29.01.2013 Aufrufe

Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing

Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing

Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Beschluss:<br />

Seite 39<br />

Durch die Umsetzung der kommunalen Mobilfunkkonzeptes wird die <strong>Gemeinde</strong><br />

Planegg nicht in ihrer Planungshoheit eingeschränkt. Wie bereits dargelegt, wird<br />

die Immissionsproblematik nicht auf das Nachbargebiet verlagert, der Vorwurf<br />

des St-Florians-Prinzips geht an der Sache vorbei. Weiter werden nach den<br />

Erkenntnissen des Umweltinstituts durch die Konzeptstandorte auf <strong>Gräfelfing</strong>er<br />

Gebiet keine Zwangspunkte geschaffen, die ein potentielles Standortkonzept in<br />

Planegg beeinträchtigen oder verunmöglichen würden. Der Standort 11<br />

ermöglicht eine relevante Versorgung nur des angrenzenden <strong>Gräfelfing</strong>er und<br />

Planegger <strong>Gemeinde</strong>gebiets. Eine Abstimmung mit weiteren <strong>Gemeinde</strong>n im<br />

Rahmen der §§ 204, 205 BauGB ist daher nicht erforderlich. Kühl- und<br />

Versorgungsanlagen von Mobilfunkanlagen müssen die einschlägigen<br />

Lärmgrenzwerte der TA Lärm einhalten, so dass auch insoweit keine<br />

unzumutbaren oder gebietsfremden Belästigungen zu erwarten sind. Der nahe<br />

der <strong>Gemeinde</strong>grenze gelegene Standort 11 wird zu einem Teil von<br />

Baumbestand verdeckt, so dass die damit einhergehenden optischen<br />

Beeinträchtigungen gemindert werden. Ein Ersatzstandort abseits der<br />

Bebauung im Wald wurde untersucht, erweist sich aber aus<br />

versorgungstechnischen Gründen als nicht geeignet. Aufgrund der Entfernung<br />

zum Planegger <strong>Gemeinde</strong>gebiet wird ein Mast im Bereich des Standortes 11 in<br />

seinem oberen Bereich zwar sichtbar sein, eine unzumutbare Beeinträchtigung<br />

geschützter Belange auf Planegger Flur geht damit jedoch nicht einher. Es ist<br />

zudem beabsichtigt, entsprechende gestalterische Festsetzungen in einen<br />

ergänzenden Bebauungsplan aufzunehmen, welche die optischen<br />

Auswirkungen mindern.<br />

Zu den denkmalschutzrechtlichen Belangen siehe oben A. 1 c.).<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

b) weiterer Vortrag<br />

Es wird auf die Behandlung der inhalts- und weitgehend wortgleichen<br />

Stellungnahme der RAe Labbé &Partner unter Punkt 2 der Bürgerbeteiligung<br />

verwiesen.<br />

8. IHK, Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern<br />

Schreiben vom 2. 8. 2010<br />

a) Aktuelle Stellungnahme der Strahlenschutzkommission<br />

Vortrag:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!