Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! - Eschbach
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Seite 4 Donnerstag, den 19. September 2013<br />
Wahlbekanntmachung<br />
–Anlage 27 (zu § 48 Abs. 1 BWO)<br />
1. Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen B<strong>und</strong>estag statt.<br />
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />
2. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk.<br />
Der Wahlraum wird in<br />
Die Gemeinde ist in folgenden<br />
Probelokal des Musikvereins<br />
Rathausplatz 4<br />
Zahl<br />
1 Wahlbezirk eingeteilt:<br />
eingerichtet.<br />
Wahlbezirk<br />
Abgrenzung des Wahlbezirks<br />
Lage des Wahlraums<br />
(Straße, Hausnummer, Zimmer-Nr.)<br />
01 Gesamtgemeinde Probelokal des Musikvereins Rathausplatz 4<br />
Die Gemeinde ist in<br />
Zahl<br />
1 allgemeinen Wahlbezirk eingeteilt.<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit<br />
Datum<br />
Datum<br />
vom 08.08.2013 bis 23.08.2013 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk <strong>und</strong> der Wahlraum angegeben,<br />
in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/ treten<br />
zur Ermittlung des<br />
Briefwahlergebnisses um 18.00 Uhr in<br />
Sitzungssaal des Rathauses, Rathausplatz 4<br />
00/024/2420/01W W. Kohlhammer GmbH (13050)<br />
Deutscher Gemeindeverlag GmbH<br />
www.kohlhammer.de<br />
Bestell-Fax: 0711 7863-8400 E-Mail: dgv@kohlhammer.de<br />
zusammen.<br />
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er<br />
eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> ihren Personalausweis oder Reisepass<br />
zur Wahl mitzubringen.<br />
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel<br />
ausgehändigt.<br />
Jeder Wähler hat eine Erststimme <strong>und</strong> eine Zweitstimme.<br />
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge<br />
unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen<br />
Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort <strong>und</strong> rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen<br />
Kreis für die Kennzeichnung,<br />
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung<br />
verwenden, auch dieser, <strong>und</strong> jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen<br />
Landeslisten <strong>und</strong> links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Der Wähler gibt<br />
seine Erststimme in der Weise ab,