Tätigkeitsberichte technischer Arbeitsschutz - Gewerbeaufsicht
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Gefahrgutrecht<br />
Einhaltung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung<br />
Neben den fast schon traditionell angebotenen Fortbildungsveranstaltungen im Gefahrgutbereich, die wiederum<br />
gut angenommen wurden, lag ein Schwerpunkt bei den Betriebskontrollen der <strong>Gewerbeaufsicht</strong> in der Beratung<br />
und Überprüfung, ob die Gefahrgutbeauftragtenverordnung beachtet wird. Geprüft wurde insbesondere, ob<br />
Gefahrgutbeauftragte bestellt sind, sie ihren Aufgaben nachkommen und die Jahresberichte erstellt werden.<br />
Es hat sich gezeigt, dass Betriebe, die nicht von den Vorschriften befreit sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellt<br />
haben, bei dem es sich – von Ausnahmen abgesehen - um Betriebsangehörige handelt. Die gemeinsam<br />
erarbeitete Checkliste hat sich als ein hilfreiches Instrument zur Unterstützung bei Kontrollen gezeigt und soll auch<br />
künftig weiterverwendet werden.<br />
Festzustellen bleibt, dass wegen Personalmangel und der Priorisierung von anderen Aufgabenfeldern im Bereich<br />
des Arbeits- und Umweltschutzes die ursprünglich vorgesehene Zahl von Überprüfungen in gefahrgutrechtlicher<br />
Hinsicht nicht immer erreicht wurde. Bei den durchgeführten Überprüfungen in den Betrieben ergaben sich erfreulicherweise<br />
keine wesentlichen Beanstandungen.<br />
Am 14.06.2012 fand ein Internationaler Gefahrguttag mit dem Thema „Gefahrgutkontrollen in Betrieben“ bei der<br />
IHK Schwarzwald-Alb-Bodensee in Albstadt statt.<br />
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur<br />
Sprengstoffgesetz<br />
Alle Jahre wieder – Kontrollen sind notwendig<br />
Auch zum Jahreswechsel 2012/2013 führten die zuständigen Stadt- und Landkreise Kontrollen hinsichtlich der<br />
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für die Aufbewahrung und den Verkauf von Silvesterfeuerwerk im<br />
Einzelhandel durch. Im Rahmen eines fachlich wichtigen Themas der <strong>Gewerbeaufsicht</strong> wurden insgesamt 662<br />
Betriebe des Einzelhandels kontrolliert.<br />
Dabei stellten die Mitarbeiter der Stadt- und Landkreise ca. 200 Mängel hinsichtlich der Einhaltung sprengstoffrechtlicher<br />
Vorschriften fest. Bei den Verstößen handelte es sich z. B. um nicht frei gehaltene Flucht- und Rettungswege,<br />
nicht ordnungsgemäß schließende Brandschutztüren, zu geringen Abstand zu brennbaren Materialien, fehlende<br />
Hinweise auf das Rauchverbot sowie fehlende oder mangelhafte Aufsicht beim Verkauf. In Einzelfällen<br />
wurde die zulässige Lagerhöchstmenge überschritten oder es fehlte die Anzeige nach § 14 SprengG, um<br />
Silvesterfeuerwerk verkaufen zu dürfen. In 17 Fällen wurde von leichten Produktmängeln berichtet, da die äußeren<br />
Verpackungen geringe Beschädigungen aufwiesen. Die betroffenen Produkte wurden auf Anordnung der<br />
<strong>Gewerbeaufsicht</strong> aus dem Verkauf genommen. Als positiv gegenüber den vorigen Jahren wurde angemerkt, dass<br />
einige Hersteller ihre Verpackungen nicht mehr nur mit Klebestreifen verschließen, sondern diese komplett mit<br />
einer Folie ummanteln. Diese Maßnahme bewirkt eine sichere Umschließung der Feuerwerkskörper und beugt<br />
möglichen Beschädigungen durch den Transport bzw. die Handhabung im Betrieb vor. Weitere marktaufsichtliche<br />
Maßnahmen - wie z. B. der Rückruf eines potentiell gefährlichen Produktes - waren nicht notwendig. Allerdings<br />
mussten insgesamt sieben Bußgeldverfahren wegen Überschreitung der zulässigen Lagermenge oder fehlender<br />
Anzeige nach § 14 SprengG eingeleitet werden.<br />
Umweltministerium<br />
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