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Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing

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Seite 46<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

.<br />

Beschluss:<br />

d) Schutz des Orts- und Landschaftsbildes<br />

Vortrag:<br />

Es wird festgestellt, dass sich Mobilfunkanlagen im Innenbereich stets nach<br />

dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung gem. § 34 Abs. 1 BauGB<br />

einzufügen hätten. Das Rücksichtnahmegebot dürfe ohnehin nicht verletzt<br />

werden. Es erscheine daher unklar, warum 40 m hohe freistehende Masten<br />

weniger Beeinträchtigung auf das Orts- und Landschaftsbild haben sollten als<br />

kleinformatige Anlagen auf vorhandenen Gebäuden. Darüber hinaus seien die<br />

Standorte im Außenbereich funktechnisch und wirtschaftlich unvernünftig.<br />

Behandlung:<br />

Der Vorsorgeansatz der Planung findet in den Maßstäben des § 34 BauGB oder<br />

des Rücksichtnahmegebots keinen Niederschlag. Dies unterstreicht die<br />

Erforderlichkeit der Planung. Die Planung sieht auch keine pauschale<br />

Zuweiosung von Standorten in den Außenbereich vor; der Standort 10 oder die<br />

Anlagen im Bereich des Gewerbegebiets befinden sich im Planbereich bzw. im<br />

unbebauten Innenbereich. Der Vortrag lässt offen, weshalb die zur Ausweisung<br />

vorgesehenen Flächen im Außenbereich funktechnisch und wirtschaftlich<br />

unvernünftig sind.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

e) Unzulässige Negativplanung<br />

Vortrag:<br />

Der Versuch, bestimmte Flächen für die Mobilfunknutzung positiv vorzusehen<br />

wird grundsätzlich begrüßt. Es wird jedoch bemängelt, dass die Ausweisung<br />

funktechnisch unbrauchbarer Standorte für den Mobilfunk unter gleichzeitigen<br />

Ausschluss aus den übrigen Gebieten eine Verhinderungsplanung darstelle.<br />

Eine qualitativ hochwertige Mobilfunkversorgung sei damit nicht mehr zu<br />

gewährleisten. Außerdem sei anzunehmen, dass zukünftige neue<br />

funktechnische Systeme zum Einsatz kämen, deren Standortanforderungen in<br />

dieser Planung nicht berücksichtigt worden seien.<br />

Behandlung:<br />

Telefònica bleibt einen konkreten Vortrag sowie Belege für die Behauptung<br />

schuldig, die ausgewiesenen Standorte seien funktechnisch ungeeignet und für

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