Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing
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Seite 46<br />
Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />
Nein gestimmt.<br />
.<br />
Beschluss:<br />
d) Schutz des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Vortrag:<br />
Es wird festgestellt, dass sich Mobilfunkanlagen im Innenbereich stets nach<br />
dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung gem. § 34 Abs. 1 BauGB<br />
einzufügen hätten. Das Rücksichtnahmegebot dürfe ohnehin nicht verletzt<br />
werden. Es erscheine daher unklar, warum 40 m hohe freistehende Masten<br />
weniger Beeinträchtigung auf das Orts- und Landschaftsbild haben sollten als<br />
kleinformatige Anlagen auf vorhandenen Gebäuden. Darüber hinaus seien die<br />
Standorte im Außenbereich funktechnisch und wirtschaftlich unvernünftig.<br />
Behandlung:<br />
Der Vorsorgeansatz der Planung findet in den Maßstäben des § 34 BauGB oder<br />
des Rücksichtnahmegebots keinen Niederschlag. Dies unterstreicht die<br />
Erforderlichkeit der Planung. Die Planung sieht auch keine pauschale<br />
Zuweiosung von Standorten in den Außenbereich vor; der Standort 10 oder die<br />
Anlagen im Bereich des Gewerbegebiets befinden sich im Planbereich bzw. im<br />
unbebauten Innenbereich. Der Vortrag lässt offen, weshalb die zur Ausweisung<br />
vorgesehenen Flächen im Außenbereich funktechnisch und wirtschaftlich<br />
unvernünftig sind.<br />
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 21<br />
Ja - Stimmen: 19<br />
Nein - Stimmen: 2<br />
Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />
Nein gestimmt.<br />
e) Unzulässige Negativplanung<br />
Vortrag:<br />
Der Versuch, bestimmte Flächen für die Mobilfunknutzung positiv vorzusehen<br />
wird grundsätzlich begrüßt. Es wird jedoch bemängelt, dass die Ausweisung<br />
funktechnisch unbrauchbarer Standorte für den Mobilfunk unter gleichzeitigen<br />
Ausschluss aus den übrigen Gebieten eine Verhinderungsplanung darstelle.<br />
Eine qualitativ hochwertige Mobilfunkversorgung sei damit nicht mehr zu<br />
gewährleisten. Außerdem sei anzunehmen, dass zukünftige neue<br />
funktechnische Systeme zum Einsatz kämen, deren Standortanforderungen in<br />
dieser Planung nicht berücksichtigt worden seien.<br />
Behandlung:<br />
Telefònica bleibt einen konkreten Vortrag sowie Belege für die Behauptung<br />
schuldig, die ausgewiesenen Standorte seien funktechnisch ungeeignet und für