Gemeindezeitung 8/2013 - Brunn am Gebirge
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SOZIALES&GESUNDHEIT | WIRTSCHAFT<br />
8|<strong>2013</strong><br />
18<br />
AMTLICHE NACHRICHTEN<br />
Heizkostenzuschuss<br />
des Landes NÖ<br />
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen NiederösterreicherInnen<br />
einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode <strong>2013</strong>/2014 in Höhe<br />
von EUR 150 zu gewähren.<br />
Antragsformulare liegen im SIB auf bzw. sind auf www.brunn<strong>am</strong>gebirge.at/foerderungen zum<br />
Dowloaden. Einreichungen müssen bis spätestens 30. April 2014 im Gemeinde<strong>am</strong>t eingelangt sein.<br />
Heizkostenzuschuss und Weihnachtszuwendung<br />
für AusgleichszulagenbezieherInnen<br />
BezieherInnen von Ausgleichszulagen erhalten einen Heizkostenzuschuss in Höhe von<br />
EUR 50 sowie eine Weihnachtszuwendung von EUR 50 pro Haushalt.<br />
Voraussetzung für die Gewährung ist der Hauptwohnsitz in <strong>Brunn</strong> <strong>am</strong> <strong>Gebirge</strong>.<br />
Weihnachtszuwendung für BezieherInnen<br />
von erhöhter F<strong>am</strong>ilienbeihilfe<br />
Die Gemeinde gewährt BezieherInnen erhöhter F<strong>am</strong>ilienbeihilfe eine Weihnachtszuwendung<br />
in Höhe von EUR 20 pro Kind im Kalenderjahr für jeden Monat, in dem erhöhte<br />
F<strong>am</strong>ilienbeihilfe bezogen wird.<br />
Richtlinien für die Gewährung dieser Weihnachtszuwendung:<br />
- Höchstalter der Person, für die erhöhte F<strong>am</strong>ilienbeihilfe bezogen wird, ist 21 Jahre (Gewährung<br />
der aliquoten Zuwendung bis zum Monat des Geburtstages möglich).<br />
- EWR-Staatsbürgerschaft der Person, für die erhöhte F<strong>am</strong>ilienbeihilfe bezogen wird, und des/der<br />
Erziehungsberechtigten.<br />
- Monatliches F<strong>am</strong>ilien-Nettoeinkommen von nicht mehr als EUR 2.000 exklusive F<strong>am</strong>ilienbeihilfe<br />
für drei Personen; für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um EUR 300.<br />
Die Einreichungen müssen bis spätestens 22. November erfolgen. Wir bitten um Verständnis, dass<br />
später eingelangte Ansuchen nicht mehr berücksichtigt werden können. Die entsprechenden Antragsformulare<br />
liegen ab sofort im SIB auf. Beizulegen sind dem jeweiligen Ansuchen die Einkommensnachweise<br />
und der Nachweis vom Finanz<strong>am</strong>t über den Bezug von erhöhter F<strong>am</strong>ilienbeihilfe.