Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing
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Beschluss:<br />
Zum Thema LTE siehe oben die Ausführungen unter A. 3. e).<br />
Zum Thema Alternativenprüfung wird auf die Ausführungen unter A. 1. b)<br />
verwiesen.<br />
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 21<br />
Ja - Stimmen: 19<br />
Nein - Stimmen: 2<br />
Seite 30<br />
Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />
Nein gestimmt.<br />
Beschluss:<br />
c) Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Vortrag:<br />
Es wird vorgeschlagen, aufgrund der besonderen Sensibilität der Mobilfunk-<br />
Planung seitens der <strong>Gemeinde</strong> eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
durchzuführen.<br />
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach Ansicht der <strong>Gemeinde</strong> nicht erforderlich.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 21<br />
Ja - Stimmen: 19<br />
Nein - Stimmen: 2<br />
Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />
Nein gestimmt.<br />
Beschluss:<br />
d) Verletzung weiterer Rechtsvorschriften<br />
Vortrag:<br />
Es wird vorgebracht, dass insbesondere durch den Standort 11 (Neunerberg)<br />
das denkmalgeschützte „Neuner Schlößl“ beeinträchtigt werde. Zudem sei<br />
bezüglich des Immissionsschutzes die Zumutbarkeitsschwelle im reinen<br />
Wohngebiet überschritten. Die gesamte Planung würde außerdem dem § 1<br />
Abs. 7 BauGB (Belange des Umweltschutzes) widersprechen.<br />
Behandlung:<br />
Zum Thema „Neuner-Schlössl“ siehe die Ausführungen oben unter A. 1. a).<br />
Aus den Untersuchungen des Umweltinstituts ersichtlich werden in Folge der<br />
Planung die einschlägigen Grenzwerte der 26. BImSchV als maßgebliche<br />
Zumutbarkeitsschwelle in den Wohngebieten deutlicher unterschritten als beim<br />
ungesteuerten Netzausausbau.