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Entscheidungssammlung - HVW

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<strong>Entscheidungssammlung</strong><br />

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Fundstelle<br />

Kurzinhalt der Entscheidung/Leitsätze<br />

Verbandsgerichte<br />

<strong>HVW</strong><br />

VG <strong>HVW</strong> 01/94 • Dies bedeutet, dass Schlagen je nach den Umständen eine Tätlichkeit – neu: Regel 8:6 IHF<br />

oder aber nur ein grob unsportliches Verhalten sein kann. Entsprechendes gilt für das Treten.<br />

Die Grenze zwischen dem Nachtreten und der bewussten, besonders starken regelwidrigen<br />

körperlichen Einwirkung ist fließend. Die Aktion Tätlichkeit beginnt dort, wo das Treten den<br />

Charakter einer bloßen Revanchehandlung verliert. Dies ist dann der Fall, wenn nicht mehr eine<br />

spontane Reaktion auf ein unmittelbar vorhergehendes Foul, also ein mehr reflexartiges<br />

Verhalten vorliegt, sondern der gefoulte Spieler erst nach Ablauf einer – wenn auch kurzen –<br />

Überlegungsfrist handelt.<br />

Urteil Verbandsgericht <strong>HVW</strong> vom 02. Februar 1994<br />

Fundstelle<br />

Sonstige<br />

Kurzinhalt der Entscheidung/Leitsätze<br />

Horst Flum, Lenaustraße 21, 74343 Sachsenheim Blatt 3<br />

Handball/Sportrecht/Urteilsdatenbank

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