Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing
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Beschluss:<br />
Seite 27<br />
Beratungsleistung des Umweltinstituts seien unangemessen hoch. Ein<br />
Eigeninteresse des gemeinnützigen Vereins könne nicht ausgeschlossen<br />
werden („ohne Großmast kein großer Verdienst“). Die Arbeiten seien<br />
wissenschaftlich nicht belegt. Es werde einfach ein Computerprogramm<br />
verwendet, wie es auch die Mobilfunkbetreiber benutzen. Die Ergebnisse seien<br />
jedoch nicht aussagekräftig, da der Einfluss der Endkunden sowie der<br />
Topographie nicht berücksichtigt würden.<br />
Behandlung:<br />
Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gräfelfing</strong> besteht kein Anlass, an der fachlichen<br />
Qualifikation von Herrn Dipl.-Ing. Ulrich-Raithel zu zweifeln. Er verfügt als<br />
Physikingenieur sowie aufgrund seiner jahrelangen Tätigkeit auf dem Gebiet<br />
des Mobilfunks über einschlägige Erfahrungen. Der Einwendungsführer vermag<br />
keine konkreten Mängel der Untersuchungen aufzuzeigen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gräfelfing</strong> hat keine Zweifel daran, dass die Aussagen des<br />
Umweltinstituts neutral ermittelt und fachlich korrekt sind.<br />
Die vom Umweltinstitut im Rahmen eines wissenschaftlichen<br />
Forschungsprojekts mitentwickelte Prognosesoftware ist den Programmen der<br />
Mobilfunkbetreiber überlegen. Die Topographie findet dabei über das<br />
eingepflegte amtliche digitale Geländemodell und das aus den digitalen<br />
Flurkarten gewonnene dreidimensionale Gebäudemodell Berücksichtigung. Zur<br />
Wechselwirkung Sender – Endgerät siehe A. 5. a).<br />
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 21<br />
Ja - Stimmen: 19<br />
Nein - Stimmen: 2<br />
Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />
Nein gestimmt.<br />
6. Kessler Ingeborg u. Karl Eduard, Egenhofenstr. 37f, Planegg<br />
Schreiben vom 15. 7. 2010<br />
a) Beeinträchtigung der Gesundheit<br />
Vortrag:<br />
Es wird vorgetragen, dass durch den Betrieb eines leistungsstarken<br />
Mobilfunkmastes die Gesundheit der Anlieger beeinträchtigt werde.<br />
Behandlung:<br />
Aus den Untersuchungen des Umweltinstituts ersichtlich werden in Folge der<br />
Planung die einschlägigen Grenzwerte der 26. BImSchV auch in den Planegger