29.01.2013 Aufrufe

Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing

Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing

Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Beschluss:<br />

Seite 29<br />

Es wird festgestellt, dass das Mobilfunkkonzept nicht erforderlich sei, da es in<br />

Folge des Bestandschutzes für bestehende Anlagen nicht umsetzbar sei. Im<br />

Weiteren wird vorgebracht, dass im Rahmen der Bauleitplanänderung die<br />

öffentlichen und privaten Belange nicht gerecht untereinander und<br />

gegeneinander abgewogen worden seien. Die rund 40 m hohen Masten,<br />

insbesondere die Standorte 10 (Sportplatz) und 11 (Neunerberg), seien<br />

entgegen den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong> nicht außerhalb der bebauten<br />

Bereiche und würden somit das Orts- und Landschaftsbild optisch negativ<br />

beeinflussen. Dabei käme es zu erheblichen Wertverlusten der umliegenden<br />

Grundstücke, womit die privaten Belange die öffentlichen Belange deutlich<br />

überwiegen würden.<br />

Behandlung:<br />

Zum Thema Umsetzbarkeit wird auf die Behandlung unter A. 1. a) und zum<br />

Thema Wertverlust auf die Behandlung unter A. 1. b) und A. 3 b) Bezug<br />

genommen<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

b) Mängel im Mobilfunkkonzept<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgebracht, dass das Mobilfunkkonzept nicht ausreichend mit den<br />

technischen und organisatorischen Anforderungen aller Mobilfunkbetreiber<br />

abgestimmt worden sei. Viele Betreiber würden die Mitwirkung an dem Konzept<br />

verweigern und auf den Bestandsschutz ihrer Anlagen bestehen. Somit sei das<br />

Planungsziel einer Reduzierung der Strahlenbelastung auf absehbare Zeit nicht<br />

umsetzbar. Darüber hinaus sei im Mobilfunkkonzept die neuere LTE-<br />

Technologie (Long Term Evolution) und die Mobilfunkversorgung via Satellit<br />

außer Acht gelassen worden. Es seien nicht alle Alternativlösungen, auch<br />

hinreichend der Standortwahl, ausreichend berücksichtigt worden.<br />

Behandlung:<br />

Die Untersuchungen des Umweltinstituts zeigen, dass über die<br />

Konzeptstandorte für alle Betreiber eine flächendeckende Versorgung in guter<br />

Qualität ermöglicht wird. Infolge der verbindlichen Planungsvorgaben ist die<br />

Umsetzung des Konzeptes trotz der Verweigerung der Betreiber an der<br />

Mitwirkung sichergestellt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!