Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing
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Beschluss:<br />
Seite 29<br />
Es wird festgestellt, dass das Mobilfunkkonzept nicht erforderlich sei, da es in<br />
Folge des Bestandschutzes für bestehende Anlagen nicht umsetzbar sei. Im<br />
Weiteren wird vorgebracht, dass im Rahmen der Bauleitplanänderung die<br />
öffentlichen und privaten Belange nicht gerecht untereinander und<br />
gegeneinander abgewogen worden seien. Die rund 40 m hohen Masten,<br />
insbesondere die Standorte 10 (Sportplatz) und 11 (Neunerberg), seien<br />
entgegen den Planungszielen der <strong>Gemeinde</strong> nicht außerhalb der bebauten<br />
Bereiche und würden somit das Orts- und Landschaftsbild optisch negativ<br />
beeinflussen. Dabei käme es zu erheblichen Wertverlusten der umliegenden<br />
Grundstücke, womit die privaten Belange die öffentlichen Belange deutlich<br />
überwiegen würden.<br />
Behandlung:<br />
Zum Thema Umsetzbarkeit wird auf die Behandlung unter A. 1. a) und zum<br />
Thema Wertverlust auf die Behandlung unter A. 1. b) und A. 3 b) Bezug<br />
genommen<br />
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 21<br />
Ja - Stimmen: 19<br />
Nein - Stimmen: 2<br />
Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />
Nein gestimmt.<br />
b) Mängel im Mobilfunkkonzept<br />
Vortrag:<br />
Es wird vorgebracht, dass das Mobilfunkkonzept nicht ausreichend mit den<br />
technischen und organisatorischen Anforderungen aller Mobilfunkbetreiber<br />
abgestimmt worden sei. Viele Betreiber würden die Mitwirkung an dem Konzept<br />
verweigern und auf den Bestandsschutz ihrer Anlagen bestehen. Somit sei das<br />
Planungsziel einer Reduzierung der Strahlenbelastung auf absehbare Zeit nicht<br />
umsetzbar. Darüber hinaus sei im Mobilfunkkonzept die neuere LTE-<br />
Technologie (Long Term Evolution) und die Mobilfunkversorgung via Satellit<br />
außer Acht gelassen worden. Es seien nicht alle Alternativlösungen, auch<br />
hinreichend der Standortwahl, ausreichend berücksichtigt worden.<br />
Behandlung:<br />
Die Untersuchungen des Umweltinstituts zeigen, dass über die<br />
Konzeptstandorte für alle Betreiber eine flächendeckende Versorgung in guter<br />
Qualität ermöglicht wird. Infolge der verbindlichen Planungsvorgaben ist die<br />
Umsetzung des Konzeptes trotz der Verweigerung der Betreiber an der<br />
Mitwirkung sichergestellt.