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Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing

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Beschluss:<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Standort von Änderungspunkt 1<br />

(südlich der A 96) die Bauverbotszone von 40 m gemäß § 9 FStrG strikt zu<br />

beachten sei.<br />

Behandlung:<br />

Zwischenzeitlich haben Abstimmungsgespräche zwischen der<br />

Autobahndirektion, der <strong>Gemeinde</strong> und der Fa. E-Plus im Hinblick auf die<br />

geplante Errichtung eines Masts Nahe der Autobahn stattgefunden.<br />

Die Ergebnisse der Abstimmungsgespräche sind in die Planung einzupflegen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 21<br />

Nein - Stimmen: 0<br />

5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege<br />

Abt. Bauleitplanung<br />

Beschluss:<br />

Schreiben vom 29. 7. 2010<br />

Bodendenkmäler<br />

Vortrag:<br />

Seite 37<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass im Umfeld der Planungsbereiche<br />

Bodendenkmäler zu vermuten seien. Im Bereich von Bodendenkmälern<br />

bedürfen Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß<br />

Art. 7.1 DSchG. Im Übrigen seien Bodendenkmäler nachrichtlich in den<br />

Flächennutzungsplan zu übernehmen und in der Begründung mit Hinweis auf<br />

die besonderen Schutzbestimmungen aufzuführen.<br />

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan werden bereits Natur-, Boden- und Baudenkmäler<br />

dargestellt. Nach Überprüfung des rechtsgültigen Flächennutzungsplans und den aktuellen<br />

Kartierungsstand gemäß Bayern-Viewer sind keine Bodendenkmäler auf den Standorten der<br />

Änderungspunkte zu vermuten. Im Rahmen des Bauvollzugs wird der Meldepflicht gem. Art.<br />

8 Abs. 1-2 DSchG nachgekommen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 21<br />

Nein - Stimmen: 0

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