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Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing

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Beschluss:<br />

Sendemasten. Die Wechselwirkung zwischen Mast und Endgerät bleibe<br />

unberücksichtigt.<br />

Das Konzept entspreche dem Florian-Prinzip und widerspreche dem<br />

Gleichbehandlungsgrundsatz. Gewerbegebiete seien vom Schutz<br />

ausgeklammert, obwohl auch hier sich Menschen aufhalten.<br />

Behandlung:<br />

Planungsrechtlich befinden sich die Standorte nicht in einem faktischen<br />

Wohngebiet, sondern außerhalb der festgesetzten reinen Wohngebiete.<br />

Mobilfunkanlagen sind im Übrigen mit dem Gebietscharakter eines reinen<br />

Wohngebiets nicht generell unvereinbar, vgl. § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO.<br />

Seite 23<br />

Die Gewährleistung einer möglichst geringen Immissionsbelastung wird durch<br />

das Gutachten des Umweltinstituts aus dem Jahr 2008 und die Ergänzungen<br />

aus dem Jahr 2009 detailliert nachgewiesen. Die Wechselwirkung Sender-<br />

Endgerät wurde vom Umweltinstitut ebenfalls untersucht und auch im Rahmen<br />

der Informationsveranstaltung am 23.02.2010 vorgestellt 8 : Durch die höher<br />

montierten Antennen ergeben sich geringere Pfadverluste, da den<br />

Funksignalen auf dem Weg zwischen Mobilfunkantenne und Endgerät weniger<br />

Hindernisse (z.B. Bäume und Gebäude) im Weg sind, die durch Erhöhung der<br />

Sendeleistung kompensiert werden müssten. Die Endgeräte wie auch die<br />

Mobilfunk-Basisstationen können dadurch auch im weiteren Umfeld der<br />

Anlagen mit einer geringeren Sendeleistung arbeiten als dies bei z.B. einer<br />

gleich weit entfernten aber im Schatten von Hindernissen liegenden<br />

Sendeanlage der Fall wäre.<br />

Die Standortfestlegung ist das Ergebnis eines sorgfältig geführten<br />

Standortfindungsprozesses und damit das Gegenteil des Florian-Prinzips. Ziel<br />

ist der – auch vorbeugende – Schutz besonders schutzwürdiger Gebiete. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Gräfelfing</strong> orientiert sich bei der Festlegung der schutzwürdigen<br />

Bereiche am Vorsorgekonzept der 26. BImSchV für Niederfrequenzanlagen<br />

sowie an § 50 BImSchG. Gewerbegebiete gehören danach nicht zu den<br />

besonders schutzbedürftigen Gebieten. Dort ist generell mit erhöhten<br />

Immissionsbelastungen zu rechnen und sie dienen nicht Aufenthalt zu<br />

Wohnzwecken.<br />

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 21<br />

Ja - Stimmen: 19<br />

Nein - Stimmen: 2<br />

Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />

Nein gestimmt.<br />

8 vgl. auch Stellungnahme des Umweltinstituts vom 08.10.2010, Anhang

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