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Broschüre zum Download - Gemeinde Gräfelfing

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14 Auswirkungen des Massnahmenpakets Auswirkungen des Massnahmenpakets 15<br />

3.2 Lärmschutz<br />

Differenzpegelplan: Dargestellt wird die Differenz der erwarteten Lärmimmissionen am Tag mit und ohne Ortsumfahrung (prognostiziert auf das Jahr 2025)<br />

Das vordringlichste Ziel der Ortsumfahrung ist<br />

der Lärmschutz für <strong>Gräfelfing</strong>.<br />

Dazu gehört neben der lärmmindernden Verkehrsentlastung<br />

des innerörtlichen Straßennetzes<br />

langfristig eine Tunnelverlängerung inklusive<br />

Galerie an der A 96. Mit der Errichtung von Lärmschutzwänden<br />

an der Würmtalstraße wird ein<br />

weiterer wirksamer Beitrag <strong>zum</strong> Ziel des Lärmschutzes<br />

geschaffen.<br />

Wie hoch genau die Lärmentlastung wäre, wird<br />

anhand von Differenzpegelplänen für die geplanten<br />

Maßnahmen gezeigt.<br />

Der Differenzpegelplan stellt dar, wie sich die<br />

Lärmimmissionen beim Bau der Ortsumfahrung<br />

im Vergleich mit dem sogenannten „Prognose-<br />

Nullfall“ (Prognose ohne Ortsumfahrung in 2025)<br />

verändern werden. Dabei ist zu erkennen, dass<br />

trotz der Verkehrszunahme auf der Würmtalstraße<br />

die Lärmbelastung insgesamt um bis zu 6 dB (A)<br />

verringert wird (im Plan grün dargestellt). Dies ist<br />

zu erklären mit dem Rückbau der Würmtalstraße<br />

auf zwei Fahrspuren und der Errichtung von Lärmschutzwänden.<br />

Auch im Bereich westlich der Heitmeiersiedlung<br />

wird durch die Schließung der Autobahnanschlussstelle<br />

eine Lärmminderung um bis zu<br />

2 dB (A) erreicht.<br />

Beurteilungspegel<br />

nach 16.BlmSchV,<br />

Tag (6.00-22.00 Uhr),<br />

Bezugshöhe 4 Meter<br />

über Gelände in dB (A)<br />

Pegelwerte in dB (A)<br />

Gleiches gilt für die Bereiche beidseitig der süd lichen<br />

Pasinger Straße, die eine Verkehrsentlastung<br />

und somit eine Lärmminderung erfahren wird.<br />

Eine Verschlechterung der Immissions situa tion<br />

ergibt sich lediglich für das östliche Gewerbegebiet<br />

und für die Bereiche östlich und südlich<br />

des Gewerbegebietes.

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