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Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing

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Beschluss:<br />

Seite 40<br />

Es wird vorgebracht, dass jene Bedenken, die die IHK in den letzten Jahren<br />

hinsichtlich der Steuerung von Mobilfunkanlagen geäußert habe, weiterhin<br />

vollumfänglich gelten. Dementsprechend bestehe kein Einverständnis mit der<br />

6. Flächennutzungsplanänderung.<br />

Es wird bemängelt, dass in der Begründung die jüngeren<br />

Forschungserkenntnisse der Strahlenschutzkommission nicht erwähnt worden<br />

seien und stattdessen auf eine Stellungnahme eines privaten Instituts<br />

verwiesen worden sei. Es wird empfohlen, in der Begründung eine inhaltliche<br />

Auseinandersetzung mit der aktuellen Stellungnahme der<br />

Strahlenschutzkommission vom 13. 5. 2008 im Hinblick auf die ermittelten<br />

Ergebnisse ihrer 5-jährigen Forschungszeit zu<br />

führen. Darin komme man zu der Erkenntnis, dass Befürchtungen über<br />

gesundheitsschädigende Wirkungen von Mobilfunkfeldern selbst bei<br />

chronischer Exposition nicht gestützt seien. Damit verliere der in der<br />

Begründung viel zitierte Vorsorgeaspekt erheblich an Gewicht.<br />

Behandlung:<br />

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) kommt in seinem Abschlussbericht<br />

zum deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramm (DMF) vom Juni 2008 zwar zu<br />

dem Schluss, dass die derzeit geltenden Grenzwerte aus seiner Sicht<br />

ausreichend sind. Es verweist aber zugleich darauf, dass im Rahmen des DMF<br />

physiologische Reaktionen festgestellt wurden und wichtige Fragen nach wie<br />

vor ungeklärt sind. Das BfS empfiehlt in Ansehung der Erkenntnisse des DMF<br />

und des Grenzwertkonzepts, am Vorsorgeprinzip festzuhalten 10 .<br />

Ähnlich die Schlussfolgerungen der Strahlenschutzkommission (SSK) zum<br />

DMF 11 .<br />

Nach übereinstimmender Auffassung von BfS und SSK kann also nach dem<br />

derzeitigen Wissensstand keine „Entwarnung“ gegeben werden. Insoweit<br />

besteht aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnislage bei Expositionen<br />

unterhalb der Grenzwerte zwar keine Gesundheitsgefahr, sehr wohl aber ein<br />

vorsorgerelevanter „Gefahrenverdacht“ bzw. ein vorsorgerelevantes „Besorgnispotential“.<br />

Dies rechtfertigt unverändert den Vorsorgeansatz der Planung.<br />

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) stellt im Übrigen in seinen<br />

veröffentlichten aktuellen Messreihen deutliche Zuwächse bei der<br />

Grenzwertausschöpfung durch Mobilfunkimmissionen fest 12 .<br />

Die Begründung ist um die jüngeren Forschungserkenntnisse der Strahlenschutzkommission<br />

und des Bundesamtes für Strahlenschutz zu ergänzen.<br />

10 Bundesamt für Strahlenschutz: Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (abrufbar unter<br />

http://www.emf-forschungsprogramm.de/abschlussphase/DMF_AB.pdf), Seite 6<br />

11 Deutsches Mobilfunk-Forschungsprogramm - Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 223.<br />

Sitzung der Strahlenschutzkommission am 13.05.2008 (abrufbar unter http://www.ssk.de/de/werke/<br />

2008/volltext/ssk0804.pdf), Seite 30<br />

12 Landesamt für Umwelt: EMF-Monitoring in Bayern 2006/2007 – Messungen von elektromagnetischen Feldern (EMF)<br />

in Wohngebieten (August 2008; abrufbar unter http://www.lfu.bayern.de/strahlung/emf_monitoring/<br />

doc/endbericht_emf_06_07.pdf), Seite 37

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