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Tätigkeitsberichte technischer Arbeitsschutz - Gewerbeaufsicht

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Gefahrgutrecht<br />

Einhaltung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung<br />

Neben den fast schon traditionell angebotenen Fortbildungsveranstaltungen im Gefahrgutbereich, die wiederum<br />

gut angenommen wurden, lag ein Schwerpunkt bei den Betriebskontrollen der <strong>Gewerbeaufsicht</strong> in der Beratung<br />

und Überprüfung, ob die Gefahrgutbeauftragtenverordnung beachtet wird. Geprüft wurde insbesondere, ob<br />

Gefahrgutbeauftragte bestellt sind, sie ihren Aufgaben nachkommen und die Jahresberichte erstellt werden.<br />

Es hat sich gezeigt, dass Betriebe, die nicht von den Vorschriften befreit sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellt<br />

haben, bei dem es sich – von Ausnahmen abgesehen - um Betriebsangehörige handelt. Die gemeinsam<br />

erarbeitete Checkliste hat sich als ein hilfreiches Instrument zur Unterstützung bei Kontrollen gezeigt und soll auch<br />

künftig weiterverwendet werden.<br />

Festzustellen bleibt, dass wegen Personalmangel und der Priorisierung von anderen Aufgabenfeldern im Bereich<br />

des Arbeits- und Umweltschutzes die ursprünglich vorgesehene Zahl von Überprüfungen in gefahrgutrechtlicher<br />

Hinsicht nicht immer erreicht wurde. Bei den durchgeführten Überprüfungen in den Betrieben ergaben sich erfreulicherweise<br />

keine wesentlichen Beanstandungen.<br />

Am 14.06.2012 fand ein Internationaler Gefahrguttag mit dem Thema „Gefahrgutkontrollen in Betrieben“ bei der<br />

IHK Schwarzwald-Alb-Bodensee in Albstadt statt.<br />

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur<br />

Sprengstoffgesetz<br />

Alle Jahre wieder – Kontrollen sind notwendig<br />

Auch zum Jahreswechsel 2012/2013 führten die zuständigen Stadt- und Landkreise Kontrollen hinsichtlich der<br />

Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für die Aufbewahrung und den Verkauf von Silvesterfeuerwerk im<br />

Einzelhandel durch. Im Rahmen eines fachlich wichtigen Themas der <strong>Gewerbeaufsicht</strong> wurden insgesamt 662<br />

Betriebe des Einzelhandels kontrolliert.<br />

Dabei stellten die Mitarbeiter der Stadt- und Landkreise ca. 200 Mängel hinsichtlich der Einhaltung sprengstoffrechtlicher<br />

Vorschriften fest. Bei den Verstößen handelte es sich z. B. um nicht frei gehaltene Flucht- und Rettungswege,<br />

nicht ordnungsgemäß schließende Brandschutztüren, zu geringen Abstand zu brennbaren Materialien, fehlende<br />

Hinweise auf das Rauchverbot sowie fehlende oder mangelhafte Aufsicht beim Verkauf. In Einzelfällen<br />

wurde die zulässige Lagerhöchstmenge überschritten oder es fehlte die Anzeige nach § 14 SprengG, um<br />

Silvesterfeuerwerk verkaufen zu dürfen. In 17 Fällen wurde von leichten Produktmängeln berichtet, da die äußeren<br />

Verpackungen geringe Beschädigungen aufwiesen. Die betroffenen Produkte wurden auf Anordnung der<br />

<strong>Gewerbeaufsicht</strong> aus dem Verkauf genommen. Als positiv gegenüber den vorigen Jahren wurde angemerkt, dass<br />

einige Hersteller ihre Verpackungen nicht mehr nur mit Klebestreifen verschließen, sondern diese komplett mit<br />

einer Folie ummanteln. Diese Maßnahme bewirkt eine sichere Umschließung der Feuerwerkskörper und beugt<br />

möglichen Beschädigungen durch den Transport bzw. die Handhabung im Betrieb vor. Weitere marktaufsichtliche<br />

Maßnahmen - wie z. B. der Rückruf eines potentiell gefährlichen Produktes - waren nicht notwendig. Allerdings<br />

mussten insgesamt sieben Bußgeldverfahren wegen Überschreitung der zulässigen Lagermenge oder fehlender<br />

Anzeige nach § 14 SprengG eingeleitet werden.<br />

Umweltministerium<br />

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