Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing
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Beschluss:<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass für den Standort von Änderungspunkt 1<br />
(südlich der A 96) die Bauverbotszone von 40 m gemäß § 9 FStrG strikt zu<br />
beachten sei.<br />
Behandlung:<br />
Zwischenzeitlich haben Abstimmungsgespräche zwischen der<br />
Autobahndirektion, der <strong>Gemeinde</strong> und der Fa. E-Plus im Hinblick auf die<br />
geplante Errichtung eines Masts Nahe der Autobahn stattgefunden.<br />
Die Ergebnisse der Abstimmungsgespräche sind in die Planung einzupflegen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 21<br />
Ja - Stimmen: 21<br />
Nein - Stimmen: 0<br />
5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege<br />
Abt. Bauleitplanung<br />
Beschluss:<br />
Schreiben vom 29. 7. 2010<br />
Bodendenkmäler<br />
Vortrag:<br />
Seite 37<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass im Umfeld der Planungsbereiche<br />
Bodendenkmäler zu vermuten seien. Im Bereich von Bodendenkmälern<br />
bedürfen Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß<br />
Art. 7.1 DSchG. Im Übrigen seien Bodendenkmäler nachrichtlich in den<br />
Flächennutzungsplan zu übernehmen und in der Begründung mit Hinweis auf<br />
die besonderen Schutzbestimmungen aufzuführen.<br />
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan werden bereits Natur-, Boden- und Baudenkmäler<br />
dargestellt. Nach Überprüfung des rechtsgültigen Flächennutzungsplans und den aktuellen<br />
Kartierungsstand gemäß Bayern-Viewer sind keine Bodendenkmäler auf den Standorten der<br />
Änderungspunkte zu vermuten. Im Rahmen des Bauvollzugs wird der Meldepflicht gem. Art.<br />
8 Abs. 1-2 DSchG nachgekommen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 21<br />
Ja - Stimmen: 21<br />
Nein - Stimmen: 0