G-DRG-Systementwicklung aus der Sicht des GKV-Spitzenverbandes
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Vereinbarung Prüfverfahren<br />
§ 17c (2) KHG: Vereinbarung bun<strong>des</strong>einheitlicher<br />
Regelungen zur Überprüfung <strong>der</strong> Krankenh<strong>aus</strong>abrechnung<br />
bis 01.04.2014<br />
Gesetzgeber beauftragt Selbstverwaltung mit Regelung eines<br />
Vorverfahren (vor Einschaltung <strong>des</strong> MDK)<br />
abweichende Regelungen zur 6-Wochen-Prüffrist (MDK)<br />
möglich<br />
Schwierige Verhandlungen. Schiedsstelle wahrscheinlich.<br />
Deutscher Krankenh<strong>aus</strong>tag 2013 20.11.2013 Seite 57