Entscheidungssammlung - HVW
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<strong>Entscheidungssammlung</strong><br />
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Fundstelle<br />
Kurzinhalt der Entscheidung/Leitsätze<br />
Verbandsgerichte<br />
<strong>HVW</strong><br />
VG <strong>HVW</strong> 01/94 • Dies bedeutet, dass Schlagen je nach den Umständen eine Tätlichkeit – neu: Regel 8:6 IHF<br />
oder aber nur ein grob unsportliches Verhalten sein kann. Entsprechendes gilt für das Treten.<br />
Die Grenze zwischen dem Nachtreten und der bewussten, besonders starken regelwidrigen<br />
körperlichen Einwirkung ist fließend. Die Aktion Tätlichkeit beginnt dort, wo das Treten den<br />
Charakter einer bloßen Revanchehandlung verliert. Dies ist dann der Fall, wenn nicht mehr eine<br />
spontane Reaktion auf ein unmittelbar vorhergehendes Foul, also ein mehr reflexartiges<br />
Verhalten vorliegt, sondern der gefoulte Spieler erst nach Ablauf einer – wenn auch kurzen –<br />
Überlegungsfrist handelt.<br />
Urteil Verbandsgericht <strong>HVW</strong> vom 02. Februar 1994<br />
Fundstelle<br />
Sonstige<br />
Kurzinhalt der Entscheidung/Leitsätze<br />
Horst Flum, Lenaustraße 21, 74343 Sachsenheim Blatt 3<br />
Handball/Sportrecht/Urteilsdatenbank