />
Essen<br />
17. bis 18. Juni<br />
2004<br />
Hannover<br />
22. Juni 2004<br />
Essen<br />
29. bis 30. Juni<br />
2004<br />
372<br />
2<br />
FINANZMATHEMATISCHE LÜCKEN<br />
IN DER WERTERMITTLUNG ERKENNEN<br />
<strong>UND</strong> ERSCHLIESSEN<br />
GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN IM DIENSTLEISTUNGS-<br />
SEKTOR AM BEISPIEL DER STEUERBERATER<br />
(Thomas Fröschen)<br />
BERICHT AUS DER PRAXIS<br />
DER WERTERMITTLUNG<br />
(Dipl.-Ing. Hans-Georg Bröker)<br />
GIBT ES EINEN BESONDEREN GR<strong>UND</strong>-<br />
STÜCKSMARKT IN DEN NEUEN B<strong>UND</strong>ES-<br />
LÄNDERN?<br />
(Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff)<br />
Haus der Technik e.V. Fon 0201/1803-1<br />
Fax 0201/1803-269<br />
hdt@hdt-essen.de<br />
Geodätisches<br />
Kolloquium<br />
GFZ Potsdam<br />
Geodätisches<br />
Kolloquium<br />
BTU Cottbus<br />
TIME AND SOCIAL WELFARE: NEW INTERNATIONAL<br />
EVIDENCE ON ECONOMIC EQUALITY?<br />
(Prof. Andrew Harvey)<br />
3. HAMBURGER FORUM FÜR GEOMATIK<br />
Mit neuen Technologien zu neuen Produkten<br />
(DVW Hamburg / Schleswig Holstein)<br />
GEODÄSIE IM AUSBRUCH AUS<br />
DER ISOLATION?<br />
(Prof. Dr.-Ing. Dieter Lelgemann)<br />
DER WEG IST DAS ZIEL<br />
Modellieren – Optimieren – Navigieren<br />
(Prof. Dr. Manfred Wieser)<br />
EUROPÄISCHE STANDARDS<br />
FÜR DIE IMMOBILIENBEWERTUNG<br />
F<strong>UND</strong>AMENTALSTATIONEN <strong>UND</strong> IHRE<br />
ROLLE IN DEN INTERNATIONALEN<br />
DIENSTEN ZUR LAUFENDHALTUNG<br />
GLOBALER REFERENZSYSTEME<br />
(Dr. Wolfgang Schlüter)<br />
KRITERIEN ZUR ÜBERPRÜFUNG DER<br />
PLAUSIBILITÄT VON WERTGUTACHTEN<br />
Geodätisches<br />
Kolloquium TU Berlin<br />
Geodätisches Kolloquium<br />
Uni Bonn<br />
Fon 04131/78-2051<br />
Fax 04131/78-2059<br />
ffb@uni-lueneburg.de<br />
Fon 0331/2881040<br />
Fax 0331/2881044<br />
presse@gfz-potsdam.de<br />
Fon 0355/693532<br />
Fax 0355/693490<br />
Fon 04131/78-2051<br />
Fax 04131/78-2059<br />
ffb@uni-lueneburg.de<br />
Fon 040/428265126<br />
Geschaeftsstelle@dvw-hamburgschleswig-holstein.dewww.haw-hamburg.de/geomatik/forum2004<br />
Fon 030/2787960<br />
Fax 030/2791335<br />
Borgmann@compuserve.com<br />
Fon 0228/73-2620<br />
Fax 0228/73-2988<br />
geodesy@uni-bonn.de<br />
Haus der Technik e.V. Fon 0201/1803-1<br />
Fax 0201/1803-269<br />
hdt@hdt-essen.de<br />
Geodätisches<br />
Kolloquium<br />
Uni Hannover<br />
Fon 0511/7622465<br />
boehm@gih.uni-hannover.de<br />
Haus der Technik e.V. Fon 0201/1803-1<br />
Fax 0201/1803-269<br />
hdt@hdt-essen.de<br />
■ SEMINARE/KOLLOQUIEN<br />
Bochum<br />
30. Juni 2004<br />
München<br />
1. Juli 2004<br />
Weimar<br />
1. Juli 2004<br />
Lüneburg<br />
6. Juli 2004<br />
Hannover<br />
6. Juli 2004<br />
Essen<br />
6. Juli 2004<br />
Lüneburg<br />
13. Juli 2004<br />
Bonn<br />
15. Juli 2004<br />
Berlin<br />
19. August<br />
2004<br />
Berlin<br />
16. September<br />
2004<br />
Potsdam<br />
23. September<br />
2004<br />
1. ESGEO KONFERENZ Gesellschaft für<br />
IT-Sicherheit AG<br />
MESSUNGSSIMULTANE REDUKTION<br />
DES REFRAKTIONSEINFLUSSES –<br />
EIN WUNSCH WIRD WIRKLICHKEIT ...?!<br />
(Prof. Dr.-Ing. Maria Hennes)<br />
Geodätisches Kolloquium<br />
TU München<br />
DEFORMATIONSMESSUNGEN BEIM WIEDER-Geodätisches<br />
Kolloqui-<br />
AUFBAU DER FRAUENKIRCHE DRESDEN um an der Bauhaus-<br />
(Prof. Dr.-Ing. Schütze & Dr.-Ing. H. Weber) Universität Weimar<br />
DER EINFLUSS DES KÜNDIGUNGSSCHUTZGESETZES<br />
AUF DAS (EINSTELLUNGS-) VERHALTEN DER BETRIEBE<br />
(Karen Ullmann / Silke Bothfeld)<br />
AUGMENTED REALITY – Neue Techniken<br />
zur Mensch-Maschine-Interaktion<br />
(Prof. Dr. Volker Paelke)<br />
KURS: SACHVERSTÄNDIGER –<br />
WIE WERDE ICH DAS?<br />
Geodätisches Kolloquium<br />
Uni Hannover<br />
SELBSTSTÄNDIGE IN DEUTSCHLAND – ANSÄTZE <strong>UND</strong><br />
ERGEBNISSE ZUR EXISTENZGRÜNDUNG NACH DEM SOEP<br />
(Prof. Dr. Albert Martin / Prof. Dr. Joachim Merz / Peter Paic)<br />
BODENORDNUNG <strong>UND</strong> WERTERMITTLUNG Geodätisches<br />
Ein zukunftsgerichtetes Arbeitsgebiet für Kolloquium Uni Bonn<br />
freiberuflich tätige Vermessungsingenieure<br />
(Dr.-Ing. Andreas Drees)<br />
SONDERFORMEN THEMATISCHER Geodätisches<br />
KARTOGRAPHIE<br />
Kolloquium TU Berlin<br />
Auswertung militärhistorischer Lagekarten<br />
aus dem Zweiten Weltkrieg<br />
(Dipl.-Ing. Bernd Nogli)<br />
BERICHT AUS DER PRAXIS<br />
DER WERTERMITTLUNG<br />
(Dipl.-Ing. Ulrich Graf)<br />
Fon 089/289-22850<br />
Fax 089/289-23967<br />
geodaesie@bv-tum.de<br />
Fon 03643/584531<br />
Fax 03643/584534<br />
sekretariat@geod.bauing.uniweimar.de<br />
Fon 04131/78-2051<br />
Fax 04131/78-2059<br />
ffb@uni-lueneburg.de<br />
Fon 0511/7622465<br />
boehm@gih.uni-hannover.de<br />
Haus der Technik e.V. Fon 0201/1803-1<br />
Fax 0201/1803-269<br />
hdt@hdt-essen.de<br />
Geodätisches<br />
Kolloquium TU Berlin<br />
ZIELE <strong>UND</strong> AUFGABEN DER<br />
Geodätisches<br />
CHARTERED SURVEYORS IN DEUTSCHLAND Kolloquium<br />
(Richard Wartenberg)<br />
GFZ Potsdam<br />
Fon 0234/438702-00<br />
Fax 0234/438702-22<br />
baardseth@gits-ag.de<br />
Fon 04131/78-2051<br />
Fax 04131/78-2059<br />
ffb@uni-lueneburg.de<br />
Fon 0228/73-2620<br />
Fax 0228/73-2988<br />
geodesy@uni-bonn.de<br />
Fon 030/2787960<br />
Fax 030/2791335<br />
Borgmann@compuserve.com<br />
Fon 030/2787960<br />
Fax 030/2791335<br />
Borgmann@compuserve.com<br />
Fon 0331/2881040<br />
Fax 0331/2881044<br />
presse@gfz-potsdam.de<br />
Weitere umfangreiche Informationen zu Fort- und Weiterbildungen finden Sie auch unter den folgenden Links:<br />
www.zgdv.de • www.wertermittlungsforum.de • www.staedtebau-berlin.de<br />
373<br />
FORUM FUTURA<br />
2
FORUM FUTURA<br />
JOBBÖRSE<br />
ANGEBOTE<br />
ANGEBOTE PLZ 0/1<br />
• 5695A Vermessungsbüro im Raum Berlin/Brandenburg sucht Assessor<br />
mit sehr guten GIS-Kenntnissen. Tätigkeitsbereich: Schwerpunkt Beratung<br />
im GIS-Bereich, aber auch Kataster- und Ingenieurvermessung,<br />
Kenntnisse: Kataster, Geoinformatik, Intra- und Internet<br />
ANGEBOTE PLZ 6/7<br />
• 5698A Suche sofort Nachfolger<br />
für gut gehendes ÖbV-Büro in Sachsen<br />
ANZEIGENAUFTRAG<br />
Ab dem 1. April 2003 werden die Anzeigen in der FORUM-Jobbörse<br />
nur nach Eingang der Zahlung veröffentlicht.<br />
Rückfragen richten Sie bitte an: Frau Wolkowa 030.240 83 83<br />
Absender<br />
Name<br />
Straße<br />
PLZ/Ort<br />
Telefon/Fax<br />
E-Mail<br />
Datum/Unterschrift<br />
Zahlungsform<br />
[ ] Verrechnungsscheck liegt bei.<br />
[ ] Betrag liegt bar bei.<br />
* Bewerbungsunterlagen nur ausreichend frankiert mitsenden!<br />
374<br />
2<br />
ANGEBOTE PLZ 6/7<br />
• 5694A Kataster/Landmanagement-Experte/in für kurz- oder langfr. Auslandsprojekte,<br />
Erst. von Angeboten, u. v. m.! Abschl. Dipl.-Ingenieur/in Verm. oder Dipl.-<br />
Geograph/in, mind. 10 Jahre Berufserf., 5 Jahre im Ausland, sehr gutes Englisch,<br />
Bereitsch. zu Auslandsaufenthalten erforderlich. Weitere Infos unter: www.lahmeyer.de,<br />
Stelle 02/2004<br />
GESUCHE<br />
GESUCHE PLZ 6/7<br />
• 5486 Vermessungstechnikerin, 20 Jahre alt, mit Kenntnissen in GeoGraf, Kafka, KIVID<br />
und Minka, sucht eine Stelle im Raum Baden-Württemberg. Weitere Informationen<br />
auf Anfrage.<br />
GESUCHE bundesweit<br />
• 5488 Vermessungsassessor, 29 Jahre, sucht zum 1. Juli 2004 bundesweit Anstellung<br />
in einem ÖbVI-Büro zur Ableistung des Anerkennungsjahres. Vertiefte Kenntnisse<br />
in SAPOS, GPS, Bodenordnung, Grundstücksbewertung, Gebäudeinformationssysteme,<br />
CAD (ggf. Interesse an Büroübernahme).<br />
ZUSCHRIFTEN* erbeten an:<br />
BDVI, »FORUM-Jobbörse«, Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />
[ ] Ich interessiere mich für Chiffre-Nr.<br />
[ ] Bitte veröffentlichen Sie mein Stellenangebot:<br />
[ ] Bitte veröffentlichen Sie mein Stellengesuch:<br />
Textanzeigen in der Jobbörse<br />
[ ] Anzeigen bis maximal 300 Zeichen 20,00 E<br />
Zusätzliche Optionen:<br />
[ ] Fettdruck mit einer Zusatzfarbe: + 13,00 E<br />
[ ] farbiger Rahmen: + 13,00 E<br />
■ OHNE ORDNUNGSGEMÄSSEN<br />
LAGEPLAN NACH DER BAUVORLVO<br />
DROHT ABRISS<br />
Dem BGH-Urteil vom 19. September 2003 – Az.: V ZR 360/02 – lag ein Überbau-Sachverhalt<br />
sowie ein Klagantrag auf Beseitigung des Überbaus und Herausgabe<br />
des überbauten Grundstücksteils sowie auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht<br />
des Überbauers zugunsten der Klägerin wegen Verzögerung<br />
ihres Bauvorhabens zugrunde.<br />
In den Entscheidungsgründen erläutert der BGH, dass bösgläubig und damit grob<br />
fahrlässig handelt, wer im Bereich der Grundstücksgrenze baut und sich nicht,<br />
gegebenenfalls durch Hinzuziehung eines Vermessungsingenieurs, darüber vergewissert,<br />
ob der für die Bebauung vorgesehene Grund auch ihm gehört und er<br />
die Grenzen seines Grundstücks nicht überschreitet.<br />
Als Folge musste der Überbauer sowohl den Überbau durch Abriss beseitigen und<br />
den überbauten Grundstücksteil herausgeben als auch Schadensersatz für die<br />
Verzögerung des Bauvorhabens der Klägerin leisten.<br />
Diese kostspielige Verpflichtung hätte der Beklagte vor Bauausführung durch<br />
Beantragung eines ordnungsgemäßen Lageplans nach der BauVorlVO vermeiden<br />
können ...<br />
■ B<strong>UND</strong>ESREGIERUNG<br />
ERHÄLT PRÜFAUFTRAG ZU<br />
VERLAGERUNGSMÖGLICH-<br />
KEITEN IM UMLEGUNGS-<br />
VERFAHREN<br />
■ ABSCHAFFUNG<br />
DES WIDERSPRUCHS-<br />
VERFAHRENS<br />
Im Rahmen der Beratungen um die Novellierung des BauGB<br />
hat der Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen der Bundesregierung den Prüfauftrag erteilt, im Hinblick<br />
auf künftige Änderungen des BauGB zu untersuchen, ob und inwieweit im Umlegungsverfahren verstärkt Aufgaben<br />
an beliehene Unternehmer übertragen werden können.<br />
Eventuell reift nun endlich die Erkenntnis aus den in den »neuen« Bundesländern seit über 10 Jahren erfolgreich geführten Verfahren<br />
nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz, wonach Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure längst befugt sind, unter<br />
Beleihung mit hoheitlichen Befugnissen die Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse vollständig<br />
durchzuführen.<br />
MOSAIK<br />
Verwaltungsreform bezweckt Verwaltungsvereinfachung<br />
und erreicht neben der Mehrbelastung der Verwaltungsgerichte<br />
und der Abnahme effektiven Rechtsschutzes für<br />
den Bürger eine verwaltungsinterne Regulierungsflut.<br />
Im Zuge der niedersächsischen Verwaltungsreform soll das<br />
Widerspruchsverfahren abgeschafft werden.<br />
Während der Verwaltung bislang noch die Möglichkeit der<br />
Selbstprüfung und -korrektur im Abhilfe- und Widerspruchsverfahren<br />
blieb, wäre der Bürger künftig einzig auf den verwaltungsgerichtlichen<br />
Klageweg verwiesen – Vordergründig<br />
eine Arbeitsentlastung für die Verwaltung auf Kosten der Justiz,<br />
die aufgrund der ohnehin schon überlangen Verfahrensdauern<br />
bei den Verwaltungsgerichten keine zufrieden stellende<br />
Lösung im Interesse der Bürger darstellt. Der Bürger würde<br />
vielmehr mit der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens<br />
eines bewährten Instruments effektiven Rechtsschutzes verlustig,<br />
das in über 90 % der Fälle zu einer für alle Beteiligten<br />
akzeptablen Klärung führte.<br />
Handelt es sich überhaupt um eine Vereinfachung für die Verwaltung<br />
oder werden durch die Abschaffung eines einheitlichen<br />
Widerspruchsverfahrens neue umfangreiche Verwaltungsvorschriften<br />
zwecks landeseinheitlicher Auslegung generiert<br />
werden?<br />
Am sachgerechtesten scheint eher die Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens<br />
und dessen Ansiedlung beim jeweils zuständigen Ministerium.<br />
Als Kompromissweg böte sich zudem vor der ersatzlosen Abschaffung des<br />
Widerspruchsverfahrens ein einstufiger Aufbau des Widerspruchsverfahrens<br />
an, wonach die Ausgangsbehörde – wie in einigen Bundesländern<br />
und im finanzgerichtlichen Vorverfahren bewährt – zugleich Widerspruchsbehörde<br />
wäre.<br />
375<br />
2
MOSAIK<br />
■ INTERGEO 2004 –<br />
»FÜR MOBILE MENSCHEN«<br />
Dies ist das Motto der diesjährigen im 10. Jubiläumsjahr<br />
vom 13. bis 15. Oktober im Messe Congress Centrum<br />
Killesberg in Stuttgart stattfindenden INTERGEO. Dementsprechend<br />
werden Themenblöcke rund um den mobilen<br />
Menschen – Galileo, GPS, Ingenieur-Geodäsie,<br />
Laserscanning, Telematiksysteme und mobile Kartographie<br />
– im Vordergrund stehen.<br />
Mobil zeigte sich auch die Institution INTERGEO selbst, indem<br />
sie im Jubiläumsjahr zusätzlich zu ihrem innerdeutschen<br />
Programm als INTERGEO EAST nach Belgrad wanderte<br />
und Südosteuropa als aufstrebenden Markt für<br />
Geoinformation, Kataster- und Landmanagement entdeckte<br />
– ebenso wie auf den innerdeutschen INTERGEO-<br />
Veranstaltungen war der BDVI natürlich mit dabei.<br />
Für das BDVI-FORUM am 14. Oktober konnte der BDVI Prof.<br />
Dr. Claus D. Kernig von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg<br />
für einen Vortrag zum Thema »Politik und Technologie<br />
- Kurzsichtigkeit in langfristigen Prozessen« gewinnen.<br />
Wie Prof. Kernig bereits auf der diesjährigen Mitgliederversammlung<br />
der BDVI-Landesgruppe NRW ausführte,<br />
steuern wir schwierigen Zeiten entgegen, wenn die Maßnahmen<br />
zur Lösung von Langzeitaufgaben und -konflikten<br />
weiterhin auf den Augenblick fokussiert bleiben ...<br />
HERAUSGEBER<br />
Bund der Öffentlich bestellten<br />
Vermessungsingenieure e.V. (BDVI)<br />
Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />
Fon 030/240 83 83<br />
Fax 030/240 83 859<br />
SCHRIFTLEITUNG<br />
Dr.-Ing. Walter Schwenk<br />
Dr.-Ing. Wolfgang Guske<br />
Maxstraße 3a, 13347 Berlin<br />
Fon 030/46 00 79-0<br />
Fax 030/46 00 79-99<br />
forum@bdvi.de<br />
376<br />
2<br />
REDAKTION<br />
Dipl.-Ing. Karin Reimers<br />
Martina Wolkowa<br />
Dipl.-Ing. Knut Seibt<br />
REDAKTION MOSAIK<br />
RA Andrea Fey<br />
KONZEPT + GESTALTUNG<br />
Nolte | Kommunikation<br />
Rückerstraße 4<br />
10119 Berlin Mitte<br />
info@nolte-kommunikation.de<br />
■ FREIBERUFLICHKEIT IM NEUEN EUROPA<br />
TAG DER FREIEN BERUFE 2004<br />
Ganz im Zeichen der EU-Osterweiterung fand der »Tag der Freien Berufe 2004«<br />
am 5. Mai 2004 in der Berliner Urania statt. Als Fazit der Veranstaltung ließe<br />
sich die These formulieren: »Die Zukunft der Freien Berufe in Europa liegt in der<br />
Qualität.«<br />
»Es ist gut, wenn Grenzen fallen zwischen Ländern und Gesellschaften, aber deshalb<br />
darf bewährte Qualität nicht fallen«, erklärte der Präsident des Bundesverbandes<br />
der Freien Berufe Dr. Ulrich Oesingmann. Er kritisierte damit Initiativen<br />
der EU-Kommission, die den Wegfall bewährter deutscher Berufsregeln<br />
und Gebührenordnungen zum Ziel haben.<br />
Als Gastredner hinterfragte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion<br />
Dr. Wolfgang Schäuble, ob ein Mehr an Harmonisierung zwischen<br />
den unterschiedlichen europäischen Systemen zwingend zu einer stärkeren Deregulierung führen würde und welches Maß an Vereinheitlichung<br />
aufgrund der verschiedenen Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit in den einzelnen Staaten sinnvoll sei, um nicht einen Identitätsverlust<br />
zu erleiden. Den Beitritt der neuen EU-Mitglieder versteht er eher als Lösung statt als Ursache der europäischen Ängste und sieht hierin<br />
einen Wachstumsmotor, angetrieben durch die unterschiedlichen Stufen des Wohlstands, der insbesondere den bisherigen EU-Mitgliedern<br />
die dringend erforderlichen Impulse verleihen werde.<br />
Wer sodann in den Pausen der Veranstaltung die ausstellenden Freiberuflerorganisationen besuchte und sich die von deren Mitgliedern<br />
angebotene Leistungsvielfalt vorstellen ließ, dürfte die von EU-Binnenmarkt-Generaldirektor Dr. Alexander Schaub skizzierte Dienstleistungslücke<br />
vergeblich gesucht haben.<br />
IMPRESSUM<br />
DRUCK<br />
MEDIALIS Offsetdruck GmbH<br />
gedruckt auf Zanders Megamatt<br />
MANUSKRIPTE<br />
Bitte an die Schriftleitung richten.<br />
Gezeichnete Beiträge stellen die<br />
Ansicht des Verfassers dar, nicht aber<br />
unbedingt die des BDVI oder der<br />
Schriftleitung.<br />
Mit der Annahme des Manuskriptes<br />
und der Veröffentlichung geht das<br />
alleinige Recht der Vervielfältigung<br />
und der Übersetzung auf den BDVI<br />
über.<br />
Alle Rechte vorbehalten, auch die<br />
des auszugsweisen Nachdrucks, der<br />
photomechanischen Wiedergabe<br />
und Übersetzung. Der Abdruck<br />
von Originalartikeln ohne vorherige<br />
Zustimmung der Schriftleitung ist<br />
nicht gestattet.<br />
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34,95 E zzgl. MwSt. und Versand,<br />
für das Einzelheft 9 E.<br />
ISSN<br />
0342-6165<br />
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Bund der Öffentlich bestellten<br />
Vermessungsingenieure e. V. (BDVI)<br />
Frau Martina Wolkowa<br />
Luisenstraße 46, 10117 Berlin<br />
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BILDNACHWEIS<br />
Privat,<br />
BDVI
■ B<strong>UND</strong>ESRATSINITIATIVE<br />
ZUR UNTERSTÜTZUNG DES<br />
STADTUMBAUS VOM<br />
KABINETT GESTOPPT<br />
Die Bundesratsinitiative zur »Abrisskündigung« verfolgte das Ziel,<br />
einen neuen Kündigungstatbestand im BGB für den Abriss von<br />
Wohngebäuden einzuführen, wenn diese überwiegend leer stünden<br />
und aufgrund einer städtebaulichen Planung der Gemeinde<br />
ganz oder teilweise abgerissen werden sollten.<br />
Als Bedingung für die Zulässigkeit einer Abrisskündigung hätte<br />
die Forderung bestanden, dass den betroffenen Mietern vergleichbarer<br />
Ersatzwohnraum angeboten worden wäre.<br />
In Abgrenzung zu den Fällen der Verwertungskündigung hätte die<br />
Einführung eines eigenen Tatbestands »Abrisskündigung« zumindest<br />
in den Fällen für Rechtsklarheit gesorgt, in denen durch den Abriss<br />
erhebliche finanzielle Verluste aufgrund des Leerstands beseitigt<br />
würden, ohne dass weiter gehende Maßnahmen wie beispielsweise<br />
die Errichtung eines Neubaus erforderlich würden.<br />
Aufgrund bisheriger Rechtsprechung besteht nun allerdings weiterhin<br />
Unklarheit, ob eine Verwertungskündigung alleine aufgrund der<br />
mit dem Leerstand verbundenen finanziellen Verluste gerechtfertigt<br />
ist.<br />
■ B<strong>UND</strong>ESHAUSHALT 2005<br />
OHNE EIGENHEIMZULAGE?<br />
Kanzler Schröder will »in die Zukunft investieren« und schlägt in<br />
diesem Zusammenhang die Streichung der Eigenheimzulage zur<br />
Finanzierung von höheren Ausgaben für Bildung, Forschung und<br />
Kinderbetreuung vor – Letzteres: ein hehres Ziel, das letztlich auf<br />
Kosten der Zielgruppe der jungen Familien umgesetzt werden soll.<br />
Eher nach einer schlechten Weihnachtsgeschichte als einer soliden<br />
Gesamtsteuerreform klingt das »Alle Jahre wieder« dieses<br />
Streichkonzerts.<br />
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