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Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing

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Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Seite 49<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

Beschluss:<br />

c) Gartenstadtcharakter und Mobilfunk als Nebenanlagen<br />

Vortrag:<br />

Es wird vorgetragen, dass die Erhaltung des Gartenstadtcharakters kein Grund<br />

sei, um planerisch tätig zu werden. Die Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen im<br />

Innenbereich sei durch § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO (Nebenanlagen) geregelt,<br />

wodurch der <strong>Gemeinde</strong> ein hinreichender Ermessensspielraum eingeräumt<br />

werde. Der Ausschluss von Mobilfunkanlagen außerhalb der<br />

Konzentrationsflächen komme hierbei einer Negativplanung gleich.<br />

Behandlung:<br />

Zur Negativplanung siehe soeben. Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Rahmen des § 14<br />

Abs. 2 Satz 2 BauNVO nur einen sehr begrenzten Ermessensspielraum<br />

ausüben, der den Ansatz der verbindlichen Planung für Mobilfunkanlagen<br />

unterstreicht. Die Bündelung von Mobilfunkanlagen auf die Konzeptstandorte<br />

wirkt der Gefahr entgegen, dass eine Mobilfunkanlage auf einem Gebäude im<br />

Wohngebiet für sich genommen oder zusammen mit weiteren Anlagen im<br />

Verhältnis zur Bausubstanz, Bauhöhe und Baugestaltung in der näheren<br />

Umgebung eine prägende Wirkung entfaltet, die den Regelfall der<br />

Wohnnutzung hin zu einer gemischten Wohn- und Gewerbenutzung<br />

verschiebt 16 , und fördert den Gartenstadtcharakter ferner im Hinblick auf eine<br />

möglichst geringe Immissionsbelastung – auch im Hinblick auf den künftigen<br />

Netzausbau.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

d) Verletzung des Abwägungsgebots<br />

16 vgl. OVG NRW vom 17.12.2008 – 10 A 3001/07 – juris

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