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G-DRG-Systementwicklung aus der Sicht des GKV-Spitzenverbandes

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Vereinbarung Prüfverfahren<br />

§ 17c (2) KHG: Vereinbarung bun<strong>des</strong>einheitlicher<br />

Regelungen zur Überprüfung <strong>der</strong> Krankenh<strong>aus</strong>abrechnung<br />

bis 01.04.2014<br />

Gesetzgeber beauftragt Selbstverwaltung mit Regelung eines<br />

Vorverfahren (vor Einschaltung <strong>des</strong> MDK)<br />

abweichende Regelungen zur 6-Wochen-Prüffrist (MDK)<br />

möglich<br />

Schwierige Verhandlungen. Schiedsstelle wahrscheinlich.<br />

Deutscher Krankenh<strong>aus</strong>tag 2013 20.11.2013 Seite 57

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