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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! - Eschbach

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Seite 4 Donnerstag, den 19. September 2013<br />

Wahlbekanntmachung<br />

–Anlage 27 (zu § 48 Abs. 1 BWO)<br />

1. Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen B<strong>und</strong>estag statt.<br />

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk.<br />

Der Wahlraum wird in<br />

Die Gemeinde ist in folgenden<br />

Probelokal des Musikvereins<br />

Rathausplatz 4<br />

Zahl<br />

1 Wahlbezirk eingeteilt:<br />

eingerichtet.<br />

Wahlbezirk<br />

Abgrenzung des Wahlbezirks<br />

Lage des Wahlraums<br />

(Straße, Hausnummer, Zimmer-Nr.)<br />

01 Gesamtgemeinde Probelokal des Musikvereins Rathausplatz 4<br />

Die Gemeinde ist in<br />

Zahl<br />

1 allgemeinen Wahlbezirk eingeteilt.<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit<br />

Datum<br />

Datum<br />

vom 08.08.2013 bis 23.08.2013 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk <strong>und</strong> der Wahlraum angegeben,<br />

in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/ treten<br />

zur Ermittlung des<br />

Briefwahlergebnisses um 18.00 Uhr in<br />

Sitzungssaal des Rathauses, Rathausplatz 4<br />

00/024/2420/01W W. Kohlhammer GmbH (13050)<br />

Deutscher Gemeindeverlag GmbH<br />

www.kohlhammer.de<br />

Bestell-Fax: 0711 7863-8400 E-Mail: dgv@kohlhammer.de<br />

zusammen.<br />

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er<br />

eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> ihren Personalausweis oder Reisepass<br />

zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel<br />

ausgehändigt.<br />

Jeder Wähler hat eine Erststimme <strong>und</strong> eine Zweitstimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge<br />

unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen<br />

Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort <strong>und</strong> rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen<br />

Kreis für die Kennzeichnung,<br />

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung<br />

verwenden, auch dieser, <strong>und</strong> jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen<br />

Landeslisten <strong>und</strong> links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt<br />

seine Erststimme in der Weise ab,

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