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Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing

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Beschluss:<br />

Zum Thema LTE siehe oben die Ausführungen unter A. 3. e).<br />

Zum Thema Alternativenprüfung wird auf die Ausführungen unter A. 1. b)<br />

verwiesen.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Seite 30<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

Beschluss:<br />

c) Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgeschlagen, aufgrund der besonderen Sensibilität der Mobilfunk-<br />

Planung seitens der <strong>Gemeinde</strong> eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

durchzuführen.<br />

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach Ansicht der <strong>Gemeinde</strong> nicht erforderlich.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

Beschluss:<br />

d) Verletzung weiterer Rechtsvorschriften<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgebracht, dass insbesondere durch den Standort 11 (Neunerberg)<br />

das denkmalgeschützte „Neuner Schlößl“ beeinträchtigt werde. Zudem sei<br />

bezüglich des Immissionsschutzes die Zumutbarkeitsschwelle im reinen<br />

Wohngebiet überschritten. Die gesamte Planung würde außerdem dem § 1<br />

Abs. 7 BauGB (Belange des Umweltschutzes) widersprechen.<br />

Behandlung:<br />

Zum Thema „Neuner-Schlössl“ siehe die Ausführungen oben unter A. 1. a).<br />

Aus den Untersuchungen des Umweltinstituts ersichtlich werden in Folge der<br />

Planung die einschlägigen Grenzwerte der 26. BImSchV als maßgebliche<br />

Zumutbarkeitsschwelle in den Wohngebieten deutlicher unterschritten als beim<br />

ungesteuerten Netzausausbau.

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