Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing
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Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 21<br />
Ja - Stimmen: 19<br />
Nein - Stimmen: 2<br />
Seite 41<br />
Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />
Nein gestimmt.<br />
Beschluss:<br />
b) Versorgung mit Mobilfunk<br />
Vortrag:<br />
Es wird befürchtet, dass die an den zugelassenen Standorten vorgesehenen<br />
Sendemasten mit höherer Leistung arbeiten müssten, um die Versorgung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiets zu ermöglichen. Ließe man allerdings in der näheren<br />
Umgebung von schützenswerten Nutzungen Sendemasten zu, so wäre eine<br />
geringere Sendeleistung möglich. Es wird daher als Ansatzpunkt vorgebracht,<br />
dass geringere Emissionen von mehreren Sendemasten auch weniger<br />
Immissionen zur Folge hätten. Dies entspreche eher den Grundgedanken des<br />
vorsorgenden Immissionsschutzes als die hier gewählte Variante. Die<br />
lückenlose, bedarfsgerechte Versorgung mit Mobilfunk sei in jedem Fall zu<br />
gewährleisten.<br />
Es wird daher empfohlen, die Standorte für Mobilfunkanlagen nicht über die<br />
Bauleitplanung festzulegen, sondern die Standortsuche entsprechend des<br />
„Mobilfunkpaket II“ zu steuern. Dadurch könnten Lösungen gefunden werden,<br />
die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen würden.<br />
Behandlung:<br />
Die Untersuchungen des Umweltinstituts weisen nach, dass eine qualitativ gute,<br />
lückenlose und ausbaufähige Versorgung des <strong>Gemeinde</strong>gebiets über das<br />
Konzept gewährleistet werden kann.<br />
Zur Wechselwirkung Sender – Mobiltelefon siehe oben unter A. 5. a).<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> teilt nicht die Auffassung, dass das unverbindliche Mobilfunkpakt<br />
II-Verfahren die Erforderlichkeit einer verbindlichen Bauleitplanung entfallen<br />
lassen könnte. Die extrem unterschiedliche Handhabung des Mobilfunkpakt II-<br />
Verfahrens durch die Betreiber und fehlende Sanktionsmöglichkeiten bei einem<br />
Verstoß gegen das Mobilfunkpakt-Verfahren belegen die Vorteile einer<br />
verbindlichen Regelung.<br />
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 21<br />
Ja - Stimmen: 19<br />
Nein - Stimmen: 2