29.01.2013 Aufrufe

Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing

Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing

Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

N i e d e r s c h r i f t<br />

Öffentlicher Teil<br />

6. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Sitzungstag: Dienstag, 26.06.2012<br />

Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses <strong>Gräfelfing</strong><br />

Sitzungsbeginn: 19:15 Uhr<br />

Sitzungsende: 20:05 Uhr<br />

Stimmberechtigte Gremienmitglieder:<br />

Göbel, Christoph entschuldigt<br />

Brandtner, Ralf<br />

Braun, Brigitte bei Top 2.)<br />

Dirndorfer, Dr. Manfred<br />

Dittmar, Katja<br />

Ernstberger, Florian bei Top 6.)<br />

Frank, Walter<br />

Furbach, Hans<br />

Heidenreich, Thomas<br />

Klostermeier, Johann<br />

Köstler, Peter, Vorsitzender<br />

Lex-Fischer, Maria<br />

Lüsch, Jürgen<br />

Pfeil, Katja<br />

Plank-Schwab, Heidi bei Top 2.)<br />

Pollok, Mathias<br />

Reichert, Kai ab Top 6.) zu Abstimmung C)<br />

Renner, Florian bei Top 2.)<br />

Roll, Günter<br />

Saurle, Andreas<br />

Schaber, Petra<br />

Scholler, Jörg entschuldigt<br />

Schwaiblmair, Dr. Frauke<br />

Sommer, Frank entschuldigt<br />

Stübner, Dr. Benno<br />

Verwaltung:<br />

Breiter, Elisabeth<br />

Lindner, Tanja<br />

Ramsauer, Markus<br />

Schmitz, Petra<br />

Seyfferth, Ulrich<br />

Schriftführerin:<br />

Schlaugk, Annemie


Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates, die Gäste, die Damen und<br />

Herren der Presse und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit<br />

gemäß Art. 47 Abs. 2 GO fest.<br />

Seite 2<br />

TOP 1. Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> der öffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom<br />

22.05.2012<br />

Die <strong>Niederschrift</strong> der öffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 22.05.2012 wird ohne<br />

Einwendungen genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 18<br />

Ja - Stimmen: 18<br />

Nein - Stimmen: 0<br />

TOP 2. Bekanntgaben<br />

Der Vorsitzende beantwortet den <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern die offenen Anfragen nach § 35<br />

der Geschäftsordnung aus der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 22.05.2012.<br />

Der Vorsitzende verliest das Schreiben der Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen<br />

vom 13.06.2012. Es wird in dem Schreiben besonders darauf hingewiesen, dass die<br />

<strong>Gemeinde</strong>bücherei <strong>Gräfelfing</strong> deutlich über dem aktuellen Nutzungstrend in Oberbayern liegt<br />

und die Fachstelle die aktive, engagierte und kundenorientierte Bibliotheksarbeit lobt.<br />

TOP 3. Jugendmusikschule e.V.;<br />

- Betriebskostenzuschuss für das Kalenderjahr 2012<br />

Beschluss:<br />

Der Jugendmusikschule <strong>Gräfelfing</strong> e.V. wird für das Jahr 2012 ein Betriebskostenzuschuss<br />

in Höhe von 280.000,00 € gewährt.<br />

Deckung bei der Haushaltsstelle 3331.7099 (Ansatz: 280.000,00 €)<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 20<br />

Ja - Stimmen: 20<br />

Nein - Stimmen: 0<br />

TOP 4. TSV <strong>Gräfelfing</strong> e.V.;<br />

- Betriebs- und Investitionskostenzuschuss für das Kalenderjahr 2012<br />

Beschluss:<br />

Dem TSV <strong>Gräfelfing</strong> e.V. wird für das Jahr 2012 ein<br />

Betriebskostenzuschuss in Höhe von 250.000,00 € (HhSt. 0.5531.7093)<br />

und einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 25.000,00 € (HhSt. 1.5531.9870)<br />

gewährt.


Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 20<br />

Ja - Stimmen: 20<br />

Nein - Stimmen: 0<br />

Seite 3<br />

TOP 5. 6. Änderung des Flächennutzungsplans;<br />

a) Behandlung der Anregungen und Bedenken nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2<br />

BauGB<br />

b) Beschluss über die beschränkte Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB<br />

A. Bürgerbeteiligung<br />

1. Achten Monika, Hörwarthstr. 9, Planegg<br />

Albrecht-Rohter Friederike, Thürheimstr. 6, Planegg<br />

Behrens Josephine, Karlstr. 29, Planegg<br />

Berendt Lutz u. Irmgard, Thürheimstr. 5, Planegg<br />

Carlsen Claus-Peter u. Rosemarie, Egenhofenstr. 39d, Planegg<br />

Christiani Reinhold, Thürheimstr. 4, Planegg<br />

Dang Rosmarie, Karlstr. 14, Planegg<br />

Eichinger Astrid, Thürheimstr. 3c, Planegg<br />

Krauss Hans-Jochen, Karlstr. 14, Planegg<br />

Gerhard Dorothea, Scharnitzer Str. 3, <strong>Gräfelfing</strong><br />

Haber Barbara u. Mark, Egenhofenstr, 39c, Planegg<br />

Hartmann Ulrich u. Annedore, Franzstr. 10, Krailling<br />

Heard David u. Frauke Dr., Egenhofenstr. 37e, Planegg<br />

Helfrich Christian, Egenhofenstr. 20b, Planegg<br />

Jablonski-Walter Irene, Volker u. Axel, Egenhofenstr. 28, Planegg<br />

Kessler Ingeborg, Egenhofenstr. 37f, Planegg<br />

Lorenz Georg, Egenhofenstr. 30, Planegg<br />

Lyabakh Natalie Dr., Egenhofenstr. 37g, Planegg<br />

Lyashenko Fam., Egenhofenstr. 37g, Planegg<br />

Martin Annelie, Pilsenseestr. 5, Herrsching<br />

Mosel Astrid u. Manfred, Egenhofenstr. 39b, Planegg<br />

Nath Jürgen, Thürheimstr. 8, Planegg<br />

Rogers Fam., Thürheimstr. 2, Planegg<br />

Rohlfs Holle, Jahnstr. 31a, <strong>Gräfelfing</strong><br />

Rüger Matthias Dr. u. Barbara Dr., Thürheimstr. 3d, Planegg<br />

Schäfer Ingrid, Neunerschlößl, Planegg<br />

Scheul Franz, Egenhofenstr. 20b, Planegg<br />

Schilling Franz, Karlstr. 24, Planegg<br />

Schneider Elisabeth, Thürheimstr. 4, Planegg<br />

Schob Erich, Hofmarkstr. 33, Planegg<br />

Schob Ulrike, Hofmarkstr, 33, Planegg<br />

Schwemmer-Scheddin Yvonne, Karlstr. 19, Planegg<br />

Sedlmayer Leonard, Karlstr. 29, Planegg<br />

Stempfhuber Ernst, Stöcklstr. 9, München<br />

Thaetner Ilse u. Gerhard, Egenhofenstr. 37d, Planegg<br />

von Harder Konstantin u. Gioia, Hörwarthstr. 5, Planegg<br />

von Klitzing Helga u. Karl-Wolf, Egenhofenstr. 39a, Planegg<br />

Vonk Gabriele, Egenhofenstr. 28, Planegg


Wepper Anita u. Elmar, Egenhofenstr. 26c, Planegg<br />

Wieselhuber Norbert Dr. u. Doris, Egenhofenstr. 20g, Planegg<br />

Zinke Volker, Egenhofenstr. 26a, Planegg<br />

Schreiben vom 19. bis 26. 7. 2010<br />

a) Umsetzbarkeit des <strong>Gräfelfing</strong>er Mobilfunkkonzepts<br />

Vortrag:<br />

Es werden Bedenken gegen die Umsetzbarkeit des <strong>Gräfelfing</strong>er<br />

Mobilfunkkonzepts geäußert, womit das Vorhaben im Widerspruch zu § 1<br />

Abs. 3 BauGB (Erforderlichkeit) stünde. Es sei nicht gesichert, dass<br />

bestandsgeschützte Mobilfunkanlagen abgebaut und dadurch die<br />

Strahlenbelastung reduziert werde. Besonders betroffen seien die Bewohner<br />

des reinen Wohngebiets am geplanten Standort 11 (Neunerberg).<br />

Behandlung:<br />

Seite 4<br />

Aufgrund der weitgehenden Genehmigungsfreiheit von Mobilfunkanlagen<br />

stehen dem Mobilfunkbetreiber keine besonderen Reglementierungen bezüglich<br />

der Standortwahl entgegen. Mobilfunkanlagen können demnach ohne<br />

Rücksichtnahme auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung, allein dem<br />

Versorgungszweck dienend, in der <strong>Gemeinde</strong> errichtet werden. In der Praxis<br />

bedeutet dies, dass Mobilfunkanlagen in der Regel an Standorten errichtet<br />

werden, die eine kundenorientierte Netzabdeckung gewährleisten, wie z.B.<br />

inmitten eines dicht bebauten Wohngebiets. Um den „Wildwuchs“ von<br />

Mobilfunkanlagen Einhalt zu bieten, wurde das <strong>Gräfelfing</strong>er Mobilfunkkonzept<br />

aufgestellt, wodurch eine geordnete Entwicklung in diesem Bereich i.S. von § 1<br />

Abs. 3 BauGB hergestellt wird. Neben dem Ziel der flächendeckenden<br />

Mobilfunkversorgung, finden vor allem Aspekte des Orts- und Landschaftsbildes<br />

sowie der vorsorgende Immissionsschutz bei der Standortwahl<br />

Berücksichtigung.<br />

Für die Umsetzung des Konzeptes besteht öffentlich-rechtliche, zivilrechtliche<br />

und „faktische“ Handhabe. Zu betrachten sind einerseits vorhandene,<br />

konzeptwidrige Standorte, andererseits aber auch neue, zusätzliche Standorte<br />

im Zuge des Netzaus- und -umbaus.<br />

Öffentlich-rechtlich stellt die <strong>Gemeinde</strong> mit der Umsetzung des Konzepts sicher,<br />

dass der künftige Netzausbau nur noch an Standorten stattfindet, bei denen im<br />

Vergleich zum „freien“ Netzausbau die Immissionsbelastung der benachbarten<br />

bewohnten Gebiete deutlich geringer ausfällt. Die konzeptwidrigen<br />

Bestandsstandorte befinden sich in reinen oder allgemeinen Wohngebieten und<br />

sind bauaufsichtlich bisher nicht genehmigt. Die <strong>Gemeinde</strong> wird unter Verweis<br />

auf die formelle und materielle Unzulässigkeit der Anlagen deren Beseitigung<br />

durch die Bauaufsichtsbehörde betreiben; eine Anlage im Bereich des<br />

Amselweges wurde bereits abgebaut.<br />

Zivilrechtlich behält sich die <strong>Gemeinde</strong> in den Standortverträgen das Recht vor,<br />

die Vermietung an weitere Betreiber verlangen zu können. Die Betreiber haben<br />

sich zudem im Mobilfunkpakt II zur Mehrfachnutzung von Standorten<br />

verpflichtet. Die Betreiber haben hierzu eine Rahmenvereinbarung geschlossen<br />

und nutzen nach Mitteilung des Bayerischen Umweltministeriums mehr als 80<br />

Prozent der in Bayern bestehenden Mobilfunkmasten mehrfach. Soweit die


Beschluss:<br />

<strong>Gemeinde</strong> selbst Vermieter von Altstandorten ist, sind die Verträge zum<br />

nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.<br />

Seite 5<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> geht zudem davon aus, dass sich die im Wettbewerb zueinander<br />

stehenden Mobilfunkbetreiber die guten Versorgungsmöglichkeiten von den<br />

ausgewiesenen Standorten nicht auf Dauer der Konkurrenz überlassen,<br />

sondern eine Mitnutzung anstreben werden, zumal die Errichtung neuer<br />

Standorte an anderer Stelle planungsrechtlich ausgeschlossen ist.<br />

Die mit dem Konzept erreichbare Immissionsminimierung ist in den<br />

Untersuchungen des Umweltinstituts ausführlich dargestellt.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

b) Abwägungsfehler<br />

Vortrag:<br />

Es wird bemängelt, dass im Zuge der Bauleitplanänderung die öffentlichen und<br />

privaten Belange nicht gerecht untereinander und gegeneinander abgewogen<br />

worden seien, womit das Vorhaben im Widerspruch zu § 1 Abs. 7 BauGB<br />

stünde. Die privaten Belange, insbesondere der Wertverlust der umliegenden<br />

Grundstücke, würde die öffentlichen Belange überwiegen. Des Weiteren seien<br />

Alternativlösungen hinsichtlich des Standorts und der technischen Umsetzung<br />

unzureichend geprüft worden.<br />

Behandlung:<br />

Das Ziel der <strong>Gemeinde</strong> ist, durch möglichst verträgliche Standorte etwaigen<br />

Wertminderungen so weit wie möglich entgegenzusteuern. Dieses Ziel wird<br />

durch die zur Ausweisung vorgesehenen Bereiche nicht in Frage gestellt. Die<br />

Lage der Mastanlage in bewaldetem Gebiet bzw. Gehölzbeständen soll den<br />

optischen Eindruck einer Mobilfunkanlage weitgehend mindern. Das Ziel wird<br />

durch die Ausweisung des Standorts 10 nicht in Frage gestellt. Der besonders<br />

negative Eindruck einer Mobilfunkanlage auf dem Dach des Nachbargebäudes<br />

in unmittelbarer Sichtbeziehung vor dem Schlaf- oder Wohnzimmerfenster wird<br />

mit der Planung vermieden.<br />

Das Standortgutachten vom 23.01.2008 führt unter 6.8 auf Seite 13 aus:<br />

„Weitere Standortalternativen, die eine in immissionsmäßiger Gesamtsicht<br />

wesentlich günstigere Situation als die hier gerechneten erwarten lassen,<br />

wurden im Rahmen der Vorortaufnahmen nicht festgestellt.“ Die Untersuchung<br />

war hinsichtlich entfernter liegender Standorte somit ergebnisoffen – es fand<br />

sich trotz des von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gräfelfing</strong> mehrfach vorgetragenen Wunsches<br />

keine tragfähige Lösung einer Versorgung von weiter außerhalb. Die eigens zur


Beschluss:<br />

Vertiefung dieser Fragestellung in Auftrag gegebene „Stellungnahme zur<br />

Möglichkeit der Verlegung der Variante 11 auf 11c bzw. 11d im südwestlich<br />

gelegenen Wald<br />

Seite 6<br />

<strong>Gräfelfing</strong>s“ vom 16.09.2009 belegt, dass eine solche Verlegung technisch nicht<br />

belastbar ist.<br />

In Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei der jetzigen Form der<br />

Mobilfunkversorgung um ein gemeindeübergreifendes Versorgungsnetz nach<br />

länderübergreifenden Standards handelt, stellt sich nach Auffassung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> die Frage einer (isolierten) Alternativversorgung in <strong>Gräfelfing</strong> nicht,<br />

ganz unabhängig von der Frage, dass die <strong>Gemeinde</strong> nicht erkennen kann, wie<br />

ein solches Alternativkonzept aussehen und wie die <strong>Gemeinde</strong> es mit ihren<br />

Mitteln umsetzen können soll.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

c) Verletzung der Belange und Rechtsvorschriften<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgebracht, dass das Vorhaben folgende Belange und<br />

Rechtsvorschriften verletzte.<br />

- Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes der Gartenstadt<br />

<strong>Gräfelfing</strong> und Planegg,<br />

- zusätzlichen Strahlenbelastungen auf dem Sportplatz und Kindergarten am<br />

Neunerberg,<br />

- Beeinträchtigung des Denkmalschutzes (Neuner Schlößl, Park und<br />

Wohngebiet) und<br />

- zu immissionsschutzrechtlichen Überschreitungen im reinen Wohngebiet.<br />

Behandlung:<br />

Aus den Untersuchungen des Umweltinstituts ersichtlich, werden Sportplatz und<br />

Kindergärten keinen zusätzlichen Strahlenbelastungen ausgesetzt. Die<br />

einschlägigen Grenzwerte der 26. BImSchV werden deutlicher unterschritten als<br />

beim ungesteuerten Netzausausbau.<br />

Die mit der Errichtung der Konzeptstandorte verbundene Beeinträchtigung des<br />

Orts- und Landschaftsbildes wird durch die Lage der Standorte im Wald bzw. im<br />

Gehölzbestand gemindert. Ergänzend dazu sind bei besonders sensiblen<br />

Standorten (Standorte 10 und 11) zusätzliche Gestaltungsauflagen (z.B.<br />

Verzicht von Aufsetzern und Bühnen, Beschränkung von Anzahl und Größe der<br />

Richtfunkanlagen) in Bebauungsplänen vorhanden bzw. vorgesehen.


Beschluss:<br />

Seite 7<br />

Das Neuner-Schlössl liegt in der unmittelbaren Nähe des zur Ausweisung<br />

vorgesehenen Standortes 11. Ein Mast im Bereich des Standortes 11 wird<br />

jedoch in seinem oberen Bereich vom Neuner-Schlössl aus sichtbar sein.<br />

Wesentliche Sichtbeziehungen zum Neuner-Schlössl werden aufgrund der Lage<br />

der Objekte zueinander nicht gestört werden. Die <strong>Gemeinde</strong> ist daher der<br />

Auffassung, dass die Auswirkungen der Planung auf Belange des<br />

Denkmalschutzes in Bezug auf das Neuner-Schlössel vertretbar sind, zumal<br />

beabsichtigt ist, entsprechende gestalterische Festsetzungen in einen<br />

ergänzenden Bebauungsplan aufzunehmen, welche die optischen<br />

Auswirkungen weiter mindern.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

2. Buchner Gertraud, Prof.-Kurt-Huber-Str. 54, <strong>Gräfelfing</strong><br />

Lex Herbert, Prof.-Kurt-Huber-Str. 54, <strong>Gräfelfing</strong><br />

Vertreten durch RA Labbé & Partner<br />

Schreiben vom 19. 7. 2010<br />

a) Verletzung des § 1 Abs. 3 BauGB (Erforderlichkeit)<br />

Vortrag:<br />

Es bedürfe bereits keiner Verbesserung des Mobilfunks im <strong>Gemeinde</strong>bereich,<br />

da eine ausreichende Versorgung sichergestellt sei.<br />

Außerdem lasse sich das Mobilfunkkonzept in Ermangelung öffentlichrechtlicher<br />

und zivilrechtlicher Möglichkeiten hierzu nicht umsetzen.<br />

Insbesondere sei nicht sichergestellt, dass die konzeptwidrigen Anlagen<br />

tatsächlich aufgegeben würden. Damit ginge eine höhere Strahlenbelastung<br />

einher, da neben den bestehenden Anlagen neue gebaut würden. Es sei nur ein<br />

Mobilfunkbetreiber bereit, die Standorte 10 und 11 zu errichten und zu<br />

betreiben. In Ermangelung spezifischer Festsetzungsmöglichkeiten für den<br />

Anlagenbetrieb (z.B. zur Leistung, zur Hauptstrahlrichtung usw.) sei ein<br />

unbeschränkter Betrieb auf den neuen Anlagen möglich, damit werde das Ziel<br />

der Planung verfehlt.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> könne nicht verhindern, dass in unmittelbarer Nachbarschaft zur<br />

<strong>Gemeinde</strong>grenze Mobilfunkmasten errichtet werden, welche die beabsichtigte<br />

Immissionsminimierung in <strong>Gräfelfing</strong> zunichtemachten. Solches könne im<br />

Ballungsraum nur durch eine großräumig abgestimmte Planung erreicht<br />

werden.<br />

Auch im Hinblick auf das Planungsziel einer „ruhigen Dachlandschaft“ sei die<br />

Planung nicht erforderlich. Mobilfunkanlagen seien im WR unzulässig, im WA


Seite 8<br />

ausnahmsweise zulässig; bei Beunruhigung der Dachlandschaft könnte eine<br />

derartige Ausnahme verweigert werden. Das Konzept schlage im Hinblick auf<br />

eine Bewahrung des Orts- und Landschaftsbildes fehl, dies sei angesichts der<br />

Errichtung eines 40 m-Masts in einem kleinen Park, umgeben Wohnbebauung,<br />

evident.<br />

Behandlung:<br />

Das Standortgutachten vom 23.01.2008 stellt unter 6.5 auf Seite 13 fest: „Wie<br />

aus Anhang A ersichtlich ist, sind derzeit einige Funkdienste nicht im gesamten<br />

bebauten Bereich in guter Qualität verfügbar.“ Für die Beurteilung der<br />

Versorgung darf zudem nicht nur der Versorgungspegel betrachtet, sondern<br />

müssen auch weitere Fragen der Netzqualität wie z.B. die Netzkapazität<br />

berücksichtigt werden. Bekannt aus Kundenbeschwerden ist, dass in Teilen des<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiets teils erhebliche Einschränkungen in der Versorgung mit<br />

mobilen Datendiensten bestehen, was durch die betreiberbezogenen<br />

Einzeluntersuchungen der GSM- und UMTS-Netze belegt wird. Nicht zuletzt<br />

zeigen die Ausbauwünsche der Betreiber, dass dort konkreter Bedarf für einen<br />

weiteren Netzausbau in <strong>Gräfelfing</strong> gesehen wird.<br />

Für die Umsetzung des Konzeptes wird auf die Behandlung der inhaltsgleichen<br />

Einwendung oben unter A. 1. a.) verwiesen.<br />

Dass die <strong>Gemeinde</strong> keine spezifischen Festsetzungsmöglichkeiten für den<br />

Anlagenbetrieb hat, ist im Rahmen des Standortkonzepts berücksichtigt. Das<br />

Standortkonzept verzichtet daher auch auf Vorgaben in diese Richtung,<br />

sondern verwendet betriebsnahe Parameter. Maßgebliche Faktoren für die<br />

Immissionsminimierung gegenüber der „freien“ Standortsuche sind<br />

insbesondere die Lage des Standorts, die Montagehöhe der Antennen und die<br />

Entfernung zu den schutzwürdigen Gebieten. Von den konzeptgemäßen<br />

Standorten werden daher gegenüber einem „frei“ gewählten Dachstandort<br />

innerhalb der Wohnbebauung, auf dessen Lage, Montagehöhe und<br />

Sendeleistung kein Einfluss genommen werden kann, bei vergleichbaren<br />

Betriebsparametern stets geringere Immissionsbelastungen für die<br />

Wohnbevölkerung ausgehen.<br />

Richtig ist, dass die <strong>Gemeinde</strong> auf Standorte außerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebiets<br />

planungsrechtlich keinen Einfluss nehmen kann. Dies macht das Planungsziel<br />

der Immissionsminimierung jedoch nicht zunichte. Denn einerseits stellt sich<br />

das Problem der übergangslosen Bebauung im Wesentlichen zwischen<br />

Lochham und Neuaubing sowie zwischen <strong>Gräfelfing</strong> und Planegg (auf der<br />

Westseite der Bahn). Hier gehen jeweils reine und allgemeine Wohngebiete<br />

ineinander über, so dass Mobilfunkanlagen dort jedenfalls nicht allgemein<br />

zulässig sind, sondern einer gesonderten Zulassung bedürfen. Zum zweiten<br />

würde sich in einem solchen Fall nur eine punktuelle Erhöhung der<br />

Immissionsbelastung am Rand des <strong>Gemeinde</strong>gebiets ergeben, welche das<br />

Bestreben einer flächenmäßigen Immissionsminimierung nicht in Frage stellt.<br />

Zum Dritten stellt sich das Problem im Übergangsbereich zu Planegg nicht<br />

mehr, sollte dort konzeptgemäß der Standort 11 realisiert werden, der auch in<br />

Planegg nur eine konzeptgemäß minimierte Immissionsbelastung erwarten lässt<br />

und den zusätzlichen Bedarf dort absehbar deckt.<br />

Mobilfunkanlagen sind entgegen dem Vortrag ohne gezielte planungsrechtliche<br />

Steuerung im reinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässig (§ 14 Abs. 2 Satz 2<br />

BauNVO). Zudem geht die Annahme fehl, bei Beunruhigung der


Beschluss:<br />

Seite 9<br />

Dachlandschaft könne die Ausnahmeerteilung erfolgreich verweigert werden 1 ;<br />

dies unterstreicht vielmehr die Notwendigkeit der planungsrechtlichen<br />

Steuerung. Der Einwand, das Ziel der Bewahrung des Orts- und<br />

Landschaftsbildes werde nicht erreicht, trifft nicht zu. Mit der Reduzierung der<br />

Zulässigkeit auf die zur Ausweisung vorgesehenen Zonen wird der übrige<br />

Bereich des <strong>Gemeinde</strong>gebiets von Anlagen frei gehalten. Eine Beeinträchtigung<br />

des Orts- und Landschaftsbild erfolgt damit nur punktuell an ausgesuchten<br />

Stellen, an denen durch Gehölz- und Baumbestand der optischen Eindruck<br />

gemindert wird. Dass im Bereich der Konzeptstandorte dennoch eine gewisse<br />

Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes verbleibt, wird von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> gesehen, aber im Hinblick auf die Umsetzung der weiteren<br />

Planungsziele für vertretbar erachtet.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

b) Verletzung des § 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsgebot)<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgetragen, dass die Bauleitplanänderung nicht rechtmäßig aufgestellt<br />

werden könne, da das Abwägungsgebot gem. § 1 Abs. 7 BauGB verletzt sei.<br />

Die Gründe dafür seien zunächst in der fehlenden Verbesserung der<br />

Mobilfunkversorgung und der nicht gewährleisteten Reduktion der<br />

Strahlenbelastung im <strong>Gemeinde</strong>gebiet anzuführen. So führe eine Reduzierung<br />

der Sendeleistung von Mobilfunkmasten dazu, dass die Sendeleistung der<br />

jeweiligen mobilen<br />

Endgeräte (z.B. Handy) zunehme, womit eine Reduktion der Strahlung in jeden<br />

Fall ausgeschlossen werden könne. Im Weiteren käme es durch die Höhe der<br />

Masten sowie durch deren Lärm- und Lichtemissionen zu Beeinträchtigungen<br />

auf das Orts- und Landschaftsbild und somit zu einer Wertminderung der<br />

umliegenden Grundstücke. Eine weitere Beeinträchtigung sei auch durch die<br />

erhöhte Blitzschlaggefahr gegeben. Es wird daher empfohlen, weitere Standorte<br />

zu untersuchen, die ohne Vorwegbindung von Seiten der Planungsbehörde,<br />

weitab von jeglicher Bebauung im Außenbereich liegen. Zudem sei die<br />

Alternative von sog. Mikrosendern, die z.B. an Lichtmasten und Ampelanlagen<br />

installiert werden können in Betracht zu ziehen.<br />

Schließlich sei gegenüber der Einwendungsführerin Buchner seitens der<br />

<strong>Gemeinde</strong> mit Schreiben vom 18.03.2009 eine Zusicherung abgegeben<br />

worden, dass auf dem Max-Dieckmann-Platz keine Mobilfunkanlage errichtet<br />

werde. Das dadurch erzeugte Vertrauen stehe der Planung entgegen.<br />

1 vgl. OVG NRW vom 06.05.2005, BauR 2005, 1425: auch im reinen Wohngebieten gehören technische Anlagen, die in<br />

der jeweiligen Dachlandschaft optisch auffällig in Erscheinung treten, zunehmend zum „Ausstattungsstandard“


Behandlung:<br />

Seite 10<br />

Es wurde bereits dargelegt, dass die vorhandene Mobilfunkversorgung Defizite<br />

aufweist. Die von der Bundesnetzagentur vergebenen Lizenzen berechtigen die<br />

Mobilfunkbetreiber jedenfalls zu einem Ausbau über dem derzeitigen Status<br />

Quo hinaus auch in den UMTS- und LTE-Netzen. Übersehen wird, dass die<br />

Mobilfunkbetreiber konkrete Ausbauwünsche haben und dass ohne die Planung<br />

dieser Ausbau erst recht stattfinden wird, dann allerdings ungesteuert.<br />

Das Standortgutachten des Umweltinstituts belegt nachvollziehbar, dass die<br />

gemeindliche Planung eine Verringerung der Immissionsbelastung gegenüber<br />

einer ungesteuerten Entwicklung des Netzausbaus bewirkt. Ziel der Planung ist<br />

nicht die Abwehr von Gesundheitsbeeinträchtigungen oder unzumutbaren<br />

Belästigungen, sondern bereits in deren Vorfeld eine möglichst weitgehende<br />

Minimierung der Immissionen im Sinne eines vorbeugenden<br />

Immissionsschutzes. Festsetzungen des vorbeugenden Immissionsschutzes<br />

auf dem Gebiet der Einwirkungen durch Mobilfunkanlagen sind grundsätzlich<br />

zulässig. Die <strong>Gemeinde</strong> ist insbesondere berechtigt Standorte von<br />

Mobilfunkanlagen so zu bestimmen, dass Wohngebiete geringer belastet<br />

werden als dies nach den Grenzwerten der 26. BImSchV zulässig wäre.<br />

Das Konzept der <strong>Gemeinde</strong> hat keine Senkung der Sendeleistung der<br />

Sendeanlagen zum Ziel. Die Mobiltelefone der Endnutzer erhöhen immer dann<br />

die Sendeleistung, wenn das Empfangssignal geringer wird. Dies ist jedoch ein<br />

allgemeines Phänomen im mobilen Netz und hängt in erster Linie von der<br />

relativen Position des Nutzers zur Sendeanlage ab, insbesondere davon, ob<br />

Sichtkontakt zur Sendeanlage besteht. Bei sonst identischer Position von<br />

Nutzer und Sendeanlage ist die Sendeleistung des Endgeräts daher bei höher<br />

montierten Sendeanlagen mit Sichtkontakt niedriger als bei niedriger montierten<br />

Anlagen ohne Sichtkontakt. Da durch die Planung der Versorgungspegel<br />

aufgrund geringerer Pfadverluste dank besserer Sichtkontakte zu den höher<br />

montierten Antennen signifikant verbessert wird, ist der Einwand unbegründet.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong> ist bewusst, dass jedes mehr als geringfügige private Interesse<br />

am Fortbestehen des Bebauungsplans in seiner früheren Fassung<br />

abwägungserheblich ist. Ein Anspruch auf Beibehaltung einer bestimmten<br />

Situation besteht dagegen grundsätzlich nicht. Die Errichtung einer<br />

Mobilfunkanlage mit 40 m Höhe in der Nähe der Wohnbebauung stößt<br />

regelmäßig auf Ablehnung. Grund ist v.a. die optische Beeinträchtigung durch<br />

die technoide und gewerbliche Erscheinung des Masts und zum anderen die<br />

subjektiv empfundene Bedrohung durch die nicht sichtbaren Immissionen. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> verfolgt gerade deshalb mit ihrem Konzept das Ziel,<br />

Mobilfunkanlagen nach Möglichkeit in den Wohngebieten auszuschließen und<br />

die Versorgung durch optisch und immissionsbezogen möglichst verträgliche<br />

Standorte außerhalb der Gebiete sicherzustellen. Ein vollständiger Ausschluss<br />

von Mobilfunkanlagen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet ist dabei genauso wenig möglich wie<br />

ein Verzicht auf eine gewisse räumliche Nähe oder die Sichtbarkeit der<br />

Anlagen. Die <strong>Gemeinde</strong> ist daher der Auffassung dass die verbleibenden<br />

nachteiligen Einwirkungen des Vorhabens den Betroffenen billigerweise noch<br />

zugemutet werden können, zumal das Konzept sicherstellt, dass keine weiteren<br />

Anlagen an anderer Stelle im Wohngebiet entstehen können, die u.U. ungleich<br />

nachteiligere Einwirkungen auf den Betroffenen und sein Grundstück haben<br />

können, und mit denen ohne Planung sonst gerechnet werden müsste.


Seite 11<br />

Der Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG steht der Planung nicht entgegen,<br />

da mit gewerblichen Mobilfunkanlagen grundsätzlich auch im reinen<br />

Wohngebiet gerechnet werden muss, wie § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO belegt.<br />

Aus dem bauplanungsrechtlich grundsätzlich zulässigen Nebeneinander von<br />

Wohnen und Mobilfunk sind dadurch verursachte Wertminderungen, so sie sich<br />

überhaupt realisieren und objektiv bewerten lassen, allgemein hinzunehmen.<br />

Die Planung wirkt durch eine gezielte Standortzuweisungen eine Minderung der<br />

negativen Auswirkungen von Mobilfunkanklagen (Optik, Immission) und in<br />

deren Folge eine Minderung etwaiger Wertminderungen an. Daher wird den<br />

benachbarten Grundstückseigentümern kein Sonderopfer abverlangt.<br />

Lüfter- und Klimageräte der Mobilfunkanlagen müssen selbstverständlich die<br />

einschlägigen Lärmgrenzwerte einhalten. Dies und die Frage der Notwendigkeit<br />

einer Befeuerung des Masts sowie der Zumutbarkeit damit einhergehender<br />

Lichtimmissionen ist Gegenstand des konkreten Baugenehmigungsverfahrens.<br />

Da jeder Mobilfunkmast mit einer eigenen Blitzschutzeinrichtung ausgestattet<br />

ist, sind Beschädigungen an Gebäuden aufgrund Fernwirkung von<br />

Blitzeinschlägen nicht zu erwarten. Im Übrigen dürfte es sich auch hierbei eher<br />

um eine Frage des Genehmigungsverfahrens handeln.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong> ist nicht bekannt, dass es in der Nähe von großen<br />

Mobilfunkmasten zu unzumutbaren Windgeräuschen kommt. Sofern sich<br />

ausführungsbedingte Auswirkungen ergeben, wäre dies zudem eine Frage des<br />

Genehmigungsverfahrens und nicht des Bebauungsplanverfahrens.<br />

Unzutreffend ist, das Alternativen weitab der Bebauung nicht untersucht wurden<br />

(siehe oben A. 1. b.).<br />

Zur Frage einer (isolierten) Alternativversorgung siehe oben A. 1 b.).<br />

Die Verpachtung der künftigen Mobilfunkstandorte ist nicht vergaberechtswidrig.<br />

Schwellenwerte werden angesichts der niedrigen marktüblichen Mieterträge<br />

auch über die Gesamtlaufzeit der Standortmietverträge nicht überschritten.<br />

Eine bindende Zusicherung, am Max-Dieckmann-Platz werde generell keine<br />

Mobilfunkanlage errichtet, ist von der <strong>Gemeinde</strong> im Schreiben vom 18.03.2009<br />

nicht abgegeben worden. Die zitierte Aussage erfolgte vor dem Hintergrund des<br />

Bauantrags von O2 und des seinerzeitigen Konzeptstandes, der einen Standort<br />

an anderer Stelle im Bereich des Neunerbergs vorsah (Standort 11), welcher<br />

dem Bauantrag hätte entgegengehalten werden können. Zwischenzeitlich<br />

haben sich aber neue Erkenntnisse ergeben: Aus den seit Herbst 2009 zur<br />

Verfügung stehenden Untersuchungen des Umweltinstituts München e.V. zu<br />

Alternativen zum Standort 11 ergibt sich, dass die im Bereich des Max-<br />

Dieckmann-Platzes untersuchte und nunmehr planungsgegenständliche<br />

Variante 11b aus Sicht der Immissionsminimierung, der räumlichen Verteilung<br />

des Versorgungspegels und der Kapazität eine zu Variante 11 mindestens<br />

gleich geeignete Alternative darstellt. Da sich die Variante 11b nach Auffassung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> zudem als optisch verträglicher darstellt als die auf freiem Feld<br />

gelegene Variante 11, wird ersterer nunmehr der Vorzug gegeben. Wenn durch<br />

das Schreiben der <strong>Gemeinde</strong> vom 18.03.2009 Vertrauen in die künftige<br />

Entwicklung erzeugt wurde, welches nun durch die Planung enttäuscht wird, so<br />

ist dies zwar bedauerlich, steht aber der geänderten Entwicklung nicht entgegen<br />

und wird im Hinblick auf die dafür dargelegten Gründe hingenommen.


Beschluss:<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Seite 12<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

Beschluss:<br />

c) Verletzung naturschutzrechtlicher Rechtsvorschriften<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgebracht, dass einige Standorte im Trenngrün sowie innerhalb bzw.<br />

im Nahbereich von Biotopen liegen würden. Eine spezielle<br />

artenschutzrechtliche Prüfung sei in diesen Fällen notwendig, die offensichtlich<br />

nicht durchgeführt worden sei.<br />

Behandlung:<br />

Aufgrund der baulichen Ausführung (Mastanlage) geht die <strong>Gemeinde</strong> davon<br />

aus, dass die punktuelle Errichtung von Mobilfunkanlagen mit der Funktion des<br />

Trenngrüns vereinbar ist.<br />

Die Lage der Standorte im Nahbereich bzw. innerhalb von kartierten Biotopflächen und die<br />

Notwendigkeit einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wird neuerlich geprüft und<br />

hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den ökologischen Funktionen mit der Fachbehörde<br />

abgestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

3. RAe Hagen-Kollegen i.A. von<br />

Ballnath Brigitte, Jahnstr. 28, <strong>Gräfelfing</strong><br />

Ballnath Volker, Jahnstr. 28, <strong>Gräfelfing</strong><br />

Fahrenkamp Wolfgang Dr., Jahnstr. 6, <strong>Gräfelfing</strong><br />

Garbe Cornelia, Mathildenstr. 4, <strong>Gräfelfing</strong><br />

Gottschall Christoph, Mathildenstr. 6a, <strong>Gräfelfing</strong><br />

Massenbach Klaus-B. Freiherr von, Jahnstr. 18, <strong>Gräfelfing</strong><br />

Massenbach Ria-E. Freifrau von, Jahnstr. 18, <strong>Gräfelfing</strong><br />

Peto Barbara, Scharnitzer Str. 27, <strong>Gräfelfing</strong><br />

Peto Rainer Alexander, Scharnitzer Str. 27, <strong>Gräfelfing</strong>


Schaffer Wilfried, Jahnstr. 4, <strong>Gräfelfing</strong><br />

Schießl Max, Jahnstr. 26, <strong>Gräfelfing</strong><br />

Waldau Carolina, Jahnstr. 30, <strong>Gräfelfing</strong><br />

Zimmermann Martin, Jahnstr. 16, <strong>Gräfelfing</strong><br />

Schreiben vom 26. 7. 2010<br />

a) Störung des Gartenstadtcharakters<br />

Vortrag:<br />

Seite 13<br />

Es wird bemängelt, dass die rund 40 m hohen Masten inklusive ihrer<br />

Antennenaufbauten mit weithin sichtbarer Warnbeleuchtung und den<br />

lärmerzeugenden Belüftungsanlagen ein gewerbliches Vorhaben darstellen, das<br />

mit dem Planungszielen zur Erhaltung des Gebietscharakters der Gartenstadt,<br />

nicht vereinbar sei.<br />

Behandlung:<br />

Anders als Dachstandorte im bebauten Gebiet zeichnen sich die zur<br />

Ausweisung vorgesehenen Flächen dadurch aus, dass ein dort errichteter Mast<br />

durch Bäume oder Gehölzbestände umgeben ist und gerade im Nahbereich<br />

deshalb vielfach kaum oder nur im oberen Mastbereich sichtbar sein wird; das<br />

unterscheidet ihn vom klassischen Dachstandort, der wegen seiner<br />

vollständigen Sichtbarkeit gerade im Nahbereich erhebliche optische<br />

Beeinträchtigungen bewirkt. In zunehmender Entfernung wird die optische<br />

Wirkung durch die Distanz gemildert. Aus diesen Gründen erscheint der<br />

<strong>Gemeinde</strong> eine Masthöhe von 40 m noch vertretbar. Der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gräfelfing</strong><br />

ist bewusst, dass die Ausweisung der Standorte dennoch immer auch eine<br />

gewisse optische Beeinträchtigung bedeutet. Dies lässt sich aber schon<br />

deshalb nicht vollständig vermeiden, da jede Mobilfunkanlage für eine gute und<br />

immissionsminimierte Versorgung Sichtkontakt zum Versorgungsgebiet<br />

benötigt. Die <strong>Gemeinde</strong> erachtet jedoch die verbleibende optische<br />

Beeinträchtigung durch einen weitgehend eingegrünten (Sammel-) Mast<br />

außerhalb der bebauten Wohngebiete für gebietsverträglicher als die anderweit<br />

rechtlich nicht zu verhindernde Zulassung einer Vielzahl von Einzelantennen<br />

mitten in den Wohngebieten, zumal die vom festgesetzten Standort zu<br />

erwartenden Immissionen in ihren Maxima einen Bruchteil der Immissionen von<br />

Dachstandorten betragen werden.<br />

Eine bestimmte Ausführungsform ist nicht Gegenstand der Planung. Eine<br />

Ausführung in Stahlgitterbauweise kann im Einzelfall gegenüber der Alternative<br />

eines Schleuderbetonmasts weniger störend wirken, zumal sie dem nicht<br />

ungewohnten Bild von Hochspannungsmasten nahekommt.<br />

Unzutreffend ist, zusätzlich zur Masthöhe von 40 m seien 5 m<br />

Antennenaufbauten zulässig. Unzutreffend ist weiter, die Antennen würden<br />

farblich strahlen. Ob der Mast mit Warnbeleuchtung ausgestattet wird, entzieht<br />

sich der Kenntnis der <strong>Gemeinde</strong>. Eine Warnbeleuchtung in 40 m Höhe lässt<br />

jedenfalls keine unzumutbaren Immissionen erwarten. Unzutreffend ist<br />

schließlich, Masten dieser Größenordnung würden idR nur weit außerhalb der<br />

Baugebiete genehmigt; selbst im Wohngebiet sind Mobilfunkanlagen ohne<br />

gezielte Planung als fernmeldetechnische Nebenanlagen nach § 14 Abs. 2 Satz<br />

2 BauNVO, wozu die Rechtsprechung auch freistehende Masten mit 50 m Höhe


Beschluss:<br />

Seite 14<br />

zählt 2 , ausnahmsweise zulässig. Die Rechtsprechung geht daher regelmäßig<br />

erst bei der Häufung von Mobilfunkanlagen im Wohngebiet von der<br />

Beeinträchtigung des Gebietscharakters aus; diese Häufung will die <strong>Gemeinde</strong><br />

durch ihr Konzept gerade vermeiden.<br />

Das Planungsziel des Erhalts des Gebietscharakters wird durch die<br />

Konzentrierung der gewerblichen Mobilfunknutzung auf eine Mastanlage<br />

außerhalb der Baugebiete und den Ausschluss dieser Nutzung in den<br />

Baugebieten daher nicht in Frage gestellt.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

Beschluss:<br />

b) Wertminderung<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgetragen, dass die dargelegte Beeinträchtigung des<br />

Gartenstadtcharakters zu einem Wertverlust von Grundstücken, insbesondere<br />

innerhalb von gehobenen Wohngebieten, führe. Die Verkehrswertminderung,<br />

insbesondere in der Umgebung der Standorte 10 (Sportplatz) und 11<br />

(Neunerberg) sei bei der Abwägung gar nicht behandelt worden. Darüber<br />

hinaus seien die betroffenen Eigentümer wegen des abverlangten Sonderopfers<br />

zuvor nicht einmal gehört worden.<br />

Des Weiteren sei unklar, warum die <strong>Gemeinde</strong> zu einem Bauantrag eines<br />

Mobilfunkbetreibers entgegen früheren Planungen die Masthöhe von 32 m auf<br />

40 m erhöhte und somit die wirtschaftlichen Interessen eines Einzelnen dem<br />

Planungsziel der Werterhaltung der Bestandsgrundstücke voranstellte.<br />

Behandlung:<br />

Das Ziel der <strong>Gemeinde</strong> ist und bleibt, durch möglichst verträgliche Standorte<br />

etwaigen Wertminderungen so weit wie möglich entgegenzusteuern. Dieses Ziel<br />

wird durch die Planung nicht in Frage gestellt.<br />

Unzutreffend ist, die Planung werde den Interessen eines einzigen<br />

Mobilfunkbetreibers untergeordnet. Eine Mehrfachnutzung von Standorten ist<br />

möglich, so dass die Planung den Versorgungsinteressen aller Betreiber dienen<br />

kann.<br />

Höhenfestlegungen sind nicht Gegenstand des<br />

Flächennutzungsplanverfahrens.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

2 BayVGH vom 08.07.1997, BayVBl 1998, 244; vom 20.05.1998 - 14 B 92.2959 - juris


Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Seite 15<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

Beschluss:<br />

c) Fehlende Durchführbarkeit<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgebracht, dass sich das Mobilfunkkonzept über die Bauleitplanung<br />

gar nicht verwirklichen lasse, da es gegen die durch Art 12 GG geschützte<br />

Unternehmerfreiheit verstoße. Hierzu wird angeführt, dass das<br />

Mobilfunkkonzept auf Initiative eines einzigen Mobilfunkbetreibers beruhe und<br />

die Belange aller anderen Betreiber hintanstelle. Somit sei die flächendeckende<br />

Versorgung mit allen anderen Mobilfunkbetreibern nicht mehr gewährleistet.<br />

Im Übrigen sei das Mobilfunkkonzept nicht durchführbar, da nicht sicher gestellt<br />

sei, dass bestandsgeschützte Anlagen abgebaut würden. Somit verfehle man<br />

die Planungsziele „Reduktion der Immissionen“ und „Schutz des Orts- und<br />

Landschaftsbildes“, wie zuvor in Punkt a) beschrieben.<br />

Behandlung:<br />

Unzutreffend ist, der Standort 10 setze ein Netzkonzept der Firma Telefònica<br />

(ehemals O2) um. Vielmehr verhält es sich so, dass der Bauantrag von<br />

Telefònica mit dem bereits vor Antragstellung bestehenden Standortkonzept der<br />

<strong>Gemeinde</strong> übereinstimmt. Da alle Mobilfunkbetreiber für die Versorgung von<br />

<strong>Gräfelfing</strong> dieselbe Systemtechnik verwenden können, kann die Beschränkung<br />

auf die konzeptgemäßen Standorte nicht zu Problemen in der<br />

flächendeckenden Versorgung führen. Das Gegenteil ist der Fall, weil über die<br />

Konzeptstandorte für alle Betreiber nachgewiesenermaßen eine<br />

flächendeckende Versorgung in guter Qualität ermöglicht wird, wie sie so heute<br />

nicht besteht. Dadurch wird die Freiheit des Endnutzers bei der<br />

Netzbetreiberwahl erkennbar nicht eingeschränkt.<br />

Zur rechtlichen und tatsächlichen Umsetzbarkeit des Konzeptes im Übrigen<br />

siehe oben unter A. 1. a).<br />

Zur vergaberechtlichen Bewertung siehe oben unter A. 2 b).<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.


d) Verhältnismäßigkeit<br />

Vortrag:<br />

Seite 16<br />

Da das Konzept nicht umsetzbar sei, sei es unverhältnismäßig, den betroffenen<br />

Einwendern weitere Beeinträchtigungen und Vermögenseinbußen durch die<br />

zusätzliche Errichtung eines Stahlgittermasten zuzumuten. Die Behauptung der<br />

<strong>Gemeinde</strong>, durch das Konzept würde die Strahlenbelastung reduziert, sei nicht<br />

ansatzweise belegt. Vielmehr entstünde dadurch eine zusätzliche Belastung.<br />

Die bestehenden Anlagen hielten die einschlägigen Grenzwerte ein. Es sei kein<br />

städtebaulicher Belang, über die Grenzwerte hinausgehende<br />

Schutzmaßnahmen zu treffen.<br />

Die nur unwesentliche Reduzierung um 10,5 mW/m 2 (0,105%-Punkte der<br />

zulässigen Feldstärke) auf eine durchschnittliche Feldstärke von 2,1 mW/m 2<br />

(0,021% der in Wohngebieten zulässigen Feldstärke) rechtfertige die Belastung<br />

der Nachbarn durch den Bau von 40 m-Masten nicht.<br />

Behandlung:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> geht aus den bereits dargelegten Gründen von der<br />

Umsetzbarkeit des Konzeptes aus. Zudem geht es nicht nur darum, bestehende<br />

Masten zu verlegen, sondern auch die Zulässigkeit künftiger zusätzlicher<br />

Masten im Sinne der Planungsziele zu steuern.<br />

Die mit dem Konzept erreichbare Immissionsminimierung ist in den<br />

Untersuchungen des Umweltinstituts ausführlich dargestellt.<br />

Die Planung ist städtebaulich begründet: In der Rechtsprechung des<br />

Bundesverwaltungsgerichts ist seit langem geklärt, dass es einer <strong>Gemeinde</strong> bereits<br />

im Vorfeld der Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen gestattet ist, durch<br />

die Bauleitplanung eigenständig das Maß des Hinnehmbaren zu steuern 3 . Nach<br />

der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gilt<br />

dies speziell auch für Mobilfunkkonzepte wie das vorliegende 4 .<br />

Die elektrische Feldstärke wird in V/m (SI-Einheit, Système international<br />

d’unités) angegeben, die Leistungsflussdichte in mW/m 2 . Die Einwender<br />

unterliegen hier einer Verwechslung. Der Grenzwert ist nach der 26. BImSchV<br />

von der Frequenz abhängig und beträgt im Frequenzbereich über 2.000 MHz 61<br />

V/m. Im Frequenzbereich 400 bis 2.000 MHz beträgt der Grenzwert<br />

wobei für f die Frequenz der betrachteten Funkwellen einzusetzen ist. Beim D-<br />

Netz (um 900 MHz) liegt der Grenzwert etwa bei 42 V/m, beim E-Netz (um<br />

1.800 MHz) bei 59 V/m und für UMTS (um 2.100 MHz) bei 61 V/m.<br />

Die Feldstärkenberechnung der Einwender ist falsch, da an den<br />

Immissionspunkten alle drei Frequenzbänder vorkommen und die<br />

Frequenzabhängigkeit des Grenzwertes nicht berücksichtigt wurde. Die über<br />

das Standortkonzept erreichbare Immissionsminimierung ist nicht unerheblich.<br />

So beträgt z.B. der Wert des gegenüber der Mobilfunkanlage Freihamer Str. 2<br />

gelegenen Immissionspunktes VB 10 laut Standortgutachten vom 23.01.2008<br />

32,9 mW/m 2 . Demgegenüber liegt der ungünstigste Immissionspunkt im Umfeld<br />

3 vgl. BVerwG, BVerwGE 117, 287 m.w.N.<br />

4 vgl. BayVGH, BauR 2011, 807 m.w.N.


Beschluss:<br />

Seite 17<br />

des Standortes 10 (VS 03) bei 1,9 mW/m 2 . Die am Immissionspunkt VB 10<br />

angegebene Leistungsflussdichte von 32,9 mW/m 2 entspricht umgerechnet<br />

einer Feldstärke von 3,52 V/m; je nach Frequenzband liegt diese Feldstärke<br />

somit im Bereich zwischen 5 % und 10 % des Grenzwerts.<br />

Wie derzeit in vielen anderen Kommunen zu beobachten ist, wird die Kapazität<br />

der Mobilfunkstationen dem wachsenden Bedarf angepasst. Die Einwender<br />

übersehen zudem, dass die einschlägigen Grenzwertregelungen keine<br />

Vorsorgekomponente enthalten. Der Grenzwert markiert die Schwelle zur<br />

Gefahrenabwehr, trifft aber gerade keine Aussage darüber, bis zu welchem<br />

Grad Immissionsminimierung zur Vorsorge angebracht ist. Das Bayerische<br />

Landesamt für Umwelt stellt in einem aktuellen Bericht deutliche Zuwächse bei<br />

der<br />

Grenzwertausschöpfung durch Mobilfunkimmissionen fest 5 . Dieser Trend hält<br />

nach den aktuellen Beobachtungen des LfU an 6 . Vor diesem Hintergrund ist<br />

und bleibt die im Verhältnis zur ungesteuerten Entwicklung mit dem Konzept<br />

erreichbare Immissionsminimierung von bis zu 90% bedeutsam.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

e) Fehlende Erforderlichkeit, Abwägungsfehler<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgetragen, dass die Erforderlichkeit für die Bauleitplanung nicht<br />

erbracht werde, da das Mobilfunkkonzept nicht sicher stelle, dass die<br />

ausgewiesenen Konzentrationsflächen für alle Mobilfunkbetreiber<br />

gleichermaßen nutzbar seien. Der Planung müsse daher ein schlüssiges<br />

gesamträumliches Planungskonzept inklusive der Prüfung von<br />

Standortalternativen außerhalb der Wohngebiete zugrunde liegen, dass den<br />

Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots gerecht werde.<br />

Darüber hinaus sei das Mobilfunkkonzept der <strong>Gemeinde</strong> technisch überaltert<br />

(Gutachten aus dem Jahre 2002) und ziehe neuere Technologien, wie z.B. das<br />

LTE (Long Term Evolution), nicht in Betracht.<br />

Es wird schließlich festgestellt, dass die Darstellung von Konzentrationsflächen<br />

für den Mobilfunk, insbesondere im Hinblick auf die Entfernung von nur etwa 80<br />

m bis 150 m zu den Grundstücken der Einwender, das Abwägungsgebot<br />

verletze. Die Gründe hierfür seien auf die unzureichend behandelten Belange<br />

5<br />

LfU: EMF-Monitoring in Bayern 2006/2007 – Messungen von elektromagnetischen Feldern (EMF) in Wohngebieten<br />

(August 2008), Seite 37<br />

6<br />

laut Aussage des Präsidenten des LfU, Prof. Dr. Ing. Göttle, in der Eröffnungsrede zu den Bayerischen<br />

Immissionsschutztagen 2010 am 16.06.2010 in Augsburg


Beschluss:<br />

Seite 18<br />

der Einwender im Zuge des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 1D, wie u.a.<br />

der Erhaltung des Gebietscharakters und der Werterhaltung der Grundstücke,<br />

zurückzuführen.<br />

Behandlung:<br />

Zum Verhältnis zwischen dem Planungskonzept der <strong>Gemeinde</strong> und dem<br />

Planungskonzept von Telefònica und zur Nutzbarkeit der Standorte für alle<br />

Betreiber siehe oben A. 3. c).<br />

Zur Ermittlung von Alternativstandorten im Außenbereich siehe oben A. 1. b).<br />

Die Einwender übersehen zunächst, dass den Planungen auch ein im Jahre<br />

2008 erstelltes Standortgutachten des Umweltinstituts München mit<br />

Ergänzungen aus dem Jahr 2009 zugrunde liegt. Dieses weist detailliert die<br />

technische Machbarkeit einer flächendeckenden Versorgung nach, auch und<br />

gerade UMTS betreffend. Das Konzept ist darüber hinaus „LTE-kompatibel“:<br />

Die Bundesnetzagentur differenziert danach, „dass sich die betroffenen<br />

Frequenzbereiche erheblich in den jeweiligen Ausbreitungseigenschaften<br />

unterscheiden. (…) Aufgrund der physikalisch-technischen Ausbreitungs- und<br />

Dämpfungseigenschaften der elektromagnetischen Wellen können die für die<br />

Zwecke der Frequenznutzung für drahtlose Netzzugänge zum Angebot von<br />

Telekommunikationsdiensten gewidmeten Frequenzbereiche in zwei Kategorien<br />

unterschieden werden: In der ersten Kategorie können die Frequenzen<br />

unterhalb von 1 GHz eingeordnet werden, also z.B. die Frequenzen bei 450<br />

MHz, 800 MHz sowie bei 900 MHz. Diese zeichnen sich bei gleichen<br />

Sendeparametern gegenüber den höheren Frequenzen durch größere<br />

Nutzreichweiten aus. Ferner durchdringen die Funkwellen mit größerer<br />

Wellenlänge Gebäudemauern besser. Diese Frequenzen eignen sich<br />

besonders für die Versorgung in der Fläche (Flächenversorgung).Die zweite<br />

Kategorie wird durch die Frequenzen oberhalb von 1 GHz gebildet. Mit diesen<br />

Frequenzen können aufgrund der günstigeren Kanalwiederholungsrate<br />

engmaschigere Netze betrieben werden. Dies ermöglicht insbesondere in dicht<br />

bebauten Gebieten eine größere Übertragungskapazität. Diese Frequenzen<br />

eignen sich daher besonders für die Versorgung kleiner Funkzellen mit vielen<br />

Teilnehmern (Kapazitätsversorgung)“ 7 . Mit GSM-900 und UMTS wurden im<br />

Standortgutachten sowohl die Frequenzbereiche der ersten Kategorie<br />

(unterhalb von 1 GHz, Flächenversorgung) als auch der zweiten Kategorie<br />

(oberhalb von 1 GHz, Kapazitätsversorgung) betrachtet. LTE weist<br />

Frequenzbereiche in beiden Kategorien auf, so dass nicht zu besorgen ist, dass<br />

sich die Standorte für LTE oder andere nachfolgende Funkdienste nicht mehr<br />

eignen.<br />

Aufgrund der frequenzzspezifischen Versorgungseigenschaften und der<br />

Frequenzunabhängigkeit von LTE trifft die Annahme, LTE benötige ein Drittel<br />

weniger Standorte, jedenfalls für ein stadtnahes Versorgungsgebiet wie<br />

<strong>Gräfelfing</strong> nicht zu.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

7 Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und<br />

Eisenbahnen vom 12.10.2009 zur Flexibilisierung der Frequenznutzungsrechte für drahtlose Netzzugänge zum Angebot<br />

von Telekommunikationsdiensten in den Bereichen 450 MHz, 900 MHz, 1800 MHz, 2 GHz und 3,5 GHz, Seite 16


Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Seite 19<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

f) Ergebnis<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> befinde sich mit der Planung in einem Zielkonflikt zu den<br />

Planungszielen „Gestaltung des Ortsbilds“ und „Werterhaltung der<br />

Grundstücke“. Diese Ziele würden durch die Planung verschärft statt gelöst.<br />

Behandlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong> war von Anfang an bewusst, dass die Ziele<br />

Immissionsminimierung und Erhalt des Gebietscharakters in einem Zielkonflikt<br />

zur optischen Beeinträchtigung durch zugelassene Konzeptstandorte stehen<br />

kann. Eine „Verbannung“ der Mobilfunkmasten in den siedlungsfernen<br />

Außenbereich scheidet aus technischen Gründen aus, so dass – mit oder ohne<br />

Konzept – Standorte in oder nahe der Wohngebiete unvermeidbar sind. Da<br />

Mobilfunkanlagen nur dann ihre Versorgungsfunktion optimal erfüllen können,<br />

wenn Sichtkontakt von der Antenne zum Versorgungsgebiet besteht, sind<br />

optische Beeinträchtigungen dieser Nutzung in gewisser Weise immanent.<br />

Die Planung stellt eine qualitativ gute Versorgung bei nur geringer<br />

Immissionsbelastung aller Wohngrundstücke sicher und ermöglicht den<br />

Ausschluss immissionsträchtigerer Standorte im bebauten Bereich. Die damit<br />

verbundenen optischen Beeinträchtigungen sind durch die von der Bebauung<br />

abgerückte Situierung in bewaldeten Bereichen und mögliche nachfolgende<br />

gestalterische Auflagen in ergänzenden Bebauungsplänen so weit wie möglich<br />

reduziert. Gleichermaßen geeignete Alternativstandorte, die weniger optisch<br />

beeinträchtigend wären, stehen nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund nimmt<br />

die <strong>Gemeinde</strong> die verbleibenden optischen Beeinträchtigungen durch die<br />

Mastanlage hin.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

4. Edzard Dietz Nicolaus, Zweigstr. 14, Planegg<br />

Edzard Maria, Zweigstr. 14, Planegg<br />

Edzard Hayo Dr., Zweigstr. 14, Planegg<br />

Schreiben vom 23. 7. 2010


Beschluss:<br />

a) Fehlende Erforderlichkeit<br />

Vortrag:<br />

Seite 20<br />

Es wird vorgetragen, dass das Mobilfunkkonzept nach § 1 Abs. 3 BauGB nicht<br />

erforderlich sei, da es aufgrund des geltenden Bestandschutzes für bestehende<br />

Anlagen nicht umsetzbar sei. Die Strahlenbelastung würde sich daher im Falle<br />

der Umsetzung des Mobilfunkkonzepts weiter erhöhen.<br />

Behandlung:<br />

Zur Umsetzbarkeit und zur Reduzierung der Immissionsbelastung siehe oben A.<br />

1 a).<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

Beschluss:<br />

b) Abwägungsfehler<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgetragen, dass die öffentlichen und privaten Belange nicht gerecht<br />

untereinander und gegeneinander abgewogen worden seien. Der Wertverlust<br />

der umliegenden Grundstücke fand hier zu wenig Berücksichtigung.<br />

Behandlung:<br />

Zum Thema Wertverlust siehe oben A. 1. b) und A. 3. b).<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

c) Verletzung des Territorialprinzips<br />

Vortrag:<br />

Es wird festgestellt, dass durch das Vorhaben das Territorialprinzip der<br />

<strong>Gemeinde</strong> Planegg verletzt werde, da sich die Auswirkungen der gemeindlichen


Beschluss:<br />

Anlagen (gemeint sind die Mobilfunkanlagen) nur auf das eigene<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet zu beschränken hätten.<br />

Behandlung:<br />

Seite 21<br />

Eine Verletzung des Territorialprinzips liegt nicht vor. Mobilfunknetze arbeiten<br />

gemeindegebietsübergreifend.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

Beschluss:<br />

d) Alternativlösungen<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgebracht, dass die <strong>Gemeinde</strong> nicht alle Alternativlösungen<br />

hinsichtlich der bereits ausreichenden Versorgung und der technischen<br />

Umsetzung überprüft hätte.<br />

Behandlung:<br />

Zur Überprüfung von Alternativlösungen siehe oben A. 1. b).<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

e) Verletzung des Immissions- und Umweltschutzes<br />

Vortrag:<br />

Es wird festgestellt, dass durch das Vorhaben der Immissionsschutz in den<br />

angrenzenden reinen Wohngebieten verletzt werde und die Planung dem § 1<br />

Abs. 7 BauGB (Belange des Umweltschutzes) widerspreche.<br />

Behandlung:<br />

Aus den Untersuchungen des Umweltinstituts ersichtlich werden in Folge der<br />

Planung die einschlägigen Grenzwerte der 26. BImSchV in den Wohngebieten<br />

deutlicher unterschritten als beim ungesteuerten Netzausausbau.


Beschluss:<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Seite 22<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

Beschluss:<br />

f) Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgebracht, dass insbesondere der Standort 11 (Neunerberg) das<br />

Orts- und Landschaftsbild beeinträchtige. Darüber hinaus sei von einer<br />

Beeinträchtigung des denkmalgeschützten „Neuner-Schlössls“ sowie dem<br />

Marterl am Neunerberg auszugehen.<br />

Behandlung:<br />

Hierzu wird auf die Behandlung oben A 1. c) verwiesen.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

5. Furbach Hans, Irina u. Susanne, Hubert-Reißner-Str. 1, <strong>Gräfelfing</strong><br />

Schreiben vom 18. 7. 2010<br />

a) Ausweisung eines Mobilfunkstandort mit Wohngebiet unvereinbar<br />

Die Mobilfunkstandorte 10 und 11 lägen im reinen faktischen Wohngebiet.<br />

Gewerbeflächen davon abzuteilen und Gewerbestandorte einzutragen, sei<br />

unzulässig.<br />

Die Gewährleistung einer möglichst geringen Leistungsflussdichte in den<br />

Wohngebieten bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung werde nicht<br />

erreicht, genauso wenig wie die Sicherung einer möglichst geringen Zahl an


Beschluss:<br />

Sendemasten. Die Wechselwirkung zwischen Mast und Endgerät bleibe<br />

unberücksichtigt.<br />

Das Konzept entspreche dem Florian-Prinzip und widerspreche dem<br />

Gleichbehandlungsgrundsatz. Gewerbegebiete seien vom Schutz<br />

ausgeklammert, obwohl auch hier sich Menschen aufhalten.<br />

Behandlung:<br />

Planungsrechtlich befinden sich die Standorte nicht in einem faktischen<br />

Wohngebiet, sondern außerhalb der festgesetzten reinen Wohngebiete.<br />

Mobilfunkanlagen sind im Übrigen mit dem Gebietscharakter eines reinen<br />

Wohngebiets nicht generell unvereinbar, vgl. § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO.<br />

Seite 23<br />

Die Gewährleistung einer möglichst geringen Immissionsbelastung wird durch<br />

das Gutachten des Umweltinstituts aus dem Jahr 2008 und die Ergänzungen<br />

aus dem Jahr 2009 detailliert nachgewiesen. Die Wechselwirkung Sender-<br />

Endgerät wurde vom Umweltinstitut ebenfalls untersucht und auch im Rahmen<br />

der Informationsveranstaltung am 23.02.2010 vorgestellt 8 : Durch die höher<br />

montierten Antennen ergeben sich geringere Pfadverluste, da den<br />

Funksignalen auf dem Weg zwischen Mobilfunkantenne und Endgerät weniger<br />

Hindernisse (z.B. Bäume und Gebäude) im Weg sind, die durch Erhöhung der<br />

Sendeleistung kompensiert werden müssten. Die Endgeräte wie auch die<br />

Mobilfunk-Basisstationen können dadurch auch im weiteren Umfeld der<br />

Anlagen mit einer geringeren Sendeleistung arbeiten als dies bei z.B. einer<br />

gleich weit entfernten aber im Schatten von Hindernissen liegenden<br />

Sendeanlage der Fall wäre.<br />

Die Standortfestlegung ist das Ergebnis eines sorgfältig geführten<br />

Standortfindungsprozesses und damit das Gegenteil des Florian-Prinzips. Ziel<br />

ist der – auch vorbeugende – Schutz besonders schutzwürdiger Gebiete. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Gräfelfing</strong> orientiert sich bei der Festlegung der schutzwürdigen<br />

Bereiche am Vorsorgekonzept der 26. BImSchV für Niederfrequenzanlagen<br />

sowie an § 50 BImSchG. Gewerbegebiete gehören danach nicht zu den<br />

besonders schutzbedürftigen Gebieten. Dort ist generell mit erhöhten<br />

Immissionsbelastungen zu rechnen und sie dienen nicht Aufenthalt zu<br />

Wohnzwecken.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

8 vgl. auch Stellungnahme des Umweltinstituts vom 08.10.2010, Anhang


Beschluss:<br />

b) Keine gesundheitlichen Risiken durch Mobilfunk<br />

Vortrag:<br />

Seite 24<br />

Die Entwicklung des Standes der Wissenschaft und Forschung vom Beginn des<br />

Konzeptes 2002 bis heute lasse keine Rückschlüsse auf gesundheitliche<br />

Risiken des Mobilfunks zu. Dagegen seien psychosomatische Schäden durch<br />

Masten nachgewiesen, die mit der Größe des Masts wachsen.<br />

Großmasten seien daher denkbar ungeeignet. Das Konzept sei 2002 aus<br />

Anlass des Bauantrags für einen Großmast an der A 96 entwickelt worden;<br />

dieser gehöre nebst vier weiteren nun plötzlich zum Konzept.<br />

Behandlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong> ist nicht bekannt, dass psychosomatische Schäden durch<br />

Masten, die mit der Größe des Masts wachsen, wissenschaftlich nachgewiesen<br />

sind. Große Masten werden subjektiv oft als bedrohlicher empfunden als kleine<br />

Anlagen, was sachlich unzutreffend ist, wie die Untersuchungen des<br />

Umweltinstituts belegen.<br />

Ziel des Mobilfunkkonzeptes ist es nicht, vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

zu schützen (Gefahrenabwehr), sondern dem Entstehen schädlicher<br />

Umwelteinwirkungen vorzubeugen (Vorsorge). Angesichts der nach wie vor<br />

ungeklärten gesundheitlichen Risiken von Mobilfunkanlagen bei<br />

Immissionsbelastungen unterhalb der Grenzwerte hält die <strong>Gemeinde</strong> weiterhin<br />

am Vorsorgeprinzip fest 9 .<br />

Nach Auffassung der <strong>Gemeinde</strong> schließt die Anstoßwirkung eines Vorhabens<br />

es nicht aus, dass das Vorhaben sich nach sorgfältiger Prüfung als<br />

konzeptgemäß erweist.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

c) Mobilfunkpakt nicht beachtet; rechtliches Neuland<br />

Das Konzept sei entgegen Mobilfunkpakt ohne Mitwirkung der Betreiber erstellt<br />

worden. Es bestehe keine Aussicht darauf, dass die Betreiber (mit Ausnahme<br />

von O2) auf die konzeptgemäßen Standorte umziehen würden.<br />

9 vgl. die Vorsorgeempfehlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) in: Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk-<br />

Forschungsprogramms 2008 (abrufbar unter http://www.emf-forschungsprogramm.de/<br />

abschlussphase/DMF_AB.pdf), Seite 6; ferner: Deutsches Mobilfunk-Forschungsprogramm – Stellungnahme der<br />

Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 223. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 13.05.2008 (abrufbar<br />

unter http://www.ssk.de/de/werke/ 2008/volltext/ssk0804.pdf), Seite 30


Beschluss:<br />

Mobilfunkmasten bis 10 m seien privilegiert, diese in Bebauungsplänen zu<br />

verbieten, sei rechtliches Neuland und keineswegs sicher.<br />

Behandlung:<br />

Seite 25<br />

Das Mobilfunkpakt II-Verfahren sieht keine verbindliche Einflussnahmemöglichkeit<br />

der <strong>Gemeinde</strong> vor, sondern überlässt die letztendliche Entscheidung den<br />

Betreibern. Insbesondere ist der Aspekt einer größtmöglichen<br />

Immissionsminimierung im Mobilfunkpakt II-Verfahren kein entscheidendes<br />

Kriterium.<br />

Schon aus diesem Grund steht der Mobilfunkpakt II einer eigenen Planung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> nicht entgegen. Zudem kann das Mobilfunkpakt-Verfahren, welches<br />

als freiwillige Selbstverpflichtung der Betreiber ausgestaltet ist, einer <strong>Gemeinde</strong><br />

nicht die Planungshoheit und in deren Folge die im BauGB verankerte<br />

Möglichkeit des Erlasses von Bebauungsplänen nehmen.<br />

Die Zulässigkeit der Steuerung von Mobilfunkanlagen mag – jedenfalls teilweise<br />

– noch Neuland sein, ist aber im Grundsatz von der Rechtsprechung<br />

mittlerweile anerkannt. Im Übrigen hat sich die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gräfelfing</strong> schon in<br />

der Vergangenheit nicht gescheut, für als wichtig erkannte Ziele rechtliches<br />

Neuland zu beschreiten.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

Beschluss:<br />

d) Großmastkonzept falsch<br />

Vortrag:<br />

Es sei besser, zahlreiche kleine Standorte statt wenige große zu realisieren.<br />

Die neue Technik LTE und der stetig anschwellende Datenstrom erforderten<br />

viele kleine Masten. Dies sei nicht aufzuhalten.<br />

Behandlung:<br />

Diese Behauptung ist – jedenfalls in ihrer Pauschalität – nicht richtig. Kleine<br />

Masten bedeuten nicht automatisch geringe Immissionen, wie das Beispiel<br />

Freihamer Straße 2 zeigt.<br />

LTE setzt nicht die Errichtung vieler kleiner Masten voraus. Zu LTE und zur<br />

Zukunftsfähigkeit des Konzeptes siehe im Übrigen oben Punkt A. 1. e).


Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Seite 26<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

Beschluss:<br />

e) Stärkere Belastung von Schulen, Kindergärten und Sportvereine<br />

Vortrag:<br />

Der Maststandort 10 liege erheblich näher an Schule, Gymnasium,<br />

Kindergarten, Sportverein als jeder andere. Zudem werde auch hier die<br />

Wechselwirkung Sender – Endgerät nicht berücksichtigt.<br />

Behandlung:<br />

Die (relative) Entfernung zum Mast besagt alleine noch nichts über die<br />

Intensität der Immissionen am Immissionsort. Angebracht ist eine wesentlich<br />

differenziertere Betrachtung. Für das Ziel, sensible Bereiche einer möglichst<br />

geringen Belastung durch Mobilfunkimmissionen auszusetzen, sind für die<br />

Standortwahl neben der Entfernung zahlreiche weitere Parameter<br />

entscheidend: Höhenunterschied zwischen Antenne und Immissionspunkt,<br />

Antennencharakteristik, Hauptstrahlneigung, Sendeleistung, Horizontale<br />

Ausrichtung der Antennen, Sichtbarkeit zur Sendeanlage. Das Gutachten des<br />

Umweltinstituts belegt, dass durch den Maststandort 10 trotz größerer Nähe zu<br />

bestimmten Einrichtungen keine konzeptwidrigen Immissionsbelastungen bei<br />

den genannten Orten auftreten, sondern diese gleichermaßen von der<br />

immissionsgünstigen Lage des Standorts profitieren.<br />

Zur Wechselwirkung Sender – Endgerät siehe soeben A. 5. a).<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

f) Qualifikation des Gutachters bezweifelt<br />

Vortrag:<br />

Der von der <strong>Gemeinde</strong> beauftragte Gutachter Dipl.-Ing. Hans Ulrich-Raithel<br />

besitze nicht die erforderlichen Qualifikationen. Die Kosten für die


Beschluss:<br />

Seite 27<br />

Beratungsleistung des Umweltinstituts seien unangemessen hoch. Ein<br />

Eigeninteresse des gemeinnützigen Vereins könne nicht ausgeschlossen<br />

werden („ohne Großmast kein großer Verdienst“). Die Arbeiten seien<br />

wissenschaftlich nicht belegt. Es werde einfach ein Computerprogramm<br />

verwendet, wie es auch die Mobilfunkbetreiber benutzen. Die Ergebnisse seien<br />

jedoch nicht aussagekräftig, da der Einfluss der Endkunden sowie der<br />

Topographie nicht berücksichtigt würden.<br />

Behandlung:<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gräfelfing</strong> besteht kein Anlass, an der fachlichen<br />

Qualifikation von Herrn Dipl.-Ing. Ulrich-Raithel zu zweifeln. Er verfügt als<br />

Physikingenieur sowie aufgrund seiner jahrelangen Tätigkeit auf dem Gebiet<br />

des Mobilfunks über einschlägige Erfahrungen. Der Einwendungsführer vermag<br />

keine konkreten Mängel der Untersuchungen aufzuzeigen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gräfelfing</strong> hat keine Zweifel daran, dass die Aussagen des<br />

Umweltinstituts neutral ermittelt und fachlich korrekt sind.<br />

Die vom Umweltinstitut im Rahmen eines wissenschaftlichen<br />

Forschungsprojekts mitentwickelte Prognosesoftware ist den Programmen der<br />

Mobilfunkbetreiber überlegen. Die Topographie findet dabei über das<br />

eingepflegte amtliche digitale Geländemodell und das aus den digitalen<br />

Flurkarten gewonnene dreidimensionale Gebäudemodell Berücksichtigung. Zur<br />

Wechselwirkung Sender – Endgerät siehe A. 5. a).<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

6. Kessler Ingeborg u. Karl Eduard, Egenhofenstr. 37f, Planegg<br />

Schreiben vom 15. 7. 2010<br />

a) Beeinträchtigung der Gesundheit<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgetragen, dass durch den Betrieb eines leistungsstarken<br />

Mobilfunkmastes die Gesundheit der Anlieger beeinträchtigt werde.<br />

Behandlung:<br />

Aus den Untersuchungen des Umweltinstituts ersichtlich werden in Folge der<br />

Planung die einschlägigen Grenzwerte der 26. BImSchV auch in den Planegger


Beschluss:<br />

Seite 28<br />

Wohngebieten deutlicher unterschritten als beim ungesteuerten<br />

Netzausausbau. Durch den Vorsorgeansatz der Planung soll gerade der<br />

Möglichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung durch Immissionen so weit wie<br />

möglich Rechnung getragen werden.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

Beschluss:<br />

b) Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes und Wertverlust<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgebracht, dass durch die Mobilfunkmasten das Orts- und<br />

Landschaftsbild beeinträchtigt werde. Hiervon sei insbesondere das „Neuner<br />

Schlößl“ betroffen. Des Weiteren sei mit einem Wertverlust der Grundstücke zu<br />

rechnen.<br />

Behandlung:<br />

Zum Thema Wertverlust siehe oben A. 1. b) und A. 3. b).<br />

Zum Thema Orts- und Landschaftsbild/Neuner-Schlössl wird auf die<br />

Behandlung oben A 1. c) verwiesen.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

7. Sinz Andrea u. Gerhard Dr., Zweigstr. 2, Planegg<br />

Schreiben vom 25. 7. 2010<br />

a) Fehlende Erforderlichkeit und Abwägungsfehler<br />

Vortrag:


Beschluss:<br />

Seite 29<br />

Es wird festgestellt, dass das Mobilfunkkonzept nicht erforderlich sei, da es in<br />

Folge des Bestandschutzes für bestehende Anlagen nicht umsetzbar sei. Im<br />

Weiteren wird vorgebracht, dass im Rahmen der Bauleitplanänderung die<br />

öffentlichen und privaten Belange nicht gerecht untereinander und<br />

gegeneinander abgewogen worden seien. Die rund 40 m hohen Masten,<br />

insbesondere die Standorte 10 (Sportplatz) und 11 (Neunerberg), seien<br />

entgegen den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong> nicht außerhalb der bebauten<br />

Bereiche und würden somit das Orts- und Landschaftsbild optisch negativ<br />

beeinflussen. Dabei käme es zu erheblichen Wertverlusten der umliegenden<br />

Grundstücke, womit die privaten Belange die öffentlichen Belange deutlich<br />

überwiegen würden.<br />

Behandlung:<br />

Zum Thema Umsetzbarkeit wird auf die Behandlung unter A. 1. a) und zum<br />

Thema Wertverlust auf die Behandlung unter A. 1. b) und A. 3 b) Bezug<br />

genommen<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

b) Mängel im Mobilfunkkonzept<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgebracht, dass das Mobilfunkkonzept nicht ausreichend mit den<br />

technischen und organisatorischen Anforderungen aller Mobilfunkbetreiber<br />

abgestimmt worden sei. Viele Betreiber würden die Mitwirkung an dem Konzept<br />

verweigern und auf den Bestandsschutz ihrer Anlagen bestehen. Somit sei das<br />

Planungsziel einer Reduzierung der Strahlenbelastung auf absehbare Zeit nicht<br />

umsetzbar. Darüber hinaus sei im Mobilfunkkonzept die neuere LTE-<br />

Technologie (Long Term Evolution) und die Mobilfunkversorgung via Satellit<br />

außer Acht gelassen worden. Es seien nicht alle Alternativlösungen, auch<br />

hinreichend der Standortwahl, ausreichend berücksichtigt worden.<br />

Behandlung:<br />

Die Untersuchungen des Umweltinstituts zeigen, dass über die<br />

Konzeptstandorte für alle Betreiber eine flächendeckende Versorgung in guter<br />

Qualität ermöglicht wird. Infolge der verbindlichen Planungsvorgaben ist die<br />

Umsetzung des Konzeptes trotz der Verweigerung der Betreiber an der<br />

Mitwirkung sichergestellt.


Beschluss:<br />

Zum Thema LTE siehe oben die Ausführungen unter A. 3. e).<br />

Zum Thema Alternativenprüfung wird auf die Ausführungen unter A. 1. b)<br />

verwiesen.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Seite 30<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

Beschluss:<br />

c) Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgeschlagen, aufgrund der besonderen Sensibilität der Mobilfunk-<br />

Planung seitens der <strong>Gemeinde</strong> eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

durchzuführen.<br />

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach Ansicht der <strong>Gemeinde</strong> nicht erforderlich.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

Beschluss:<br />

d) Verletzung weiterer Rechtsvorschriften<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgebracht, dass insbesondere durch den Standort 11 (Neunerberg)<br />

das denkmalgeschützte „Neuner Schlößl“ beeinträchtigt werde. Zudem sei<br />

bezüglich des Immissionsschutzes die Zumutbarkeitsschwelle im reinen<br />

Wohngebiet überschritten. Die gesamte Planung würde außerdem dem § 1<br />

Abs. 7 BauGB (Belange des Umweltschutzes) widersprechen.<br />

Behandlung:<br />

Zum Thema „Neuner-Schlössl“ siehe die Ausführungen oben unter A. 1. a).<br />

Aus den Untersuchungen des Umweltinstituts ersichtlich werden in Folge der<br />

Planung die einschlägigen Grenzwerte der 26. BImSchV als maßgebliche<br />

Zumutbarkeitsschwelle in den Wohngebieten deutlicher unterschritten als beim<br />

ungesteuerten Netzausausbau.


Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Seite 31<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

8. Von Götz Beate Dr., Zweigstr. 3, Planegg<br />

Beschluss:<br />

Schreiben vom 22. 7. 2010<br />

Verletzung der Belange und Rechtsvorschriften<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgebracht, dass bei der Umsetzung der Planung folgende Belange<br />

und Rechtsvorschriften verletzt würden:<br />

- Überschreitung der immissionsschutzrechtlichen Zumutbarkeitsschelle im<br />

reinen Wohngebiet,<br />

- fehlerhafte Abwägung privater und öffentlicher Belange,<br />

- Wertverlust der umliegenden Grundstücke,<br />

- unzureichender Nachweis einer Reduzierung der Strahlenbelastung,<br />

- nicht Beachtung von Alternativlösungen,<br />

- Störung des Orts- und Landschaftsbildes sowie<br />

- Beeinträchtigung des Naherholungsgebietes „Neunerberg“.<br />

Behandlung:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gräfelfing</strong> ist der Auffassung, dass eine Mastanlage am Rand<br />

des Dieckmann-Platzes im Gehölzbestand in unmittelbarer Nähe zur<br />

Bahnstrecke das Naherholungsgebiet am Neunerberg nicht unzumutbar<br />

beeinträchtigt.<br />

Im Übrigen wird auf die Ausführungen insbesondere unter A. 1. Bezug<br />

genommen.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.


9. Von Klitzing Helga u. Karl-Wolf, Planegg, Egenhofenstr. 39a, Planegg<br />

Von Klitzing Ingo u. Von Klitzing-Bantzhaff Anja, Egenhofenstr. 39a, Planegg<br />

Beschluss:<br />

Schreiben vom 27. 6. 2010<br />

Einspruch<br />

Vortrag:<br />

Seite 32<br />

Es wird vorgetragen, dass man Einspruch gegen die Bauleitplanänderung<br />

erhebt, da es zu Beeinträchtigungen durch Elektrosmog, zu einer<br />

Verschandelung des Garten- und Park-Charakters und zu einer Wertminderung<br />

des Eigentums käme. Darüber hinaus sei abweichend vom Gutachten des<br />

Umweltinstituts e.V. vom 16. 9. 2009 ein ursprünglicher Standort auf dem<br />

<strong>Gräfelfing</strong>er Rathaus verworfen und durch 2 neue Standorte (Neunerberg und<br />

Sportplatz) ersetzt werden.<br />

Behandlung:<br />

Es trifft nicht zu, dass die untersuchte Standortvariante auf dem Rathaus durch<br />

die Standorte Neunerberg und Sportplatz ersetzt wurden. Umgekehrt war ein<br />

Standort auf dem Rathaus als Alternative zu den genannten Bereichen<br />

untersucht, aber im Ergebnis als weniger geeignet wieder verworfen worden.<br />

Im Übrigen wird auf die Ausführungen insbesondere unter A. 1. Bezug<br />

genommen.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

10. Zimmermann Martin, Jahnstr. 16, <strong>Gräfelfing</strong><br />

Schreiben vom 3. 7. 2010<br />

a) Einspruch<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgebracht, dass man Einspruch gegen die Bauleitplanänderung<br />

erhebt, da die <strong>Gemeinde</strong> in keiner Weise eine Abwägung der Interessen der<br />

Mobilfunkbetreiber gegen die Interessen der betroffenen<br />

Grundstückseigentümer vorgenommen hätte.<br />

Behandlung:


Beschluss:<br />

Seite 33<br />

Zur Abwägung der Interessen der Mobilfunkbetreiber gegen die Interessen der<br />

betroffenen Grundstückseigentümer wird insbesondere auf die Ausführungen<br />

unter A. 1., 2. und 3. Bezug genommen.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

B. Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />

1. Regierung von Oberbayern<br />

Abt. Landes- und Regionalplanung<br />

Schreiben vom 25. 5. 2010<br />

a) Erfordernisse der Raumordnung<br />

Vortrag:<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Landesentwicklungsprogramm<br />

Bayern der Ausbau der Mobilfunknetze umwelt- und sozialverträglich zu<br />

erfolgen habe, wobei auf einen sparsamen Flächenverbrauch und die<br />

Schonung der Landschaft zu achten sei. Im Weiteren seien schützenswerte<br />

Landschaftsteile von einer Bebauung grundsätzlich freizuhalten und der<br />

Bannwald vor Zerschneidung und Flächenverlust zu bewahren.<br />

Behandlung:<br />

Die Stellungnahme wird ohne Beschlussfassung zur Kenntnis genommen.<br />

b) Änderungspunkt 1 (Südlich der A 96)<br />

Vortrag:<br />

Es wird festgestellt, dass das Vorhaben aufgrund der Art der Nutzung mit dem<br />

regionalen Trenngrün und dem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet vereinbar sei.<br />

Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet bestehe allerdings ein Konflikt<br />

mit den Zielen des Landesentwicklungsprogramms wonach schützenswerte<br />

Landschaftsteile von einer Bebauung grundsätzlich freizuhalten seien. Ein<br />

Eingriff in den Bannwald könne dadurch impliziert werden.<br />

Behandlung:


Beschluss:<br />

Seite 34<br />

Die Standorte der Änderungspunkte 1 (südlich der A 96) und 4 (Paul-Diehl-<br />

Park) befinden sich in Landschaftsschutzgebieten. Entsprechend der<br />

Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet<br />

Planegger Holz, sind im Schutzgebiet Veränderungen, die die Natur schädigen,<br />

den Naturgenuß beeinträchtigen oder das Landschaftsbild verunstalten,<br />

verboten. Ausnahmen sind mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde<br />

und der Regierung von Oberbayern zulässig.<br />

Die betreffenden Standorte sind auf die zuvor genannten Wirkungen auf das<br />

Landschaftsschutzgebiet, in Abstimmung mit den Fachbehörden, zu prüfen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 21<br />

Nein - Stimmen: 0<br />

Beschluss:<br />

c) Änderungspunkt 2 (Am Sportplatz)<br />

Keine Einwände<br />

d) Änderungspunkt 3, 4 und 5 (Neunerberg, Paul-Diehl-Park und südlich der<br />

Großhaderner Straße)<br />

Vortrag:<br />

Es wird festgestellt, dass sich die o.a. Standorte im Nahbereich bzw. innerhalb<br />

von kartierten Biotopflächen befinden. Daher sollte eine Beeinträchtigung der<br />

Biotope ausgeschlossen bzw. die Situierung im Einvernehmen mit der<br />

Fachbehörde überprüft werden. Es wird eine Situierung außerhalb der kartierten<br />

Biotopflächen empfohlen.<br />

Die Lage der o.a. Standorte im Nahbereich bzw. innerhalb von kartierten Biotopflächen wird<br />

neuerlich geprüft und hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den ökologischen Funktionen mit der<br />

Fachbehörde abgestimmt. Für den Änderungspunkt 5 (südlich der Großhaderner Straße)<br />

wurde zudem festgestellt, dass der derzeit dargestellte Standort mit der<br />

Baubeschränkungszone der 110-kV Freileitung Kochel-Karlsfeld kollidiert. Für diesen<br />

Standort ist eine neue Situierung innerhalb der für Änderungspunkt 5 festgesetzten<br />

Konzentrationsfläche festzulegen, die ebenfalls mit der Fachbehörde abgestimmt wird.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 21<br />

Nein - Stimmen: 0<br />

2. Regierung von Oberbayern<br />

Abt. Brand- und Katastophenschutz


Schreiben vom 5. 7. 2010<br />

Keine Einwände<br />

3. Landratsamt München<br />

Abt. Baurecht, Denkmalschutz und Raumordnungsrecht<br />

Beschluss:<br />

Schreiben vom 21. 7. 2010<br />

a) Abgrenzung der Geltungsbereiche<br />

Vortrag:<br />

Seite 35<br />

Es wird empfohlen, die einzelnen Änderungsbereiche mit einem Planzeichen für<br />

die Geltungsbereichsgrenze abzugrenzen.<br />

Der Empfehlung wird entsprochen. Die Änderungsbereiche werden mit einer<br />

Geltungsbereichsgrenze versehen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 21<br />

Nein - Stimmen: 0<br />

Beschluss:<br />

b) Abweichung der Lage in Änderungspunkt 2<br />

Vortrag:<br />

Es wird festgestellt, dass die Lage von Änderungspunkt 2 (Am Sportplatz) nicht<br />

mit der im Bebauungsplan Nr. 1D übereinstimme. Es wird eine Überprüfung<br />

bzw. eine Anpassung der Situierung des Standorts empfohlen.<br />

Der Empfehlung wird entsprochen. Die Lage wird dem im Änderungsverfahren befindlichen<br />

Bebauungsplan Nr. 1D angepasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 21<br />

Nein - Stimmen: 0<br />

c) Darstellung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes<br />

Vortrag:


Beschluss:<br />

Seite 36<br />

Es wird festgestellt, dass der rechtsgültige Flächennutzungsplan nicht als<br />

Kopie, sondern als eine digital überarbeitete Fassung dargestellt wurde. Dies<br />

solle in der Planzeichnung noch ergänzt werden. Falls die <strong>Gemeinde</strong> die<br />

überarbeitete Fassung als Grundlage verwenden wolle, wird empfohlen, diese<br />

als „Neufassung“ ins Verfahren zu geben.<br />

Behandlung:<br />

Zur Verbesserung der Darstellung wurde der rechtsgültige<br />

Flächennutzungsplan ohne inhaltliche Änderung von analoger in eine digitale<br />

Form umgewandelt. Eine Neufassung des Flächennutzungsplans wurde<br />

dadurch nicht beabsichtigt.<br />

Eine Änderung der Planung ist aus den o.g. Gründen nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 21<br />

Nein - Stimmen: 0<br />

Beschluss:<br />

d) 7. Flächennutzungsplanänderung<br />

Vortrag:<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass Punkt 2 der Begründung überprüft werden<br />

sollte, da entsprechend den Unterlagen des Landratsamtes die<br />

7. Flächennutzungsplanänderung bereits rechtsgültig sein müsste.<br />

Die Begründung wird entsprechend geändert.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 21<br />

Nein - Stimmen: 0<br />

4. Autobahndirektion Südbayern<br />

Schreiben vom 12. 7. 2010<br />

Bauverbotszone<br />

Vortrag:


Beschluss:<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Standort von Änderungspunkt 1<br />

(südlich der A 96) die Bauverbotszone von 40 m gemäß § 9 FStrG strikt zu<br />

beachten sei.<br />

Behandlung:<br />

Zwischenzeitlich haben Abstimmungsgespräche zwischen der<br />

Autobahndirektion, der <strong>Gemeinde</strong> und der Fa. E-Plus im Hinblick auf die<br />

geplante Errichtung eines Masts Nahe der Autobahn stattgefunden.<br />

Die Ergebnisse der Abstimmungsgespräche sind in die Planung einzupflegen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 21<br />

Nein - Stimmen: 0<br />

5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege<br />

Abt. Bauleitplanung<br />

Beschluss:<br />

Schreiben vom 29. 7. 2010<br />

Bodendenkmäler<br />

Vortrag:<br />

Seite 37<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass im Umfeld der Planungsbereiche<br />

Bodendenkmäler zu vermuten seien. Im Bereich von Bodendenkmälern<br />

bedürfen Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß<br />

Art. 7.1 DSchG. Im Übrigen seien Bodendenkmäler nachrichtlich in den<br />

Flächennutzungsplan zu übernehmen und in der Begründung mit Hinweis auf<br />

die besonderen Schutzbestimmungen aufzuführen.<br />

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan werden bereits Natur-, Boden- und Baudenkmäler<br />

dargestellt. Nach Überprüfung des rechtsgültigen Flächennutzungsplans und den aktuellen<br />

Kartierungsstand gemäß Bayern-Viewer sind keine Bodendenkmäler auf den Standorten der<br />

Änderungspunkte zu vermuten. Im Rahmen des Bauvollzugs wird der Meldepflicht gem. Art.<br />

8 Abs. 1-2 DSchG nachgekommen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 21<br />

Nein - Stimmen: 0


6. Landeshauptstadt München<br />

Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Stadtentwicklungsplanung<br />

Schreiben vom 12. 7. 2010<br />

Keine Einwände<br />

7. <strong>Gemeinde</strong> Planegg<br />

Vertreten durch RA Labbé & Partner<br />

Schreiben vom 30. 7. 2010 bzw. 22. 7. 2010<br />

a) Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots<br />

Vortrag:<br />

Seite 38<br />

Es wird vorgetragen, dass durch das Vorhaben das sog. interkommunale<br />

Abstimmungsgebot nach § 2 Abs. 2 BauGB verletzt werde. Die Maststandorte,<br />

insbesondere diejenigen in unmittelbarer Nähe zur <strong>Gemeinde</strong>grenze, würden<br />

Zwangspunkte für die <strong>Gemeinde</strong> Planegg darstellen, wodurch die Umsetzung<br />

eines eigenen Mobilfunkkonzepts erschwert werde. Es wird dadurch befürchtet,<br />

dass aufgrund der fehlenden interkommunal abgestimmten Planung zwar die<br />

Bevölkerung <strong>Gräfelfing</strong>s vor entsprechenden Immissionsbelastungen bei<br />

bestmöglicher Mobilfunkversorgung geschützt werde, nicht jedoch die<br />

Bevölkerung der benachbarten <strong>Gemeinde</strong>n. Tatsächlich habe die <strong>Gemeinde</strong><br />

Planegg konkrete Planungsvorstellungen für ein Mobilfunkkonzept. Das<br />

Umweltinstitut München e.V. sei bereits für entsprechende Untersuchungen<br />

beauftragt. Im Weiteren sei mit Immissionsbelastungen in Form von Lärm durch<br />

die notwendige Kühlung größerer Mobilfunkanlagen sowie von<br />

Beeinträchtigungen auf das Orts- und Landschaftsbild durch den rund 40 m<br />

hohen Mobilfunkmast zu rechnen. Dies beträfe auch die angrenzenden reinen<br />

Wohngebiete der <strong>Gemeinde</strong> Planegg sowie das unter Denkmalschutz gestellte<br />

„Neuner Schlößl“, womit das interkommunale Abstimmungsgebot in weiteren<br />

Punkten verletzt werde. Es wird daher gefordert, insbesondere aufgrund der<br />

vorherrschenden hohen Siedlungsdichte im Münchner Umland das<br />

Mobilfunkkonzept mit sämtlichen Nachbargemeinden konkret abzustimmen.<br />

Behandlung:<br />

Die Belange der <strong>Gemeinde</strong> Planegg werden durch die 6.<br />

Flächennutzungsplanänderung nicht in unzumutbarere Weise nachteilig berührt.<br />

Wie die Untersuchungen des Umweltinstituts München e.V. belegen<br />

(insbesondere vom 23.01.2008 und vom 16.09.2009), gehen von den<br />

konzeptgemäßen Standorten auf dem Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gräfelfing</strong> keine<br />

unzumutbaren Immissionsbelastungen für das Planegger <strong>Gemeinde</strong>gebiet aus.<br />

Die prognostizierten Immissionspegel liegen um ein Vielfaches unter den<br />

gesetzlichen Grenzwerten und entsprechen denen für das <strong>Gräfelfing</strong>er<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet. Eine Verlagerung der Immissionsproblematik auf Planegger<br />

Flur findet von den Konzeptstandorten damit nicht statt.<br />

Auch eine städtebaulich relevante Verletzung des interkommunalen<br />

Abstimmungsgebotes liegt nach Auffassung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gräfelfing</strong> nicht vor.


Beschluss:<br />

Seite 39<br />

Durch die Umsetzung der kommunalen Mobilfunkkonzeptes wird die <strong>Gemeinde</strong><br />

Planegg nicht in ihrer Planungshoheit eingeschränkt. Wie bereits dargelegt, wird<br />

die Immissionsproblematik nicht auf das Nachbargebiet verlagert, der Vorwurf<br />

des St-Florians-Prinzips geht an der Sache vorbei. Weiter werden nach den<br />

Erkenntnissen des Umweltinstituts durch die Konzeptstandorte auf <strong>Gräfelfing</strong>er<br />

Gebiet keine Zwangspunkte geschaffen, die ein potentielles Standortkonzept in<br />

Planegg beeinträchtigen oder verunmöglichen würden. Der Standort 11<br />

ermöglicht eine relevante Versorgung nur des angrenzenden <strong>Gräfelfing</strong>er und<br />

Planegger <strong>Gemeinde</strong>gebiets. Eine Abstimmung mit weiteren <strong>Gemeinde</strong>n im<br />

Rahmen der §§ 204, 205 BauGB ist daher nicht erforderlich. Kühl- und<br />

Versorgungsanlagen von Mobilfunkanlagen müssen die einschlägigen<br />

Lärmgrenzwerte der TA Lärm einhalten, so dass auch insoweit keine<br />

unzumutbaren oder gebietsfremden Belästigungen zu erwarten sind. Der nahe<br />

der <strong>Gemeinde</strong>grenze gelegene Standort 11 wird zu einem Teil von<br />

Baumbestand verdeckt, so dass die damit einhergehenden optischen<br />

Beeinträchtigungen gemindert werden. Ein Ersatzstandort abseits der<br />

Bebauung im Wald wurde untersucht, erweist sich aber aus<br />

versorgungstechnischen Gründen als nicht geeignet. Aufgrund der Entfernung<br />

zum Planegger <strong>Gemeinde</strong>gebiet wird ein Mast im Bereich des Standortes 11 in<br />

seinem oberen Bereich zwar sichtbar sein, eine unzumutbare Beeinträchtigung<br />

geschützter Belange auf Planegger Flur geht damit jedoch nicht einher. Es ist<br />

zudem beabsichtigt, entsprechende gestalterische Festsetzungen in einen<br />

ergänzenden Bebauungsplan aufzunehmen, welche die optischen<br />

Auswirkungen mindern.<br />

Zu den denkmalschutzrechtlichen Belangen siehe oben A. 1 c.).<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

b) weiterer Vortrag<br />

Es wird auf die Behandlung der inhalts- und weitgehend wortgleichen<br />

Stellungnahme der RAe Labbé &Partner unter Punkt 2 der Bürgerbeteiligung<br />

verwiesen.<br />

8. IHK, Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern<br />

Schreiben vom 2. 8. 2010<br />

a) Aktuelle Stellungnahme der Strahlenschutzkommission<br />

Vortrag:


Beschluss:<br />

Seite 40<br />

Es wird vorgebracht, dass jene Bedenken, die die IHK in den letzten Jahren<br />

hinsichtlich der Steuerung von Mobilfunkanlagen geäußert habe, weiterhin<br />

vollumfänglich gelten. Dementsprechend bestehe kein Einverständnis mit der<br />

6. Flächennutzungsplanänderung.<br />

Es wird bemängelt, dass in der Begründung die jüngeren<br />

Forschungserkenntnisse der Strahlenschutzkommission nicht erwähnt worden<br />

seien und stattdessen auf eine Stellungnahme eines privaten Instituts<br />

verwiesen worden sei. Es wird empfohlen, in der Begründung eine inhaltliche<br />

Auseinandersetzung mit der aktuellen Stellungnahme der<br />

Strahlenschutzkommission vom 13. 5. 2008 im Hinblick auf die ermittelten<br />

Ergebnisse ihrer 5-jährigen Forschungszeit zu<br />

führen. Darin komme man zu der Erkenntnis, dass Befürchtungen über<br />

gesundheitsschädigende Wirkungen von Mobilfunkfeldern selbst bei<br />

chronischer Exposition nicht gestützt seien. Damit verliere der in der<br />

Begründung viel zitierte Vorsorgeaspekt erheblich an Gewicht.<br />

Behandlung:<br />

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) kommt in seinem Abschlussbericht<br />

zum deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramm (DMF) vom Juni 2008 zwar zu<br />

dem Schluss, dass die derzeit geltenden Grenzwerte aus seiner Sicht<br />

ausreichend sind. Es verweist aber zugleich darauf, dass im Rahmen des DMF<br />

physiologische Reaktionen festgestellt wurden und wichtige Fragen nach wie<br />

vor ungeklärt sind. Das BfS empfiehlt in Ansehung der Erkenntnisse des DMF<br />

und des Grenzwertkonzepts, am Vorsorgeprinzip festzuhalten 10 .<br />

Ähnlich die Schlussfolgerungen der Strahlenschutzkommission (SSK) zum<br />

DMF 11 .<br />

Nach übereinstimmender Auffassung von BfS und SSK kann also nach dem<br />

derzeitigen Wissensstand keine „Entwarnung“ gegeben werden. Insoweit<br />

besteht aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnislage bei Expositionen<br />

unterhalb der Grenzwerte zwar keine Gesundheitsgefahr, sehr wohl aber ein<br />

vorsorgerelevanter „Gefahrenverdacht“ bzw. ein vorsorgerelevantes „Besorgnispotential“.<br />

Dies rechtfertigt unverändert den Vorsorgeansatz der Planung.<br />

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) stellt im Übrigen in seinen<br />

veröffentlichten aktuellen Messreihen deutliche Zuwächse bei der<br />

Grenzwertausschöpfung durch Mobilfunkimmissionen fest 12 .<br />

Die Begründung ist um die jüngeren Forschungserkenntnisse der Strahlenschutzkommission<br />

und des Bundesamtes für Strahlenschutz zu ergänzen.<br />

10 Bundesamt für Strahlenschutz: Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (abrufbar unter<br />

http://www.emf-forschungsprogramm.de/abschlussphase/DMF_AB.pdf), Seite 6<br />

11 Deutsches Mobilfunk-Forschungsprogramm - Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 223.<br />

Sitzung der Strahlenschutzkommission am 13.05.2008 (abrufbar unter http://www.ssk.de/de/werke/<br />

2008/volltext/ssk0804.pdf), Seite 30<br />

12 Landesamt für Umwelt: EMF-Monitoring in Bayern 2006/2007 – Messungen von elektromagnetischen Feldern (EMF)<br />

in Wohngebieten (August 2008; abrufbar unter http://www.lfu.bayern.de/strahlung/emf_monitoring/<br />

doc/endbericht_emf_06_07.pdf), Seite 37


Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Seite 41<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

Beschluss:<br />

b) Versorgung mit Mobilfunk<br />

Vortrag:<br />

Es wird befürchtet, dass die an den zugelassenen Standorten vorgesehenen<br />

Sendemasten mit höherer Leistung arbeiten müssten, um die Versorgung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiets zu ermöglichen. Ließe man allerdings in der näheren<br />

Umgebung von schützenswerten Nutzungen Sendemasten zu, so wäre eine<br />

geringere Sendeleistung möglich. Es wird daher als Ansatzpunkt vorgebracht,<br />

dass geringere Emissionen von mehreren Sendemasten auch weniger<br />

Immissionen zur Folge hätten. Dies entspreche eher den Grundgedanken des<br />

vorsorgenden Immissionsschutzes als die hier gewählte Variante. Die<br />

lückenlose, bedarfsgerechte Versorgung mit Mobilfunk sei in jedem Fall zu<br />

gewährleisten.<br />

Es wird daher empfohlen, die Standorte für Mobilfunkanlagen nicht über die<br />

Bauleitplanung festzulegen, sondern die Standortsuche entsprechend des<br />

„Mobilfunkpaket II“ zu steuern. Dadurch könnten Lösungen gefunden werden,<br />

die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen würden.<br />

Behandlung:<br />

Die Untersuchungen des Umweltinstituts weisen nach, dass eine qualitativ gute,<br />

lückenlose und ausbaufähige Versorgung des <strong>Gemeinde</strong>gebiets über das<br />

Konzept gewährleistet werden kann.<br />

Zur Wechselwirkung Sender – Mobiltelefon siehe oben unter A. 5. a).<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> teilt nicht die Auffassung, dass das unverbindliche Mobilfunkpakt<br />

II-Verfahren die Erforderlichkeit einer verbindlichen Bauleitplanung entfallen<br />

lassen könnte. Die extrem unterschiedliche Handhabung des Mobilfunkpakt II-<br />

Verfahrens durch die Betreiber und fehlende Sanktionsmöglichkeiten bei einem<br />

Verstoß gegen das Mobilfunkpakt-Verfahren belegen die Vorteile einer<br />

verbindlichen Regelung.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2


Seite 42<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

9. Handwerkskammer für München und Oberbayern<br />

Schreiben vom 22. 7. 2010<br />

Keine Einwände<br />

10. Deutsche Bahn<br />

Services Immobilien GmbH<br />

Beschluss:<br />

Schreiben vom 23. 7. 2010<br />

Zugfunknetz GSM-R<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgetragen, dass durch Neubauten öffentlicher Mobilfunkbetreiber<br />

Störungen an GSM-R versorgten Strecken auftreten könnten. Dies stelle für den<br />

Bahnbetrieb einen sicherheitsrelevanten Aspekt dar. Die Bauleitplanung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> dürfe die bahnbetriebsnotwendigen Anlagen einschließlich der<br />

Maßnahmen zur Wartung, Instandhaltung oder ggf. notwendiger Erweiterungen<br />

keinesfalls beeinträchtigen. Die <strong>Gemeinde</strong> habe der DB Netz AG in einem evtl.<br />

Verfahren zum Neubau eines GSM-R-Füllsenders auf Bahngrund als Träger<br />

öffentlicher Belange das Einvernehmen zuzusichern.<br />

Behandlung:<br />

Bei den geltend gemachten Störungen des Eisenbahnbetriebsfunks durch von<br />

einer Mobilfunksendeanlage ausgehende Funkstrahlen handelt es sich um<br />

keine städtebaulich relevanten Störungen. Die Bewältigung von Gefahren durch<br />

sich störende Funkanlagen fällt in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> sieht sich nicht befugt, in die der Bundesnetzagentur obliegende<br />

Sicherstellung und Überwachung der Frequenzordnung nach dem<br />

Telekommunikationsgesetz durch Maßnahmen des Bauplanungsrechts<br />

einzugreifen.<br />

Allgemein wird empfohlen, bei sicherheitsrelevanten Funkdiensten<br />

Stabilitätsreserven einzuplanen und, wo Schwachstellen bekannt sind, diese<br />

umgehend zu beheben.<br />

Im Übrigen ist nicht beabsichtigt, die Ausschlusswirkung der<br />

Konzentrationszonen auf planfestgestellte Anlagen des digitalen Zugfunknetzes<br />

oder anderer bahnbetriebsnotwendiger Anlagen zu erstrecken.<br />

Es ist textlich klarzustellen, dass die Ausschluss- und Regelungswirkung des Planes sich<br />

nicht auf planfestgestellte Anlagen des digitalen Zugfunknetzes oder anderer<br />

bahnbetriebsnotwendiger Anlagen erstrecken soll, die dem Fachplanungsprivileg unterfallen.<br />

Im Übrigen ist eine Änderung der Planung nicht veranlasst.


Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Seite 43<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

11. Wasserwirtschaftsamt München<br />

Schreiben vom 1. 7. 2010<br />

Keine Einwände<br />

12. Würmtal Zweckverband<br />

Schreiben vom 6. 7. 2010<br />

Keine Einwände<br />

13. Stadtwerke München Infrastruktur Region GmbH<br />

Schreiben vom 7. 7. 2010<br />

Keine Einwände<br />

14. E.ON Bayern AG, Netzcenter Taufkirchen<br />

Schreiben vom 8. 7. 2010<br />

Keine Einwände<br />

15. O2, Telefonica O2 Germany GmbH & Co. OHG<br />

Schreiben vom 30. 7. 2010<br />

a) Fehlende Erforderlichkeit und mangelnde Planungsbefugnis<br />

Vortrag:


Beschluss:<br />

Seite 44<br />

Es wird vorgetragen, dass die Erforderlichkeit der Bauleitplanung sowie die<br />

Planungsbefugnis der <strong>Gemeinde</strong> nicht gegeben seien. Die Gründe dafür seien<br />

in den vielfältigen Zielkonflikten des Mobilfunkkonzeptes, wie z.B. der<br />

größtmöglichen Minimierung der Immissionsbelastung, der Ausschlussnahme<br />

von Mobilfunkanlagen im Innenbereich bei gleichzeitiger Gewährleistung einer<br />

flächendeckenden Mobilfunkversorgung, zu sehen. Nicht erforderlich seien<br />

solche Bauleitpläne, die ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren<br />

Verwirklichung die Bauleitplanung nicht bestimmt sei.<br />

Behandlung:<br />

Die Inhalte der Flächennutzungsplanänderung können nach der aktuellen<br />

Rechtsprechung mit den Mittel der der Bauleitplanung umgesetzt werden.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

Beschluss:<br />

b) Mangelhafte Mobilfunkversorgung<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgebracht, dass die geplante Beschränkung des Mobilfunkausbaus in<br />

einer Weise, womit lediglich eine mangelhafte Mobilfunkversorgung hergestellt<br />

werden könne, der städtebaulichen Erforderlichkeit der Bauleitplanung und den<br />

Zielen der Landesplanung widerspräche.<br />

Behandlung:<br />

Die Untersuchungen des Umweltinstituts weisen nach, dass mit dem Konzept<br />

der <strong>Gemeinde</strong> eine flächendeckende und qualitativ gute Versorgung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiets möglich ist. Telefònica zeigt keine konkreten Defizite oder<br />

Mängel dieser Planungsgrundlage auf, sondern beschränkt sich auf<br />

Pauschalkritik. Daraus kann kein Widerspruch zu den Zielen der<br />

Landesplanung erkannt werden.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2


Seite 45<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

Beschluss:<br />

c) Vorbeugender Immissionsschutz<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgebracht, dass die hier angestrebte Immissionsminimierung zur<br />

Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht erforderlich sei,<br />

da sie bereits durch die bestehende Gesetzeslage geregelt werde. Die<br />

Rechtssprechung habe dies bereits durch die 26. BImSchV sichergestellt.<br />

Hierbei sei unklar, warum in Wohn- und Gewerbegebieten die Grenzwerte der<br />

26. BImSchV nicht ausreichend sein sollen. Die Vorgehensweise erscheine<br />

insgesamt willkürlich und entbehre jegliche wissenschaftliche Grundlage.<br />

Behandlung:<br />

Maßgebend ist der von den aktuellen Stellungnahmen der<br />

Strahlenschutzkommission und des Bundesamtes für Strahlenschutz gestützte<br />

Vorsorgeansatz. Vorsorge bedeutet nicht, dass Schutzmaßnahmen erst dort zu<br />

beginnen brauchen, wo aus gewissen gegenwärtigen Zuständen nach dem Gesetz<br />

der Kausalität gewisse andere schadenbringende Zustände und Ereignisse<br />

erwachsen werden. Vielmehr müssen auch solche Schadensmöglichkeiten in<br />

Betracht gezogen werden, die sich nur deshalb nicht ausschließen lassen, weil<br />

nach dem derzeitigen Wissensstand bestimmte Ursachenzusammenhänge weder<br />

bejaht noch verneint werden können und daher insoweit keine Gefahr, sondern<br />

ein „Gefahrenverdacht“ oder ein „Besorgnispotential“ besteht 13 .<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gräfelfing</strong> verfolgt daher durch die gezielte Zuweisung<br />

geeigneter Standorte für Funkanlagen unter Ausschluss der Zulässigkeit<br />

solcher Anlagen an anderer Stelle das Ziel, Immissionen entsprechend<br />

vergleichbarer Regelungen im Bereich von ausschließlich oder überwiegend<br />

dem Wohnen dienenden Gebieten 14 sowie sonstigen schutzbedürftigen<br />

Gebieten (wie Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Kinderhorten,<br />

Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen 15 ) zu minimieren.<br />

Der Verweis auf die 26. BImSchV steht dem Vorsorgeansatz nicht entgegen, da<br />

die 26. BImSchV für Hochfrequenzanlagen gerade keine Vorsorgeregelung<br />

enthält.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

13 BVerwG vom 19.12.1985 – 7 C 65/82 – BVerwGE 72, 300<br />

14 vgl. § 50 BImSchG<br />

15 vgl. § 4 der 26. BImSchV


Seite 46<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

.<br />

Beschluss:<br />

d) Schutz des Orts- und Landschaftsbildes<br />

Vortrag:<br />

Es wird festgestellt, dass sich Mobilfunkanlagen im Innenbereich stets nach<br />

dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung gem. § 34 Abs. 1 BauGB<br />

einzufügen hätten. Das Rücksichtnahmegebot dürfe ohnehin nicht verletzt<br />

werden. Es erscheine daher unklar, warum 40 m hohe freistehende Masten<br />

weniger Beeinträchtigung auf das Orts- und Landschaftsbild haben sollten als<br />

kleinformatige Anlagen auf vorhandenen Gebäuden. Darüber hinaus seien die<br />

Standorte im Außenbereich funktechnisch und wirtschaftlich unvernünftig.<br />

Behandlung:<br />

Der Vorsorgeansatz der Planung findet in den Maßstäben des § 34 BauGB oder<br />

des Rücksichtnahmegebots keinen Niederschlag. Dies unterstreicht die<br />

Erforderlichkeit der Planung. Die Planung sieht auch keine pauschale<br />

Zuweiosung von Standorten in den Außenbereich vor; der Standort 10 oder die<br />

Anlagen im Bereich des Gewerbegebiets befinden sich im Planbereich bzw. im<br />

unbebauten Innenbereich. Der Vortrag lässt offen, weshalb die zur Ausweisung<br />

vorgesehenen Flächen im Außenbereich funktechnisch und wirtschaftlich<br />

unvernünftig sind.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

e) Unzulässige Negativplanung<br />

Vortrag:<br />

Der Versuch, bestimmte Flächen für die Mobilfunknutzung positiv vorzusehen<br />

wird grundsätzlich begrüßt. Es wird jedoch bemängelt, dass die Ausweisung<br />

funktechnisch unbrauchbarer Standorte für den Mobilfunk unter gleichzeitigen<br />

Ausschluss aus den übrigen Gebieten eine Verhinderungsplanung darstelle.<br />

Eine qualitativ hochwertige Mobilfunkversorgung sei damit nicht mehr zu<br />

gewährleisten. Außerdem sei anzunehmen, dass zukünftige neue<br />

funktechnische Systeme zum Einsatz kämen, deren Standortanforderungen in<br />

dieser Planung nicht berücksichtigt worden seien.<br />

Behandlung:<br />

Telefònica bleibt einen konkreten Vortrag sowie Belege für die Behauptung<br />

schuldig, die ausgewiesenen Standorte seien funktechnisch ungeeignet und für


Beschluss:<br />

neue Standards (LTE) unbrauchbar. Für den Standort 10 liegt ein konkreter<br />

Bauantrag von Telefònica vor, der mit der Planung konform geht.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Seite 47<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

Beschluss:<br />

f) Abwägungsfehler<br />

Vortrag:<br />

Es wird festgestellt, dass die Belange des Gesundheitsschutzes, der<br />

Ortsbildwahrung und der Telekommunikation nicht angemessen zueinander<br />

abgewogen worden seien. Um eine nicht erforderliche Immissionsminimierung<br />

in Wohngebieten zu erreichen, seien Beeinträchtigungen des Orts- und<br />

Landschaftsbildes, eine unakzeptable Versorgungsqualität und ein Ausschluss<br />

zeitgemäßer Mobilfunkversorgung in Kauf genommen worden.<br />

Behandlung:<br />

Es wurde bereits dargelegt, dass der Vorsorgeansatz der Planung begründet<br />

und die zur Ausweisung vorgesehenen Bereiche funktechnisch geeignet sind.<br />

Die Beeinträchtigung der Belange des Orts- und Landschaftsbildschutzes wird<br />

gesehen, aber im Rahmen der konkreten Planung für vertretbar erachtet.<br />

Abwägungsfehler liegen nach Auffassung der <strong>Gemeinde</strong> daher nicht vor.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

16. Deutsche Telekom AG<br />

Schreiben vom 29. 7. 2010<br />

a) Konzentrationsflächen schließen eine flächendeckende Versorgung aus


Beschluss:<br />

Vortrag:<br />

Seite 48<br />

Es wird vorgetragen, dass es sich hierbei um eine unzulässige Negativplanung<br />

handle, da durch die Festlegung von Konzentrationsflächen im Außenbereich<br />

die Errichtung weiterer Mobilfunkanlagen ausgeschlossen sei. Für eine<br />

flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk sei es jedoch erforderlich aufgrund<br />

eines Gesamtplanungskonzepts Mobilfunkanlagen an verschiedenen<br />

Standorten zu realisieren.<br />

Behandlung:<br />

Die Untersuchungen des Umweltinstituts weisen nach, dass mit dem Konzept<br />

der <strong>Gemeinde</strong> eine flächendeckende und qualitativ gute Versorgung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiets möglich ist. Die Telekom zeigt keine konkreten Defizite oder<br />

Mängel dieser Planungsgrundlage auf. Der Vorwurf der Negativ- oder<br />

Feigenblattplanung kann daher nicht nachvollzogen werden.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

Beschluss:<br />

b) Konzentrationsflächen bieten keinen Schutz vor Immissionen<br />

Vortrag:<br />

Es wird festgestellt, dass der Schutz vor Immissionen keinen hinreichenden<br />

Grund für die Festlegung von Konzentrationsflächen darstelle. Die<br />

Strahlenbelastung für die Bürger werde nicht geringer ausfallen, da von einer<br />

Beibehaltung der gleichen Sendeleistung auszugehen sei. Darüber hinaus<br />

bestehe durch die Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV kein<br />

planerisches Erfordernis.<br />

Behandlung:<br />

Die Untersuchungen des Umweltinstituts belegen, dass durch das Konzept im<br />

Sinne des vorsorgenden Immissionsschutzes eine signifikante Reduzierung der<br />

Immissionsbelastung in den Wohngebieten möglich ist. Die Telekom zeigt keine<br />

konkreten Defizite oder Mängel dieser Planungsgrundlage auf.<br />

Der Vorsorgeansatz der Planung ist städtebaulich begründet und in der<br />

Rechtsprechung anerkannt. Die 26. BImSchV enthält für Hochfrequenzanlagen<br />

keine Vorsorgeregelung.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.


Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Seite 49<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

Beschluss:<br />

c) Gartenstadtcharakter und Mobilfunk als Nebenanlagen<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgetragen, dass die Erhaltung des Gartenstadtcharakters kein Grund<br />

sei, um planerisch tätig zu werden. Die Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen im<br />

Innenbereich sei durch § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO (Nebenanlagen) geregelt,<br />

wodurch der <strong>Gemeinde</strong> ein hinreichender Ermessensspielraum eingeräumt<br />

werde. Der Ausschluss von Mobilfunkanlagen außerhalb der<br />

Konzentrationsflächen komme hierbei einer Negativplanung gleich.<br />

Behandlung:<br />

Zur Negativplanung siehe soeben. Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Rahmen des § 14<br />

Abs. 2 Satz 2 BauNVO nur einen sehr begrenzten Ermessensspielraum<br />

ausüben, der den Ansatz der verbindlichen Planung für Mobilfunkanlagen<br />

unterstreicht. Die Bündelung von Mobilfunkanlagen auf die Konzeptstandorte<br />

wirkt der Gefahr entgegen, dass eine Mobilfunkanlage auf einem Gebäude im<br />

Wohngebiet für sich genommen oder zusammen mit weiteren Anlagen im<br />

Verhältnis zur Bausubstanz, Bauhöhe und Baugestaltung in der näheren<br />

Umgebung eine prägende Wirkung entfaltet, die den Regelfall der<br />

Wohnnutzung hin zu einer gemischten Wohn- und Gewerbenutzung<br />

verschiebt 16 , und fördert den Gartenstadtcharakter ferner im Hinblick auf eine<br />

möglichst geringe Immissionsbelastung – auch im Hinblick auf den künftigen<br />

Netzausbau.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

d) Verletzung des Abwägungsgebots<br />

16 vgl. OVG NRW vom 17.12.2008 – 10 A 3001/07 – juris


Beschluss:<br />

Vortrag:<br />

Seite 50<br />

Es wird vorgebracht, dass die <strong>Gemeinde</strong> die öffentlichen und privaten Belange<br />

nicht ordnungsgemäß gegeneinander abgewogen hätte, da die<br />

Mobilfunknetzbetreiber gem. Art. 87 f GG verpflichtet seien, die<br />

flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk zu gewährleisten. Dies sei durch die<br />

Ausweisung von Konzentrationsflächen nicht gesichert.<br />

Behandlung:<br />

Da die Telekom bereits nicht darlegen kann, worin konkret die Defizite des<br />

Konzepts im Hinblick auf die Gewährleistung einer flächendeckenden<br />

Versorgung liegen, kann dahinstehen, ob Art. 87f GG die behauptete<br />

Verpflichtung enthält.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

C. Weiteres Verfahren<br />

Beschluss:<br />

Die beschlossenen Änderungs- und Prüfaufträge sind abzuarbeiten und die Ergebnisse dem<br />

Bauausschuss und dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Beschlussfassung über das weitere Vorgehen<br />

vorzulegen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 22<br />

Ja - Stimmen: 20<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

TOP 6. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 für das Gebiet zwischen der BAB A 96,<br />

der Westgrenze des Bebauungsplans Nr. 1L, der Nordgrenze des<br />

Bebauungsplans Nr. 1G sowie der Rottenbucher Straße und dem Wasserbogen;<br />

a) Behandlung der Anregungen und Bedenken nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2<br />

BauGB<br />

b) Beschluss über die beschränkte Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB<br />

- der Tagesordnungspunkt entfällt -


Seite 51<br />

TOP 7. <strong>Gemeinde</strong> Planegg; Bebauungsplan Nr. 73 mit integrierten Grünordnungsplan<br />

für den Bereich zwischen Pasinger Straße und Joseph-Beyerl-Straße;<br />

- Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB<br />

Beschluss:<br />

Da die Belange der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gräfelfing</strong> durch die Planung nicht berührt werden, wird der<br />

Bebauungsplanentwurf Nr. 73 der <strong>Gemeinde</strong> Planegg ohne Einwand zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 22<br />

Ja - Stimmen: 22<br />

Nein - Stimmen: 0<br />

TOP 8. Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen <strong>Gräfelfing</strong> und Lochham;<br />

Erlass einer Satzung über die Benutzung der Nachmittagsbetreuung an den<br />

Grundschulen <strong>Gräfelfing</strong> und Lochham (Benutzungssatzung<br />

Nachmittagsbetreuung)<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat erlässt die beiliegende „Satzung über die Benutzung der<br />

Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen <strong>Gräfelfing</strong> und Lochham<br />

(Benutzungssatzung/Nachmittags-betreuung)“ zum 01.09.2012.<br />

Die beiliegende Satzung mit den besprochenen kleinen redaktionellen Änderungen ist<br />

Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 22<br />

Ja - Stimmen: 22<br />

Nein - Stimmen: 0<br />

TOP 9. Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen <strong>Gräfelfing</strong> und Lochham;<br />

Erlass einer Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die<br />

Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen <strong>Gräfelfing</strong> und Lochham<br />

(Gebührensatzung Nachmittagsbetreuung)<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat erlässt die beiliegende „Satzung über die Erhebung von<br />

Benutzungsgebühren für die Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen <strong>Gräfelfing</strong> und<br />

Lochham (Gebührensatzung/Nachmittagsbetreuung)“ zum 01. September 2012.<br />

Die beiliegende Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.


Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 22<br />

Ja - Stimmen: 22<br />

Nein - Stimmen: 0<br />

TOP 10. Gebundene Ganztagsklassen an der Grundschule Lochham<br />

- aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen<br />

Beschluss:<br />

Die gebundene Ganztagesschule an der Volksschule Lochham wird bis zum Schuljahr<br />

2014/2015 mit jedem Schuljahr um eine weitere Ganztagesklasse ausgebaut.<br />

Die dazu benötigten Mittel werden in die Haushalte eingeplant und bereitgestellt:<br />

Haushaltsjahr 2013: 80.500,00 € HHSt 2150.7144<br />

Haushaltsjahr 2014: 91.500,00 € HHSt 2150.7144<br />

Haushaltsjahr 2015: 101.000,00 € HHSt 2150.7144<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 22<br />

Ja - Stimmen: 22<br />

Nein - Stimmen: 0<br />

TOP 11. Anfragen gemäß § 35 der Geschäftsordnung<br />

1. <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Herr Dr. Stübner bemerkt, dass wenig <strong>Gräfelfing</strong>er<br />

Bürgerinnen und Bürger im Rudolf und Maria Gunst-Haus untergebracht sind und<br />

fragt an, wie die tatsächlichen Zahlen sind.<br />

Seite 52<br />

Der Vorsitzende antwortet, dass selbstverständlich ein Vorrang bei der Belegung für<br />

die <strong>Gräfelfing</strong>erinnen und <strong>Gräfelfing</strong>er besteht. Sollten darüber hinaus freie Plätze<br />

bestehen, werden diese auch an auswärtige Bewerber vergeben. Aktuelle Zahlen<br />

sind nicht bekannt; ebenso ist der Verwaltung nicht bekannt, dass <strong>Gräfelfing</strong>er<br />

Bewerber abgewiesen werden.<br />

2. <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Brandtner fragt zur Machbarkeitsstudie A96, den darin<br />

beschriebenen Baulandausweisungen als Finanzierungsmöglichkeit des Tunnelbaus<br />

und zur Ausweisung des Mobilfunkstandortes Nr. 10 im Rahmen des Mobilfunkstandortkonzeptes<br />

an, mit welcher Begründung die Machbarkeitsstudie bei der<br />

Beratung des Flächennutzungsplanes völlig unberücksichtigt bleibt.<br />

Der Vorsitzende antwortet, dass die Machbarkeitsstudie Lärmschutz A96 derzeit<br />

ausführlich und gründlich bearbeitet wird.<br />

Vor dem Hintergrund, dass die im Zwischenbericht zur Machbarkeitsstudie<br />

unterbreiteten Vorschläge zu möglichen Baulandausweisungen zur Gegenfinanzierung<br />

des Tunnelprojektes derzeit weder abgeschlossen noch beraten sind,<br />

können diese Belange nicht in die laufende Abwägung zur 6. Flächennutzungsplanänderung<br />

einbezogen werden.


Seite 53<br />

3. <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied Frau Plank-Schwab weist auf den Termin für das Sommerfest<br />

am 30.06.2012 in der Heitmeiersiedlung hin und lädt dazu ein.<br />

Vorsitzender: Schriftführerin:<br />

Peter Köstler Annemie Schlaugk<br />

2. Bürgermeister Verwaltungsangestellte

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!