26.12.2012 Aufrufe

Statt Augenzeugen - Forum

Statt Augenzeugen - Forum

Statt Augenzeugen - Forum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

270<br />

TECHNIK<br />

Schüsse in<br />

die Beifahrertür<br />

stand beider Pkws nicht kleiner als 1 m gewesen sein konnte.<br />

Das Gericht hatte 1 m als maximalen Abstand festgestellt, deshalb<br />

wurde bei den weiteren Untersuchungen von diesem Wert<br />

ausgegangen.<br />

Unter Berücksichtigung der photogrammetrisch ermittelten<br />

Win kel und des seitlichen Abstandes ergab sich, dass sich die<br />

Pistole<br />

befand.<br />

1<br />

Schuss in die B-Säule<br />

zum Zeitpunkt der Abgabe des Schusses, der im vorderen<br />

Teil der Beifahrertür einschlug, in einem Bereich zwischen<br />

33 cm und 54 cm vor der Einschussstelle und<br />

zum Zeitpunkt der Abgabe des Schusses, der im hinteren<br />

Teil der Beifahrertür einschlug, in einem Bereich zwischen<br />

46 cm und 70 cm vor der Einschussstelle<br />

Die Auswertung der Messungen ergab außerdem, dass der Pkw<br />

des Beschuldigten zwischen den Schüssen auf die Beifahrertür<br />

noch in Bewegung war.<br />

Um Maße für die gegenseitige Versetzung der Pkws in Fahrtrichtung<br />

zu den Zeitpunkten der Schussabgaben abzuleiten, muss<br />

die Lage der Waffen in Bezug auf den Pkw bekannt sein.<br />

Da dazu keine verwertbaren Angaben vorlagen, wurde auf die<br />

polizeilichen Untersuchungen zurückgegriffen. Die zur Be stim -<br />

mung von Schusshaltung und Abschusshöhe angefertigten Fotos<br />

zeigen, dass sich die Schusshand bei sitzender bzw. halb-<br />

sitzender Haltung (ein Bein außerhalb des Pkw) immer in der<br />

hinteren Hälfte der Tür befindet. Deshalb wurde davon ausgegangen,<br />

dass sich die Waffen zum Zeitpunkt der Schussabgabe<br />

jeweils ca. 0,2 m vor der hinteren Fensterkante befunden hatten.<br />

Der Pkw des Opfers befand sich unter den genannten Voraussetzungen<br />

um folgende Beträge in Fahrtrichtung vor dem Pkw<br />

des Beschuldigten:<br />

29 cm bis 58 cm beim Schuss auf den Pkw des Opfers<br />

61 cm bis 82 cm beim vorderen Schuss auf den Pkw des<br />

Beschuldigten<br />

34 cm bis 58 cm beim hinteren Schuss auf den Pkw des<br />

Beschuldigten<br />

Schlussfolgerungen<br />

Abb. 4 | Ausschnitt aus der<br />

photogrammetrischen Auswertung<br />

(Ansicht von vorn)<br />

Abb. 5 | Ausschnitt aus der<br />

photogrammetrischen Auswertung<br />

(Ansicht von oben)<br />

Aus den beschriebenen Untersuchungen ergibt sich, dass der<br />

Schuss, der den vorderen Einschuss in die Beifahrertür des<br />

Beschuldigten verursacht hat, vor dem Schuss abgegeben worden<br />

sein muss, der die hintere Scheibe des Pkw des Opfers zerstörte.<br />

Zur zeitlichen Abfolge der Schüsse, die zum hinteren Einschuss<br />

in die Beifahrertür des Beschuldigten und zum Einschuss in die<br />

B-Säule des Pkw des Opfers führten, können keine Angaben<br />

gemacht werden, da sie im selben Bereich der gegenseitigen<br />

Versetzung der beiden Pkw abgegeben wurden.<br />

FAZIT<br />

Die vorgestellten Ergebnisse sind nur zum Teil aus eigenen Messungen<br />

gewonnen worden. Wesentliche Ausgangswerte, wie<br />

Ab stand, Schusshöhe, Schusshaltung, sind nicht bekannt. Sie<br />

beruhen zwar alle auf Feststellungen des Gerichts oder den Er -<br />

gebnissen der polizeilichen Tatortsicherung und den von der<br />

Polizei durchgeführten Versuchen, können jedoch nicht verifi -<br />

ziert werden. Änderungen der Abschusshöhe oder der Lage der<br />

Schusshand führen zu anderen Ergebnissen.<br />

Ein letztlich in sich völlig schlüssiges und nicht angreifbares Er -<br />

gebnis für eine Beweisführung konnte nicht erreicht werden.<br />

Ein (Minimal-)Ziel der Verteidigung bestand jedoch darin, nach -<br />

zuweisen, dass eine andere zeitliche Abfolge des Tathergangs<br />

möglich und wahrscheinlich ist, was im Übrigen auch aus den<br />

polizeilichen Untersuchungsergebnissen abgeleitet werden<br />

kann.<br />

NACHTRAG<br />

Schuss in die B-Säule<br />

Dem Revisionsantrag der Verteidigung wurde stattgegeben und<br />

der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich mit dem Verfahren.<br />

Das Ziel der Verteidigung, den Prozess noch einmal »aufzu rol -<br />

len«, wurde jedoch nicht erreicht. Der Schuldspruch wurde von<br />

Mord auf Totschlag abgeändert, das Urteil im Strafausspruch<br />

auf gehoben und zur erneuten Hauptverhandlung über das Strafmaß<br />

zurückverwiesen.<br />

ÖbVI Dr.-Ing. Wolfgang Guske | FORUM-Redaktion<br />

Schüsse in<br />

die Beifahrertür<br />

Maximale Stabilität<br />

Mit Sorgfalt ausgesuchte Materialien<br />

garantieren höchste Robustheit.<br />

Die Verwendung von Karbon für die<br />

Zentralachse des 360°-Präzisionsprismas<br />

gewährleistet maximale Stabilität<br />

unter allen Einsatzbedingungen.<br />

www.leica-geosystems.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!