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Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing

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Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Seite 41<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

Beschluss:<br />

b) Versorgung mit Mobilfunk<br />

Vortrag:<br />

Es wird befürchtet, dass die an den zugelassenen Standorten vorgesehenen<br />

Sendemasten mit höherer Leistung arbeiten müssten, um die Versorgung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiets zu ermöglichen. Ließe man allerdings in der näheren<br />

Umgebung von schützenswerten Nutzungen Sendemasten zu, so wäre eine<br />

geringere Sendeleistung möglich. Es wird daher als Ansatzpunkt vorgebracht,<br />

dass geringere Emissionen von mehreren Sendemasten auch weniger<br />

Immissionen zur Folge hätten. Dies entspreche eher den Grundgedanken des<br />

vorsorgenden Immissionsschutzes als die hier gewählte Variante. Die<br />

lückenlose, bedarfsgerechte Versorgung mit Mobilfunk sei in jedem Fall zu<br />

gewährleisten.<br />

Es wird daher empfohlen, die Standorte für Mobilfunkanlagen nicht über die<br />

Bauleitplanung festzulegen, sondern die Standortsuche entsprechend des<br />

„Mobilfunkpaket II“ zu steuern. Dadurch könnten Lösungen gefunden werden,<br />

die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen würden.<br />

Behandlung:<br />

Die Untersuchungen des Umweltinstituts weisen nach, dass eine qualitativ gute,<br />

lückenlose und ausbaufähige Versorgung des <strong>Gemeinde</strong>gebiets über das<br />

Konzept gewährleistet werden kann.<br />

Zur Wechselwirkung Sender – Mobiltelefon siehe oben unter A. 5. a).<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> teilt nicht die Auffassung, dass das unverbindliche Mobilfunkpakt<br />

II-Verfahren die Erforderlichkeit einer verbindlichen Bauleitplanung entfallen<br />

lassen könnte. Die extrem unterschiedliche Handhabung des Mobilfunkpakt II-<br />

Verfahrens durch die Betreiber und fehlende Sanktionsmöglichkeiten bei einem<br />

Verstoß gegen das Mobilfunkpakt-Verfahren belegen die Vorteile einer<br />

verbindlichen Regelung.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2

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