15.01.2014 Aufrufe

Gemeindezeitung 8/2013 - Brunn am Gebirge

Gemeindezeitung 8/2013 - Brunn am Gebirge

Gemeindezeitung 8/2013 - Brunn am Gebirge

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

SOZIALES&GESUNDHEIT | WIRTSCHAFT<br />

8|<strong>2013</strong><br />

18<br />

AMTLICHE NACHRICHTEN<br />

Heizkostenzuschuss<br />

des Landes NÖ<br />

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen NiederösterreicherInnen<br />

einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode <strong>2013</strong>/2014 in Höhe<br />

von EUR 150 zu gewähren.<br />

Antragsformulare liegen im SIB auf bzw. sind auf www.brunn<strong>am</strong>gebirge.at/foerderungen zum<br />

Dowloaden. Einreichungen müssen bis spätestens 30. April 2014 im Gemeinde<strong>am</strong>t eingelangt sein.<br />

Heizkostenzuschuss und Weihnachtszuwendung<br />

für AusgleichszulagenbezieherInnen<br />

BezieherInnen von Ausgleichszulagen erhalten einen Heizkostenzuschuss in Höhe von<br />

EUR 50 sowie eine Weihnachtszuwendung von EUR 50 pro Haushalt.<br />

Voraussetzung für die Gewährung ist der Hauptwohnsitz in <strong>Brunn</strong> <strong>am</strong> <strong>Gebirge</strong>.<br />

Weihnachtszuwendung für BezieherInnen<br />

von erhöhter F<strong>am</strong>ilienbeihilfe<br />

Die Gemeinde gewährt BezieherInnen erhöhter F<strong>am</strong>ilienbeihilfe eine Weihnachtszuwendung<br />

in Höhe von EUR 20 pro Kind im Kalenderjahr für jeden Monat, in dem erhöhte<br />

F<strong>am</strong>ilienbeihilfe bezogen wird.<br />

Richtlinien für die Gewährung dieser Weihnachtszuwendung:<br />

- Höchstalter der Person, für die erhöhte F<strong>am</strong>ilienbeihilfe bezogen wird, ist 21 Jahre (Gewährung<br />

der aliquoten Zuwendung bis zum Monat des Geburtstages möglich).<br />

- EWR-Staatsbürgerschaft der Person, für die erhöhte F<strong>am</strong>ilienbeihilfe bezogen wird, und des/der<br />

Erziehungsberechtigten.<br />

- Monatliches F<strong>am</strong>ilien-Nettoeinkommen von nicht mehr als EUR 2.000 exklusive F<strong>am</strong>ilienbeihilfe<br />

für drei Personen; für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um EUR 300.<br />

Die Einreichungen müssen bis spätestens 22. November erfolgen. Wir bitten um Verständnis, dass<br />

später eingelangte Ansuchen nicht mehr berücksichtigt werden können. Die entsprechenden Antragsformulare<br />

liegen ab sofort im SIB auf. Beizulegen sind dem jeweiligen Ansuchen die Einkommensnachweise<br />

und der Nachweis vom Finanz<strong>am</strong>t über den Bezug von erhöhter F<strong>am</strong>ilienbeihilfe.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!