Niederschrift - Gemeinde Gräfelfing
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Beschluss:<br />
Sendemasten. Die Wechselwirkung zwischen Mast und Endgerät bleibe<br />
unberücksichtigt.<br />
Das Konzept entspreche dem Florian-Prinzip und widerspreche dem<br />
Gleichbehandlungsgrundsatz. Gewerbegebiete seien vom Schutz<br />
ausgeklammert, obwohl auch hier sich Menschen aufhalten.<br />
Behandlung:<br />
Planungsrechtlich befinden sich die Standorte nicht in einem faktischen<br />
Wohngebiet, sondern außerhalb der festgesetzten reinen Wohngebiete.<br />
Mobilfunkanlagen sind im Übrigen mit dem Gebietscharakter eines reinen<br />
Wohngebiets nicht generell unvereinbar, vgl. § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO.<br />
Seite 23<br />
Die Gewährleistung einer möglichst geringen Immissionsbelastung wird durch<br />
das Gutachten des Umweltinstituts aus dem Jahr 2008 und die Ergänzungen<br />
aus dem Jahr 2009 detailliert nachgewiesen. Die Wechselwirkung Sender-<br />
Endgerät wurde vom Umweltinstitut ebenfalls untersucht und auch im Rahmen<br />
der Informationsveranstaltung am 23.02.2010 vorgestellt 8 : Durch die höher<br />
montierten Antennen ergeben sich geringere Pfadverluste, da den<br />
Funksignalen auf dem Weg zwischen Mobilfunkantenne und Endgerät weniger<br />
Hindernisse (z.B. Bäume und Gebäude) im Weg sind, die durch Erhöhung der<br />
Sendeleistung kompensiert werden müssten. Die Endgeräte wie auch die<br />
Mobilfunk-Basisstationen können dadurch auch im weiteren Umfeld der<br />
Anlagen mit einer geringeren Sendeleistung arbeiten als dies bei z.B. einer<br />
gleich weit entfernten aber im Schatten von Hindernissen liegenden<br />
Sendeanlage der Fall wäre.<br />
Die Standortfestlegung ist das Ergebnis eines sorgfältig geführten<br />
Standortfindungsprozesses und damit das Gegenteil des Florian-Prinzips. Ziel<br />
ist der – auch vorbeugende – Schutz besonders schutzwürdiger Gebiete. Die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Gräfelfing</strong> orientiert sich bei der Festlegung der schutzwürdigen<br />
Bereiche am Vorsorgekonzept der 26. BImSchV für Niederfrequenzanlagen<br />
sowie an § 50 BImSchG. Gewerbegebiete gehören danach nicht zu den<br />
besonders schutzbedürftigen Gebieten. Dort ist generell mit erhöhten<br />
Immissionsbelastungen zu rechnen und sie dienen nicht Aufenthalt zu<br />
Wohnzwecken.<br />
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 21<br />
Ja - Stimmen: 19<br />
Nein - Stimmen: 2<br />
Die Herren <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder Furbach und Brandtner haben bei der Abstimmung mit<br />
Nein gestimmt.<br />
8 vgl. auch Stellungnahme des Umweltinstituts vom 08.10.2010, Anhang