29.01.2013 Aufrufe

Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing

Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing

Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 42<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

9. Handwerkskammer für München und Oberbayern<br />

Schreiben vom 22. 7. 2010<br />

Keine Einwände<br />

10. Deutsche Bahn<br />

Services Immobilien GmbH<br />

Beschluss:<br />

Schreiben vom 23. 7. 2010<br />

Zugfunknetz GSM-R<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgetragen, dass durch Neubauten öffentlicher Mobilfunkbetreiber<br />

Störungen an GSM-R versorgten Strecken auftreten könnten. Dies stelle für den<br />

Bahnbetrieb einen sicherheitsrelevanten Aspekt dar. Die Bauleitplanung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> dürfe die bahnbetriebsnotwendigen Anlagen einschließlich der<br />

Maßnahmen zur Wartung, Instandhaltung oder ggf. notwendiger Erweiterungen<br />

keinesfalls beeinträchtigen. Die <strong>Gemeinde</strong> habe der DB Netz AG in einem evtl.<br />

Verfahren zum Neubau eines GSM-R-Füllsenders auf Bahngrund als Träger<br />

öffentlicher Belange das Einvernehmen zuzusichern.<br />

Behandlung:<br />

Bei den geltend gemachten Störungen des Eisenbahnbetriebsfunks durch von<br />

einer Mobilfunksendeanlage ausgehende Funkstrahlen handelt es sich um<br />

keine städtebaulich relevanten Störungen. Die Bewältigung von Gefahren durch<br />

sich störende Funkanlagen fällt in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> sieht sich nicht befugt, in die der Bundesnetzagentur obliegende<br />

Sicherstellung und Überwachung der Frequenzordnung nach dem<br />

Telekommunikationsgesetz durch Maßnahmen des Bauplanungsrechts<br />

einzugreifen.<br />

Allgemein wird empfohlen, bei sicherheitsrelevanten Funkdiensten<br />

Stabilitätsreserven einzuplanen und, wo Schwachstellen bekannt sind, diese<br />

umgehend zu beheben.<br />

Im Übrigen ist nicht beabsichtigt, die Ausschlusswirkung der<br />

Konzentrationszonen auf planfestgestellte Anlagen des digitalen Zugfunknetzes<br />

oder anderer bahnbetriebsnotwendiger Anlagen zu erstrecken.<br />

Es ist textlich klarzustellen, dass die Ausschluss- und Regelungswirkung des Planes sich<br />

nicht auf planfestgestellte Anlagen des digitalen Zugfunknetzes oder anderer<br />

bahnbetriebsnotwendiger Anlagen erstrecken soll, die dem Fachplanungsprivileg unterfallen.<br />

Im Übrigen ist eine Änderung der Planung nicht veranlasst.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!