Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing
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Beschluss:<br />
Seite 39<br />
Durch die Umsetzung der kommunalen Mobilfunkkonzeptes wird die <strong>Gemeinde</strong><br />
Planegg nicht in ihrer Planungshoheit eingeschränkt. Wie bereits dargelegt, wird<br />
die Immissionsproblematik nicht auf das Nachbargebiet verlagert, der Vorwurf<br />
des St-Florians-Prinzips geht an der Sache vorbei. Weiter werden nach den<br />
Erkenntnissen des Umweltinstituts durch die Konzeptstandorte auf <strong>Gräfelfing</strong>er<br />
Gebiet keine Zwangspunkte geschaffen, die ein potentielles Standortkonzept in<br />
Planegg beeinträchtigen oder verunmöglichen würden. Der Standort 11<br />
ermöglicht eine relevante Versorgung nur des angrenzenden <strong>Gräfelfing</strong>er und<br />
Planegger <strong>Gemeinde</strong>gebiets. Eine Abstimmung mit weiteren <strong>Gemeinde</strong>n im<br />
Rahmen der §§ 204, 205 BauGB ist daher nicht erforderlich. Kühl- und<br />
Versorgungsanlagen von Mobilfunkanlagen müssen die einschlägigen<br />
Lärmgrenzwerte der TA Lärm einhalten, so dass auch insoweit keine<br />
unzumutbaren oder gebietsfremden Belästigungen zu erwarten sind. Der nahe<br />
der <strong>Gemeinde</strong>grenze gelegene Standort 11 wird zu einem Teil von<br />
Baumbestand verdeckt, so dass die damit einhergehenden optischen<br />
Beeinträchtigungen gemindert werden. Ein Ersatzstandort abseits der<br />
Bebauung im Wald wurde untersucht, erweist sich aber aus<br />
versorgungstechnischen Gründen als nicht geeignet. Aufgrund der Entfernung<br />
zum Planegger <strong>Gemeinde</strong>gebiet wird ein Mast im Bereich des Standortes 11 in<br />
seinem oberen Bereich zwar sichtbar sein, eine unzumutbare Beeinträchtigung<br />
geschützter Belange auf Planegger Flur geht damit jedoch nicht einher. Es ist<br />
zudem beabsichtigt, entsprechende gestalterische Festsetzungen in einen<br />
ergänzenden Bebauungsplan aufzunehmen, welche die optischen<br />
Auswirkungen mindern.<br />
Zu den denkmalschutzrechtlichen Belangen siehe oben A. 1 c.).<br />
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 21<br />
Ja - Stimmen: 19<br />
Nein - Stimmen: 2<br />
Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />
Nein gestimmt.<br />
b) weiterer Vortrag<br />
Es wird auf die Behandlung der inhalts- und weitgehend wortgleichen<br />
Stellungnahme der RAe Labbé &Partner unter Punkt 2 der Bürgerbeteiligung<br />
verwiesen.<br />
8. IHK, Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern<br />
Schreiben vom 2. 8. 2010<br />
a) Aktuelle Stellungnahme der Strahlenschutzkommission<br />
Vortrag: