Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing
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Beschluss:<br />
Seite 40<br />
Es wird vorgebracht, dass jene Bedenken, die die IHK in den letzten Jahren<br />
hinsichtlich der Steuerung von Mobilfunkanlagen geäußert habe, weiterhin<br />
vollumfänglich gelten. Dementsprechend bestehe kein Einverständnis mit der<br />
6. Flächennutzungsplanänderung.<br />
Es wird bemängelt, dass in der Begründung die jüngeren<br />
Forschungserkenntnisse der Strahlenschutzkommission nicht erwähnt worden<br />
seien und stattdessen auf eine Stellungnahme eines privaten Instituts<br />
verwiesen worden sei. Es wird empfohlen, in der Begründung eine inhaltliche<br />
Auseinandersetzung mit der aktuellen Stellungnahme der<br />
Strahlenschutzkommission vom 13. 5. 2008 im Hinblick auf die ermittelten<br />
Ergebnisse ihrer 5-jährigen Forschungszeit zu<br />
führen. Darin komme man zu der Erkenntnis, dass Befürchtungen über<br />
gesundheitsschädigende Wirkungen von Mobilfunkfeldern selbst bei<br />
chronischer Exposition nicht gestützt seien. Damit verliere der in der<br />
Begründung viel zitierte Vorsorgeaspekt erheblich an Gewicht.<br />
Behandlung:<br />
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) kommt in seinem Abschlussbericht<br />
zum deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramm (DMF) vom Juni 2008 zwar zu<br />
dem Schluss, dass die derzeit geltenden Grenzwerte aus seiner Sicht<br />
ausreichend sind. Es verweist aber zugleich darauf, dass im Rahmen des DMF<br />
physiologische Reaktionen festgestellt wurden und wichtige Fragen nach wie<br />
vor ungeklärt sind. Das BfS empfiehlt in Ansehung der Erkenntnisse des DMF<br />
und des Grenzwertkonzepts, am Vorsorgeprinzip festzuhalten 10 .<br />
Ähnlich die Schlussfolgerungen der Strahlenschutzkommission (SSK) zum<br />
DMF 11 .<br />
Nach übereinstimmender Auffassung von BfS und SSK kann also nach dem<br />
derzeitigen Wissensstand keine „Entwarnung“ gegeben werden. Insoweit<br />
besteht aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnislage bei Expositionen<br />
unterhalb der Grenzwerte zwar keine Gesundheitsgefahr, sehr wohl aber ein<br />
vorsorgerelevanter „Gefahrenverdacht“ bzw. ein vorsorgerelevantes „Besorgnispotential“.<br />
Dies rechtfertigt unverändert den Vorsorgeansatz der Planung.<br />
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) stellt im Übrigen in seinen<br />
veröffentlichten aktuellen Messreihen deutliche Zuwächse bei der<br />
Grenzwertausschöpfung durch Mobilfunkimmissionen fest 12 .<br />
Die Begründung ist um die jüngeren Forschungserkenntnisse der Strahlenschutzkommission<br />
und des Bundesamtes für Strahlenschutz zu ergänzen.<br />
10 Bundesamt für Strahlenschutz: Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (abrufbar unter<br />
http://www.emf-forschungsprogramm.de/abschlussphase/DMF_AB.pdf), Seite 6<br />
11 Deutsches Mobilfunk-Forschungsprogramm - Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 223.<br />
Sitzung der Strahlenschutzkommission am 13.05.2008 (abrufbar unter http://www.ssk.de/de/werke/<br />
2008/volltext/ssk0804.pdf), Seite 30<br />
12 Landesamt für Umwelt: EMF-Monitoring in Bayern 2006/2007 – Messungen von elektromagnetischen Feldern (EMF)<br />
in Wohngebieten (August 2008; abrufbar unter http://www.lfu.bayern.de/strahlung/emf_monitoring/<br />
doc/endbericht_emf_06_07.pdf), Seite 37